Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz? (mit Update 21.11.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.11.2012

Heute Mittag will sich die bayerische Justizministerin Beate Merk erneut im Landtag zum Fall Mollath äußern. Nach den Fernseh (Report Mainz)- und Presseberichten (SZ, Stern) soll es "eng" für sie werden. Politisch will ich das nicht beurteilen, aber eine nähere Prüfung der bekannt gewordenen Fakten legt doch einige Fehler der Justiz nahe, die schnellstmöglich aufgeklärt werden sollten.

Mollath ist seit Jahren in verschiedenen forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebracht. Grundlage dafür ist ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth, das ihn wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 StGB vom Tatvorwurf (Körperverletzung, Freiheitsberaubung und  Sachbeschädigung) freisprach. Zudem wurde er nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da ihm eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestiert wurde.

Betrachtet man sich das Urteil (rechtskräftig seit Februar 2007)  und die einzelnen Schriftsätze und Unterlagen, die Unterstützer des  Betroffenen auf einer Website faksimiliert eingestellt haben, stellen sich  folgende Fragen:

Auffällig an den Urteilsgründen ist, dass das Gericht den  Tatvorwurf Körperverletzung allein auf die Angaben der Ehefrau stützt, deren Strafanzeige erst 15 Monate nach der (angeblichen) Tat vom August 2001 erfolgte. Es wird bei der Beweiswürdigung nicht einmal auf diesen, bei einem derart schweren Tatvorwurf (Würgen fast bis zur Bewusstlosigkeit) doch ungewöhnlichen, Umstand eingegangen. Aber vielleicht kein Wunder: Das Urteil nennt gleich in der ersten Zeile der Gründe ein falsches (um drei Jahre abweichendes) Datum der Tat.

In der Würdigung der Zeugenaussage der Ehefrau nicht erwähnt wird auch der damals erhobene Vorwurf an seine Ehefrau, sie habe für Kunden der HVB Schwarzgeld in die Schweiz geschafft. Dies wäre immerhin ein Motiv dafür, ihren  Mann falsch zu beschuldigen, er habe sie geschlagen und gewürgt und sei überdies nicht ganz zurechnungsfähig. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hätte  sich das Gericht mit der Hypothese, die Anschuldigung der Ehefrau sei falsch, zumindest auseinandersetzen müssen. Aber in den Urteilsgründen wird die Schwarzgeldaffäre pauschal als „Fixe Idee“ des Angeklagten bezeichnet und damit in den Bereich der Phantasie verwiesen. Die Tat selbst wird bei der Begründung des § 20 StGB als Folge eines "wahnhaften Erlebens" dargestellt, wobei der angebliche Wahn sich eben auf die Schwarzgeldaffäre bezogen haben soll.

Die im Prozess erhobene Strafanzeige gegen seine Frau enthielt konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und schweizerischen Konten. Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können; nach  juristischen Kriterien begründeten diese Angaben zumindest einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu.  Gegen die Nürnberger Staatsanwältin, die ein Strafverfahren im Jahr 2004 mit offenbar fehlerhafter Begründung gar nicht erst eingeleitet hat (Faksimile der Mitteilung findet sich auf der Website), liegt damit meines Erachtens möglicherweise selbst der Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt vor. Allerdings dürfte dieser Vorwurf mittlerweile ohnehin verjährt sein, ebenso wie evtl. strafrechtliche Vorwürfe gegen die Ex-Ehefrau des Herrn Mollath und ihre Kollegen, die geholfen haben sollen, Geld in die Schweiz zu schaffen.

Wie das Urteil gingen die psychiatrischen Gutachten davon aus, dass (zumindest) ein maßgebliches Thema des "Wahns" bzw. der "Paranoia" des Herrn Mollath ein von seiner Frau mitbetriebenes Schwarzgeldsystem sei. Offenbar folgten die Gutachter damit dem von der Justiz erzeugten Eindruck, diese Vorwürfe seien insgesamt nur Hirngespinste des Herrn Mollath.  Der Prüfbericht der HVB, schon 2003 – also bereits vor dem Urteil! -  erstellt, aber erst jetzt bekannt geworden, zeigt aber wohl nach den Presseberichten, dass diese Vorwürfe in der Tat Substanz hatten. Ob dies eine völlig andere Würdigung der angeblichen Gefährlichkeit des Herrn Mollath zwingend mit sich bringt, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Dass die Justizministerin aber nun  behauptet, die jetzt zum Teil bestätigten Vorwürfe das Schwarzgeld betreffend und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander, ist bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar.

Vielleicht wurde die Justizministerin von den ihr unterstellten Behörden fehlinformiert. Die Justizministerin täte aber gut daran,  die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.

Man kann nicht ausschließen, dass zur Tatzeit bzw. zum Zeitpunkt der Urteilsfindung durchaus eine die Schuld ausschließende psychische Störung oder Erkrankung vorgelegen hat oder noch vorliegt. Aber eine akute Gefährlichkeit für die Allgemeinheit pauschal zu bejahen, obwohl die zugrundeliegenden Taten zum Urteilszeitpunkt schon etliche Jahre zurücklagen, ohne dass der in Freiheit befindliche Mann weiter mit aggressivem Verhalten aufgefallen wäre, erscheint mir fraglich. Zumal die (angeblichen) Taten zu Lasten seiner Frau vor dem Hintergrund der sich bestätigenden Schwarzgeld-Vorwürfe in einem ganz anderen Licht erscheinen. Zumindest findet sich kaum einmal eine plausible Prüfung der Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung. So sieht es offenbar auch die Menschenrechtsbeauftragte der bayrischen Landesärztekammer.

Dies ist ein Vorwurf (vielleicht der schwerste) an die Justiz: Kennt man dort den strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 62 StGB? Wurde hier  - entgegen den gesetzlichen und menschenrechtlichen Vorgaben - nur routinemäßig die jeweils weitere Unterbringung geprüft und schlicht deshalb verlängert, weil sich der Untergebrachte einer Therapie verweigert?

Update: Frau Staatsministerin Merk im längeren Interview mit Report Mainz. (youtube-Link, ARD-Link)

Update: Die Landtagsdebatte am 15.11.  im Video.

Ergänzung (20.11.): Protokoll Rechtsausschuss vom 8.3.2012

Der Prüfbericht der HVB ist mittlerweile im Internet verfügbar.

Update (19.11.): In einem Bericht der SZ von heute morgen wird dieser Artikel auszugsweise (fragmentarisch)  zitiert. Daraufhin gab es in einem weiteren Bericht der SZ von heute abend bzw. morgen (ganz unten) auch eine Reaktion des OLG Nürnberg. Dabei soll das Argument genannt worden sein, für die Überprüfung von Urteilen seien nur Gerichte zuständig. Selbstverständlich ist für die juristische Überprüfung eines LG-Urteils nur der BGH zuständig, der die Revision im vorl. Fall verworfen hat, wodurch es rechtskräftig wurde. Rechtskräftige Urteile (einschließlich solche des BGH und des BVerfG) können aber natürlich kritisiert werden, und das  ist in der Rechtswissenschaft absolut üblich. Kritik (und Replik)  sorgt im Rechtsstaat für die nötige Transparenz.

Update (21.11.): Der Bayerische Richterverein hat einen Offenen Brief an mich gerichtet. Ich habe darauf geantwortet:

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihren Offenen Brief, mit dem Sie auf eine  Meldung in der SZ vom 18.11.2012 reagieren.

Erlauben Sie mir darauf zu antworten. Durch den SZ-Bericht mag wohl der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich für eine ministerielle Überprüfung des Urteils ausgesprochen. Aber ein solches Ansinnen liegt mir selbstverständlich völlig fern. Herr Przybilla von der SZ hat mich in Reaktion auf meinen Beitrag im Beck-Blog vom 14.11.2012 angerufen. Da ich ich ihm über den Blog-Beitrag hinaus nichts Weiteres mitteilen konnte, hat er die wörtlichen Zitate aus dem Blog-Beitrag entnommen, der nach wie vor unter der Adresse:

http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz-mit-update-1911

nachlesbar ist. Sie werden erkennen, dass ich mich keineswegs für eine ministerielle Urteilsprüfung ausgesprochen habe.

Die Bemerkung zu Frau Ministerin Merk ist in meinem Blog-Beitrag mehrere Absätze entfernt von der Kritik am Urteil und lautet so:

„Die Justizministerin täte aber gut daran, die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.“

Hintergrund war die Reaktion von Frau Merk, die gerade am 14.11. dafür kritisiert wurde, im Rechtsausschuss den Prüfbericht der HVB nicht erwähnt zu haben, obwohl sie über den Fall eingehend  Bericht erstattet hatte. Frau Merk hat sich dann zunächst so geäußert, ihr habe der Prüfbericht der HVB zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Daraus habe ich geschlossen, dass sie nicht vollständig informiert worden war. Daher meine Empfehlung der unabhängigen Untersuchung. Dies halte ich jedenfalls dann für sinnvoll, wenn  –  wie ja im Rechtsausschuss geschehen – überhaupt auf der politischen Ebene zu Einzelfällen Stellung genommen wird. In der Zitatzusammenführung in der SZ klingt es nun so, als habe ich der Ministerin eine Urteilsprüfung vorgeschlagen – schon das Wort „Prüfung“ ist von meiner Seite nicht gefallen –  und ich bezog mich auf die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall, der schon seit längerer Zeit im Landtag diskutiert wird. Ich habe, wie Sie leicht feststellen können, niemanden zum Rechtsbruch aufgefordert und natürlich auch nicht auch nur ansatzweise die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Meine Stellungnahme befasst sich v.a. mit dem rechtskräftigen Urteil des LG Nürnberg, das Grundlage der Unterbringung des Herrn Mollath ist. Dass der BGH die Entscheidung des LG Nürnberg bestätigt hat, steht schon seit 19.11. im Update meines Beitrags (a.a.O.).  Die Revisionsentscheidung des BGH ist nicht veröffentlicht. Ob und ggf. welche Teile des Urteils vom BGH auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft wurden, war mir bislang nicht erkennbar, da diese Prüfung, wie Sie wissen, von den Revisionsrügen und deren Begründung abhängig ist. Ich habe nun aufgrund Ihrer Mitteilung recherchiert, wie die Entscheidung des BGH lautet. Nach dem Ergebnis dieser Recherche wurden infolge der Revisionsrügen Rechtsfehler, aber, entgegen Ihrer Darstellung, keine Verfahrensfehler geprüft (1 StR 6/07 vom 13.02.2007). Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Eine Verschwörungstheorie habe ich keineswegs vertreten. In meinem Kommentar am 15.11. (a.a.O.) habe ich mich zudem deutlich zu entsprechenden Äußerungen und Vermutungen Dritter geäußert. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man Verschwörungstheorien nur mit einer offenen und sachlichen Debatte begegnen kann.

Selbstverständlich bleibt auch die regelmäßige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen in meinem Beitrag nicht „unerwähnt“. Es ist ja Kernpunkt meiner Kritik, dass in diesem Überprüfungsverfahren insb. das Verhältnismäßigkeitsgebot (§ 62 StGB) nicht genügend Beachtung findet.

Sie dürfen meine Antwort gern auf der Homepage veröffentlichen. Ich werde dies mit Ihrem Offenen Brief und meiner Antwort im Beck-Blog ebenfalls tun.

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ergänzung am 27.11.: Ministerpräsident Horst Seehofer wird heute so zitiert: die Justiz sei aus seiner Sicht "gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten". "Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist."(Quelle). Diese Forderung geht in eine ähnliche Richtung wie ich sie vertreten habe, obwohl Herr Seehofer direkt die "Justiz" anspricht und damit möglicherweise noch eher der richterlichen Kritik ausgesetzt sein könnte, wie sie im Offenen Brief an mich gerichtet wurde.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

189 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Staatsministerin Merk ist nicht ungeübt Justizopfer keine Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Bei dem Fall in Regensburg ist es nicht anders. Es wäre an der Zeit sämtliche Fälle für ein objektives Bild zusammenzutragen.

5

Ich erinnere an einen anderen skandalösen Fall, in dem sich Frau Merk bis heute weigert, das Justizopfer Sven G. zu rehabilitieren: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-ich-habe-noch-n... Siehe dazu auch den Aufsatz von Prof. Erb in NStZ 2011, 186, der die bayerische Justiz mehrfach erfolglos zur Wiederaufnahme des Verfahrens aufgefordert hat.

Bei den forensisch-psychiatrischen Gutachten sind nicht hinnehmbare Kardinalfehler gemacht worden. Die Schuldfähigkeitsgutachten, auf denen die Unterbringung aufbaut, sind Akten- und Fantasieachten, weil sie auf keiner persönlichen Untersuchung und Exploration beruhen. Der Hypothesenraum wurde, obwohl dies der BGH seit 1999 verlangt, nicht einmal in der allerprimitivsten Form ausgeschöpft, zudem herrschte entgegen der BGH Forderung keine Diagnosensicherheit ("vermutlich", "könnte", unzulässige Oder-Verknüpfungen bei den 4 Eingangsmerkmalen des § 20 StGB). Der Straubinger Gutachter (Geschäftsfähigkeit) fand nichts, deshalb musste die Berliner "Koryphähe" ran, um das Straubinger Gutachten zu neutralisieren. Und der einzige vom Gericht bestellte Gutachter, dem Mollath eine Exploration gewährte, nutzte die Chance nicht, die Befindlichkeit zu den Tatzeiten zu erforschen, wie es zwingend erforderlich gewesen wäre, was aber keiner machte. Hier wurde mannigfach gegen die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten verstoßen. Das geht nur, wenn die RichterInnen mitspielen und das stellt sich aus Laiensicht als Rechtsbeugung im großen Stil dar. Ich habe diesen Fall zum Anlass genommen, die potentiellen Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten zu erfassen. Dort auch die Belege: http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/PFFPGMRJ.htm

 

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

5

Was genau wollen der Strafrechtsprofessor Müller und der wiss. Mitarbeiter Sobota von der Ministerin? Dass sie dafür sorgt, dass die bayerische Justiz in Zukunft auf Kommandos aus München hört?

2

Den Praktiker wundert an dem Fall überhaupt nichts. Zwar sind die Folgen hier dramatischer als in anderen Fällen. Daß eine wirksame obergerichtliche Kontrolle häufig nicht stattfindet, ist allerdings Alltag. Literatur und BGH-Rechtsprechung zu der Frage, wie die Urteilsgründe auszusehen haben, wenn eine Konstellation "Aussage gegen Aussage" vorliegt, gibt es massenweise. In der Praxis erhält man hingegen oftmals auch dann  einen die Revision verwerfenden, zweizeiligen "349-II"-Beschluß, wenn die Urteilsgründe auf diese Konstellation überhaupt nicht eingehen.

 

@Sobota

 

Notwehr und Nothilfe gibt es in der Praxis nicht. Wer zuerst Anzeige erstattet, ist Zeuge. Wer mit seiner Anzeige als zweiter bei der Polizei eintrifft, ist Beschuldigter. Wer sich wehrt oder einem anderen gegen einen Angriff beizustehen versucht, findet sich nicht selten auf der Anklagebank wieder.  Mein Rat ist immer: in Nothilfesituationen anonym die Polizei verständigen und sich raushalten.  Die Wahrscheinlichkeit wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden, ist gering. Die Wahrscheinlichkeit, wegen Körperverletzung zum Nachteil des Angreifers angeklagt zu werden,  relativ groß. Und Notwehr gegen Eigentumsverletzungen o.ä. gibt es schon einmal gar nicht. Da wird den Studenten an der Uni leider nur "Unsinn" erzählt, weil die Praxis dem nicht folgt. Ich kann also niemanden raten, auf einen Räuber einzuschlagen, geschweige denn, auf ihn zu schießen, o.ä.  

 

Die Praxis nimmt leider immer eine ex-post-Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Ist am Ende der Angreifer auch nur unerheblich verletzt, hat das sich wehrende Opfer überzogen und gehört bestraft.

 

Fall hier am Amtsgericht:  Täter schlägt auf offener Straße auf Frau ein. Mandant eilt ihr zur Hilfe und zerrt den Täter von ihr weg. Täter fällt hin und verletzt sich am Kopf. Mandant wird wegen vorsätzlicher (!) Körperverletzung angeklagt. Amtsgericht läßt Anklage zu und eröffnet Verfahren.  In der Hauptverhandlung wird dem nicht vorbestraften Angeklagten unter "Androhung" zahlreicher weiterer Zeugenvernehmungen und hoher Kosten seine Zustimmung zu § 153 StPO abgenommen.

5

@Verteidiger: Einen Praktiker braucht hier tatsächlich nichts zu wundern. Das passiert immer wieder, auch in anderen Bundesländern. Der Hauptfehler ist meines Erachtens, dass manche Richter durch ihre jahrelange Tätigkeit die Überzeugung gewonnen haben, dass sie es schon richtig machen. Warum ein Richter allerdings ein Quell höherer Weisheit sein soll, erschliesst sich wohl nur ihm selbst. Zum Glück gibt es auch noch selbstkritische Richter. Ob diese in der Mehrheit sind, kann ich nicht beurteilen.

5

Weshalb wird hier so getan, als seien das "Irrtümer"? Es handelt sich um Vorsatz! Die Fehler der bayerischen Justiz kann man musterhaft nennen: im Mai 2009 erstattete ich selbst beim Ministerium Merk infolge einer jahrelangen Kindesentfremdung vor örtlichen Gerichten eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die Staatsanwaltschaft. Im Juni 2009 wurde ich festgenommen, der Hausgutachter diagnostizierte ( vgl. Monate!) bei mir "Wahn, Paranoia, narzisstisch- querulatorische PS, ich sei hochgefährlich"....laut Auftraggeber Staatsanwalt eine 'vernichtende Prognose', auf jeden Fall unbefristete Unterbringung 63 StGB. Fünf Monate später entlarvte ein Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil das als kompletten Unsinn, bar jeglicher Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung. Nach insgesamt zehn Monaten Freiheitsberaubung, als solche beim EGMR anhängig, 1033/12, erfolgte Freispruch - es gab auch keine Straftat (konstruiert war 'Störung des öffentl. Friedens', Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg). Von Einsicht oder gar REUE der Täter im Amt keine Spur - im Nachtreten wurde die läppische, bereits zugesprochene Entschädigung verweigert (kurzer CSU-Dienstweg Staatsanwaltschaft, OLG- Kammer) nun ebenfalls über Straßburg geltend gemacht wird.

Das "Problem" der bayerischen Justiz sind die Personen an sensiblen Stellen, die parteipolitische Hybris und nicht zuletzt das völlige Fehlen von Anstand, Moral, Wahrhaftigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Und die mangelnde öffentliche Berichterstattung darüber! Es ist höchste Zeit für Rücktritte, Amtsenthebungen und Anklagen dieser Täter im Amt vor ordentlichen Gerichten!

M. Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg

5

Das hört sich ja schrecklich an. Ich würde Ihren Fall, wenn Sie erlauben, gerne dokumentieren, und zwar auf meiner Seite Unrecht im Namen des Rechts, Rubrik Psychiatrisierung:

<http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm#Psychiatrisierung als Disziplinierungsmittel des>

Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, wenn Sie damit einverstanden sind.

 

MfG Rudolf Sponsel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Folgender Bericht ist relativ objektiv gehalten:

http://www.inhr.net/artikel/vaeterrechtler-ohrfeige-fuer-staatsanwaltschaft

Was Herrn Mollath angeht: eine Entlassung ist sofort möglich, sobald ein Gutachten die Diagnose als 'falsch' entlarvt, was m.E. bereits geschehen ist.

Obergutachten ging in meinem Fall um 14 Uhr beim Landgericht ein, um 17 Uhr folgte per Fax der Beschluss an die Klinik, dass ich " sofort" zu entlassen bin, 04. März 2010.

4

Die einzige Frage die sich mir in diesem Fall stellt: Wie kann man Herrn Mollath helfen? (zusätzlich zum finanziellen Part)
Es wirkt alles wie ein pathetisches Hollywooddrama. Ich bin erstmal ein wenig fassungslos, nachdem ich mir das Urteil durchgelesen habe. Es wirkt auf mich persönlich absolut einseitig, als habe das Urteil im Vorfeld festgestanden, obwohl wenige Einlassungen das Gegenteil vermitteln sollen.

5

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die heutige Landtagsdebatte, in der es teilweise turbulent zugegangen sei. Justizministerin Merk wird wörtlich so zitiert:

Für Streibls Mutmaßungen gebe es aber keinen Beweis, sagte Merk, "weil es keinen einzigen Anhaltspunkt für Schwarzgeldverschiebungen gibt."

Dass es keinen Beweis geben soll, nun gut. Es ist ja auch seitens der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt worden. Aber  "kein einziger Anhaltspunkt für Schwarzgeldverschiebungen"? Das widerspricht nun diametral den Berichten darüber, dass gerade die Mutmaßungen des Herrn Mollath über das Verhalten seiner Frau, die er in seinen Stellungnahmen namentlich substantiiert hat, vom Prüfbericht der HVB bestätigt worden seien. Eine der beiden Seiten sagt - nun auch bewusst - die Unwahrheit.

Frau Staatsministerin Merk im längeren Interview mit Report Mainz, ungeschnitten. (youtube-Link)

Die Linie der Ministerin  ist: "Die verfolgbaren Vorwürfe des Herrn Mollath haben sich nicht bestätigt". Ob die Vorwürfe, die durch den Prüfbericht bestätigt werden, aber noch 2012 verfolgbar sind, ist für die Frage, ob diese 2002-2004 ein Ermittlungsverfahren hätten veranlassen müssen, völlig unerheblich.

Und mit Pech wurde durch kollusive Zusammenarbeit von Richtern und Psychatern die Möglichkeiten der psychiatrischen Zwangsbehandlung dazu genutzt, unliebsame Zeugen verschwinden zu lassen.

 

Angesichts von Berichten über zu erfolgreiche Steuerfahner, die aufgrund Querulatorischen Sttörungen zwangspensioniert wurden (http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnder-affaere-kontrolle-unerwuenscht,1477340,2793240.html), halte ich das zumindest nicht für ausgeschlossen.

5

Ich kannte die Methode des Veschwindenlassens von unliebsamen Hinweisgebern und Dissidenten in der Psychiatrie bisher nur als Praxis in der Sowjetunion und vergleichbare Gefälligkeitsgutachten bar jeden wissenschaftlichen Standards von psychiatrischen Gutachtern nur aus der hessischen Steuerfahnder-Affäre (die den Steuerzahler vermutlich Milliarden an nicht erhobenen Steuern, insbesondere aus dem Bankenbereich - schon wieder! -  gekostet hat).

Ich wusste gar nicht, dass die C-Parteien und totalitäre Unrechtsregimes so viel gemeinsam haben ....

Sehr geehrte Kommentatoren,

für ein absichtliches "Verschwindenlassen" des Hinweisgebers infolge vorsätzlichen Zusammenwirkens von Justiz und Psychiatrie (wie in der Sowjetunion)  zum Vorteil der Frau M. und einiger Steuerhinterzeher sehe ich bislang keine Hinweise - es erscheint mir auch ziemlich unwahrscheinlich. Aber für Fehler auf beiden Seiten (Justiz und psychiatrische Gutachter) gibt es durchaus Anhaltspunkte. Und es scheint mir ein strukturelles Problem darin zu liegen, dass Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungn dazu tendieren, vorherige gutachtliche Bewertungen zu bestätigen und zu verfestigen, statt sie kritisch zu prüfen. Auch dass die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung mit Ablauf von Jahren neu zu bewerten ist, scheint kaum beachtet zu werden.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Herr Prof. Müller,

 

es stellt sich doch wohl die Frage, ob das auch von Ihnen benannte "strukturelle Problem" hier nicht völlig ausreicht, damit dieses System CSU endlich auf den Prüfstand kommt!

Es herrscht m.E. sehr wohl ein Vorsatz, getragen allerdings von Hybris, Machtmissbrauch und von Willkür, weniger von "Verschwörung" - obwohl das bei Herrn Mollath keinsfalls ausgeschlossen scheint.

Es ist seit langem ein Untersuchungsausschuss angezeigt. Diesen versuche ich bereit seit der Zeit meiner Unterbringung 2009 über den bayerischen Landtag u.a. zu erreichen.

Leider zeigt die Opposition hier eine Trägheit, die dem Maß an Grundrechtsverletzungen und Eingriffen in die Freiheit in keiner Weise gerecht wird!

 

Der Fall "Mollath" lasst nun hoffen, dass sich dies endlich ändert! Auch wenn immer wieder notwendig scheint, dass ein Missstand nur über den Umweg monetärer Interessen/Schädigungen geklärt wird (wie viele Beispiele, so auch der Machtmissbrauch im System des ehem. Ministerpräsidenten Mappus bspw. zeigte).

So werden die "Steuer- und Schwarzgeldstraftaten" hier offenkundig weitaus mehr wahrgenommen, als das ungenierte Wegsperren unschuldiger Personen in bayerischen Justizvollzugsanstalten oder gesunder Menschen wie Sie und ich in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen.

 

Frau Merk muss unverzüglich zurücktreten!

 

Dass es noch andere Fälle dieser Art gibt, weiß ich aufgrund der eigenen Erfahrungen über zehn Monate im bayerischen Strafvollzug/Forensik. Ich habe der Opposition inm bayerischen Landtag, der Abgeordneten Christine Stahl, erst gestern wieder angeboten, mich endlich persönlich anzuhören! Es geht nicht nur um Frau Merk!

 

M. Deeg

Polizeibeamter a.D.

Baden-Württemberg

5

Am Fall Mollath ist einiges eigenartig, vor allem aber, weshalb es gerade jetzt diese Kampagne gibt. Das, was auf S. 14 und 15 des Urteils (siehe Mollaths webseite mit dem Urteil) zu den Reifenstechereien steht , finde ich auch keineswegs harmlos. Wenn ein angestochener Reifen bei der Fahrt platzt, ist das kein Spaß und keine harmlose Sachbeschädigung mehr. Alleine dafür, wenn es denn auf einer psychiatrisch gesicherten Diagnose beruht, halte ich die Unterbringung für angemessen, egal, ob darüber hinaus die Geschichte mit der Ex-Frau stimmt oder nicht. Eine harmlose Nummer war das nicht mehr.

- das gerne bemühte Verschwindenlassen in der Psychiatrie wie in den "Ostblock-"Staaten früher beliebt fand offenbar nicht statt. Mollath betreibt aus der Psychiatrie heraus eine webseite und gibt Fernsehinterviews. Da haben die Komplotteure und willfährigen Irrenärzte offenbar auf ganzer Linie versagt (wie ja auch die CIA am 11.9.2001  bei ihrer Sprengung des WTC und die Mondlandungsfaker -  ;).

- Mollath selbst hat diverse Strafanzeigen in der ganzen Republik eingereicht (Frankfurt, Düsseldorf, u.a.) , jedenfalls laut seinem Verteiler (S. 9 des Pdf "Anzeigen , Eingaben 2003-2005). Anscheinend hat weder irgendeine der dortigen Finanzbehörden noch eine der Staatsanwaltschaften einen Anlass gesehen, die Vorwürfe weiter zu verfolgen. Warum wohl? Ist ganz Deutschland Teil des Komplotts? Diejenigen, die sich am ehesten für das Beitreiben angeblich hinterzogener Steuern interessieren dürften, sind doch die Finanzämter, die können auch bis zu10 Jahre lang die Steuer festsetzen,

- die glaubhaftigkeitsschädliche "späte Anzeige"  , die Prof. Müller  bei der Urteilskritik heranzieht, betrieb Mollath auch selbst. (siehe seine Strafanzeigen, veröffentlicht auf seiner Homepage, "Anzeigen 2003-2005, pdf _Seite 28) So hat er nach über 1 1/2 Jahren im Jahr 2004 einen Bekannten/Kollegen seiner Ex-Frau angezeigt,weil der ihn angeblich geschlagen hatte, nachdem Mollath ihn gebeten haben will, das kriminelle Treiben bei der Bank doch zu beenden. Und seinen Scheidungskrieg hat er durch die Anzeige bei der HVB auch recht intensiv geführt und dafür gesorgt. dass seine Ex ihren job verliert. Ein Kind von Traurigkeit ist er jedenfalls nicht.

- Report hat den internen Revisionsbericht der HVB aus 2003 veröffentlicht. Dort liest man recht wenig davon, dass bei den nachprüfbaren Vorwürfen Schwarzgeld oder Steuerhinterziehung im Spiel war. Im Wesentlichen geht es um Vorfälle aus den frühen 90ern und darum, dass sich Mollaths Frau sowie einige andere Filialmitarbeiter ein kleines Nebeneinkommen verschafft haben. Sie haben Kunden von der HVB zu anderen Banken abgeworben und dafür Provisionen kassiert. Von einer Verschwörung der HVB kann mE keine Rede sein. Die HVB wurde von ihren eigenen Mitarbeitern geschädigt und hat die arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen.

Strafrechtlich kann man aus dem HVB-Bericht nicht richtig viel entnehmen, dass irgendeiner der genannten Beträge Schwarzgeld ist oder Steuern hinterzogen wurden, steht nicht drin. Verstoß gegen die Abgabenordnung steht zwar drin, betrifft aber die Dokumentation von Goldkäufen. 

Ich meine, dass man sich vielleicht eher auf die veröffentlichte Faktenlage verlassen sollte als auf die etwas kampagnenartige Berichterstattung von report und Süddeutscher. Die Menschenrechtsbeauftragte der LÄK war offenbar als Allgemeinärztin und Chrirurgin tätig. Dass sie ohne Untersuchung Mollaths oder ohne Kenntnis der Verfahrensakten in der Lage ist, eine Fehldiagnose zu entlarven bzw. die Diagnose auszuschließen, kann man mE anzweifeln. Wie sie selbst zu ihrem Fazit fehlender Grunderkrankung/Gefährlichkeit kommt, bleibt im Dunkeln. 

Mal sehen, wie es weiter geht.

3

Replik auf 'Klabauter':

Wie auch auf der Kommentarseite der Süddeutschen Zeitung ('Klabautermann'...?) versuchen, das offensichtliche in Abrede zu stellen.

FAKT IST:
Unbequeme Kritiker und Antragsteller werden in BY m.E. wissentlich und mittels Fehlgutachten regionaler Gefälligkeitsgutachter dauerhaft weggesperrt. Zur Darstellung angeblicher 'Gefährlichkeit' für eine Allgemeinheit dienen z.T. lächerliche 'Straftaten, üblicherweise in einem Paarkonflikt!
In meinem eigenen Fall gab es gar keine Straftat!

Neben Mollath sind mir so aus EIGENEM ERLEBEN im Massregelvollzug einer bayerischen Forensik MEHRERE solcher Fälle bekannt.

U.a. die langjährige Unterbringung eines Mannes nach einem Hausfriedensbruch, begangen durch bloßes Betreten eines Gebäudes. Oder die langjährige Unterbringung, die aus einem vor mittlerweile fast 15 Jahren begangenen Widerstand in alkoholisiertem Zustand gg. Polizeibeamte herrührte und dessen 'Gefährlichkeit' immer wieder selbstreferentiell 'bestätigt' wurde. Etc...

Mit formaljuristischem Schönreden sind diese Zustände nicht mehr unter den Teppich zu kehren. Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt zu diesem "Justizsystem CSU"!

Hier werden auf niederstem Niveau Menschenleben zerstört und massivste GRUNDRECHTSEINGRIFFE begangen, die keiner objektiven Prüfung auch nur ansatzweise standhalten würden.

Warum gerade jetzt? Weil es ZUVIEL wurde, das Fass überlief!

5

Ich bin sehr froh, daß es diese Information hier gibt. Seit zwei Tagen beschäftige ich mich mit diesem Fall.

Es ist aus meiner Sicht für die immer noch stattfindende Maßregel unerheblich, ob bei Herrn Mollath eine psychiatrische Erkrankung vorliegt oder vorlag.

Entscheidend ist, ob von ihm Gefahr und Gefahr der Wiederholung ausgeht. Aus allem, was ich an Information habe, ist das - nach einem durchschnittlichen bürgerlichen Verhaltensmaßstab - nicht der Fall.

Jeder Mensch hat das Recht auf seine Sicht der Dinge, auf seine Verrücktheit oder Nichtverrückheit. Das darf kein Grund sein, jemand einzusperren.

Herr Mollath kann offensichtllich seinen freien Willen äußern, den lässt die Justiz nicht gelten. Denn er will nach Hause, aber man läßt ihn nicht. Es liegt meines Erachtens Freiheitsberaubung vor.

Ich kann nur hoffen, daß die Verfassungsbeschwerde sehr zügig beschieden wird; sie liegt angesichts des Schadens für den Betroffenen schon viel zu lange.

Eine einstweilige Anordnung der Aufhebung, eine Entlassung aus der Maßregel auf Bewährung u.a., das alles wäre doch möglich. Das würde Herrn Mollath letztlich noch kein Obsiegen, aber dennoch die FREIHEIT schnell bringen.

Eigentlich müßte sich ein Sturm der Entrüstung der Juristen erheben, oder ist man angesichts der Häufigkeit der Fälle schon abgenutzt und kann die Wirkungen von Freiheitsentzug nicht mehr imaginieren?

 

Zu dem (ungeschnittenen) Interview der Ministerin Merk möchte ich anmerken, daß ich selten eine peinlichere Spitzfindigkeitenblockade erlebt habe. Alles andere als souverän und offenbar mit viel Angst verbunden. Im Grunde habe ich schon Mitleidgefühle in mir entdeckt. Aber da ist andererseits dieses Ausüben an Macht und diese Uneinsichtigkeit, was mein Mitleid mit der Person wieder relativiert.

So ist der Mensch. Ach ja.

 

 

 

 

 

 

 

5

@klabauter

 

Um ehrlich zu sein, es fällt mir schwer Sie ernst zu nehmen. Wer von einer plötzlichen Kampagne (wenn es bereits letztes Jahr im Landtag allerdings nicht umfassend besprochen wurde, was mir mehr Sorgen macht) spricht und mit dem Totschlagargument Verschwörungstheorie kommt...ich bitte Sie.

Kurz und knapp:

- Herr Mollath betreibt die Seite nicht, sondern seine Unterstützer.

- Es gibt Zuständigkeiten innerhalb der Justiz  
- Welche Bank würde sich freiwillig selbst schwer belasten und den Ruf riskieren? 
- Sie meinen die Anzeige in der klar steht, dass der Herr Mollath diese nicht nur einmal vorgebracht hat, auch wenn ich zugegeben diese lieber selbst schwarz auf weiß sehen würde

- Seine vorgeworfene Straftat: rechtfertigt das wirklich eine Unterbringung in eine Psychiatrie?

Die Gutachten der Psychiater basieren rein auf Aktenlage.

In der Zwischenzeit wurden übrigens Kapitalverbrecher von dem gleichen Landgericht auf freien Fuß gesetzt.

 

 

5

[quote=Hexxer]

 

Schuldfähigkeitsgutachten nach Aktenlage sind keine Gutachten, sondern forensisch-psychiatrische Kunstfehler.  In der forensischen Psychiatrie hat es sich bei den schwierigen Schuldfähigkeitsgutachten, denen die Mehrzahl der forensischen PsychiaterInnen - besonders bei Prüfung der Einsichtsfähigkeit - anscheinend nicht gewachsen ist, eingebürgert, sogar ohne persönliche Untersuchung und Exploration ein Gutachten abzugeben - im Widerspruch zu den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Nr. 1.13). Das ist ein interessantes Phänomen, bedeutet es doch, dass diese forensischen PsychiaterInnen über verborgene (okkulte) Erkenntnisquellen verfügen müssen. Sie haben nicht persönlich untersucht und exploriert, haben also NICHTS, aber nach ihrem Selbstverständnis doch etwas, sonst würden sie ja kein "Gut"achten vorlegen, wie z.B. mehrfach geschehen im Falle Gustl F. Mollath. Was sie vorlegen ist genau betrachtet ein okkultes NICHTSachten. Sind sie von ihrem okkulten NICHTSachten dann noch unkorrigierbar überzeugt, was sich in ihrem darauf Beharren äußern konnte, so liegt ein wissenschaftliches Wahnsystem vor vom Typ: Wissen durch Nichtwissen. Es wurde zwar nie persönlich untersucht und exploriert (befragt), aber man weiß trotzdem über Befinden und Verfassung der ProbandIn zu den Tatzeitpunkten Bescheid. Man weiß und diagnostiziert also auf der Basis Nichtwissen. Und das nennt man Wahn, genauer, einen wissenschaftlichen Wahn. Eine delikate Konstellation, wenn ein Wahnsystem auf einen möglicherweise Wahnhaften trifft. Welche spezifisch bekannten Wahnformen sind hier nun am Werk? Nun, es scheint eine Kombination aus Größenwahn und Verhältnisblödsinn (maßlose Selbstüberschätzung) zu sein.

Mit Links und Querverweisen: http://www.sgipt.org/gipt/psypath/Wahnform.htm#Wissenschaftliches%20Wahnsystem%20in%20der%20forensischen

Rudolf Sponsel, Erlangen

5

 

Herr Prof. Müller,

ich habe über den Bay. Landtag und über die FB Seite von Florian Streibl (MdL) vom Fall Gustl Mollath erfahren.

Auf Fragen von Journalisten und Abgeordneten, im Hinblick auf eine Ordnungsmäßigkeit im Verf. gegen Mollath, sagte Beate Merk:

am 13.11.2012 "Das ist das ganz normale Verfahren, so wie das immer läuft"

am 14.11.2012 im Parlament "Das ist so, das ist das ganz korrekte Verfahren"

 

Da schwafelt Beate Merk davon, die Regierung und Abgeordnete haben sich nicht in die Arbeit der Strafjustiz einzumischen. Gleichzeitig wird der 5.000 km entfernte Fall Julia Timoschenko, am 12.06.2012 in der Bundes- Justizministerkonferenz auf der Tagesordnung diskutiert, obwohl bereits der europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Rechtsverletzungen im Verfahren gegen  Julia Timoschenko feststellen konnte.

Geht’s eigentlich noch?

 

Ich habe heute in meiner Aufgeregtheit den damaligen Richter Otto Brixner in Herzogenaurach angerufen um zu erfahren, wie er denn auf seine Begründung gekommen sei. Antwort, ähnlich wie Beate Merk, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, dies war ein Fall wie hunderte andere auch, die er verhandelt habe. Die Beweiserhebung sei vollständig in Ordnung gewesen.

Als ich ihn fragte auf den total untypischen Vorgang, dass die angeblich verletzte  Ehefrau von Mollath, ihre Strafanzeigeanzeige wegen Körperverletzung, erst nach einem Jahr, ich widerhole 1 Jahr später, erstatte --- toppte, Richter a.D. am Telefon in einem Ton, den man eigentlich nur noch aus vergangen Zeiten kennt, ich beendete das Telefonat.

 

Es ist wiedermal das Dilemma im Strafverfahren, das zahlreiche Juristen zu Recht bemängeln, dass keine ausreichenden Aufzeichnungen über Strafverfahren geführt werden. Weder werden ausreichende Protokolle noch Ton oder Audio Aufzeichnungen geführt. Führt ein Angeklagter audiovisuelle Aufzeichnungen von einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, wird er als Krimineller verfolgt.

 

Bürgervertreter also Abgeordnete haben sehr wohl das Recht, ja sogar die Pflicht nach dem Rechten bei der Justiz zu sehen. Was bilden sich die Herren Staatsanwälte und Richter überhaupt ein? In welcher Welt leben denn diese Staatsbediensteten eigentlich? 

5

@Hexxe

Die Seite von Mollath beginnt mit den Worten "Willkommen auf meiner webseite" und im Impressum steht sein Name. Die Unterstützer könnten ja auch aus der Deckung kommen.

Wenn Sie micht nicht ernst nehmen: wo sind denn genau die Belege für die kriminellen Machenschaften, die Mollath immer wieder angezeigt hat? Der HVB-Bericht gibt meiner Meinung nach nicht so viel her, wie jetzt behauptet wird und die Dokumente auf der gust-Seite enthalten eben auch nichts an Belegen für irgendeine Straftat.

 

Das Totschlagargument "Verschwörungstheorie" war eine Reaktion darauf, dass auch hier in den Kommentaren wieder die unvermeidlichen Totschlagargumente"Verschwindenlassen" ,  totalitäre Unrechtsregime etc. auftauchen. Prof. Müller hat dazu wohl schon alles Notwendige unter #14 geschrieben.

@M. Deeg

Ich finde das Anstechen von Autoreifen nicht "lächerlich", wie Sie meinem Beitrag auch entnehmen können, sondern nahe am versuchten Mord. Und wer im Rahmen seines Paarkrieges (das war es wohl tatsächlich, wie man den gegenseitigen Anzeigen der Mollaths entnehmen kann), einenQUasi- Vernichtungsfeldzug gegen alle Leute führt, die er im Lager seines Ex-Partners wähnt, hat mE, um jetzt mal etwas unpsychiatrisch zu formulieren, ordentlich einen an der Waffel.

@Ruddolf Sponsel:

Ob das Gutachten aus dem Prozess etwas taugt oder nicht, ist vielleicht diskussionswürdig. Sie sollten aber bedenken, dass es für die Frage der fortbestehenden Diagnose in der Forensik offenbar auch noch behandelnde Ärzte gibt, die nicht identisch mit dem Gutachter sind und die zum Krankheitsverlauf vermutlich die eine oder andere Erkenntnisse haben und sich deshalb nicht nur auf die Aktenlage stützen müssen.

Wie gesagt: diskutieren lässt sich sicherlich über die Frage, ob die Unterbringung damals richtig war, oder ob sie noch andauern kann/soll. Für Skandalgeschrei reichen die Fakten bisher nicht.  Da gab es durchaus grottenfalsche und verheerende Entscheidungen, z.B. mit dem Lkw-Fahrer, der wegen einer angeblichen Falschaussage zu einem Verkehrsunfall in U-Haft kam, obwohl noch nicht einmal klar war, ob es den Unfall überhaupt gegeben hatte. Die finden aber mangels Wahlkampfs nicht unbedingt in die SZ

3

klabauter schrieb:
Sie sollten aber bedenken, dass es für die Frage der fortbestehenden Diagnose in der Forensik offenbar auch noch behandelnde Ärzte gibt, die nicht identisch mit dem Gutachter sind und die zum Krankheitsverlauf vermutlich die eine oder andere Erkenntnisse haben und sich deshalb nicht nur auf die Aktenlage stützen müssen.

Das kann auch einem Effekt geschuldet sein, den das Rosenhan-Experiment schon vor Jahrzehnten gezeigt hat.

4

klabauter schrieb:
Sie sollten aber bedenken, dass es für die Frage der fortbestehenden Diagnose in der Forensik offenbar auch noch behandelnde Ärzte gibt, die nicht identisch mit dem Gutachter sind und die zum Krankheitsverlauf vermutlich die eine oder andere Erkenntnisse haben und sich deshalb nicht nur auf die Aktenlage stützen müssen
Und sie glauben wirklich, dass ein kleiner Stationsarzt in der Bayreuther Gefängnispsychiatrie von sich aus, also ohne Gutachterauftrag (die lukrativen Gutachteraufträge sackt ja sowieso sein Chef ein) den Justizbehörden substantiiert darlegen würde, warum sein "Zögling" zu unrecht weggesperrt ist und sich damit offen gegen seinen Chef und Erst- bzw. Zweitgutachter stellen würde (und außerdem regelmäßige gesicherte Einnahmen für die Einrichtung gefährden würde)?

Mein Gott, sind Sie naiv ... 

Sehr geehrter Klabauter, leibe Mitforisten,

als Kenner der Materie möchte ich auf einige Punkte noch einmal ausdrücklich hinweisen.

Gehen wir davon aus, dass zweifelsfrei feststeht, dass Hr. Mollath die ihm zur Last gelegten Taten wirklich begangen hat (Schlagen und Würgen, Zerstechen der Reifen), so wäre dies zweifelsohne gravierende Verstösse und würden mit Busse/Haft/Gefägnis geahndet. Herr Mollath ist aber nicht wegen seiner Taten in der Psychiatrie, sondern wegen der anhaltenden Bedrohung der Fremdgefährdung, genauer wegen seiner Rückfallgefahr aufgrund psychischer Defekte eine Gefahr für die Allgemenheit.

Die mangelhafte Erstellung der Gutachten ist hier ja schon ausgiebig diskutiert worden. Vergessen wird aber, dass gar kein akuter Grund vorlag, dieses Gutachten erst zu erstellen.

 

Warum? Zwischen den Taten und der Erstellung des Gutachten liegen Jahre, in denen Herr Mollath keinerlei Taten oder bedrohliche Auffälligkeiten gezeigt hat.

 

Ipso facto ist also erwiesen, dass Herr Mollath keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und die Argumentation der hypothetischen Gefahr durch die Realität ad absurdum geführt wurde.

 

Nehmen wir weiter an, dass Gutachten wäre zum Zeitpunkt der Erstellung fachgerecht aufgrund AKUTER Fremdgefährdung richtig erstellt worden, so müsste dennoch jederzeit ein Gutachten erstellt werden können, dass zum heutigen Zeitpunkt diese akute Gefährdung immer noch gegeben ist. (Spontanheilung)

 

Will heissen, ein Freiheitsentzug ist der stärkste Eingriff in die Grundrechte und der Staat steht unter permanten (!) Rechtfertigunszwang, dass dieser Eingriff verhältnismässig und gerechtfertigt ist. Anscheinend kennt das deutsche Recht diese Form der Appelation nicht.

 

Was uns zur Rolle der Klinik bringt. Der Auftrag der Klinik liegt naturgemäss in der Heilung des Patienten, nicht in seiner Verwahrung.

Die Klinik muss als laufend ihre Behandlung und deren Fortschritte dokumentieren. Ein Abstellen seitens der Klinik auf einen Gerichtsbeschluss zur unbefristeten Behandlung ist fachlich, ethisch und formal nicht hinnehmbar. Das Behandlungsziel liegt in der Entlassung des Patienten, in diesem Fall in der Einsicht,dass Zerstechen von Reifen und Schlagen keine gesellschaftlich akzeptierten Ausdrucksformen sind.

 

Die Klinik muss also beweisen, dass der Freiheitsentzug noch rechtmässig erfolgt, und keine widerrechtliche und strafbare Freiheitsberaubung vorliegt. Da die Klinik eine täglich Aufsichts- und Therapiepflicht hat, müsste sie ergo diesen Beweis auch täglich erbringen müssen.

 

Tut sie aber nicht. Warum? Hier sind die strukturellen Mängel der heutigen Psychatrie erkennbar. Ohne auf die Metaphysischen Ungereimtheiten dieser Form der Wissenschaft eingehen zu wollen, lassen wir uns von der Praxis belehren.

 

Herr Mollath hält sich selber für "gesund", damit zeigt er keine Krankheitseinsicht und demzufolge steht seine Therapierbarkeit erst gar nicht zur Disposition. Mangelnde Krankeheitseinsicht ist ein klares Indiz für Vorliegen einer Störung. Die Therapieunwilligkeit des Patienten ersetzt somit die Forensiche Grundlage.

 

Was wäre also die Lösung? Zuallererst einmal die Krankheitseinsicht, was für einen gesunden Menschen selbsterklärend einem desaströsen Schritt gleichkommt. Zur Selbstverleugnung kommt nun auch die Aktenkundigkeit der Leidenssymptomatik des Patienten hinzu. Ein tödlicher Kreislauf setzt ein.

 

Mir ist selbst aus erster Hand ein Fall aus der Schweiz bekannt, bei dem ich um Akteneinsicht in der Klinik gebeten habe.

Fall 23 Jahre in der geschlossenen Abteilung, notabene ohne das je eine Straftat vorgelegen hat. Einweisung durch die Familienangehörigen damals.

 

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Arztes im Jahr 23:

 

"XY klagt immer noch über die Unterbringung in der Klinik. Äussert den Wunsch entlassen zu werden. Realitätskonfrontation bezüglich fehlender Arbeit und Wohnung. Danach die üblichen Themenkomplexe Zigarettenmangel und Onanie."

 

Das liebe Leute muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

 

Die Klinik/der behandelnde Arzt begründet die Unterbringung mit fehlender Realitätseinsicht. Wie stellt sich jemand nach 23 Jahren Klinik vor eine  Wohnung resp. einen Job zu finden? Selbstverständlich ist unter diesen Umständen ein Entlassungswunsch Ausdruck fehlender Erkenntnis- und Bestimmungsfähigkeit und Grund für die Unterbringung. Ein SKANDAL.

 

Im Falle Mollath möchte man generell nun an der Wirksamkeit der Angeordneten Massnahme zweifeln. Wenn eine Klinik nach 5 Jahren nicht in der Lage ist einem Patienten zu vermitteln, dass man keine Reifen zerstechen soll, kann man davon ausgehen, dass sie das nie sein wird. Also ein untaugliches Instrument darstellt.

 

Dann doch besser auf unbestimmte Zeit Gefängnis. Weil so auch wirksamer Schutz für die Allgemenheit erreicht wird. Dies ist aber gesellschaftlich nicht vermittelbar, wie auch rechtlich nicht möglich.

 

Insofern sprechen wir hier nicht von einer Verschwürungstheorie sondern um ein strukturelles Problem unserer Institute. Die Lücke die sich ergibt, mit denen man unliebsame Menschen mundtod machen kann, füllen die Kliniken aus, auch aus wirtschaftlichem Interesse. Keine Patienten, keine Klink.

 

Bevor mein vorheriger Absatz dem Leser aufstösst, möchte ich doch daran erinnern, das die Psychatrie als Objekt Menschen hat, deren Verhalten für die Gesellschaft nicht zu kompensieren ist. Das ist die Grundlage der gesamten Materie. 

Mir sind hunderte Fälle bekannt, in dem sich die Psychatrie zu willfähigen Helfern gemacht hat, unliebsame Erben auszuschalten, überforderte Eltern zu entlasten, Geschäftspartner kaltzustellen, Expartner fertigzumachen etc.pp.

 

Gegen die psychatrische Logik ist der Einzelne verloren. Stellen Sie sich einmal vor, Sie werden einfach so gepackt und in der Psychatrie verfrachtet. Reaktion ihrerseits? Und eben gerade diese Erregung wird nachher als Grund für die Richtigkeit ihrer "Wegschliessung" angegeben.

 

Herr Klabauter, wenn ich Sie für fünf Minuten in meinen Küchenschrank stecke, werden Sie mit allen Regeln der Kunst: Polizei, Klage, Gericht zurückschlagen (Freiheitsberaubung, Kidnapping etc.pp.). Wenn der Staat das macht, scheinen Sie ein bisschen die Relationen verloren zu haben...

 

 

Das Anstechen von Reifen mit dünnen Nadeln in der Flanke führt nie zum Platzen sondern nur zu einem langsamen Luftverlust des Reifens.

3

Rudolf Sponsel,

das was sie über die zT. gelebte Praxis über Schuldfähigkeitsgutachten behaupten, ist ja wie Kaffeesatzlesen.

 

Ich denke, ein aufrichtiger Gutachter müßte einen Täter und gegebenfalls seine Umwelt einige Tage / Wochen mindestens befragen und beobachten, ähnlich wie ein Therapeut das über längere Zeit auch tut.

Aber das ist wohl ein Wunschtraum.

 

Nur aus Akten etwas abzuleiten ist ja befangen. Auf die Idee ist wohl noch keiner gekommen.

 

Aber in einer Zeit wo zT. Doktortitel bei höchsten Persönlichkeiten in bestimmten Disziplinen "durch Abschreiben vergeben wurden", ist nichts unmöglich.

 

5

Zu Gast:

Viel schlimmer: a) Es ist rechtswidrig. b) Es ist wissenschaftswidrig. c) Es verstößt gegen die Berufsethik, wenn die Mindestanforderungen an forensische Gutachten souverän ignoriert und wissenschaftsfremde, okkulte Methoden angewendet werden.

Es ist in jeder Hinsicht untragbar und falsch.

1) Die Kripo hat einseitig ermittelt.

2) Die Staatsanwalt ebenso, hat also völlig versagt und tut es heute noch.

3) Die Gutachter haben völlig versagt - bis auf den Straubinger Gutachter, der offenbar Kants sapere aude, d.h. den Mut haben, seinem eigenen Verstand zu gebrauchen, praktiziert hat und Dr. Weinberger von der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.

4) Und die Richter haben in der Führung und Kontrolle der Sachverständigen auch völlig versagt und scheinen es immer noch zu tun.

5) Dass es der Politik und einigen anderen "Eliten" – die möglicherweise verstrickt sind und einiges an Schwarzgeldgeschichten – hier im Nürnberger Raum - zu verbergen haben - an subtanzieller Kompetenz und Rückgrat fehlt, ist nicht verwunderlich und zu erwarten.

Jetzt kann man also fragen: wie kann man so viel Versagen auf einem Haufen verstehen? Zufall? Haben hier etwa schwarmintelligente Phänome zugeschlagen nach dem Motto Blödheit optimiert sich unabhängig wechselseitig? Oder waren hier sowohl mächtige als auch kleinkarierte Interessen im Spiel?

Die Öffentlichkeit ist glücklicherweise nicht mehr bereit, diesen einzigartigen, konzertierten Saustall an Sumpf, Murks und Pfusch hinzunehmen. Das ist gut so, denn das Zusammenwirken forensischer Psychiatrie und Justiz bedroht Recht und Freiheit jedes einzelnen. Und das ist in Bayern seit der Entmündigung des Kinis, Ludwigs II., so und hat sich bis auf den heutigen Tag, wie man an Mollath sieht, nicht geändert. Aber jetzt ändert sich hoffentlich was.

Rudolf Sponsel, Erlangen

5

Sehr geehrter Klabauter,

dass der Fall gerade jetzt diskutiert wird, liegt daran, dass der Prüfbericht erst jetzt bekannt wurde, aus dem hervorgeht, dass die Vorgänge keineswegs reine Wahnideen waren; ich halte das nicht für "eigenartig".

Die in Ihrem  Kommentar  angeführten Argumente sollte man - auch wenn ich Ihnen im Ergebnis nicht zustimme - durchaus berücksichtigen: Es ist ja nun richtig, dass Hintergrund eine "unschöne Trennung" von Ehegatten war  und man deshalb die Vorwürfe beider Seiten kritisch prüfen sollte, auch die des Herrn Mollath. Was tatsächlich an körperlichen Auseinandersetzung geschehen ist, wer weiß das. In diesem Fall ist er es aber nun einmal, dem man nicht geglaubt hat und der unter dem Ergebnis zu leiden hat. Von einer kritischen Prüfung des Vortrags der Ehefrau findet man jedenfalls in den Urteilsgründen nichts, obwohl sie ja, wie sich erst jetzt herausstellt, durchaus etwas zu verbergen hatte.

Ob eine die Schuldunfähigkeit ausschließende Krankheit vorliegt oder vorgelegen hat, kann ich nicht beurteilen, ebenso wenig, ob zum Urteilszeitpunkt eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit gegeben war. Mir scheinen aber die Gutachten nicht unproblematisch zu sein - was die Anforderungen an forensisch-psychiatrische Gutachten im allgemeinen betrifft.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit ist m. E. bisher nicht ausreichend beachtet worden. Hier kann man immerhin noch hoffen, dass sich das Gericht bei der nächsten Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen, die infolge der neuen Sachlage baldmöglichst durchgeführt werden sollte, diesen Punkt genauer nimmt.

Für eine großangelegte Verschwörung sehe ich in der Tat auch keinen Anhaltspunkt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 Mit einem Dringlichkeitsantrag verlangen die Grünen Auskunft, wie die Staatsregierung künftig mit Hinweisen und Anzeigen bei Schwarzgeld- und Geldwäsche-Delikten umgehen will. Hintergrund ist das Verhalten der Behörden bei dem in der Psychiatrie einsitzenden Gustl Mollath, worüber das Landtagsplenum am Mittwochabend erstmals seit den jüngsten Enthüllungen in der Affäre debattierte. 

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-unterbringung-in-psychiatrie-schoeffe-kritisiert-mollath-verfahren-1.1523589 

 

 

4

@mein Name:

Natürlich bin ich total naiv und verkenne die grundsätzliche Rückgratlosigkeit und Inkompetenz aller kleiner Stationsärzte.

Der kleine Stationsarzt braucht auch nicht (aus medizinischer Sicht) entscheiden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung ursprünglich vorgelegen haben, sondern hat Erkenntnisse, ob sie noch vorliegen.  

Es soll gerüchteweise so sein, dass Untergebrachte im Bundesgebiet tatsächlich auch mal entlassen werden. , dass bundesweit Unterbringungen nach § 67 e  zur Bewährung ausgesetzt  oder gar ganz aufgehoben werden. Die Behandlung durch und Diagnosen der behandelnden Ärzte dürften dabei eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Eine etwas ältere, aber gute Darstellung der durchschnittlichen Verweildauer im Maßregelvollzug gibt es beispielsweise von Dessecker auf krimz.de .

3

klabauter schrieb:
Der kleine Stationsarzt braucht auch nicht (aus medizinischer Sicht) entscheiden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung ursprünglich vorgelegen haben, sondern hat Erkenntnisse, ob sie noch vorliegen. 
Und was hat der Untergebrachte von diesen Erkenntnissen, wenn der vom Richter beauftragte Gutachter (=Chefarzt bzw. Ärztlicher Direktor bzw. in diesem Fall ein externer Sachverständiger) seine eigene "Exploration" macht, die den Mindeststandards für Gutachten Hohn spricht?

Genau: gar nichts.

Zur "Qualität" der die Gefährlichkeit bejahenden Gutachten sage ich lieber nichts - so viel Inkonsistenz und Inkonsequenz würde man nicht einmal in einem Realschulaufsatz durchgehen lassen.

Das Argumentieren mit Durchschnittszahlen ist ünrigens bei der Betrachtung eines Einzelfalls weder in der Juristerei noch in der Medizin hilfreich und das Gegenteil von seriös.

Ein Einfluss auf alle Gerichtsinstanzen einschließlich BGH ist schwer vorstellbar.

Deshalb die Frage: Welche Qualität hatte der Revisionsschriftsatz beim BGH?

Wie engagiert war der Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung?

Ein Zitat von Heinrich Hannover: »Wenn Sie alle unsere Beweisanträge ablehnen, fände ich es ehrlicher, die Angeklagten durch Verwaltungsakt ins Konzentrationslager einzuweisen, statt uns Verteidiger als rechtsstaatliches Dekor zu mißbrauchen.« So geschehen im Düsseldorfer Friedenskomitee-Prozeß 1959/60, in dem ich als junger Anwalt und Mitverteidiger viel von ihm gelernt habe.

 

Dieses Zitat kann entsprechend angepasst auf den Fall zutreffen.

 

und Hannover schreibt weiter:

Aufschlußreich war die Erfahrung, daß selbst ein Minister Posser mit falschen Informationen seines Apparats über Haftbedingungen und angebliche Äußerungen von Gefangenen getäuscht werden konnte. Aber er war ein Mensch, der zuhören, sich korrigieren und konsequent handeln konnte.

aus: http://www.sopos.org/aufsaetze/4b601daea823e/1.phtml

 

Schade, dass die Fähigkeit von Posser nur bei manchen MinisterInnen vorhanden zu sein scheint.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Was ich nicht verstehe: wenn die Vorwürfe des Herrn Mollath gegen seine Frau und die Bank nicht fundiert waren, wie kommt es, daß die Bank seiner  Frau  gekündigt hat.  Soviel ich weiß, hat sie ihren Job verloren. Wieso?  Kann es sein, daß Herr Mollath selbst seiner Frau in die Schweiz begleitet hat und selbst von diesen Geldtransfers profitierte?

 

Viele Grüße

Vigilantia

1

 

Auf die Frage des Mitkommentator #1

„Wie engagiert war der Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung?“ ist folgendes zu sagen. Lt. Angaben des Angeklagten und des VRiLG a.D. Otto Brixner (ich habe am 15.11.12 mit ihm telefoniert), saß der Pflichtverteidiger nicht wie üblich, neben oder hinter dem Angeklagten, sondern auf der Seite der StA. Der Pflichtverteidiger war es sodann, der die Feststellung der Schuldunfähigkeit beantragte.

Im Ergebnis, Justizskandal mit den üblichen Beteiligten, Staatsanwalt, VRichter, Pflichtverteidiger und Gutachter. Und die Justizministerin hält den Deckel drauf.

Auf die Forschung der Züricher Uni, Stichwort Schwarmintelligenz muss in diesem Fall hingewiesen werden.

Zehntausende von Fischen, Vögeln oder Ameisen bewegen sich blitzschnell und wie auf ein Kommando. Nur dass es kein Kommando gibt - keinen Steuermann, keine Brücke, kein Superhirn, das die Fäden zieht. Der Schwarm selbst ist es, der als Kollektiv handelt und zu Verhalten fähig ist.

Allerdings ist auch wissenschaftlich bewiesen, dass die Weisheit der Vielen nicht überlegen ist gegenüber der Weisheit des Einzelnen. Das Schachspiel demonstriert das anschaulich.

Ich komme zu der Einschätzung, der Fall ist deutlich, die Beteiligten, Staatsanwalt, VRichter, Pflichtverteidiger und Gutachter haben in einer sog. kollektiven Dynamik auf den Anklagten drauf gedroschen. 

5

Verwunderlich ist das alles nicht. Eigentlich soll die Polizei von der Staatsanwaltschaft und diese wieder vom Gericht kontrolliert, also kritisch hinterfragt werden. Praktisch passiert das aber nicht sondern in gemeinsamer Kumpanei ergeht ein Urteil. Das ist der Skandal und Justizminister pflegen dieses abzusegnen ansonsten ist ja der Rechtsfrieden gefährdet.

Dies ist aber vorallem auch deshalb der Regelfall, weil jedes andere Verhalten umfangreichere Ermittlungen, mehr Personal und Geld und letzlich weniger Verurteilungen bedeuten würde.

Meine Frage ein Arzt weist jemanden für 10 Jahre unbegründet ein. Was passiert? Ein Gericht verurteilt zu Unrecht, die Angeklagte bleibt 10 Jahre hinter Gittern. Was passiert?

Beim Arzt ist eine Pflichtverletzung, bei der Justiz ein bedauerlicher Irrtum, ohne jegliche Konsequenz.

5

 

Der Fall Gustl Mollath, der damit zusammenstehende Justizskandal, ist auch deshalb so schön zu diskutieren, weil sämtliche Dokumente im Internet zur Verfügung stehen. Echt super, selten war ein Fall so gut für die Öffentlichkeit dokumentiert.

Auf den Sonderrevisionsbericht der HypoVereinbank vom 19.03.2003 sei hinweisen. Dieser Sonderrevisionsbericht bestätigt sämtliche Behauptungen, hinsichtlich der bandenmassig organisierten Geldverschiebungen in die Schweiz, auch durch die damalige Ehefrau des Herrn Mollath`s.

Im Interview „Report Mainz“ hat Beate Merk, die Frage der Journalisten ob ihr der Sonderrevisionsbericht der HypoVereinbak vom 19.03.2003 bekannt gewesen ist, bejaht. So.

Wie konnte Beate Merk, Dezember 2011 das Parlament so hinters Licht führen, indem sie vorgaukelte, die Verdächtigungen des Gustl Mollath`s, seien ausschließlich nur Hirngespinste?  

5

Klabauter hat es sich zu seinem erklärten Ziel gemacht, jede Justizmaßnahme zu rechtfertigen. Alle Kritiker haben in seinen Augen nur keine Ahnung von den wahren Zuständen in der Justiz, die über jeden Zweifel erhaben sei. Mit der gleichen Begründung werden übrigens immer Befangenheitsgesuche gegen Richter zurückgewiesen: ein objektiver und verständiger Angeklagter würde keine Vorbehalte gegen den abgelehnten Richter haben. Sein subjektives Mißtrauen beruhe nur auf seiner bedauernswerten Unfähigkeit (und jener seines Verteidigers)  die Unbescholtenheit und Aufrichtigkeit aller Justizbediensteten zu erkennen.

 

5

@klabauter

Ihre Aussage

"Ich finde das Anstechen von Autoreifen nicht "lächerlich", wie Sie meinem Beitrag auch entnehmen können, sondern nahe am versuchten Mord"

ist ja wohl grober Unfug und völlig an der Sache vorbei.

 

Dass die Reifenstecherei nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, ist wohl unstrittig.

Und wer so etwas macht, bekommt als Nichtvorbestrafter Bewährung.

Dass der Schöffe, der sich zum Urteil geäussert hat, vom ehemaligen und jetzt pensionierten Richter lt. SZ-Online (vom 15.11.12) mit einer Strafanzeige bedroht wird, passt zum ganzen Fall.

Vielleicht leidet dieser Schöffe sogar an Wahnvorstellungen (oder @klabauter?) und bezieht mit Mollath alsbald ein Doppelzimmer in der Psychiatrie.

Hans Woestler

 

 

 

5

@ Nico Frank

 

Ich habe damals die Hauptverhandlung von Anfang bis Ende verfolgt.

Meine klare Ansage:

Der Verteidiger hat Freispruch beantragt!

Hans Woestler

 

 

 

 

5

Interessant ist, dass die Aufsichtsbehörde für die Polizei (zuständig für die einseitigen Ermittlungen) und die Aufsichtsbehörde für die forensische Psychiatrie das Innenministerium ist.

 

Nach meiner Kenntnis war eine Strafanzeige gegen die Staatsanwältin wegen Strafvereitelung ebenso ergebnislos wie eine Strafanzeige gegen Polizeibeamte, die Herrn Mollath verletzt hatten. Obwohl das aufnehmende Krankenhaus die Verletzungen zu Beweiszwecken mit einer Digitalkamera fotografiert hat.

 

 

5

Ich finde den Fall Mollath garnichts besonderes.

Es gibt doch zigtausende derartiger Fälle. Und Mollath ist noch relativ glimpflich davongekommen, da er, soweit ich informiert bin, nicht mit persönlichkeitszerstörenden Drogen zwangsbehandelt wurde.

 

Es geht in der Psychiatrie auch nicht darum, ob jemand Recht hat oder sich etwas einbildet. Es geht darum, Leute, die stören, aus dem Verkehr zu ziehen. Und Mollath hat ja ganz offensichtlich jemanden gestört. Daher die Diagnose usw.

 

Das ist kein Irrtum, sondern der Modus Operandi der Zwangspsychiatrie. Von daher ist hier alles lege artis abgelaufen.

4

Lieber Herr Prof. Müller,

 

da haben Sie erstens ein gut Stück fachliche Kompetenz und persönlichen Mut gezeigt, sich der (wie ich meine) reichlich rechtsbrüchigen bajurarischen Wegsperre des Kritikers justizkritisch anzunehmen.

Zweitens gestehe ich auch öffentlich: wenn ich, den Zusammenhang Sprache-Denken einvernehmend, diese Formel dieser Staatsanwältin: „habe … keine Folge gegeben“ http://www.gustl-for-help.de/download/2004-02-19-Mollath-Anzeige-StAnw.Nbg.-Antwort.pdf lese, daß meine an Franz Kafka geschulte Hypothese lautet: wer solchen Formaldummsinn schreibt kann gar nicht denken, sondern gehört halt nur zum „Gefolge“ der (hier bayrischen) justiziell gestützten Herrschaft im Sinne von Krysmanski/Neumann (1989) als Element jener im Ganzdeutschland der letztbeiden Jahrzehnte eminent angewachsen sozio-parasitären „breiten Schicht sekundärer Eliten“.

Drittens möchte ich daran erinnern: seit fünfzig Jahren erinnere uch, daß wird forensisch so gearbeitet wie Sie kritisieren: „Fall“ des Münsteraner „Sozialanwalts“ Weigand (1962). Wobei es nicht mal linke Systemoppositionelle sind, die so „behandelt“ werden, es reichen schon aktiv-beharrliche Justizkritiker und kenntnisreich-aktive Bürgerrechtler welcher politischen Farben auch immer.

Viertens frag ich als Linkswissenschaftler / Bürgerrechtler Sie als Rechtswissenschaftler / Strafrechtler: sehen Sie im diskutierten Fall (2004) die Voraussetzungen einer (von Rechtsadvokaten bekanntlich militant gemiedenen) „Klageerzwingung“ im StPO-Sinn erfüllt? Und wenn dies: würden Sie sich ggf. in dem einen oder anderen analogen Fall, auf Grundlage Ihres HSL-Privilegs als Prof.iur., praktisch engagieren wollen?

 

Freundliche Grüße von Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

 

5

Der Gutachtenwahnsinn

Die Justiz nimmt ihre Verantwortung nicht wahr, wenn ein Rechtsurteil in erster Instanz auf ein Gutachten beruht. Nur ein Psychiater mit Größenwahnsinn würde behaupten: Ich kann mich nicht irren. Und auch mehrere können sich irren. In einem Gutachten wird immer ein Element des Glaubens vorhanden sein.
In erster Instanz kann man auf Grund des Glaubens keine Rechtsurteile fällen.

Im Falle Herr Mollath wurde er für die kriminelle Handlung, seine Frau misshandelt zu haben, freigesprochen. Auch wenn es nicht passiert wäre, bleibt es fraglich, ob man ihn aus diesem Grund als psychisch krank hätte einstufen können. Häusliche Gewalt kommt sehr oft vor - und sind diese Menschen alle wahnsinnig oder einfach böse.
Für sein Glauben Schwarzgeld/Verschwörung wurde er als psychisch krank abgestempelt. Im Nachhinein stellt man fest, dass dieser Glauben gar nicht so abwegig war. Aber, auch wenn der Glaube sich nicht bewahrheitet hätte, kann man einen solchen Glauben als psychisch krank nicht bezeichnen.

Leute glauben an sehr unterschiedliche Sachen, z.B. UFOs, Zombies, Horoskopen, Glückssteine, Geister, Gutachten, Gott und Gerechtigkeit. Es bleibt eine individuelle Sache, welchen Glauben man für vernünftig oder unvernünftig hält. Ein Urteil im Gerichtsverfahren auf Grund des Glaubens ist rechtswidrig.
Um es anschaulicher zu machen, werde ich einen anderen Fall nehmen.

Breivik hatte daran geglaubt oder glaubt immer noch daran, dass Europa vor einer islamischen Invasion steht. Es ist möglich, dass er diesen Glauben mit anderen teilt. Solange sie keine kriminelle Handlungen begehen, wird man diese Leute entweder gerichtlich verurteilen oder psychiatrisch begutachten können. Geheimdienstmäßig kann man sie höchstens überwachen lassen.

Breivik hat aber eine schwerwiegende kriminelle Handlung begangen. Er wurde deswegen verurteilt.

Ein Gutachten über seine Persönlichkeit musste in erster Instanz nicht dazu dienen, die Kriminalität seiner Taten festzustellen. Ein Gutachten konnte als zweiter Instanz dazu dienen, ob man daran glaubt, dass er krank und therapierbar ist -   d.h. nach Absitzen der Haftstrafe und erfolgreicher Therapie würde er freikommen.
Wenn die Therapie  erfolglos ist /er ist nicht therapierbar muss er vielleicht für immer weggesperrt bleiben. Ein solches Urteil, auch wenn es auf verschiedenen Gutachten beruht, wird ein Element von Glauben beinhalten. Für die Bevölkerung ist die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit nachvollziehbar. Letztendlich hat er mit seiner furchtbaren kriminellen Handlung (sehr gefährlich für die Allgemeinheit) sich selber in dieser Situation gebracht. 

Aber in welchem Rechtsstaat befinden wir uns, wenn man einen Menschen, der einfach glaubt - nichts kriminelles getan hat, nichts gefährliches für die Allgemeinheit - auf Grund seines Glaubens/eines Gutachtens als psychisch krank verurteilen und weggesperren darf? Das Gutachten ist nicht als zweiter Instanz zu betrachten, sondern als erster Instanz.

Wenn Gutachten als erster Instanz dienen dürfen, können Justiz und Psychiatrie schuldlos und verantwortungslos handeln. Schuld und Verantwortung schieben sie sich gegenseitig zu und die Opfer können sich kaum wehren. Unbeqeume Menschen kann man aus privaten oder wirtschaftlichen Gründen problemlos aus dem Weg räumen. Man muss nicht fragen, was hat er/sie getan? War er/sie kriminell? Verantwortungslos?
Sondern lediglich fragen, was meint und glaubt dieser Mensch? Finde ich/wir es vernünftig/unvernünftig - krank/gesund? Sehr bedenklich, wenn man in Betracht zieht, dass Meinungs- und Glaubensfreiheit im Gesetz fest verankert ist.

Ein Mann wie Herr Mollath muss psychisch und physisch sehr stark sein. Es gibt keine Beweise dafür, dass er zum Zeitpunkt der Verurteilung psychisch krank sein sollte, sei denn wir akzeptieren Gutachten als erster Instanz. Dass er heute einen geistig gesunden Eindruck macht, grenzt an ein Wunder. Es ist nur schwer vorstellbar, welchen Druck, Stress und welche Trauer, Verzweiflung er in den letzten Jahren durchlebt hat. Wenn er gottglaubig ist, hat er vielleicht gedacht: Mein Gott, warum hast du mich verlassen.  

 

5

ZU: Der Gutachtenwahnsinn

1. Die Schuldfähigkeitsgutachten, Grundlage des Ganzen, beruhen auf NICHTS, weil verfassungs- und sachwidrig nach den MINDESTanforderungen für Schuldfähigkeitsgut­ach­ten (1.13) nicht persönlich untersucht und zu den Tatzeiten exploriert wurde. Und sie enthalten auch sonst viele, z.T. ganz gravierende Fehler, u.a. grobe und nicht akzeptable Diagnoseunsicherheiten. Außerdem hätte Mollath nach einem Urteil des BVerG aus 2001 (2 BvR 1523/01), wonach eine Unterbringungsanordnung zur Beobachtung Mitwirkungsbereitschaft des Beschuldigten voraussetzt, gar nicht zur Begutachtung eingewiesen werden dürfen. Das scheint in Bayern unbekannt zu sein oder jedenfalls nicht verbindlich und akzeptiert.

2.   Deshalb beruhen auch die weiteren Gutachten, die auf den Schuldfähigkeitsgutachten aufsetzen, auf NICHTS, also auch alle Unterbringungsgutachten.

3.   Das Betreuungs- und Geschäftsfähigkeitsgutachten (andere Beweisfrage) ergab ohnehin, dass GFM nichts fehlte, er weder geschäftsunfähig noch betreuungsbedürftig war (im übrigen gestützt durch Prof. Dieckhöfer und besonders Dr. Weinberger). Um an Mollaths Vermögen zu gelangen, sein Haus zu verkaufen und seine persönliche Habe komplett einzuziehen, schien Interessierten eine Betreuung und Geschäftsunfähigkeit offenbar zweckmäßg. Nachdem aber der unabhängige Straubinger Gutachter nicht mitspielte, war es offenbar nötig, sein Gutachten zu neutralisieren. Vielleicht bekam die Schein-Koryphäe aus Berlin auch deshalb einen Auftrag mit einer sehr aufschlussreichen, zusätzlichen Beweisfrage (Nr. 5), ich zitiere:

Es wird auch gebeten, sich diesbezüglich mit dem Gutachten des Sachverständigen Dr. STRAUBING vom 26.09.2007 auseinanderzusetzen.“

Man fragt sich an dieser Stelle natürlich, was diese Beweisfrage aus dem Kontext Geschäftsfähigkeit und Betreuung urplötzlich im Kontext Unterbringung und Gefährlichkeit soll? Machen wir es kurz: Es scheint, dass das kompetente und positive Straubinger Gutachten durch den Herrn Professor - der sich selbst grundlegend widerspricht und sich an die von ihm mitgetragenen Mindeststandards nicht hält, ja, der noch nicht einmal einen Beziehungsaufbau für eine persönliche Untersuchung und Exploration zustande bringt, und sein Fantasieprodukt dennoch ein Gutachten nennt - das Straubinger positive Gesundheitszeugnis neutralisieren sollte. 

4. Von den über 100 Fehlermöglichkeiten in forensisch psychiatrischen Gutachten wurden hier sehr viele gemacht und wiederholt, darunter kardinale und nicht hinnehmbare.

5. FAZIT: es hat sich eine forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie (Schätzung nach Dinger et al. 1992: 72% gegenüber 28% ordentlichen) etabliert, die grob gegen Berufsethik, die Wissenschaft, das Recht und die Menschenrechte verstößt, aber mit weitgehender Billigung des Rechts - in meinen juristisch laienhaften Augen Rechtsbeugung auf ganzer Linie - und das bewerte ich als  ein ganz großes Problem. Diesem wüsten Treiben muss kompromisslos und aufklärerisch entgegengetreten werden. Evtl. könnte dieser Skandal  ein Anlass sein, eine Überprüfung ALLER Schuldfähigkeits- und Unterbringungsgutachten (zunächst) in Bayern anzuregen (das wäre vielleicht etwas für die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. ). Und man sollte im Nürnberger Gerichtsbezirk anfangen.

Rudolf Sponsel, Erlangen

Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel,

 

in erster Reihe muss man die Gutachten an sich nicht prüfen, sondern der Anlass. Warum wollte man ein überhaupt ein Gutachten erstellen?

Ist es weil, der/die Betroffene z.B. eine Anzeige erstattet hat, eine Scheidung wollte, von der Arbeit herausgemobbt wurde, ein kleiner krimineller Tat begangen hat.

Wenn man ein Gutachten in alle Anlässen verlangen kann/darf, egal wie kriminell oder vielleicht nicht mal kriminell der/die Betroffene ist, dann ist ein Markt für Gefälligkeitsgutachten vorhanden. 

Psychiater/innen sind auch nur Menschen ...

 

 

3

 

# 14

 

InfoDank, Herr Dr. Sponsel, für Ihre so kundigen wie engagierten Ausführungen zur forensischen Schlechtachterei. Besonders aufschlußreich fand ich die (wie bei diesen Rechtspflegern üblich im schlechtesten Passivdeutsch formulierten) additionalen oder Zusatzauftrag an diese wie sie den Herrn nennen professorale „Schein-Koryphäe aus Berlin“: zitiere: „Es wird auch gebeten, sich diesbezüglich mit dem Gutachten des Sachverständigen Dr. STRAUBING vom 26.09.2007 auseinanderzusetzen.“

 

Bleibt mir nur eine diskrete Frage: Was hat dieser Herr Professor für seine forensische Schlechtachterei aus „der Staatskasse“, ausgedrückt in €uro und Cent, bekommen?

 

Zum Schluß noch´n ganz persönlicher Tipp und damit Interessierte und Engagierte nicht irgendwann aus rechtlichen Gründen wochen- oder monatelang auf Ihre Beiträge verzichten müssen: „Rechtsbeugung“ ist justiziabel. Rechtsbruch nicht …

 

Mir freundlichen Grüßen

Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

 

 

 

5

Anlaß war doch ein Schreiben einer Psychiaterin, erstellt aufgrund von Angaben der Ehefrau, dass vermutlich Gemeingefährlichkeit vorliege.

 

Merkwürdig auch, dass das Gutachtenvon Dr. L. Ende Juli beim Gericht einging, und dann am 1. Februar des darauffolgenden Jahres ein einstweiliger Beschluss zur Unterbringung gefasst wurde.

 

Ich kenne es nur so, dass einstweilige Beschlüsse - mit nur einer summarischen Prüfung - eilbedürftig sind und die Personen bereits wenige Stunden danach einer Unterbringung zugeführt werden. Gefährlichkeit, dass wirklich Handlungsbedürftigkeit bestand, scheint gefehlt zu haben. Wie könnten es das Gericht sonst verantworten, solch ein Gutachten über Monate liegen zu lassen, um dann - statt den Fall gründlich zu prüfen - einen einstweiligen Beschluss zu erlassen.

 

Dass Herr Mollath ungefährlich war, zeigt sich ja auch daran, dass es eben keine weiteren Tatvorwürfe gab. Er war doch laut Chronologie http://www.gustl-for-help.de/chronos.html von 21.03.2005 bis 27.02.2006 in Freiheit, ohne dass neue Tatvorwürfe hinzukamen.

 

Wie kommt es überhaupt dazu, dass aus den ursprünglichen Angaben der Ehefrau "Schlagen mit der flachen Hand" gegenüber der Hausärztin dann im Urteil ein Schlagen "mit Fäusten" wurde?

 

Wie kann aus einer Bisswunde, die nach Erinnerung des Opfers (s. Aussage vor dem Ermittlungsrichter 15.05.2003) nicht geblutet habe, eine Narbe einer blutenden Bisswunde im Urteil werden?

 

Waren hier alle Beteiligten mit Blindheit geschlagen? Oder war es vielleicht etwa Vorsatz?

5

@ Sponsel

Die Unterbringungsanordnung zur Beobachtung hat auch Richter Brixner unterschrieben.

Das wäre dann nach der Strafprozessordnung ein Grund - die Juristen hier können mich gerne widerlegen -,  dass die Kammer von Richter Brixner in Abweichung der Gechäftsordnung ("gesetzlicher Richter") den Fall zur Hauptverhandlung zugewiesen bekommen hat.

 

 

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.