Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme
von , veröffentlicht am 23.02.2013Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.
Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.
Das Wiederaufnahmegesuch
In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.
Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.
Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.
Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.
Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte
Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben. Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.
Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.
Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online, im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.
Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.
Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.
Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer Missachtung von Gesetz und Recht ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.
Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.
Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.
Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?
Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.
Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO
Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.
Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").
Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.
Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.
Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings (SZ).
Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.
Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.
Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.
Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.
Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags) schon aufgeführt.
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1119 Kommentare
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Die SZ und ihre Journalisten Frank Müller und Olaf Przybilla hätten schon jetzt den Pulitzer verdient.
Standing Ovations!
Horst Pachulke kommentiert am Permanenter Link
Na sowas... da ist ein Aktenvermerk aufgetaucht, den es angeblich gar nicht gibt.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-verraeterischer-aktenvermerk-1.1613709
Sachen gibt's,, die gibt's gar nicht.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Jetzt haben wir heute also gleich zweimal erfahren, daß Brixner angerufen hat.
Einmal, die harmlos Form: hat nur zurückgerufen, gab aber nichts, was man vermerken mußte.
Und : hat angerufen, Vermerke sagen "Ist nichts dran an Mollaths Vorwürfen".
Jetzt stellt sich die Frage, warum ein Richter Brixner zurückruft und nicht der evtl. zuständige Staatsanwalt.
Hätte der womöglich gesagt" WIR ermitteln nicht, aber die Bank hat es getan"? Denn das wußte die Staatsanwaltschaft ja.
Waldemar Robert Kolos kommentiert am Permanenter Link
Stimmt, braucht er auch nicht, sondern nur dann, wenn er zugleich Rechtsbeugung begeht. Es ist keine Rechtsbeugung, wenn er eine nur umstrittene Entscheidung trifft.
Ja, ok. Nur darf die StA dabei das Strafrecht nicht neu erfinden. Den Sachverhalt verbiegen, geht auch nicht.
Was hat das von der StA aufgestellte Erfordernis einer erklärten und generellen Verweigerung des Explorationsgesprächs mit der Vertretbarkeit der Unterbringungsanordnung zu tun? Es geht doch darum, dass der Richter sicherstellen muss, der Untergebrachte werde nicht in dem unantastbaren Kernbereich seines Persönlichkeitsrechts verletzt. Das Stichwort lautet: "unantastbar". Also für den Gesetzgeber tabu, und erst recht für den Richter. Aber das ist nicht alles. Denn nicht nur, dass der Staat in diesen Schutzbereich nicht eingreifen darf, er muss sich außerdem auch noch schützend davor stellen.
Will man also die Unterbringungsanordnung "irgendwie(!)" vertretbar erscheinen lassen, dann muss man wenigstens ein mögliches Untersuchungskonzept nachliefern, das einen Eingriff in den unantastbaren Kernbereich des Persönlichkeitsrechts nicht erwarten ließ. Daran fehlt es.
Ich kann es mir nicht vorstellen, wie das im konkreten Fall gelingen soll. Aber ich kann es auch nicht ausschließen.
O. García kommentiert am Permanenter Link
Ein erster Kommentar zu http://www.sueddeutsche.de/bayern/neue-ungereimtheiten-im-fall-mollath-v... :
Einen Tag, nachdem der Präsident des Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, eingerahmt von Justizministerin Merk und Generstaatsanwalt Nerlich, vor dem Rechtsausschuß die Unwahrheit sagte, daß es keinen Aktenvermerk gebe, spielt jemand, der es mit Mollath gut meint, eben diesen Vermerk der Süddeutschen Zeitung zu.
Die Einzelheiten des Brixner-Anrufs hätten sicher manche Beteiligte gerne in den Bereich des Diffusen, nicht mehr Aufklärbaren verbannt. Mit den nun bekannten Angaben kann man sich an einer Bewertung versuchen:
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Nürnberg-Süd will im Februar 2004 bei den Gerichten abklären, was von dem Anzeigeerstatter Mollath zu halten ist. Brixner fühlt sich berufen, diese Auskunft zu geben und ruft zurück. Bisher war er mit Mollath nur einmal befaßt, im Oktober 2003. Seine Kammer hatte eine Beschwerde Mollaths gegen die Beauftragung des Gutachter Lippert (ambulantes Gutachten) als unzulässig verworfen. Zu diesem Zeitpunkt hatte weder das Amtsgericht noch das Landgericht (dieses erst recht nicht, weil die Beschwerde ja unzulässig war) eine Aufklärung der Tatvorwürfe (Körperverletzung zulasten der Ehefrau) vorgenommen. Dies geschah erstmals in einer Hauptverhandlung am 22.4.2004. Brixner hatte also qua Amtes keinerlei Sachverhaltskenntnisse, die über das Vorliegen einer Anklage hinausgingen. Aber auch insoweit ist es nicht realistisch, daß der Beschwerderichter, der sofort die Unzulässigkeit erkennt, in die Akten auch nur annähernd so eingearbeitet ist wie der Richter, der das Hauptverfahren betreibt, nämlich Richter am Amtsgericht Huber.
Vier Monate, nachdem Brixner also höchst beiläufig mit einem Angeklagten aus einem amtsgerichtlichen Verfahren befaßt war, sollte er sich durch eine Auskunftsbitte der Finanzbehörden (vgl. §§ 474 ff. StPO) angesprochen fühlen und meinen, für eine Auskunft in Frage zu kommen? Dafür ist keinerlei Grund ersichtlich. Egal wie das Ersuchen an ihn geraten ist (wenn er es nicht an sich gezogen haben sollte), hätte er dieses an RiAG Huber weiterleiten müssen.
Das ist der eigentliche Grund, warum sein Anruf verdächtig ist. Daß die Auskunft wahrheitswidrig dahin ging, "dass die Anschuldigungen Mollaths zum großen Teil nicht zuträfen" (dies war nicht ansatzweise aufgeklärt worden, ja nicht einmal Verfahrensgegenstand), kommt nur hinzu.
Kurz: Es ist wie im Tollhaus. Und der einzige, der nicht verrückt ist, sitzt seit sieben Jahren in der psychiatrischen Abteilung.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Ich kenn mich mit Behördeninternas überhaupt nicht aus, wundere mich aber das alle immer so gut Bescheid wissen, wer wo angeklagt ist...ist sowas denn überhaupt normal?
An dieser Stelle möchte ich Sie auf den opa-blog aufmerksam machen, wo private Bekanntschaften zwischen Brixner und Mollaths "Gegner" über den 1. FCN unterstellt werden.
Ich kann das nicht beurteilen.
Bille kommentiert am Permanenter Link
@Anonymus
Der Einweisungsbeschluss gibt als Grund für die Zwangsunterbringung an: das einzige Mittel, um ein Gutachten zu bekommen.
Weiter heißt es: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist angesichts der Massivität der gegen den Angeklagten gerichteten Vorwrfe und der damit verbundenen Straferwartung gewährt."
Die "Massivität der Vorwürfe" laut diesem Einweisungsbeschluss:
Ehestreit mit Körperverletzung (laut Attest mit der flachen Hand)
Briefdiebstahl
Freiheitsberaubung über 90 Minuten.
Alles behauptet.
Damit ist eine Zwangsbegutachtung, Unterbringung für 6 Wochen in Psychiatrie irgendwie noch vertretbar? Gegen das Verbot des BVG?
Ich bitte Sie.
Lintu kommentiert am Permanenter Link
In der Abendschau des BR wird berichtet, wie sich Frau Merk im Rechtsausschuss des Landtags über den Anfangsverdacht bei einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung geäußert hat:
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/abendschau/mollath-verfassungsausschuss-steuerhinterziehung-100.html
Im Internet habe ich noch eine Seite gefunden, wo geklärt wird, was mit einem Anfangsverdacht gemeint ist http://www.steuerfahndung.nrw.de/allgemein_strafa/fragen/anzeige/index.php .
Dort ist auch ein Worddokument als Download, damit man eine brauchbare Anzeige formulieren kann.
Wenn ich mir diese Vorlage so anschaue, dann war bei Mollaths Anzeige doch alles dabei. Und selbst wenn etwas nicht dabei gewesen wäre, dann war die Anzeige ja auch nicht anonym und so wäre auf jeden Fall nachzufragen gewesen.
Damit haben Frau Merk und die Vertreter der Nürnberger Behörden öffentlich und wiederholt gelogen, oder habe ich irgendein Faktum übersehen?
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
Ich nehme an, dass Dr. M. noch in der Psychiatrie landen wird. Wem kann sie noch wirklich trauen, nachdem der interne Revisionsbericht der HVB und eine Aktennotiz aus den Finanzbehörden plötzlich öffentlich serviert wurden?
Wieviele Leute gibt es in den Apparaten, denen einiges längst zu weit geht? Wie gut sind sie organisiert? Hatten sie die Aktennotiz womöglich schon vor der Landtagssitzung, und ließen den Behördenchef erst einmal ins Messer laufen?
Auf die Kunst der Intrige hat niemand ein Patent, und offenbar sind Leute am Werk, die von den Meistern der CSU gelernt haben.
Niemand weiß etwas Genaues, und letztlich kann sich fast alles anders darstellen, alles es nun scheint: Lässt das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde aus Januar 2012 liegen, um Mollaths Inhaftierung im Sinne Merks fortbestehen zu lassen, oder rührt das BVfG sich womöglich deshalb nicht, weil das zu einer verhältnismäßig unspektakulären Entlassung führte, während man doch auf eine Generalabrechnung zielt?
Jedenfalls sind Leute am Werk, die dreimal gewogen und dreimal gezählt und dreimal gezählt und dreimal gewogen haben.
Einmal ist immer das erste Mal, Dr. Merk.
Bille kommentiert am Permanenter Link
@Refrigerator
Merks Verteidigungslinie ist doch schon länger klar: Selbst wenn die Geldschiebereien stimmen, kann Mollath doch einen Wahn haben.
Schließlich hat das Mollaths Ex behauptet.
Und auf Grund dessen hat sie ein Gefälligkeitsgutachten von Frau Dr. Krach bekommen, die Mollath nie zu Gesicht bekommen hat, nichts von ihm wußte.
Das kam zu den Akten.
Nach dieser "Aktenlage" gabs dann ein Gutachten nach dem anderen: Mollath ist gemeingefährlich.
Also ist es egal, ob Mollath ein faires Verfahren hatte, ob ein Richter voreingenommen war, ob Recht gebeugt wurde.
Es ist egal, wer tatsächlich hinter der Sache steckt, wer die Verbindungen z.B. zu Krach hergestellt hat, weshalb Brixner so früh involviert war, aus welchem Grund....
Mollath ist krank, also alles bestens.
Behauptet Merk.
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
Vor dem bayerischen Landtag hat Merk sogar behauptet, "renommierte Gutachter" hätten "festgestellt", dass M. eine Straftat begangen hat, das folgende Video enthält nur die Redeanteile von B.M.:
http://www.youtube.com/watch?v=8YOYL-h1L-I
An der Stelle hätte ich mir gewünscht, F.St. hätte einen Schuss Strauss-Feuer im Blut gehabt....
Ich gehe auch davon aus, dass man bereits eine Frau in Stellung gebracht hat, die, falls Mollath freikommen sollte, die Aufgabe hat, ihn falsch zu belasten - um genau das herbeizuführen, was Sie aufgrund bisheriger Tatsachenlage behaupten: Man will sagen, Mollath sei verrückt und gefährlich, und alles andere wird zumindest die breite Öffentlichkeit dann nicht mehr so sehr interessieren.
Bille kommentiert am Permanenter Link
@Refrigerator
Da wirds nichts geben.
Mollath ist doch keine Gefahr mehr, kann nichts mehr beweisen. Selbst wenn er damals was im Garten vergraben hätte....wurde doch versteigert...mit Zuschlag an Beate.
Den Zeitpunkt "Entlasssung wegen spontaner Selbstheilung" hat man zwar verpaßt, aber man wird wie im Fall "Rupp" entscheiden:
Schuldig, aber kann nicht bewiesen werden.
Kann aber dauern, weil man erstmal alle Beteiligten in Sicherheit bringen muß...die Richter, die Gutachter.....mit Anzeigen wegen Freiheitsberaubung hat man wohl nicht gerechnet.
Horst Pachulke kommentiert am Permanenter Link
@ Bille:
Der Garten wird ausgekoffert sein, die Gemäuer mit Sonar abgesucht - und ich wette um eine Flasche alkoholfreies Weizen, dass diese Knilche nichts gefunden haben...
Da Mollath nicht völlig verblödet ist und genau weiß, dass er soeben original niemandem trauen kann (und auch niemanden so tief mit reinreißen wird) - wird er derjenige sein, der weiß, was die anderen nicht wollen, dass jeder weit.
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
Sie haben mich falsch verstanden, und ich denke auch Sie haben noch nicht verstanden, was für Leute da am Werk sind.
Ich versuche es noch einmal: Nehmen wir einmal an, Mollath komme frei. Nehmen wir ferner an, eine Frau sei auf ihn angesetzt - die ihm vorübergehend sehr wohl tun kann. Nehmen wir ferner an, die Frau wäre über jeden Verdacht erhaben - anders als die damalige Petra Mollath - eigene Motive zu haben, dem Mollath zu schaden.
Doch eines Tages erscheint sie auf einer Polizeiwache, zeigt Verletzungen vor, beschuldigt Mollath, sie fast umgebracht zu haben, und weint den Polizisten etwas vor, etwa so: "Ich habe doch alles für ihn getan, warum hat er mir das angetan?"
Das wäre genau das, was bestimmte Leute brauchten, um zu sagen: "Seht her! Unsere Psychiater hatten ihn genau richtig erkannt! Er war und ist gefährlich, im Ergebnis hatten wir alles richtig gemacht!"
Jetzt verstanden?
Bille kommentiert am Permanenter Link
Naja, Beate Mollath hats gemacht. Man muß nur Beziehungen haben.
Wir erinnerrn uns:
B.M geht hin und sagt:
Ich hab hier ein 3 Monate altes Attest, von einer Sache, die 1 Jahr zurückliegt (ich war aber erst ein paar Tage später beim Arzt).....mein Mann hat mich damals geschlagen. Und dann hat er sich mal gegen den Türrahmen gelehnt, daß ich nicht durchkam....erst als meine Freundin nach den verabredeten 90 Minuten geklingelt hat, ging er weg. Und einen Brief hat er mir auch geklaut.....
99,99% der Frauen bekämen ein mitleidiges Lächeln....bei Mollath schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein, ein Richter weist ihn zwangsweise zur Untersuchung ein....wegen dieser massiven Vorwürfe.
Beziehungen sind eben alles.
Name kommentiert am Permanenter Link
Hier der Link zum Opa-Blog:
http://opablog.net/2013/02/28/woher-der-verfolgungseifer-von-richter-brixner-ii/
Hier zum Thema "Gefährlichkeit" nochmals Auszüge aus dem methodenkritischen Gutachten im Juli 2012 von dem tatsächlich renommierten Prof. Dieckhöffer:
Die "Gefährlichkeit" kommt übrigens in keinem der "Gutachten" vor, sie ist eine Erfindung Otto Brixners.
Wahrheitsfinder kommentiert am Permanenter Link
FRAGE AN HERRN PROF MÜLLER :
Die "Gefährlichkeit" kommt übrigens in keinem der "Gutachten" vor, sie ist eine Erfindung Otto Brixners.
Dies ist eine Aussage vom Kommentator "Mein Name" vom 1.3.2013, die auch ausführlich
bereits und auch heute im Wolff-Blog von Frau Oberstaatsanwältin a.D. Wolff bestätigt und
begründet wird.
Wenn also im entscheidenden Falschgutachten von Dr. Leipziger auf die Gemeingefährlichkeit nicht eingegangen und diese begründet wird, ist m.E. die Unterbringung auch aus diesem Grund rechtswidrig, da ohne eine eindeutige fachärztliche
Stellungnahme zur Gemeingefährlichkeit ein Richter ohne ausreichende psychiatrische Kenntnisse nicht einfach die Gemeingefährlichkeit annehmen und folgern kann.
Für mich ist es als juristischen Laien oft sehr verwunderlich, dass derartige Widersprüche,
Unglaubliches auch von den kritischen und Herrn Mollath solidarisch gesinnten Bloggern einfach so hingenommen bzw. übergangen werden.
FRAGE AN HERRN PROFESSOR MÜLLER UND BLOGGER: Sind diese Schlussfolgerungen juristisch richtig? Ein Problem könnte darin bestehen, dass das Gutachten nicht allgemein,
sondern nur Insidern bekannt ist, wie Freunden bei "gustl-for-help".
Dank und Anerkennung für Prof. Müller, seinen Blog und die wertvolle Arbeit!
Wahrheitsfinder kommentiert am Permanenter Link
Ergänzung zu meinem o.a. Kommentar:
Die Begründung zur angeblichen Gemeingefährlichkeit aus dem Landgerichtsurteil ist
bekannt und wurde mit dem heutigen Datum im Wolff-Blog von Frau Wolff zitiert und dabei auch ausgeführt, dass Richter Brixner überhaupt keinen Bezug nimmt auf eine Aussage im Gutachten von Dr.Leipziger. Deshalb ist davon auszugegehen, dass im Gutachten k e i n e Aussage zur Gemeingefährlichkeit gemacht wurde. Auch ist dem BGH bei der Revision nicht aufgefallen, dass die Gemeingefährlichkeit n i c h t durch ein erforderliches Gutachten begründet wurde! Vermutlich kann diese Rechtswidrigkeit nicht in das Wiederaufnahmeverfahren eingebracht werden, weil die fehlende Gutachtenaussage
kein " n e u e r "Tatbestand ist! Dies ist für mich eine fragwürdige Voraussetzung!
O. García kommentiert am Permanenter Link
Meines Wissens ist bereits viel dazu geschrieben worden, daß das Gutachten von Leipziger dünn war und für eine Unterbringungsentscheidung nicht ausreichte. Zuletzt: http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst...
Aus dem Urteil (http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgeri...) geht hervor, daß sich Leipziger zur Gefährlichkeit äußerte:
Nach dieser Feststellung geht also das Gutachtenergebnisse dahin, daß in der Zukunft "ähnliche Handlungen" (= Schlagen und Einsperren einer Ehefrau, falls er wieder heiratet, und Reifenbeschädigung an Kraftfahrzeugen) möglich seien. Dabei bleibt offen, ob diese Prognose bereits für das bestehende "Krankheitsbild" gilt oder nur dann, wenn sich die Störungen verschlimmern, wofür seinerseits eine nicht näher erläuterte Wahrscheinlichkeit angegeben wurde ("dürften").
Daraus zog Brixner folgende rechtliche Konsequenz:
Was Frau Wolff (https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg...) hier zu Recht anspricht, ist daß für das in der rechtlichen Würdigung entscheidende "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" eine entsprechende Feststellung fehlt.
Das eigentliche Problem ist m.E. aber ein vorgelagertes: Selbst wenn im Gutachten die "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" auch noch aus dem Hut gezaubert worden wäre (vielleicht bejahte Leipziger sie ja mündlich und Brixner vergaß sie in die Feststellungen aufzunehmen), erfüllt die im Gutachen vorgenommene Herleitung nicht die Anforderungen des § 63 StGB. Ich habe in meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst... hierzu ein Beispiel aus der BGH-Rechtsprechung gebracht.
Aufgrund der oberflächlichen Bearbeitung von Revisionen, zu der der BGH gezwungen ist, weil Geld zwar für Bahnhöfe und Flughäfen da ist, aber nicht für die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, müssen solche Fehler beim BGH durchrutschen, wenn der Fall nicht durch einen guten Revisionsanwalt so aufbereitet wird, daß der BGH mit der Nase auf den Fehler gestoßen wird. Das Beispiel in meinem Beitrag zeigt auch das.
Mollath hatte aber keinen gewieften Revisionsanwalt. Das bemerkte er auch bald selbst:
http://www.gustl-for-help.de/download/2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Stra...
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
Das ist nicht unbedingt richtig. Richtig ist es jedenfalls, dass Mollaths Pflichtverteidiger keinerlei Anstalten machte, Mollath gegen den erkennbar hohen Widerstand des Gerichtes sachgerecht zu verteidigen.
Auch das Phänomen ist nicht nur im Fall Mollath offen zutage getreten, sondern vielmehr typisch für die mit Abstand meisten Fälle, in denen die Justiz ein bestimmtes Urteil ungeachtet der Tatsachen zum Ergebnis machen will. Und natürlich ist das ein Skandal, weil so die Verteidigung zu einer reinen zum Scheine Verteidigung wird, wie man es aus totalitären Staaten kennt.
Noch größer wird der Skandal dadurch, dass Jahrzehnte lang keine öffentliche Kritik daran geübt wurde, obwohl es doch jedem Rechtsanwalt klar war, was es bedeutet, sich den Unmut der Justiz zuzuziehen, indem man dann sachgerecht verteidigt, wenn es der Justiz nicht passt.
Auch den Medien muss man an der Stelle eine unselige Rolle zusprechen, denn erst jetzt, da das Internet solche Dinge seit Jahren behandelt, werden sie zumindest sehr vereinzelt von den Medien aufgegriffen.
Und die Hochschulen? Schweigen im Walde.
Und Oliver Garcia? Als ob der es nicht wüsste, warum Mollaths Pflichtverteidiger sich nicht so bewegt hat, wie ein anständiger Mensch es erwarten würde! Und was tut er? Er schiebt es auf die Unfähigkeit des Rechtsanwaltes ab!
Wer Kernelemente des Unrechts tabuisiert, braucht sich über Unrecht nicht zu wundern.
Beobacher kommentiert am Permanenter Link
Das ist jetzt neu. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, (nur?) RA Dolmany hätte die Revision begründet.
Herr Mollath hatte damit (zusätzlich?) einen Wahlverteidiger im Revisionsverfahren:
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
OK, das war ein Lapsus, der aber keine Rolle spielt: Auch der übliche Wahlverteidiger hat zwar keine Hemmungen, zu kassieren, aber dafür, sich den Unmut der Justiz zuzuziehen, so dass das von mir beschriebene Problem auch im Falle üblicher "Wahlverteidigung" besteht.
Ausnahmen sind absolute Cracks unter den Anwälten, die zudem nicht irgendwie über Seilschaften mit dem System verbunden sind, wie z.B. RA Johann Schwenn (Kachelmann-Prozess) oder RA Dr. h.c. Gerhard Strate. Diese Rechtsanwälte sind nicht auf Pflichtmandate von der Justiz angewiesen, kassieren üblicherweise allerdings > 300 Euro pro Stunde.
O. García kommentiert am Permanenter Link
Dazu folgendes:
Die vom Amtsgericht ausgesprochene Beiordnung von RA Dolmány schloß, solange sie nicht aufgehoben war, die Pflicht zur Einlegung und Begründung einer aussichtsreichen Revision ein (BGHSt 19, 258). Die Revision wäre mit großer Wahrscheinlichkeit schon mit der Verfahrensrüge erfolgreich gewesen, daß die Aufrechterhaltung der Beiordnung Dolmánys fehlerhaft war (BGH, Beschluß vom 25.02.1992 - 5 StR 483/91).
Wie es dazu kam, daß Dolmány keine Revision zumindest mit dieser Verfahrensrüge einlegte, ist bislang nicht bekannt. Am ehesten ließe sich daran denken, daß VRiLG Brixner die Beiordnung aufhob, nachdem der von Mollath gewählte Verteidiger die ihm von Mollath im BKH Straubing erteilte Vollmacht vorlegte (§ 143 StPO). Ob diese Bevollmächtigung wegen der zu diesem Zeitpunkt über Mollath verhängten Betreuung wirksam war (§ 1903 BGB), wäre dann von Brixner zu prüfen gewesen.
Die am 6.10.2006 vom Wahlverteidiger eingereichte Revisionsbegründung enthielt keine Verfahrensrüge.
Wahrheitsfinder kommentiert am Permanenter Link
@PROF. MÜLLER @O. Garcia @Tine Peuler @Andreas Wittmann und an Alle, die sich insbes. für das fragwürdige, inkompetente psychiatrische Gutachten von Dr. Leipziger UND DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE DER GEMEINGEFÄHRLICHKEIT interessieren!
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Sehr geehrter Herr Garcia, Danke für Ihre Antwort, die mich allerdings nicht zufrieden stellt!
Sie bestätigen im Kommentar #1 vom 2.3.13 dass sich der GUTACHTER Dr. L. konkret überhaupt N I C H T mit der entscheidenden Frage der GEMEINGEFÄHRLICHKEIT auseinandergesetzt hat. Von Gemeingefährlichkeit ist nicht die Rede, höchstens Feststellungen, die unter Umständen eine Unterbringung begründen können, sofern
man diese Unterbringung unbedingt durchsetzen will! Wie Sie ausführen trifft die
Schlussfolgerungen der Gemeingefährlichkeit nicht der Gutachter, sondern ausschließlich der R i c h t e r als psychiatrischer L a i e !
Die Frage der Gemeingefährlichkeit ist eindeutig, weniger eine juristische, sondern
eine psychologisch-psychiatrische, die m.E. zunächst z w i n g e n d vom Experten/Gutachter/Psychiater zu beurteilen ist. Wenn diese Beurteilung, Schlussfolgerung
fehlt oder völlig unzureichend ausgeführt wird, ist m.E. die Unterbringung fachlich völlig
unzureichend begründet und m.E. deshalb anfechtbar und rechtswidrig!
Nach meinem Dafürhalten ist das inkompetente LG-Urteil u.a.mit dem mehr als fragwürdigen "Aneignen" einer einem Richter nicht zustehenden und nicht vorhandenen Kompetenz auf einem anderen Gebiet (Psychiatrie, Psychologie) zu erklären!
Die Frage der G E M E I N G E F Ä H R L I C H K E I T IST DER ENTSCHEIDENDE SCHLÜSSEL
FÜR DIE 7-jährige Unterbringung und erfordert deshalb eine p r ä z i s e r e Antwort !
HAUPTFRAGE: STAND DEM RICHTER BRIXNER; ALS PSYCHIATRISCHEN LAIEN ZU , HERRN MOLLTH GEMEINGEFÄHRLICHKEIT ZU UNTERSTELLEN; OHNE DASS DER GUTACHTER DIESE
EXISTENZIELLE FRAGE KONKRET BEANTWORTET HAT ?
Auf jeden Fall ist aufgrund dieser Umstände und dem gesamten Vorgehen gegen Herrn Mollath überdeutlich der konsequente und destruktive Wille zu erkennen, die Unterbringung von Herrn Mollath durchzusetzen. Und jetzt will keiner dafür die Verantwortung für dieses Justiz -Desaster tragen!
Zum tieferen Verständnis bitte Kommentar von O.Garcia und evtl. Frau Wolff im Wolff-blog
mit den Originaltextstellen aus dem Gutachten und dem Urteil lesen oder bitte von O.Garcia nochmals in den Blog setzen (mir fehlt dazu das prakt.Wissen!)
Name kommentiert am Permanenter Link
Die Plenarprotokolle können hier im PDF-Format heruntergeladen werden:
https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/protokolle?execution=e3s1
112. Sitzung - Merk ab S. 62
Gast kommentiert am Permanenter Link
Was mich wundert, dass wenn diese Äußerungen nicht die volle Wahrheit wiedergeben, dass es keine Anzeigen dagegen gibt. Andernfalls würde ich daraus schießen, dass F. M. die Wahrheit im Landtag gesagt hat. Möglicherweise wurden Dinge weggelassen.
Dipl. Ing. Keim kommentiert am Permanenter Link
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.
Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2 BvR 1523/01 vom 9.10.2001).
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein.
Werden Sie Herr Ministerpräsident Justizminister Dr. Merk – wie schon einmal – auf einen besseren Weg helfen um diesmal Bayern zurück in den Geltungsbereich der Rechtsprechung des des Verfassungsgerichts zu führen?
http://t.co/s1NQin4gux
richard albrecht kommentiert am Permanenter Link
Zu Michael Stamm, oben # 2
Das von Ihnen gedeutete Verhalten des Herrn Vorsitzenden Landrichters a.D. Otto B. gegenüber Herrn Gustl Mollath erinnert an ein Zitat des späteren langjährigen Bayrischen Ministerpräsidenten, Herrn Franz S., der 1969 meinte:
Manche Leute „benehmen sich wie Tiere, auf die die Anwendung der für Menschen gemachten Gesetze nicht möglich ist“ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45789096.html
Horst Pachulke kommentiert am Permanenter Link
@ Richard Albrecht:
Es ist beängstigend, wie die Jünger des Herrn Strauß sein "Rezept" befolgten, um mit von Ihm diagnostizierten "Tieren" umzugehen: Sie haben Wege eröffnet, die "Störer" als "Irre" abzuschieben. Wie vom "Meister" empfohlen.
Maresa kommentiert am Permanenter Link
@ Michael Stamm
Vielen Dank für Ihren aufklärenden Beitrag!
Aber wie sagte Frau Merk wiederholt: Das Urteil wurde höchstrichterlich bestätigt.
Noch eine wichtige Ergänzung:
Nach diesem angeblichen "Würgen bis zur Bewusstlosigkeit" lebte Frau Mollath noch 9 Monate lang unter einem Dach mit Gustl Mollath zusammen!
Eine gut verdienende und als tough beschriebene Frau, eingebettet in ein weites Netzwerk, setzt sich 9 Monate lang täglich der Gefahr aus, wieder bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu werden?
Nach ihrem Auszug geht sie nochmals in die Wohnung und wird angeblich gegen ihren Willen am Weggehen gehindert und festgehalten bis schließlich ihre vor dem Haus zur Sicherheit wartende Freundin klingelt und sie "befreit".
Die Freundin ist die Angestellte der Ärztin Dr. R., von der sie fast ein Jahr nach dem angeblichen Würgen das Attest über ihre angeblichen Verletzungen bekam.
Die Freundin ist auch die Freundin ihres Bruders. Er war angeblich auch einmal Zeuge, als er im Wohnzimmer schlief und die Ex-Frau nach Gewalttätigkeiten durch Gustl Mollath nackt zum Bruder flüchtete.
Der Bruder wohnt ebenfalls in Nürnberg, aber schläft im Wohnzimmer der Schwester? Herr Mollath, wissend, dass sich der Bruder im Haus aufhält, schlägt zu?
Für mich klingt das alles unglaublich, aber Richter Brixner glaubt es und nimmt es als nachgewiesen und festgestellt ins Urteil auf.
Und Frau Merk darf sich auf diese "Feststellungen" durch das Gericht berufen und Herrn Mollath als gefährlich bezeichnen.
abundzuleser kommentiert am Permanenter Link
Ab und zu lese ich in dem Blog.
Interessant, welche Fronten und Parteien es gibt.
Merkwürdig, dass es manchen wenig um die Sache und ums Recht, geschweige denn eine theoretische Rechtsdiskussion geht, sondern um Stimmungsmache gegen Professor Müller, Frau Wolff wird lobend hervorgehoben. Manche sehen in Herrn Mollath den gefährlichen Irren, der weggesperrt gehört und versuchen hier Überzeugungsarbeit zu leisten.
Merkwürdig, sowohl Professor Müller und Frau Wolff sehen das Urteil als unrichtig an, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zu welchem Zweck wird hier Stimmung gemacht?
Weder Professor Müller noch Frau Wolff wird ein grösserer "Fanclub" etwas nützen.
Es nützt nur Herrn Mollath, wenn Einigkeit bei den Unterstützern besteht.
Und: Es ist immer eine Frage, wie die Gesellschaft - hier vor allem die Blognutzer - mit abweichenden Meinungen umgeht.
Dass die Administratoren manches rausnehmen, ist erst mal grundsätzlich verständlich, denn einer muss für die Veröffentlichung den Kopf hinhalten.
Die Diskussion hier hat ein Thema, es ist ein juristischer Verlag, der den Blog bereitstellt und ich meine, da kann durchaus eine "Diskussionsleitung" stattfinden.
Refrigerator kommentiert am Permanenter Link
Ich denke generell, dass diejenigen, die sich um allgemeine Werte verdient machen, öffentliches Lob verdient haben, diejenigen, die sich allgemeinen Werten vergehen, öffentlichen Tadel. Insofern wundert es mich nicht, dass Prof. Müller und OStA a.D. Wolff viel gelobt werden - das ist auch in Ordnung, Falsch läuft es erst dann, wenn jemand unkritisch gelobt oder zu Unrecht getadelt wird, und gerade hier im Beck-Blog kommt man damit nicht weit.
Dass die Diskussion hier erhebliche politische Anteile hat, ergibt sich zwangsläufig aus der Sache: Die Rechtspraxis hat die Rechtsthorie erkennbar über den Haufen geworfen, jedenfalls im Falle Mollath, und wenn man diesem Umstand nicht Rechnung tragen will. dann braucht man gar keine Rechtstheorie mehr: Wenn Rechtstheorie nicht bedeutungslos werden will, muss sie nicht nur Rechtsprüfungs- und -entscheidungsmethodik vermitteln, sondern auch erklären, unter welchen Umständen Justizsysteme sich an das Recht halten und unter welchen nicht.
Zudem kann und darf Jurisprudenz nicht ein Gegenstand philosophischer Betrachtungen in einem Elfenbeinturn sein, sondern muss eine sehr wichtige und an den praktischen Bedürfnissen einer menschlichen und demokratischen Gesellschaft orientierten Aufgabe erfüllen. Auch insofern kann in Fällen, in denen die Rechtspraxis die Rechtstheorie aufgegeben hat, eine lediglich rechtstheoretische Diskussion keinen Sinn machen.
Andreas Wittmann kommentiert am Permanenter Link
Liebe Mitblogger,
ich habe mir gestern erlaubt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Rechtsbeugung zu stellen.
Im Gegensatz zu vielen Mitgliedern hier bin ich kein Jurist, sondern Ingenieur, ich erlaube mir aber mal meine Anzeige hier einzustellen. Eventuell finden sich ja juristisch versiertere Nachahmer hier, die ebenfalls bereit sind Anzeige zu erstatten:
An die
Staatsanwaltschaft Augsburg
Frau StAin Eisenbarth vorab per FAX
Gögginger Straße 101
86199 Augsburg
Wuppertal, den 02.03.2013
Straftaten zum Vorteil der Herren Eberl und Leipziger
Sehr Damen und Herren,
auf Grund der in der Öffentlichkeit nun bekannten Einstellungsverfügung (AZ 101 Js 100614/13) der Staatsanwaltschaft Augsburg im Ermittlungsverfahren gegen Klaus Leipziger und Armin Eberl wegen Freiheitsberaubung erstatte ich
S t r a f a n z e i g e
gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Staatsanwältin als Gruppenleiterin Eisenbarth und eventuell anweisende Mitarbeiter der Bayerischen Justiz wegen Verdachts der Rechtsbeugung zum Vorteil der Herren Eberl und Leipziger.
Begründung:
§ 339 StGB (Rechtsbeugung) sagt: „Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Rechtsbeugung ist die bewusst falsche Anwendung des Rechts und wird von Amtsträgern dann begangen wenn sie sich bewusst in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet.
Nach §160 StPO besteht bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte ein Ermittlungszwang wegen aller verfolgbaren Straftaten.
Für die den Herren Leipziger und Eberl vorgeworfenen Straftaten (Freiheitsberaubung und –verjährt- Rechtsbeugung) bestehen genügend tatsächliche Anhaltspunkte:
1. Die Freiheitsberaubung in Form einer Unterbringung hat nachweislich stattgefunden
2. Widerrechtlich könnte die Unterbringung gewesen sein, da Sie gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2001 verstoßen haben könnte. Widerrechtlich wäre dieser, wenn der Eingewiesene eine Beobachtung nicht zulassen will oder sich weigert an ihr mitzuwirken.
Punkt 2 zu prüfen (also ZU ERMITTELN!) ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Im Einstellungsbeschluss wird richtig festgestellt, dass
in rabulistischer Art und Weise aber gleichzeitig OHNE BEFRAGUNG VON ZEUGEN etc. allein aus der AKTENLAGE wird gleichzeitig aber festgestellt, dass der Anzeigeerstatter aber
Dieser Widerspruch, ja, das Verdrehen der Wahrheit, ist an sich schon fragwürdig, entspricht aber auch nicht den Tatsachen, die der Staatsanwaltschaft Augsburg bekannt waren: In der Einstellungsverfügung selbst wird darauf verwiesen, „dass der Anzeigeerstatter Untersuchungen von Beginn der Maßnahme an verweigert hat.“
Ihn dann nicht sofort freizulassen, sondern weiter festzuhalten ist Freiheitsberaubung, jede andere Auffassung muss falsch sein – so das Bundesverfassungsgericht!
In Kenntnis der tatsächlichen Sachlage hätte die Staatsanwaltschaft Augsburg also einen Anfangsverdacht auf jeden Fall bejahen müssen und gemäß § 160 der Strafprozessordnung ein Ermittlungsverfahren einleiten MÜSSEN!
Da die Staatsanwaltschaft dies nicht getan hat und damit BEWUSST das geltende Recht falsch angewendet hat – in diesem Fall nicht zum Schaden, sondern zum Nutzen der Herren Leipziger und Eberl – haben Sie sich aus meiner Sicht der vorsätzlichen Beugung des Rechtes schuldig gemacht.
Ich bitte um Prüfung des Sachverhaltes und um Zusendung einer Eingangsbestätigung sowie regelmäßige Auskunft zum Stand des Verfahrens.
Ihr
Prof. Dr. Andreas Wittmann
Deali kommentiert am Permanenter Link
@Andreas Wittmann
Das nenne ich Zivilcourage! Das ist ein wirklich großartiger Schritt den Sie da machen!
Könnten Sie das auch der SZ mitteilen?
Karl Bernhard M... kommentiert am Permanenter Link
. . .
Klasse Herr Professor Wittmann,
ich habe eine ähnliche Ungeheuerlichkeit durch die Münchner Psychiatrie in Haar gegen einen Münchner Arzt erlebt - den sie mit Haldol niederstreckten . . .
.
Damals bin ich schier verzweifelt, weil es REINSTE Willkür war - mitten in Deutschland.
.
Schön, daß jetzt so langsam einige Bürger aufwachen und erkennen, welches schmutzige Spiel die Psychiatrie in der Politik spielt, denn Psychiatrie war niemals Heilung, sondern immer nur Pseudo-Medizin in der Hand skrupelloser Politiker.
M.Deeg kommentiert am Permanenter Link
Re "abundzuleser":
Sie haben Recht, Prof. Müller leistet hier großes! Wie viele andere auch. Selbst betrofffen ist/war er nicht.
Im Kern geht es sehr wohl um eine "theoretische Rechtsdiskussion". Hierzu gehört aber auch die Ehrlichkeit, wahrzunehmen, dass das, was hier seitens der bayerischen Justiz stattfindet, nicht mehr im Rahmen dessen ist, was noch "diskussionswürdig" ist.
Es geht m.E. mittlerweile durchaus um strafrechtliche und öffentliche Aufklärung, ob und wie sich hier Juristen in öffentlichen Ämtern das Recht zur Beute machen. Aus Gründen, die ebenfalls zu klären sind. Auch hilft es nichts, ausblenden zu wollen, dass dies alles unter einem parteipolitischen Schirm geschieht.
Und letztlich habe ich selbst in Bayern vergleichbares erlebt wie Herr Mollath: Paarkonflikt mit erhebl. Belastungseifer einer Frau (Juristin), verschärft durch Kindesentfremdung, ausufernde einseitige Kriminalisierung, letztlich ungnenierte Pathologisierungsversuche durch Fehlgutachten (darf man das mittlerweile auch bei Mollath SO sagen!?), Unterbringung! Das Ziel der Strafverfolgungsbehörde und des OLG Bamberg, Anwendung § 63 StGB wurde verhindert. Stattdessen Freispruch und entlarvendes Obergutachten!
Allerdings ist eine solche Justiz ganz klar eine BEDROHUNG. Für den Einzelnen, für den Rechtsstaat.
Mit einem "Maulkorb" gegenüber oder im Sinne einer solchen Jusitz, die ich z.T. als ungenierte Lügner und m.E. Verbrecher im Amt erlebt habe, kann ich mich vielleicht nachvollziehbar nicht mehr zufrieden geben!
Und es ist mir ehrlich gesagt unverständlich, weshalb zwar jedes Detail im Fall Mollath gewendet wird - ein gewachsenes strukturelles Mißbrauchssystem hier jedoch kategorisch verleugnet wird!
Herr Mollath müsste längst frei sein, die verantwortlichen Behörden von jeglicher weiterer Tätigkeit in der Sache entbunden und ein Untersuchungsausschuss und objektive Ermittlungen eingeleitet.
Stattdessen wird hier noch suggeriert, der Geschädigte sei selbst schuld, weil er sich den Spielregeln des Systems nicht hundertprozentig unterworfen hat....der Blogger "anonymous" bspw. sollte einmal ein paar Monate als Patient in einer Forensik zubringen müssen, damit er weiß, wie lebensfremd diese Darstellungen hier waren!
Dann hat eine Diskussion auch Gehalt.
M.Deeg kommentiert am Permanenter Link
Re "Bille":
Sie haben in der Sache sicher recht.
Die Praxis ist dennoch tatsächlich so: wenn eine Frau pauschale und nicht beweisbare Vorwürfe gegen einen Partner/"Ex-"Partner erhebt, wird teilweise die große Maschinerie angeworfen!
Mit einem Attest können Sie einen Polizisten mitunter bereits schwer beeindrucken. Auch der "Beschützerinstinkt" ist bei jungen männlichen Kollegen oft sehr ausgeprägt.
Auch gibt es bei Polizeidienststellen gerade die Abteilungen für "häusliche Gewalt", gerne auch besetzt mit Polizistinnen, die nie Zweifel daran haben, dass Männer Täter sind....so oder so, Solidarisierung ist fast zwangsläufig!
Wenn das von Beamten entsprechend geschrieben wird und bei der Staatsanwaltschaft - in meinem Fall z.B. eine Radikalfeministin - entsprechendes Pendant sitzt, ist der so dargestellte Mann sehr schnell in einer Rolle, aus der nur sehr schwer wieder herauskommt.
Das ist kein Einzelfall.
Eine Verschwörung brauchtś da auch im Fall Mollath nicht....
Bille kommentiert am Permanenter Link
@M.Deeg
Ich zweifle nicht im geringsten daran, daß auch unbewiesene falsche Vorwürfe zur Anklage kommen, abgeurteilt werden. Aber ein Jahr nach der Tat ne Anzeige, obwohl man noch 9 Monate zusammenlebt hat...da sehen auch die fürsorglichste Polizisten wenig Erfolg, da noch irgendetwas ausrichten, beweisen zu können.
Die Besondertheit ist hier auch die Tatsache, das die Leute inzwischen getrennt waren, es keine Gefahr für die Zukunft bestand (sonst hätts ne Verfügung gegeben, sich fernzuhalten). Es gab keine Kinder, also auch da kein Grund, besorgt zu sein.
Da hätte es im Höchstfall ne Verurteilung gegeben...und keinen Gutachter
Robert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
Man sollte die Rollen von Herr Prof. Dr. Müller und Frau Gabriele Wolff nicht gegeneinander ausspielen.
Frau Wolff als ehemalige Oberstaatsanwältin hat vertritt nun mal die Anklage, während Herr Prof. Dr. Müller mehr die politische Dimension in diesem Fall sieht. Also das Große und Ganze.
Herr Prof. Dr. Müller hat ja mehr als deutlich gemacht, dass es überwiegend Staatsanwälte und Richter gibt, die ihren Job gut machen. Und ja, Richter Brixner, aber auch Richter der hier im Blog persönlich Betroffenen sind Einzelfälle.
Man muss nur aufpassen, dass diese Einzelfälle keinen Flächenbrand auslösen. Und darüber sollte man diskutieren.
Wie weit darf richterliche Unabhängigkeit gehen? Nicht nur im Strafrecht.
Aber auch der § 160 StPO der die Staatsanwaltschaften betrifft, muss endlich mal seinen Gesetzeszweck erfüllen. Insbesondere der Abs. 2.
Ich bin mir dessen bewußt, dass personelle Aufstockung der Justiz eine Menge an Steuergeldern verschlingt. Aber die Folgekosten, wenn nicht aufgestockt wird, sind weitaus höher zu bewerten.
Robert Stegmann
Josef Eisele kommentiert am Permanenter Link
@Anderer Gast: Zur Berechtigung/Nichtberechtigung der Löschung Ihres Kommentars möchte ich nur anmerken, dass die Auseinandersetzung mit Argumenten und Einwänden, die ersichtlich die Gegenposition zur "Mehrheitsposition" vertreten, sehr viele Vorteile bietet, wenn man erst mal seine nachvollziehbare emotionale Aufwallung unter Kontrolle gebracht hat.
Man kann dann daran gehen, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, was ja der Klärung dient. So etwa bei dem Hinweis von Anonymous zu Fehlern von Gustl Mollath einerseits, und zum von ihm begründeten Interesse der Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des "bewährten" Systems andererseits, einschließlich der Änderungen, die er selbst vornehmen wollte. Es ist ohne Zweifel richtig, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, beginnend ab der Hausdurchsuchung ca einen Monat nach Beginn der internen Prüfung der HVB den Zweck verfolgt hat, Gustl Mollaths Verteidigungsmöglichkeiten einzuschränken und ihn seelisch zu destabilisieren. Anonymous nimmt das kommentarlos hin. Ist halt so. Dennoch ist sein Hinweis auf die Notwendigkeit einer möglichst suffizienten Verteidigung natürlich richtig, und eine Einstellung, man sei ja Staatsbürger und habe bestimmte Rechte, sehr riskant, da diese einem offensichtlich vorenthalten werden können, etwa durch die Auswahl eines gefälligen Pflichtverteidigers. Auch die Ablehnung einer angeordneten psychiatrischen Untersuchung, oder die Stellungnahme zu einer von der Gegenseite vorgelegten "Expertise" ist von großer Bedeutung, Gustl Mollath etwa hat versucht, in Erfahrung zu bringen, was seine Frau da dem Gericht alles übergeben hat, und das hätte mit besserer anwaltlicher Vertretung mehr Erfolg haben können.
Ob Anonymous selbst diesen Vorteil für Gustl Mollath im Blick hat, oder ob er mit seinem Hinweis gewissermaßen Stimmung macht nach Art einiger JournalistInnen, die da sagen, ganz normal kann er ja nicht sein, wenn er das und das macht, oder nicht macht, würde mich da erst mal gar nicht interessieren. Die Schlussfolgerung, dass eine bessere rechtliche Vertretung einen besser schützt vor etwa einer solchen konzertierten Aktion ist ja richtig, die Untersuchung und Kommentierung der Umstände, warum die gefehlt hat, kann eine weitere Unterstützung mobilisieren, und damit etwaig beabsichtigter Häme, selber schuld, hätte er besser aufgepasst, entgegenwirken.
Aufforderungen, jemand solle sich schleichen, sind auch bei nachvollziehbarer Entstehung des Unmuts meistens keine guten Vorschläge. Besser, ich höre mir an, was der advocatus diaboli zu sagen hat, in Erwägung, dass das von anderen auch geteilt werden könnte, mangels Einblick, oder in voller Absicht, wie etwa von de Staatsanwaltschaft Augsburg, die aus dem Fehlen einer korrekt notariell beglaubigten schriftlichen Erklärung zur grundsätzlichen Ablehnung jeglicher psychiatrischer Untersuchung gleich eine Zustimmung macht. so blödsinnig dieses Argument ist, man muss ihm begegnen. Der seinerzeitig erfolgreiche Geschäftsführer der Firma Flow Tex, Manfred Schmider, hatte seine Ablehnung mit Sicherheit der Zwangsbegutachtung sicher anwaltlich vortragen lassen. Und da wird wieder ein Schuh draus, es ist in der Tat so, dass hochkarätige Verteidigung viel Geld kostet, und das ist für jemanden, der vorher noch viel mehr mit kriminellen Machenschaften erlangt hat, natürlich kein Problem, das sind Unkosten, Aufwendungen, die einkalkuliert worden sind. Für den anderen, der demonstriert hat, gegen die Machenschaften der Fleischindustrie etwa, steht das nicht zur Verfügung, und dann ereignen sich solche monströsen alltäglichen Einsätze einer unabhängigen Justiz, wie etwa der Radiobeitrag des SWR 2 berichtet: http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/feature/-/id=659934/nid=659934....
Eine gleichgeartete Aktion gegen einen mafiösen Ring erfolgreicher Geschäftsleute wäre anders ausgegangen. Gustl Mollath lässt in dem Brief aus der Forensik Straubing anklingen, dass er sich im Charakter seiner Frau getäuscht hat. Wenn man seine Anzeigen liest, mit den Hinweisen auf die Verbindungen der übrigen Personen untereinander, möchte man ihm dringend zu einer Splitterschutzweste raten.
Also, ohne die Unterstützung durch solche Ereignisse wie das Auftauchen von Aktenvermerken nach gegenteiligen Aussagen wird es nicht gehen. die werden aber im Zweifel eher kommen, wenn Auseinandersetzungen mit einem advocatus diaboli wie auch mit Frau Merk in der Sache präzise geführt werden.
Max Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Anfänglich war ja noch ein simples Systemversagen in Form eines Fehlurteils zu denken.
Aber da die Justiz nun den unbedingten Willen zur Selbstdemontage zeigt und an offensichtlich unrichtigen Urteilen festhalten will und zusätzlich im Rechtsausschuss auch noch anfängt regelmässig die Unwahrheit zu sagen und manipulativ die Tatsachen verdreht, kann ja keiner mehr an einen einzigen irrgelaufenen Richter glauben.
Jüpner sagt die Unwahrheit im Rechtsausschuss.
Man kann sagen:Ok, der war im fraglichen Zeitraum 2003-2004 auch noch nicht im Amt.
Wo war er denn da? Im Mandat der Hypo/HRE Gremien.
Das soll jetzt also auch noch Zufall sein?
Brixner war der jetzt Ehemann von Ex-Frau Mollath über den 1. FCN wohl persönlich bekannt.
Die StA wird "genötigt" schon eingestellte Verfahren wieder aufleben zu lassen.
Gutachten werden mündlich an die Bedürfnisse angepasst.
Koryphäen aus ganz Deutschland werden mit dem forensisch besonders komplizierten Fall eines Reifenstechers betraut.
Ich hatte nie an eine Verschwörung geglaubt, mittlerweile macht man sich ja unglaubwürdig, wenn man es nicht tut.
Robert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
Das Systemversagen hat schon bei der Staatsanwaltschaft begonnen.
Erst die Staatsanwaltschaft machte es möglich, dass es überhaupt zu so einem Urteil kam.
Robert Stegmann
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Josef Eisele
die aus dem Fehlen einer korrekt notariell beglaubigten schriftlichen Erklärung zur grundsätzlichen Ablehnung jeglicher psychiatrischer Untersuchung gleich eine Zustimmung macht. so blödsinnig dieses Argument ist, man muss ihm begegnen.
Diese schriftliche Erklärung interessiert mich. Ich habe versucht von Anonymous Antworten zu bekommen. Also wie sind die Regeln?
Ich dachte, es muss einfach irgendein Schriftstück sein. Deswegen habe ich auch auf die Problematik hingewiesen, dass ein Ausländer, der kein schriftliches Deutsch kann, Probleme hat. Er oder sie ist wohlgemerkt nicht gleich als behindert einzustufen.
Ein Mensch mit zwei vergipsten Arme, hat vielleicht einen Unfall gehabt und ist nur vorübergehend behindert.
Sie sagen das Schriftstück muss notariell beglaubigt sein. Wie hätte Herr Mollath ohne Betreuer dies bewerkstelligen können?
Die Regeln für dieses Schriftstück interessieren mich.
Meine Logik als Laie sagt mir:
Um ungewollte Begutachtungen zu vermeiden, müsste man beachten, wie der Tatbestand aussieht.
Wenn die Begutachtung eine mildere Strafe ermöglicht, werden wahrscheinlich viele Täter freiwillig zustimmen.
Wenn es aber evt. um einen härteren Strafrahmen geht und die Begutachtung zwangshaft erfolgen muss, soll es vom Richter entschieden werden.
Sonst könnten alle Straftäter, auch einen Serienmörder, durch irgendein Schriftstück (ob nun notariell oder gar nicht beglaubigt) die Begutachtung weigern. Das kann nicht im Interesse der Bevölkerung sein.
Klär mich bitte auf.
Gruss
Tine Peuler
Josef Eisele kommentiert am Permanenter Link
@ Gast: Schriftlich, also als Protokollnotiz, wenn es nicht in einem Schriftsatz des eigenen Anwalts steht, oder als eigenes Schreiben ans Gericht, man teile hiermit mit, dass man an keiner wie auch immer gearteten Untersuchung teilnehmen werde, reicht sicher. Das mit dem "notariell beglaubigt" war Ironie, sorry. aber man sieht ja, dass Wortklauberei, "generell" im Unterschied zu "allen bisherigen" einer Staatsanwältin die Gelegenheit bietet, eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu formulieren, zu der die Generalsaatsanwaltschaft nur zu bemerken braucht, dass sie nach eingehender Prüfung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht keine Beanstandung habe.Im Fall einer schriftlich geäußerten oder protokollierten Ablehnung jeglicher Begutachtung wäre das nicht so einfach gegangen.
Einer gutachterlichen Stellungnahme zur Frage der Schuldfähigkeit für eine festgestellte Straftat und zur Gefährlichkeit für die Allgemeinheit wegen der Gefahr des Begehens weiterer Straftaten aufgrund der im § 63 aufgeführten Umstände kann sich kein Angeklagter entziehen. Diese wird nach Aktenlage und persönlichem Eindruck des vom Gericht bestellten Sachverständigen in der Hauptverhandlung abgegebn und vom Gericht in seinem Urteil nach den gültigen Regeln berücksichtigt. Es gibt dazu eine höchst interessante Darstellung unter: http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6.... Notfalls einzelne Begriffe googeln, dann ist das gut zu verstehen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@Josef Eisele
Danke für die Antwort.
Schriftlich, also als Protokollnotiz
Ja, wann denn? In Sep. 2003? Danach kam er in Klinikum Europakanal/BKH Bayreuth
Oder beim Unterbringungsbefehl Feb. 2006? Danach saß er endgültig fest - bis heute.
Oder beim Urteil 08.08.2006 Da war es viel zu spät.
Der Link wurde schon von M.Deeg empfohlen. Verstehe nicht alles, nur dass man als Verteidiger in aller Regel gegen einer verminderte Schuldfähigkeit kämpft.
Dieser Absatz ist mir auch aufgefallen:
XII. Diese zu befürchtenden Straftaten müssen erheblich sein. Diese Einordnung steht nicht dem Sachverständigen zu. Sie ist allein Richtersache.
Die zu erwartenden Straftaten müssen einigermaßen konkret benannt werden, und sie müssen mindestens im Bereich mittlerer Kriminalität liegen.
Da frage ich mich, welche Straftaten Richter Brixner erwartet hat. Ich weiß von keinen.
Gruss
Tine Peuler
Josef Eisele kommentiert am Permanenter Link
Die sogenannte Gefährdungsprognose ist oft gut bezahlte Kaffeesatzleserei, und die hat sich zunehmend zu einer pseudowissenschaftlich unterlegten Wegsperrpraxis entwickelt, die dann wieder Gegenreaktionen auf den Plan ruft. Ais verlässlicher Quelle weiß ich, dass hier die Paarbildung Richter/Gutachter besonders stabil ist, ein harter Hund wird sich keinen Gutachter antun, der ihm nicht die Gefährdungsprognosen liefert, kaum ein Gutachter ist so ehrlich zu sagen, dass er keine Entscheidung treffen kann, Nummer sicher ist ganz klar, der Delinquent bleibt drin. Aus den Fehlschlägen, solche mit schlechter Prognose kamen frei, durch irgendweiche Umstände, andere mit guter Prognose kamen auch frei, dann kann man schauen, was passiert, weiß man, welch hohe Unsicherheit da herrscht, wieviele man alsounbegründet einsperren muss, um die Sicherheit etwas zu erhöhen. Ein besseres Modell ist nur vorstellbar unter Preisgabe der Fiktion von der individuellen Bewertung, etwa durch Anwendung des Jugendstrafrechtes auch bei massivsten Taten, wegen der Entwicklung, usw., und Übergang zu einer Art von statistischer, tatabhängiger und beobachtungsgestützter Bewertung, wobei das alles wieder von der wissenschaftlichen Ehrlichkeit abhängt, und von der Bereitschaft, da wo man nichts im Einzelfall abschätzen kann, zu sagen, dass einer 10 Jahre sitzt, wegen der Allgemeinheit,und erst dann die individuelle Bewertung überhaupt anfängt, wobei man da auch einen weiteren Grund dafür hätte, die Haft dann wenigstens erträglich und wo immer möglich positiv (Berufsausbildung, Perspönlichkeitsbildung) zu gestalten. Wenn jemand weiß, dass er für eine begangene Straftat von großem Ausmaß jetzt eben angenommen mindestens 1o Jahre sitzt, ist er unter Umständen ehrlicher motiviert, als wenn hauptsächlich von einer möglichst guten Fassade seine Entlassung abhängt. Also, das sind alles ziemlich komplizierte Zusammenhänge, und es bleibt viel Raum für Politik und Pseudowissenschaft. Heilbar, oder vom Betreffenden wenigstens beherrschbar, unter welchen Umständen, wann nicht, wann gewiss nicht, das ist schwierig zu bestimmen, vor allem, wenn es die Zukunft betrifft.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist klar, warum ein Veteidiger individuell prüfen muss, ob er verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit geltend machen will. Bei einem unter Alkoholeinfluss begangenen Delikt kann er häufig sicher sein, dass aus "vermindert" nicht "aufgehoben" wird, bei anderen Gründen eher nicht. Und da ein Versagen der Prognose immer auf die Einrichtung zurückfällt, wird eine Besserung nicht so schnell angenommen werden. also bleibt einer auch mal viele Jahre untergebracht.
Die Hinzunahme weiterer prinzipiell nur bedingt zuverlässiger Bewertungsmöglichkeiten erhöht weder die Sicherheit für die Allgemeinheit, noch die Fairness gegenüber dem Angeklagten, und dass hier der soziale Status eine Rolle spielt, wird wohl niemand bestreiten wollen. Bis es soweit ist, dass die abgefeimte Art, Leute hereinzulegen, etwa mit privater Alterssicherung, wenigstens dem wiederholten Handtaschenraub gleichgestellt wird, wird man noch eine Weile warten müssen. Der Ertrag aus der kriminellen Tätigkeit schafft günstige Voraussetzungen für die nachfolgende Verteidigung, ein Phänomen, das man auch im Bereich der organisierten Kriminalität beobachten kann.
samstagsgast kommentiert am Permanenter Link
Laut dem Jahresbericht der Hypovereinsbank http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&ve...
(falls der Link fehlgeht: Suchworte: aufsichtsrat hypovereinsbank jüptner)
war Jüptner stellvertretender Treuhänder für das Hypothekenbankgeschäft gem. § 29 Hypothekenbankgesetz. Gleichzeitig war er wohl Präsident der damals noch existierenden OFD Nürnberg.
Gestern berichtet er im Landtag - als Vorstand des Bayerischen Landesamts für Steuern - über einen Vorgang, in den ein Unternehmen verwickelt ist, zu dem er damals in Beziehung stand.
War das allen im Landtag unbekannt?
Wie kann ein Finanzpräsident einer OFD eigentlich eine Funktion bei einer Bank haben?
Josef Eisele kommentiert am Permanenter Link
@ Samstagsgast: Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Hypo23 kommentiert am Permanenter Link
Ein Treuhänder ist nicht bei der Bank beschäftigt, sondern ist im Auftrag des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht tätig. Er überwacht die Tätigkeit einer Hypothekenbank im Pfandbriefgeschäft. Aufgaben und Befugnisse finden sich im Pfandbriefgesetz. Bitte nachlesen. Wenn wir schon beim Lesen sind: Nach dem Dokument, auf das verlinkt ist, war J. an der OFD München tätig, nicht Nürnberg. Er war für Nürnberg also nicht zuständig.
Name kommentiert am Permanenter Link
Hier der Einstellungsbeschluss der StA Augsburg in openjur:
http://openjur.de/u/601604.html
Selbst den Diffamierern von der "Zeit" (die Bezeichnung Journalist müssen sie sich erst wieder verdienen) schwant allmählich, vor wessen Karren sie sich da allzu bereitwillig haben spannen lassen:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-die-blinde-justitia/
Sabine Rückert ist in Rotarier-Kreisen nicht unbekannt und war auch schon Referentin:
http://www.rotary1890.org/grosshansdorf/01_termine/index.php?tid=16762&kat=3
(Großhansdorf ist das Reichenghetto neben Hamburg)
Bevor sie Bücher auch selbst verfasst hat, war sie Mitherausgeberin des Buches "Ich werde gebraucht", weiterer Herausgeber war Karl Heinz Bierlein, der nicht nur wegen Vorwürfen von sexuellem Missbrauch von seinen Ämtern in der Diakonie zurückgetreten ist und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, sondern auch ehemaliger Präsident des ... Trommelwirbel ... Rotary Clubs Nürnberger Land.
(https://www.mainpost.de/regional/franken/Rotarier-ehren-trotz-Ermittlungen;art1727,4494497)
Zufälle gibt's ... oder doch nicht?
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