Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

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De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

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1671 Kommentare

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@klabauter:

Bisher habe ich Sie als Stimme der Vernunft in dem vielstimmigen Chor auf den Jurablogs geschätzt, aber was Sie hier loslassen, ist unter Ihrer Würde. Oder hat irgendjemand Ihren Namen gekapert?

- Fußnote 77: Sie machen Strate einen Vorwurf, daß er nicht alle akzessorischen Verfügungen zu einer Verfahrenshandlung aufzählt? Nicht daß es darauf ankäme, aber woher wissen Sie, daß eine Äußerungsfrist gesetzt wurde? Nach allem, was man bisher von dem Verfahren Mollath weiß, wurden dort gesetzlich vorgesehene Fristen nicht gesetzt.

- Was Sie als Begründung für ihren Abwegigkeitseindruck anführen ist ihrerseits so abwegig, daß es so klingt, als wären Sie im falschen Film. Was reden Sie von Kammerbesetzungen und Beförderungen? Brixner übernahm zunächst, nachdem er zum Vorsitzenden Richter befördert worden war, die 6., kleinen, Strafkammer und später die 7., große, Strafkammer. Er hatte dort den Vorsitz jedenfalls in den Jahren 2003 bis 2006 inne, höchstwahrscheinlich bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2008 (http://www.nordbayern.de/region/hoechstadt/otto-brixner-war-kein-schieds...).

- Es geht hier darum, daß nach dem GVP 2005 jedenfalls die Kammer Brixner nicht zuständig gewesen wäre und erst 2006 die Herbeiführung der Zuständigkeit realisierbar war.

- Ihr Kleinrechnen von 3 Wochen auf 11 Werktage geht ebenso an der Sache vorbei. Es geht darum, daß eine Aktenversendung normalerweise am selben Tag ans Ziel kommt, hier aber 3 Wochen dauerte. Dafür mag es einen Grund geben und Sie dürfen spekulieren, aber mit Herunterrechnen kommt man da nicht weiter.

- Aus dem selben Grund geht auch Ihre Andeutung ins Leere, Strate hätte eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft an der Manipulation behauptet. Das hat er nicht und eine solche ist auch gar nicht erforderlich. Daß Sie versuchen, die "Verschwörungstheorie"-Karte auszuspielen, ist unterste Schublade. Wie so oft bei dieser Argumentationstechnik ist es auch hier so, daß derjenige, der "Verschwörungstheorie!" ruft, sie überhaupt erst erfunden hat.

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klabauter schrieb:

Nach langer Enthaltsamkeit melde ich mich wieder mal und stelle erfreut fest, dass nicht nur manche Kommentatoren (vereinte Anarchisten), sondern inzwischen auch Herr Strate etwas abdriften.

Na dann, welcome back ;-)

klabauter schrieb:

 Herr Strate unterschlägt in seiner Fußnote 77 bewusst (?,ich mutmaße mal genau wie er ...) , dass nicht nur eine Zustellung der Anklage aus dem hinzuverbundenen Verfahren verfügt, sondern auch eine Äußerungsfrist nach § 201 StPO gesetzt und eine Wiedervorlagefrist verfügt wurde.

Leider schreibt er dazu überhaupt nichts, würde ja nicht in seine krude  These des "Liegenlassens ohne jeden sachlichen Grund" passen.

Korrekt. Das ist durchaus eine freche Unterstellung. Schliesslich ist ja mittlerweile bekannt, dass das Verfahren vs. Mollath stets vom Leitgedanken getragen wurde, Herr Mollath ausreichend rechtliches Gehär zu verschafffen. Da ist eine 5 Monatsfrist im Zwischenverfahren nicht unüblich und gerade WEIL der Vorwurf der akuten Gemeingefährlichkeit im Raum stand, sollte der Angeklagte ausgiebig Gelegenheit kriegen Beweisanträge zu stellen, damit ja keine Kurzschlüsse in der Würdigung entstehen können.

Gut Ding will Weile haben...das wissen auch die Richter.

klabauter schrieb:

Dass Eberl ab August in der Erwartung, Brixner werde zuständig werden, abgewartet habe, halte ich für vollkommen abwegig. Man müsste dazu wissen

.- wer war vorher in der 7.Kammer? Stand fest, dass derjenige ausscheiden würde (Pensionierung?).

-  welche Kammer hatte Brixner vorher?

- wie wahrscheinlich ist es, dass es keine auf R2 zu befördernde Richter, Staatsanwälte gab, die ebenfalls auf einen Vorsitz spechteten ?

- wie wahrscheinlich ist es, dass Brixner bei 17 (!) Strafkammern genau die eine bekommt und es keine Konkurrenten, weder hausintern noch bei externen Bewerbern gab

Und das alles wartet Eberl 4-6 Monate lang ab? Hat er in eine Glaskugel gekuckt?

Nein das hat Eberl nicht, eher war ihm wohl bekannt, dass Brixner da schon des längerem auf die ihm eigene Art den Vorsitz führt.

Sie haben jetzt so schön ins Blaue hinein gezweifelt, da darf man fragen, wie Sie sich die 5 Monate erklären?

klabauter schrieb:

Zur Verzögerung Anfang 2006:

Wenn man die Wochenenden und den in Bayern Feiertag 6.1.2006 (Freitag) abzieht, liegt die von Strate mit "fast 3 Wochen" bemessene Verzögerung bei 3.1. bis 20.1. bei gerade mal effektiv 11 Werktagen, davon der 3.1 -05.01.  in der Weihnachtsferienzeit mit dünner Personaldecke.

Außerdem muss Eberl sich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (die nicht gerade klein ist) vergewissern,

-dass nirgendwo noch eine Kammeranklage herumschwirrt, die seinen teuflischen Plan zunichte machen kann.

- dass nicht vom BGH ein aufgehobenes Urteil einer anderen Kammer zurückkommt, für das Brixners Kammer unter Anrechnung auf den Turnus zuständig wäre

- dass der sachbearbeitende Staatsanwalt oder sein Vertreter nicht schlafen und flugs die Akte weiterleiten. Passt auch wieder nicht, denn dann hätte der Staatsanwalt als Mitkomplotteuer sicher nicht riskiert, die Akte am 23.01. einfach so auf den Postweg zu geben, auf dem sie 2 Tage später dann bei Gericht eingeht, sondern sie höchstpersönlich vorbeigebracht.

Ist ein Wahn, so es ihn bei Mollath denn jemals gegeben haben sollte, etwa ansteckend?

Wer driftet denn jetzt? Also bei Strate liest sich das anders, aber man könnte den Text Strates auch mehr als Hinweis zum Ermittlungsansatz sehen. Würde in unserer Rechtsordnung auch Sinn machen. Natürlich nur vorausgesetzt, dass die StA auch ein Interesse hat zu ermitteln...

@klabauter

Fand eigentlich den Gedanken trostreich, dass man nicht erwarten konnte, dass alle Richter ein solches katastrophalen Urteil sprechen würde. Wenn Sie mit Ihren Annahmen recht behalten sollten, wird die Gesamtsituation nicht besser - eher im Gegenteil.

Gruss

Tine Peuler

5

Die ganze Kreativität, Kritiker immer wieder als "Verschwörer" diffamieren zu wollen, klärt nicht den Hauptpunkt:

 

Die bayerische Justiz hat es zu verantworten, dass Mollath trotz seiner attestierten "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit" über lange, lange Monate frei herumlief und die arglosen Bürger dieser "Gefährlichkeit" so nichtsahnend ausgeliefert waren! 

 

Wenn ich knetet schreiben das war in meinem Fall ebenso, werde ich dann wieder gelöscht!? 

 

( es waren allerdings "nur" fünf Wochen, am 18. Mai habe ich angeblich einen "Amoklauf" und " Mord" in unbekannter Anzahl angedroht (lt. Staatsanwalt) - die "akute" Gefahrenlage trat aber erst am 12. Juni, Freitagmittag ein, auch hier besteht Uneinigkeit, das Gericht schreibt vom 15. Juni, an dem "sicherungsmassnahmen" ergriffen wurden...soo viele Widersprueche....jetzt wird bestimmt gelöscht, trotz Klammer...) 

 

Und Brixner hin oder her - die Mentalität ist endlich, um die es geht. Und dies ist in der bayerischen Justiz weiterarbeitet....Jörg Schönenborn sprach in den ARD-Tagesthemen von "Engstirnigkeit bayerischer Richter".... In gänzlich anderem Zusammenhang...wie gesagt: Mentalität. 

5

@klabauter:

Es ist wirklich >seltsam offensichtlich<, wie man, so wie Sie, anscheinend (oder doch nur scheinbar)  über so viel Detail- und Fachwissen verfügen, und dann doch die Dinge durcheinanderbringen kann, bzw. wo es Ihnen offenbar passt, bestimmte Details punktgenau entfallen lässt.  Zudem scheinen Sie (ich denke allerdings nur scheinbar) den gesamten Sachverhalt der ergänzenden Erklärung Strates nicht verstanden zu haben.  Fast bin ich geneigt, mich dem Verdacht O. Garcías anzuschließen, der Name "Klabauter" sei gekapert worden...würde ja irgendwie zu einem Schiffsgeist (Klabauter) passen.

 

Sie schreiben:
„Dass Eberl ab August in der Erwartung, Brixner werde zuständig werden, abgewartet habe, halte ich für vollkommen abwegig. Man müsste dazu wissen….“

Nun ja, ABWEGIG ist nicht die von Strate detailliert ausgearbeitete sowie in einer äußerst schlüssigen Indizienkette fundiert nachgewiesene Ergänzung, sondern doch eher Ihr Kommentar, und zwar, ich muss es leider so feststellen, in Gänze.

 

Ich „kläre“ Sie also mal auf, obwohl ich bezweifle, dass diese Aufklärung bei Ihnen, Klabauter, überhaupt ankommt. Es geht eher darum, dass andere Leser dieses Blogs nicht auf Ihr -für Kenner der Materials- offensichtliches Verwirrspiel hereinfallen, obwohl einige vor mir das bereits grundsätzliche Art erledigt haben.

Deshalb also von mir etwas detaillierl (dabei mache ich mir in meiner Argumentation den "Verdacht" Strates zueigen...dann wird's klarer):

  • 1) Der Richter am Amtsgericht Eberl hatte nicht seit August 2005, sondern bereits seit Juli d.J. „abgewartet“, dass sich an der Zuständigkeit und damit an der Zuteilung zum entsprechenden Richter am LG etwas ändert, d.h. damit Brixner den Fall würde übernehmen können.
  •  
  • 2) Das Wissen darüber, dass sich an der Zuteilung von Fällen an die einzelnen Kammern am Landgericht etwas grundsätzlich ändern würde, lag unzweifelhaft schon zu diesem Zeitpunkt (Juli 2005) vor.  Auch darüber wie man zumindest beabsichtigte die Zuteilung grundsätzlich in Zukunft gestalten zu wollen. Hierzu äußerten sich auch andere fachlich fundiert und kenntnisreich, z.B. OStA a.D. Gabriele Wolff in ihrem Blog.
  •  
  • 3) Jetzt musste also nur noch bis Ende des Jahres 2005 gewartet werden, bis endlich die Änderung am LG dann Anfang des Folgejahres in Kraft treten würde. Nur dann bestand die Möglichkeit, Brixner den Fall „zuzuschanzen“. (Im gleichen Jahr wäre dies unmöglich gewesen, denn da ging die Verteilung nach Buchstaben, und für M -wie Mollath- wäre eine andere Kammer an ebendiesem Landgericht (und damit eben niemals Ri Brixner) zuständig geworden.
  •  
  • 4) In diesem "Halbjahr an Wartezeit" des Jahres 2005 konnte dann also ein scheinbar ach so gemeingefährlicher Kandidat Mollath, dessen Begutachtung aufgrund der scheinbar vorhandenen Gemeingefährlichkeit mit Hochdruck (auf Anweisung des Richters Eberl durch Leipziger) ausgearbeitet worden war, weiterhin seelenruhig als freier Mann durch Bayern, Deutschland und die Welt spazieren und seine Mitbürger einfach so weiter gefährden….und dem Richter war’s egal, oder was? (So wie er es ja auch all die Jahre zuvor, seit den „unterstellten“ Straftaten ja auch ohne jegliche Auffälligkeit getan hatte…)
  •  
  • 5) Dabei war es egal, welche Kammer Brixner vorsitzen würde, der 7. oder der 12. oder einer anderen.  Die punktgenaue Zustellung dazu wollte man ja dann Anfang des Folgejahres, also Anfang 2006 „in Detailarbeit“ eben durch punktgenaue Zustellung abpassen, denn die Zuteilung an die Kammern sollte über das Datum des Eingangs am LG über einen entsprechenden Schlüssel laufen.
  •  
  • 6) „Pech“ hatten die „Verschwörer“ Eberl und Brixner war übrigens dadurch, dass Brixner‘s Kammer in der Ende des Jahres 2005 festgelegten Reihenfolge leider die letzte Kammer bei Anlauf des neuen Verteilungsschlüssels sein würde (s. das Strate-Schreiben samt Anlagen); nur deshalb wurde diese unglaublich lange Laufzeit von 17 Tagen, bis zur endgültigen Zustellung notwendig. (Andernfalls wären hier nur wenige Tage oder eine Woche Wartezeit erforderlich gewesen, was dann sicherlich als Indiz nicht SO SEHR aufgefallen wäre, wie es eben jetzt auffällt).
  • Ihre „Argumente“, dass diese absolut unüblichen 17 Tage Laufzeit der Zustellung aufgrund der Bayerischen Verhätnisse mit Feiertagen, usw, gar nicht soooo unüblich seien ist wirklich nur beschämend, beschämend, weil offensichtlich ins Leere laufend. Selbst Sie schaffen es damit offensichtlich nicht, die besagten 17 Tage auch nur annährend schlüssig zu erklären.
  •  
  • 7) Nicht zu vergessen: Es geht hier um eine „Tür-zu-Tür“ Zustellung in einer „äußerst dringlichen“ Sache, nämlich den angeblich gemeingefährlichen Mollath wegzusperren…Ach! Ich vergaß! Man hatte ja schon ein halbes Jahr, nein sogar mehrere Jahre mit der Unterbringung des "bekanntermaßen Gemeingefährlichen Mollath" abgewartet, und buhstäblich NICHTS war in all der Zeit geschehen. Na gut! Dann kann man den Mollath diese 17 Tage auch noch frei draußen herumlaufen und die Menschheit gefährden lassen. 
  •  
  • 8) Übrigens: Ein Beispiel für die übliche Zustellungszeit führt Strate selbst in seinem Schreiben an: Sieh hier:
    Bl. 299: Sachstandsanfrage der Justizangestellten Eglmaier vom 19.1.2005 – Eingang bei der Staatsanwaltschaft: 19.1.2005.
    (Das heißt: Eine Zustellung/bzw. Eingang bei der StA ist also am SELBEN TAG erfolgt, trotz Bayern, trotz des gerade angelaufenen neuen Jahres!)

Ach, ich denke es reicht jetzt....

5

@O. Garcia:

Upps: Mit dem Vorsitz haben Sie Recht. Dass Brixner schon seit 2003 die 7. Kammer hatte, war mir entgangen.

zum Übrigen:

Herr Strate rechnet klein, dann sollte er eben auch klein um klein die Fristen darstellen und ein paar nicht ganz vernachlässigenswerte Punkte (eine weitere Anklage immerhin) mit spärlichen Erläuterungen in eine Fußnote abdrängen.  Das befriedigt zwar das strate.net-lesende Publikum. Ob es für das formulierte Ziel der Beschwerdebegründung ausreicht, nämlich Ermittlungen zu veranlassen, wage ich anzuzweifeln.

 

Die Mitwirkung der StA:
Wie kann Eberl sich denn Ihrer Meinung nach  sicher sein, dass seine Akte genau im 4er-Turnus bei der Kammer Brixners landet, wenn er sich nicht nur beim Landgericht, sondern auch bei der StA vorher erkundigte, was von dort aus  gerade auf dem Weg zum Landgericht ist?Genau: gar nicht.

Und wenn er nicht weiß, dass der Dezernent bei der StA  seine Akte auch zügig weiterleitet? Genau: gar nicht. 

5 Monate Liegenlassen in der Hoffnung auf eine Zuständigkeit Brixners wären völlig für die Katz gewesen, wenn Eberl  nicht im Jahr 2006 auch sicherstellte, dass die Akte im Turnus auch wirklich bei Brixner landete. Und das ging  nur, wenn er entsprechende Informationen sowohl vom LG (wer ist gerade im Turnus dran) als auch von der Staatsanwaltschaft (was ist gerade auf dem Weg?) hatte.

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@O. Garcia.

P.s.:

Zu den Postlaufzeiten 3.1. bis 20.1.:

Sicher ist es beeindruckend, wenn Herr Strate schreibt, dass z.B. einfache Schreiben in Nürnberg oft binnen eines Tages von Gericht zu Staatsanwaltschaft gehen. Es geht hier aber nicht um ein einfaches Schreiben, sondern um eine Akte von vermutlich (Herr Strate schreibt nichts Genaues) inzwischen einigem Umfang (ANklage 1, Anklage 2, Gutachten, diverse Beschwerden, Duraplex)..

Fragen Sie mal einen Strafverteidiger, der an einem Großstadtgericht tätig ist, Dort existieren teils "Zentrale Eingangsstellen", wie das in Nürnberg aussieht, weiß ich nicht,vielleicht sind Sie da besser informiert. D.h. die gesamte Post und Akten gehen erst einmal in ein Verteilzentrum und von dort aus wieder weiter, hoffentlich an den richtigen Adressaten. Es wird auch nicht jede Akte einzeln vom Justizwachtmeister umgehend per Einzeltransport weitergetragen, sondern mit anderen Akten  auf ein Wägelchen gestapelt und durch die Gegend gefahren.  Einige Tage sind durchaus drin. Und justizinterne Post wird eben an freien Tagen nicht transportiert und schon gar nicht in den Fristenbriefkasten geworfen, so dass also Wochenende und Feiertag bei der Laufzeit schlichtweg unter den Tisch fallen müssen, auch wenn sich dann keine schönen 3 Wochen ergeben, sondern nur (immer noch recht lange) 11 Tage.

Wie gesagt: es kann ein schlichter Fehler sein,muss aber nicht. Strate baut sich aber sein "vorsätzlich -Liegenlasskonstrukt" komplett aus Mutmaßungen zusammen und kommt zu seinem dann natürlich "zwingenden" Schluss einer gezielten Manipulation. Na ja, Würde ein Gericht eine derartige auf Mutmaßungen basierende Indizienkette aufbauen, wäre er vermutlich der erste, der das als aus der Luft gegriffenes Hirngespinst zerreissen würde.

 

 

2

@klabauter: könnten sie es sich bitte angewöhnen, zum einen Dokumente, auf die sie sich beziehen, vor der Erstellung ihrer Beiträge ganz durchzulesen? Auch wäre es schön, wenn sie die Antworten auf ihre vorherigen Beiträge zur Kenntnis nehmen würden - dies würde ihnen auch ersparen, ihre falschen Darstellungen immer zu wiederholen. Sie werden auch durch ständige Wiederholung nicht glaubhafter.

 

Lesen sie also bitte in Strates Dokument die exakte Auflistung der Schritte, die nötig war, um Brixners Zuständigkeit zu erreichen. Hätten sie dies vorher gemacht, wäre ihnen erspart geblieben, sich erneut so zu blamieren. Brixners Kammer erhielt die Zuständigkeit erst, nachdem drei andere Verfahren zugeteilt waren. Und exakt am richtigen Tag danach kam dann rein zufällig endlich Eberls Akte im Nebengebäude an.

 

Bevor sie eine andere Nebelkerze werfen: nein, da war vorher offenbar auch niemand in der Postzustellung krank, wie aus Strates Liste entnommen werden kann.

 

5

Ach, KLabauter,

 

vielleicht lesen Sie die Beschwerde von RA Strate noch einmal in Ruhe durch, auch wenn sie Ihnen nicht schmeckt.

 

Eberl hat das in seiner Macht Stehende getan: nämlich den Vorgang am 20. 1.2006, nach Eingang der driitten Sache beim LG, wieder in den Geschäftsgang gebracht, wo er dann auch, wie üblich, am selbem Tag bei der StA einging. Danach konnte er nur hoffen und beten, daß die StA flott reagieren würde. Und manchmal klappt es mit dem Hoffen und Beten ja.

 

Das Zwingende an dem Gesamt-Szenario ist, daß es für den unvernünftigen Ablauf nur eine einzige vernünftige Erklärung gibt. "Strates Deutung" ist sowohl Anfangs- als auch zur Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht (wenn die Sache nicht schon verjährt wäre).

 

Die Gegenprobe wäre: welche rationalen Erklärungen hätten denn Klabauter wie Sie für das unbearbeitete Liegenlassen einer Akte über Monate und das Verzögern der Übersendung einer Akte gemäß Verfügung um gut 2 Wochen?

Wo es doch angeblich um einen akut gefährlichen Verrückten ging?

 

 

 

 

 

5

@Klabauter

Sind sie wirklich so naiv zu glauben, ein "durchsetzungsfähiger" langjähriger Richter wie Brixner würde keine Möglichkeiten kennen, sich einen bestimmten Vorgang zuweisen zu lassen? Bei der beisitzenden Richterin hat er sich doch auch außerhalb des Geschäftsordnungsplans seine Beisitzerin besorgt.

5

Gabriele Wolff schrieb:

Eberl hat das in seiner Macht Stehende getan: nämlich den Vorgang am 20. 1.2006, nach Eingang der dritten Sache beim LG, wieder in den Geschäftsgang gebracht, wo er dann auch, wie üblich, am selbem Tag bei der StA einging. Danach konnte er nur hoffen und beten, daß die StA flott reagieren würde. Und manchmal klappt es mit dem Hoffen und Beten ja.

Hoffen und Beten ist eine Möglichkeit. Eine andere ist, die Geschäftsstelle anzuweisen, die Sache von Hand zu Hand zu erledigen. In so einem Fall bringt sie die Verfahrensakte selbst dem zuständigen Dezernat bei der StA vorbei, wenn die StA im Nachbargebäude ist. Dort wird die Anweisung "von Hand zu Hand" übermittelt und die Akte bekommt einen gelben Aktenumschlag (wie bei Haftsachen), der die Hand-Zu-Hand-Bearbeitung sichert.

Es wäre auch keineswegs auffällig, wenn der AG Richter die Sache selbst in die Hand genommen hätte, auf seiner Geschäftsstelle die Akte austragen ließ und sie der StA vorbei brachte. Niemand in der Justiz denkt sich dabei etwas Verdächtiges. Es heißt für alle nur, dass besondere Dringlichkeit geboten ist. Das Warum interessiert nicht. Außerdem hätte er das locker erklären können.

Herr Heindl ist ein Wirrkopf, der den berechtigten Anliegen von Herrn Mollath schwer geschadet hat. Und damit meine ich nicht die später aufgekommene Frage, inwieweit er rechten Kreisen nahesteht, sondern seine unqualifizierten Äußerungen von Anfang an. Fast hat es den Eindruck, als wäre er eine "Einmann-Fünfte-Kolonne".

4

Haben Sie Herrn Heindl einmal persönlich kennengelernt?

5

Sehr geehrter Klabauter,

Sie schreiben:

Wie kann Eberl sich denn Ihrer Meinung nach  sicher sein, dass seine Akte genau im 4er-Turnus bei der Kammer Brixners landet, wenn er sich nicht nur beim Landgericht, sondern auch bei der StA vorher erkundigte, was von dort aus  gerade auf dem Weg zum Landgericht ist?Genau: gar nicht.

Und wenn er nicht weiß, dass der Dezernent bei der StA  seine Akte auch zügig weiterleitet? Genau: gar nicht.

Ehrlich gesagt würde ich mir wünschen, dass Sie Recht haben. Leider ist es mir im Verlauf der Beobachtung dieses Verfahrens schon öfter passiert, dass mein Wunsch, es handele sich um Alltagsversagen, bloße "handwerklliche Fehler" oder schlicht "Pech" Herrn Mollaths, enttäuscht wurde. Anfangs habe ich nur die offenkundigen Schwächen der Urteilsbegründung gesehen, dann, als ich mehr und mehr Einzelheiten kennenlernte, habe ich mich schlicht erschrocken über die zutage tretenden Ungereimtheiten, Verfahrensfehler, Rechtsgehörverweigerungen und sonstige massiv auftretende Mängel in diesem Verfahren, nicht zu vergessen die auch von der Staatsanwaltschaft als objektive Rechtsbeugungsakte erkannten schweren Versäumnisse des Vors. Richters.

Natürlich sind es trotzdem nur Indizien, die die Interpretation Herrn Strates plausibel machen. Niemand notiert in der Akte, mit welcher innerer Motivation er die Weiterleitung derselben verzögert oder anschiebt. Sie haben für Ihre Ablehnung der Strate-Deutung folgende Argumente (eine ganze Reihe von den zuerst genannten Argumenten haben Sie ja bereits zurückgezogen), die mich allerdings wenig überzeugen.

a) Es sei wenig plausibel, dass er die Akte monatelang "anhalte" nur mit der unsicheren Aussicht, sie dann gezielt zur 7. Strafkammer lenken zu können. Denn wenn ihm dies am Ende doch misslinge, sei ja "alles für die Katz".

Aber zunächst ging es möglicherweise nur darum, den Fall Mollath nicht zu der Strafkammer gelangen zu lassen, die den Buchstaben "M" bearbeitet - vielleicht weil diese Strafkammer dafür bekannt ist, dass sie Akten kritisch beäugt bzw. pflichtgemäß genau hinschaut, wenn es um einen Fall des § 63 StGB geht. Dafür "lohnt" es sich womöglich die schon absehbare Umstellung der Geschäftsverteilung abzuwarten, selbst wenn man nicht sicher sein kann, ob es später gelingt, den Fall zur "Wunschkammer" zu lenken.

b) Es sei viel zu kompliziert und man könne schlicht nicht vorhersehen, dass man genau an Platz vier der Eingänge beim LG gelangt. Dazu bestünden zu viele Unsicherheiten und es müssten zu viele Staatsanwälte/Geschäftsstellenmitarbeiter  "mitmachen".

Nun, nach der von Strate mitgeteillten Turnusliste sind im ganzen Januar 2006 nur fünf Erstinstanz-Sachen beim LG eingegangen, die auf vier Strafkammern verteilt wurden, die Chance ist also schon einmal selbst bei reinem Zufall gar nicht so gering. Man braucht nur genau einen Informanten, der einem den dritten Eingang (20.01.) meldet, um die Chance, auf den vierten Platz zu gelangen, ganz erheblich zu erhöhen - wenn dies auch nicht 100%ig gesichert war (wie sich an den nächsten Einträgen in der Turnusliste zeigt).

Man nehme aber die Erläuterung von Herrn Kolos hinzu:

Eine andere ist, die Geschäftsstelle anzuweisen, die Sache von Hand zu Hand zu erledigen. In so einem Fall bringt sie die Verfahrensakte selbst dem zuständigen Dezernat bei der StA vorbei, wenn die StA im Nachbargebäude ist. Dort wird die Anweisung "von Hand zu Hand" übermittelt und die Akte bekommt einen gelben Aktenumschlag (wie bei Haftsachen), der die Hand-Zu-Hand-Bearbeitung sichert.

Es wäre auch keineswegs auffällig, wenn der AG Richter die Sache selbst in die Hand genommen hätte, auf seiner Geschäftsstelle die Akte austragen ließ und sie der StA vorbei brachte. Niemand in der Justiz denkt sich dabei etwas Verdächtiges. Es heißt für alle nur, dass besondere Dringlichkeit geboten ist. Das Warum interessiert nicht. Außerdem hätte er das locker erklären können.

Bei dieser Möglichkeit, die Sie offenbar nicht beachtet haben ("Genau: gar nicht") ist überhaupt kein "Mitwisser" erforderlich.

Herr Klabauter, bitte erfüllen Sie meinen Wunsch, und erklären Sie mir plausibel, mit welcher Motivation oder mit welchem zufälligen Versehen die Akte Mollath erst fünf Monate und dann noch einmal gut zwei Wochen verzögert wurde.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Professor Müller:

Wenn Sie unter a) schreiben, es sei vielleicht zunächst nur darum gegangen, die eigentlich zuständige möglicherweise "kritische" Kammer zu vermeiden:  Das klingt  wie ein plausibles Motiv. Strate stellt aber  auf S. 33 unten die These auf, dass es darum gegangen sei, der 7. Kammer die Zuständigkeit zuzuschanzen. D.h. Ihr Einwand ist zwar tragfähig, hat aber mit meiner Kritik an Strate nichts zu tun, der meint, man habe ganz gezielt auf eine Zuständigkeit des schon mit der Beschwerdeentscheidung vorbefassten Brixner hingearbeitet.  Wie stehen Sie denn zu diesem  konkret von Strate erhobenen Vorwurf?

zu b): Es mag sein, dass in den ersten Wochen nur 5 Kammeranklagen (bzw. Kammersachen, einschließlich der vom Amtsgericht abgegebenen) , die in den Turnus fallen erhoben wurden.Bei einer Staatsanwaltschaft der Größe von Nürnberg -Fürth (72 Staatsanwälte laut aktueller Homepage) halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass lediglich 4 Kammeranklagen pro knappem Monat die Regel sind, sondern für einen Ausreißer nach unten.  Auf der Homepage des LG Nürnberg-Fürth sind für 2011 300 erstinstanzliche Kammersachen genannt. Selbst wenn die Hälfte davon bei Schwurgericht, Wirtschaftsstrafkammer und Jugendkammer landet also nicht in den Turnus der allgemeinen Strafkammern fällt,, sind das noch 150 allgemeine Strafsachen, also 12,5 pro Monat umgelegt auf die auf 4 allgemeinen Strafkammern. Überträgt man diese Zahlen auf die Lage 2006 (ich weiß, das ist etwas grob, aber Strate hat auch einen etwas groben Klotz mit seiner Behauptung geliefert), hätte Eberl pures Glück gehabt, da er mit weiteren 7 Anklagen im Januar 2006 hätte rechnen müssen, die ihm bei seinem angeblich gezielten Zuschanzen an Brixner in die Quere kommen konnten.

 

Die Auskunft nur eines Informanten reicht da allenfalls dann, wenn man sofort die Akte per Boten an die Staatsanwaltschaft schickt und die vorwarnt, dass sie sofort die Akte beim LG vorbeibringen möge. Ansonsten kann jeder Staatsanwalt, der eine BtM- Anklage, eine Anklage wegen Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung u.a. zum Landgericht. erhebt, diesen laut Strate ja Mitte 2005 gefassten Plan, Brixner zuständig werden zu lassen, komplett durchkreuzen.

Die zitierte Erklärung "von Hand zu Hand" an die Geschäftsstelle anzuweisen, gibt es im Justizalltag so leider nicht. Es sei denn, man steht mit seiner Geschäftsstelle auf sehr, sehr, sehr gutem Fuß, so dass sie bereit ist, mal in der Mittagspause zur Staatsanwaltschaft zu laufen.  Sondern der Amtsrichter muss (zumindest im Nordwesten Deutschlands) ein Formular "Botengang" ausfüllen, was die Justizwachtmeister sehr freut, wenn sie eine einzige Akte wegen angeblicher Eilbedürftigkeit durch die Gegend tragen dürfen.  Selbst dann bleibt die Frage: wie geht es denn weiter, wenn die Akte bei der Staatsanwaltschaft liegt? Reagiert die dann auch so schnell, wie erwünscht?

 

Zu Ihrem letzten Satz:

Eine Teilerklärung für einen Teil der  5 Monate findet sich z.B. in der von Strate in eine Fußnote weggequetschten weiteren Anklage, leider schreibt er zum zeitlichen Ablauf (bewusst?) nichts Genaues.

 

 

Sie hätten Recht, wenn man ein allgemeines Dahinwursteln und Pfuscherei wie auch an anderer Stelle unterstellen würde. Strate tut das aber nicht, sondern behauptet in der Beschwerde explizit ein gezieltes Zuschanzen nur an Brixner. Und das ist mit dem von ihm geschilderten Vorgehen kein gezieltes Zuschanzen, sondern spätestens im Januar 2006 ein reines Glücksspiel, weil der Amtsrichter 1. den Turnus kennen muss 2. wissen oder beeinflussen muss, welche Kammeranklagen von der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen erhoben werden und  von welchen Amtsgerichten weitere Vorlagen an eine Strafkammer anstehen 3. wissen oder beeinflussen muss, wie schnell der Staatsanwalt die Akte an das LG weiterleitet.

 

Vielleicht erläutern Sie, weshalb Sie die These von der gezielten Manipulation für begründet halten oder welche Schwachstellen Sie bei Strate sehen, nachdem Sie sich mit meiner Kritik so ausführlich auseinander gesetzt haben?

3

@klabauter

Nachdem Sie nun von Prof. Müller eine Stellungnahme erbeten haben, hier auch eine Prüfbitte von mir an Sie:

Wenn sich aufgrund der Ermittlungen genau der Sachverhalt herausstellt, den Strate annimmt: Ist Rechtsbeugung zu bejahen?

Ich würde mich auch freuen, wenn Sie sich in die Diskussion zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten bei streitigem Sachverhalt einschalten.

5

klabauter schrieb:
Es mag sein, dass in den ersten Wochen nur 5 Kammeranklagen (bzw. Kammersachen, einschließlich der vom Amtsgericht abgegebenen) , die in den Turnus fallen erhoben wurden.Bei einer Staatsanwaltschaft der Größe von Nürnberg -Fürth (72 Staatsanwälte laut aktueller Homepage) halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass lediglich 4 Kammeranklagen pro knappem Monat die Regel sind, sondern für einen Ausreißer nach unten.
Ich frage mich, ob Sie die Anlagen zu Strates Erweiterung der Beschwerdebegründung angeschaut haben bzw. Strates Ausführungen selbst. Dann müssten Sie nämlich nicht so ins Blaue hinein vermuten, sondern könnten nachlesen, dass bereits im Februar 10 Kammeranklagen in die Turnusliste eingetragen wurden.

Es ist nun kein Geheimnis, dass die Anzahl der Arbeitstage zwischen 24.12. und 6.1. verhältnismäßig klein ist, dies für Urlaubsanträge gern genutzt wird (insbesondere da der 6.1.2006 auf einen Freitag fiel) und sich das auch auf das Arbeitsvolumen in den Justizbehörden der Folgetage auswirkt.

klabauter schrieb:
 Überträgt man diese Zahlen auf die Lage 2006 (ich weiß, das ist etwas grob, aber Strate hat auch einen etwas groben Klotz mit seiner Behauptung geliefert), hätte Eberl pures Glück gehabt, da er mit weiteren 7 Anklagen im Januar 2006 hätte rechnen müssen, die ihm bei seinem angeblich gezielten Zuschanzen an Brixner in die Quere kommen konnten. 

Wer weiß denn, wo sich die Akte zwischen dem 3. und dem 20. Januar physisch befand? Vielleicht bereits bei der Staatsanwaltschaft, zu der Brixner als ehemaliger Staatsanwalt vermutlich nicht die schlechtesten Beziehungen hatte? Wer sagt denn, dass der Posteingangsstempel mit dem tatsächlichen Posteingang übereinstimmt? 

Sie bleiben weiterhin eine plausible Erklärung für die 17 Tage Verzögerung schuldig - da ist ja das Szenario, dass die Akte über den kleinen Dienstweg zwei Wochen auf Brixners Schreibtisch "pausiert" hat noch wahrscheinlicher als dass sie 17 Tage zwischen zwei Nachbargebäuden hin- und hergetragen oder vom Postboten als Frühstücksunterlage verwendet wurde.

klabauter schrieb:
Die zitierte Erklärung "von Hand zu Hand" an die Geschäftsstelle anzuweisen, gibt es im Justizalltag so leider nicht. Es sei denn, man steht mit seiner Geschäftsstelle auf sehr, sehr, sehr gutem Fuß, so dass sie bereit ist, mal in der Mittagspause zur Staatsanwaltschaft zu laufen.
Wer sagt denn, dass es in Nürnberg nicht genau so abgelaufen ist? Nordwesten ist Nordwesten, Nürnberg ist Nürnberg.

 

klabauter schrieb:
was die Justizwachtmeister sehr freut, wenn sie eine einzige Akte wegen angeblicher Eilbedürftigkeit durch die Gegend tragen dürfen.
Wieso "angeblich"? Es ging doch um einen Mann, der eindeutig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt ... zumindest nach Erklärung der StA. Da ist ein extra Gang durchaus gerechtfertigt.  
klabauter schrieb:
Selbst dann bleibt die Frage: wie geht es denn weiter, wenn die Akte bei der Staatsanwaltschaft liegt? Reagiert die dann auch so schnell, wie erwünscht?
Wenn die Kontakte eines ehemaligen Staatsanwalts und jetzigen Richters nicht allzu schlecht sind, kann man sich sicher so absprechen.

klabauter schrieb:
Eine Teilerklärung für einen Teil der  5 Monate findet sich z.B. in der von Strate in eine Fußnote weggequetschten weiteren Anklage, leider schreibt er zum zeitlichen Ablauf (bewusst?) nichts Genaues.
Und welche Erklärung soll das sein Ihrer Meinung nach?

Mit der zusätzlichen Reifenstecher-Anklage Anfang Oktober hätte Eberl doch eigentlich klar sein müssen, wie gefährlich Mollath wirklich war und unverzüglich dafür sorgen müssen, dass diese "tickende Zeitbome" weggesperrt wird. Statt dessen tut er außer den minimalen Formalitäten, die Strate in seiner Fußnote ausführt bis Ende Dezember nichts!

klabauter schrieb:
Strate ... behauptet in der Beschwerde explizit ein gezieltes Zuschanzen nur an Brixner. Und das ist mit dem von ihm geschilderten Vorgehen kein gezieltes Zuschanzen, sondern spätestens im Januar 2006 ein reines Glücksspiel, weil der Amtsrichter 1. den Turnus kennen muss 2. wissen oder beeinflussen muss, welche Kammeranklagen von der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen erhoben werden und  von welchen Amtsgerichten weitere Vorlagen an eine Strafkammer anstehen 3. wissen oder beeinflussen muss, wie schnell der Staatsanwalt die Akte an das LG weiterleitet.
Warum muss der Amtsrichter den Turnus kennen? Er muss nur die Information bekommen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Es hat schon seinen Grund warum Strate vorschlägt, die Turnusbeamtin und den Justizobersekretär zu "interviewen". Wie es abgelaufen sein könnte, haben Sie ja selbst oben schon dargestellt:

klabauter<strong> schrieb:
Die Auskunft nur eines Informanten reicht da allenfalls dann, wenn man sofort die Akte per Boten an die Staatsanwaltschaft schickt und die vorwarnt, dass sie sofort die Akte beim LG vorbeibringen möge.
Und genau so könnte es abgelaufen sein ... Zitat aus Strates Schrift:

Es liegt nicht fern, dass Brixner ähnlich initiativ und zuständigkeitsheischend auch gegenüber dem Richter am Amtsgericht Eberl handelte.

Und wenn man schon so "flexibel" mit den Grundrechten umgeht, dass man jemanden 6 Wochen ohne Haftbefehl oder Anhörung einsperren lässt, dann sind für so einen Richter derartige Mauscheleien im Verhältnis dazu wohl nur Petitessen.

klabauter schrieb:
Vielleicht erläutern Sie, weshalb Sie die These von der gezielten Manipulation für begründet halten oder welche Schwachstellen Sie bei Strate sehen, nachdem Sie sich mit meiner Kritik so ausführlich auseinander gesetzt haben?
Sagt Ihnen Ockham's Razor etwas? Sollten Sie dringend mal kennenlernen, es scheint Ihnen unbekannt zu sein. Denn in diesem Fall sieht es so aus als sei selbst Hanlon's Razor zu stumpf zum Schneiden ...

Rechtsbeugung gibt es nur dann, wenn ein beschuldigter Richter oder Staatsanwalt sich völlig ungeschickt zu dem Vorwurf einläßt, was gelegentlich der Fall ist, wenn er glaubt, als erfahrener Strafjurist benötige man doch keinen Strafverteidiger (die Nulpen!) oder allenfalls den (Zwangs-) Pflichtverteidiger (Fachanwalt für Gartenbauchrecht) und sich um Kopf und Kragen redet (wie die meisten "gewöhnlichen" Beschuldigten, denen man immer glaubte, intellektuell überlegen zu sein).

 

Der Todesstoß für den Vorwurf der Rechtsbeugung ist die (unwiderlegbare) Einlassung, daß es sich bei den Auffälligkeiten in der Aktenführung um bedauerliche, aber von Zeit zu Zeit vorkommende zufällige Organisationsversehen handele, man aber im übrigen in völliger Übereinstimmung mit seinem Gewissen und in der festen Überzeugung gehandelt habe, sich rechtmäßig zu verhalten (mag diese subjektive Überzeugung auch keinen objektiven Nährboden gehabt haben). Im übrigen gibt es für jede Rechtsauffassung irgendwo in der Literatur und Rechtsprechung der vergangenen 140 Jahre eine (Minder-)meinung, die genau den gewählten Standpunkt vertritt. Dann hat man eben einen bedauerlichen juristischen Fehlgriff getan oder sich eines unbeabsichtigten "Versehens" schuldigt gemacht, wenn Fehlentscheidungen zum Nachteil eines Bürgers ergangen sein sollten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Richter oder Staatsanwalt mit dieser Verteidigungsstrategie schon einmal wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist.

 

Die wenigen, die in den letzten Jahren - in denen es erstmals überhaupt in der bundesdeuschen Rechtsgeschichte rechtskräftige Verurteilungen wegen Rechtsbeugung gab - verurteilt worden sind, haben sich einfach nur schlecht verteidigt bzw. verteidigen lassen.

 

Strafanzeigen wegen Verdachts der Rechtsbeugung sind völlig nutzlos. Die meisten erhalten noch nicht einmal ein Js-Aktenzeichen, sondern bleibem im AR-Register hängen. Wenn ein Beschuldigter überhaupt einmal von der Staatsanwaltschaft gefragt wird, ob er sich zu dem Vorwurf äußern möchte (was in 99% der Fälle gar nicht geschieht, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne jede Ermittlungen sofort einstellt) und er sich ausnahmsweise tatsächlich äußert, lautet die Einlassung - wie auch in Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren - stets: "bedauerliches Organisationsversehen". Damit ist jede Dienstaufsichtsbeschwerde, jeder Befangenheitsantrag und jeder Rechtsbeugungsvorwurf vom Tisch.

 

Es gibt im Rahmen der Richteraus- und -fortbildung an manchen Gerichten sogar explizite Hinweise, ob und wie man sich  zu entsprechenden Vorwürfen in Befangenheitsanträgen, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen äußern soll. Jedenfalls lernt das jeder Richter auch ohne ausdrückliche "Schulung" recht schnell.

 

Ich weiß nicht, weshalb wir alle paar Jahre wieder die Rechtsbeugungsdebatte führen müssen.  Dafür gibt es - wie unsere Geschichte und die Erfahrungen in anderen Ländern zeigt - keine befriedigende Lösung. Richter müssen unabhängig und ohne Furcht vor Strafverfolgung entscheiden können. Die wenigen schwarzen Schafe, die ihre Stellung für Schweinereien mißbrauchen, wird man nicht belangen können, ohne das ganze System in Frage zu stellen. Rechtskräftig verurteilt wegen Rechtsbeugung wurden nur ein paar arme Würstchen, Sonderlinge, die im Gericht keine Lobby und keine Freunde hatten, aber keine "mächtigen" Kammervorsitzenden oder gar OLG-Richter.

 

 

 

 

 

4

"Die Frage, wie lange sich ein Richter für eine Entscheidung Zeit nimmt, gehöre zum Kernbereich seiner Unabhängigkeit, betont Nürnbergs Justizsprecherin Anita Traud. Und die Gründe dafür, warun und wann Akten im Verfahren gegen Gustl Mollath innerhalb der Behörde weitergereicht wurden, ließen sich im Einzelnen gar nicht mehr in Erfahrung bringen.

 

Ein Motiv für die gezielte Herbeiführung der Zuständigkeit eines besitmmten Richters sei aber, so versichert sie, nicht vorstellbar."

 

(Nürnberger Nahchrichten 28.3.2010 ''S. 16, im Artikel "Mollath und der "harte Hund" von Michael Kasperowitsch)

 

Na ja, vorstellbar ist inzwischen Vieles. Ich könnt mir vorstellen, der Richter Brixner hat jemanden versprochen sich um den "Fall" zu kümmern ind sein Wort gehalten.  

 

Eigentlich unvorstellbar, wie Frau Traud glauben mag oder glauben muss. Aber inzwischen nach a l l den Schlud- und Merkwürdigkeiten im Verfahren gegen Mollath auch nicht mehr auszuschließen.

 

 

 

 

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Re #36'

"Rechtskräftig verurteilt wegen Rechtsbeugung wurden nur ein paar arme Würstchen, Sonderlinge, die im Gericht keine Lobby und keine Freunde hatten, aber keine "mächtigen" Kammervorsitzenden oder gar OLG-Richter."

 

Dann wird es höchste Zeit!

 

Und ich halte es gelinde gesagt für unerträglich, dass Ämter zwar missbraucht werden können, um invasiv, wiederholt und auf das Schädigendste in die pivatesteste Sphären einzudringen bis hin zur konstruierten dauerhaften Unterbringung - dann aber abgewunken wird; ist ja "Vorsitzender"! Wenn das bagatellisiert wird, ist der Rechtsstatt nichts mehr wert - und wir führen am besten das Fausrecht wieder ein!

 

Nein! Ich als ehem. Polizeibeamter beschuldige den heutigen OLG-Präsidenten Lückemann, CSU (zuvor Generalstaatsanwalt Bamberg) und den Vorsitzenden Dr. Baumann, 1. Strafsenat OLG Bamberg, CSU, den Senatsangehörigen Schepping und den Oberstaatsanwalt Trapp, Würzburg ganz klar der Freiheitsberaubung im Amt!

 

Bis heute wird die Aufklärung in Bayern mit der gleichen "Amtsgewalt" unter den Teppich gekehrt!

 

Prof. Müller schrieb oben über den "Fall Mollath":

 

"Anfangs habe ich nur die offenkundigen Schwächen der Urteilsbegründung gesehen, dann, als ich mehr und mehr Einzelheiten kennenlernte, habe ich mich schlicht erschrocken über die zutage tretenden Ungereimtheiten, Verfahrensfehler, Rechtsgehörverweigerungen und sonstige massiv auftretende Mängel in diesem Verfahren, nicht zu vergessen die auch von der Staatsanwaltschaft als objektive Rechtsbeugungsakte erkannten schweren Versäumnisse des Vors. Richters."

 

Der einzige Unterschied zu zahlreichen anderen Fällen ist schlicht, dass hier die Akten bekannt und öffentlich wurden!

 

Wir haben es hier offenkundig teilweise mit Tätern im Amt zu tun, die jeglichen Kompass für Recht, Ethik und Gesetz verloren haben.

Der Vorwurf Rechtsbeugung ist hier noch ein Euphemismus.

 

Wenn die zahlreichen integren Richter und die Dienstvorgesetzten (Merk) hiergegen nicht vorgehen können oder wollen, dann müssen das eben die Bürger und Geschädigten tun.

5

@Zweifler:

Sie haben mit ihrer Analyse im Grunde recht. Aber ganz so selten sind Strafverfahren wegen Rechtsbeugung auch nicht. Es gab in den letzten Jahren mehrere rechtskräftige Verurteilungen und weitere, die nicht rechtskräftig wurden. Ein krasser Fall ("Hüttenstädter Prozeßordnung") ist derzeit beim BGH anhängig (bei der ersten Verurteilung sagte der Vorsitzende Richter: "Wenn das keine Rechtsbeugung ist, dann gibt es keine Rechtsbeugung").

Auch ein OLG-Richter ist vor ein paar Jahren wegen rechtsbeugerischer Tätigkeit aus dem Amt geschieden: http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/erpressung-versucht-ex-rich... . Er kam der Entfernung aus dem Amt zuvor, indem er es "freiwillig" aufgab. In dem Pressebericht ist zwar "nur" von versuchter Erpressung die Rede, aber eine Erpressung, die ein Richter mittels einer gerichtlichen Entscheidung (Einstellungsbeschluß) begeht, schließt eine Rechtsbeugung ein. Möglicherweise verliefen in dem Fall die Grenzen der Versuchsstrafbarkeit bei Rechtsbeugung und Erpressung nicht deckungsgleich.

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Umkehrschluss oder q.e.d.

 

Wenn RiAG E. den Herrn Mollath sieben Monate lang trotz Beschleunigungsverbots FREI RUMLAUFEN liess - folgt daraus, daß Herr Molatth NICHT GEFÄHRLICH gewesen sein konnte: qod erad demonstrandum - was zu beweisen war: LOGIK FÜR ANFÄNGER.

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Ob die Verteidigung wohl einen Überblick hat, wieviele Berichtsakten, Sonderakten, Berichtshandakten etc. es im Fall Mollath gibt?

Wer hat Zugriff auf welche Akten?

Weiss überhaupt jemand innerhalb der Justiz wieviele Akten es in diesem Fall gibt?

Wer darf welches Wissen haben über welche Finanztransaktionen?

 

 

 

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Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen? Nur damit er seine Kenntnisse über die von seiner (Ex-)Frau unterstützten Geldtransfers nicht weiter ausplaudert? Kenntnisse, die er längst in extenso und schriftlich an jeden denkbaren Empfänger verbreitet hatte, eingeschlossen Justiz, Steuerfahndung, Landes- und Bundesregierung, Bundespräsident und Papst? Mollath hatte doch ersichtlich nichts mehr auszuplaudern, was er nicht längst allen erzählt hatte, und der sicherste Weg, die Sache niedrig zu hängen, hätte doch darin bestanden, auch die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe so schnell und geräuschlos wie möglich zu beerdigen.

Sicher ist die causa Mollath, auch wenn man die Beiträge der Ehefrau einmal ausblendet, ein ziemlich erschütterndes Beispiel für den nonchalanten Umgang unserer Justiz mit gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Leuten (und den zu deren Schutz bestehenden rechtsstaatlichen Garantien), und natürlich wird man sehr gründlich überlegen müssen, wie man sowas in Zukunft verhindern kann. Die Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, die die Strate-Schriftsätze ebenso durchzieht wie das Wolff-Blog und die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat, halte ich aber  -  wie der Klabautermann  -  nach wie vor für komplett abwegig.

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Gastmann schrieb:
Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen? Nur damit er seine Kenntnisse über die von seiner (Ex-)Frau unterstützten Geldtransfers nicht weiter ausplaudert? Kenntnisse, die er längst in extenso und schriftlich an jeden denkbaren Empfänger verbreitet hatte, eingeschlossen Justiz, Steuerfahndung, Landes- und Bundesregierung, Bundespräsident und Papst? Mollath hatte doch ersichtlich nichts mehr auszuplaudern, was er nicht längst allen erzählt hatte, und der sicherste Weg, die Sache niedrig zu hängen, hätte doch darin bestanden, auch die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe so schnell und geräuschlos wie möglich zu beerdigen.
Klingt plausibel - aber nur, wenn man sich nicht an die damalige Zeit erinnert. Der Wind bezüglich Schwarzgeldverschiebungen hatte sich damals schon gedreht, u.a. durch die Aufarbeitung der CDSCU-Spendenaffäre kurz zuvor und vor allem 2003/04 mit der Schreiber-Affäre, in deren Rahmen die Strauß-Erben vor Gericht antanzen mussten und als einer deren Höhepunkte im Januar 2004 die Grabstätte von Franz ("Josef") Strauß gepfändet wurde. In ganz Deutschland wurde über Schwarzgeld, Schweizer Konten, Liechtensteiner Treuhänder und andere Konstruktionen diskutiert und man wartete nur auf den nächsten großen Fall, der hochkommt. Es spricht also einiges für die Denkweise, dass in einer medial derart sensibilisierten Öffentlichkeit auch weniger gut belegbaren Vorwürfe wie die Mollaths Gehör hätten finden können und es daher viel zu riskant war, eine möglicherweise bestehende Schwarzgeld- und/oder Steuerhinterziehungsklüngelei der Nürnberger Großkopfeten und -spender auffliegen zu lassen.

 

Gastmann schrieb:
Die Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, die die Strate-Schriftsätze ebenso durchzieht wie das Wolff-Blog und die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat, halte ich aber  -  wie der Klabautermann  -  nach wie vor für komplett abwegig.
Eine solche These wird vielleicht von Ihnen unterstellt, wo sie aber von den Genannten aufgestellt worden sein soll, dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe.

Es reicht doch, wenn es klein anfängt: Petra kennt den Otto von den Rotariern und klagt ihm ihr Leid, wie ihr Hausquerulant ihr die Suppe mit den schönen Geldgeschäften versalzen will und dass er vielleicht was Handfestes hat, was die Nürnberger Großkopferten, Rotarier- und FCN-Handball- sowie Parteispendengeber empflindlich treffen könnte. Also lehnt er als Adressat eines der Faxe, mit denen Mollath seine Steuerstrafanzeigen weiterverfolgen will, Ende 2003 ab. Dann sorgt er Anfang 2004 dafür, dass die Steuerfahndung ihn für einen Spinner hält (nicht dass die im Zuge der Schreiber-Affäre noch ihren Job wirklich ernst nehmen). Ob er die Beschwerde Mollaths gegen den Beschlus vom 22.04.2004 selbst ablehnt oder nur davon Wind bekommt, ist noch unklar - ebenso, ob er Petra Mollath den Tipp mit der Psychiatrierung gegeben hat oder den Kollegen vom Antsgericht. Als ehemaliger Staatsanwalt hatte er auch sicherlich genug Kontakte zu seinen Ex-Kollegen, um das Verfahren in seinem Sinne zu steuern.

Auch eine nicht abgesprochene Verfahrensweise kann bei gleichen Absichten zum Ziel führen. Aber es ist auffällig, wie nach dem teilweisen Einstellungsbeschluss im August 2005 zwei Monate später nicht nur Beschwerde eingelegt, sondern auch mit Strafanzeigen wegen weiterer Reifenstechereien "nachgelegt" wurde. Anwälte kennen Richter, Richter kennen Anwälte ...

 

Gastmann schrieb:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen? 

....

Ich hatte mir das ursprünglich auch nicht vorstellen können.

Aber so viele Verstöße gegen geltendes Recht, so viele Ungereimtheiten, in einem Verfahren kann es eigentlich ohne gezieltes Vorgehen gar nicht geben.

Natürlich kann man über die Motive der ehrenwerten Gesellschaft derzeit nur spekulieren, aber für so ganz ausgeschlossen halte ich eine diesbezügliche Anweisung an die Richter nicht mehr, sozusagen Anweisung durch den Paten ....

Georg Büchner: Die Justiz ist die Hure der Mächtigen.

Das gilt wohl auch heute.

 

Sie tun Herrn Mollath massiv unrecht, wenn Sie ihn als gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann bezeichnen, er macht - auch nach 7 Jahren Forensik - einen ganz vernünftigen Eindruck

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Gastmann schrieb:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen?

 

Damit man, wie sie, von Mollath als einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann spricht, ihn dadurch unglaubwürdig macht.

Denn wieso gescheitert? Seine Ex spricht davon, daß er 500.000 von SEINEM Geld behalten kann (wenn er schweigt).

Wieso vereinsamt? Er hatte Freunde in der Friedensbewegung, durch sein Hobby, sogar einen, der für ihn eintritt, eidesstattliche Versicherungen abgibt (die er auch belegt hat).

Wieso verwirrt? Weil seine Ex, die bayrische Justiz das behaupten?

Verzweifelt wär in seiner Situation fast jeder.

 

Welche LAUTEREN Motive sollten denn dahinterstecken, ihn jahrelang wegzusperren?

Wie anders wil man denn alles erklären? Eine zufällige Häufung von unzähligen von handwerlichen Fehlern? Oder absolute Imkompetenz der bayrischen Justiz?

Gefahr für die Allgemeinheit hat sich ja erledigt.

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@Gastmann

Da Sie unter anderem auch meine Veröffentlichungen angesprochen haben, hier eine Erwiderung:

1. Bitte beteiligen Sie sich nicht an jener haltlosen Streuung von Gerüchten, Mollath habe an den Papst eine Strafanzeige gerichtet. Dies wurde von Politikern ins Spiel gebracht, um im Nachhinein die Einschätzung, er wäre "verwirrt" gewesen, zu rechtfertigen. In Wahrheit hat er einen Brief an den Papst gerichtet, in dem er wohlbegründet seinen Kirchenaustritt aus pazifistischen Gründen erklärte. Dieser Brief landete in dem Konvolut "Was mich prägte", mit dem er den Justizjuristen zeigen wollte, daß ein Mann seiner Gesinnung zu den Gewalttätigkeiten, die ihm vorgeworfen wurden, gar nicht fähig sei. Natürlich war es naiv von ihm, zu glauben, Staatsanwälte und Richter würden sich für einen Angeklagten als Person interessieren.

2. Ich bin wie Sie der Meinung, daß Mollath im Zeitraum, von dem wir hier reden, keine Gefahr mehr darstellte (in einem früheren Zeitraum allerdings schon: in den Geschäftskreisen seiner Ex-Frau wurde er ausdrücklich als "verunsichernde Person" bezeichnet, http://blog.delegibus.com/3173). Es wird Ihnen das Herz aufgehen, wenn Sie lesen, was ich dazu vor zwei Wochen schrieb: http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme?pa...

3. Nach jetzigem Kenntnisstand steht tatsächlich ein kollusives Zusammenwirken der Richter Eberl und Brixner im Raum. Die Motive sind nicht bekannt (übrigens verurteilen bayerische Gerichte häufiger Personen zu lebenslangen Freiheitsstrafen, obwohl sie die Motive nicht aufklären konnten). Es müssen keineswegs persönliche Interessen gewesen sein. Es könnte - kurioserweise - gerade auch darin begründet sein, daß sie fest glaubten, die Unterbringung Mollaths war die rechtlich gebotene Lösung (siehe bereits den ersten Absatz von http://blog.delegibus.com/3093). Sie könnten von ihrer subjektiv empfundenen amtlichen Aufgabe beseelt gewesen sein, eine "Katastrophe für das bayerische Volk" abzuwenden (O-Ton Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg), die darin bestünde, daß Mollath frei herumläuft. Sie könnten gemeint haben, dieses lobenswerte Ziel auch auf Schleichwegen erreichen zu dürfen, aus der Sorge heraus, daß andere Strafkammern des Landgerichts zu "lasch" mit solchen Gefährdungsfällen umgehen. Das würde den Rechtsbeugungsvorwurf nicht entfallen lassen, kann aber in der Strafzumessung berücksichtigt werden.

4. "Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, [...] die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat": Diese Theorie hat in mir keinen Anhänger gefunden (siehe oben und entsprechend die Erwiderungen meiner Vorredner). Die einzigen, die mit ihr hier operieren, sind klabauter und Sie. Wie ich klabauter schon schrieb, sind "Verschwörungstheorien" (im Sinne eines uferlosen, diffusen, bei Bedarf immer mehr erweiterbaren Kreises) oft, und so auch in Ihrem Fall, eine argumentative Erfindung derer, die argumentativ nicht weiterkommen und deshalb dazu Zuflucht nehmen, die Gegenseite zu diskreditieren.

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In der Print-Ausgabe der SZ heute findet sich ein Interview von O. Przybillamit Gustl Mollath.

 

Sehr viel sympathischer als das Interview von Prantl mit Merk, m.E..

 

Hier ein Inhaftierter, der - O-Ton - "dankbar" ist für die nun stattfindende öffentliche Wahrheitssuche, erreicht durch die Medien! 

 

Auf der anderen Seite eine Justiuministerin, die mantraartige

Selbstverteidigung betreibt, warum ihre Richter auf allen Ebenen versagen und das wegen der "Unabhängigkeit" auch ungeniert dürfen. Peinlich, schamlos, üblich. 

 

Gustl Mollath sprach auch vom " beugen":

"Der Mann ist ein Querulant. Man sagt natürlich nicht: Der beugt sich uns nicht. Den müssen wir also beugen, wie wir ja alle schon gebeugt haben. Das ist natürlich nicht der offizielle Tenor. Nur: es ist die Wahrheit dahinter."

 

So seh ich das auch.  Bei manchen Richtern und Staatsanwälten wird es ganz schnell "persönlich"....

 

Sie werden dann zu einer " schwierigen" Person - so nannte der Direktor des AG Würzburg, Stockmann kürzlich in einem familiengerichtlichen Beschluss in meiner Sache  - Herrn Mollath: als"Beispiel" dafür, dass Richter auch bei schwierigen Personen keine "Rechtsverweigerung" betreiben dürften.... 

 

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Die Frage, wie lange sich ein Richter für eine Entscheidung Zeit nimmt, gehört in Haft- und Unterbringungssachen nicht zum Kern der richterlichen Unabhängigkeit. Das klingt ja so, als gäbe es das Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht, welches Verfassungsrang hat und durch  zahlreiche entsprechende Entscheidungen des BVerfG über § 31 Abs. 1 BVerfGG für die Fachgerichte bindenden Charakter hat. 

 

Das Weiterleiten von Akten nach ergangener Entscheidung ist ein rein organisatorischer Akt. 

 

Das Arbeitstempo eines Richters gehört eigentlich gar nicht zu seiner sachlichen Unabhängigkeit. Dies ergibt sich bereits aus § 26 Abs. 2 DRiG, wonach der Dienstvorgesetzte den Richter zu ordnungsgemäßer und unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen darf. Trödelei oder vorsätzliches Zurückhalten der Akten hat damit mit richterlicher Unabhängigkeit nichts zu tun. "Unverzögerte" Erledigung bedeutet, der Richter ist nur insoweit zeitlich unabhängig, wie das allgemein und bei ordnungsgemäßer Arbeit noch üblich und vertretbar ist.

 

Sonst könnte ja jeder Richter mißliebige Akten jahrelang liegenlassen und sich auf richterliche Unabhängigkeit berufen, was gleichzeitig Rechtsbeugung durch Untätigkeit ausschlösse.

5

 

 

Weiss die Verteidigung wieviele Berichtsakten/Berichtshandakten/Sonderhefte u.s.w. es im Fall Mollath gibt?

Wer hat einen Überblick wieviele Akten welcher Art es im Fall Mollath überhaupt gibt?

Wer weiss welche Finanztransaktionen durchgeführt werden? Wer darf das eigentlich überhaupt wissen?

Wer hat wieviel Aufklärungswillen in diesem Fall?

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Sehr geehrter Herr Gastmann, Sie schreiben

 

Sicher ist die causa Mollath, auch wenn man die Beiträge der Ehefrau einmal ausblendet, ein ziemlich erschütterndes Beispiel für den nonchalanten Umgang unserer Justiz mit gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Leuten (und den zu deren Schutz bestehenden rechtsstaatlichen Garantien)

Ja, genauso ist es - lässt man mal die Schublade fort, in die Sie Herrn Mollath (wahrscheinlcih ohne ihn zu kennen) einordnen.

, und natürlich wird man sehr gründlich überlegen müssen, wie man sowas in Zukunft verhindern kann.

Ja, bitte.

Die Theorie einer von Anfang an absichtsvoll geplanten Großverschwörung, die die Strate-Schriftsätze ebenso durchzieht

Das ist nicht der Fall, vgl. seine Interview-Äußerungen, in denen er eine Verschwörung Justiz-Politik ablehnt

wie das Wolff-Blog

Gabriele Wolff hat insbesondere die plausible These eines aus dem Ruder gelaufenen  "Rosenkriegs" vertreten und hat nun die Absicht erkennen lassen, die Mitwirkung der Justizorgane daran nicht auszublenden. In den Blog-Kommentaren werden hier wie dort auch weitergehende Thesen zur Diskussion gestellt. Soweit das in sachlicher Form geschieht, ist nichts dagegen einzuwenden, wie auch nicht gegen Ihren Kommentar, der dies in Zweifel zieht.

und die offenbar auch in den Herren Müller und Garcia Anhänger gefunden hat

Belege? Mehrfach habe ich mich in Presse, im Rundfunk und auch hier geäußert, dass ich keine Anhaltspunkte für eine "Verschwörung" in den mir bekannten Aktenteilen erkennen kann. Dass es in Nürnberg - wie in vielen Städten unserer Republik - ein nach meinem Herkunftsdialekt so genannten "Klüngel" gibt, ist allerdings Allgemeingut - wundert mich, dass Sie das nicht kennen. Ob der Klüngel hier eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

, halte ich aber  -  wie der Klabautermann  -  nach wie vor für komplett abwegig.

Ja, Sie bestreiten es ohne nähere Begründung, also "mit Nichtwissen".

Zu Beginn Ihres Postings schreiben Sie:

Aus welchen unlauteren Motiven eigentlich sollten die Richter Eberl und Brixner, womöglich sogar noch in gerichtsübergreifendem kollusivem Zusammenwirken, so besessen davon gewesen sein, einen gescheiterten, vereinsamten, verzweifelten und verwirrten Mann wie Mollath in die geschlossene Anstalt zu bringen?

Ja, das ist eine gute Frage. Aber nur weil ich die Antwort nicht kenne, kann ich doch nicht die Fakten leugnen, die mich zur Frage veranlassen. Haben Sie denn (irgend-)eine Erklärung für die Verzögerung der Aktenweiterleitung betreffend einen vom RiAG als gefährlich eingeschätzten Mann? Klabauter hat ja meine diesbezügliche Frage auch  nicht beantwortet.

Warum um Gottes Willen beugt ein Herr Brixner das Recht, indem er sehenden Auges (und mit seinen Aktennotizen nachvollziehbar!) gegen Menschenrechtskonvention, gegen Grundgesetz, gegen bayrische Verfassung und gegen die StPO verstößt? Ja, warum? Ich weiß darauf keine Antwort.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Vielen Dank an Hr, Prof Dr. Müller,

 

nachdem ich mir gerade 15 Minuten die Finger wund geschrieben habe, sehe ich jetzt, dass Sie alles was ich zum Gastmann schreiben wollte, auch schon geschrieben haben.

 

Nur einen kleinen Nachtrag möchte ich bringen - bevor der Gastmann sich das nächste Mal in die Schar der Heikes, Merks und Schindlers einreiht, soll er doch bitte, bevor er weiter behauptet "Bundespräsident und Papst" seihen von GM wegen der Schwarzgeldgeschichte angeschrieben worden, sich ein wenig über die Seite Gustl-For-Help.de schlau lesen. Danke!

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Ich möchte ein H in seihen streichen und ein "zu" vor  "lesen" nachreichen... :-(

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Die SZ vom 28./29.3.13 berichtet mit der Überschrift „Man fühlt sich wie der letzte Dreck“ von einem Telefoninterwiew von O. Pryzbilla und Herrn Mollath über seine Forensik-Erfahrung, wie es ist, niemals ungestört telefonieren zu können, Nacht für Nacht m e h r m a l s geweckt zu werden und sein Wahlrecht zu verlieren.  Dazu Auszüge:

P.: Gab es Situationen in den vergangen Jahren, in denen Ihnen bewusst war: Meine Chancen, im Leben hier noch mal rauszukommen, stehen schlecht?

M.: „Das ist ein Punkt, der mich mit am stärksten bewegt. Es ist der Öffentlichkeit n i c h t   im A n s a t z bekannt, was hinter diesen weißen Mauern möglich sein kann und was gang und gäbe ist.

P.: Haben Sie einen Wunsch?

M.: Ich hoffe und wünsche mir, dass das alles irgendwann nachgewiesen wird und an die Öffentlichkeit kommt……. Dass so etwas in Deutschland möglich ist, entsetzt mich. Das passt einfach nicht zu diesem Land, wie es sich nach a u ß en darstellt……

Was ich mir wirklich wünschen würde, wäre eine breite öffentliche Diskussion: Was ist da tatsächlich hinter diesen weißen Mauern los? Was sind das da für Bedingungen?

Das fände ich sehr wichtig für unsere Gesellschaft.

Herr Mollath bezeichnet seine Frau nicht als die Hauptverantwortliche!

Es ehrt Herrn Mollath außerordentlich, dass er nicht nur an sich denkt, sondern mit anderen Untergebrachten mitempfindet und sich mitverantwortlich fühlt, was in der deutschen Gesellschaft menschlich nicht zu verantworten ist.

Für die nach  wie vor unmenschlichen Unterbringungsbedingungen von Herrn Mollath und andere Menschen trägt   die Hauptverantwortung die Sozial!ministerin Frau Haderthauer(was in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist!) (Fax 089-12612078 oder E-mail:Pressestelle@stmas.bayern.de und der Bezirkstagspräsident von Oberfranken, Herr Dr. Denzler FAX 0921-78463001. Frau Haderthauer ist mit einem Psychiater verheiratet und  ihr sind die Unterbringungsbedingungen spätestens durch Anfragen in Abgeordnetenwatch bekannt. Jedem Bürger steht es frei Protest an die Hauptwortlichenverantwortlichen per FAX oder e-mail zu richten!

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Menschenrechtler schrieb:

 

Herr Mollath bezeichnet seine Frau nicht als die Hauptverantwortliche!

 

 

Das klingt aber sehr merkwürdig !

 

Ohne  Äußerungen der Ex wäre es nie zu dem Drama gekommen.

 

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

 

Wenn unmögliche Briefe nach dieser Aufforderung von # 1 an die Sozialministerin gehen, schadet das eher Herrn Mollath meiner Meinung.

 

Da kann Herr Mollath, wenn er frei ist, lieber ein Buch wie Kachelmann schreiben was dort abgelaufen ist.

 

 

 

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Gast schrieb:

 

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

 

Abgesehen davon, daß AI sich um politische Gefangene kümmert (die es D ja offiziell nicht gibt) und sich deshalb nicht um die deutsche Forensik kümmert....

ich halte es schon für unmenschlich, wenn im Fall Mollath z.B.

einem Patienten, der NOCH als gesund zu halten ist, nur zur Untersuchung (zwangs)eingewiesen ist, aus Boshaftig ein billiges Stück Kernseife verweigert wird. (...oder gabs einen logischen Grund?)

Ich halte es für umenschlich, wenn man um das bißchen Hofgang kämpfen muß.

Ich halte es für unmenschlich, wenn der Hofgang dann nur mit Hand- und Fußfesseln erlaubt wird.

Ich halte es für unmenschlich, wenn regelmäßig nachts die "Zelle" ausgeleuchtet wird, er regelmäßig geweckt wird.

Alles aus Sorge um den Patienten? Oder um zu zeigen, wer das sagen hat, um willensstarke Menschen doch noch zu brechen?

 

 

  

 

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Gast schrieb:

Ohne  Äußerungen der Ex wäre es nie zu dem Drama gekommen.

 

Das ist zwar richtig. Doch Falschbeschuldigungen im Rahmen von Rosenkriegen wird es jedes Jahr zigtausendfach geben. Es ist Sache der Justiz, mit solchen Anschuldigungen professionell umzugehen. Als Bürger eines Rechtstaates erwarte ich genau das von der Justiz. Hingegen erwarte ich nicht, dass ab sofort im Rahmen von Rosenkriegen sämtliche Falschbeschuldigungen aufhören.

Hinzu kommt, dass Frau Mollath als mutmaßliches Mitglied einer kriminellen Schwarzgeldverschieberbande wohl allen Grund hatte, ihre kriminellen Machenschaften durch Falschbeschuldigungen und Psychiatrisierung ihres Ehemanns zu vertuschen. Wer in der Psychiatrie sitzt, dem glaubt man nicht. Mit den Falschbeschuldigungen seiner Ehefrau rechnete wohl auch Herr Mollath. Womit er aber nicht rechnete, war das klägliche Versagen der Justiz. Er hatte wohl ein sehr großes, fast kindliches Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssystem.

 

Gast schrieb:

Wenn unmögliche Briefe nach dieser Aufforderung von # 1 an die Sozialministerin gehen, schadet das eher Herrn Mollath meiner Meinung.

Da kann Herr Mollath, wenn er frei ist, lieber ein Buch wie Kachelmann schreiben was dort abgelaufen ist.

Wenn solche Briefe von Dritten tatsächlich Herrn Mollath in rechtlicher Hinsicht schaden sollten, dann wäre das allenfalls der letzte Beweis dafür, dass in der bayerischen Justiz nicht nur einzelne schwarze Schafe wie die beiden Richter walten und wüten, sondern dass das ganze System von innen her vollkommen verfault ist.

Ich erwarte von einer intakten Justiz und von integren Ministern, dass sie völlig neutral nach Rechtslage urteilen und entscheiden und sich nicht durch ein paar Briefe von unbeteiligten Dritten beeinflussen lassen.

Doch ich fürchte, genau so wird es um die bayerische Justiz bestellt sein. Da ärgert sich eine Frau Ministerin Haderthauer über ein paar blöde Briefe, oder dem Richter Eberl läuft gerade eine Laus über die Leber, und schon lässt er Grundgesetz Grundgesetz sein und schaltet und waltet in seinem Reich wie ein alter Gutsherr. Ja, genau so wird es auch gewesen sein - Richter Eber hat aus irgendeinem Grund Antipathien gegen Mollath entwickelt und schon scherte er sich einen Dreck um Recht und Gesetz und hatte genug Grund, Mollath auf dem kleinen Dienstweg für immer in der Versenkung verschwinden zu lassen.

Nein, ich glaube auch nicht an die große Verschwörung. Vielleicht hat nur ein Dritter einen blöden Brief an Richter Eberl geschrieben und Herrn Mollath geschadet. Oder Auftreten oder Gesicht des Herrn Mollath haben dem Richter nicht gepasst. Wie auch immer, selbst ein kleiner Amtsrichter hat genug Macht, über Beziehungen und Insiderwissen einen unruhestifenden Menschen verschwinden zu lassen.

Mir graut vor dir, Justitia.

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Gast schrieb:

[...]

Ich bezweifel , dass die Unterbringungen in der Forensik unmenschlich sind, abgesehen davon dass die Tore dort geschlossen sind.

 

Da sollten sie sich Psychatrien im Ostblock oder Gefängnisse in der drtten Welt anschauen, die immer wieder von Amnesty angeprangert werden.

[...]

 

Ich empfehle Ihnen, bei Gelegenheit einmal eine Einrichtung des Maßregelvollzugs von innen anzuschauen (natürlich nur als Besucher). Dann können Sie sich selbst ein Bild davon machen, wie weit diese Anstalten entfernt sind von einem bloßen "geschlossenen Krankenhaus". Ich jedenfalls habe in meinem Leben selten so etwas Bedrückendes erlebt wie eine forensische Psychiatrie! Wenn auch nicht AI, so doch immerhin die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" beanstandet übrigens regelmäßig die Bedingungen in forensischen Kliniken: http://www.nationale-stelle.de/jahresberichte.html

Einen lebhaften Eindruck vermittelt auch der folgende Beitrag von der hier in anderem Zusammenhang so gescholtenen Sabine Rückert, die meinen Kollegen RA Dr. Christoph Schallert (Mainz) zu einer Anhörung über die Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB begleitet hat: http://www.zeit.de/2008/51/DOS-Schlangengrube

Der geschilderte Mandant S. ist übrigens heute noch im Maßregelvollzug untergebracht. Er hat dort inzwischen weit über 20 (!) Jahre verbracht, obwohl seine Straftaten bei voller Schuldfähigkeit kaum jemals für eine Freiheitsstrafe in nicht bewährungsfähiger Höhe ausgereicht hätten. Der Titel von Rückerts Beitrag ist übrigens absolut treffend gewählt. Alle Mandanten, die einmal in der Forensik untergebracht waren, berichten nämlich übereinstimmend, dass die Verantwortlichen (Ärzte und Vollstreckungsrichter) über eines zu Genüge verfügen: Lebenszeit der Insassen!

Ich empfinde es daher als absolut skandalös, dass bisher weder das Wiederaufnahmegericht noch das BVerfG oder die Vollstreckungskammer die Unterbringung Mollaths beendet haben. Mit jedem Tag wächst das Unrecht weiter. 

Was die Unmenschlichkeit der Forensik angeht, ist es ganz einfach:

 

Ist eine Unterbringung gerechtfertigt und notwendig wegen Gefährlichkeit der Person für die Allgemeinheit, haben die Grundrechte des Betroffenen insoweit zurückzustehen. Er hat den schweren Grundrechtseingriff Freiheisentziheung zu erdulden. Alle darüber hinausgehenden, nicht notwendigen Grundrechtseingriffe, die nicht der Sicherung dienen sondern einer Schikane, Machtausübung etc. bleiben ungerechtfertigt. 

Das gilt m.E. bspw. für die "Verweigerung" einer Schreibmaschine oder auch das mehrfache Wecken in der Nacht! 

 

Wenn die Unterbringung nicht gerechtfertigt ist - und hiervon ist bei Herr Mollath m.E. auszugehen - dann ist die gesamte Maßnahme eine Freiheitsberaubung im Amt und per se "unmenschlich".  Auf Details kommt es nicht mehr an. 

 

Wer daran Zweifel hat, sperrt sich am besten mal an einem sonnigen Tag in seinem Badezimmer ein und prüft selbst, ob es dabei darauf ankommt, ob neu gefliest wurde, zum Beispiel ...aber vorher abschließen und den Schlüssel in der Toilette runterspülen. 

 

Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen. Die fortlaufenden Bagatellisierungen der bayerischen Justiz sind eine Unverschämtheit.

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@Andi

 

Du hast gestern gesagt, dass Frau Eisenbarth irgendwie genervt geklungen hat, als Du angerufen hast.

 

Ein Grund dafür dürfte auch gewesen sein, dass die Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg 2 Tage zuvor überraschend gestorben ist.

 

Es hat zwar nicht unmittelbar mit dem Fall Mollath zu tun. Sicher kennt man sich aber innerhalb der Augsburger Justiz.

 

Robert Stegmann

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@ Gast

 

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.

 

Jedoch was Sie so beiläufig als Details zu bezeichnen belieben, sind reale erschreckende Taten.

Begangen von Menschen an Menschen in einem abgeschlossenen fast unkontrollierten

abgeschlossenen Systhem an Insassen, die kaum noch Rechte haben sich zu wehren.

Diese Taten werden begangen an zu recht oder zu unrecht Inhaftierten gleichermaßen,

weil die Täter nichts zu befürchten haben.

Wie erahnen doch langsam alle wie dieses Systhem funktioniert.

Im Zweifelsfall reicht eine pseudomedizinische zynische Begründung:

Alles nur zum Wohle des "Patienten", alles nur zum Schutz der Allgemeinheit.

 

Die Forensik hat unvergleichlich mehr Macht Willkür auszuüben, als jede Gefängnisverwaltung!

 

Mir graust es dabei.

Psychofan # 24

"ein kleiner Amtsrichter hat genug Macht, über Beziehungen und Insiderwissen einen unruhestifenden Menschen verschwinden zu lassen."

Das ist so. Und ohne daß jedem "kleinen Amtsrichter" nicht wenigstens ein Bürgerrechtler/Nichtjurist, der ihn ad pers. kontrolliert, zur Seite gestellt wird - wird sich, wie der "Fall Mollath"  mit überbezahlten berufsrichterlichen Vollversersagern bei OLG und BGH  beweist, an diesem Grundtatbestand auch nichts ändern.

 

 

5

"Die Forensik hat unvergleichlich mehr Macht Willkür auszuüben, als jede Gefängnisverwaltung! "

 

Deshalb wollte wohl anscheinend der mehrfache Mörder Breivik lieber ins Gefängnis als in die Forensik.

 

 

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Unfassbar. Diese Aussagen sollte man mal im Kontext Gustl Mollath betrachten - 

Zitat Siegmar Gabriel:

“Worauf wir nicht anders konnten, als das ein Kollege aus der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und haben gesagt: Pass auf, wir suchen uns jetzt einen Psychiater, dass das Mädchen selbstmordgefährdet ist und zwar solange und so häufig, bis sie solange hier ist, dass sie einen verfestigten Aufenthaltsanspruch hat. Und immer, wenn einer auf die Idee kommt, er will sich die Akten angucken, hauen wir beide ihm auf die Finger.“

http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q&feature=youtu.be

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peter schrieb:

Unfassbar. Diese Aussagen sollte man mal im Kontext Gustl Mollath betrachten - 

Zitat Siegmar Gabriel:

“Worauf wir nicht anders konnten, als das ein Kollege aus der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und haben gesagt: Pass auf, wir suchen uns jetzt einen Psychiater, dass das Mädchen selbstmordgefährdet ist und zwar solange und so häufig, bis sie solange hier ist, dass sie einen verfestigten Aufenthaltsanspruch hat. Und immer, wenn einer auf die Idee kommt, er will sich die Akten angucken, hauen wir beide ihm auf die Finger.“

http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q&feature=youtu.be

Ich habe Ihren Link zunächst gar nicht beachtet. Bin aber wirklich fast vom Stuhl gefallen, als ich gehört habe, wie hier hochrangige Politiker "des guten Zwecks willen" die Psychiatrie missbrauchen und geltende Gesetze umgehen. Dazu noch in gemeinsamer Aktion zwischen SPD und CDU. Und dann sorgen diese Spitzbuben noch dafür, dass bei etwaigen Kontrollen die Akten nicht herausgerückt werden und "denen auf die Finger geschlagen wird".

Mag sein, dass die meisten Menschen sich zunächst nichts dabei denken, geht es doch um den guten Zweck. Um den guten Zweck geht es vermutlich auch all den Richtern und Psychiatern und Juristen, die im Falle Mollath das Recht gebeugt und die Psychiatrie missbraucht haben. Sie wollten bestimmt alle nur das Beste für das bayerische Volk ...

Wohin eine solche Mentalität führt, haben wir im Falle Mollath nun zur Genüge erfahren.

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Wenn möglicherweise sachlich unzutreffende Gutachten in Abschiebesachen (konstruiertes Abschiebehindernis) als politisch erwünscht dargestellt werden und der "kritischen"  Öffentlichkeit bejubelt werden und andererseits (zumindest nicht ausschließbar) sachlich zutreffende Gutachten in Straf- und Vollstreckungssachen, die zu einem nicht erwünschten Ergebnis führen (Unterbringung) als "Gefälligkeitsgutachten" diffamiert werden, verliert sowohl die Psychiatrie als auch die Psychiatriekritik massiv an Glaubwürdigkeit.

 

Der Zweck heiligt gerade nicht die Mittel.

 

Die Äußerung von Siegmar G. hat damit durchaus etwas mit Fall M. zu tun.

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Zaungast schrieb:

... und andererseits (zumindest nicht ausschließbar) sachlich zutreffende Gutachten in Straf- und Vollstreckungssachen, die zu einem nicht erwünschten Ergebnis führen (Unterbringung) als "Gefälligkeitsgutachten" diffamiert werden, verliert sowohl die Psychiatrie als auch die Psychiatriekritik massiv an Glaubwürdigkeit.

 

Kein Mensch bezeichnet ein sachlich zutreffendes Gutachten als Gefälligkeitsgutachten....

Aber im Fall Mollath gibts das eben nicht. Da gabs nur Gutachten auf Zuruf (ärtzliche Stellungsnahme Frau Dr, Krach, die Mollath gar nicht gesehen hat), Gutachten aufgrund der Aussagen der Ehefrau, die sogar nach Aktenlage ein besonderen Belastungseifer an den Tag gelegt hat, Grund hatte, ihn zu diffamieren.

Läßt man die Aussagen der Frau weg, gibts nicht den geringsten Grund, bei Mollath eine Gefahr für die Allgemeinheit zu erkennen.

Oder wir sind alle gemeingefärlich, müssen in die Anstalt.

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