Rechtsstreit um Ausbeutung einer Hausangestellten durch Diplomaten endet mit Vergleich

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.03.2013

Eine kurze Pressemitteilung des ArbG Berlin (36 Ca 3627/11) unter der Überschrift „Rechtsstreiterledigung: Klage wegen behaupteter Ausbeutung einer Hausangestellten“ zeigt an, dass ein Aufsehen erregender Fall sein juristisches Ende gefunden hat. Über diesen mutmaßlichen Fall „moderner Sklaverei“, der auch ein Schlaglicht auf die Verhältnisse der Bediensteten bei ausländischen Botschaften und ihren Angehörigen wirft, ist hier bereits mehrfach berichtet worden(vgl. Beiträge vom 4.7.2011 und vom 14.11.2011 und vom 27.8.2012). Die indonesische Hausangestellte war bei einem Diplomaten aus Saudi-Arabien tätig und soll zu einer Arbeitsleistung von bis zu 20 Stunden am Tag angehalten worden sein, ohne dass die vereinbarte Vergütung, Unterkunft und Verpflegung gezahlt bzw. gewährt worden sein soll; auch soll es ständig zu körperlichen Misshandlungen und Erniedrigungen gekommen sein. Der Diplomat hat die Berechtigung dieser Vorwürfe bestritten und sich auf seine diplomatische Immunität von der deutschen Gerichtsbarkeit berufen. Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg haben die Klage wegen der Diplomatenimmunität als unzulässig abgewiesen. Nachdem diese Immunität wegen einer endgültigen Ausreise des Diplomaten aus der Bundesrepublik Deutschland beendet war, hat das Bundesarbeitsgericht die Klage für zulässig gehalten und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht Berlin zurückverwiesen. Die Parteien haben sich nunmehr in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin vergleichsweise geeinigt (vorbehaltlich einer Widerrufsmöglichkeit). Der Beklagte zahlt danach an die Klägerin zur Erledigung des Rechtstreites 35.000,00 EUR. Die heute 33-jährige Asiatin hatte ursprünglich 70.000 Euro verlangt. Sie ist inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt und kam auch nicht selbst zu der Verhandlung. Die Frau habe sich nach 19 Monaten "Sklaverei" ein neues Leben aufgebaut und möchte sich nicht ihrer Vergangenheit erinnern, begründete ihr Anwalt das Einverständnis mit der deutlich geringeren Summe.

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