Wenn der Staat zum Täter wird - Bemerkungen zur ARD-Reportage: "Unschuldig in Haft"

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 22.01.2013

Die eben gesendete Reportage (ARD-Mediathek) zu den beiden Fällen "Arnold" und "Montgazon" - beides Fälle von horrenden Justizirrtümern, hat außergewöhnlich beeindruckt durch ihr ruhiges und sachliches Format (ohne Hintergrundmusik, ohne dramatische Schnitte), da gerade damit der Schrecken präsent wird. Da ich die Fälle kannte (hier ein Beitrag zum Fall "Montagzon"), war mein Schrecken nicht mehr so sehr Reaktion auf die Information, dass diese Fälle passiert sind. Eher darüber, wie ungerührt die Justiz offenbar agiert und wie wenig man sich auch nach einem solchen Fall bemüht, die eigenen Fehler zu begreifen, um sie künftig zu vermeiden. Ein  Fehlermanagement ist der Strafjustiz in Deutschland absolut fremd und deswegen kommt es immer wieder dazu, dass Unschuldige lange Zeit im Strafvollzug verbringen: Im Fall Arnold waren es fünf Jahre. Fehlurteile stellen natürlich nicht die Mehrheit der Urteile, aber sie kommen oft genug vor, um Fehlerdiskussionen und baldige Abhilfe zu motivieren.

Im Fall Arnold: Der ermittelnde Beamte wird nicht angehört? Dass keinerlei Indizien die  Aussage der Anzeigeerstatterin stützen, macht nicht hellhörig?
Im Fall Montgazon: Das Gericht fragt nicht mal nach dem Motiv der Angeklagten? Glaubt der - wissenschaftlich fragwürdigen -  Spiritusthese von LKA-Brandsachverständigen bei Nichtbeachtung von Gegengutachten. So  kann das LKA-Berlin gleich mehrere Fehlurteile auslösen, bevor man an diesen Giutachtern zu zweifeln beginnt.

In anderen Fällen: Man stellt sich stur, solange bis der öffentliche Druck zu hoch ist, oder man per Zufall eine Leiche findet.

Was kann helfen gegen Justizirrtum? Die geschulte eigene Infragestellung? Das Nachfragen, Nachhaken, statt zu schnell der eigenen Überzeugung nachzugeben? Ist das nicht selbstverständlich in der Rolle eines Strafrichters? Einer ganzen Kammer von Strafrichtern?

Einige Vorschläge, die vielleicht nicht in diesen beiden Fällen, aber in vielen anderen Fehlurteile verhindert haben könnten, liegen seit Jahren auf dem Tisch: Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen.

Oft würde es schon helfen, wenn sich die beteiligten Justizorgane (und manchmal auch die Verteidiger) ihrer Aufgaben besinnen würden: Das Verfahrensrecht einzuhalten. Und zwar umso minutiöser, je schwerer Tatvorwurf und mögliche Rechtsfolge wiegen.

Und das zweite Thema der Reportage - die geringe Haftentschädigung nach staatlicher Freiheitsberaubung - ist seit Jahren ein Skandal. Das Argument des hessischen Justizministers (immerhin mutig genug sich der Kamera zu stellen) ist einfach armselig: Weil man ohnehin die verlorene Zeit nicht "entschädigen" könne, sei eine Entschädigung von 25 Euro/Tag "symbolisch" OK. Symbol wofür? Dass es dem Staat ziemlich egal ist, was mit seinen Opfern passiert?

 

 

 

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69 Kommentare

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Käuzchen schrieb:

 

In punkto Transparenz sei vielleicht  folgender Hinweis erlaubt: jedenfalls in vielen amtsrichterlichen Strafsitzungen schreiben viele Protokollkräfte selbstständig tatsächlich so gut mit, dass - gerade, wenn man merkt, dass es hochstreitig wird und die einzelnen vorgetragenen Geschehensabläufe überhaupt nicht zueinander passen -, faktisch Wortprotokoll geführt wird, wenn es die Verteidigung nicht ohnehin beantragt, wobei letzteres jedenfalls in meinem Kollegenkreis nur selten abgelehnt wird, wenn die Zeugen einander völlig widersprechen. 

Und einen persönlichen Vorteil bei besonders sachwidriger Bearbeitung hat er sicherlich nicht.

Und außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass die Aufzeichnung von Vorgängen nur so lange hilft, wie die personellen und zeitlichen Ressourcen vorhanden sind, diese Aufzeichnungen auch (und zwar im wachen Zustand) durchsehen und bewerten zu können. (Zumal "die Wahrheit" mitunter auch nicht unbedingt von einer Videokamera aufgefangen wird.) Umfang der Beweisaufnahme: in jedem Fall, in dem Aussagen einander gegenüberstehen, ein Gutachten? Tonbandprotokolle oder Videoaufzeichnungen, die in Echtzeit durchzusehen, Wochen an Lebenszeit kosten würden?

 

 

Als Aussenstehender hat man bei der Einlassung zur aufzeichnenden Protokollierung den Eindruck, dass das eine Nebelkerze ist oder auf einem grundsätzlichen Missverständnis beruht.

Dass das ganze Material im Anschluss gesichtet werden soll, ist doch blanker Unsinn. Aber für die Revision können EINZELNE Stellen im Verhandlungsablauf wunderbar belegt werden und darum geht es doch.

Hat der Richter bspw. wirklich gesagt, "Sie kommen hier sowieso nicht mehr raus?". Wenn das Protokoll vom "wahren" Geschehen abweicht, gibt es bei Bedarf ein "objektives" Protokoll. Wofür ist ein Protokoll denn sonst gut?

 

Die Kosten hierfür sind überschaubar und amotisieren sich im Laufe der Jahre. Ein derart geringer Betrag zur Sicherung des fairen Verfahrens ist nichts entgegen zu setzen.

 

Man hat irgendwie den Eindruck, jede Entscheidung ist gut, weil es eine Entscheidung ist und die Akten endlich vom Tisch sind. Da scheinen Tonbänder zu stören, einen persönlichen Vorteil hat ja keiner unterstellt.

 

Und weitere Senate/Instanzen kosten Geld. Richtig. Aber eine Opportunitätsrechnung von 25 Euro am Tag für Fehlurteile zu den Fixkosten halte ich für zynisch.

#20 Käuzchen schreibt:

 

"Und außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass die Aufzeichnung von Vorgängen nur so lange hilft, wie die personellen und zeitlichen Ressourcen vorhanden sind, diese Aufzeichnungen auch (und zwar im wachen Zustand) durchsehen und bewerten zu können. (Zumal "die Wahrheit" mitunter auch nicht unbedingt von einer Videokamera aufgefangen wird.) Umfang der Beweisaufnahme: in jedem Fall, in dem Aussagen einander gegenüberstehen, ein Gutachten? Tonbandprotokolle oder Videoaufzeichnungen, die in Echtzeit durchzusehen, Wochen an Lebenszeit kosten würden?"

Alles halb so wild. Ich habe die Sache schon selbst gemacht und damit einen Richter der Falschprotokollierung überführt. Der Richter wollte trotz des Nachweises der Falschprotokollierung
sein Gerichtsprotokoll nicht korrigieren. Anstatt diese vermeintliche Rechtsbeugung des Richters aufzudecken und aufzuklären, wurde ich wegen Richterbeleidigung verurteilt.

 

Mein Fazit: Das ist der wahre und wirkliche Grund, warum Richter keine Tonprotokolle wollen. Denn mit Tonprotokollen könnten die deutschen Richter bei Ihrer praktizierten Willkür überführt werden. Und auf  Basis des Standesrechtes, was das "Ansehen der Justiz" ÜBER die Rechtssstaatlichkeit stellt, habe ich bis heute KEINEN Richter kennengelernt und festgestellt, der die Protokollfälschung seines Richter-Kollegen zur Aufdeckung bringen würde und wollte. Deshalb habe ich Deutschland im November verlassen.  Sorry, aber ich kann das Geseier nicht mehr hören, dass nicht alle Richter so (kriminell?) sind...Doch...denn alle schützen sich gegenseitig, weil das Ansehen der Justiz nicht beschädigt werden darf. Nach diesem Motiv ticken deutsche Richter. Und auch das NRW-Justizministerium legt die gesamten Vorgänge in einer Geheimakte beim NRW-Justizministerium ab...Das ist der Rechtsstaat Deutschland. Der Fall Mollath und alle anderen sind nur die Spitze eines dubiosen Eisberges...

 

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zum FAZIT von Herrn Hoffmann: zu 100% den Nagel auf den Kopf getroffen und das ist beängstigend in einem Rechtsstaat

Die Deutunggshoheit von strafbarem Handeln zur "Verhandlungssache" beginnt m.E. nicht erst im Gerichtssaal sondern sehr viel früher. Neuralgischer Punkt ist hier die Staatsanwaltschaft: sie entscheidet, ob sie bspw. einen Lehrer Arnold wegen Vergewaltigung zur Anklage bringt oder ob sie nach anständigen und objektiven Ermittlungen (immer wieder: Paragraf 160 (2) StPO!) zu dem Schluss kommt: es gibt gar keine Vergewaltigung, zumindest begründete Zweifel an der Tatschilderung und somit auch keinen hinreichenden Tatverdacht!
Was natürlich schwierig wird, wenn man gleich nach Anzeigenerstattung vom Jagdeifer gepackt wird, und einen Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts beantragt.....

Und was die Richterschaft angeht: vielleicht hat man sich zuwenig bemerkbar gemacht in den letzten Jahren, als immer mehr Strafgesetze erlassen wurden, die immer niederschwelliger und 'großzügiger' Alltagshandeln und alltägliches Konfliktverhalten zu angeblich strafrechtlich relevanten Taten umdeutelte.

(Richtig erinnern kann ich mich eigentlich nur an die Gegenwehr der Neuen Richtervereinigung gegen das sog. Anti-Stalking-Gesetz - m.E. ein bestechendes Beispiel für "dumme" Gesetze)

Man muss nicht jeden Unsinn im Gerichtssaal protokollieren oder wie - doppeldeutig die vermeintlich überzogenen Erwartungen des gemeinen Bürgers entlarven wollend? - weiter oben gemeint, aufnehmen und ins "Netz stellen"....

Man könnte einfach dafür sorgen, dass weniger Unsinn überhaupt im Gerichtssaal landet!

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"Man könnte einfach dafür sorgen, dass weniger Unsinn überhaupt im Gerichtssaal landet!"

 

Frage: Womit sollen sich denn dann die zahllosen Juristen / Rechtssanwälte in Deutschland beschäftigt werden...??

Das "Übel" bedingt sich gegenseitig: Je mehr Juristen und Rechtsanwälte, desto mehr Unsinn (nicht nur bei Gericht).
Volker Pispers hat es mal mit seinen Anmerkungen "Landplage Juristen" auf den Punkt gebracht...Video bei Youtube ergooglen...sehr amüsant und hörenswert.

 

 

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@Käuzchen:

Vielen Dank für die Einschätzung aus der Richterperspektive.

Ich glaube, daß es für jeden, der ernsthaft Justizkritik übt, nicht überraschend, sondern eine Selbstverständlichkeit ist, daß die absolute Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Möglichkeiten (insb. Zeit und Ressourcen) gute Arbeit leistet. Aber Kritik hat sich eben nicht zu beschränken auf die Minderheit der "schwarzen Schafe", sondern erstreckt sich auf die "Sachzwänge", die verhindern, daß die Justiz so sorgfältig arbeitet, wie sie sollte. Zur "Justiz" gehören übrigens, je nach Definition, auch die Anwälte und bei ihnen sieht es mit den Mängeln aufgrund von Sachzwängen, die mit ihrer Vergütung - v.a. bei der Pflichtverteidigung - untrennbar verbunden sind, nicht anders aus.

Sie selbst üben gerade diese Justizkritik, wenn Sie schreiben "Der durchschnittliche Richter hat gar nicht die Zeit...". Ein krasses Beispiel hat kürzlich eine Würzburger Amtsrichterin geliefert, als sie es schaffte, einem Anwalt üble Nachrede gegen einen Richter vorzuwerfen, weil der Anwalt gesagt hatte, der Richter habe einen Beschluß "blind unterschrieben", und im gleichen Atemzug (in der mündlichen Begründung) sagte, eine so genaue Aktenlektüre, wie sie das BVerfG fordere, sei gar nicht möglich. Das BVerfG habe „keine Ahnung von der Realität (http://dejure.org/2012,33185).

Warum sollte es nicht möglich sein, die Justiz finanziell besser auszustatten? Die Rede, dies oder das sei "bei den heute bekanntlich leeren Kassen" nicht möglich, gab es immer schon. Man findet das in Aufsätzen aus den 1970er Jahren genaus so wie heute. Man fragt sich dabei, wann es diese sagenhafte Zeit mit den vollen Kassen eigentlich einmal gegeben hat, gegenüber der abgegrenzt wird.

Natürlich hat es nichts mit dem Füllstand von Kassen zu tun, sondern schlicht damit, wo man die Prioritäten setzt. Geld ist da. Allein "Stuttgart 21" kostet nach den aktuellen offiziellen Schätzungen 5,6 Mrd. Euro (die inoffiziell geschätzte Zahl lautet derzeit 9,9 Mrd. Euro). Mit einem Bruchteil davon wäre der Justiz schon geholfen.

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Zum Zustand der deutschen Strafjustiz ist eigentlich alles gesagt, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Deutsche Richterbund einen Oberstaatsanwalt zu seinem Vorsitzenden gewählt hat.    Offenbar möchte man sich nicht einmal um den Eindruck bemühen, die rechtsprechende Gewalt sei von den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Gewaltteilung beherrscht.

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Hi,

auch ich finde die R-Besoldungen für die RiSts als v i e l zu hoch zum Beispiel im Vgl. Berufsrichter in Deutschland zu hier noch arbeitenden Wissenschaftlern, mal abgesehen von der "richterlichte Unabhängigkeit" genannten Farce.

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Ganz so zartfühlend wie Herr Garcia sollte man die Lage nun auch wieder nicht sehen.

Am Anfang jeder Justizkritik steht die Feststellung, dass Richter eine undankbare Rolle zu erfüllen haben.

Ob in Zivil- oder Strafsachen, egal wie er entscheidet, einer ist immer unzufrieden. Selbst Freisprüche ziehen  teils harsche Reaktionen der Opfervertreter nach sich.

Man gewinnt aber teils den Eindruck, dass die Erkenntnis, dass es egal ist, wie er entscheidet, da das Ergebnis immer unbefriedigt aufgenommen wird, manch Richter meint, es sei egal, was er entscheidet.

Der Grossteil der mir bekannten Richterkritik hat sowas wie, wie soll man sagen, "Kurzschlüsse" in der Verhandlungsführung zum Inhalt. Reine Ernsthaftigkeit und Sorgfalt könnte die verhindern.

 

Ich habe noch nie gehört, dass jemand einem Richter zum Vorwurf macht, er habe sich geirrt. Derartige Fehler, "dass er nicht erkennen konnte...", lassen sich durchaus - vielleicht weniger durch sächliche Ausstattung als -durch Zeitmangel und Überlastung teils entschuldigen.

 

Und dann kommt halt Quatsch raus. Was uns zu den Kosten bringt.

 

Denn es ist eine Milchmädchenrechnung der Politik. Durch Beibehaltung von strukturelle Unzulänglichkeiten können keine Kosten eingespart werden. Im einfachsten Rechnungs-Fall des Strafrechts, Einsperren eines Unschuldigen,neben dem (zwangsläufigen) Weiterzug, kommen alleine die Unterbringungskosten auf eine stattliche Summe. Oben drauf soziale Kosten: Verdienst- und Steuerausfall, Therapiekosten, mögliche Sozialhilfe etc. etc. etc.

 

Selbst beim Vergleich im Zivilprozess kann ich mir Rechnungsposten ausdenken...

Streiten kostet immer Geld. Aber an der falschen Stelle gespart, wirds doppelt teuer. ..

 

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Das deutsche Rechtssystem, ist es blind gegenüber seinen Justizopfern? So lautet eine Frage in dem Film.

 

Ohne jede "Hetze" gibt er mit sämtlichen  Einlassungen der offiziellen "Stellungnehmer" vom Sprecher der Staatsanwaltschaft bis zum Justizminister eine einzige Antwort: Ja.

 

Schließlich ist ihnen ja der Gang zum Sozialamt nicht verwehrt. Warum sollte man ein so hervorragend funktionierendes Rechtssystem aufbrechen, so die rhetorische Frage des Herrn Justizministers.

 

Das deutsche Justizsystem war ja in den Jahren 1933 bis 1945 von einer so bemerkenswerten Qualität, dass nahezu alle Richter und Staatsanwälte mit ganz wenigen Ausnahmen nach ihrer Tätigkeit im nationalsozalistischen Unrechtsstaat im demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik weitermachen konnten, wenn sie es nicht vorzogen, von einer großzügigen Pensionsregelung Gebrauch zumachen. Und das System  war und blieb so bemerkenswert rechtsstaatlich, dass anfänglich nahezu alle, und nach 50 Jahren immer noch die meisten Urteile aus dem Dritten Reich Bestand hatten. Irgendwann gab es möglicherweise mal einen Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Opfern. 

 

In der Zwischenzeit sind einige wenige Unrechtsurteile als solche aufgehoben worden. Die Organisation des Justizsystems ist etwas verändert, die Sondergerichte gibt es nicht mehr. Aber, manche Urteile aus dem Bereich Straftaten im Zusammenhang mit Widerstand gegen staatliche Angelegenheiten wie Atomtransporte, Großprojekte wie Wackersdorf, Stuttgart 21, Startbahn West in Frankfurt, Demonstrationen gegen Gedenkmärsche rechter Organisationen anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens und die Handhabung des "polizeilichen Gewahrsams" zeigen, dass man kein Drittes Reich braucht, um einseitig und gegen den Geist des Grundgesetzes verstoßend vorgehen zu können. Dazu bietet das eingerichtete Rechtssystem auch ohne Sondergesetze und Sondergerichte schon genügend Möglichkeiten.

 

Die derzeitigen Bestrebungen, über eine Datei voller Erkenntnisse aller möglichen staatlichen Ämter die verbotene Zusammenführung von Polizei und Geheimdienst wiederherzustellen, obwohl  die sich doch  so bewährt hat, dass man sie nicht fortgesetzt wissen wollte, sprechen auch nicht gerade für eine gesteigerte Rücksichtnahme auf eventuelle Opfer, dafür gibt es ja im Zweifel einen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Eine Haftentschädigung von 250.- Euro pro Tag wäre sehr wohl geeignet, einen Teil des Schadens nach einem Fehlurteil wieder gut zu machen. Mich wundert, warum der Herr Minister hier nicht den Gedanken der Gleichbehandlung ins Spiel gebracht hat. Ich meine, die Entschädigung einiger, die ein Wiederaufnahmeverfahren geschafft haben, berücksichtigt doch nicht die Situation derer, für die das nicht zutrifft. Und das wäre doch wieder ungerecht.

 

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@ O. García:

Man sieht ja, wie schnell der Fall Mollath im medialen Sande verlaufen ist. Genau das wäre auch mit Forderungen nach besserer personeller Ausstattung der Justiz passiert - so wie es mit diesen Forderungen seit Bestehen der BRD passiert ist. Da man mit besserer Justiz definitiv keine Stimmen fangen kann, sondern nur mit dem Thema Kita-Finanzierung u.ä., wird alles so bleiben wie es ist.

Ein Standesvertreter, der auch bei diesem außergewöhnlichen Fall Mollath das Gleiche erzählt, was er immer erzählt, nämlich mehr Geld für die Justiz, wäre durch die Presse medial abgestraft worden.

Gehen Sie doch mal der Frage nach, was aus den ebenfalls berechtigten Forderungen nach mehr Wachtmeistern geworden ist, nachdem im letzten Jahr ein Staatsanwalt erschossen wurde.

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Jochen schrieb:
Gehen Sie doch mal der Frage nach, was aus den ebenfalls berechtigten Forderungen nach mehr Wachtmeistern geworden ist, nachdem im letzten Jahr ein Staatsanwalt erschossen wurde.

Da brauche ich nicht lange recherchieren, das steht in der Groß-Rede, die ich verlinkt habe (http://www.bayrv.de/DesktopModules/ExpandableTextHtml_News/PopUpContent....):

2012 war schon deshalb ein schlechtes Jahr, weil ein Angeklagter im Amtsgericht Dachau unbehelligt eine Schusswaffe in den Sitzungsaal mitbringen konnte und damit einen Kollegen erschossen hat. Tröstlich stimmt nur, dass unverzüglich die einzig richtige Reaktion erfolgt ist, nämlich die Einführung flächendeckender anlassunabhängiger Eingangskontrollen einschließlich der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel.

Man hat also unverzüglich reagiert. Der Umgang mit der schrecklichen Tat aus Dachau einerseits und mit Justizirrtümern andererseits zeigt damit auch eines auf (werfen Sie mir nicht vor, die beiden Themen zusammenzubringen, das haben Sie getan): Da scheint die Fähigkeit zu Empathie doch sehr ungleich verteilt zu sein.

Jochen schrieb:
Man sieht ja, wie schnell der Fall Mollath im medialen Sande verlaufen ist.

Erstens kann davon keine Rede sein. Jeden Tag kommen Meldungen (etwa gestern http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-gutachten-102.html), und das obwohl es derzeit eigentlich nichts neues zu berichten gibt, weil die Staatsanwaltschaft (dort allein vier Beamte) und die Verteidiger an den Wiederaufnahmeanträgen arbeiten. Wenn die Anträge vorliegen und/oder über sie entschieden wird, ist die Nachrichtenlage wieder größer. Im übrigen berichteten in den letzten Wochen und Tagen die Medien - ob Zufall oder nicht - über weitere Fälle von Justizirrtümern, was ja auch der Grund dieses Beitrags hier von Prof. Müller ist.

Aber das spielt nicht einmal eine Rolle, denn meine Anmerkung ist ja gerade, daß die Verbandsvertreter den Zug haben abfahren lassen. Wenn es so wäre wie Sie sagen, dann wäre das Versäumnis der Verbandsvertreter, die Medien auf die richtige Fährte zu führen, wo die Zusammenhänge liegen, noch schlimmer.

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Aus der OTZ:

"Historisches Tief am Verwaltungsgericht Gera.

Zeit für ein Klageverfahren 2012: 11,1 Monate (2011: 13 Monate)

Auch die Eilverfahren wiesen mit im Jahr 2012 mit durchschnittlich einem Monat die kürzeste Laufzeit seit Gründung des Verwaltungsgericht Gera auf.

Im Gegenzug standem dem Gericht nur 11,4  (2011: 12,4) Richter zur Verfügung.

2093 Verfahren wurden entschieden, 77 mehr als 2011.

 

Das Gericht sei bestrebt die Verfahrenszeiten noch weiter zu reduzieren, in geeigneten Verfahren auf ein halbes Jahr und weniger. Die Reduzierung habe aber ihre Grenzen.

Denn das Verwaltungsgericht sei im Unterschied zu Zivilgerichten verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären."

wenn man den letzten Satz liest, hat man das Gefühl, dass Gericht würde sich auch gerne mancher Akte entledigen können, wie es im Zivilprozess bisweilen geschieht....

 

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Sie schreiben:

 

"Denn das Verwaltungsgericht sei im Unterschied zu Zivilgerichten verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären."

wenn man den letzten Satz liest, hat man das Gefühl, dass Gericht würde sich auch gerne mancher Akte entledigen können, wie es im Zivilprozess bisweilen geschieht...."

Ja...!! GENAU dann recherchieren Sie im Internet nach der "Geheimakten Klenke"...oder begreift vielleicht jeder
Leser, warum ich bei diesen deutschen Juristen und Richtern im November Deutschland verlassen musste. Dann deren peinliche Wahrheit, sollte wohl besser
nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken...und deshalb ist es ja auch so einfach, den "solaren Aufklärer" mit der "Klapse" zu bedrohen...und das NRW-Justizministerium
hat darüber seit über 10 Jahren eine Akte angelegt, der der Ministerialdirigient Prof. Dr. Reinhard Klenke (CDU) im Oktober 2009 als angeblich geheim deklariert hatte.
Um die Akte - trotzden grundgesetzlich bestätigten Anspruch -  nicht vollständig herausgeben zu müssen, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mir einen Arzt auf den Hals geschickt, der im Verdacht steht mit Scientology zu sympathisieren. Der Arzt sollte mich wohl für prozessunfähig begutachten. Aber ich habe die Untersuchung, die übrigens am 20.04.2012 stattfinden sollte, verweigert.  Übrigens nun schon zum drittenmal nach 2009 und 2011 nun im Jahr 2012 wieder das Termin-Datum "20.04.", wo eine Psychitrisierung stattfinden sollte...Zufall ??
So treten Richter in Deutschland die Grundrechte aus dem GG in die Tonne.

Heute ist Klenke übrigens Regierungspräsident von Münster.

Was bei Gustl Mollath die Schwarzgeldgeschäfte, ist im Fall des Solarkritikers der 60%-Schwindel der Solarthermiewirtschaft, der seit über 10 Jahren mit dem
dubiosen Segen von Politik und Justiz - insbesondere in NRW - praktiziert wird. Und die "grünen PIRATEN" in NRW machen nun durch einen Lobbyisten vom BUND auch
bei diesem solaren und Klima-Schwindel mit...

 

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Ein "Spiegel"-Artikel zum Thema: Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit

Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind".

Wer sich über die "Meisterleistung" der unsäglichen StA (3 Jahre Verschleppung des WA-Verfahrens) und des LG Darmstadt ("Beweis"würdigung) noch einmal informieren möchte, hier ein Fernsehtipp:

Unverschuldet ins Gefängnis - Horst Arnold (hr Fernsehen 2013, 27.04.14, 10.15 Uhr)

Es wird doch gelogen, dass sich die Balken biegen. dabei gaebe es ein Gegenmittel:

Einfach wie beim Superior Court in den USA  j e d e  Parteiaussage eines Schriftsatzes immer unter Eid machen lassen. Da ueberlegt man es sich dann eher, ob man luegt...

 

Beim Fall Arno;d war das Verhalten der Taeterin (als Opfer) schlicht unglaubwuerdig. Puenktlich zur naechsten Schulstunde erscheinen und ueber das lyrische Ich regen?!? Als Mann waere ich nach sowas ein heulendes Elend und haette mich wohl irgendwo stundenlang eingeschlossen...

 

Business as usual bei der StA Darmstadt - es ist nicht zu fassen! Nie wird auch mal persoenlich fuer Mist gerade gestanden. Immer soll das System ach so toll sein. Will gar nicht wissen, wie viele Unschuldige in deutschen Gefaengnissen einsitzen! Aber auch ohne Haftstrafen versteht es die Justiz, Existenzen zu zerstoeren. Und alles unter dem Feigenblatt richterlicher Unabhaengigkeit.

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Der Staat als Täter.

Die Grundlagen unserer „Demokratie“- wer nicht daran glaubt, ist ein Querulant bzw. psychisch krank (?):
Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnungen, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip). 
Dazu die Praxis:
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, meint ein ehemaliger Richter, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. 
Grundrechte werden in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen- http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Bei den Antworten der Bundesregierung fällt auf, dass viele Fragen zu den Grundrechten schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln beantwortet werden- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_gru....
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Fortsetzung dazu kann im Internet gefunden werden.

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Das Deutsche Justizsystem - speziell in Bayern hält sich als Unfehlbar -. Die Folgen daraus, das Leid für die Familie und / oder Dritte ist dabei völlig egal. Alles was mit Geld in Zusammenhang steht wird härter bestraft als jedes Kapitalverbrechen. Dabei spiegelt sich eine Arroganz wieder, die Beispiellos ist: denn alles was nicht verstanden wird, ist Betrug. Warum sollte man sich auch mit Internationalem Bankrecht und Finanzstrukturen auseinandersetzen, wenn man keinen hochkarätigen Banker auf der Anklagebank hat, oder ein Mitglied einer hochrangigen Familie. Vielmehr wird derjenige in eine Art wirschaftliche Isolationshaft gesteckt und mit Beschuldigungen, sowie Aussagen der Staatsanwaltschaft und Ermittler bereits im Ermittlungsverfahren verurteilt und wirtschaftlich ruiniert. Dies ist ein Verstoss gegen Art 20 GG - leider interessiert dies oft auch die Verteidiger nicht, weil der Deal mit dem Gericht im Vordergrund steht und die finanzielle Abzocke der Familie eines Beschuldigten. Schlimmer geht es dann noch, wenn entlastende Beweise mutwillig dem Verfahren vorenthalten wurden, diese dann aber in der bestehenden Ignoranz mit den Asservaten zurückgegeben werden!  Der Bürger schlechthin will das aber alles gar nicht wissen oder sehen ( ganz nach den 3 Affen: nicht sehen, nicht hören, nicht fühlen), denn das würde ja das Rechtsgebilde in Frage stellen, insofern kämpft ein zu Unrecht Verurteilter nicht nur gegen die Justiz und für ein Wiederaufnahmeverfahren, Entschädigung im adäquaten Sinne, sondern auch noch gegen die Allgemeinheit.

Vergessen werden dabei die Grundlagen des Rechtsstaatsprinzips, der Verfassung und den Declarations of the Human Rights, sowie die geltenden Verträge von 1948, welche diese Art von Rechtsbeugung verurteilen. Insofern sollte die Haftung der Richter (Rechtsbeugung) und der ermittelnden, anklagenden Justiz vom Amtsenthebungsverfahren bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung manifestiert werden. Anders geht es nicht. Menschen machen Fehler, allerdings müssen sie dann die Größe haben, diese einzugestehen und dieser Wesenszug fehlt der Deutschen Justiz! 

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