Ab wann ist der Anwalt arbeitsunfähig?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.05.2013

Der BGH hat sich im Urteil vom 03.04.2013 – IV ZR 239/11 mit der Frage befasst, ob bei einem Anwalt nach einem leichten Schlaganfall weiterhin Arbeitsunfähigkeit bestand. Denn das Lesen von Texten war ihm nur mit großem Zeitaufwand möglich, andere Anwaltstätigkeiten (Mandantengespräche, Diktat, Auftreten vor Gericht) konnte er jedoch ausführen. Nach dem BGH stellt die Fähigkeit zum flüssigen Lesen und Durcharbeiten von Texten eine Grundvoraussetzung für das Ausüben des juristischen Berufs dar, die weitgehend erhaltene Lesefähigkeit sei für den Beruf des Rechtsanwalts unabdingbar. Einen Anwalt träfen bei der Bearbeitung jedes Mandats umfassende Sorgfaltspflichten. Er müsste die höchstrichterliche Rechtsprechung anhand der amtlichen Sammlungen und der einschlägigen Fachzeitschriften verfolgen. Auch sei der Anwalt vielfach gezwungen, umfangreiche Urkunden und Texte zu studieren und inhaltlich zu verarbeiten..... Positiv zu bemerken ist deshalb, dass die Entscheidung des BGH der Komplexität anwaltlicher Tätigkeit hinreichend Rechnung trägt.

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