Koalition einigt sich doch noch auf neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.01.2013

 

Nach einem Bericht der FAZ vom 12.1.2013 hat sich die Koalition aus Union und FDP doch noch auf ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt schon seit geraumer Zeit vor, war aber auch nach einigen Änderungen im Hinblick auf die nicht abreißende Kritik sowohl aus dem Arbeitgeber- als auch aus dem Gewerkschaftslager auf Eis gelegt worden. Nunmehr hat es die schwarz-gelbe Koalition eilig. Der Gesetzentwurf soll bereits Ende Januar vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Da er nicht zustimmungsbedürftig ist, wird mit seinem alsbaldigen Inkrafttreten gerechnet. Der genaue Wortlaut des jetzt konsentierten Entwurfs ist noch nicht bekannt. Folgende Eckpunkte sollen beschlossen worden sein: Die heimliche Videoüberwachung wird künftig ausdrücklich verboten sein. Im Gegenzug wird die offene Videoüberwachung ausgeweitet. Die Vorschriften stellen jede „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt: Sie muss erforderlich sein und außerdem darf kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Auf Daten aus sozialen Netzwerken (Facebook, Xing) darf der Arbeitgeber künftig ohne Erlaubnis des Betroffenen nicht mehr zugreifen. Computerdaten – wie Kontonummern – dürfen künftig nur noch zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen abgeglichen werden (sog. Sreening). Auch unter Mitwirkung des Betriebsrats dürfen dieses Standards nicht unterschritten werden. Für die betriebliche Praxis dürfte hier kurzfristig erheblicher Handlungsbedarf entstehen. Scharfe Kritik kommt von Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall. Er bezeichnete den Gesetzentwurf „schlicht als Katastrophe“. Die Gewerkschaften arbeiteten daran, den Entwurf doch noch zu verhindern. Bei der offenen Videoüberwachung bedeuteten die Regelungen eine Verschlechterung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Während sie bisher nur vorübergehend und nur aus konkretem Anlass erlaubt worden sei, solle sie nun ohne zeitliche Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle möglich sein: „Das ist Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte er. Die nächsten Monate werden zeigen, wie groß die Widerstände sind und ob die Koalition noch Abstriche machen muss. 

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Aus dem Kommentar von Heribert Prantl in der SZ:

Zwar wird die heimliche Videoüberwachung untersagt, dafür aber der offenen Videoüberwachung Tür und Tor geöffnet: "zur Wahrnehmung des Hausrechts", "zum Schutz des Eigentums", "zur Sicherung von Anlagen", der "Abwehr von Gefahren" oder "zur Qualitätskontrolle"; praktisch immer.
Ausgeschlossen sind nur "Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume". Der Bundesrat hatte gefordert, auch Pausen-, Ruhe- und Raucherräume von der Überwachung auszunehmen; nicht einmal darauf ist die Bundesregierung eingegangen. Zwar soll die Überwachung nicht "einer allgemeinen Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen. Aber wer glaubt's? Und vor allem: Wer soll's verhindern? Kurz: Der Überwachungsdruck steigt; in Callcentern gleich gar: Da soll der Arbeitgeber jederzeit Telefonate abhören dürfen.
Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das "Beschäftigtendatenschutzgesetz" erlaubt.

 

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