Uli Hoeneß - Verdacht der Steuerhinterziehung in ungeahntem Ausmaß

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 21.04.2013

Die münchner Abendzeitung berichtet von einem "unvorstellbarem Vermögen" von mehreren 100 Millionen Euro, das der FCB- Präsident Uli Hoeneß in der Schweiz angelegt habe. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Und gerade diskutierte man bei Günther Jauch über den "Fall Uli Hoeneß - vom Saubermann zum Steuersünder?".

Im Januar 2013 soll er über seinen Steuerberater deswegen Selbstanzeige erstattet haben. Vor einem Monat soll sein Privatanwesen im Tegernseer Tal durchsucht worden sein.

Laut Focus habe er die Angelegenheit ursprünglich über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen regeln wollen, das Ende Dezember SPD und Grüne im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht hatten. Über das Steuerabkommen hätten Personen, die in der Schweiz nichtversteuerte Gelder liegen haben, diese mit einer für den deutschen Fiskus anonymen pauschalen Einmalzahlung regulieren können. Meine Frage: Hatte die Politik nur allgemein das Problem im Visier oder wusste die Politik auch um konkrete Namen und Vermögen?

Zum Politikum ist der Fall jedenfalls schon geworden (aktueller Bericht der Tagessschau).

update am 1. Mai 2013

Heute haben die Medien über das in der nächsten Ausgabe der ZEIT erscheinende Interview von Ulli Hoeneß berichtet, in dem er sich mit den Hintergründen seiner Verfehlungen auseinandersetzt.

Bei Zeit online steht zusammenfassend vorab:

"Mit einem Kredit des früheren Adidas-Chefs Robert-Louis Dreyfus habe er ab 2001 begonnen exzessiv an der Börse zu spekulieren: "In den Jahren 2002 bis 2006 habe ich richtig gezockt, ich habe teilweise Tag und Nacht gehandelt, das waren Summen, die für mich heute auch schwer zu begreifen sind, diese Beträge waren schon teilweise extrem. Das war der Kick, das pure Adrenalin", so Hoeneß.

Er habe jedoch schon "viel früher" angefangen, zu spekulieren: "Mal 50.000 Dollar, das war es. Das wurde heftiger, als alle an der Börse spielten, zur Zeit der großen Internetblase. Als diese Blase dann platzte, fuhr ich schwere Verluste ein, ich war da richtig klamm. Das war der Moment, als Dreyfus mir anbot, lass uns was zusammen machen, er würde es finanzieren. So kamen die Millionen auf das Konto, es war immer klar, das war ein Konto zum Zocken, für nichts anderes." In dem Interview schließt Hoeneß kategorisch jegliche Verbindungen dieses Kontos zum FC Bayern München aus: "Dieses Konto war ganz allein Uli Hoeneß". Auch gäbe es keine weiteren nicht erklärten Konten.

In dem Interview beschreibt der Bayern-Präsident im Detail seine Börsenaktivitäten und spricht auch über seinen "Ausstieg": "Ich habe zu viele Verluste gemacht. Ich konnte nicht mehr so viel zocken. Und dann kam 2008 die Finanzkrise, und dann ging es endgültig in den Keller. Außerdem bin ich auch nicht mehr so wie früher auf der ständigen Suche nach dem großen Kick. Ich werde älter. Ich bin 61 Jahre alt."

Auf die Frage, ob er sich für süchtig halte, antwortet Hoeneß: "Ich halte mich nicht für krank, wenn Sie das meinen. Zumindest heute nicht mehr. Sollte ich vor Gericht müssen, erscheine ich dort nicht als kranker Mann. Ein paar Jahre lang war ich wohl nah dran. Aber inzwischen halte ich mich für kuriert."

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

25 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Allein die Fragestellung, ob 'die Politik' (gemeint kann in dem Zusammenhang nur die CDU/CSU sein) "auch um konkrete Namen und Vermögen" wusste, zeigt doch, welches Problem hier besteht. 

 

Und, ja, es passt einfach zu vieles zusammen, als das das 'glückliche' Zufälle sein könnten. Die erfolgreiche Verhinderung des Steuerabkommens zeigt aber auch, dass die Demokratie dem Klüngel keinesfalls ausgeliefert ist und nicht der FC Bayern bestimmt, welche Gesetze wir haben. 

 

Was wohl in Bayern alles ans Licht kommt, wenn im September die Ära der CSU endet!? 

5

Der Umstand, daß im März eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, spricht eher gegen die Annahme, die Selbstanzeige im Sinne von § 371 AO sei voll wirksam gewesen, da diese einen Strafaufhebungsgrund bildet und - wenn zweifellos alle Voraussetzungen gegeben sind - in der Regel auch keine weiteren Ermittlungen nach sich zieht.  Zudem sind gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO strafbefreiende Selbstanzeigen bei einem hinterzogenen Betrag von mehr als 50.000,- Euro nicht möglich.

 

Sollten die Medienberichte auch nur ansatzweise zutreffend sein, wird eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich sein, wenn man die BGH-Rechtsprechung ernst nimmt.

0

Denny Crane schrieb:

Der Umstand, daß im März eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, spricht eher gegen die Annahme, die Selbstanzeige im Sinne von § 371 AO sei voll wirksam gewesen, da diese einen Strafaufhebungsgrund bildet und - wenn zweifellos alle Voraussetzungen gegeben sind - in der Regel auch keine weiteren Ermittlungen nach sich zieht.  Zudem sind gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO strafbefreiende Selbstanzeigen bei einem hinterzogenen Betrag von mehr als 50.000,- Euro nicht möglich.

 

Sollten die Medienberichte auch nur ansatzweise zutreffend sein, wird eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich sein, wenn man die BGH-Rechtsprechung ernst nimmt.

 

Die Hausdurchsuchung soll Presseberichten geschuldet sein http://www.stern.de/sport/fussball/geheimes-fussballkonto-in-der-schweiz-spitzenvertreter-der-bundesliga-bunkerte-halbe-milliarde-1955286.html, dass eine - der StA immer noch unbekannte - Persönlichkeit der Bundesliga eine halbe Milliarde auf einem Bankkonto in der Schweiz gebunkert habe. Hoeness hat ein solches Konto genau bei dieser Vontobel-Bank. Die Staatsanwaltschaft sah hier wohl einen möglichen Zusammenhang (der sich angeblich nicht bestätigt habe). Jedenfalls ist nachvollziehbar, dass die StA die Möglichkeit nicht ganz ausschloss, dass Herr Hoeneß weiteres, bisher nicht deklariertes Geld in der Schweiz besitzt.

 

Im übrigen gilt die BGH-Rechtsprechung (keine Bewährungsstrafe bei Hinterziehung über 1 Mio) nicht für Fälle einer wirksamen Selbstanzeige. 

 

Fälle, die 50.000 Euro Steuerhinterziehung (pro Fall! also normalerweise 10 Jahre * 50.000 Euro = 500.000 Euro) überschreiten (das dürfte bei Hoeneß immer noch der Fall sein) gehen unter Berücksichtigung von § 398a dennoch straffrei aus, wie mein Vorredner schon betonte.

 

Es spricht also im Moment sehr viel dafür, dass Herr Hoeneß weder eine Strafe noch eine Bewährungsstrafe erhält, sondern gänzlich straffrei ausgeht (sofern seine Anwälte alles richtig gemacht haben). 

 

0

Im übrigen zeigt der Artikel der SZ eindrucksvoll, welchen Schaden SPD und Grüne mit der Ablehnung des Steuerabkommens angerichtet haben.

So wird grob überschlägig (aber zutreffend) in der SZ vorgerechnet:

http://www.sueddeutsche.de/sport/ermittlungen-gegen-uli-hoeness-vorbild-a-d-1.1654668-2

 

Angeblich hat Hoeneß dann, wie aus politischen Kreisen verlautet, dem Fiskus drei Millionen Euro Steuern und Zinsen nachgezahlt. Diese Summe ist offiziell nicht bestätigt; sie lässt auf einen Gewinn in Höhe von sechs Millionen Euro schließen. Demnach müsste sich das diesen Erträgen zugrunde liegende Vermögen - bei einer durchschnittlichen Rendite von drei Prozent (was hoch gegriffen ist) - auf etwa 18 bis 20 Millionen Euro belaufen. Das ist derzeit nur eine Annahme, nicht mehr.

 

Wäre das Steuerabkommen hingegen in Kraft getreten, so hätte Hoeneß auf das Vermögen von 20 Mio Euro zwischen 21 und 41 Prozent zahlen müssen, mithin zwischen 4 und 8 Millionen Euro. So hat er also dank SPD und Grünen immerhin ein erkleckliches Sümmchen gespart, nämlich zwischen 1 und 5 Millionen. Und er bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso straffrei, wenn auch nicht anonym.

Ob dem Fiskus aber die Tatsache, die Steuerbetrüger nun namentlich zu kennen, wirklich solche immensen Steuerverluste wert sein soll, bezweifle ich. Zumal man davon ausgehen muss, dass nun nur ein Teil der Steuerbetrüger gefasst wird bzw. bekannt wird.

 

0

psychofan schrieb:
Im übrigen zeigt der Artikel der SZ eindrucksvoll, welchen Schaden SPD und Grüne mit der Ablehnung des Steuerabkommens angerichtet haben.
wow, und ich dachte schon die verrückteste Spekulation sei die mit den mehreren hundert Millionen Vermögen.

Aber rechnen wir doch einmal nach: bei einem angenommenen Anfangsvermögen von 12,5 Mio und einem Endvermögen von 20 Mio und einer Rendite bei Aktienspekulation von 5% (was angesichts des Crashs ab 2001 eher hoch gegriffen ist) und ohne weitere Geldzuflüsse aus D nach CH ergibt sich nach Expertenschätzungen ein Steuersatz von 21 bis 25% auf das Endvermögen, also 4 bis 5 Mio. Euro. Die kolportierten 41% wären nur in absolut exotischen Ausnahmefällen fällig gewesen.

Ob die angeblich gezahlten 3 Millionen eine erste Zahlung oder eine Gesamtsumme sind steht noch lange nicht fest. Wie Sie dazu kommen, das als "zutreffend" zu bezeichnen, das würde ich gerne wissen. Die allgemeine Einschätzung von Prof. Hechtner von der FU Berlin lautet jedenfalls:

  • Das Steueraufkommen aus der Einmalzahlung (unter den obigen Annahmen) erfasst in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nur 37% des Gesamtbetrags an Steuern und Zinsen, welche sich über einen Zeitraum von 10 Jahren bei Anwendung der Selbstanzeige ergeben.
  • Fällt auch der Zuschlag nach § 398a AO an, so verringert sich der Wert auf ca. 36%.

Zudem muss im Zusammenhang mit der Selbstanzeige auf weitere Aspekte hingewiesen werden. Die im
Zusammenhang mit einer Selbstanzeige stattfindende Verzinsung mit 6% p.a. des hinterzogenen Betrages
(z.B. § 235 AO) findet nur unzureichende Abbildung im Steuerabkommen. Gleiches gilt für den mit
dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeführten Zuschlag von 5% auf die hinterzogene Steuer nach
§ 398a AO.

 

psychofan schrieb:

Im übrigen zeigt der Artikel der SZ eindrucksvoll, welchen Schaden SPD und Grüne mit der Ablehnung des Steuerabkommens angerichtet haben.

So wird grob überschlägig (aber zutreffend) in der SZ vorgerechnet:

http://www.sueddeutsche.de/sport/ermittlungen-gegen-uli-hoeness-vorbild-a-d-1.1654668-2

 

Angeblich hat Hoeneß dann, wie aus politischen Kreisen verlautet, dem Fiskus drei Millionen Euro Steuern und Zinsen nachgezahlt. Diese Summe ist offiziell nicht bestätigt; sie lässt auf einen Gewinn in Höhe von sechs Millionen Euro schließen. Demnach müsste sich das diesen Erträgen zugrunde liegende Vermögen - bei einer durchschnittlichen Rendite von drei Prozent (was hoch gegriffen ist) - auf etwa 18 bis 20 Millionen Euro belaufen. Das ist derzeit nur eine Annahme, nicht mehr.

 

Wäre das Steuerabkommen hingegen in Kraft getreten, so hätte Hoeneß auf das Vermögen von 20 Mio Euro zwischen 21 und 41 Prozent zahlen müssen, mithin zwischen 4 und 8 Millionen Euro. So hat er also dank SPD und Grünen immerhin ein erkleckliches Sümmchen gespart, nämlich zwischen 1 und 5 Millionen. Und er bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso straffrei, wenn auch nicht anonym.

Ob dem Fiskus aber die Tatsache, die Steuerbetrüger nun namentlich zu kennen, wirklich solche immensen Steuerverluste wert sein soll, bezweifle ich. Zumal man davon ausgehen muss, dass nun nur ein Teil der Steuerbetrüger gefasst wird bzw. bekannt wird.

 

 

Das würde jedoch nur gelten, wenn weißes, bereits versteuertes, Geld in der Schweiz angelegt war, was jedoch Ausnahmen sind . In der Regel sind es komplett Schwarzgelder, sodass Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbe- und Umsatzsteuern hinterzogenen sind, also >50% Steuern + Vollverzinsung zu bezahlen sind.

 

Rot/grün hatten also völlig Recht mit der Ablehnung!

 

 

5

Gast schrieb:

Das würde jedoch nur gelten, wenn weißes, bereits versteuertes, Geld in der Schweiz angelegt war, was jedoch Ausnahmen sind . In der Regel sind es komplett Schwarzgelder, sodass Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbe- und Umsatzsteuern hinterzogenen sind, also >50% Steuern + Vollverzinsung zu bezahlen sind.

 

Rot/grün hatten also völlig Recht mit der Ablehnung!

 

Sie haben völlig recht mit Ihrer Analyse, gehen jedoch von einer falschen Grundannahme aus. Wie im Falle Hoeneß auch handelt es sich mittlerweile in über 90 Prozent der Fälle "nur" um die Hinterziehung der Kapitalertragssteuer. Es wurde also bereits versteuertes Geld in der Schweiz angelegt, um diese weitere Steuer auf die Erträge zu sparen.

Jetzt müssen wir uns nur noch gegenseitig die Quellen um die Ohren schlagen. Ich mach mich schon mal auf die Suche ...

Eine Dunkelziffer wird allerdings immer bleiben, da es ja allenfalls Statistiken über ertappte Hinterzieher gibt.

Diejenigen, die in die Selbstanzeige gehen, sind nicht repräsentativ. Gerade diejenigen, die weitere Steuern hinterzogen haben (und somit steuerlich wie auch strafrechtlich mehr zu befürchten haben), weichen eher in andere Steueroasen aus anstatt den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu finden.

0

psychofan schrieb:

 

Sie haben völlig recht mit Ihrer Analyse, gehen jedoch von einer falschen Grundannahme aus. Wie im Falle Hoeneß auch handelt es sich mittlerweile in über 90 Prozent der Fälle "nur" um die Hinterziehung der Kapitalertragssteuer. Es wurde also bereits versteuertes Geld in der Schweiz angelegt, um diese weitere Steuer auf die Erträge zu sparen.

(Hervorhebung von mir)

 

Möchten Sie hiermit andeuten, dass Sie über Insiderwissen  betreffend Fall Hoeneß verfügen? Die Öffentlichkeit wird über die Herkunft - weiß, schwarz, schmier - der Gelder niemals etwas erfahren und das nennt man Steuergeheimnis.

3

psychofan schrieb:
Wie im Falle Hoeneß auch handelt es sich mittlerweile in über 90 Prozent der Fälle "nur" um die Hinterziehung der Kapitalertragssteuer. Es wurde also bereits versteuertes Geld in der Schweiz angelegt, um diese weitere Steuer auf die Erträge zu sparen.
Hoeneß hat gesagt, dass er das Steuerabkommen nutzen wollte, um sein Kapital durch die Steuerabgeltung wieder verfügbar zu machen. Andererseits hätte er das Gleiche auch schon 2012 durch eine Selbstanzeige erreichen können - da wäre er genauso anonym geblieben wie beim Steuerabkommen. Angesichts der immer wieder auftauchenden Steuer-CDs bestand offensichtlich ein gewisser Druck, reinen Tisch zu machen. Hoeneß ist sicher so einzuschätzen, dass er die Steuerbelastung durch das Schweizer Abkommen kannte und gegenrechnen ließ, welche Steuerbelastung ihm durch eine Selbstanzeige entstehen würde. Er entscheid sich offensichtlich für die "Billiglösung" Steuerabkommen und erst als diese ihm nicht mehr zur Verfügung stand, musste er zur Selbstanzeige schreiten. 
psychofan schrieb:
Jetzt müssen wir uns nur noch gegenseitig die Quellen um die Ohren schlagen. Ich mach mich schon mal auf die Suche ...
siehe Link in meinem Beitrag oben: das Steuerabkommen hätte für die von Ihnen genannte Konstellation (unversteuerte Erträge aus Kapital aus versteuertem Einkommen) eine 100% Amnestie zum Schnäppchenpreis von 37% der üblichen Kosten einer Selbstanzeige bedeutet.

 

psychofan schrieb:
 Gerade diejenigen, die weitere Steuern hinterzogen haben (und somit steuerlich wie auch strafrechtlich mehr zu befürchten haben), weichen eher in andere Steueroasen aus anstatt den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu finden.
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt: dieser Anteil ist sehr klein, siehe http://www.heute.de/Fall-Hoene%C3%9F-wird-zum-Politikum-27619906.html?ta...

Mein Name schrieb:

siehe Link in meinem Beitrag oben: das Steuerabkommen hätte für die von Ihnen genannte Konstellation (unversteuerte Erträge aus Kapital aus versteuertem Einkommen) eine 100% Amnestie zum Schnäppchenpreis von 37% der üblichen Kosten einer Selbstanzeige bedeutet.

Nur weil ich Ihre Beiträge sonst durchaus schätze, habe ich mir mal die Mühe gemacht und Ihren Link überflogen.

http://www.askwiki.ch/files/6613/4848/7131/FA_des_Bundestages_Prof._Hechtner.pdf

Es handelt sich eindeutig um ein Gutachten der Opposition zur Wirkung des Steuerabkommens. Achten Sie mal auf die Prämissen, unter der dieses Artikelchen zum gewünschten Ergebnis kommt:

 

"Für die Darstellung der Wirkungsweise zur Nachversteuerung werden zwei m.E. typische Szenarien betrachtet. Fall I beinhaltet eine Konstellation, in der einmalig unversteuertes Geld in die Schweiz transferiert und dort angelegt wurde. Weitere Zahlungsflüsse existieren nicht. In Fall II werden jährlich unversteuerte Beträge in die Schweiz transferiert."

 

Mein Beitrag hingegen behandelte ausdrücklich den Standartfall, nämlich die Nichtangabe von Kapitalerträgen aus versteuertem Einkommen.

Dass Ihr Juniorprofessor Herr Hechtner diese häufigste Konstellation einfach ausblendet, kann nur als billiger Taschenspielertrick bezeichnet werden. 

An anderer Stelle liefert er zumindest eine nachvollziehbare Erklärung, warum er diese häufigste Konstellation nicht behandelt: Jeder, der nur Zinsen nicht versteuert hat, wäre ja verrückt, wenn er nicht in Selbstanzeige ginge, sondern statt dessen das Steuerabkommen wählte. Selbstanzeige ist im Falle nicht erklärter Kapitalerträge natürlich die billigste Lösung, was Herr Hechtner etwas kleinlaut und verklausuliert schließlich einräumt.

Somit kann man festhalten:

  1. Mit Steuerabkommen wäre jeder gezwungen gewesen, sich entweder für Selbstanzeige oder für anonyme einmalige Vermögensversteuerung zu entscheiden. Ein „Weiter so“ hätte es jedenfalls nicht gegeben, alle wären zur Kasse gebeten worden.

  2. Das Steuerabkommen wäre für alle mit nicht-erklärten Einkünften aus ausländischem Kapitalvermögen die teuere Lösung gewesen. Die allermeisten hätten somit die Selbstanzeige gewählt, wären aber zumindest zu einer Entscheidung gezwungen gewesen. Dies sieht auch Prof. Hechtner so.

  3. Eine kleine Minderheit mit echtem Schwarzgeld hätte allerdings vom Steuerabkommen unverschämt profitiert (das sind dann die Fälle 1 und 2 wie unter 2.3 beschrieben). Soweit es sich um echte Kriminelle handelte (also z.B. Mafia und nicht etwa um Erbschaften etc.), so hätten diese Kriminelle sich aber auch unter den Bedingungen des Steuerabkommens keine Straffreiheit in Deutschland erkauft. Solche Gelder aus Verbrechen waren ausdrücklich von der Weißwäsche ausgenommen.

 

0

Und wieder hat`s einen sogenannten "Saubermann" erwischt (Friedmann & Co. lassen grüßen) - und was soll das Gerede um Straffreiheit bei Selbstanzeige!? Wenn da mal nicht zuvor gutgemeinte Tips bei Herrn Hönes eingetroffen sind. Warum sonst sollte er nach jahrelangem Schweigen, Hinterziehen und etlichen bereits angekauften Steuer-CD`s diesen Schritt gewählt haben? Begreifen diese Damen und Herren denn noch immer nicht, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und sie obendrein damit der Allgemeinheit schaden?

Ich sehe aber auch unsere Politiker und unsere Gesetzgebung mit in der Verantwortung. Was ist z. Bspl. mit den groß angekündigten Gesätzesänderungen und den höheren Strafen für Steuerbetrüger? Nichts - dafür aber weiterhin jede Menge Schlupflöcher und großzügige Angebote seitens der Politik, um solchen Personen die gerechte Strafe zu ersparen.

Bei so viel Heuchelei wird mir nicht nur schlecht, vielmehr kann man nur hoffen, dass nicht irgendwann auch noch Mördern und Kinderschändern (Prominenz natürlich vorausgesetzt) Straffreiheit bei einer Selbstanzeige zugesichert wird. (Sorry für diesen Vergleich, aber vielleicht verstehen so diese Damen und Herren besser, dass es sich hier um Straftaten handelt und diese ohne Ansehen der Person verfolgt und geahndet werden müssen)

M. Hols

5

Steuerhinterzieher dürfen einfach nicht geschützt werden. Ein Steuerabkommen hätte die Steuerhinterziehung nach m. E. gesellschaftstauglich gemacht, was fatal für dieses Land wäre.

 

Die ständigen Strafbefreiungen für gierige Menschen nützen diesem Staat rein garnichts. So wandelt man erfolgreich eine Drohkullisse zu einem Adrenalinkick wenn wieder eine CD gekauft wird.

 

Das Problem wird wohl einzig über internationale Offenlegungspflichten in den Griff bekommen werden.

5

Steuerhinterzieher dürfen einfach nicht geschützt werden. Ein Steuerabkommen hätte die Steuerhinterziehung nach m. E. gesellschaftstauglich gemacht, was fatal für dieses Land wäre.

 

Die ständigen Strafbefreiungen für gierige Menschen nützen diesem Staat rein garnichts. So wandelt man erfolgreich eine Drohkullisse zu einem Adrenalinkick wenn wieder eine CD gekauft wird.

 

Das Problem wird wohl einzig über internationale Offenlegungspflichten in den Griff bekommen werden.

0

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/affaere-um-konto-in-der-schweiz-ad...

Wenn die Geschichte in den Grundzügen ("Spielgeld", höhere Angebote von Adidas-Konkurrenten) stimmt, dann steht doch die Möglichkeit der Untreue in einem besonders schweren Fall zu Lasten der FC Bayern München AG im Raum?
Wäre allerdings 2011 oder 2012 verjährt - evtl. auch ein Grund für das Abwarten des Herrn Hoeneß.

a) woher nehmen Sie die Belege für die Behauptung, das versteuerte Kapital sei der Standardfall und nicht das unversteuerte, also Schwarzgeld?

b) woher nehmen Sie die Belege für die Annahme, Hoeneß hätte die Schenkung der 5 Millionen von Louis-Dreyfus in Deutschland ordnungsgemäß versteuert?

http://www.sueddeutsche.de/sport/verdacht-auf-steuerhinterziehung-richte...

Quote:
Gegen Bayern-Präsident Uli Hoeneß liegt ein Haftbefehl vor. Nach SZ-Informationen war Hoeneß am 20. März von Strafverfolgern der Staatsanwaltschaft München II vorläufig festgenommen worden. Gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die vorläufige Festnahme ist aber ein ernster Hinweis, dass die Selbstanzeige möglicherweise nicht strafbefreiend sein wird.

Mein Name schrieb:

a) woher nehmen Sie die Belege für die Behauptung, das versteuerte Kapital sei der Standardfall und nicht das unversteuerte, also Schwarzgeld?

 

Das weiß letztendlich keiner. Ein gewisses Indiz können aber die Publikationen der entsprechend spezialisierten Kanzleien sein. Diese haben zumindest einen gewissen Überblick über das Klientel, welches Beratung sucht.

Zitat http://www.erbrechts-spezialist-augsburg.de/content/view/151/41/lang,de/

Das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen hätte lediglich den Personenkreis bevorzugt, die bereits unversteuerte Gelder in der Schweiz hatten; d. h. Freiberufler, Gewerbetreibende u. a., die aus ihrer Tätigkeit Einnahmen erzielt haben, und die diese dem deutschen Fiskus gegenüber nicht erklärt haben, und dabei Steuern hinterzogen haben, wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und hieraus resultierende Einkommensteuer. Derartige Fälle sind aber nur Einzelfälle, wobei aber bei den Einzelfällen hierbei wiederum zu beachten ist, dass hier, wenn dergestalt vorgegangen wird, im erheblichen Umfang Steuern hinterzogen worden sind.

 

Mein Name schrieb:

b) woher nehmen Sie die Belege für die Annahme, Hoeneß hätte die Schenkung der 5 Millionen von Louis-Dreyfus in Deutschland ordnungsgemäß versteuert?

Keine Ahnung, ob das so ist. Mir erscheint diese "Schenkung" auch hochverdächtig. Andererseits hat Hoeneß ja Experten für die Selbstanzeige. Die Höhe der Zahlung ans FA (berichtet werden 3 Mio) erscheint mir für echtes Schwarzgeld viel zu niedrig. Damit entfiele die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige - die Hoeneß-Experten werden doch wohl rechnen können?

 

 

4

Offenbar war die Millionensumme ja keine Zahlung ans FA, sondern eine Kaution ...

psychofan schrieb:
Ein gewisses Indiz können aber die Publikationen der entsprechend spezialisierten Kanzleien sein. Diese haben zumindest einen gewissen Überblick über das Klientel, welches Beratung sucht.
Und da nehmen Sie ausgerechnet eine Zweimannklitsche als Referenz? Die einfach so einen Satz hinschreibt, kopiert wahrscheinlich aus der Regierungsvorlage des Gesetzes? Ich glaube, das ZDF hat sich mit Frau Paul da die bessere Expertin geholt: http://www.k-m-z.de/ulrike-paul.html bzw. http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=286&tx_ttnews[tt_news]=827&tx_t...

Noch einmal - und das schreibt auch Frau Paul in einem Zeitungsbeitrag: auch nach Inkrafttreten des Steuerabkommens wäre einem Steuerpflichtigen die Selbstanzeige als anonyme Möglichkeit der Nachversteuerung offen gestanden und wie Sie richtig bemerken, wäre das bei Kapital aus versteuertem Einkommen oft günstiger als die Pauschalzahlung nach dem Steueramnestieabkommen gewesen. Die Tatsache, dass Hoeneß aufs Steuerabkommen gewartet hat ist ein klares Indiz, dass er auch finanziell davon profiziert hätte. Und viele andere auch, sonst hätte die Koalition wegen lumpigen 2-4 Mrd. Euro Mehreinnahmen nicht so einen Wind gemacht.

Mein Name schrieb:

Offenbar war die Millionensumme ja keine Zahlung ans FA, sondern eine Kaution ...

Ich habe es so verstanden, dass Hoeneß im März 5 Millionen Euro Kaution für die Außerkraftsetzung des Haftbefehls zahlte und zuvor schon 3,2 Mio Euro im Rahmen der Selbstanzeige. Diese Zahlung muss zeitnah erfolgen und sollte in der Regel etwas höher sein als die zu erwartende Steuernachzahlung. Zahlt man zu wenig, so scheitert die Selbstanzeige. Anscheinend mittlerweile eine hochkomplexe Materie und nur was für Spezialisten...

Mein Name schrieb:

Noch einmal - und das schreibt auch Frau Paul in einem Zeitungsbeitrag: auch nach Inkrafttreten des Steuerabkommens wäre einem Steuerpflichtigen die Selbstanzeige als anonyme Möglichkeit der Nachversteuerung offen gestanden und wie Sie richtig bemerken, wäre das bei Kapital aus versteuertem Einkommen oft günstiger als die Pauschalzahlung nach dem Steueramnestieabkommen gewesen.

Da sind wir uns einig.

 

Mein Name schrieb:

Die Tatsache, dass Hoeneß aufs Steuerabkommen gewartet hat ist ein klares Indiz, dass er auch finanziell davon profiziert hätte. Und viele andere auch, sonst hätte die Koalition wegen lumpigen 2-4 Mrd. Euro Mehreinnahmen nicht so einen Wind gemacht.

Bei Hoeneß liegt die Vermutung nahe. Es könnte aber auch sein, dass er aufs Steuerabkommen zählte, weil er absolute Anonymität wollte. Die Selbstanzeige läuft zwar auch meist ohne Öffentlichkeit ab, birgt aber doch gewisse Risiken, die sich in seinem Fall wohl alle verwirklicht haben. Ich nehme an, Hoeneß hätte es sich leisten können, auch 1 oder 2 Milliönchen mehr zu zahlen und dafür in absoluter Anonymität zu bleiben.

 

Problematisch sind natürlich die "vielen andere auch, die profitiert hätten". Wieviele das genau gewesen wären, weiß letztlich kein Mensch. Ich habe verschiedentlich von Schätzungen zwischen 5 bis 20 Prozent gelesen, die angeblich mit dem Steuerabkommen wirklich deutlich besser gefahren wären, also eigentlich nicht viele. Andererseits handelte es sich hierbei oft um extrem hohe hinterzogene Steuern jeweils im Millionenbereich, und die kriminelle Energie bei der Hinterziehung der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer ist durchweg höher als die bei Nichtdeklarierung nur der Kapitalerträge.

 

5

Mein Name schrieb:

Ich glaube, das ZDF hat sich mit Frau Paul da die bessere Expertin geholt: http://www.k-m-z.de/ulrike-paul.html 

Noch einmal - und das schreibt auch Frau Paul in einem Zeitungsbeitrag: auch nach Inkrafttreten des Steuerabkommens wäre einem Steuerpflichtigen die Selbstanzeige als anonyme Möglichkeit der Nachversteuerung offen gestanden und wie Sie richtig bemerken, wäre das bei Kapital aus versteuertem Einkommen oft günstiger als die Pauschalzahlung nach dem Steueramnestieabkommen gewesen. 

 

Hierzu schreibt Ihre/ZDF Frau Paul übrigens:

"Billig kommen die Altvermögen mit der neuen Regelung allerdings nicht davon. ... Der Steuerbetrag, der dem deutschen Fiskus dafür zugeflossen wäre, hätte etwa 10 bis 15 Prozent des Kapitals ausgemacht. Demgegenüber sieht das neue Steuerabkommen aber vor, dass zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögens abgeführt werden müssen - also deutlich mehr.

...

Geht es nicht nur um unversteuerte Kapitalerträge, sondern auch  um große unversteuerte Vermögen aus Schwarzgeld oder Erbschaft, dürfte die Neuregelung wiederum vorteilhafter sein als eine Selbstanzeige."

5

psychofan schrieb:
Hierzu schreibt Ihre/ZDF Frau Paul übrigens
genau das, was ich bereits oben zitiert habe ...

Hier etwas detaillierter: http://www.sueddeutsche.de/sport/uli-hoeness-und-die-steueraffaere-final...

 

und zum Thema Adidas-Geschäft und Spielgeld: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/uli-hoeness-nike-und-adidas-casino...

sowie: Seehofer wusste schon im Januar Bescheid, ab Februar das Justizministerium. Vom Steuergeheimnis hält man wohl in München nicht sehr viel ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/steueraffaere-seehofer-wusste-...

Wer kann mir sagen wie hoch die Prämie für einen FC Bayern Präsidenten ist, der seinen Club zum Champions - League Finale führt und der Verein dann dort als Gewinner hervorgeht? Sowohl der materielle Gewinn als auch der immaterielle Gewinn in Form von Reputation, Image, Anerkennung der Leistung etc.

Soweit ich informiert bin, sind doch Arbeitsverträge mit Spielern auch immer mit erfolgsabhängigen, materiellen Komponenten versehen. Bei bestimmter Zielerreichung, werden doch dann Tantiemen ausgeschüttet - sofern man zum Erreichungszeitpunkt ein nicht ruhendes Arbeitsverhältnis hat, oder ? Das gleiche gilt analog für die damit einhergehenden immateriellen Gewinne - hat man offiziell keine aktive Rolle, kann man sich den Ruhm nur schwerlich auf die Schultern setzen lassen.

Kann das ein Grund sein, warum man eine Entscheidung getroffen hat, dass Hoeneß weiterhin offizielle FC-Bayern Präsident ist, nicht selber zurücktritt, nicht sein Amt ruhen lässt etc. ?

Also am Ende des Tages die nicht besiegte Spielsucht wieder zu Tage tritt. Haben die Entscheidungsträger die hierfür verantwortlich sind (Aufsichtsrat des FC Bayern mit honorig besetzten Führungspersönlichkeiten aus der Deutschen Wirtschaft von Adidas, Deutsche Telekom, Hubert Burda Media, UniCredit Group, ehem. bay. Ministerpräsident a.D. bis zu VW) ,  evtl. Angst einem süchtigen Spieler, der sich mitten in einem seiner anspruchvollsten Spiele seines Lebens befindet, den nah greifbaren Gewinn (Champions-League Sieger) vor der Nase wegzunehmen und damit quasi kurz vor dem Schachmatt für alle Gegner mit der Hand alle Figuren vom Spielbrett zu fegen und den Spieler damit zur Weissglut zu bringen? Wie würden sie mit solch einem Spieler in ihrem eigenem Unternehmen umgehen? Wie sind sie bis dato mit solchen Fällen in ihren eigenen Reihen umgegangen?

Wirklich schade, dass man hier die Chance nicht ergriffen hat um der breiten Bevölkerung zu zeigen, dass Moral, ethisches Verhalten, ehrenhaftes Unternehmertum tatsächlich vor der Befriedigung eigener, selbstherrlicher Triebe , politischem Agitieren etc. steht und sich nicht nur auf vergangene, heldenhafte Spenden, Tätigkeiten etc. beruft. Hoeneß selbst nicht und auch die anderen Entscheider nicht, stattdessen beruft man sich auf die Verschwiegenheitspflicht. Selbst Leute wie Seehofer, finden hier noch Argumentationsketten die einen Rücktritt oder das Ruhen des Amtes obsolet machen.

Schade, dass Hoeneß offenbar nicht versteht, dass er zumindest mal in der nächsten Spielrunde (Champions-League Finale) - allein aus politischen Gründen - aussetzen muss. Sich selbst mal zurückzunehmen, sich selber nicht so wichtig nehmen ist leider keine ausgeprägte Stärke von ihm. In der Vergangenheit nicht, auch nicht in der Zukunft - schade.

Dem kleinen Mann zeigt das nur immer wieder: Die richtigen Kontakte, das richtige Netzwerk sind mittlerweile mehr als die halbe Miete.

 

 

 

 

0

Laut SPON beantragt die STA im Fall Hoeneß nur eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Begründung:2,3 Mio der Steuerschuld sind nach 5 Jahren (?) verjährt, somit bleibt nur eine Steuerschuld von 900.000€ und damit unter der magische Grenze von 1 Mio. -> Bewährung ist möglich.

Nur: Wie kommt die STA zur 5j. Verjährungsfrist? Von leichtfertiger Steuerverkürzung (ohne Vorsatz) kann ja wohl keine Rede sein! Ist das wieder "Bayern-Spezial"?

 

http://www.spiegel.de/sport/fussball/fc-bayern-hoeness-kann-in-steueraff...

0

Kommentar hinzufügen