Ist eine Honorarklage Patentstreitsache?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.04.2013

Mit der Fragestellung, ob bei der Honorarklage eines Rechtsanwalts neben den Rechtsanwaltskosten auch die Kosten der zusätzlich tätigen Patentanwälte erstattungsfähig sind, hat sich der BGH im Beschluss vom 20.03.2013 – X ZB 15/12 befasst. Der BGH kam zu dem zutreffenden Ergebnis, dass keine Patentstreitsache vorliegt, wenn zur Beurteilung der Frage, ob die Honorarforderung berechtigt ist, das Verständnis der Erfindung keine Rolle spielt und es deshalb keines besonderen Sachverstands bedarf, um für die Endgeltung der dem Anwalt übertragenen Erwirkung eines technischen Schutzrechts maßgeblichen Umstände erfassen und beurteilen zu können.

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