Bundestag stimmt 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zu
von , veröffentlicht am 17.05.2013In der Sitzung vom 16.05.2013 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung angenommen. Eine strukturelle und lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren zum 01.07.2013 hat damit zumindest die parlamentarische Hürde des Bundestags genommen. Erwartungsvoll wird der Beschlussfassung des Bundesrats entgegengesehen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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