Aus dem Fachdienst Straßenverkehrsrecht: Aua - Fußgänger gegen Radfahrer

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.12.2012
Rechtsgebiete: FußgängerFachdienstVerkehrsrecht|2953 Aufrufe

Nur einmal mehr ein Hinweis auf eine Entscheidungsbesprechung "für lau" im Fachdienst und zwar hier:

 

beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2012, 340125

StVO § 41, Zeichen 240

Tritt ein Fußgänger aus einem Hofeingang auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg gemäß Zeichen 240 zu § 41 StVO, muss er nicht mit einem nah an der Fassade entlangfahrenden Radfahrer rechnen. Er haftet deshalb nicht für Schäden, die durch eine Kollision in dieser Situation entstehen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 10/11 (LG Darmstadt), BeckRS 2012, 23498

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