"...immerhin von Beruf Lehrer..."

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 31.12.2012
Rechtsgebiete: LehrerStrafrechtVerkehrsrecht|3771 Aufrufe

Aus einer Entscheidung, die schon etwas zurückliegt und aus anderen Gründen interessant für das Blog war:

"...Schließlich hat der Angeklagte die Schäden an dem beschädigten Fahrzeug auch gesehen. In der Hauptverhandlung konnte sich die Kammer davon überzeugen, dass der Angeklagte in seiner Sehfähigkeit und auch in seinen sonstigen Wahrnehmungsfähigkeiten offensichtlich nicht eingeschränkt ist. Dann hat er zur Überzeugung der Kammer aber auch die an dem geschädigten Fahrzeug entstandenen Schäden im Scheinwerferlicht seines Wagens gesehen. Diese konnte er nach Lage der Dinge auch nicht für völlig unbedeutend halten, denn es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch die Beseitigung kleinerer Schäden an in Wagenfarbe lackierten Stoßfängern in aller Regel sehr zeit- und kostenintensiv ist. Dies ist zur Überzeugung der Kammer auch dem Angeklagten geläufig, der immerhin von Beruf Lehrer ist.  ..."

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