Der Muttermörder und sein Pflichtteil

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 21.12.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht|3829 Aufrufe

 

Der Vater hatte im Jahre 2001 die Mutter seiner beiden minderjährigen Kinder umgebracht. Er verbüßt deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe.

 

Im Jahre 2005 verstarben die Eltern des Vaters (anscheinend ohne Fremdeinwirkung). Sie hatten sich wechselseitig zu Erben eingesetzt. Erbe des Letztversterbenden wurde die einzige Schwester des Kindesvaters. Mit Schreiben vom November 2005 verzichtete er gegenüber seiner Schwester auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

 

Die Kinder verlangen von ihrem Vater, dass er diese Schenkung widerruft und Pflichtteilsansprüche notfalls gerichtlich gegen die Schwester geltend macht.

 

 

Dem hat der BGH eine Absage erteilt:

 

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht. 

 

BGH v. 28.11.2012 - XII ZR 19/10

 

Die Zwangsvollstreckung in das fiktive Vermögen des Kindesvaters wird den Kindern wohl nicht weiterhelfen....

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