Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1119 Kommentare

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meine5cent schrieb:

@Deali und Oliver Garcia:

Eine psychische Erkrankung hat meines Wissens auch der Gutachter Simmerl diagnostiziert, der im Betreuungsverfahren tätig war, mit dem Mollath gesprochen hat und der verschiedentlich zitiert wird als jemand, der die Gutachten im Strafverfahren  entkräftet.
Die Frage ist, wie Professor Müller erklärt hat,  eher: wie ausgeprägt ist die Erkrankung (§ 20 oder 21 StGB) und ließ und lässt sich darauf überhaupt eine Gefährlichkeitsprognose und eine Unterbringung stützen.

Das ist richtig. Wer einen Schnupfen hat, wird zur Behandlung nicht am Herzen operiert.

Rückert schreibt etwa "Auch wird nicht versucht, all die psychiatrischen Gutachten, die Mollaths Wahnerkrankung inzwischen belegen, ernsthaft in Zweifel zu ziehen oder gar zu widerlegen. "

Das ist gespentisch. Strate setzt sich mit geradezu vernichtender Kritik mit diesen psychiatrischen Gutachten auseinander, unter anderem dem Aktengutachten von Kröber, den Rückert so schätzt. Siehe Punkt 9 in Strates Schriftsatz (http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme#co...).

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Es ist erschreckend, dass immer noch viele Leute die Details nicht kennen.

Hier die Stellungnahme von Herrn Dr. Simmerl.

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2

Zitat daraus:

Meine Aussage - auch in anderen Medien - ging immer in die Richtung, dass ich bei meiner Untersuchung mit Sicherheit keine psychotische Symptomatik und nach meiner Einschätzung auch keinen aktuellen Wahn (9/2007) feststellen konnte.

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meine5cent schrieb:

@Deali und Oliver Garcia:

Eine psychische Erkrankung hat meines Wissens auch der Gutachter Simmerl diagnostiziert, der im Betreuungsverfahren tätig war, mit dem Mollath gesprochen hat und der verschiedentlich zitiert wird als jemand, der die Gutachten im Strafverfahren  entkräftet.

Eine psychische Erkrankung kann man mit Sicherheit bei 90% aller Menschen diagnostizieren. Sicher kennt jeder Leute mit Kontrollzwang. Die z.B. nachschauen ob der Herd ausgeschaltet ist. Die sind auch psychisch krank.

Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.

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Gastfrau schrieb:

Staatsanwaltschaft will neuen Mollath-Prozess

Die Regensburger Staatsanwaltschaft will eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath beantragen. Das sagte ein Vertreter des Justizministeriums im bayerischen Landtag. Der Fall könnte komplett neu aufgerollt werden.

 

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-wiederaufnahmeantrag-anwalt-100.html

 

Justiz will schnell über Wiederaufnahme entscheiden

Hoffnung für Gustl Mollath: Nach sieben Jahren in der Psychiatrie rückt eine neue Gerichtsverhandlung näher. Das Justizministerium kündigte eine baldige Wiederaufnahme an. Wirbel gab es unterdessen im Rechtsausschuss des Landtags.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber-wiederaufnahme-entscheiden-1.1618621

 

 

 

 

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@ Prof. Müller # 14

 

Sie anmerken m.E. zu Recht: Dr.med. W. will kein Gespräch mit VRiLG B. am 080806 „gesucht“ haben, worum´s gar nicht ging, es geht darum, ob das „Gespräch“ stattfand … und es wär eine „unerhörte Tatsache“ (Bert Brecht), hätte dieses „Gespräch“ im richterlichen Beratungszimmer während einer Verhandlungspause stattgefunden (da könnte Herr García bei dem Herr Schöffen mal nachfragen…)

Jenseits aller Einzelheiten und im Wissen, daß sich auch bei gründlichster wissenschaftlich-zeitgeschichtlicher (nicht tagesjournalistischer) Recherche nicht alles wird aufklären lassen: auch aus Ihrer strafprozessualen Sicht ist die „riskante“ Prozeßstrategie von RA Dr. Strate mit dem Kern, Nachweis berufrichterlicher „Rechtsbeugung“ durch Berufsrichter B. = „absoluter“ Wiederaufnahmegrund nicht nur richtungsweisend, sondern auch tragfähig … oder hab ich das mißverstanden?

Daß damals verantwortliche (und heuer in höhere Ränge aufgerückte) bayrische Justiz- und Finanzfunktionäre – einer dieser figuriert inzw. als Gen.Staatsanwalt, ein anderer als Freistaatsvermögenspräsident – seit Monaten damit nicht umgehen können – das ist klar und (auch, nicht nur) darin begründet, daß sie 2003/06 wie in den letzten zwei, drei Wochen immer klarer wird, einen Fall nachhaltiger Regierungskriminalität produzierten, in den sie sich immer tiefer verstricken (Fr. Schillers „Fluch der bösen Tat“, die „fortzeugend Böses muß gebieren“).

Leider komme ich selbst was die begonnene zeithistorisch-wissenschaftliche Dokumentation, die von Gustl Mollaths inzwischen öffentlich zugänglichen Ich-Dokumenten (2003-2011) ausgeht und deren Inhalt/e Ernst nimmt, nicht weiter. Das liegt schlicht daran, daß beide „Anklageschrift"[en, vom 230903 Amtsgericht Nürnberg und vom 100605 Landgericht Nürnberg-Fürth] nicht nur öffentlich nicht zugänglich sind, sondern bisher wie höchstes Geheimmaterial behandelt werden. (Was sie freilich  n i c h t   sind (ich hab mal vor Jahren ein fälschlich „Anklageschrift“ genanntes, gegen mich gerichtetes oberstaatsanwaltschaftliches Pamphlet veröffentlicht

-> http://ricalb.files.wordpress.com/2011/12/anklageschrift.pdf

-> http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/anklageschrift.pdf [Faksimilé])

 

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 070313

http://eingreifendes-denken.net

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Da an verschiedenen Stellen (sehr nachvollziehbare) Kritik an den medizinischen Gutachten, insbesondere auch zur Gefahrenprognose, geäußert wurde, so muss an dieser Stelle zur Ehrenrettung der Ärzte doch gesagt werden:

Die Qualität eines Gutachtens steht und fällt mit den Prämissen. Wenn dem Gutachter mitgeteilt und vorgegeben wird, dass hier ein Proband einsitzt, der einmal eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat (rechtskräftig im Urteil festgestellt) und dieser Proband sich über Jahre hinweg strikt weigert, sich mit seiner Tat in sozialtherapeutischen Therapien auseinanderzusetzen, die Tat nicht zugibt und sie auch nicht bereut, so ist nach medizinischen Kriterien die Prognose zunächst sehr ungünstig. Wenn der Gutachter dann noch feststellen (oder in den Krankheitsakten lesen) muss, dass Mollath weiterhin an seinem Wahn festhält, dass viele Menschen in seiner Umgebung in Schwarzgeldgeschäfte involviert sind/waren, dann steht das Ergebnis des Gutachtens eigentlich fest. Kein Gutachter wird es verantworten, einen solchen Menschen in Freiheit zu entlassen. Ich nehme an, ich selbst und 90 Prozent meiner Kollegen hätten dann nicht anders geurteilt (ich bin aber kein Psychiater, sondern nur Arzt).

Es ist jedenfalls nicht Aufgabe des Gutachters, diese gerichtlichen Vorgaben in Frage zu stellen. Dazu ist der Gutachter auch nicht in der Lage.

Insofern decken diese Falschgutachten eine weitere Schwachstelle des Justiz-Systems auf: Was einmal falsch festgestellt wurde, lässt sich so schnell auch nicht in Folgegutachten korrigieren. Die Justiz darf sich hier nicht auf Gutachter verlassen, sondern muss schon selbst darauf achten, dass es erst einmal zu sauberen Tatsachenfeststellungen kommt (auf die dann ein Gutachter aufbauen kann).

Ich hoffe, ich werde jetzt nicht von den Mitlesern in der Luft zerrissen. Ich heiße diese Zustände nicht gut, ich beschreibe sie nur.

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Psychofan schrieb:

Da an verschiedenen Stellen (sehr nachvollziehbare) Kritik an den medizinischen Gutachten, insbesondere auch zur Gefahrenprognose, geäußert wurde, so muss an dieser Stelle zur Ehrenrettung der Ärzte doch gesagt werden:

Die Qualität eines Gutachtens steht und fällt mit den Prämissen. Wenn dem Gutachter mitgeteilt und vorgegeben wird, dass hier ein Proband einsitzt, der einmal eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat (rechtskräftig im Urteil festgestellt) und dieser Proband sich über Jahre hinweg strikt weigert, sich mit seiner Tat in sozialtherapeutischen Therapien auseinanderzusetzen, die Tat nicht zugibt und sie auch nicht bereut, so ist nach medizinischen Kriterien die Prognose zunächst sehr ungünstig. Wenn der Gutachter dann noch feststellen (oder in den Krankheitsakten lesen) muss, dass Mollath weiterhin an seinem Wahn festhält, dass viele Menschen in seiner Umgebung in Schwarzgeldgeschäfte involviert sind/waren, dann steht das Ergebnis des Gutachtens eigentlich fest. Kein Gutachter wird es verantworten, einen solchen Menschen in Freiheit zu entlassen. Ich nehme an, ich selbst und 90 Prozent meiner Kollegen hätten dann nicht anders geurteilt (ich bin aber kein Psychiater, sondern nur Arzt).

Es ist jedenfalls nicht Aufgabe des Gutachters, diese gerichtlichen Vorgaben in Frage zu stellen. Dazu ist der Gutachter auch nicht in der Lage.

Insofern decken diese Falschgutachten eine weitere Schwachstelle des Justiz-Systems auf: Was einmal falsch festgestellt wurde, lässt sich so schnell auch nicht in Folgegutachten korrigieren. Die Justiz darf sich hier nicht auf Gutachter verlassen, sondern muss schon selbst darauf achten, dass es erst einmal zu sauberen Tatsachenfeststellungen kommt (auf die dann ein Gutachter aufbauen kann).

Ich hoffe, ich werde jetzt nicht von den Mitlesern in der Luft zerrissen. Ich heiße diese Zustände nicht gut, ich beschreibe sie nur.

Wenn ein Gutachter auch nur die Krankenakte der Forensischen in die Hand nimmt dann sieht er das Mollath nicht einmal auffällig war! Wenn er wirklich gut ist dann wird er richtig handeln.

Ich habe sehr viel Zeit meines Lebens in psychiatrischen Abteilungen von (Kreis)krankenhäusern verbracht. Und auch dort kam es immer wieder zu Gewalttaten zwischen den Patienten. Und das wird in die Akten der entsprechenden Patienten eingetragen. Man steht tund um die Uhr unter Beobachtung.

Aber welches Interesse hat z.B. Dr. Leipziger daran das Mollath frei kommt? Der ist absolut brav und stört das Abkassieren ja nicht?

Nein, kein Eigeninteresse...

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Psychofan schrieb:

Da an verschiedenen Stellen (sehr nachvollziehbare) Kritik an den medizinischen Gutachten, insbesondere auch zur Gefahrenprognose, geäußert wurde, so muss an dieser Stelle zur Ehrenrettung der Ärzte doch gesagt werden:

Die Qualität eines Gutachtens steht und fällt mit den Prämissen. Wenn dem Gutachter mitgeteilt und vorgegeben wird, dass hier ein Proband einsitzt, der einmal eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat (rechtskräftig im Urteil festgestellt) und dieser Proband sich über Jahre hinweg strikt weigert, sich mit seiner Tat in sozialtherapeutischen Therapien auseinanderzusetzen, die Tat nicht zugibt und sie auch nicht bereut, so ist nach medizinischen Kriterien die Prognose zunächst sehr ungünstig.

 

Die Gutachter wussten doch, unter welchen Umständen "Mollaths Taten" als erwiesen "festgestellt" wurden.

Wären sie Fachleute, dann hätte ihnen gar auch auf dem Wege auffallen müssen, dass solche Tatworwürfe gar nicht zu Mollath passten, weder zu seinem Vorleben noch zu seinem verhalten in der Psychiatrie!

 

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@ Psychofan:  Es kommt halt auch darauf an, ob der Folgegutachter die Akten studiert, und sich mit dem Menschen, über dessen weitere Gefährlichkeit er Aussagen macht, wenigstens unterhält, oder ob er den Stundensatz dadurch in die Höhe treibt, dass er sich nur eine halbe Stunde Zeit nimmt.  Übrigends, ein Gutachter muss ein rechtskräftiges Urteil wie alle anderen auch anerkennen, aber nicht die Urteilsgründe für ewige Wahrheiten halten. Wenn bei einem Gutachten nach Arbeitsunfall Zweifel am mitgeteilten, von der Verwaltung vorgegebenen Unfallhergang auftauchen, kann und muss der Gutachter auf Klärung dringen. Und das ist im Prinzip bei forensisch-psychiatrischen Gutachten nicht anders. Besagter Professor Kröber hat mehrfach die schlechte Qualität von Gutachten in Unterbringungssachen beklagt.

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Psychofan schrieb:

....Die Qualität eines Gutachtens steht und fällt mit den Prämissen. Wenn dem Gutachter mitgeteilt und vorgegeben wird, dass hier ein Proband einsitzt, der einmal eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat (rechtskräftig im Urteil festgestellt) und dieser Proband sich über Jahre hinweg strikt weigert, sich mit seiner Tat in sozialtherapeutischen Therapien auseinanderzusetzen, die Tat nicht zugibt und sie auch nicht bereut, so ist nach medizinischen Kriterien die Prognose zunächst sehr ungünstig....

 

Naja, zum Zeitpunkt der Anordnung der 1.Begutachtung wie auch zum 1. Einweisungsbeschluß zur Begutachtung gabs kein Urteil, nur der Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Briefdiebstahl. Siehe Einweisungsbeschluss.

Da Mollath eine Begutachtung verweigerte, arbeitete man nach Aktenlage.

In den Akten war das ärtzliche Attest, daß Schläge mit der flachen Hand als mögliche Ursache für die Verletzung bescheinigte.

In den Akten lag der Bericht über die Freiheitsberaubung, nämlich: Mollath lehnte in der Wohnung im Türrahmen...erst als die Freundin (verabredungsgemäß nach 90 Minuten) klingelte, "konnte sie da durch".

Briefdiebstahl ist auch nicht zwangsläufig ein Zeichen für gemeingefährlichkeit.

 

UND: In den Akten war der Brief der Bank, die eine Prüfung ankündigte, weil Mollaths Angaben glaubhaft waren.

 

Mir fällt es schwer, da nach Aktenlage einen Wahn bezüglich der Schwarzgeldgeschäfte und eine Gefahr für die Allgemeinheit auch für die Zukunft zu sehen. Auch wenn er sich nicht behandeln läßt.

 

 

 

 

 

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Mit anderen Worten wir sind korrupt und käuflich machen das was der Richter uns sagt und die Opfer die zu unseren "Patienten" werden sind uns völlig egal.

 

Das ganze unwissenschaftliche Voodoo in diesem Bereich ist uns auc egal, es geht um unsere Version von erst kommt das Fressen und dann keine Moral.

 

Sie beschreiben nicht sondern Sie beschwichtigen.

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Sorry, ist eine Antwort auf #1 von Psychofon 

 

Psychofan schrieb:

Da an verschiedenen Stellen (sehr nachvollziehbare) Kritik an den medizinischen Gutachten, insbesondere auch zur Gefahrenprognose, geäußert wurde, so muss an dieser Stelle zur Ehrenrettung der Ärzte doch gesagt werden:

 

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@Psychofan

Nicht eine, sondern seine Frau. Gewalt gegen Fremde wuerde zu einem psychotischen Schub trefflich passen! 

Doch ist in xx Jahren einer Ehe die Situation anders zu werten - hypothetisch angenommen, dass PM nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt hatte, ohne etwas hinzu zu fuegen oder wegzulassen.  (Sie hatte Familie und Freunde und Geld. Bei wirtschaftlicher Unabhaengigkeit wird so eine moderne Frau wohl kaum 9 lange Monate warten...).

 

Kennen sie die Geschichte des hessischen Lehrers Horst Arnold? Sein kranker Vater bat ihn weinend, doch bitte die Hafterleichterungen anzunehmen und "nach Hause zu kommen". Doch er schaffte es einfach nicht, den geforderten "Opferbrief" zu schreiben! Verstehen Sie diese Haltung? Waeren Sie dafuer, auch einen therapieresistenten"Vergewaltiger" wie Horst Arnold angesichts seiner Haltung lebenslaenglich wegzusperren?

 

Sie machen es sich reichlich eifnach, indem sie voll den "Praemissen" der Justiz vertrauen. Oho, ein rechtskraeftiges Urteil?! *** PM ueberlebte. Doch die 6 Maenner, welche Johnny K. zu Tode pruegelten, werden nicht einmal des Totschlags angeklagt. Sie sehen, die Justiz macht's schon. Vertraut der Justiz und den durch sie kontrollierten Aerzten bei Gerichtssachen. Denn es wird ja gerade kein Fachkollege zur Ueberoruefung eines SV-Gutachtens heran gezogen, sondern die Aerztekammern kapitulieren hier vo der richterlichen Unabhaengigkeit.

 

Bei Ihren Masstaeben muessten wohl mehr als 100.000 weitere Betten in forensichen Kliniken gebaut und gefuellt werden. Damit werden Sie fuer die Steuerzahler ueberaus gefaehrlich. Denn es fehlt schlicht an den Mitteln, um die Heerscharen von psychisch Kranken und Straftaetern wegzusperren. 

 

Sie sollten vielleicht mal den Blog von Frau Gabriele Wolff sorgfaeltig studieren.

 

Die Justizministerin versicherte den Landtag, die "Schwarzgeldgeschaefte" seien unerheblich, was WAHN und KRANKHEIT des Herrn Mollath anbelangt. Und nun bauen Sie Ihre Rechtfertigung darauf auf? Mmh. Heute las ich, es laegen bereits 19 Selbstanzeigen vor. Als Mann einer Vermoegensberaterin ist es doch nicht generell undenkbar, dass er da etwas mitbekommen haben koennte?

 

Als arzt wollen Sie also konsequent Alles fuer immer wegsperren, die WAHN entwickeln? Interessant. Wobei die Justiz ja - wie vorgetragen - selbst Attacken auf einen friedlichen Fremden nicht einmal als totschlag wertet. Doch ein Herr Mollath gehoert weiter weggesperrt, weil sein Opfer die Attacke ueberlebte? Nach 7 langen Jahren muss doch auch eine Straftat mal abgegolten und verbuesst sein. Es ist unfassbar, wenn man sieht, wie vergleichbare Faelle gehandhabt wurden und werden.

 

Wie war das noch mal - vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich?

 

Chris Wagner schrieb:

 Nach 7 langen Jahren muss doch auch eine Straftat mal abgegolten und verbuesst sein. Es ist unfassbar, wenn man sieht, wie vergleichbare Faelle gehandhabt wurden und werden.

 

Wie war das noch mal - vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich?

 

Sie bringen hier etwas völlig durcheinander. Mollath ist nicht wegen "Verbüßung" in der forensischen Psychiatrie sondern weil er eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt. Das ist die Sichtweise der Justiz und der Psychiater.

Mollath nimmt keine Medikamente, nimmt nicht an Therapien teil (er weiß ja das ihm nichts fehlt, warum sollte er) also kann er nicht gesunden.

Das ist ein Teufelskreis aus dem es kein entrinnen gibt. Brixner hatte ihm das ja auch schon angedroht.

Anzulasten ist der Strafvollstreckungskammer das sie das tadellose Verhalten von Mollath in all den Jahren nicht berücksichtigt.

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Deali schrieb:

Sie bringen hier etwas völlig durcheinander. Mollath ist nicht wegen "Verbüßung" in der forensischen Psychiatrie sondern weil er eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt. Das ist die Sichtweise der Justiz und der Psychiater.

Mollath nimmt keine Medikamente, nimmt nicht an Therapien teil (er weiß ja das ihm nichts fehlt, warum sollte er) also kann er nicht gesunden.

Das ist ein Teufelskreis aus dem es kein entrinnen gibt. Brixner hatte ihm das ja auch schon angedroht.

Anzulasten ist der Strafvollstreckungskammer das sie das tadellose Verhalten von Mollath in all den Jahren nicht berücksichtigt.

 

Man muss wohl davon ausgehen, dass auch Justiz und Klinikleitung mittlerweile wissen, dass dem Mollath gesundheitlich nichts fehlt, und es auch von Anfang an gewusst haben.

Demnach sind Ihre Ausführungen nicht treffend: Mollath sitzt noch, weil er sich nicht hat brechen lassen, weil er nach wie vor auf dem Recht besteht.

Damit ist der Justiz inklusive ihrer Strafvollstreckungskammer noch wesentlich mehr anzulasten, als Sie zum Audruck bringen.

 

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Chris Wagner schrieb:

@Psychofan

Sie machen es sich reichlich eifnach, indem sie voll den "Praemissen" der Justiz vertrauen. Oho, ein rechtskraeftiges Urteil?!  (...)

Bei Ihren Masstaeben muessten wohl mehr als 100.000 weitere Betten in forensichen Kliniken gebaut und gefuellt werden. Damit werden Sie fuer die Steuerzahler ueberaus gefaehrlich. Denn es fehlt schlicht an den Mitteln, um die Heerscharen von psychisch Kranken und Straftaetern wegzusperren. 

Sie sollten vielleicht mal den Blog von Frau Gabriele Wolff sorgfaeltig studieren.

Die Justizministerin versicherte den Landtag, die "Schwarzgeldgeschaefte" seien unerheblich, was WAHN und KRANKHEIT des Herrn Mollath anbelangt. Und nun bauen Sie Ihre Rechtfertigung darauf auf? Mmh. Heute las ich, es laegen bereits 19 Selbstanzeigen vor. Als Mann einer Vermoegensberaterin ist es doch nicht generell undenkbar, dass er da etwas mitbekommen haben koennte?

Als arzt wollen Sie also konsequent Alles fuer immer wegsperren, die WAHN entwickeln?

 

Sie scheinen mich da gründlich missverstanden zu haben. Ich habe lediglich aufgezeigt, nach welchen Schemen solche Falschgutachten entstehen und welche Strukturen in unserem Justizsystem geändert werden müssten, damit solche Horrorszenarien sich nicht wiederholen.

Hauptprobleme bei solchen Prognosegutachten sind:

- der Gutachter muss von bestimmten Anknüpfungstatsachen ausgehen, die er nicht ohne weiteres ändern kann. In diesem Falle also die rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung

- für die Prognose überprüft der Gutachter, ob der Proband sich zwischenzeitlich in Therapien mit seiner Tat auseinandergesetzt hat, diese bereut, ob die für die Tat auslösenden Momente analysiert und aufgearbeitet wurden, ob er für die Zukunft Vermeidungsstrategien entwickeln konnte etc.

All diese Kriterien konnte Mollath nicht erfüllen, da er die Tat nicht begangen hatte und somit auch nichts aufarbeiten konnte. Neuroleptica lehnte er natürlich erst recht ab. 

Somit werden in unserem System sicher mehr asl 90 Prozent der Gutachter zum gleichen falschen Ergebnis kommen wie Pfäfflin. Dieser Fehler ist systemimmanent. Besonders empörte mich dann, wie Justizministerin Merk das Fehlurteil und die nachfolgende dauerhafte Unterbringung verteidigte mit dem Hinweis auf die Creme de la creme der Gutachter, die alle gleichermaßen die Gefährlichkeit von Mollath bestätigten.

Mollath wäre allenfalls aus diesem Teufelskreis herausgekommen, wenn er sich selbst verleugnet hätte und eine Tat, die er nie begangen hatte, in der Therapie aufgearbeitet hätte. Ich habe höchsten Respekt vor ihm, dass er sich selbst treu geblieben ist. - Der Fall des Lehrer Arnold ist mir gut bekannt.

Wir haben also beide die gleiche Sichtweise in der Bewertung der Fälle. Ich habe lediglich die Strukturen in Justizapparat und Medizin aufgezeigt, die systemimmanent immer wieder zu solchen Fehlentwicklungen führen können und müssen.

Hier vom einzelnen Psychiater zu fordern, er möge bitte vom medizinischen Standart abweichen und erst mal die Richtigkeit der Verurteilung in Frage stellen, Beweise der Hauptverhandlung neu bewerten und dann zu einem eigenen Urteil kommen, ist zu viel verlangt. Dafür wird der Psychiater vom Staat nicht bezahlt. Er würde auch sehr schnell keine Begutachtungen mehr erhalten, wenn er jedesmal sich erst mit der Richtigkeit des Urteils auseinandersetzt.

Nein, solche Vorkommnisse können nur vermieden werden, wenn schon das Gericht sorgfältige Aufklärungsarbeit leistet. Und da offensichtlich eine kleine, aber nicht unerhebliche Minderheit von Richtern nicht sauber arbeiten kann, fordere ich eine systematische Qualitätssicherung von Hauptverhandlungen inkl. Videoüberwachung und einer Begutachtung von unabhängigen Experten, ob der Richter sein Handwerk beherrschte oder Qualitätsstandarts verletzt wurden. Das kann völlig analog zur Kontrolle von medizinischen Operationen geschehen. Auch dort macht sich ein Arzt strafbar, der nachweisbar gegen die medizinischen Sorgfaltspflichten verstößt (bspw. bei der Desinfektion) und dem Patienten dadurch Schaden zufügt. Das nennt sich dann "grober Kunstfehler" und kann zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung führen.

Völlig analog könnte man diese Qualitätssicherung auch bei Gerichten einführen. Extreme Schludrigkeiten und Verletzung der Aufklärungspflichten müssten dann zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung führen, auch ohne Nachweis eines Vorsatzes.

Beim Gutachter anzusetzen, ist hingegen m.E. zu spät. Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

 

 

 

 

 

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psychofan schrieb:

Hauptprobleme bei solchen Prognosegutachten sind:

- der Gutachter muss von bestimmten Anknüpfungstatsachen ausgehen, die er nicht ohne weiteres ändern kann. In diesem Falle also die rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung

 

Wenn der "Kranke" sich einer Begutachtung verweigert, man nach Aktenlage gehen muß, darf man bei den Akten aber nicht selektieren, sondern sollte alle lesen.

Da wäre das ärtzliche Attest, daß die Aussagen "Fausschläge, blutende Bißwunden" Lügen straft.

Da wäre die Falschanzeige wegen Waffenbesitzes.

Da wäre die Ankündigung der Bank, Mollaths Vorwürfe zu prüfen, weil sie glaubhaft sind.

In Mollaths "irren Briefen" war auch geschrieben, daß seine Frau inzwischen gefeuert war.

Alles in den Akten.

Es gab also keine brutale schwere Körperverletzung, P. Mollath ist unglaubwürdig. Aber aufgrund ihrer Aussagen galt Mollaths Wahnsinn als bewiesen.

Wenn im Urteil geschrieben stand, daß man Mollath als "schuldig" betrachtet, heißt das noch lange nicht, daß er auch gemeingefährlich ist...

 

Aus dieser Nummer kommen die Ärzte nicht so einfach raus.

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Bille schrieb:

psychofan schrieb:

Hauptprobleme bei solchen Prognosegutachten sind:

- der Gutachter muss von bestimmten Anknüpfungstatsachen ausgehen, die er nicht ohne weiteres ändern kann. In diesem Falle also die rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung

 

Wenn der "Kranke" sich einer Begutachtung verweigert, man nach Aktenlage gehen muß, darf man bei den Akten aber nicht selektieren, sondern sollte alle lesen.

Da wäre das ärtzliche Attest, daß die Aussagen "Fausschläge, blutende Bißwunden" Lügen straft.

Da wäre die Falschanzeige wegen Waffenbesitzes.

Da wäre die Ankündigung der Bank, Mollaths Vorwürfe zu prüfen, weil sie glaubhaft sind.

In Mollaths "irren Briefen" war auch geschrieben, daß seine Frau inzwischen gefeuert war.

Alles in den Akten.

Es gab also keine brutale schwere Körperverletzung, P. Mollath ist unglaubwürdig. Aber aufgrund ihrer Aussagen galt Mollaths Wahnsinn als bewiesen.

Wenn im Urteil geschrieben stand, daß man Mollath als "schuldig" betrachtet, heißt das noch lange nicht, daß er auch gemeingefährlich ist...

 

Aus dieser Nummer kommen die Ärzte nicht so einfach raus.

 

Man fragt sich sehr ernsthaft, warum das Attest niemals veröffentlicht wurde. Wenn im Attest die Bisswunde fehlt, dann wäre das vielen aufgefallen - wenn sie das Attest jemals zu sehen bekommen hätten.

Man kann noch verständnis dafür aufbringen, dass Mollath Gutachten und Anklageschriften zurückhält, weil in denen vermutlich Wahres und Unwahres steht, was Mollath aus persönlichen Gründen nicht veröffentlicht haben will.

Ich persönlich sehe das zwar anders (alles auf den Tisch), aber diese Ansicht kann und will ich niemandem aufzwingen.

Im Falle des Attestes sehe ich jedoch keine akzeptable Begründung dafür, dass es zurückgehalten wird.

 

 

 

 

 

 

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Refrigerator schrieb:

Bille schrieb:

psychofan schrieb:

Hauptprobleme bei solchen Prognosegutachten sind:

- der Gutachter muss von bestimmten Anknüpfungstatsachen ausgehen, die er nicht ohne weiteres ändern kann. In diesem Falle also die rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung

 

Wenn der "Kranke" sich einer Begutachtung verweigert, man nach Aktenlage gehen muß, darf man bei den Akten aber nicht selektieren, sondern sollte alle lesen.

Da wäre das ärtzliche Attest, daß die Aussagen "Fausschläge, blutende Bißwunden" Lügen straft.

Da wäre die Falschanzeige wegen Waffenbesitzes.

Da wäre die Ankündigung der Bank, Mollaths Vorwürfe zu prüfen, weil sie glaubhaft sind.

In Mollaths "irren Briefen" war auch geschrieben, daß seine Frau inzwischen gefeuert war.

Alles in den Akten.

Es gab also keine brutale schwere Körperverletzung, P. Mollath ist unglaubwürdig. Aber aufgrund ihrer Aussagen galt Mollaths Wahnsinn als bewiesen.

Wenn im Urteil geschrieben stand, daß man Mollath als "schuldig" betrachtet, heißt das noch lange nicht, daß er auch gemeingefährlich ist...

 

Aus dieser Nummer kommen die Ärzte nicht so einfach raus.

 

Man fragt sich sehr ernsthaft, warum das Attest niemals veröffentlicht wurde. Wenn im Attest die Bisswunde fehlt, dann wäre das vielen aufgefallen - wenn sie das Attest jemals zu sehen bekommen hätten.

Man kann noch verständnis dafür aufbringen, dass Mollath Gutachten und Anklageschriften zurückhält, weil in denen vermutlich Wahres und Unwahres steht, was Mollath aus persönlichen Gründen nicht veröffentlicht haben will.

Ich persönlich sehe das zwar anders (alles auf den Tisch), aber diese Ansicht kann und will ich niemandem aufzwingen.

Im Falle des Attestes sehe ich jedoch keine akzeptable Begründung dafür, dass es zurückgehalten wird.

 

 

 

 

 

 

 

Im ärztlichen Attest soll von "Abdrücken von Ober- und Unterkiefer" die Rede sein, laut Aussage bei der Polizei soll sie auf die Frage, ob es geblutet hat, geantwortet haben "ich glaube nicht".

Im Urteil wurden daraus "blutende Bißwunden mit Narbenbildung".

Ich finde, dieses Attest stützt genauso Mollaths "Verteidigung", wie P. Mollaths "grundlose Schläge".

Am Oberarm festgehalten, kurz zugebissen, um sich irgendwie von einem Griff zu befreien..

Also Aussage gegen Aussage.

 

 

 

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Bille schrieb:

Im ärztlichen Attest soll von "Abdrücken von Ober- und Unterkiefer" die Rede sein, laut Aussage bei der Polizei soll sie auf die Frage, ob es geblutet hat, geantwortet haben "ich glaube nicht".

Im Urteil wurden daraus "blutende Bißwunden mit Narbenbildung".

Ich finde, dieses Attest stützt genauso Mollaths "Verteidigung", wie P. Mollaths "grundlose Schläge".

Am Oberarm festgehalten, kurz zugebissen, um sich irgendwie von einem Griff zu befreien..

Also Aussage gegen Aussage.

 

 

Welche Polizei?

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Deali schrieb:

Bille schrieb:

Im ärztlichen Attest soll von "Abdrücken von Ober- und Unterkiefer" die Rede sein, laut Aussage bei der Polizei soll sie auf die Frage, ob es geblutet hat, geantwortet haben "ich glaube nicht".

Im Urteil wurden daraus "blutende Bißwunden mit Narbenbildung".

Ich finde, dieses Attest stützt genauso Mollaths "Verteidigung", wie P. Mollaths "grundlose Schläge".

Am Oberarm festgehalten, kurz zugebissen, um sich irgendwie von einem Griff zu befreien..

Also Aussage gegen Aussage.

 

 

Welche Polizei?

Nach ihrer Anzeige in Nürnberg wurde sie dazu nochmal in Berlin (Umzug?) von der dortigen Polizei vernommen. Vor den Verhandlungen.

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Bille schrieb:

 

Nach ihrer Anzeige in Nürnberg wurde sie dazu nochmal in Berlin (Umzug?) von der dortigen Polizei vernommen. Vor den Verhandlungen.

Danke, das wusste ich nicht. Aber es geht nichts verloren. Und das ist gut so!

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Deali schrieb:

Bille schrieb:

Im ärztlichen Attest soll von "Abdrücken von Ober- und Unterkiefer" die Rede sein, laut Aussage bei der Polizei soll sie auf die Frage, ob es geblutet hat, geantwortet haben "ich glaube nicht".

Im Urteil wurden daraus "blutende Bißwunden mit Narbenbildung".

Ich finde, dieses Attest stützt genauso Mollaths "Verteidigung", wie P. Mollaths "grundlose Schläge".

Am Oberarm festgehalten, kurz zugebissen, um sich irgendwie von einem Griff zu befreien..

Also Aussage gegen Aussage.

 

 

Welche Polizei?

 

Auch das ist ein Unding. Warum ist das Polizeiprotokoll von der Vernehmung der Petra Mollath nicht veröffentlicht?

Gerade der Komplex Polizeiprotokoll, Attest, gefährliche Körperverletzung laut Urteil wäre doch mit ein paar Scans vollständig dokumentierbar und wurde die sachliche Basis bieten, den schlimmsten Vorwürfen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Für mich ist es unbegreiflich, dass der Unterstützerkreis darauf verzichtet.

3

An dieser Stelle muss man einen Kommentar aus einem anderen Forum zitieren, Autor ist mir leider unbekannt.

"Wir können sie nicht dazu zwingen die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie dazu bringen immer dreister zu lügen!"

Das werden wir heute noch beobachten können :-)

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Alfred Hofstätter schrieb:

An dieser Stelle muss man einen Kommentar aus einem anderen Forum zitieren, Autor ist mir leider unbekannt.

"Wir können sie nicht dazu zwingen die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie dazu bringen immer dreister zu lügen!"

Das werden wir heute noch beobachten können :-)

Das Stammt von Ulrike Meinhof

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Nachdem Bayerischer Rundfunk und Bild übereinstimmend melden, dass im Rechtsausschuss des Landtags der Leiter der Strafrechtsabteilung des bayerischen Justizministeriums, Helmut Seitz, bekannt gab, die Regensburger Staatsanwälte werden eine Wiederaufnahme des Mollath-Verfahrens beim Nürnberger Landgericht beantragen, so scheint diese Hürde wohl genommen.

Interessant wird sein, wie die Staatsanwaltschaft die WA begründet. Wenn auch sie von Rechtsbeugung ausgeht (und den Vorschlag der Frau Merk aufgreift, dass der Anruf des Richters B. in diese Richtung zu deuten sei, weil dies auf Befangenheit hinweise), so wird m.E. die Wiederaufnahme im Ergebnis wohl erfolgreich sein. Das Gericht war seinerzeit zum Nachteil des Herrn Mollath befangen; das Wiederaufnahmegereicht wird diesmal zum Vorteil des Herrn Mollath befangen sein, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung gleichlautende Anträge stellen und der öffentliche und politische Druck auf das Regensburger Landgericht viel zu groß ist. Kein Richter in Regensburg kann es jetzt noch wagen, gegen Herrn Mollath (und gegen Presse, Öffentlichkeit, Justizministerium und gegen CSU zu entscheiden. Die CSU steht vor einem harten Wahlkampf, und Grüne und Freie Wähler haben das Thema schon begierig aufgegriffen. Ich freue mich darüber, doch mit der Unabhängigkeit der Justiz hat das WA-Verfahren dann auch nicht mehr viel zu tun.

Offen bleibt dann die weitere Verwendung von Richter Brixner. Es erscheint unvorstellbar, dass er weiterhin Urteile im Namen des Volkes fällt, wenn ihm Rechtsbeugung nachgewiesen wird (selbst wenn diese strafrechtlich verjährt sein mag). Ich tippe mal auf Frühpensionierung.

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Psychofan schrieb:

Offen bleibt dann die weitere Verwendung von Richter Brixner. Es erscheint unvorstellbar, dass er weiterhin Urteile im Namen des Volkes fällt, wenn ihm Rechtsbeugung nachgewiesen wird (selbst wenn diese strafrechtlich verjährt sein mag). Ich tippe mal auf Frühpensionierung.

 

 Es scheint unvorstellbar, dass jemand der schon so lange über diesen fall mitdiskutiert, noch nicht mitbekommen hat, dass Richter Brixner schon "normalpensioniert" ist.

?

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Arne schrieb:

Psychofan schrieb:

Offen bleibt dann die weitere Verwendung von Richter Brixner. Es erscheint unvorstellbar, dass er weiterhin Urteile im Namen des Volkes fällt, wenn ihm Rechtsbeugung nachgewiesen wird (selbst wenn diese strafrechtlich verjährt sein mag). Ich tippe mal auf Frühpensionierung.

 

 Es scheint unvorstellbar, dass jemand der schon so lange über diesen fall mitdiskutiert, noch nicht mitbekommen hat, dass Richter Brixner schon "normalpensioniert" ist.

Warum ist das unvorstellbar? Dieser Richter Brixner interessiert mich als Person nicht im Geringsten. Ich habe weder über ihn gelesen noch recherchiert und deshalb auch noch nicht mitbekommen, dass er bereits pensioniert ist. Ich entschuldige mich tausendfach bei Ihnen für mein beschämendes Unwissen.

3

@Alfred Hofstätter:

Details wären meiner Meinung nach die vollständigen Gutachten und nicht irgendwelche Interviewschnipsel. Von einem Wahn, der ja die Grundlage für die Unterbringung ist, habe ich nichts geschrieben, sondern nur von einer psychischen Erkrankung.

Dass Simmerl eine "psychiatrische Diagnose" gestellt habe (welche genau, wird leider nicht verraten), steht genau so in dem von Ihnen verlinkten Beitrag. 
Der donaukurier zitiert Simmerl so : "Es fänden sich „am ehesten Hinweise für eine auffällige Grundpersönlichkeit des Betroffenen mit fanatisch-querulatorischen Zügen“.

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O. García schrieb:

M.Deeg schrieb:

Ich bin sicher, die sog. "Anklageschrift", in welcher bspw. die Staatsanwaltschaft meine Gefährlichkeit anhand einer Dienstaufsichtsbeschwerde konstruieren wollte, interessiert hier viele und ist ein Beispiel für die genannte strukturelle Problematik, m.E. Missbrauch der Gutachtenpraxis.

Das fände ich sehr aufschlußreich. Warum der Moderator gegen eine solche Verlinkung einschreiten sollte, wäre mir nicht begreiflich.

Ich sehe überhaupt keinen seriösen Sinn darin, irgendetwas zu unterdrücken, was mit der strukturellen Problematik zu tun hat. Natürlich dürften viele Dinge vielen nicht passen, aber nicht nur Juristen müsste klar sein, dass öffentliches Interesse an der Verfügbarkeit wichtiger Informationen stets das Interesse von Übeltätern an der Unterdrückung solcher Informationen überwiegt.

Die causa Mollath ist kein Einzelfall, in dem eine Vielzahl von Sicherungen eines ansonsten sauber funktionierenden Systems unerklärlicher Weise durchbrannten, sondern eine sichtbare Spitze eines Eisgebirges, und mit Sicherheit nicht einmal dessen höchster Gipfel.

Man kann den Fall Mollath daher gar nicht angemessen diskutieren, wenn man alles links und rechts von ihm ausklammern will.

 

 

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@meine5cent

Dein Zitat:

"Details wären meiner Meinung nach die vollständigen Gutachten und nicht irgendwelche Interviewschnipsel."

Das ist aber nicht dein ernst!?

Das greift extrem in das Persönlichkeitsrecht ein und das detailierte Gutachten kann hier in einem Blog nicht Diskussionsgrundlage sein.

Das wäre ja das selbe, wenn dein Arzt hier öffentlich deine persönliche Krankengeschichte mit wildfremden Leuten diskutiert und bewertet.

Sorry, oder verstehe ich dich jetzt falsch.

 

Hier noch was interessantes:

Ein sehr guter Audiobericht im BR vom 24.1.2013 (Ein Beitrag von: Ulrike Lefherz)

http://www.br.de/radio/bayern2/import/audiovideo/fall-mollath-zweifel-an...
 

Zweifel an den psychiatrischen Gutachten

Dr. Friedrich Weinberger, Psychiater und Psychotherapeut, hat Gustl Mollath wirklich untersucht.
Die Untersuchung Gustl Mollaths fand am 11.4.2011 im Bezirkskrankenhaus Bayreuth auf der forensischen, also streng abgeschlossenen Station FP6, statt.
Mit anwesend war als stiller Zuhörer Herr R. Heindl, Richter i.R. Nachdem die Klinikleitung versucht hatte, die Untersuchung zu verhindern, hatte er bei Frau Staatsministerin Haderthauer (CSU) und beim Bayreuther Abgeordneten Dr. Rabenstein (MdL-SPD) zu intervenieren, dass die Türen der Klinik für ihn doch aufgingen und die Untersuchung in geordneter Form möglich wurde.
Ein Vorgutachter (Dr. Simmerl) hatte 2007 bereits bei Mollath eine ernstliche psychische Störung, mit ihr eine Einschränkung seiner Geschäftsfähigkeit verneint.
Weinberger fand bei ihm jetzt ebenso wenig Hinweise auf eine solche Erkrankung geschweige eine Fremdgefährlichkeit. Das Gericht verwarf aber auch sein Gutachten.

Ein erschreckendes Zitat aus dem obigen Audiobericht:

Weinberger kritisiert das urteilsrelevante Gutachten der Gegenseite (Prof. Pfäffllin)

Das Gutachten von Prof. Pfäfflin ist unlogisch und ich sehe auf Schritt und Tritt, dass er alle möglichen, normalen Vorgänge umdeutet in ein Indiz für eine Geistesgestörtheit.
Auf diese Art und Weise kann man sie und mich kann man alle in die Psychatrie bringen.

Wow. Das muss man erst mal auf sich wirken lassen.
Das sagt ja nicht irgendwer.

Mein Fazit:
Gnade dir Gott, wenn du mächtige Gegner hast, die dir so einen Gutachter zuteilen.

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber...

Das hatte Jüptner vor einer Woche noch bestritten. Er habe sie aus juristischen Gründen geheimhalten müssen, sagt er: "Meine Fachleute sagen mir, dass die Vermerke dem Steuergeheimnis unterlegen haben." Dieses allerdings sei nun genau durch die Zeitungsberichte nach seiner Aussage kein Hinderungsgrund mehr, führt Jüptner weiter aus. Was schon in den Medien stand sei öffentlich und dürfe auch durch ihn selbst nun eingeräumt werden.

Unglaublich, wie ein Spitzenbeamter sich für solche fadenscheinigen Ausreden nicht zu schade ist. Zugunsten von wem sollte ein Steuergeheimnis bestehen?

Das hat ja fast schon das Niveau der NSU-Untersuchungsausschüsse.

5

Gast schrieb:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber...

Das hatte Jüptner vor einer Woche noch bestritten. Er habe sie aus juristischen Gründen geheimhalten müssen, sagt er: "Meine Fachleute sagen mir, dass die Vermerke dem Steuergeheimnis unterlegen haben." Dieses allerdings sei nun genau durch die Zeitungsberichte nach seiner Aussage kein Hinderungsgrund mehr, führt Jüptner weiter aus. Was schon in den Medien stand sei öffentlich und dürfe auch durch ihn selbst nun eingeräumt werden.

Unglaublich, wie ein Spitzenbeamter sich für solche fadenscheinigen Ausreden nicht zu schade ist. Zugunsten von wem sollte ein Steuergeheimnis bestehen?

Das hat ja fast schon das Niveau der NSU-Untersuchungsausschüsse.

 

Und die Aussage des Beschuldigten Jüptner ist an Verblödungsdreistigkeit kaum zu überbieten…..Kriminelle Handlungen gegen die Wahrheitsfindung – unterliegen nicht dem Steuergeheimnis sondern dem Straftatbestand der Strafvereitlung und dies offensichtlich von Amtswegen!

 

Es ist nicht zu fassen……

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Alfred Hofstätter schrieb:

Gast schrieb:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justiz-will-schnell-ueber...

Das hatte Jüptner vor einer Woche noch bestritten. Er habe sie aus juristischen Gründen geheimhalten müssen, sagt er: "Meine Fachleute sagen mir, dass die Vermerke dem Steuergeheimnis unterlegen haben." Dieses allerdings sei nun genau durch die Zeitungsberichte nach seiner Aussage kein Hinderungsgrund mehr, führt Jüptner weiter aus. Was schon in den Medien stand sei öffentlich und dürfe auch durch ihn selbst nun eingeräumt werden.

Unglaublich, wie ein Spitzenbeamter sich für solche fadenscheinigen Ausreden nicht zu schade ist. Zugunsten von wem sollte ein Steuergeheimnis bestehen?

Das hat ja fast schon das Niveau der NSU-Untersuchungsausschüsse.

 

Und die Aussage des Beschuldigten Jüptner ist an Verblödungsdreistigkeit kaum zu überbieten…..Kriminelle Handlungen gegen die Wahrheitsfindung – unterliegen nicht dem Steuergeheimnis sondern dem Straftatbestand der Strafvereitlung und dies offensichtlich von Amtswegen!

 

Es ist nicht zu fassen……

 

Natürlich hat Jüptner gelogen.

Jetzt zum zweiten Mal:

Er hat nicht gesagt: Über Aktenvermerke darf ich nicht sprechen...

Er hat gesagt: Es gibt keine.

Zuerst hat er gesagt, keiner kann sich erinnern

Jetzt sagt er: man hätte sowieso eingestellt. Woher will er das jetzt wieder wissen?

 

Und als ehemaliger Richer ist er sich seiner Lügen auch bewußt.

5

Alfred Hofstätter schrieb:

Und die Aussage des Beschuldigten Jüptner ist an Verblödungsdreistigkeit kaum zu überbieten…..

 

Sagen Sie das nicht. Im folgenden Verlauf des Mollath-Skandals wird das sicherlich noch öfter als einmal getoppt werden.

 

Beschämend übrigens das inhaltslose Gewäsch der Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Meinungsabstinenz immer dann zu demokratischer Hochkultur erklärt, wenn der deutsche Staat Dreck am Stecken hat.

 

http://die-volkszeitung.de/personen/l/LEUTHEUSSER-SCH/2012-01-08-FAX.HTM

5

Nachdem bisher schon viel darüber diskutiert wurde, ob nun Mollath normal sei oder ein "Spinner" (immerhin schreibt er ja viele Briefe mit Rechtschreibfehlern und in großen Buchstaben an viele Prominente - schon etwas crazy) oder gar ein gefährlicher Spinner (so zumindest die Ansicht mancher Seelenklempner), so sollte man doch auch mal über die Spinnereien seiner Ex-Frau diskutieren und danach entscheiden, wer von den beiden nun verrückter ist und wer dementsprechend glaubwürdiger. Mir erscheint jedenfalls das Verhalten des Herrn Mollath viel normaler, bodenständiger und auch nachvollziehbarer (in Anbetracht dessen, was er erlebt hat) als das der anderen Beteiligten (inkl. seiner EX).

 

Hier die Fundstelle  http://blog.nz-online.de/vipraum/2012/11/28/braucht-die-justiz-eine-geistheilung/

mit nachfolgendem Zitat:

“Gebäude können Informationen in Form von Energie speichern und je nach Beschaffenheit der Baumaterialien oder ihrer geometrischen Form zum Träger oder zum Räuber von Energie werden. Die Erklärung: Menschen lassen einen Teil ihrer positiven oder negativen Energie zurück, wenn sie ein Gebäude verlassen; und die neuen Bewohner kommen, ob sie wollen oder nicht, in Berührung mit fremden Emotionen, Verhaltensmustern oder Glaubenssätzen. Wenn Sie sich in Ihren vier Wänden fremd fühlen oder in ihrem neuen Zuhause nicht heimisch werden, sollten Sie daran denken.”

Diese Sätze habe ich der Homepage einer Nürnberger Geistheilerin entnommen. Leuten, die in ihrer Wohnung “nicht heimisch werden”, bietet sie “energetische Reinigungen” an. Aber nicht nur historisch belastete Räume reinigt sie, sondern auch aktuell belastetet Menschen – zum Beispiel von “alten Seelenverbindungen”.

Mancher dürfte die gute Frau als Esoterik-Spinnerin abtun. Mancher auch nicht. Zu letzteren gehört die Nürnberger Justiz. Die stützt sich auf ihre Aussagen im Fall Mollath. Die Geistheilerin ist nämlich Mollaths Ex-Frau.

Ihr früherer Mann Gustl Mollath sitzt hingegen wegen Geisteskrankheit seit sieben Jahren in einer geschlossenen Anstalt. Dort macht er auf Außenstehende einen weitaus normaleren Eindruck. Vielleicht hat der Autor des Buches “Irre” doch recht: Wir behandeln die Falschen.

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Ich schrieb:

Mancher dürfte die gute Frau als Esoterik-Spinnerin abtun. Mancher auch nicht. Zu letzteren gehört die Nürnberger Justiz. Die stützt sich auf ihre Aussagen im Fall Mollath. Die Geistheilerin ist nämlich Mollaths Ex-Frau.

Hierzu passend, was die ZEIT im Dezember 2012 aus einem Brief Mollaths vom Dezember 2002 zitiert:

Dazwischen streut Mollath fast amüsante Beschreibungen seiner Gattin ein. Sie interessiere sich für Astrologie und sei davon überzeugt, heilende Hände zu haben. »In diesem Jahr kam die Krönung: Ich sollte Nachts um 12 mit ihr den Mond anbeten.« Was soll diese Information der Bank nützen? Sucht man Petra Mollath nun unter ihrem heutigen Namen im Internet, findet man sie als Geistheilerin in Bayern. »Ich könnte mir vorstellen, jetzt wollen die Herren der HypoVereinsbank nichts mit so was zu tun haben«, freut sich Mollath im Brief. Es wirkt, als verfolge er dieselbe Strategie, die seine Frau später vor Gericht angewandt hat: Man erklärt den jeweils anderen für verrückt.

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/kom...

Für Frau Mollath ist die Strategie immerhin aufgegangen.

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Ich schrieb:

 

Ihr früherer Mann Gustl Mollath sitzt hingegen wegen Geisteskrankheit seit sieben Jahren in einer geschlossenen Anstalt. Dort macht er auf Außenstehende einen weitaus normaleren Eindruck. Vielleicht hat der Autor des Buches “Irre” doch recht: Wir behandeln die Falschen.

 

 

Ich halte die Geistheilerei der P.M. für ein Scheingewerbe, hinter dem sich m.E. eine professionelle Geldverschiebungs- und Ehegatten-Entsorgungs-Firma verbergen dürfte, ausgestattet mit allen nötigen Kontakten in Politik, Justiz, Psychiatrie, Ärzteschaft und Finanzwirtschaft, die man dafür so braucht: Alles aus einer Hand.

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Refrigerator schrieb:

Ich schrieb:

 

Ihr früherer Mann Gustl Mollath sitzt hingegen wegen Geisteskrankheit seit sieben Jahren in einer geschlossenen Anstalt. Dort macht er auf Außenstehende einen weitaus normaleren Eindruck. Vielleicht hat der Autor des Buches “Irre” doch recht: Wir behandeln die Falschen.

 

 

Ich halte die Geistheilerei der P.M. für ein Scheingewerbe, hinter dem sich m.E. eine professionelle Geldverschiebungs- und Ehegatten-Entsorgungs-Firma verbergen dürfte, ausgestattet mit allen nötigen Kontakten in Politik, Justiz, Psychiatrie, Ärzteschaft und Finanzwirtschaft, die man dafür so braucht: Alles aus einer Hand.

Geben Sie den Steuerbehörden doch eine anonyme Info, dass die sich einmal das Gewerbe von Fr. M. anschauen sollten. Das Finanzamt ist immer sehr erfreut Gelder sich zu holen.

 

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

 

Geben Sie den Steuerbehörden doch eine anonyme Info, dass die sich einmal das Gewerbe von Fr. M. anschauen sollten. Das Finanzamt ist immer sehr erfreut Gelder sich zu holen.

 

 

Ich habe gehört das die nicht mehr auf anonyme Infos reagieren.

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Deali schrieb:

Gast schrieb:

 

Geben Sie den Steuerbehörden doch eine anonyme Info, dass die sich einmal das Gewerbe von Fr. M. anschauen sollten. Das Finanzamt ist immer sehr erfreut Gelder sich zu holen.

 

 

 

Ich habe gehört das die nicht mehr auf anonyme Infos reagieren.

Das ist nicht wahr. Wenn man das betreffende Finanzamt kontaktiert per Mail, prüfen die. Allerdings dürfen die kein Ergebniss mitteilen.

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Gast schrieb:

Das ist nicht wahr. Wenn man das betreffende Finanzamt kontaktiert per Mail, prüfen die. Allerdings dürfen die kein Ergebniss mitteilen.

Ich weiß das die es nicht tun. Und nun? Außerdem ist email nicht anonym. Versuchen Sie mal ne Bombendrohung per email. Sie sind schneller verhaftet als das Sie die Lunte zünden können. Und auch als "Gast" bekommt man Sie falls das die Behörden wünschen. Die IP ist mit übermittelt und damit der Provider und damit der Benutzer.

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Deali schrieb:

Gast schrieb:

Das ist nicht wahr. Wenn man das betreffende Finanzamt kontaktiert per Mail, prüfen die. Allerdings dürfen die kein Ergebniss mitteilen.

Ich weiß das die es nicht tun. Und nun? Außerdem ist email nicht anonym. Versuchen Sie mal ne Bombendrohung per email. Sie sind schneller verhaftet als das Sie die Lunte zünden können. Und auch als "Gast" bekommt man Sie falls das die Behörden wünschen. Die IP ist mit übermittelt und damit der Provider und damit der Benutzer.

Wenn mir in Emails Ermordung angedroht wird oder Ähnliches, dann ermittelt Polizei jedenfalls nicht wirklich. Und zu denjenigen Menschen in Bayern, gegen die die Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften derzeit garantiert nicht ermitteln würden, solange nicht felsenfeste Beweise für erhebliche Straftaten von der BILD auf Seite 1 serviert werden, gehört jedenfalls P.M.

Diese Frau kann man derzeit als praktisch immun ansehen, und auch darum habe ich es so schwer damit, mir vorzustellen, sie gehe ausnahmslos seriösem Gelderwerb nach.

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Deali schrieb:

Gast schrieb:

 

Geben Sie den Steuerbehörden doch eine anonyme Info, dass die sich einmal das Gewerbe von Fr. M. anschauen sollten. Das Finanzamt ist immer sehr erfreut Gelder sich zu holen.

 

 

 

Ich habe gehört das die nicht mehr auf anonyme Infos reagieren.

 

....zumindest nicht, wenn die Beschuldigte den Namen Mollath trägt/trug

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Gast schrieb:

Geben Sie den Steuerbehörden doch eine anonyme Info, dass die sich einmal das Gewerbe von Fr. M. anschauen sollten. Das Finanzamt ist immer sehr erfreut Gelder sich zu holen.

Warum anonym? Aus Angst, sonst in die Psychiatrie eingeliefert zu werden? :)

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@Psychofan:

Strate hat offenbar die Akten gelesen und zitiert die genauen Fundstellen in der Akte nebst genauen zeitlichen Angaben. Kleine-Cossack (der die Verfassungsbeschwerde verfasst hat) zitiert weitgehend nur aus den Vorgängen NACH der Verurteilung, nämlich den Entscheidungen über die weitere Unterbringung, weil es in der VB nur um diese Entscheidungen der Vollstreckungskammer geht. Kleine-Cossack schreibt an anderer Stelle von einer "schweren" Körperverletzung, was schlichtweg falsch ist, weil Mollath das niemals vorgeworfen wurde. Strates Version passt auch zu Ziffer VIII im Urteil, auf der Mollath-Seite fehlt (in der Chronologie jedenfalls) der Strafbefehl völlig.

 

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