Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1119 Kommentare

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@Stegmann

Meiner Meinung nach sollte er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, rückwirkend bis zur Geburt.

Sag mal, geht´s noch?

@Gast

Wegen Reifen und Ehestreit gab es doch schon genügend Gutachten und Brixner konnte trotzdem keine Gefährlichkeitsprognose aufstellen.

Und ein Gutachten ist ein Gutachten, egal ob man sich für ein Gespräch bereit erklärt oder nicht.

Einzige Begründung für ein Gutachten jetzt, wäre um festzustellen, dass er in den letzten 7 Jahren sich nicht zu sehr seiner Umgebung angepasst hat.

Obwohl man mittlerweile vermutet, dass diese Umgebung vielleicht "normaler" als diese Außenwelt sein könnte.

Gruss

Tine Peuler

 

 

 

 

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Gast schrieb:

@Stegmann

Meiner Meinung nach sollte er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, rückwirkend bis zur Geburt.

Sag mal, geht´s noch?

@Gast

Wegen Reifen und Ehestreit gab es doch schon genügend Gutachten und Brixner konnte trotzdem keine Gefährlichkeitsprognose aufstellen.

Und ein Gutachten ist ein Gutachten, egal ob man sich für ein Gespräch bereit erklärt oder nicht.

Einzige Begründung für ein Gutachten jetzt, wäre um festzustellen, dass er in den letzten 7 Jahren sich nicht zu sehr seiner Umgebung angepasst hat.

Obwohl man mittlerweile vermutet, dass diese Umgebung vielleicht "normaler" als diese Außenwelt sein könnte.

Gruss

Tine Peuler

 

@Tine

 

Ich verstehe ihren Unmut.

 

Mich hat so ein sozialgerichtliches Gutachten aber raus gehauen aus der Sch....e, in der ich steckte.

 

Bei mir wären es zwar "nur" 80 Tage Bau als Ersatzfreiheitsstrafe gewesen, aber jetzt kommt es (vermutlich) auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren.

 

Auch bei mir war ein Netzwerk von Gutachtern am Werk, die mir Paranoia und Querulantismus unterstellt haben, bis ich dann das strafgerichtliche Gutachten verwendet habe, um einen Antrag auf (höhere) Feststellung des Grades meiner Behinderung gestellt habe.

 

Der Gutachter sozialgerichtliche Gutachter hat mich 3 Stunden untersucht. Am Ende konnte er nur geringe Paranoia feststellen, aber absolut keine Neigung zu Querulantismus. Im Gegenteil. Er hat alle Angaben für wahrheitsgemäß gesehen und dass ich keinesfalls simuliere. Trotz mehrerer Gutachten, die das Gegenteil ausdrückten.

 

Robert Stegmann

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Bille,

die forensische/n Abteilung/en ist/ sind anscheinend in den vergangenen 5 Jahren nie auf die Idee im Vergleich zu den anderen Einsitzenden gekommen, dass Herr Mollath da nicht hingehört. Die dortigen Pfleger, Ärzte; Psychologen, Psychiater haben Herrn Mollath jeden Tag erlebt.

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Gast schrieb:

Bille,

die forensische/n Abteilung/en ist/ sind anscheinend in den vergangenen 5 Jahren nie auf die Idee im Vergleich zu den anderen Einsitzenden gekommen, dass Herr Mollath da nicht hingehört. Die dortigen Pfleger, Ärzte; Psychologen, Psychiater haben Herrn Mollath jeden Tag erlebt.

Sie wissen doch, Mollath sieht seinen Wahn nicht ein....schon das reicht doch aus, ihn weiterhin eingesperrt zu lassen.

Alles andere ist da unerheblich.

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Interessante Mustmaßungen darüber, wie der "Spinner"-Vermerk auf die Finanzamtsakte gekommen sein kann, im opablog: http://opablog.net/2013/03/03/mollath-skandal-mogliche-varianten-der-ste...

Auch in der Diehl-Steuervermeidungsaffäre zeigte sich eine ausgesprochen gute Vernetzung über die Rotarier. http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanz...

Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen - führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus. 

Closius]</p> <p>[quote=Mein Name schrieb:

 

Übrigens: Frau Merk ist bei den Rotariern Ulm/Neu-Ulm, wie man ihrer Webseite entnehmen kann ....

 

Und Heribert Prantl ist Mitglied des Rotary Clubs München-Nymphenburg. Er leitet das Ressort für Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung in München und ist seit Januar 2011 Mitglied der Chefredaktion.

 

Und nun? Ein Fall für Sherlock Holmes?

 

 

 

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@Stegmann

Kenne Ihren Fall nicht.

Wenn Herr Mollath zwischen verrückt oder behindert wählen muss, um frei zu kommen, hat die Justiz wieder versagt.

Aber es juckt wahrscheinlich keiner mehr.

Der Richter Brixner hatte keine Gefährlichkeitsprognose aufgestellt und es gab keine rechtliche Begründung, Herr Mollath einzusperren.

Die psychiatrischen Gutachten in den letzten 7 Jahren haben eine Gefährlichkeit bestätigt, die es nie gab. Diese Gefährlichkeit hätte Brixner einigermaßen konkret benennen müssen. Und "weitere Taten wie bisher" gehört nicht zur mittlere Kriminalität - und ist damit keine Gefährlichkeitsprognose.

Einige Menschen dürfen m.M. nach zwischen behindert und verrückt wählen, aber in den psychiatrischen Krankenhäusern sollte man vielleicht die Wahlmöglichkeiten erweitern.

Gruss

Tine Peuler

 

 

 

 

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Haftung ist dort angezeigt, wo trotz schwerster Folgen für Betroffene keinerlei Sorgfalts - und Wahrheitspflicht stattfindet. 

 

Da Strafgefangene und Untergebrachte (bislang) i.d.R. Keine Lobby haben, hat sich hier ein Ausmaß an Unrecht und Amtsunwesen eingeschlichen, das m.E. nur ein Untersuchungsausschuss klären kann! 

 

Die Lügen und das fortlaufende Bagatellisieren der juristisch Verantwortlichen ist beschämend und unwürdig! 

 

M.Deeg

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Anregung, diesen Justizskandal nicht nur der "freien Presse" zu überlassen, nicht nur hier zu posten, sondern selbst aktiv zu werden.

Ich habe eine Anregung hier zum Anlass genommen, die Bundesministerin anzuschreiben; ich bat sie, ihre Interventionsmöglichkeiten zu überprüfen - Entsendung eines Beauftragten an das Finanz- bwz. Justizministerium - um die Causa, den Vollzug des Bundesgesetze, selbst im Wege der Aufsicht zu realisieren.

Auch habe ich Bundespräsident Gauck angeschrieben und ihn gebeten, vor dem Hintergrund seines lesenswerten Spiegel-Interviews (print), im Rahmen seines Auftrags Unterstützung zu gewähren.

Einzelheiten:

http://aktionboss.de/uebernehmen-sie-frau-bundesjustizministerin

 

Ich betrachte die "Ausreden" der StA, der Justiz insgesamt als FAKE  - veranlasst von jenen, die sich als GRANDEN über dem Gesetz wähnen und kleine Funktionsträger auch mal an der Front verheizen wollen.

 

Wer redet zuerst?

 

Es können nicht Hunderte von Staatsanwälten und Richtern vor dem Hintergrund ihres Eides ("Wahrheit und Gerechtigkeit") der Kultur des Wegschauens fröhnen, ohne die Freiheitliche Demokratische Grundordnung, als deren maßgebliche, glaubwürdige und legitimierte Vertreter sie zu fungieren haben, zu desavouieren.

In diesem Sinne will ich jederman hier - es sind bereits zig-zehn-Tausende - anregen, sich persönlich an die Vertreter ihrer Wahl im Land, Bund und in der Regierung zu wenden, um damit in seiner Rolle als Souverän der Republik das ihm Mögliche und Gebotene einzubringen.

Es geht um nichts Wichtigers als Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG: Das was sie dem Bürger Mollath und seiner Würde antun, das tun sie jedem von uns an. "Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Der Staat, das sind auch WIR Bürger selbst. Denn wie heißt es so schön:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG.

 

RA Veits

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Frage an die Juristen:

Was sind die Folgen der Selbstdemontage  des Herrn Jüptners für den WA-Antrag von Strate?

 

Die Existenz des (Nicht-)Vermerks in den Akten belegt doch, dass Brixner schon lange vor der Verhandlung sich persönlich in das Verfahren eingebracht hat.

 

Er könnte doch jetzt als eindeutig befangen bezeichnet werden.

Wird dies die vorsätzlichen Rechtsbeugung im WA-Antrag nicht bejahen lassen?

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Max Mustermann schrieb:

Frage an die Juristen:

Was sind die Folgen der Selbstdemontage  des Herrn Jüptners für den WA-Antrag von Strate?

 

Die Existenz des (Nicht-)Vermerks in den Akten belegt doch, dass Brixner schon lange vor der Verhandlung sich persönlich in das Verfahren eingebracht hat.

 

Er könnte doch jetzt als eindeutig befangen bezeichnet werden.

Wird dies die vorsätzlichen Rechtsbeugung im WA-Antrag nicht bejahen lassen?

 

Solange nicht geklärt ist, WAS er gesagt hat, ist der Anruf noch harmlos. Deshalb gibts ja "keine Aktenvermerke".

 

Andererseits hat Merk schon am 25.12.2013 geschrieben

nach Brixners Anruf und"...nach Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GESAMTUMSTÄNDE DES FALLES..." hat man die Sache als erledigt betrachtet.

http://abgeordnetenwatch.de/images/attachments/373081/16_14724_20130225_...

Brixner allerdings war bis zu dem Zeitpunkt nur am Rand mit der Causa Mollath befasst, das Amtsgericht war noch zuständig. Was für Gesamtumstände hätte er also mitteilen können? Ehestreit? Das wär doch dann grad interessant gewesen: Insiderwissen durch den Ehemann.

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Bille schrieb:

 

 

Solange nicht geklärt ist, WAS er gesagt hat, ist der Anruf noch harmlos. Deshalb gibts ja "keine Aktenvermerke".

Also wenn am Ende hinnotiert, aber nicht vermerkt wird: M.=Spinner und dies zur Schliessung der Akte in der Steufa führt,

dann ist es m.E. erwiesen, dass kein faires Verfahren am LG mehr gegeben war.

Wir haben nicht nur Strates Formelelement "sehenden Auges", sondern eine vorgefasste Meinung im "aktive Tun", also nicht nur Wissen sondern explizites Wollen.

ergo Rechtsbeugung

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Max Mustermann schrieb:

 

Also wenn am Ende hinnotiert, aber nicht vermerkt wird: M.=Spinner und dies zur Schliessung der Akte in der Steufa führt,

dann ist es m.E. erwiesen, dass kein faires Verfahren am LG mehr gegeben war.

Wir haben nicht nur Strates Formelelement "sehenden Auges", sondern eine vorgefasste Meinung im "aktive Tun", also nicht nur Wissen sondern explizites Wollen.

ergo Rechtsbeugung

Sie haben doch gelesen:

 Eine "handschriftliche Notiz" sei "kein Aktenvermerk".

Da kann es unserer Meinung nach 100% erwiesen sein... die Bayern machen ein "unerheblich" draus.

Wie der Revisionsbericht auch "unerheblich" ist, obwohl von Schwarzgeld, gravierende Verstöße gegen interne UND externe Regeln und Vorschriften (Gesetze) die Rede ist.

In Bayern definiert man eben alles anders.

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Haben Gericht und Staatsanwaltschaft nicht die Pflicht zur umfassenden Aufklärung? Wenn nun entlastende Dokumente - wie der Bericht der HVB, der eine interne Revision wegen der Schwarzgeldaffäre schon 2003 bestätigte - sich schon 2003 in den Akten befinden, hätte die Staatsanwaltschaft keinen Grund gesehen, hier zur Entlastung des Herrn Mollath Ermittlungen aufzunehmen??  

 

Oh, ich vergaß: die Staatsanwaltschaft ermittelt ja nur gegen Beschuldigte, hier also die HVB und deren Angestellte. Zur Entlastung von Beschuldigten wird nicht ermittelt. Mollath interessiert die Frau Ministerin anscheinend gar nicht, zumindest denkt sie an dieser Stelle nicht daran, wie wichtig eine solche Befragung/Emittlung bei der HVB für Mollath gewesen wäre. Da lässt man eine arme Sau wie den Mollath lieber sehenden Auges lebenslang hinter den Mauern der Psychiatrie verschwinden.

 

  Zitat aus dem Antwortschreiben der Frau Merk an den Landtag (Quelle Abgeordnetenwatch, s.o.):  

 

In dem - in der gerichtlichen Hauptverhandlung am 25. September 2003 übergebenen – 106-seitigen Schnellhefter fand sich ein Antwortschreiben der HVB an Herrn M. vom 2. Januar 2003, das einen Hinweis darauf hätte geben können, dass in der HypoVereinsbank eine Prüfung stattfindet. Auch hierzu hat der Generalstaatsanwalt in Nürnberg im Rechtsausschuss am 06. Dezember 2012 ausdrücklich Stellung genommen. Das Protokoll führt dazu aus:

 

  "Daraus hätte die Staatsanwaltschaft den Schluss ziehen können, dass bei der Bank eine interne Überprüfung stattfinde. Dies hätte aber kein Anlass für Ermittlungen, sondern nur ein Anlass für Vorermittlungen sein können. Da jedoch die HypoVereinsbank den Revisionsbericht bis 2011 zurück- gehalten habe, könne kaum angenommen werden, dass sie ihn zu einem früheren Zeitpunkt nur auf einfaches Anschreiben hin herausgegeben hät- te."   Mit vorzüglicher Hochachtung   Dr. Beate Merk, MdL
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@psychofan_

Der HVB-Bericht war schon in den Akten, aber eben denen der HVB und nicht in der Gerichtsakte. Zumindest hat Herr Strate offenbar nichts davon geschrieben, dass der Bericht dem Richter schon vor dem Urteil bekannt war.  Deshalb kam die Sache ja erst im letzten Jahr so richtig ins Rollen, weil der HVB-Bericht erstmals bekannt wurde. Und der Bericht ist wohl eine neue Tatsache, aufgrund derer jetzt versucht wird, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Die andere Frage wäre:hätte man damals schon bei der HVB ermitteln müssen? Ich habe  auf die Schnelle nicht alle Dokumente durchgesehen, die auf der gustl-for-help-Seite veröffentlicht sind, ich glaube  aber, der umfangreiche Ordner, den Herr Mollath dem Gericht übergeben hat, ist nicht dabei. Dass Herr Mollath irgendwann dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft geschrieben hätte: ich habe der HVB mitgeteilt, dass meine Frau an Schwarzgeldschiebereien beteiligt ist und sie wurde deshalb rausgeworfen, aus Rache will sie mich mit ihren Anzeigen fertigmachen, habe ich so jetzt noch nirgendwo gelesen oder hier im beck-blog gesehen. Ich denke, so eine klare Ansage hätte wirklich Anlass geben müssen, auch bei der HVB zu ermitteln. Ob Mollath das so mitgeteilt hat - bzw. warum nicht, obwohl er sonst sehr viel geschrieben hat - kann vielleicht jemand beantworten, der etwas genauere Einblicke in das Verfahren hat.

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meine5cent schrieb:

@psychofan_

Der HVB-Bericht war schon in den Akten, aber eben denen der HVB und nicht in der Gerichtsakte. Zumindest hat Herr Strate offenbar nichts davon geschrieben, dass der Bericht dem Richter schon vor dem Urteil bekannt war.  Deshalb kam die Sache ja erst im letzten Jahr so richtig ins Rollen, weil der HVB-Bericht erstmals bekannt wurde. Und der Bericht ist wohl eine neue Tatsache, aufgrund derer jetzt versucht wird, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Die andere Frage wäre:hätte man damals schon bei der HVB ermitteln müssen? Ich habe  auf die Schnelle nicht alle Dokumente durchgesehen, die auf der gustl-for-help-Seite veröffentlicht sind, ich glaube  aber, der umfangreiche Ordner, den Herr Mollath dem Gericht übergeben hat, ist nicht dabei. Dass Herr Mollath irgendwann dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft geschrieben hätte: ich habe der HVB mitgeteilt, dass meine Frau an Schwarzgeldschiebereien beteiligt ist und sie wurde deshalb rausgeworfen, aus Rache will sie mich mit ihren Anzeigen fertigmachen, habe ich so jetzt noch nirgendwo gelesen oder hier im beck-blog gesehen. Ich denke, so eine klare Ansage hätte wirklich Anlass geben müssen, auch bei der HVB zu ermitteln. Ob Mollath das so mitgeteilt hat - bzw. warum nicht, obwohl er sonst sehr viel geschrieben hat - kann vielleicht jemand beantworten, der etwas genauere Einblicke in das Verfahren hat.

 

IN DEN AKTEN war das Schreiben der Bank an Mollath, daß sie seinen Vorwürfen nachgehen, eine Prüfung angoerdnet haben. Man wußte also vom Bericht, hat es dem Zufall überlassen, ob man ihn bekommt, NICHT selbst ermittelt.

Für die Bank waren Mollaths Angaben genau genug, um zu ermitteln, heute wird aufgrund der Anzeigen Mollaths ermittelt, es gibt sogar schon Anklagen....für die Staatsanwaltschaft damals war es angeblich zu ungenau.

 

Mollath hat alles auch bei den Steuerbehörden angezeigt, aber nach einem Anruf von Brixner (bevor er überhaupt für Mollath direkt zuständig war) wurde die Sache

"nach Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GESAMTUMSTÄNDE DES FALLES…"

 bei denen eingestellt.

Die Steuerfahnder kannten nur die Akten/Anzeige von Mollath, also kamen die "Gesamtumstände" (Spinner, Querulant) von Brixner....der, wie gesagt, noch gar nicht direkt für Mollath zuständig war..

 

 

 

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Rechtsbeugung, Rechtsbruch, sehende Auge? Aus meiner Sicht einfach eine Katastrophe.

Offiziell wurde angegeben, die Schwarzgeldgeschäfte hätten mit dem Einsperren Herr Mollaths nichts zu tun.

Sondern Ehestreit und Reifen.

Frau Merk hat immer wieder betont, der Mann sei gefährlich, deswegen ist er eingesperrt.

Das Verfahren mit den Schwarzgeldgeschäften zu verknüfpen, sei als Verschwörungstheorie anzusehen.

Wenn man einen Anruf bei den Steuerbehörden als einen neuen Tatbestand bewertet, der einen WA-Antrag berechtigt, hat man dann nicht im Grunde den Verschwörungstheoretikern recht gegeben?

Gruss

Tine Peuler

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@meine5cent

 

Dem Ordner ist ein Schreiben der HVB - Bank eingefügt ,in dem sie Herrn Mollath

darüber informiert ,dass sie ein internes Revisionsverfahren bezüglich seiner

Hinweise aufgenommen habe.

Dieses Schreiben bestätigt somit das Gewicht der Hinweise durch Herrn Mollath.

Bayerische Opposition fühlt sich belogen

Der

Nürnbergs Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich habe im Ausschuss offenbar nicht die Wahrheit gesagt, sagte Stahl, was besonders irritiere: Immerhin liege der Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft derzeit bei Nerlich zur Prüfung. "Wie soll man davon ausgehen, dass es da mit rechten Dingen zugeht?", fragte Stahl.

Ebenso empört reagierten die Freien Wähler: "Was im Landtag behauptet wurde", sei angesichts der Tatsachen "ungeheuerlich", sagte Florian Streibl. "Man geht als Abgeordneter nicht in einen Ausschuss, um eine Märchenstunde zu hören." Grüne und Freie Wähler fordern inzwischen, dass Nerlich "aufgrund offensichtlicher Befangenheit nicht mit dem Wiederaufnahmeantrag" für Mollath befasst werde. Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold nannte es "ein Unding, dass sehenden Auges Aktenvermerke nachgerade ins Gegenteil verkehrt" würden.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-bayerische-opposition-fue...

 

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Zitat Abgeordnetenwatch , dass alles sagt:

Dem Antragsgegner (Rudolf Heindl) wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu6 Monaten, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten zu behaupten, der Antragsteller (Beckstein) biete Dritten eine Schiene zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung

Er habe kriminelle Subsysteme geführt und Dritte hierzu zugelassen

Er habe Provisionen für die Zulassung zum Verschiebesystem erhalten

Er habe Schwarzgeldverschiebung als todsicheren Tipp angepriesen

Er habe ein Netzwerk aufgebaut, über welches man Schwarzgeld zu Bankhäusern in die Schweiz schaffen lassen konnte

LG Nürnberg-Fürth, AZ 14 O 9438/12

Weitere rechtliche Schritte (Unterlassungserklärung, Strafanzeige sind eingeleitet)

Ich werde gegen jeden gerichtlich vorgehen, der behauptet, ich hätte irgend etwas mit dem Fall Mollath zu tun.

Ich kenne weder Frau noch Herrn Mollath, noch hatte ich irgendwas mit dem ganzen Fall zu tun.

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f366503.html#questions

 

 

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Nicht einmal sein eigener Sprecher hat jetzt Zweifel an Nerlichs mangelnder Objektivität:

"Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen."

Michael Hammer. Justizsprecher Nürnberg

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-generalstaatsanwalt-n...

Oder sollte er etwas anderes gemeint haben?

Jedenfalls gibt es allen "Anlass, Nerlich auszutauschen".

http://nachrichten.t-online.de/gruene-und-freie-waehler-kritisieren-umga... Wie kann jemand über die Einreichung des Wiederaufnahmeantrags der StA Regensburg entscheiden,

  1. der den Landtag falsch informiert (er saß neben Jüptner, als der aufgrund feinsinniger Unterscheidungen zwischen hand- und maschinegeschriebenem den Landtag in die Irre führte),
  2. der weiterhin die Relevanz des HVB-Revisionsberichts leugnet (wie könnte er dann sogar für eine Wiederaufnahme eine Rolle spielen?) und
  3. der (gegenüber der ZEIT am letzten Donnerstag) behauptet, es sei eine Katastrophe für das bayrische Volk, wenn Mollath rauskommt?
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Gast schrieb:

Nicht einmal sein eigener Sprecher hat jetzt Zweifel an Nerlichs mangelnder Objektivität:

"Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen."

Michael Hammer. Justizsprecher Nürnberg

Ich weiss nicht, was an diesem Satzbau falsch sein sollte.

 

Für mich heisst das (ohne eigene Wertung des Satzes), dass die Freie Wähler und die Grünen Gründe suchen, um den Oberstaatsanwalt in Misskredit zu bringen.

 

Wie hätte denn Ihrer Meinung nach der Satz richtig lauten sollen?

 

Robert Stegmann

2

Robert Stegmann schrieb:

Gast schrieb:

Nicht einmal sein eigener Sprecher hat jetzt Zweifel an Nerlichs mangelnder Objektivität:

"Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen."

Michael Hammer. Justizsprecher Nürnberg

Ich weiss nicht, was an diesem Satzbau falsch sein sollte.

 

Der Satzbau und der Satz sind richtig, nur möglicherweise nicht so, wie Michael Hammer ihn meinte:

Den Generalstaatsanwalt zeichnet mangelnde Objektivität aus. Daran kann kein Zweifel bestehen.

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Gast schrieb:

Der Satzbau und der Satz sind richtig, nur möglicherweise nicht so, wie Michael Hammer ihn meinte:

Den Generalstaatsanwalt zeichnet mangelnde Objektivität aus. Daran kann kein Zweifel bestehen.

 

Nun habe ich nur den qualifizierten Hauptschulabschluss und auch nur einen gutachterlich bestätigten IQ von 107. Deshalb muss ich noch einmal nachfragen.

 

Ist das jetzt Ironisch gemeint, oder wollen Sie damit Herrn Hammer unterstellen, der hätte was anderes gesagt, wie er gemeint hat?

 

Robert Stegmann

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Robert Stegmann schrieb:

Gast schrieb:

Der Satzbau und der Satz sind richtig, nur möglicherweise nicht so, wie Michael Hammer ihn meinte:

Den Generalstaatsanwalt zeichnet mangelnde Objektivität aus. Daran kann kein Zweifel bestehen.

 

Nun habe ich nur den qualifizierten Hauptschulabschluss und auch nur einen gutachterlich bestätigten IQ von 107. Deshalb muss ich noch einmal nachfragen.

 

Ist das jetzt Ironisch gemeint, oder wollen Sie damit Herrn Hammer unterstellen, der hätte was anderes gesagt, wie er gemeint hat?

 

Robert Stegmann

 

Mein IQ ist angeblich (wer weiß das schon wirklich?) höher als 107, aber auch ich musste erst genau hinsehen, um zu erkennen, und Sie werden auch gleich erkennen:

Hammer hatte zweifellos sagen wollen, Zweifel an der Objektivität des Generalstaatsanwaltes seien unberechtigt.

 

Er sagte aber, Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwaltes seien unberechtigt.

 

Mit anderen Worten: Es sei nicht daran zu zweifeln, dass es dem Generaklstaatsanwalt an Objektivität mangele!

 

 

 

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Refrigerator schrieb:

Mit anderen Worten: Es sei nicht daran zu zweifeln, dass es dem Generaklstaatsanwalt an Objektivität mangele!

 

 

 

Vielleicht kommt heute von Merk ein offizielles Dementi:

"Die Zweifel der Generalstaatsanwaltschaft an der Objektivität des Generalstaatsanwalts waren ein Irrtum.

Niemand hat die fehlende Absicht, nicht objektiv zu sein."

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Refrigerator schrieb:

Hammer hatte zweifellos sagen wollen, Zweifel an der Objektivität des Generalstaatsanwaltes seien unberechtigt.

 

Er sagte aber, Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwaltes seien unberechtigt.

 

Mit anderen Worten: Es sei nicht daran zu zweifeln, dass es dem Generaklstaatsanwalt an Objektivität mangele!

 

Vielleicht hat Herr Hammer das gesagt was er meinte und ist ein integerer Mann!

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Der liebe Herr Hammer ist ein kleiner Scherzkeks und da er vermutich auch Jurist (als Justizsprecher) ist kann ich mir nicht vorstellen, dass ihm dieser wundervolle Satz aus Versehen raus gerutscht ist: "Der Zweifel ist an den Haaren herbeigezogen - an der mangelnden Objektivität!" Köstlich. Herr Nerlich - sind sind entlarvt.

Suni

Suni57 schrieb:

Der liebe Herr Hammer ist ein kleiner Scherzkeks und da er vermutich auch Jurist (als Justizsprecher) ist kann ich mir nicht vorstellen, dass ihm dieser wundervolle Satz aus Versehen raus gerutscht ist: "Der Zweifel ist an den Haaren herbeigezogen - an der mangelnden Objektivität!" Köstlich. Herr Nerlich - sind sind entlarvt.

Suni

 

Jetzt habe ich es kapiert. Dauert bei mir halt immer a bisserl länger.

 

Das kann aber genausogut nur mit handschriftlich notiert worden sein und ist daher nicht verwertbar *grins*

 

Robert Stegmann

 

 

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@RS

ich versuche es nochmal so:

"Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen"

=

Die mangelnde Objektivität des Generalstaatsanwalts ist über jeden Zweifel erhaben.

 

Hätte er mangelden ausgelassen, dann wäre der Satz so gewesen, wie er ihn wohl meinte.

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"Die Zweifel an der Objektivität sind an den Haaren herbeigezogen" - das KANN man nicht mal mehr als Pressesprecher behaupten. Schon die Tastatur sträubt sich....

(jetzt klar, Robert S.?)

 

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Hammer

@RS, "Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen."

Der Pressesprecher bestätigt in verklausulierter Form (doppelte Verneinung, "Zweifel an der mangelnden Objektivität" = unzweifelhafte Objektivität) die offensichtliche Befangenheit seines Herrn.

In diesem Stück aus dem Tollhaus der Justiz hat dieses Zitat hat das Zeug, zum Wort des Jahres zu werden. Selbst der Name des Pressesprechers paßt ;-)

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Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

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Gast schrieb:

Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

Wahrscheinlich nicht. Aber wenn er freigelassen wird und seine Ex-Frau überfährt ihn in einer Art Wahn, dann auch nicht.

Übrigens: Herr Mollath ist in den letzten sieben Jahren kein einziges mal gewalttätig geworden, obwohl er genügend Veranlassung dazu gehabt hätte. Dies steht aufgrund der Akten und einer ununterbrochenen Überwachung fest. Ob Frau Ex-Mollath in den letzten sieben Jahren gewalttätig geworden ist, steht hingegen nicht fest. Insoweit ist bei ihr die Gefahrenprognose etwas unsicherer.

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Gast schrieb:

Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

 

Wenn er sie erwürgt wohl eher in einem begründeten Wutanfall.

Wahn geht nicht, der dreht sich um nicht existierende Geldschiebereien, wie wir wissen, und seine Ex macht das ja nicht mehr, ist doch gefeuert worden. Und Mollath weiß das (steht in einem seiner Briefe ans einen Richter)

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Bille schrieb:

Gast schrieb:

Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

 

Wenn er sie erwürgt wohl eher in einem begründeten Wutanfall.

Wahn geht nicht, der dreht sich um nicht existierende Geldschiebereien, wie wir wissen, und seine Ex macht das ja nicht mehr, ist doch gefeuert worden. Und Mollath weiß das (steht in einem seiner Briefe ans einen Richter)

 

Warum sollte seine EX das nicht mehr machen? Ihre Geistheilerei bietet doch eine perfekte Kulisse, um sich mit allen möglichen Leuten treffen und viel reisen zu können, und ihre Dienste könnten dann als Honorare für Geistheilung vergütet werden. Außerdem hat sie auf der Basis (kein Angestelltenverhältnis) genügend Zeit für alles, wofür sie Zeit haben will.

Ihr neuer Ehemann ist Banker und hat beste Beziehungen zu Rotarierern usw., sie hat die nötige Beinfreiheit.

Und sie weiß genau, dass Steuerfahnder und Staatsanwaltschaften ihr bestimmt nicht nachspüren werden!

Sie müsste ja völlig deppert sein, wenn sie in ihrem äußerst lukrativen Metier nicht mehr tätig wäre!

 

5

Refrigerator schrieb:

Bille schrieb:

Gast schrieb:

Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

 

Wenn er sie erwürgt wohl eher in einem begründeten Wutanfall.

Wahn geht nicht, der dreht sich um nicht existierende Geldschiebereien, wie wir wissen, und seine Ex macht das ja nicht mehr, ist doch gefeuert worden. Und Mollath weiß das (steht in einem seiner Briefe ans einen Richter)

 

Warum sollte seine EX das nicht mehr machen? Ihre Geistheilerei bietet doch eine perfekte Kulisse, um sich mit allen möglichen Leuten treffen und viel reisen zu können, und ihre Dienste könnten dann als Honorare für Geistheilung vergütet werden. Außerdem hat sie auf der Basis (kein Angestelltenverhältnis) genügend Zeit für alles, wofür sie Zeit haben will.

Ihr neuer Ehemann ist Banker und hat beste Beziehungen zu Rotarierern usw., sie hat die nötige Beinfreiheit.

Und sie weiß genau, dass Steuerfahnder und Staatsanwaltschaften ihr bestimmt nicht nachspüren werden!

Sie müsste ja völlig deppert sein, wenn sie in ihrem äußerst lukrativen Metier nicht mehr tätig wäre!

 

 

Ich drück mich mal anders aus: Mollath geht davon aus, weil sie gefeuert wurde.

 

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Bille]</p> <p>[quote=Gast schrieb:

Angenommen Mollath wird freigelassen und lauert seine Ex-Frau auf und erwürgt sie in einer Art Wahn.

Die Justiz wird dann bestimmt nicht zur Verantworung gezogen.

 

Im Gegensatz zu anderen, findet Gustl Mollath einen sozialen Teppich vor, der ihn auffängt, wenn er entlassen wird, auch wenn diese nicht so die dicke Kohle haben. 

 

Und all diese Menschen können sich nicht täuschen. Menschen, die ihm bereits zur Seite gestanden haben, als Gustl Mollath maximal regional bekannt war.

 

Robert Stegmann

 

 

5

Als nächste Neuerung dürfen sich im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Angeklagten ihre Urteile selber schreiben ...

5

Sie ist der "oberste Wert", "höchster Rechtswert", "oberstes Konstitutionsprinzip", das absolute und unverfügbare oberste Prinzip unserer Rechtsordnung, "Legitimationsgrundlage" der Staatsgewalt. Sie lässt sich nicht nur auf das Verbot von Folter und Menschenversuchen und Misshandlung und Erniedrigung und Demütigung beschränken. Sie verlangt die Wahrung der menschlichen Subjektivität und schützt vor Brechung der körperlichen und seelischen Identität und Integrität. Sie gebietet den Schutz menschlicher Intimität. Ihrem Ursprung nach wird sie als eine dem Wesenhaften des Menschseins anhaftende Mitmenschlichkeit des Individuums begriffen.

Sie steht im Fokus des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath. Das gesamte Verfahren ist vollgespickt mit ihrer und der Verletzung von Menschenrechten. Die Erhebung des Beweises über Mollaths Schuldunfähigkeit und Gefährlichkeit beruht auf Durchbrechung ihres Schutzbereichs. Das hat Strate in seiner Strafanzeige überzeugend dargelegt und mit einer Entscheidung des BVerfG belegt.

Auf absolut verbotener Weise wurden "Erkenntnisse" erlangt, die das Gericht zur vorläufigen und endgültigen Einweisung in die Psychiatrie verwertet hat. Die verbotenen und zweifelhaften "Erkenntnisse" wirken heute immer noch nach. Denn für die Erledigung der Einweisung verlangen Gutachter und Gericht Einsicht, Zustimmung und Mitwirkung Mollaths zur erneuten Brechung seiner Identität.

Die Rede ist von naturae humanae dignitas, der Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ...

Wenn sie auch in der Diskussion über die Vorgänge im Fall Mollath nur selten explizit beim Namen genannt wird, sie ist ihrem Ursprung nach so gut wie in allen Beiträgen zu erkennen. Man kann sie aus den in ihnen zum Ausdruck gebrachten, menschenwürdespezifischen Mitmenschlichkeit entnehmen. Ihr Fehlen wird deswegen nicht selten als unmenschlich verstanden.

Steht einmal fest, dass Menschenwürde verletzt worden ist, dann verlangt es nach Kompensation. Auch darin zeigt die Diskussion einen sensationellen Vorgang. Sie ist ein Beleg dafür, dass der Kompensationsanspruch und die Kompensationsforderung ihrerseits ihren Ursprung in der Menschenwürde haben. So wird von der breiten Öffentlichkeit verlangt, dass die menschenunwürdige Behandlung Mollaths durch Bestrafung der Mitwirkenden, Erledigung der Einweisung und Wiederaufnahme des Verfahrens kompensiert wird. An diesem Punkt werden sogar der fachjuristischen Diskussion die Grenzen gesetzt. Schließlich geht es dann nicht mehr um die feine fachjuristische Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen. Denn die Menschenwürde ist unabwägbar. Rechtskraft beispielsweise im Interesse des Rechtsfriedens kann man ihr dann nicht mehr entgegenhalten. Jedenfalls lässt sich diese Abwägung kaum halten.

Interessanterweise belegt die öffentliche Diskussion aber auch, dass kein Rechtsfrieden möglich ist, wenn Tatsachen über die Verletzung der Menschenwürde und über ihre fehlende Kompensation bekannt werden.

Ich sage es in dieser Form und Deutlichkeit sehr ungern: Justizministerin Merk und die Bayerische Justiz zeigen in ihren Stellungnahmen und Entscheidungen ein gestörtes Verhältnis im Umgang mit Menschenwürde, wenn nicht gar eine gewisse Art von Verachtung. Das ist unerträglich.

Es wäre Aufgabe der "Rechtswissenschaften", operationale Maßstäbe dafür zu entwickeln, wann man von Befangenheit ausgehen kann und wann nicht.

 

Man  muss feststellen, dass die "Rechtswissenschaften" diese und viele andere äußerst wichtige Aufgaben niemals wahrgenommen haben.

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@Bille:

Danke für den Hinweis. Da der ominöse Ordner Mollaths nirgendwo veröffentlicht ist, verlasse ich mich mal auf Ihre Insiderkenntnisse. Aber selbst wenn darin ein Schreiben ist, aus dem sich ergibt, dass eine interne Prüfung stattfinden soll (???) : als 2004 vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht verhandelt wurde, war Mollaths Frau doch laut HVB-Bericht schon längst gekündigt worden? D.h. Mollath hätte dieses offensichtliche Rachemotiv seiner Ex-Frau offenlegen können.

Wissen Sie , was die Steuerfahndungen in Frankfurt, Berlin und Düsseldorf mit Mollaths Anzeige gemacht haben? Auf der gustl-for-help-Seite ist ein Schreiben, das Herr Mollath an verschiedene Stellen senden wollte/gesendet hat, jedenfalls nennt er einige weitere Finanzämter  (Anzeigen etc. 2003-2005, Seite 9).

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Es kommt gar nicht so selten vor, dass Richter sich nicht interessieren für Dinge, die nicht in der Anklage stehen.

Mögliche Nebenschauplätze werden häufig nicht betrachtet.

 

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