Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

DIE KOMMENTARFUNKTION IST HIER GESCHLOSSEN - Neuer Beitrag mit Kommentarmöglichkeit hier.

 

Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

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913 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Albrecht, Sie schreiben:

So wie Sie im Anschluß ans BHG "Verhältnismäßigkeit" hochhängen wirkt´s auch auf mich wie deutsche Ideologie. "Verhältnismäßgkeit" ist jedoch eher pragmatis(tis)ch-instrumental wie Strafprozessrecht.

Ich glaube, Sie haben mich und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missverstanden. Natürlich ist auch die Gewaltenteilung/Gewaltentrennung ein hoher Verfassungsgrundsatz. Wir brauchen uns doch nicht darüber streiten, dass das Grundgesetz mehrere Grundsätze und Grundrechte etabliert, die nebeneinander und insgesamt die Rechtsstaatlichkeit und materielle Bürgerrechte begründen. Meine Bemerkung, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (der noch einmal ausdrücklich in § 62 StGB genannt wird), unzureichend beachtet wurde, bedeutet doch nicht, dass ich nur diesen hochhalte. Wenn Sie jedoch anstehen, den Grundsatz als  "Ideologie" zu bezeichnen, dann scheint mir das kaum angemessen - gerade auch nicht im vorliegenden Fall; denn damit würden Sie ein wesentliches Recht, aus das sich Herr Mollath (neben anderen) berufen kann, einfach preisgeben. Zumal eben dieser Grundsatz bei § 67 d, e StGb gilt und nicht von der Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils betroffen ist. letzteres ist ja der Grund dafür, dass ich diesen Grundsatz betont habe. Ebenso unangemessen ist es, das Strafprozessrecht für verzichtbar zu erklären, wie Sie es implizit tun. Wollen Sie alles auf Gewaltentrennung aufbauen, aber den Gewalten dann nicht sagen, was sie tun und wie weit sie gehen dürfen?

Abgesehen davon: Die Gewaltenternnung ist ein formales Prinzip, Verhältnismäßigkeit ist gerade materiell und keineswegs nur formal/pragmatistisch wie Sie es sehen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird REGELHAFT missachtet, hat für Maßnahmen der Staatsanwaltschaft in Bayern nach meiner Erfahrung KEINERLEI Bedeutung mehr!

Ebensowenig wie die Pflicht, gemaess Paragraph 160(2) StPO ENTLASTENDES und Belastendes zu ermitteln und zu werten!

Auch hier zeigt meine Erfahrung, dass Entlastendes GEZIELT verschwindet und im Gegenteil gezielt gelogen wird, um entlastende Tatsachen zu unterdrücken.

Theoretische Erörterungen sind ja schön, helfen aber weder den Unschuldigen noch ziehen sie die Täter im Amt zur Verantwortung. Deshalb sollte sich die Rechtswissenschaft hier ebenfalls für einen UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS aussprechen!

Kontrollmechanismen versagen in der Praxis. in einem Aussmass, das erschütternd ist!

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Sehr geehrter Herr Deeg,

Sie haben ja Recht, dass Grundsätze oft missachtet werden. Aber soll man sie deshalb über Bord werfen? Und dann sollen die Instanzen völlig freie Hand haben? Was schlagen Sie stattdessen vor? Einen Untersuchungssausschuss. Der ist aber erstens an dieselben Grundsätze gebunden und zweitens hat er in unserer Rechtsordnung nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die dem Herrn Mollath nicht helfen.

Sicherlich mag es politisch durchaus angermessen sein, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der diese Angelegenheit von allen Seiten betrachtet. Ich habe alleridngs große Zweifel daran, ob ein U-Ausschuss des Landtags tatsächlich etwas für Herrn Mollath erreichen kann. Ein U-Ausschuss kann ein rechtskräftiges Urteil nicht beseitigen, das kann nur die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ein U-Ausschuss kann Herrn Mollaths Unterbringung nicht beenden, das kann nur das zuständige Gericht (z.B. in einer Entscheidung nach § 67 d StGB).

Ein U-Ausschuss kann die politischen Hintergründe ausleuchten und (ganz vielleicht) auch für die Zukunft etwas ändern, bei der derzeitigen Zusammensetzung des Landtags ist auch das fraglich. Aber das eine (rechtliche Prüfung) schließt das andere (U-Ausschuss) ja nicht aus.

Ich finde es aber sehr  leichtsinnig, wie jetzt hier von einigen Kommentatoren gegen rechtsstaatliche Grundsätze und Prozessgrundrechte argumentiert wird. Letztlich ist das Recht natürlich eine theoretische Angelegenheit und es braucht Leute, die dieses Recht  in der Praxis anwenden. Aber zu sagen: Fort mit der Theorie! kann ja wohl kaum die richtige Konsequenz daraus sein.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Professor,

 

mir zittern offen gestanden die Knie, wenn ich mir vorstelle, ein Streitgespräch mit einem Professor anfangen zu wollen. Und da mich die Lateinlehrerin aus dem Klassenzimmer geworfen hat, ist auch nicht davon auszugehen, dass sich jemals Waffengleichheit einstellen wird. Es ist schlicht müssig für einenProfessor, sich mit Rechtsaufassungen eines dahergelaufenen Dackels auseinander setzen zu wollen, Sie verzeihen mir daher bitte folgendes:

 

Es ist mir durchaus bewusst, welche Granate Sie mit der Frage des Bekanntseins der strengen Verhältnismässigkeit den Richtern in den Bunker geworfen haben.

 

 Aber als potentiell Betroffenen einer solchen Rechtssprechung, möchte ich vorab schon erklären, dass ich die Vorstellung, die Beurteilung der  Verhältnismässigkeit könnte sich in einem iterativen Prozess im Zeitablauf zunehmend konkretisieren, nicht nur unbefriedigend finde, sondern versucht bin, solche Entschuldigungen richterlichen Verhaltensweisen lächerlich zu finden. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert, die Massnahme bleibt auch diesselbe, plötzlich bezieht sich die Verhältnismässigkeit nicht mehr darauf, sondern umschliesst auch den eigenen Prozess. Letztes Jahr gings, dieses Jahr nicht mehr, geändert hat sich nichts. Das eigene Verhalten treibt Justizia die Schamesröte ins Gesicht. Man möchte meinen, die Richter könnten sich das vorher überlegen, von mir wird das doch auch erwartet.

 

Es mag möglich sein, dass ich mit so einer Argumentation die Pfade der strafrechtlichen Logik verlasse, die im Sinne aller Beteiligten streng einzuhalten ist, aber es kann nicht grundsätzlich schädlich sein, sich auch einmal auf die niedere Ebene des gesunden Menschenverstandes zu begeben.

 

Und man kann kaum von der Hand weisen, dass der BGH sich mit der obigen Formulierung in Teilen selbst disqualifiziert und ebenso die Pfade der Rechtsfindung verlässt. Sollte der BGH sich weiter störrisch auf den Standpunkt stellen, Rechtssprechung hätte gerecht zu sein, na dann sollen die Herren mir doch erklären, wie es kam, dass sie überhaupt angerufen wurden.

 

Dass der Richterverband meint mit der richterlichen Unabhängigkeit kritisches Nachfragen parieren zu können, grenzt an ..... (der geneigt Leser darf die Lücke selber füllen)

 

Die richterliche Unabhägkeit ist ein hohes Gut und im System unverzichtbar. Alleine schon deshalb, weil ich Stappelweise faule Eier und verrottete Tomaten im Keller gelagert habe, die sich plötzlich ihres Adressaten verlustigt gehen sehen würden.

 

Auf die Gefahr hin zu mich zu wiederholen, ich würde es ausdrücklich begrüssen, man würde sich in diesen Fällen ebenso an dieses Credo halten. Die tun es aber nicht. Und ich bin empört, dass man unter Rechtspflege das Aufpolieren von Bruchstellen versteht.

 

Es bleibt der Fachwelt doch unbenommen, sich neben der Beschäftigung mit Forschung und Lehre und Internet-Trollen, nochmal die Schulbank zu drücken und sich die entsprechenden Qualifikationen anzueignen. Ich darf das Ergebnis aber schon vorwegnehmen. Das System mit dem man sich dann auseinandersetzt, ist ähnlich dem Recht selbstreferenziell und in sich schlüssig. Unknackbar. Das Problem ist nur die hängen in der Luft.

 

Aber im Sinne einer versöhnlichen Auseinandersetzung, sollten wir nicht von einem ideologischen Graben sprechen, wenn man die Beurteilung von menschlichen Verhaltensweisen dem Recht überlassen sehen möchte.

 

Gruss

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

wie Sie sagen, das eine schließt das andere nicht aus. Und 'fort mit der Theorie' ist natürlich absurd - es gilt jedoch zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Kontrollmechanismen auch eingehalten werden und nicht der Hybris der "Halbgötter" geopfert werden! Auch Haftprüfungen sind im übrigen längst alles andere als die "Prüfung", als der sie der Gesetzgeber eingesetzt hat.

Was zum Kernproblem führt: welche Personen mit welchen Charaktereigenschaften und Weltbildern haben wir in den maßgeblichen Ämtern und Führungspositionen? Welche maßgebliche Rolle spielt in Bayern ein Parteibuch? Wollen wir das weiter so haben?

Es reicht nicht, Herrn Mollath zu Freilassung und Entschädigung zu verhelfen, es muss aufgeklärt werden wie es soweit kam und dass es zahlreiche vergleichbare Fälle gibt!

Richter sind nicht sakrosankt, es geht um Freiheitsberaubung im Amt. Die Obrigkeitshoerigkeit und das Informationsdefizit der breiten Bevölkerung gilt es zu beenden.

Deshalb sind m.E. ALLE Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufklärung beitragen, auch was die bestehenden gesetzlichen Kontrollmechanismen und ihr Versagen angeht.

ZIVILCOURAGE ist angezeigt!

5

Richter, Ärzte, Gutachter und der Papst sind nicht immer fehlerlos.

 

Ärzte haben eine Haftfplichtversicherung, wenn sie Menschen zB. bei Operationen verpfuschen.

 

Wenn Richter  ( grobe ) Fehler machen, sollten die höheren Instanzen die Fehler richtigstellen.  Wieviele Richter sind aufgrund von groben Fehlern zur Rechenschaft gezogen wurden ?  

 

Der Papst wurden noch nie zur Rechenschaft gezogen, weil er Fehler  oder der Vatikan Fehler getan hat.

 

 

5

Vielleicht als Zusatz, da ich mich misstverständlich ausgedrückt habe.

Die Ausführungen zur Verhältnismässigkeit sind soweit sie Tat und Massnahme betreffen, durchaus stringent.

Aber der Mann hat einen Freispruch kassiert. 

Die im Zeihorizont einmalig auftretende Tat, die von der Gesellschaft eine verhältnismässige Antwort nach sich zieht, ist hier ja gar nicht angesprochen.

Das Ganze Thema betrifft doch den permanenten Geisteszustand.

 

 

Brief des Richter Heindl an Frau Ministerin Merk: 

http://dirty-cop.com/app/download/5792475783/Heindl+Merk.pdf 

Die Inhalte dieses Briefes sind hochbrisant. Vor allem die Vorwürfe gegen Ex-Ministerpräsindent Günter Beckstein. Leider gibt es keine öffentliche Telefonnummer des Herrn Heindl. Ich war einigemale bei ihm - er ist aber scheinbar momentan nicht zu Hause. So kann man natürlich die Seriösität des Inhaltes nicht überprüfen. Da Herr Heindl aber ein pensionierter Richter ist, wird er schon wissen, was er macht, wenn er Briefe mit solchem Inhalt in das Internet stellt. 

Kann irgendjemand näheres zu den Vorwürfen in dem Brief sagen? Ich habe den Link zu dem Brief auch schon mal an die Facebook-Wall der CSU-Fraktion im Landtag geschickt. Irgendwer hätte vielleicht dementieren sollen, wenn die Vorwürfe haltlos sind. 

5

@Garcia

 

Meine Frage bezog sich auf:

"Dieses Attest bewirkt zusammen mit dem wirren Vortrag des unverteidigten Gustl Mollath im Hauptverhandlungstermin vor dem AG Nürnberg am 25. September 2003, daß der Strafrichter sich die Frage der Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 2021 StGB stellt. Er beschließt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen."

 

Wenn man- wie ich - natürlich nicht des Alphabetes mächtig ist, muss man sich über den Spott nicht wundern, denn man auf sich zieht.

 

Ich möchte mich bei Ihnen für meinen Fehler entschuldigen.

 

Gruss

astroloop schrieb:

@Garcia

Meine Frage bezog sich auf:

"Dieses Attest bewirkt zusammen mit dem wirren Vortrag des unverteidigten Gustl Mollath im Hauptverhandlungstermin vor dem AG Nürnberg am 25. September 2003, daß der Strafrichter sich die Frage der Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 2021 StGB stellt. Er beschließt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen."

Wenn man- wie ich - natürlich nicht des Alphabetes mächtig ist, muss man sich über den Spott nicht wundern, denn man auf sich zieht.

Ich möchte mich bei Ihnen für meinen Fehler entschuldigen.

Keine Sorge. Bei dem Schlamassel, den das ganze Verfahren Mollath darstellt, kann man leicht durcheinanderkommen.  

Am Amtsgericht war ein Verteidiger erst dann verpflichtend, als § 81 StPO im Raum stand (§ 140 Abs. 1 Nr. 6 StPO). Diese Vorschrift hat Richter am Amtsgericht Eberl eingehalten (Bestellung des Pflichtverteidigers am 3.12.2003, Unterbringungsbeschluß am 22.4.2004).

 

Aber unter den vielen Ansätzen für ein gesetzgeberisches Eingreifen, das die Erfahrungen im Fall Mollath bieten, ist auch der, daß bereits der Beschluß über die Einholung eines Gutachtens durch die psychiatrische Ambulanz eine Pflichtverteidigung voraussetzen sollte (also Ergänzung von § 140 StPO). Wie wir hier gesehen haben, kann ab einem solchen Beschluß alles Übrige zum Selbstläufer werden.

5

O. García schrieb:

Wie wir hier gesehen haben, kann ab einem solchen Beschluß alles Übrige zum Selbstläufer werden.

 

Kommt halt davon, wenn man solche Strolche im eigenen Revier wildern lässt. Die lassen Euch ja auch nicht in die gute Stube.

Schön, dass Sie "Euch" schreiben. Im Übrigen kann der geneigte Leser Ihrer "paradoxen Interventionen" klug damit umgehen - weiterscrollen und den roten Faden vertiefen!

3

 

Antrag zur Entbindung des Pflichtverteidigers

 

Lt. Video von Gustl Mollath, erhebt er auch schwerwiegende Vorwürfe gegenüber seinem Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, ihn schlecht vertreten zu haben. Konkret wirft er ihm vor, das der Pflichtverteidiger auf der Seite der Anklage saß und somit bereits durch diese Geste, jedwedes Vertrauen verwirkt hätte.

 

Lt. LG Urteil, hat zwar der  Pflichtverteidiger Freispruch beantragt, hat er auch eine Gegenwehr im Hinblick auf die angebliche Schuldunfähigkeit von Mollath unternommen? Wer weis dazu mehr und aus welchen Quellen kann das entnommen werden? 

4

 

@ Prof. Müller und Mitlesende

 

Abstrakt streiten bringt (nicht nur hier und jetzt) nichts. Im Einzelfall von Herren Mollath, über den ich heute vormittag bürgerrechtlich hinauszuweisen versuchte (und nach Ihrer Meinung, Herr Prof. Müller, übers Ziel hinausgeschossen bin), haben Sie klar und deutlich auf § 62 StGB, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Strafrecht, verwiesen. Dieser wurde weder in den Verfahren gewahrt noch vom Bundesgerichtshof geschützt.

So weit – so schlecht. Also was ist unterhalb der abstrakten Ebene à la Landtagsausschuß und langwieriger Wiederaufnahmeprozeduren denn nun konkret einzelfallbezogen tun, damit Herr Mollath bald rauskommt?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gnade von Staats wegen[1]. Aber sowohl in Bund[2] und Freistaat jeweils eine Gnadenordnung (in Bayern die aus 2006[3]).

Pragmatisch-konkret gefragt: warum sollte sich der gegenwärtig amtierende bayrische Ministerpräsident S. denn nicht von seinem juristisch versierten Fachminister S. so beraten lassen, daß - unterstützt von BILD, Süddeutscher, Nürnberger, Augsburger, bayrischen Landtagsabgeordneten beiderlei Geschlechts, Aktivisten politischer Parteien, tausenden Petenten (auch als behutsamer Vortest für in Bayern legalisierte Volksentscheide) und fachlich ausgewiesenen Blogs wie diesem und weiteren -zum Fest die Freilassung von Herrn Mollath möglich wird?

[1]

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv025352.html[BVerfG 1959]

[2]

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/mqn/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=16&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR015730965%3Ajuris-n00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[3]

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml/js_peid/FastSearch/media-type/html?form=bsbayernFastSearch&st=lr&sm=fs&desc=all&query=GNADENORDNUNG&neuesuche=Suchen

 

Mit freundlichem Gruß

Richard Albrecht

5

Dieser menschenverachtende Unrecht ist nicht nur "juristisch" und auch nicht  allein durch menschliche Unzulänglichkeiten zu erklären.

In Ihrer Analyse (bitte nachlesen!)hat Frau Gabriele Wolf  überzeugend dargestellt, daß die Ex-Frau systematisch und ohne Skrupel Ihr Ziel verfolgt hat Ihren Ehemann für geisteskrank erklären zu lassen.

Die eidestattliche Zeugenaussage von Dr. Braun belegt dieses Vorgehen.

Die Ex-Frau spricht von "Verbindungen" die sie hat dies auch durchzusetzen.

Reichen dazu Verbindungen aus, Herrn Mollath unrechtmäßig wegen einer fragwürdigen,

nicht bewiesenen leichten Körperverletzung für sieben Jahren in der forensischen

Psychiatrie festzuhalten?

W e n n :

1. Die Staatsanwältin rechtswidrig eine konkrete Anzeige wegen Schwarzgeld

    nicht verfolgt und damit ermöglich Herrn Mollath einen Wahn zu unterstellen

2. Richter Brixner die Anzeige bei der Behörde einstellen lässt, weil M. angeblich

    geisteskrank , obwohl noch gar kein Gutachten vorliegt und Brixner noch nicht

    mit dem Fall befasst war.

3. Die Ex-Frau trotz fristloser Entlassung 2003 als Zeugin Glauben geschenkt wird.

4. Der "Dritte Mann" vgl. SZ Artikel trotz Befangenheit und....   den ihm genehmen

     Gutachter, Dr. Leipziger dem Landgericht vorschlagen kann und "indirekt"

     die Diagnose "paranoider Wahn" u.'Gemeingefährlichkeit "erreicht"

5. Die Hypo'Vereinsbank sicherlich über das Schicksal von Herrn Mollath informiert ist

    und um sich selbst zu schützen den Revisionsbericht geheim hält.

6. Wenn sämtliche Instanzen der Justiz (Amts-, Land-, Oberlandesgericht, BGH

     Justizministerium selbst in die "Irre" gegangen sind.

7.  In den Urteilen, Gutachten schwerwiegende Fehler und Defizite

      in großer Anzahl nachgewiesen werden können.

 

ist  dieser Skandal auch ein gesellschaftlicher und politischer !

In der SZ vom 3.Dez. 2012 "Verräumter Mann" heißt es "Nürnberg..., tickt wie

eine Kleinstadt. Man muß sich nur die Mitgliederlisten der Rotarier-Klubs anschauen:

führende Staatsanwälte, Richter in trauter Eintracht mit Bankern, hohen Tieren der

Finanzbehörden und bekannten Nürnbergern.

Alle haben vom Schwarzgeldsystem gewußt und waren teilweise beteiligt und

waren interessiert sich nicht vor Gericht verantworten zu müssen.

Diese Verbindungen wurden genützt, um das Schwarzgeldsystem nicht auf-

fliegen zu lassen.

M i t   "Sichkennen", "Sichbeinflussen", "Voneinanderprofitieren", "Sichgegenseitig

schützen", "Schlechtigkeiten-von-Anderen-zu decken u.v.a.m. wurde dies erreicht.

Insofern ist von einem Netzwerk, Seilschaften auszugehen. Ohne paranoid zu

sein kann auch von einem Komplott ausgegangen werden.

Insofern ist es beschämend, dass der Rechtsexperte des MdL Schindler den Rück-

tritt und auch einen zweiten Untersuchungsausschuss verhindert, weil die

causa Mollath angeblich nur eine" Juristische" sei.

Weitere Verbindungen, Zusammenhänge, Hintergründe, Beweise wären zu

recherchieren und zusammenzutragen. Auf gehts !

Für Gustl Mollath und seine Entlassung noch vor Weihnachten.

 

 

5

Frontal21 ebenfalls - es ist von einer Fehleinschätzungsquote bei Einweisungen von 30 bis 50 Prozent die Rede.

Auch der hessische Steuerfahnderskandal dient als Beispiel für (politisch gesteuerte) Willkür.

Ich hoffte, dass heute die unbekannte Person von Seite 7 des Berichts geoutet wird. Schade, bleibt die Spannung erhalten!

 

Bei dem Rechtsmittel, das derzeit noch beim OLG ansteht, entscheidet das Gericht doch nach dem Sachstand von heute. Da müsste doch die Feststellung der Fehleinweisung aufgrund der neuen Tatsachen feststehen. Es hiess doch am Montag sei ein Fristende, zumindest stand das in der Presse. Wo bleibt die Entscheidung?

 

Und merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft Bayreuth angeblich noch nichts vom Fall Mollath hatte, obwohl es doch vorher Anzeigen gegeben haben soll.

 

Hat der Revisionsbericht für den Anhörungstermin am 30.07.2012 eigentlich noch keine Rolle gespielt? Er war der Staatsanwaltschaft doch bekannt.

 

 

5

Wenn die Staatsanwaltschaft in Bayreuth, die vorher die Anzeigen gegen Dr. Leipziger und Kollegen mehrfach eingestellt hat, jetzt gegen Dr. Leipziger plötzlich im Auftrag der Politik ermitteln soll, dann ermitteln doch eventuelle Täter Strafvereitelung im Amt auch gegen sich selbst? Oder sehe ich da was falsch?

 

Wäre da keine Weisung angebracht, das Verfahren einer anderen StA zuweisen?

5

Erklärung zum bayerischen Richterverein in Sachen Mollath. Rückkehr zur Sachlichkeit.
mit Links und Querverweisen u.a. hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/BRV.htm

1 Sie wünschen und fordern die Rückkehr zur Sachlichkeit. Einverstanden, aber richtig und gründlich, und zwar vom Anfang an. Die gebotene Sachlichkeit und Fairneß wurde aber im Fall Mollath durch die Staatsanwaltschaft und die beteiligten Richter von Anfang an grob missachtet oder verletzt, im einzelnen:
2 Bei der Ermittlung, insbesondere im Hinblick auf das Aufkommen der Bezichtigungen und der Behandlung seiner Anzeige.
3 Bei der Bewertung und bei der Kontrolle der völlig einseitigen Ermittlungen.
4 Und ganz besonders bei den extrem fehlerhaften und unwissenschaftlichen psychiatrischen Gutachten (Ausnahme Mainkofener Gutachter und Dr. Weinberger), deren Erstatter ja noch nicht einmal in der Lage waren, eine Vertrauensbasis  herzustellen, um persönlich untersuchen und explorieren zu können.
5 Ich habe vollstes Verständnis für all jene, die in diesen Sumpf und Morast tiefer hinein geblickt haben, dass sie enttäuscht, erregt, zornig, empört, resigniert, ja verzweifelt sind und fast jedes Vertrauen in diesen Rechtsstaat verloren haben. Was Sie sich mit der Psychiatrisierung aufrechter Menschen in Deutschland, besonders in Hessen (> Steuerfahnder Psychiatrisierung) und Bayern, geleistet haben, das geht längst nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier reicht kaum die Haut einer Elefantenherde.
6 Wer sich anmaßt, Recht im Namen des Volkes (> Exkurs) zu sprechen, der muss auch das Volk in die Kontrolle und Kritik einbeziehen. Das tun sie aber nicht. Sie mauern und verschanzen sich, sie schotten sich ab und sie sind anscheinend blind für ihre Mängel und Fehler. Und das sollte sich ändern. Denn die Problemlösung fängt bekanntlich mit der Problemwahrnehmung an. Mollath ist ein wirklich angemessener Anlass hierzu. Sie mögen Recht im Namen der Richter und des Rechts sprechen, aber sicher nicht im Namen des Volkes, jedenfalls oft nicht für mich und auch ich gehöre zum deutschen Volk.
7 Das geht aber nicht, wenn sie sich auf das Formale zurückziehen. Der BGH habe geprüft und für gut befunden. Ja, was genau hat er denn geprüft? Warum stellen sie das nicht ins Netz, damit wir uns ein Bild davon machen können? Und da wir gerade bei der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind, können sie uns sicher ganz sachlich erklären, warum die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fall Mollath so grob  missachtet wurde, nämlich:
8 Warum wurde Mollath verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen, obgleich das BVerfG schon 2001 einen entsprechenden Beschluss fasste, dass eine Einweisung zur Beobachtung eine Mitwirkungsbereitschaft des Probanden voraussetzt und nicht gegen seinen Willen erfolgen darf, was von Mollath ja völlig unzweideutig klar geäußert wurde?
9 Warum haben die Prüfgerichte, insbesondere der BGH selbst, nicht gemerkt, dass im Fall Mollath keine Diagnosesicherheit vorgelegen hat, wie es der BGH (!) seit 2004 fordert? Wurde das nicht geprüft? Und warum nicht?
10 Warum hat der BGH nicht gemerkt, obgleich er selbst 1999 einen entsprechenden von fast allen forensischen Psychologinnen und Psychologen sehr begrüßten Beschluss fasste, dass hypothesenorientiert und nicht nur in einer Richtung zu untersuchen ist - also im Einklang mit der Wissenschaft und dem gesunden Menschenverstand? Warum haben das auch alle anderen Gerichte nicht bemerkt? Sind die vor lauter Sachlichkeit in Bewegungsstarre gefallen?
10 Warum hat keiner dieser sachlichen Justizkoryphäen gemerkt, dass die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten nicht eingehalten wurden (liegen die überhaupt bei jeder RichterIn in der Schublade)? Gewiss wohl aus rein sachlichen Gründen. Wachen Sie endlich auf und schauen Sie sich die ganze - nicht nur die mit einäugiger Justizbrille gesehene - Rechtsrealität dieses Landes an. Hören Sie auf wegzuschauen und Ihre Abwehrmechanismen zu pflegen. Der deutsche Rechtsstaat brennt, dank Ihrer Mithilfe und ausgerechnet Sie mahnen zur Sachlichkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, die am Löschen ist, was das Zeug hält, also grundlegende Sachlichkeit erst wieder einzurichten versucht?
11 Die forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie könnte niemals in dem unerhörten Ausmaß ihre Murks- und Pfusch-Gutachten unterbringen, wenn Sie Ihrer richterlichen Pflicht und Verantwortung zur Leitung und Kontrolle des forensischen Sachverständigen angemessen nachgekommen wären. Daher fordere ich ganz sachlich eine Untersuchung der Schuldfähigkeits-, Unterbringungs- und Prognosegutachten in Bayern, damit ein für alle Mal der Spuk, der mit dem Kini 1886 in Bayern begann, ein Ende nehmen kann. Hierzu eine Anregung für die Zukunft: Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre, bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
(1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
(2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist.
Rudolf Sponsel, Erlangen

An

Walter Groß, Vizepräsident des Amtsgerichts, E-Mail Gross.bayrv@nefkom.net
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhof Str. 35,
D-90402 Nürnberg

Kopie: Fraktionen im Bayerischen Landtag, Gustl Mollath

Offener Brief: Richter sind laut Grundgesetz dem Gesetz unterworfen, das der Gesetzgeber verabschiedet

(...)

Art 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."

Der Richter am Landgerichts Nürnberg-Fürth Otto Brixner hat in der Verhandlung 2006 Gustl M. "malträtiert und provoziert" [1]. "Wenn Mollath über Schwarzgeldgeschäfte reden wollte, in die er seine Frau verwickelt sah, habe Brixner ihn jäh unterbrochen. Einmal habe er ihm sogar gedroht, beim nächsten Mal müsse er den Saal verlassen." Außerdem hat er erfolgreich bei den Finanzbehörden interveniert, um eine Untersuchung über Schwarzgeldschiebereien zu unterbinden [2], die nun durch den Sonderrevisionsbericht der HBV bestätigt wurden.

Aber nicht nur die Verhandlungsführung war fehlerhaft. Weitere Fehler im Urteil sind inzwischen nicht nur von Prof.Dr. Müller (Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz?) [3, 4], sondern vielen anderen kompetenten Fachleuten z. B. Oberstaatsanwältin a. D. Gabriele Wolff-Blog: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie [5] veröffentlicht.

Bedauerlicherweise hat der Bundesgerichtshof (1 StR 6/07 vom 13.02.2007) nur Rechtsfehler nicht jedoch Verfahrensfehler auch nicht in der Beweiswürdigung geprüft. Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Es ist schon merkwürdig, dass Sie als Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg die gesetzwidrigen Eskapaden ihres Kollegen vom Landgericht Nürnberg-Fürth Otto Brixner verteidigen. Ernster ist es, dass die von Ihnen fälschlich behauptete Überprüfung von Verfahrensfehlern und  Beweiswürdigung nicht stattfand. Skandalös wäre es wenn der Richterverein sich dem wissentlich anschließen würde.

Offensichtlich muss der Gesetzgeber über das Funktionieren der Justiz Bescheid wissen, um seiner Verpflichtung der Gesetzgebung gerecht zu werden. Deshalb fordert Prof. Dr. Müller zu Recht eine gründliche Information des Landtages. Da eine Überprüfung der Beweisführung nicht dokumentiert ist, stellt sich hier offensichtlich konkret die Frage an den Gesetzgeber, ob die einmalige Beweiserhebung im Sinne der Rechtssicherheit genug ist. Die Arbeiten an der Wiederaufnahme des Falles zeigt, dass diese Forderung nach gründlicher Untersuchung, die die Fehler der Justiz nicht schont an seinem Platzt war.

Gemäß Art. 20 (2) GG geht "Alle Staatsgewalt (...) vom Volke aus". Urteile werden im Namen des Volkes abgegeben. In Bayern werden Richter von der Exekutive angestellt, befördert und unterliegen ihrer Dienstaufsicht [6]. Deshalb hat die Presse ("4. Gewalt") die Aufgabe vor der Wahl die Wähler darüber zu informieren, wie die Justiz funktioniert, damit der Souverän der Demokratie Bescheid weiß was läuft und die richtige (Ab-)Wahl treffen kann.

 

http://home.broadpark.no/~wkeim/files/121205gross.html

 

Quellen:

  1. 1. Süddeutsche Zeitung (24. November 2012 14:26) Fall Mollath: Vom Richter "malträtiert und provoziert" http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-und-provoziert-1.1531706
  2. 2. Nürnberger Nachrichten (2012-11-30): Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang – Offenbar landeten die Anzeigen Mollaths nach einem Telefonat in der Schublade
  3. 3. Henning Ernst Müller's blog: Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz? (mit Update 21.11.): http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz-mit-update-2111
  4. 4. Henning Ernst Müller's blog: Fall Mollath – wie geht es weiter? http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter::
  5. 5. Oberstaatsanwältin a. D. Gabriele Wolff-Blog: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie:  http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/
  6. 6. Gewaltentrennung in europäischer Perspektive: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/gewaltentrennung.htm
5

@Garcia

 

Sehr geehrter Herr Garcia,

mir fällt erst jetzt auf, dass Sie von Ansätzen für gesetzgeberisches Eingreifen gesprochen haben.

Ich dränge Ihnen jetzt einfach mal ungefragt meine Meinung dazu auf.

Nach meiner Ansicht wäre es fatal, als Konsequenz des Falles an Systemschrauben rundrehen zu wollen. Da die "Systemhygiene" durch die Koppelung zweier komplett unterschiedlicher Bewertungsmuster nicht gewährleistet ist, ist fraglich, ob hier überhaupt Bedarf für eine rechtliche Neujustierung gegeben ist.

 

Vielleicht liegt das Problem im Systempartner. Es mag sich wohl formal so darstellen, als hätte der Richter die Entscheidungskompetenz, faktisch wird er sich einem Sachbeweis  nach StPO §80ff. kaum entgegenstellen wollen. Die der Arbeitswirklichkeit entsprechenden Verkürzung der Beweiswürdigung kommt ihm einerseits gelegen, andererseits stehen den Aussagen eines dem hypokratischen Eides verpflichteten Teilnehmer keine grossen psychologische Widerstände entgegen, zumal ja alles auch im Gesetz so geregelt ist.

 

Da hier des öfteren von der gutachterlichen Methodik die Rede war und es in Ihrem Blog ja auch tangiert wurde, wollte ich Sie auf ein Detail hinweisen, dass komplett in diesem Durcheinander überlesen wurde.

 

Es ist von Herrn Dr. Wörthmüller auf den ersten Blick sicher ehrenswert, von sich heraus einen Befangenheitsantrag zu stellen und könnte ihm als fachliche Kompetenz und moralische Integrität ausgelegt werden. Dem ist auch nicht zu widersprechen. Entlarvend finde ich persönlich aber sehr wohl folgenden Auszug:

 

"Auch eine Übertragung auf einen Mitarbeiter meiner Abteilung erscheint hier kontraindiziert, nachdem die hiesige forensich-psychatrische Struktur stark durch meine Person bzw. die hiervon ausgehenden Einschätzungen geprägt ist."

(Von Gustl Mollaths Webseite, bezeichnender Weise noch handschriftlich mit "?!" gekennzeichnet)

 

Man mag das nun unterschiedlich interpretieren. Entweder der Vorbeugung einer diagnostische Fehlerquelle durch das offensichtliche Abwehrverhalten des Herrn Mollaths in seinem Verfolgungswahn zu deuten oder daraus ketzerisch zu schliessen, dass den Fachleuten sehr wohl bewusst ist, wie es prinzipiell um die Validität der Ergebnisse innerhalb ihres Gebietes aussieht. Ersteres könnte man ausschliessen, wenn man die vorangegangene Erklärung zur persönlichen Befangenheit ansieht: Alleine das Gespräch mit dem Nachbarn wird angeführt.

 

Wenn die Fachwelt den Fall nun natürlich als Anlass nimmt, die Anforderungskriterien für die Gutachten in Betracht zu ziehen, warne ich Euch gleich, dass eine derartige Reaktion dazuführen wird, dass sich die Falschbeurteilungen zementieren werden. Die Konsequenz ist absehbar.

 

Die Öffentlichkeit, einschliesslich des lieben Professors, prügelt auf die Falschen ein.

 

Dem Arzt ist der Verhältnismässigkeitsgrundsatz gar nicht bekannt. Der kennt nur entweder oder. 

 

Sollte der Professor weiter zwanghaft an der fixen Idee eines fernen Unrechts festhalten und in übersteigerter Selbstreflexion einen moralischen Leidensdruck empfinden, der sich aus einem ausgeklügelten Wahnsystemes heraus entwickelt hat und meint objektive Verhaltensweisen fachlich gebildeter Akteure als unmöglich qualifizieren zu wollen. Wird der Arzt ihn mit Verweis, dass er doch einsehen wolle, dass das in der realen Welt eben doch möglich ist, eine hübsche bunte Pille anbieten MÜSSEN.

Der gute Mann tobt jetzt natürlich, aber diese emotionale Überzeichnung ist Randerscheinung seines übersteigerten Grössenwahns, und ich bin mir ziemlich sicher den Richterverband in dieser Beurteilung hinter mir zu wissen.

 

Es ist zwar nicht mein Job Euch die Komplettlösung hinzublättern, schliesslich werde ich dafür gar nicht bezahlt. Aber die Forschung sollte mal darüber nachdenken, ob sie den Prüfungsvorgang nicht über Umelitung auf die Voratzlehre rechtlich weiter differenzieren könnte und damit die systemischen Schmutzfinken aus dem Laden rausschmeisst.

 

Das traurige ist ja nicht nur, dass der Richter sich auf die beruft, die berufen sich reziprok auf die Legitimation eines Gerichtsbeschlusses.

 

Man muss sehr unverständig sein, den Braten da nicht riechen zu können.

 

Gruss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

 

Mein offener Brief an Walter Groß vom 01.12.2012 siehe #23 (Seite 2)

 

Noch schlimmer finde ich es, das der Vertreter der Bay. Richterschaft, sich nicht nur anmaßt, Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu kritisieren, er droht ihm verkappt. Der Prof. habe zum Rechtsbruch aufgerufen quasi: „und wenn das so weiter geht, lieber Prof. sitzt Du schneller auf der Anklagebank als Du zuschauen kannst.“

 

Ich schliesse mich dem Kommentator Walter Keim vollkommen an #23. Er hat Recht, die Exekutive also die Vollziehende Gewalt (hier die Justiz Verwaltung) bestimmt und hat die Dienstaufsicht der Richterschaft in der Hand. Nicht umsonst wird die Ernennungsurkunde eines Richters häufig von der Justizminiserin übergeben.

 

Aber die Regierung wird nur alle 4 Jahre gewählt. Deshalb ist die Überwachung durch die indirekte Überwachung des Justiz d.d. Souverän, stark eingeschränkt. Aus diesem Grund, darf das Treiben der Richterschaft, eine noch größere Unabhängigkeit der Judikativevon von den gewählten Abgeordneten zu erreichen, nicht unterstützt werden.    

Der Fall Gustl Mollath, zeigt gerade, dass die Judikative nicht im Stande ist und war, einen zum Himmel schreienden Justiz-Fusch auszubessern. Die sog. unabhängige Justiz hat  versagt, zwar bis zum BGH und der Justizministerin hin.    

 

Judikative braucht nicht mehr Selbstverwaltung, sondern genau das Gegenteil. Die Judikative, speziell die Richterschaft gehört viel mehr, vielleicht ausschließlich, wieder in demokratische  Kontrolle. 

5

in #28 müsste es heissen :

 

Ween die Fachwelt nun, die VERSCHÄRFUNG der Anforderungskriterien in betracht zieht.

 

(sorry Webseiten Fehler, Kann nicht mehr editieren)

Mein Beitrag war an Klabautermann gerichtet ! Wo bleibt Ihr Mitgefühl und Ihre Vernunft

für den integren Herrn Gustl Mollath ?

3

Ich zitiere nachfolgend den benannten Richter i.R. Diese e.V. liegt dem Bayerischen Landtag schon seit 2010 vor (wohl im Rahmen von Petitionen, wie sie auch gestern im Landtag zur Sprache kamen). Legen die Versicherungen an Eides Statt nicht den konkreten Verdacht nahe, dass die Causa Mollath bereits anfänglich (auch und gerade) politisch "motiviert" war, zumal Herr Mollath in seiner Strafanzeige alle Beteiligten der inkriminierten Taten   n a m e n t l i c h     bezeichnete?

mkv

 

Es folgt ein Auszug aus der e.V:

 

Zitat daraus:

Der Richter i.R. Rudolf Heindl hat u.a. an Eides statt erklärt:
“Ich habe Erkundigungen eingeholt und folgenden Hinweis bekommen:
Die Einzelfälle, aus denen sich die von Gustl Mollath angezeigte illegale Bankentätigkeit zusammensetzt, betreffen Persönlichkeiten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt Nürnberg und der Region, die der CSU nahe stehen oder in ihr Mitglied sind. Die Aufdeckung der illegalen Strukturen würde die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen Nürnbergs und Bayerns schwer erschüttern.

Aus diesem Grund ist die Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund einer Anordnung, die ihr aus der Politik zugegangen ist, unterdrückt worden.”

Quelle:

http://www.gustl-for-help.de/download/GMollath_AG_EV_Heindl.pdf

4

Kommentar/Ergänzung zu mikveits vom 5.12.12:

Das totale Versagen aller Instanzen der bayerischen Justiz und das sämtliche

mitmenschlichen, juristischen Sicherungen versagt haben und Vernunft ,Intelligenz,

'Gewissen abgedankt haben ist m.E. nur so zu erklären, daß nicht nur die ExFrau

systematisch und zielgerichtet und mit ihren zugegebenen Verbindungen gearbeitet

haben. sondern auch ein anderes Netzwerk.

Der aufrechte und mutige Richter a.D. Heindl hat nicht nur die o.g. eidestattliche

Erklärung an den Bay.Landtag  gerichtet, sondern einen Brief an die Justizministerin

verfasst und sehr deutlich und konkreter ausgeführt ,welche Person und Kreise

die Verantwortung für diesen menschenverachtenden  Übergriff tragen.

Nachzulesen unter: http://dirty-cop.com/app/download/5792475783/HeindlpluszeichenMerk.pdf     (echtes Pluszeichen setzen!!!).

Wenn es auch wichtig ist mit juristischen Mitteln und Argumentationen diesen

Justizskandal aufzuklären, insbes. um Herrn Mollath umgehend seine Freiheit zu

geben, ist eine zivilgesellschaftliche, politische Auseinandersetzung aller gesellschaftlichen

Schichten und Organisationen notwendig um die tatsächlichen Hintergründe und

Akteure aufzudecken.            

4

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Revisionsentscheidung 1 StR 6/07 vom 13.02.2007 nur Rechtsfehler nicht jedoch Verfahrensfehler auch nicht in der Beweiswürdigung geprüft. Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Liegt ein Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nummer 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, die einen Anspruch auf eine zweite Instanz gewährt?

5

Bitte um juristische Bewertung:

Bayreuther BZK versuchte massiv Einfluss auf Dr. Simmerl zu nehmen (fett-kursiv RS)
Dr. Simmerl (S. 2f): „In einem Schreiben der Forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 05.04.2006 wird bei Herrn Mollath ein "paranoider Wahn im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie, zumindest  aber eine wahnhafte Störung mit paranoiden Inhalten" diagnostiziert. Die Störung führe dazu, dass sich der Betroffene im Umgang mit anderen Menschen unbegründet bedroht fühle u. den Kontakt verweigere. Im Rahmen der paranoiden Verkennung der Wirklichkeit sei Herr Mollath nicht dazu in der Lage seine Krankheit einzusehen oder die Notwendigkeit der Behandlung der Erkrankung begreifen zu können. Eine Betreuung wird für die Bereiche Gesundheitsfürsorge bzw. Behandlung, sozialrechtliche  Angelegenheiten einschließlich  der Geltendmachung von Ansprüchen  u. Vermögensangelegenheiten, sowie gerichtliche Vertretung insbesondere auch strafrechtlicher u. sozialrechtlicher Vertretung für notwendig erachtet. Eine Anordnung einer Betreuung sei auch gegen den Willen des Betroffenen notwendig. Er sei nicht zu einer freien Willensbestimmung fähig.“

Quelle (vor kurzen eingestellt):

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

hier nun möchte ich kurz und konkret auf Ihre ausführliche Kritik [041212: # 7] an meiner nur knapp angedeuteten Position [041212: # 6, 1. Absatz] eingehen.

 

-Ein Vergleich des jede bürgerliche Verfassung bestimmenden Leitsatzes GEWALTENTRENNUNG mit dem Grundsatz der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT des Strafgesetzbuchs (§ 62)[1] zeigt: die namentlich im bürgerlichen Deutschland sträflich mißachtete Gewaltentrennung (über die ich publizierte[2]) ist vorrangig gegenüber der Verhältnismäßigkeit, die bestenfalls instrumental oder zweitrangig, wenn nicht aus bürgerrechtlich-verfassungspolitischer Sicht eher drittrangig ist.

 

-Meiner (so subjektiven wie scheinbar rechtsunerheblichen) Meinung nach sind Sie zu stark fachjuristisch-strafprozessual focussiert. Methodisch gesagt: Sie verwechseln Allgemeines und Besonderes. Verhältnismäßigkeit steht fürs Besondere. Gewaltentrennung fürs Allgemeine. Und das ist auch nur gut so und wäre auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Müller, zu beachten. Zusammenfassend in post-Horkheimer´scher Variation: Wer nicht von Gewaltentrennung sprechen will möge zur Verhältnismäßigkeit schweigen …

 

[1]

„Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.“

[2]

http://duckhome.de/tb/archives/8575-GEWALTENTEILUNG.html(2010). Dort weitere Nachweise vor allem aus der englischen Dokumentation des Autors: http://ricalb.files.wordpress.com/2010/10/nullum-crimen.pdf(2007).

 

Freundliche Grüße

Ihr Richard Albrecht

5

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/merk-gibt-neuen-b...

Laut Bild soll noch ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden und dann neues Verfahren.

Unter den gegebenen Umständen wird ein Gutachten und ein erneutes Verfahren m.M nach doch nichts anderes als ein peinliches Schauspiel werden.

Wieso lässt man ihn nicht frei? Die Katze ist doch sowieso aus dem Sack raus. Dass er vielleicht noch eine Nacht in der Anstalt verbringen muss, ist doch einfach nur beschämend.

Ich spekuliere:

Wahrscheinlich sitzt Herr Mollath nicht 7 Jahre ohne Grund. Viele von den brisanten Infos über Schwarzgeld werden vermutlich nicht mehr zu beweisen sein.

Wenn man vor hatte, ihn rauszulassen, sollte es wahrscheinlich nach der Wahl sein. Neues Gutachten - und dann laaangsam rausschleußen. 

Das hier ist aber nicht ein bayrisches CSU Problem, sondern ein deutsches parteiübergreifendes Problem.

Das Problem beinhaltet längstens auch nicht nur evt. brisante Infos von Herrn Mollath. Man fragt sich wie viele andere Menschen es gibt, die Opfer von Beugung und Bruch gewesen sind. Normalerweise hätte man den Laden 14 Tagen dicht gemacht und danach ein neues aufgemacht. Geht hier nicht.

Ich vermisse vom Dt. Richterverband Signale. Ein Verlangen nach Aufklärung. Der Glaube an einen Rechtstaat wird nicht erhalten oder wiederhergestellt, nur weil ein pensionierter deutscher Richter das Wort ergreift, auch wenn es noch so ehrenhaft ist.

Warum sprechen nicht andere ihre Empörung aus? Hat man Angst, selber in der Klapsmühle zu landen? Leider verstehe ich das.

Die ursprüngliche Diskussion über §20 bez.§21 und deren Verhältnismäßigkeit hat sich m.M erledigt, wenn man nur in Fällen "Schwerverbrecher" (bewiesenen Taten) die Paragraphen anwendet. Oder halt zu einem guten Zweck, §49 StGB

In Norwegen gibt es nicht besonders viele Schwerverbrecher. Die Bevölkerung war entsetzt als sie erfuhr, dass ein Gutachten über Breivik erstellt werden sollte. Sie dachten halt, es würde eine Strafmilderung bedeuten. Ob Ferndiagnosen ohne Taten im Gesetz verankert sind, bleibt fraglich. Laut Psychiater "in der Branche üblich". Na ja, Schwarzgeld vielleicht auch, aber sollen wir es trotzdem dulden und wegschauen.

Fragen stehen im Raum: Wie viele Menschen sind rechtswidrig eingesperrt? Wie viele Menschen sind wie ich eine freilaufende Zielscheibe? Im Grunde alle, aber ist man erst mit einem psychiatrischen Gutachten ausgestattet worden, ist man sich dessen sehr bewusst.

Der Spuk sollte ein Ende haben. Ich bin nur ein kleiner rufbeschädigter Mensch und kann ihn kein Ende setzen. Dass ich mich überhaupt in die Öffentlichkeit gewagt habe, war mit einem gewissen Druck verbunden.

Bitte Dt. Richterverband sprich einen Wunsch nach Aufklärung und Veränderung aus. Sonst bleibt alles beim Alten - nur mit dem Unterschied, dass viele in der Bevölkerung nicht mehr so blauäugig sind.  

Gerichte in Bayern sprechen aktuell weiter Maßregelungen nach § 63 StGB aus.

Wie weit von den gesetzlichen Vorgaben man sich bei dieser als der schwerste Grundrechtseingriff in der Bundesrepublik anzusehenden Maßnahme entfernt haben dürfte, kann man prüfen anhand diese Woche vor dem Landgericht Würzburg ausgesprochener Verurteilung; Gutachten durch lokalen Sachverständigen. Nach meinem Empfinden und aufgrund Vorkenntnis mangelt es hier an vielem. Verhältnismäßigkeit? Wie definiert man "Allgemeinheit", Nachweis "psychischer Störung", erhebliche Straftaten zu erwarten?.....

 

Es ist hierbei keine Frage, dass das Verhalten des Angeklagten in keiner Weise tolerierbar ist und für die beiden Betroffenen höchst belastend!  Aufgrund des Berichts - Verteidiger stimmt Maßregel zu - ist allerdings auch der Gedanke naheliegend, dass hier ein junger Erwachsener Opfer eines "Deals" wurde - und ihm erst später bewusst werden dürfte, was § 63 StGB, wenn einmal hierzu verurteilt, tatsächlich bedeutet.

 

Hier der Bericht:

http://www.mainpost.de/regional/franken/Kranker-Stalker-muss-in-die-Psyc...

 

Persönlich sind mir Fälle bekannt, wo bis zu 15 Jahre Unterbringung besteht - die "Anlasstaten" hierfür waren zum Teil geringer einzuschätzen als hier!

 

Und: das ist sehr wohl ein "bayerisches" Problem!

5

Richard Albrecht trifft natürlich mit seinem Beitrag vom 6.12. den Nagel in der Mitte, wenn er in seinem verlinkten Beitrag schreibt, was ich mir hier zu wiederholen erlaube:

 

For the German public prosecutors
legend is as constitutive as blanketing their very role as a most powerful political instance: German public
prosecutors are in fact part not of the “ideological” but of the “repressive state apparatus” (Louis Althusser),
acting as “functionaries of the public administration.” (Landtag NRW 2005, 58)”For the German public prosecutors
legend is as constitutive as blanketing their very role as a most powerful political instance: German public
prosecutors are in fact part not of the “ideological” but of the “repressive state apparatus” (Louis Althusser),
acting as “functionaries of the public administration.” (Landtag NRW 2005, 58)”

 

Über den Fall Mollath hinaus, wäre daher das jedenfalls seit vielen (zu vielen?) Jahren bisher erfolglose Streben beispielsweise der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG nach wirklich wirklicher  SELBSTVERWALTUNG der Justiz  ein längst fälliges Ziel einer aufgeklärten Gesellschaft (GEWALTEN-TRENNUNG). Ich habe mich bereits in diesem Sinne an die Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag gewandt. Denn was der Fall Mollath lehrt ist doch: Eine weisungsgebundene StA als potentielle Erfüllungs- oder Verhinderungsgehilfin  von kriminellen, korrupten Handlungsweisen auch und gerade von der "Staatspartei" nahestehenden "Persönlichkeiten" - das ginge gar nicht und falls doch:

 

Es wäre eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, einen solchen SAUSTALL  "griechisch"  durch Umleitung des Wähler - "Stroms" auszumisten usw. usf., um anschließend im Wege eines Untersuchungsausschusses die sich über dem Gesetz Wähnenden zur Rechenschaft zu ziehen, ggf. einschließlich einer Ministeranklage gemäß Bayerischer Verfassung.

 

Das weiters angesprochene Prinzip der Verhältnismäßigkeit, letztendlich abgeleitet aus dem Rechtsstaatsprinzip, gibt - auch das wurde von Oliver Garcia schon trefflich herausgearbeitet - dem  B u n d e s v e r f a s s u n g s g e r i c h t

das wesentliche "Werkzeug" an die Hand, um den offenkundigen Rechtsbrüchen zum Nachteil des Herrn Mollath eine Ende und diesen  unverzüglich in die Freiheit zu setzen. (Urteil des BVerfG - am Ende von Garcias Beitrag)

 

Für mich spielt der erwähnte Richter i.R. die zentrale Rolle:

 

Die Frage ist doch, wie er - ohne um seine Gesundheit und sein Leben besorgt sein zu müssen - sein Wissen etwa via REPORT MAINZ, SZ et. al. der Öffentlichkeit beweiskräftig offenbart.

 

 

5

mkveits schrieb:

.....

Über den Fall Mollath hinaus, wäre daher das jedenfalls seit vielen (zu vielen?) Jahren bisher erfolglose Streben beispielsweise der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG nach wirklich wirklicher  SELBSTVERWALTUNG der Justiz  ein längst fälliges Ziel einer aufgeklärten Gesellschaft (GEWALTEN-TRENNUNG). Ich habe mich bereits in diesem Sinne an die Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag gewandt. Denn was der Fall Mollath lehrt ist doch: Eine weisungsgebundene StA als potentielle Erfüllungs- oder Verhinderungsgehilfin  von kriminellen, korrupten Handlungsweisen auch und gerade von der "Staatspartei" nahestehenden "Persönlichkeiten" - das ginge gar nicht und falls doch:

.....

 

Na ja, ob da Vorgaben aus der Politik vorgelegen haben sei mal dahingestellt.

 

Allerdings hätte jeder bayerische Richter hier anders agieren können, auch ohne noch weitergehende Unabhängigkeit als jetzt.

 

Das in der Causa Mollath zugrunde liegende Problem ist doch, daß ein Richter in der Regel nicht zugeben wird, daß ihm Fehler unterlaufen sind. Deswegen wird auf Kosten von Betroffenen gemauert, und die wohlwollenden Kollegen segnen es aus Corps-Geist ab. Richterliche Unabhängigkeit pervertiert zur richterlichen Narrenfreiheit.

 

Deswegen ist eine wirksame unabhängige Kontrolle der Justiz notwendig, keine interne Kontrolle durch ein wohlwollendes Richterkollegium, das bringt nämlich gar nichts. In der Justiz ist ja sogar der Begriff Qualitätssicherung, nämlich vorbeugend, ein Fremdwort, jede Klitsche hat so etwas inzwischen.  Und in der Industrie funktioniert das inzwischen sehr gut.

 

Weiter müsste die unabhängige Kontrollinstanz gravierendes, auf jeden Fall vorsätzliches, Fehlverhalten auch sanktionieren können.

 

Der Ruf nach mehr Unabhängigkeit und Selbstverwaltung bringt m.E. gar nichts. Dann könnte nämlich noch effektiver gemauert werden. 

Man beachte, erst das Machtwort Horst Seehofers hat Bewegung in die Angelegenheit gebracht, laut Richtervereinen und Opposition ein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Dieser Eingriff war notwendig! 

Ich hoffe, unseren Organen der Rechtspflege wird es nicht gelingen, den Eingriff ins Leere laufen zu lassen.

 

 

5

Sehr geehrter Herr Prof. Müller ! und alle engagierten Leser !

Zuerst meinen Dank und Anerkennung für dieses sehr wichtige Forum !

Wie aus der Chronologie zu entnehmen ist, wurde Herr Mollath zweimal mit

Zwang zu einer psychiatrischen Untersuchung und mehrtägigen Beobachtung in BKHs

gebracht 2003 und 2004 und einmal "hinterrücks" bei einer Gerichtsverhandlung von

einem Psychiater be-"gut"a c h t e t .

Nach einem längeren Aufenthalt im BKH Bayreuth wurde Herr Mollath in die forensische Psychiatrie nach Straubing verlegt.

In Niederbayern wurde Herr Mollath von Dr. Simmerl (BKH Mainkofen) zum ersten und

einzigen Mal qualifiziert untersucht und exploriert mit dem Ergebnis, daß keine

psychische Erkrankung vorliegt.

Die Folge wäre die Entlassung aus der Psychiatrie gewesen!

Fragen : Weshalb und von welchem Gericht wurde veranlasst, daß Herr Mollath

               wiederum nach Franken und in das BKH Bayreuth zurückverlegt wurde?

                Es drängt sich der Verdacht auf, daß wegen des entlastenden Gutachtens

                von Dr. Simmerl durch die Verlegung nach Bayreuth die Zwangspsychiatisierung

                aufrechterhalten werden sollte !

               

                 Der Gutachter Dr. Leipziger, der mit seinem Gutachten von 2006 die Haupt-

                 verantwortung für die Einweisung und die Aufrechterhaltung des seit sieben Jahren

                 Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie trägt, ist gleichzeitig Chefarzt  und

                 Vorgesetzter vom Zwischengutachter, Dr. Zappe, den behandelnden

                 Psychiatern und dem Pflegepersonal.

                

                 Dies stellt für mich eine nicht zu akzeptierende Konstellation und Interessens-

                  kollision dar. Erinnert an kafkaeske totalitäre Verhältnisse wie im Roman

                  "Das Schloss". Das Opfer, Herr Mollath wird dies auch so empfinden.

                  Der Gutachter, der ihn hat einsperren lassen, will ihn (und kann)

                  ihn nicht behandeln, nicht sprechen, weil kein Vertrauen da ist,das

                  Herr Dr. Leipziger und alle anderen Beteiligten zerstört haben,

                  beeinflusst zweifelsfrei als Chef, Dr. Zappe, die Stationsleitung, die

                  Pfleger, lastet ihm an sich nicht behandeln zu lassen.

                  Eine "furchtbare" unmenschliche Gruppendynamik. Dies ist offensichtlich

                  allen Verantwortlichen nicht  b e w u ß t ! Begutachtung und Behandlung,

                   Verwahrung ist strikt und konsequent zu trennen!

                   Herrn Przybilla von der SZ-Redaktion habe ich diese Problematik

                   mitgeteilt !

 

                  Um Herrn Mollath emotional zu stützen wäre es notwendig gemeinsam mit

                  den Freunden von Gustl Mollath zu überlegen, ob es ratsam und

                  sinnvoll ist die Verlegung in ein neutrales Umfeld bis zu der

                  hoffentlich unverzüglichen Entlassung  von Mollath ö f f e n t l i c h einzuforden.

                  Wie ist Ihre Meinung dazu ?  Danke für die Aufmerksamkeit!

 

 

                

5

@ Stephany

 

Sehr gut haben Sie die bestehenden Abhängigkeiten der "Experten" herausgearbeitet. Ein Skandal im Skandal!

 

Ich rege an:

Senden Sie diese Ihre Erkenntnisse auch:

1. Report Mainz

2. MdL Streibl, Pohl, beide FW sowie MdL Aures, SPD

3. ZEIT (Frau Rückert) und SPIEGEL (der Autorin des aktuellen Beitrags im Print: "Kugelhagel")

5

Hallo Mkveits welchen Beitrag meinten Sie ?  Gehen Sie davon aus, dass die von Ihnen

genannten Personen den von Richter a.D. Heindl nicht kennen. Zeit, Report, Spiegel

vermutlich nicht. Biite Kurznachricht. Danke!

0

Ergänzung :

Dies habe ich auch Dr. Leipziger mitgeteilt, daß ein Begutachter nicht gleichzeitig

Chefarzt,Vorgesetzter und der Pfleger der Forensik sein kann , in der Herr

Mollath festgehalten wird. Diese furchtbare Gruppendynamik wäre es wert von

einem humanen Psychologen, Psychotherapeuten zu dokumentieren,

 

5

 

zu 14 mkveits

 

 

Zu Ihre Erinnerung an einen zentralen deutschen Justizmythos, den der Staatsanwaltschaft als „objektivste Behörde der Welt“. Ich hab tatsächlich im Anschluß an die von Sir Ralf Dahrendorf, PhD. 1965 vertretene These von der „zentrale“ Rolle der Staatsanwaltschaften im deutschen Strafprozeß in der

JustizKritikSerie (Okt. 2010 bis Juni 2012)[1] auch diesen Mythos (auf Deutsch) abgehandelt[2].

 

[1] http://duckhome.de/tb/plugin/tag/Richard+Albrechts+JustizKritik

[2] http://duckhome.de/tb/archives/8544-OBJEKTIVSTE-BEHOERDE-DER-WELT.html

 

Mit freundlichem Gruß

Richard Albrecht

5

Andreas Ulrich auf SPON: Staatsanwaltschaft prüfte Fall Mollath schon 2011

Seit wenigen Wochen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth offiziell "wegen mehrerer in Frage kommender Delikte, unter anderem wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen unbekannt". Hintergrund ist angeblich eine Strafanzeige gegen die mit dem Verfahren befassten Richter und Sachverständigen, die am 23. November bei der Staatsanwaltschaft einging.

Dazu sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky der Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" am 30. November, da die Bayreuther Staatsanwaltschaft mit der Sache Mollath bislang nie befasst gewesen sei, müsse sie zunächst umfangreiches Aktenmaterial sichten. Entsprechende Akten seien inzwischen angefordert worden. SPIEGEL ONLINE sagte Janovsky jetzt, er sei unzureichend zitiert worden, seine Äußerungen hätten sich auf den Komplex HypoVereinsbank bezogen, in dem Mollath über Schwarzgeldzahlungen nachweislich die Wahrheit gesagt hatte.

Tatsächlich hatte sich die Justiz bereits 2011 mit Vorwürfen der Freiheitsberaubung im Fall Mollath beschäftigt. Wie aus einem Schriftwechsel des Bayerischen Justizministeriums hervorgeht, hatte die Staatsanwaltschaft vor mehr als einem Jahr die Causa Mollath geprüft. Es gibt sogar ein Aktenzeichen: Gz. 260 Js 4813/11. In dem Fall geht es um eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die beiden psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger und Friedemann Pfäfflin. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte das Verfahren damals eingestellt.

Damit aber wollte sich der Erstatter der Anzeige nicht zufriedengeben. Er legte Beschwerde ein und schrieb schließlich an Justizministerin Beate Merk. Doch auch dort blitzte er ab. Aus dem Ministerium hieß es zuletzt am 3. Mai, man habe "aufgrund Ihrer weiteren Aufsichtsbeschwerde vom 6. Oktober 2011 die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Bayreuth dienstaufsichtlich überprüft". Neue Erkenntnisse habe man dabei nicht gewonnen. Der Beschwerdeführer möge Verständnis dafür haben, "dass weitere Schreiben ohne neuen Sachvortrag nicht mehr beantwortet werden können".

Staatsanwaltschaft und Justizministerium kannten den Fall also sehr wohl und hatten sich auch ausführlich damit beschäftigt. Damals aber waren sie - bei gleicher Sachlage - noch zu ganz anderen Einschätzungen gekommen.

 

#22

 

Ein Schritt in diese Richtung wäre es zumindest die Urteile vollumfänglich öffentlich zugänglich zu machen.

Die Lebenswirklichkeit heutiger Datenbanksysteme gibt kaum noch Argumente bspw. BGH Urteile im Vorfeld schon zu filtern.

Es ist ja schon unbefriedigend, dass nur ein solch kleiner Prozentsatz an Revisionsklagen durchdringt, dass im Anschluss aber wieder im Feedback gefiltert wird, ist für mich persönlich schon nicht mehr nachzuvollziehen.

 

astroloop schrieb:

#22

 

Ein Schritt in diese Richtung wäre es zumindest die Urteile vollumfänglich öffentlich zugänglich zu machen.

Die Lebenswirklichkeit heutiger Datenbanksysteme gibt kaum noch Argumente bspw. BGH Urteile im Vorfeld schon zu filtern.

Es ist ja schon unbefriedigend, dass nur ein solch kleiner Prozentsatz an Revisionsklagen durchdringt, dass im Anschluss aber wieder im Feedback gefiltert wird, ist für mich persönlich schon nicht mehr nachzuvollziehen.

 

 

Das Wortprotokoll bzw. vollständige Aufzeichnung einer jeden Verhandlung, das den Parteien zur Verfügung gestellt wird, würde schon helfen. 

Aber nichts fürchten die Angehörigen der Justiz, die Rechtsanwälte eingeschlossen, mehr als eine vollständige Dokumentation, die die Nachvollziebarkeit eines Urteils ermöglichen würde.

Warum wohl .....?

Derzeit kann das Gericht nach Lust und Laune protokollieren was es will, auch das Gegenteil einer Zeugenaussage, das mag zwar nicht die Regel sein, aber es kommt gar nicht selten vor .....

5

# 22 Dr. Matschke

 

Sie sprechen ein weites oder Fontane-Feld an. Und so stellt sich´s leider empirisch - und leider nicht nur in Bayern und nicht nur für Sie - dar:

 

"Richterliche Unabhängigkeit pervertiert zur richterlichen Narrenfreiheit."

 

Das hat nicht nur kafkaeske, sondern auch postmodernisch-nihilistische Züge.

 

Freilich ist auch berufsrichterliche "Unabhängigkeit" nicht grenzenlos wegen der eingeforderten Bindung an Recht und Gesetz. Gegen diese aber steht sie zunehmend.

 

Das tieferliegende gesellschaftliche Problem: diese - wie Sie sagen - Narren in Richterroben sind dabei, die wichtigste Funktion des Rechts - Zivilisierung - und damit eine der Grundlagen jeder´"Bürgergesellschaft" (Ralf Dahrendorf) nachhaltig zu zerstören.

 

Mit freundlichem Gruß

Richard Albrecht

 

5

(Folgenden Beitrag hatte ich gestern schon gepostet, bevor er wohl versehentlich wieder "verschwand".)

 

Ich halte das Genannte für wichtig genug, da die mittlerweile bekannt gewordenen Fakten im Umgang mit den Diagnosen und Gutachten im Fall Mollath auch diesbezüglich auf einen Missstand weit über "Einzelfall" hinausweist:

"Hier ein paar Fakten zur Praxis, Angeklagte unbedingt im "Hoheitsgebiet" begutachten lassen zu wollen - auch NACH entlastenden Gutachten! Durchaus RELEVANT m. E. für weiteres im Fall Mollath.

1. Im Februar UND im Juni 2006 erzwang eine fränkische Staatsanwältin ohne mir je persönlich begegnet zu sein, repressiv eine Zwangseinweisung wegen konstruierter Eigen-/Fremdgefährdung, die sie aus der Akte herausgelesen haben wollte.

Zum Unglück der Staatsanwaltschaft scheiterten beide Versuche, da ich mich in Baden- Württemberg aufhielt und deshalb die Maßnahme dort geprüft wurde! Chefarzt Landesklinik Calw und Oberarzt Bürgerhospital Stuttgart.

2. Anfang 2007 wollte man es besser machen und lud mich zum Hausgutachter der Staatsanwaltschaft Würzburg vor - Praxis Luftlinie 100m zur Justizbehörde! Anders als Herr Mollath nahm ich diesen 'freiwilligen' Ladungs-Termin damals NAIV wahr. Nach drei Gesprächen diagnostizierte er offenkundig, was 'gewünscht' wahr: Paragraph 63 StGB läge medizinisch vor, scheitert aber "mangels Straftaten"! !(....!)

3. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde Juni 2009 dann die fehlende Straftat 'konstruiert', die nun Paragraph 63 StGB "möglich" machen sollte: eine vorgebliche 'Störung des öffentlichen Friedens', "verwirklicht" durch Formulierungen in einer an Ministerium Merk gesandte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die besagte Staatsanwaltschaft!

4. Nach sieben Monaten Unterbringung wird in München, Prof. Nedopil, das Fehlgutachten aus Würzburg als solches entlarvt. Paragraph 63, 20 und 21 StGB liegen und lagen nie vor!

Man kann somit durchaus von RÄUMLICH BEGRENZTER 'Diagnose' sprechen!

Offensichtlich wird die "BERATUNGSRESISTENZ" der offensichtlich nur an EINEM Ergebnis interessierten Strafverfolgungsbehoerden in Bayern/ Franken!....! "

Der Sachverhalt ging heute der Opposition zu, um endlich politisch die unsägliche  und grotesk anmutende "Einzelfall"-Strategie der Justiz Merk ad absurdum zu führen!

M.Deeg

5

Gabrielle Wolff hat einen weiteren Blog Eintrag verfasst.

 

Im Schlussteil verweist sie auf ein BGH Urteil inwieweit  §81 StPO mit Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG kollidieren kann.

 

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html 

 

Klappe zu, Affe tot. 

Gegen den erklärten Willen, gehts nicht. Weder ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger.

 

Wer weiter an Verschwörungstheorien festhalten will, wie mkveits oben in #14.

 

Die Lösung ist simple: Ross und Reiter nennen und ins Internet einstellen.

 

 

 

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