Aufklärungspflicht bei wirtschaftlich unvernünftiger Vergütungsvereinbarung ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.12.2012

Der Grundsatz, dass der Anwalt nicht verpflichtet ist, vorab den Mandanten auf die Höhe der anfallenden Gebühren hinzuweisen, wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben relativiert. Nach dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 12.10.2012 - 7 S 51/12 muss der Anwalt den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung aufklären, wenn diese das vom Mandanten verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt, weil die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem krassen Missverhältnis zu dem erreichbaren wirtschaftlichen Vorteil stehen. Unverständlich an der Entscheidung des Landgerichts Duisburg ist jedoch, dass dies auch gelten soll, wenn eine vereinbarte Vergütung vorliegt. Denn entweder ist die Vergütung vereinbart, dann steht sie fest -worüber soll man dann noch aufklären? Oder sie steht nicht fest, aber dann hat man auch noch keine Vergütungsvereinbarung.

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