Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens ist "durch"

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 04.03.2013

Das Plenum des Deutschen Bundestages folgte am 28. Februar 2013 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar 2013 (BT-Drs.: 17/12463) und hat das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (BT-Drs.: 17/7746) angenommen.

Neu ist, dass die Widerspruchslösung gestrichen wurde und gegen eine Einwilligungslösung ersetzt wurde, womit eine Weitergabe von Meldedaten seitens der Einwohnermeldeämter nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Bürger haben künftig die Möglichkeiten, ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde zur Datenweitergabe zu erklären oder aber diese individuell gegenüber einem einzelnen Unternehmen zu erteilen.

Am vergangenen Freitag, den 01. März 2013, haben auch die Länder im Plenum des Bundesrates dem Gesetz zugestimmt (Drucksache 144/13 (Beschluss)). Nun wird es der Bundesregierung zur Gegenzeichnung zugeführt und dann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

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