Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath: Was ist wahr, was Wahn?

 

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1429305/Fall-Mollath_Was-ist-wahr-was-Wahn?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

..es ist schon sehr interessant, was Journalisten ohne Recherge eines Falles für Unsinn schreiben können. Da wird es einem erst mal klar was man von der Presse so alles vorgesetzt bekommt und glauben soll. Jetzt kann man sich auch vorstellen was man von so manch anderen Artikel zu halten hat!

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Fischer-Mobile schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath: Was ist wahr, was Wahn?

 

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1429305/Fall-Mollath_Was-ist-wahr-was-Wahn?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

..es ist schon sehr interessant, was Journalisten ohne Recherge eines Falles für Unsinn schreiben können. Da wird es einem erst mal klar was man von der Presse so alles vorgesetzt bekommt und glauben soll. Jetzt kann man sich auch vorstellen was man von so manch anderen Artikel zu halten hat!

 

Genauso erstaunlich ist es, dass "man" es sich "jetzt" erst "vorstellen" "kann".

Willkommen in der Gegenwart!

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Da die Versteigerung des Hauses zeitlich vor dem Prozess vor dem Landgericht stattfand, und Frau Müller das Haus nach eigenen Angaben vor der Versteigerung "aufgeräumt" und das Attest gefunden hat, stellt sich die Frage, warum sie die "Originalurkunde" nicht als Beweis einbrachte. Vielleicht weil die Darstellung in der "Zweitausfertigung" nicht identisch ist? Zwei Urkunden, die ein und denselben Vorgang unterschiedlich darstellen, machen sich nicht gut.

 

Falls sie bis auf "i.V" komplett identisch sind - ein Grund mehr für einen Wiederaufnahmeantrag, eine neue Verhandlung wäre ja der einzige Weg, dieser neuen Tatsache rechtliche Geltung zu verschaffen.

 

Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft.

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"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau Petra M., Jochen Horn, erhielt bereits einen Anruf vom General-Staatsanwalt. „Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache" wurde er gebeten, das Attest den Ermittlern zur weiteren Prüfung vorzulegen."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ein_grund_der_wiederaufnahme_wackelt_168481#comment-10151

Ob mit oder ohne "i.V." im Attest, es geht bei beiden Möglichkeiten NICHT daraus hervor, dass NICHT FRAU Dr. Reichel untersucht hat, sondern der Sohn.

Es wäre nur die Frage, wer das Attest geschrieben hat.
Also irrelevant....aber General Nerlich sucht immer noch Gründe GEGEN eine Wiederaufnahme?

Otto Lapp und der NK zeigen also auch, dass die Justiz eine Wiederaufnahme zu verhindern sucht....

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Bille schrieb:

"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau Petra M., Jochen Horn, erhielt bereits einen Anruf vom General-Staatsanwalt. „Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache" wurde er gebeten, das Attest den Ermittlern zur weiteren Prüfung vorzulegen."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ein_grund_der_wiederaufnahme_wackelt_168481#comment-10151

Ob mit oder ohne "i.V." im Attest, es geht bei beiden Möglichkeiten NICHT daraus hervor, dass NICHT FRAU Dr. Reichel untersucht hat, sondern der Sohn.

Es wäre nur die Frage, wer das Attest geschrieben hat.
Also irrelevant....aber General Nerlich sucht immer noch Gründe GEGEN eine Wiederaufnahme?

Otto Lapp und der NK zeigen also auch, dass die Justiz eine Wiederaufnahme zu verhindern sucht....

 

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Der Sohn der Frau Dr. Reichel war damals Arzt in Weiterbildung, landläufig unter Ärzten auch Azubi genannt. Ein Weiterbildungsassistent darf nur unter Aufsicht und Anleitung des Praxisinhabers arbeiten. Er soll lernen. Zu seinen erlaubten Tätigkeiten gehört ganz sicher nicht, Dokumente auszustellen, die vor Gericht quasi über Freispruch oder lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden.

Ich will zu Gunsten von Richter Brixner unterstellen, dass dieser selbstverständlich sowohl den Weiterbildungsassistenten als auch die Frau Dr. Reichel als verantwortliche Fachärztin als Zeugen geladen hätte, hätte er damals gewusst, dass das Attest in Wirklichkeit von einem Azubi stammt. Er hätte eruiert, ob die Fachärztin Frau Dr. Reichel den Befund überprüft hat und der Sohn unter Aufsicht und Anleitung gearbeitet hat. Er wäre dann zum Schluss gekommen, dass ein ärztlicher Azubi (das ist ein Weiterbildungsassistent) jedenfalls nicht die Qualifikation als Sachverständiger hat. Er hätte den Sohn allenfalls als Zeugen vernommen. Das Dokument eines Weiterbildungsassistenten, welches vermutlich illegal zustande gekommen ist (da ohne Aufsicht, Anleitung und Überprüfung des Ausbilders), wäre jedenfalls als schriftliches ärztliches  Gutachten niemals durchgegangen.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass diese Problematik (die Sache mit der i.V. - Unterschrift, die das Dokument gänzlich entwertete) der Frau Mollath seinerzeit bekannt war. Sie hat also kurz vor dem Prozess um ein neues Dokument gebeten, diesmal bitte ohne i.V.- Unterschrift. Nur damit gelang es, das Gericht über die Qualifikation des Ausstellers zu täuschen.

Als Arzt bin ich mit der Problematik des Statuses eines Weiterbildungsassistenten gründlich vertraut. Wer erste Informationen möchte, findet sie bei der KVB:

 

Auszug:

Der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Bayerischen Landesärztekammer verfügen.
Die Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen (!) Genehmigung der KVB.
Der Weiterbildungsassistent darf grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbilders tätig werden. Die permanente Anwesenheit des Vertragsarztes am Tätigkeitsort des genehmigten Weiterbildungsassistenten ist erforderlich

 

Es ist ganz offensichtlich, dass das Gericht über den Untersucher und den Aussteller der Urkunde getäuscht wurde oder sich getäuscht hat. Ich unterstelle hier jedoch Vorsatz der Frau Mollath.

 

 

 

 

 

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psychofan schrieb:

 

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Das hat aber nur einen Hinkefuss. 

"i.V" bezeichnet für gewöhnlich nur die Vetretung der Unterzeichnung (=Hersteller), nicht aber die Vertretung des Austellers (=untersuchender Arzt)

 

Ansonsten ist allem zuzustimmen, insofern man annimmt, Herr Dr. Reichel gibt sich für ein solches Manöver her.

Reine Spekulation.

 

Genauso kann man spekulieren, dass das ursprüngliche Attest auch erst kürzlich fabriziert wurde, um Frau Mielkes These, das mit dem Attest wäre so klar gar nicht, faktisch zu untermauern.

 

Der Phantasie ist keine Grenze gesetzt. Es kommt darauf aber nicht an, denn das Urteil stützt sich nur auf ein Attest, und dieses ist unecht mit oder ohne "i.V."

 

Herr Lapp wird sich kugeln vor Lachen, was er heute dank seiner Recherche wieder ausgelöst hat.

Wobei sich Herr Lapp vielleicht einmal fragen sollte, wie glaubwürdig seine "Partnerin" im allgemeinen ist. Diese bestreitet vehement G.M. jemals 500 000 Euro via Herr Braun in Aussicht gestellt zu haben.

 

Dem steht aber ein Schriftstück von G.M. vom  25.8.2002 entgegen , wo dieser schon ähnliches behauptet.

 

Gehoppst, wie gesprungen, trau,schau,wem...

psychofan schrieb:

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Der Sohn der Frau Dr. Reichel war damals Arzt in Weiterbildung, landläufig unter Ärzten auch Azubi genannt. Ein Weiterbildungsassistent darf nur unter Aufsicht und Anleitung des Praxisinhabers arbeiten. Er soll lernen. Zu seinen erlaubten Tätigkeiten gehört ganz sicher nicht, Dokumente auszustellen, die vor Gericht quasi über Freispruch oder lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden.

Ich will zu Gunsten von Richter Brixner unterstellen, dass dieser selbstverständlich sowohl den Weiterbildungsassistenten als auch die Frau Dr. Reichel als verantwortliche Fachärztin als Zeugen geladen hätte, hätte er damals gewusst, dass das Attest in Wirklichkeit von einem Azubi stammt. Er hätte eruiert, ob die Fachärztin Frau Dr. Reichel den Befund überprüft hat und der Sohn unter Aufsicht und Anleitung gearbeitet hat. Er wäre dann zum Schluss gekommen, dass ein ärztlicher Azubi (das ist ein Weiterbildungsassistent) jedenfalls nicht die Qualifikation als Sachverständiger hat. Er hätte den Sohn allenfalls als Zeugen vernommen. Das Dokument eines Weiterbildungsassistenten, welches vermutlich illegal zustande gekommen ist (da ohne Aufsicht, Anleitung und Überprüfung des Ausbilders), wäre jedenfalls als schriftliches ärztliches  Gutachten niemals durchgegangen.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass diese Problematik (die Sache mit der i.V. - Unterschrift, die das Dokument gänzlich entwertete) der Frau Mollath seinerzeit bekannt war. Sie hat also kurz vor dem Prozess um ein neues Dokument gebeten, diesmal bitte ohne i.V.- Unterschrift. Nur damit gelang es, das Gericht über die Qualifikation des Ausstellers zu täuschen.

Als Arzt bin ich mit der Problematik des Statuses eines Weiterbildungsassistenten gründlich vertraut. Wer erste Informationen möchte, findet sie bei der KVB:

 

Auszug:

Der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Bayerischen Landesärztekammer verfügen.
Die Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen (!) Genehmigung der KVB.
Der Weiterbildungsassistent darf grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbilders tätig werden. Die permanente Anwesenheit des Vertragsarztes am Tätigkeitsort des genehmigten Weiterbildungsassistenten ist erforderlich

 

Es ist ganz offensichtlich, dass das Gericht über den Untersucher und den Aussteller der Urkunde getäuscht wurde oder sich getäuscht hat. Ich unterstelle hier jedoch Vorsatz der Frau Mollath.

 

 

 

 

 

Kurios ist ja (wiedermal was) auch, dass Petra das Attest schon 2006 bei der Plünderung von Mollaths Haus gefunden haben will, der Arzt schon am 14.12.2012 zu den ganzen Sachen befragt wurde, seit März ist der WA der Staatsanwaltschaft öffentlich....

und erst jetzt, nachdem Lapp "recherchiert", findet man das Attest, die alten Karteikarten.

(Nicht gefünden, weil die nicht unter Mollath, sondern Mülle, Mädchenname, abgelegt wurden).

Wieviel Patienten haben die mit M? Tausende?

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@Gast schrieb:

 

"Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft."

 

Ein guter Grund, die Entscheidung um - sagen wir mal - rund ein Jahr zu verschieben.

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Joachim Bode schrieb:

@Gast schrieb:

 

"Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft."

 

Ein guter Grund, die Entscheidung um - sagen wir mal - rund ein Jahr zu verschieben.

 

Nö.

Die Gründe liegen vor. Rechtsbeugung, falsches Attest, Neue Zeugen usw...

Regensburg muß entscheiden, ob Rechtsbeugung ein Wiederaufnahmegrund ist ist, ob ein falsches Attest ein Wiederaufnahmegrund ist usw.

Steht zwar im Gesetzt, aber in Bayern...

Auf diese Entscheidung wartet man seit Monaten.

 

 

DANN erst entscheidet Regensburg, ob diese Gründe bewiesen sind. ...und erst dann käme dieses neue alte Attest erst ins Spiel.

 

 

 

 

 

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  1. 2002-05-31 Tag der vorgeworfenen Freiheitsberaubung: Angeblich hält Gustl Mollath seine Frau in der Ehewohnung für 1,5 Stunden fest, bis eine Freundin von Petra Mollath (die als Sprechstundenhilfe bei Dr. Reichel [s. P.9] arbeitet) nach Vereinbarung mit Petra Mollath nach 1,5 Stunden klingelt.

 

Der  Vorwurf der Freiheitsberaubung erscheint mir sehr fadenscheinig oder kann sogar als Vorsatz v. PM gedeutet werden.

PM geht allein in die Wohnung zu dem von ihr bezeichneten gefährlichen GM.

Es unlogisch, dass sie die Freundin im Auto warten ließ und sie  beauftragte nach 1,5 Stunden zu klingeln. Wenn der Mann wirklich so gefährlich war, so hätte die Freundin oder jemand anderer PM begleiten müssen.

Dass so eine Anzeige  vor Gericht durchgeht ist für mich unerklärlich. Auf mich erscheint der Vorwurf der Freiheitsberaubung als falsche Anschuldigung.

 

 

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@Bille schrieb:

 

"Regensburg muß entscheiden, ob Rechtsbeugung ein Wiederaufnahmegrund ist ist, ob ein falsches Attest ein Wiederaufnahmegrund ist usw.

Steht zwar im Gesetzt, aber in Bayern...

Auf diese Entscheidung wartet man seit Monaten.

 

DANN erst entscheidet Regensburg, ob diese Gründe bewiesen sind. ...und erst dann käme dieses neue alte Attest erst ins Spiel."

 

Also ist ein Jahr noch zu kurz geschätzt, bis Regensburg entscheidet? Vielleicht viel zu kurz?

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Fall Mollath: Das Millionenerbe und ein erhängter Kunde Erbschaft der Ex-Frau wirft viele Fragen auf – Bundesjustizministerium beobachtet Fall Mollath weiter

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154621

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Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html

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Gast schrieb:

Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html


 

Schöne Ablenkung!

 

Besser wäre eine Gesetzesänderung dahingehend, das der Regierungschef und die Minister keiner Partei angehören dürfen, und das diese Personen maximal acht Jahre im Amt bleiben können!

Zusätzlich sollte das Volk das Recht erhalten, ausserplanmäßig eine Regierung zu entlassen, wenn grobe Verstöße gegen Recht und Ordnung (siehe Frau Merk) erkennbar sind.

 

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Gast schrieb:

Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html

Noch wichtiger wäre die unabhängige Kontrolle der Justiz!

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Gabriels-Gorsolke sagte jedoch, Heisig sei eine Person des öffentlichen Interesses gewesen, Werner S. hingegen nicht. Daher dürfe sie keine Auskünfte geben – sie dürfe noch nicht einmal das Datum nennen, an dem Werner S. verstorben ist.

 

In einem Gespräch mit Telepolis widersprach Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, der Auffassung aus Nürnberg: "Die Presse hat eine öffentliche Aufgabe, der in einer demokratischen Gesellschaft eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Diese Aufgabe liegt unbestrittenermaßen darin, dass sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft, analysiert und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

Deiseroth sagte weiter, der Fall Mollath werde seit geraumer Zeit öffentlich diskutiert, die dubiosen und bisher unaufgeklärten Hintergründe seien immerhin auch Gegenstand von umfänglichen Untersuchungen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gewesen. Für Deiseroth liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich sowohl bei Gustl Mollath als auch seiner damaligen Ehefrau um – relativ gesehen - Personen der Zeitgeschichte handelt. "Hier steht die Frage im Raum", so Deiseroth, "ob der Suizid des Erblassers möglicherweise im Zusammenhang mit den – auch öffentlich - ausgetragenen Konflikten zwischen diesen Personen der Zeitgeschichte stehen könnte."

Der zeitliche Zusammenhang, die beruflichen Zusammenhänge und der Umfang des vermachten Erbes könnten, so Deiseroth, immerhin für einen Zusammenhang sprechen. "Dies wirkt sich auch zugunsten des presserechtlichen Auskunftsanspruchs aus. Der postmortale Persönlichkeitsschutz geht nach der Rechtsprechung nicht so weit, dass auch die äußeren Begleitumstände eines Todesfalls als höchst persönliche, gegenüber dem Presseauskunftsanspruch vorrangig schützenswerte Informationen zu werten wären und die Öffentlichkeit sich mit der bloßen Mitteilung des Todes und einer zusammenfassenden Bewertung – z.B. den Ausschluss von Fremdeinwirkungen - begnügen müsste", sagt Deiseroth und stellt fest: "Dies würde weder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch der demokratischen Kontrollfunktion der Presse gerecht."

Das Auskunftsbegehren eines Journalisten diene in diesem konkreten Fall "ersichtlich der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe der Presse."

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154510

 

Eine Bitte an Prof. Müller bzw. auch weitere Rechtskundige hier im Blog:

 

Wie schätzen Sie die Positionierung der Sta ein? 

Das ist doch eine interessante Rechtsfrage. Greift hier der "postmortale Persönlichkeitsschutz"?

 

Danke vorab für zielführende Antworten.

 

 

5

"Hier steht die Frage im Raum", so Deiseroth, "ob der Suizid des Erblassers möglicherweise im Zusammenhang mit den – auch öffentlich - ausgetragenen Konflikten zwischen diesen Personen der Zeitgeschichte stehen könnte."

Dass ein Richter am Bundesverwaltungsgericht derartige Zusammenhänge konstruiert, qualifiziert ihn als Autor für den Kopp-Verlag.  1996 gab es zumindest nach der offiziellen Darstellung sowohl Mollaths als auch seiner Frau eher noch keine Konflikte.

Chronologie: "1996 nimmt Gustl Mollath mit seiner Ehefrau und weiteren Kollegen an einem Seminar über Geldanlagen in der Schweiz teil. Die Bankmitarbeiter sollten die Kunden noch eingehender beraten und auffordern Schwarzgeld für diese in die Schweiz bringen zu dürfen. Anfangs begleitet Herr Mollath seine Frau manchmal bei diesen Kurierfahrten."
Das liest sich noch nicht wie Gewissensqual und Streit über diese Geschäfte.
 

Auch Edward Braun schreibt in seiner eV noch von FriedeFreudeEierkuchen bis 1995 und erst im Zusammenhang mit einer Nachfinanzierung ab 1998 von einem Telefonat mit Mollath, in dem der Bedenken wegen der HVB-Geschäfte äußert.

2002 schreibt Mollath dann an die HVB, dass ihn das alles "seit Jahren" quäle.

 

Dass der Suizid im Jahr 1996 in einem Zusammenhang mit den Problemen der Mollaths stehen könnte und man diese Person deshalb in die Öffentlichkeit zerren dürfe, ist ein R6-besoldetes Hirngespinst.

2

klabauter schrieb:

 ein R6-besoldetes Hirngespinst.

 

Ich habe sowieso allmählich das Gefühl, dass alle am Rad drehen.

 

Da erbte Frau M. einen Batzen Geld und der Erblasser erhängte sich auch noch - das kann ja wohl nach Auffassung mancher Unterstützer nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Sie geifern geradezu danach, Frau M. etwas anhängen zu können.

 

Ein Journalist gräbt ein Originalattest aus und dadurch soll eine (evt.) unechte Urkunde zu einer echten werden.

 

Der Verteidiger verspricht baldige Freilassung und vollständige Rehabilitation, zeigt sich aber bei Veranstaltungen hinsichtlich seines Wiederaufnahmeantrages pessimistisch.

 

Der bayrische Landtag schafft es nicht, ein Maßregelvollzugsgesetz auf die Beine zu stellen (wird von FDP blockiert, hört man), Seehofer möchte aber den § 63 StGB abändern. Gegen die Vorschrift als solche kann man ja nun wirklich nichts einwenden.

 

Mollath beklagt Folter und fehlenden Freigang in der "Hölle" Bayreuth, weigert sich aber, sich nach Ansbach verlegen zu lassen. Ein Stadtausgang kommt für ihn nicht in Frage, schließlich ist es unter seiner Würde, bei Rückkehr - wie alle - mal ins Röhrchen zu pusten. Er möchte am liebsten in ein Gefängnis, beschwert sich aber darüber, dass er nur 120 Telefonate im Monat führen darf (in der JVA dürfte er : genau 0!)

 

Ich gehe davon aus, dass das OLG das dünnste Brett bohrt und Mollath wegen Unverhältnismäßigkeit freilässt.

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Gastkommentator schrieb:

 Er möchte am liebsten in ein Gefängnis, beschwert sich aber darüber, dass er nur 120 Telefonate im Monat führen darf (in der JVA dürfte er : genau 0!)

 

Nun, wenn das BKH in seiner Stellungnahme nicht gelogen hat, könnte es Mollath ja einfach ein Prepaid-Handy überreichen und die Anordnung, die ja die ganze Station bestraft, da nun alle wegen Mollath nur 4 Anrufe à 20 min. zur Verfügung haben, wieder aufheben und von Mollath verlangen er solle seine Anrufe über sein eigenes Handy entgegen nehmen.

 

Gruppendynamisch war das auch wieder eine therapeutische Höchstleistung von Herrn Dr. Leipziger, solche "Hausregeln" für alle wegen Mollath zu erfinden.

 

Man kann die Weisheit nur bewundern...

Sehr geehrter Herr/Frau (?) klabauter ,gerade habe ich im Wolff-Blog gelesen 13.Juni 2013:Ich wünsche mir Gegner, keine Feinde. Gegner, mit denen man Klingen kreuzen kann. Sie melden sich nicht nur hier nicht, ich habe sie noch nirgendwo gefunden.Klabauter; auf dem Beck-Blog wäre nicht schlecht -: den hätte ich hier gern gesehen."http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/">http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/

Wäre das nicht etwas für Sie?Ich persönlich würde mich freuen,Sie auch dort zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

Die noch ausstehende Behauptung der CSU/FDP Fraktion, es wären behördlicher Seits keine Fehler gemacht worden -weder grobfahrlässig noch vorsätzlich- ist in sich zusammengebrochen.

 

Bille hat den Nachweis hier schon chronologisch aufgeführt,  die Darstellung findet sich auch ausgeschrieben hier: 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-1/#comment-14621

 

Richter Eberl nimmt also hinter dem Rücken der StA Einfluss auf ein polizeilches Ermittlungsverfahren durch zuspielen von Dokumenten aus seiner Akte. Und dies für einen Fall, der später nachweislich auf seinem Richtertisch landen muss.

 

Liebe Opposition,

dagegen sieht der Anruf des Herrn Brixners an Kummer wie eine Lappalie aus. Wo bleibt der Aufschrei?

 

Daraus ergeben sich auch weitere Fragen:

 

Was soll eigentlich Untersuchungsgegenstand bei der verfassungswidrigen Totalbeobachtung durch Herrn Leipziger gewesen sein?

Die Sachbeschädigungen waren zu der Zeit noch nicht aktenkundig.

Kann man Unterbringungen beschliessen aufgrund von Gutachten, deren Grundlage noch gar nicht gerichtlich erwiesen ist?

Wie kann Herr Leipziger verlautbaren lassen, sein Gutachten wäre nicht ausschlaggebend für die Unterbringung gewesen sein, da er doch als einziger -sogar noch vor Herrn Mollath- Kenntnis von den Anklagepunkte hatte?

 

Geht der UA in eine Verlängerung? Wo bleibt die Ankündigung?

 

Selbst Herr Aiwanger sollte in der Lage sein, zu fragen, warum das Jusitzministerium diesen Vorgang nicht untersucht.

Kann es daran liegen das all diese Vorgänge unter dem Präsidiums des Herrn Nerlicham AG stattfanden?

Ist Herr GenStA angesichts dieser Vorgänge nicht befangen und strich deshalb die Reifenstecherien aus dem WA Antrag?

 

Schläft die Opposition in Bayern?

 

Steht die Polizei nicht mehr unter der parlamentarischen Kontrolle? 

Auf den WA Antrag zu verweisen greift zu kurz, denn dort steht unmittelbar Brixners Urteil in Frage.

 

Herr Streibl, die Nichtverfolgung der Anzeigen Mollaths sind ein Nebenkriegsschauplatz. Wie erklären Sie sich das Verhalten Eberls?

 

 

 

 

 

 

Gustl Mollath teilt mit:
Herr S., der verstorbene Kunde der Ehefrau, vererbte der damaligen Frau Mollath auch ein Konto bei der AKB-Bank, einer Tochter der ehemaligen Hypobank, in Zürich. Nach Übernahme des Kontos mit Hilfe des Erbscheins wurde das Konto umbenannt. Seine Ex-Frau habe auf einer Weiterbildung und Feierlichkeit mit einem Herrn von der AKB-Bank gesprochen. Es sei noch eine Frau dabei gewesen, die behauptet habe, sie sei gut bekannt mit Franz-Josef-Strauß gewesen. Unbekannt ist, ob die Ehefrau des damaligen Kunden an den Schweizer Konten beteiligt wurde. Ebenso ist Herrn Mollath unbekannt, ob das Schweizer Konto bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt wurde.

 

http://www.gustl-for-help.de/aktuell.html

5

Vor wenigen Tagen habe ich einen alten Bericht der NZ gelesen, indem sich besonders Mollaths Pflichverteidiger RA Dolmány erklärt.

 

Dabei entstand in mir folgende Frage:

Wenn ein Arzt sich seinem Patienten gegenüber derart schädigend verhält, wie es -nach meiner nicht vollständigen Aktenkenntnis- offensichtlich Herr Mollaths Pflichtverteidiger seinem Mandanten gegenüber getan hat, dann kann das doch Zivilstrafrechtlich sanktioniert werden?

Gilt das gleiche Gebot im Verhältnis Mandant /Pflichtverteidiger, wie zwischen Arzt und Patient?

Besteht die Chance, dass Herr Mollath seinen Anwalt auf Schadenersatz verklagen kann, da der Anwalt seinem Mandanten gegenüber vermutlich ein schädigendes Verhalten an den Tag gelegt hat?

 

 

 

 

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Der BR meldet:

 

"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau habe das Dokument an die Justiz übergeben. Von Nürnberg aus sei das Attest dann mit einem Kurier zum Landgericht Regensburg gesandt worden, wo es späten Donnerstagnachmittag (11.07.13) eingetroffen sei. Die Regensburger Richter müssen nun prüfen, wie dieses neu aufgetauchte Schriftstück juristisch zu bewerten ist, so Justizsprecher Hammer. Dies sei unabhängig vom Inhalt des Dokumentes eine "komplizierte juristische Materie".

 

Da ist es wieder, das unheilvolle Wort "kompliziert".

 

Ist ein Dokument, dass sich zum Zeitpunkt eines Verfahrens im Besitz der Geschädigten und Hauptbelastungszeugin befand (von ihr laut Presse vor der Zwangsversteigerung und vor dem Prozess im Haus "gefunden") und welches von ihr aus welchen Gründen auch immer nicht im Prozess als Beweis benannt wurde, überhaupt eine "neue Tatsache", die in einem Wiederaufnahmeverfahren eingebracht werden dürfte?

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Gast schrieb:

Der BR meldet:

 

"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau habe das Dokument an die Justiz übergeben. Von Nürnberg aus sei das Attest dann mit einem Kurier zum Landgericht Regensburg gesandt worden, wo es späten Donnerstagnachmittag (11.07.13) eingetroffen sei. Die Regensburger Richter müssen nun prüfen, wie dieses neu aufgetauchte Schriftstück juristisch zu bewerten ist, so Justizsprecher Hammer. Dies sei unabhängig vom Inhalt des Dokumentes eine "komplizierte juristische Materie".

 

Da ist es wieder, das unheilvolle Wort "kompliziert".

 

Ist ein Dokument, dass sich zum Zeitpunkt eines Verfahrens im Besitz der Geschädigten und Hauptbelastungszeugin befand (von ihr laut Presse vor der Zwangsversteigerung und vor dem Prozess im Haus "gefunden") und welches von ihr aus welchen Gründen auch immer nicht im Prozess als Beweis benannt wurde, überhaupt eine "neue Tatsache", die in einem Wiederaufnahmeverfahren eingebracht werden dürfte?

 

Mit dem alten Attest will man wohl beweisen, dass auch im Attest, das dem Gericht vorleget wurde, ein i.V. vorm Namen des Sohnes steht, das also echt ist, weil man dadurch den Markus Reichel Aussteller erkennen kann.

Nur:

Briefkopf Madeleine Reichel

Stempel Madeleine Reichel

Unterschrift i.V. Reichel.....ganz verschnörkelt unter dem Stempel?

 

sieht eher nach beabsichtigter Irreführung aus.

Denn zum Datum der Ausstellung war der Sohn schon Facharzt, nicht mehr Assistent, hätte doch eigene Papiere....und warum sollte er i.V schreiben? Weil er doch nicht untersucht hat?

In Vertretung für sich selbst ist ja albern.

 

 

5

Doch unechtes Attest.

 

Unter dem Stempel steht getippt

 

Dr. med. Madeleine Reichel.

 

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Das neue (alte) Attest bestätigt lediglich, was bereits von der Staatsanwaltschaft ermittelt und im Wiederaufnahmeantrag vorgebracht wurde:

1) Das im Prozess vorgelegte Attest wurde vom Richter Brixner irrig als Attest der erfahrenen Fachärztin Dr. Madeleine Reichel verwendet (wie wir aus den Akten und dem Urteil wissen).

2) Tatsächlich war die Untersuchung und die Attesterstellung vom Sohn (der zu diesem Zeitpunkt noch Weiterbildungsassistent und unerfahren war) durchgeführt worden.

3) Die gerichtliche Anwendung der §§251/256 STPO (Verlesen von Urkunden statt Zeugenaussage) setzt hohe Anforderungen an die "Herkunft" des Attest voraus, wie OSTA Meindl in seinem WA auf Seite 44 ausführt.

4) Deshalb ist für die "Unechtheit" des Attests allein entscheidend, daß die Richter im Prozess davon ausgingen, daß das Attest von Fr. Dr. Madeleine Reichel stammte.

Was könnte dies für den "Fall Mollath" insgesamt bedeuten ?

Richter Brisner wurde (bewußt?) über die Herkunft des Attests getäuscht. Petra M. die dies wußte, hat diesen Irrtum des Gericht im Prozess nicht aufgeklärt!

Daß es ein anderes (älteres) Attest gibt, auf dem deutlich i.V. steht ist unerheblich, da dieses "Original" im Prozess keine Rolle spielte (es lag ja noch nicht vor, sondern nur die Zweitschrift, aus der die Austellerin (vermeintlich) klar hervorging).

Für die Ermittlungen gegen Petra M. könnte das neu aufgefundene alte Attest allerdings doch noch eine Rolle spielen, da Petra M., wie bereits ausgeführt, das Gericht im falschen Glauben gelassen hatte. Sie wußte als Einzige im Verfahren, daß die Untersuchung vom Weiterbildungsassistenten und nicht von der erfahrenenen Fachärztin durchgeführt wurde.

Wurde das zweite Attest evtl. deshalb ausgestellt, weil beim Original sofort erkennbar war, daß nicht Fr. Dr. Reichel selbst, sondern ein unerfahrener Weiterbildungsassistent dieses erstellt hatte ? Dies wäre dann allerdings strafbewehrt: Urkundsunterdrückung §274 STGB Abs. 2, wenn diese Unterdrückung zum Nachteil Dritten (hier Gustl Mollath) vorsätzlich erfolgt wäre.

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@Bille.

Sie glauben nicht, dass  Petra M. ein Attest erst jetzt gefunden hat?

Aber Sie glauben, dass ein Herr Braun

- seinen ollen Kalender mit Telefonkritzeleien (in der ARD_Reportage zu sehen) und einen Terminplaner (bei der Vernehmung den Staatsanwälten gezeigt) über zehn Jahre lang aufhebt,

- dass er sich nach 10 Jahren noch ganz genau an Sätze erinnert, denen er offenbar keine Bedeutung beigemessen hat (wenn man mit jemandem befreundet ist und hört, dass er in die Klapse gebracht werden soll: ignoriert man das?)

- dass sein Freund Mollath,  ihm an Himmelfahrt 2004 (nach der ersten Hauptverhandlung, in der die Begutachtung angeordnet wurde und nachdem er Beschwerde beim LG eingelegt hatte) ihn zwar besucht. aber nichts von seinen Problemen erzählt, obwohl er Gott und die Welt über seine Strafanzeige informiert hat ?

- nur weil er exakte Daten hinbekommt, über die er sich nach seinen Kontakten zu Mollath, Lorenz-Löblein und Schlötterer und über die gustl-Seite detailliert informieren konnte (WA Antrag Staatsanwaltschaft Seite 60, 61)?

 

 

2

klabauter schrieb:

@Bille.

Sie glauben nicht, dass  Petra M. ein Attest erst jetzt gefunden hat?

Aber Sie glauben, dass ein Herr Braun

- seinen ollen Kalender mit Telefonkritzeleien (in der ARD_Reportage zu sehen) und einen Terminplaner (bei der Vernehmung den Staatsanwälten gezeigt) über zehn Jahre lang aufhebt,

- dass er sich nach 10 Jahren noch ganz genau an Sätze erinnert, denen er offenbar keine Bedeutung beigemessen hat (wenn man mit jemandem befreundet ist und hört, dass er in die Klapse gebracht werden soll: ignoriert man das?)

- dass sein Freund Mollath,  ihm an Himmelfahrt 2004 (nach der ersten Hauptverhandlung, in der die Begutachtung angeordnet wurde und nachdem er Beschwerde beim LG eingelegt hatte) ihn zwar besucht. aber nichts von seinen Problemen erzählt, obwohl er Gott und die Welt über seine Strafanzeige informiert hat ?

- nur weil er exakte Daten hinbekommt, über die er sich nach seinen Kontakten zu Mollath, Lorenz-Löblein und Schlötterer und über die gustl-Seite detailliert informieren konnte (WA Antrag Staatsanwaltschaft Seite 60, 61)?

 

 

 

Nö. Weil sie den NK grad erst noch erzählt hat, dass sie es 2006, als sie Mollaths Haus geplündert hat, gefunden hat.

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schreibt

klabauter schrieb:

 obwohl er Gott und die Welt über seine Strafanzeige informiert hat ?

 

Schon Besseres von Ihnen gelesen. Wer ist aber Gott und wer ist die Welt, die Mollath über seine Strafanzeigen informierte? Den göttlichen, sakralen Bereich erreichten die Schreiben, die Mollath an die bayerische Staatsregierung richtete, an die Staatsregierung mit all ihren Wurmfortsätzen, die sich Parlament oder Petitions- oder Rechts- und Verfassungsausschuss nennen, die nach landläufiger Kenntnis wegen eines längeren Aufenthalts des Götterbotens im Münchner Hofbräuhaus, seit Jahrzehnten auf die Weisung göttlichen Ratschlusses vergeblich harren muss. Im profanen -weltlichen- Gebiet erreichten die Strafanzeigen diverse lokale bzw. nationale Justiz- und Finanzbehörden, die sich untereinander die Schriftstücke hin und her schickten, zu einem Tun sich aber aus unterschiedlichsten Gründen, sei es der fehlende Zuständigkeit oder dem Fehlen von Zeit geschuldet, nicht entschließen konnten.

Der Nordbayerische Kurier führt sein Hully-Gully weiter und schreibt in einem Teaser gar:

Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt
Der Kurier trieb das Original eines Dokumentes auf - Das ist eine Wende

gesehen am Rand dieser Seite, für deren weitere Abrufbarkeit ich mich freilich nicht verbürgen kann. Was wackelt denn durch den Überraschungsfund zur rechten Unzeit? Wendet sich der Sohn dadurch zur Mutter? Das wäre  im Sakralen nicht ganz unmöglich aber in unserer Welt, bei allem medizinischen Fortschritt in der Geschlechterumwandlung, doch eher noch nicht darstellbar.

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@klabauter:

 

Herr Braun wußte nichts vom Schicksal des Herrn Gustl Mollath, Frau Petra Mollath sehr wohl.

 

Herr Braun hat seine Erklärung eidesstattlich versichert.

 

Interessanter als das neue Attest, ist der angebliche  Selbstmord von Werner S.

Dort fehlt die Obduktion und dadurch der Beweis, ob Selbstmord oder nicht. Das Motiv steht nämlich im Raum. Hier muss die Staatsanwaltschaft alle Gedanken ausräumen, die sich nicht mit der Selbstmordtheorie zufrieden geben. Mit Bunkern erreicht die Staatsanwaltschaft aber genau das Gegenteil.

@U. Jaehn:

1. Warum muss wer beweisen, dass es Suizid war?

 

2. Und wie soll die Staatsanwaltschaft Gedanken ausräumen? Ist doch sowieso  egal, was sie verkündet, irgendwelche Verschwörungsspinner werden weiterhin ihre Thesen verbreiten, dass der Rechtsmediziner bestochen war, das Leichenblut vertauscht oder sonst was. Kann ja keiner das Gegenteil beweisen.

2

Es fällt mir nun, wie Schuppen von den Augen. Neue Theorie:

 

Das "i.V" war nicht das Problem des ersten Attestes, sondern die Krankheitsschreibung von 3 Tagen, sollte diese darauf erwähnt sein.

 

Eine Unterbringung wegen gefährlicher Körperverletzung kann u.U. bei drei Tagen wackeln, also hat man das neue Attest unter Weglassung dieser Angabe neu aufgesetzt. Wenn die Rechtschreibefehler einen Hinweis auf den Urheber geben, nun dann tipp ich liegt dort das Interesse mehr an der Weglassung der drei Tage, denn am i.V.

 

Denn nach meiner Erfahrung gehe ich zum Arzt, lasse mich untersuchen, der Arzt diktiert der Sprechstundenhilfe, die setzt auf, und ich hol mir das am Ende des Tages ab.

 

Ist der Arzt aber gerade nicht da und ich will das Attest aber unbedingt, dann unterschreibt die Sprechstundenhilfe mit "i.V."

Niemand kommt dann auf die Idee, die Sprechstundenhilfe "i.V" hätte mich untersucht und das Attest ist gültig.

 

Wenn dann wird es wohl eher um die drei Tage gehen. Daher hat man auch nicht mit Originaldatum das Attest aufgesetzt, damit das Fehlen der drei Tage dann u.U. im Nachhinein auch plausibel erscheint.

 

Aber nichts genaues weiss man nicht. 

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Belastungseifer durch den GStA ???

 

Wie auf diesen Seiten zu lesen ist, gibt es bzgl. neu aufgetauchten Attestes eine relativ einhellige Meinung.

 

Diese teilt im Übrigen auch der Verfasser des WA der StA, Dr. Meindl. S.a. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2...

 

Was um alles in der Welt treibt dann den Nerlich dazu, zu behaupten, "hier geht noch was" in Bezug auf eine mögliche Ablehnung des WA! (siehe Anmerkung GStA in obiger Quelle). Anders sind die Anmerkungen des Nerlich doch wirklich nicht zu deuten. 

 

Ist Nerlich noch der richtige Mann an dieser Stelle oder schon ein vollständiger politischer Kommissar?

 

5

 

Phaeneas schrieb:

Ist Nerlich noch der richtige Mann an dieser Stelle oder schon ein vollständiger politischer Kommissar?

 

Ist das eine Fangfrage?

 

Aber kann mir jemand erklären, wieso Meindl am 10.07 schreibt:

1, K. g, vom Inhalt des hier am 10.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts

in Nürnberg vom 05.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom

14.08.2001).

 

dieses Schreiben an die 7. Strafkammer gerichtet ist.

 

Dagegen aber der General am 11.07 sein Schreiben an Meindl gerichtet ist?

 

Was ist das für ein Chaos? So arbeiten die?

 

Von hier sieht es doch so aus, als habe sich Meindl Nerlich widersetzt. Aber schon einen Tag früher? Oder sind da wieder mehrere Versionen in Umlauf?

Ich blick echt nimmer durch.

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zum jetzt aufgetauchten - angeblichen - Originalattest: 

 

1.:  Es fällt auf, daß das Schriftbild der beiden Buchstaben "i.V." ein anderes ist als das der dann rechts folgenden Unterschrift. 

Die Unterschrift ist stark nach rechts geneigt, das "i.V." dagegen gar nicht nach rechts, eher nach links geneigt.

Wurde das "i.V." nachträglich eingefügt?

 

2.:  Die Bedeutung von "i.V." ist in BGB § 164 geregelt. Ob bei einer Arztpraxis auch HGB § 54 analog anwendbar ist, weiß ich nicht.

Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm erteilten Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt („i.V.“), wirkt unmittelbar für oder gegen den Vertretenen. Die Folgen der Unterschrift mit „i.V“ hängt davon ab, ob der Vertreter wirksam bevollmächtigt ist. 

Es ist nicht vorstellbar, daß eine Fachärztin einen Auszubildenden, und sei es ihr Sohn, bevollmächtigt, für sie rechtswirksame Erklärungen abzugeben. Im Übrigen hat sie ja ausgesagt, die Petra Mollath nicht einmal zu kennen. Die Unterschrift "i.V. unleserlich" impliziert aber, daß Frau Dr. med. Reichel, und nicht ihr Azubi, die Untersuchung durchgeführt hat. 

Dem famosen Generalstaatsanwalt Nerlich sollte die Bedeutung und Implikationen eines "i.V." bekannt sein .....

 

5

Closius schrieb:

zum jetzt aufgetauchten - angeblichen - Originalattest: 

 

1.:  Es fällt auf, daß das Schriftbild der beiden Buchstaben "i.V." ein anderes ist als das der dann rechts folgenden Unterschrift. 

Die Unterschrift ist stark nach rechts geneigt, das "i.V." dagegen gar nicht nach rechts, eher nach links geneigt.

Wurde das "i.V." nachträglich eingefügt?

 

2.:  Die Bedeutung von "i.V." ist in BGB § 164 geregelt. Ob bei einer Arztpraxis auch HGB § 54 analog anwendbar ist, weiß ich nicht.

Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm erteilten Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt („i.V.“), wirkt unmittelbar für oder gegen den Vertretenen. Die Folgen der Unterschrift mit „i.V“ hängt davon ab, ob der Vertreter wirksam bevollmächtigt ist. 

Es ist nicht vorstellbar, daß eine Fachärztin einen Auszubildenden, und sei es ihr Sohn, bevollmächtigt, für sie rechtswirksame Erklärungen abzugeben. Im Übrigen hat sie ja ausgesagt, die Petra Mollath nicht einmal zu kennen. Die Unterschrift "i.V. unleserlich" impliziert aber, daß Frau Dr. med. Reichel, und nicht ihr Azubi, die Untersuchung durchgeführt hat. 

Dem famosen Generalstaatsanwalt Nerlich sollte die Bedeutung und Implikationen eines "i.V." bekannt sein .....

 

Ich denke, es wäre nun zwingend erforderlich, die "Atteste" genaustens zu untersuchen. Alter der Farbe, des Papiers, Schrifttypus, usw.

Zusätzlich wäre ein Verhör, unter Eid, aller am Attest beteiligter und besonders auch der Schwägerin von P. Ex-Mollath anzustreben.

Die KV muß gezwungen werden, die Fakten zur Abrechnung des damailigen Attests offenzulegen. Oder wurde dergleichen schon veranlasst.

Wenn ich die Ermittlung der Staatsanwalt betrachte, dann stelle ich mir die Frage, sind die wirklich so unprofessionell -was ich kaum glauben kann- oder wird hier vorsätzlich stümperhaft ermittelt.

Die können mich gerne fragen, dann gebe ich kostenlose Tipps!!! ;-)

 

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Gast schrieb:
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Wenn ich die Ermittlung der Staatsanwalt betrachte, dann stelle ich mir die Frage, sind die wirklich so unprofessionell -was ich kaum glauben kann- oder wird hier vorsätzlich stümperhaft ermittelt.

Die können mich gerne fragen, dann gebe ich kostenlose Tipps!!! ;-)

Ich habe den Eindruck, die, wenn auch nicht alle, sind wirklich so unprofessionell. 

Wo sollten die das gründliche Ermitteln gelernt haben?

Im Studium sicher nicht, und anderweitige Ausbildung haben die doch nicht.

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Gast schrieb:

Ich denke, es wäre nun zwingend erforderlich, die "Atteste" genaustens zu untersuchen. Alter der Farbe, des Papiers, Schrifttypus, usw.

Zusätzlich wäre ein Verhör, unter Eid, aller am Attest beteiligter und besonders auch der Schwägerin von P. Ex-Mollath anzustreben.

Die KV muß gezwungen werden, die Fakten zur Abrechnung des damailigen Attests offenzulegen. Oder wurde dergleichen schon veranlasst.

Wenn ich die Ermittlung der Staatsanwalt betrachte, dann stelle ich mir die Frage, sind die wirklich so unprofessionell -was ich kaum glauben kann- oder wird hier vorsätzlich stümperhaft ermittelt.

Die können mich gerne fragen, dann gebe ich kostenlose Tipps!!! ;-)

 

 

Ein graphologisches Gutachten wäre sicher angebracht, ebenso die von Ihnen erwähnten physikalisch-technischen Untersuchungen.

Zur Abrechnung des Attestes ist zu sagen: die eigentliche Untersuchung wurde vermutlich über die KV abgerechnet. Allerdings wäre hier eine Mitteilung notwendig gewesen, dass Fremdverschulden (angebliche Tätlichkeit des Herrn Mollath) Ursache ist, so dass die Krankenkassen Regress bei Mollath nehmen können. Diese Mitteilung ist vermutlich unterblieben, was schon mal ein bezeichnendes Licht auf den Arzt und die Ernsthaftigkeit der Fremdverschuldensthese wirft. Die genauen Umstände müssten natürlich überprüft werden (Meldung erfolgt?).

Die Abrechnung des eigentlichen Attestes (Ausstellung eines Dokumentes) darf und kann nicht über die KV erfolgen. So etwas wird üblicherweise privat liquidiert. Hieraus ergibt sich natürlich wiederum eine gewisse Abhängigkeit: "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing" und der Arzt wird naturgemäß in etwa das bescheinigen, was der privat zahlende Patient hören will (sofern es nur irgendwie vertretbar ist). Verschärft wird diese Abhängigkeit durch die Tatsache, dass eine enge Freundin der Frau Mollath-Maske dort Sprechstundenhilfe war und ist. Da wird u.U. auch ein vorgefertigtes Schreiben dem lieben jungen Herrn Doktor zur Unterschrift untergejubelt.

Jedenfalls wundert es mich sehr, dass Strate nicht moniert hat, dass das LG seinerzeit nicht selbst einen ärztlichen Befundbericht angefordert hat (besser natürlich: die angeblich untersuchende Ärztin Frau Reichel als Sachverständige geladen hat). Hätte das Gericht selbst einen ärztlichen Bericht angefordert, hätte dieser mit Sicherheit ganz anders geklungen als das damalige, von Frau Mollath privat bezahlte Attest (oder  möglicherweise noch schlimmer: das im Rahmen von Freundschaftsdiensten mal schnell nebenbei der Sprechstundenhilfe unterschriebene Attest).

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@klabauter

 

1.) Weil es eine Aufgabe der Kriminalpolizei ist.

 

2.) Weil es eine Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist.

 

Ihr Zusatz zu Punkt 2 ist aber eine Theorie von Ihnen. Das Wort oder Totschlagargument Verschwörung nehme ich extra nicht, weil dieses Wort wie Ketzerei ein Wort des Mittelalters war. Wir leben aber nicht mehr im Mittelalter.

Ich habe jetzt das ärztliche Attest bei Strate gelesen. Es verletzt nicht nur jede Formvorschrift, sondern verstößt auch eklatant gegen Berufsordnung und Vorschriften der KV sowie der Landesärztekammer Bayern.

Ein Weiterbildungsassistent ist ein "Lernender". Er darf nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung des zur Weiterbildung ermächtigten Arztes tätig werden. Der weiterbildende Arzt ist zur kontinuierlichen, lückenlosen Kontrolle verpflichtet. Das setzt voraus, das der weiterbildende Arzt zumindest stets Befunde (und natürlich auch Arztbriefe und erst recht Zeugnisse und Atteste für ein Gericht) überprüft und durch seine eigenhändige Unterschrift dies auch kenntlich macht und dafür bürgt.

In der Praxis bedeutet dies, dass sowohl in Krankenhäusern als auch bei niedergelassenen Ärzten stets der Chefarzt bzw. Oberarzt neben dem Assistenzart unterschreibt. Ebenso verhält es sich bei niedergelassenen Ärzten: dort zeichnet der Praxisinhaber den Befund des Weiterbildungsassistenten gegen.

Diese Vorschriften der KV und der Ärztekammer ("unter steter Kontrolle und Anleitung") werden in Krankenhäusern und Arztpraxen auch penibel eingehalten. Ich habe noch niemals einen Befundbericht eines Weiterbildungsassistenten gesehen, den dieser allein unterschrieben hat (ohne dass der Chefarzt oder ggf. der Oberarzt oder notfalls auch ein Facharzt - dann mit i.V. - zusätzlich unterschrieben hat).

Es erscheint geradezu grotesk, dass in dieser Praxis Dr. Reichel offensichtlich mit allen Mittel verschleiert werden sollte, dass hier ein Weiterbildungsassistent tätig wurde. Briefkopf, Name unter der Unterschrift und Stempel suggerieren, dass hier ein Facharzt untersucht hat und das Schriftstück erstellt hat. Das hinzugefügte i.V. lässt nicht andeutungsweise erkennen, dass hier an der Stelle, die für die Unterschrift des Weiterbildners vorgesehen ist, der Schüler unterschrieben hat. Vielmehr denkt man hier an die Unterschrift eines Praxisvertreters (falls man das i.V. registriert). Im FAlle eines Praxisvertreters ist es allerdings absolut üblich, dass dann DESSEN Name zumindest unter der Unterschrift in Druckbuchstaben bzw. Computerschrift zu lesen ist. Man will doch wissen, wer eine solche Urkunde ausgestellt hat...  Darüber hinaus hatte Herr Markus Reichel gerade nicht die Qualifikation eines Vertreters (dazu hätte er Facharzt sein müssen). Er war Schüler - damit darf seine Unterschrift niemals allein unter Arztbriefen, Befundberichten etc. stehen. Er hätte vielmehr rechts neben dem Unterschriftsfeld der Mutter unterschreiben müssen. Dort hätte zudem sein Name sowie seine Qualifikation (nämlich Arzt in Weiterbildung) stehen müssen.

Ich empfehle, einfach einen Arzbrief aus einem Krankenhaus zum Vergleich heranzuziehen. Dort stehen die Namen meist von zwei Ärzten, manchmal auch von drei Ärzten: der WEiterbildungsassistent ganz rechts (der den Befund auch diktiert hat), der Oberarzt in der Mitte (der den Befund gründlich kontrolliert hat) und der Chefarzt ganz links (der für die Behandlung insgesamt verantwortlich zeichnet).

 

Mehr noch - der Schüler hat auch allein untersucht. Der Weiterbildner hat offensichtlich weder die Untersuchung überprüft noch den schriftlichen Befund gegengezeichnet. Wenn der Schüler in einem fortgeschrittenen Stadium gelegentlich Untersuchungen gänzlich allein durchführt, so hat der Chef doch immer noch die Pflicht, die Schriftstücke gegenzuzeichnen und so von den Tätigkeiten des Schülers Kenntnis zu nehmen.

Und das alles bei einem Dokument, welches möglicherweise über lebenslange Unterbringung eines Menschen in der Psychiatrie entschieden hat! Ein Schüler befördert Herrn Mollath lebenslänglich in die Psychiatrie!

Das möchte man dann doch noch mal von der verantwortlichen Ärztin genauer hören, und zwar in einer neuen Hauptverhandlung. Als weiterbildende Ärztin ist sie nicht nur voll und ganz verantwortlich für die Richtigkeit der Befunde ihrer WEiterbildungsassistenten, sondern sie muss auch jederzeit darlegen können, ob und wie sie diese Befunde kontrolliert hat. Üblicherweise machen dies alle Weiterbilder, indem sie die Befunde ihrer Schüler gegenzeichnen. Nicht so Frau Reichel. Was für ein Laden!

 

 

 

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Unmittelbar nach ihrer Zeugeneinvernahme vor dem UA gab Beate Merk, nachdem sie sich in einem Nebenraum rückversichert hatte, erstmals vor der Presse zu, Fehler gemacht zu haben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die StA habe gegen Rechtsvorschriften verstoßen und informierte 2003 trotz vorliegender Hinweise auf illegale Geldgeschäfte nicht die Steuerbehörden, obwohl sie Mollaths Akten und Anzeigen an die Finanzbehörden hätte weiterleiten müssen.

Hierüber erfolgte keine Berichterstattung in den Medien. Und nach meinen Informationen wurde das Eingeständnis von Fehlern auch auf keiner Mollath-Veranstaltung thematisiert, hier der Link zu dem Video von Jens Kuhn (BR) zu ("Kontrovers - Nachgehakt: Fehler im Fall Mollath"):
 

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/dossiers-und-mehr/mollath-fehler-justizministerin-nachgehakt-100.html
 

Warum verschweigen die Medien so etwas?

Wie kommt es, dass ausgerechnet der Bayerische Rundfunk, angeblich das Sprachrohr der CSU, dann als erstes darüber berichtet?

Art. 111 der Bayerischen Verfasung:

Art. 111

(1) Die Presse hat die Aufgabe, im Dienst des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.

(2) 1 Vorzensur ist verboten. 2 Gegen polizeiliche Verfügungen, welche die Pressefreiheit berühren, kann gerichtliche Entscheidung verlangt werden.

 

 

Da haben doch alle anwesenden Medienleute dagegen verstossen. Schade, dass Verschweigen von Tatsachen bei der Presse keine Konsequenzen hat ...

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http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf

 

Interessant ist auch der erste Satz in Nerlichs Anschreiben:

"Nach einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 09.07.2013 hatte Frau Petra Maske unter den von ihr erworbenen Akten und Papieren ihres damaligen Mannes auch das Originalattest vom 14.08.2001 aufgefunden."

Ich habe den Artikel im Kurier nicht im Wortlaut gelesen (wollte keine 30 Cent ausgeben), deshalb weiß ich nicht, ob die Auffassung, die persönliche Habe und persönlichen Unterlagen von Herrn Mollath seien ebenfalls Gegenstand der Zwangsversteigerung seines Hauses gewesen und hätten deshalb durch jemand anderen rechtmäßig erworben werden können, auf den Kurier, Frau Maske oder gar Herrn Nerlich zurückgeht?

Immerhin hat man es nun schwarz auf weiß, dass Frau Maske sich Zugriff auf die Akten und Papiere ihres Mannes verschafft hat und diese offenkundig sorgfältig durchgesehen hat.

Herr Strate hat ja schon angekündigt, dass er die näheren Umstände der Auffindung geklärt haben will. Da wird sicher auch zur Sprache kommen, was Frau Mollath mit den von ihr "erworbenen" Akten und Paieren ihres Mannes nach der Durchsicht gemacht hat.

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Gast schrieb:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf

 

Interessant ist auch der erste Satz in Nerlichs Anschreiben:

"Nach einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 09.07.2013 hatte Frau Petra Maske unter den von ihr erworbenen Akten und Papieren ihres damaligen Mannes auch das Originalattest vom 14.08.2001 aufgefunden."

Ich habe den Artikel im Kurier nicht im Wortlaut gelesen (wollte keine 30 Cent ausgeben), deshalb weiß ich nicht, ob die Auffassung, die persönliche Habe und persönlichen Unterlagen von Herrn Mollath seien ebenfalls Gegenstand der Zwangsversteigerung seines Hauses gewesen und hätten deshalb durch jemand anderen rechtmäßig erworben werden können, auf den Kurier, Frau Maske oder gar Herrn Nerlich zurückgeht?

Immerhin hat man es nun schwarz auf weiß, dass Frau Maske sich Zugriff auf die Akten und Papiere ihres Mannes verschafft hat und diese offenkundig sorgfältig durchgesehen hat.

Herr Strate hat ja schon angekündigt, dass er die näheren Umstände der Auffindung geklärt haben will. Da wird sicher auch zur Sprache kommen, was Frau Mollath mit den von ihr "erworbenen" Akten und Paieren ihres Mannes nach der Durchsicht gemacht hat.

Zwischen dem Provinzblatt Norbayerischer Kurier, Frau Maske und deren Anwalt, sowie dem Generalstaatsanwalt dürften die Telefonleitungen glühen. Man will unbedingt etwas finden, was gegen die Wiederaufnahme sprechen könnte, aber das wird letzten Endes, wenn auch vielleicht noch nicht in Regensburg, erfolglos sein. 

Dieses Käs-Blatt mit dem Lapp-Reporter und einem sog. Chefredakteur Braun, macht sich immer lächerlicher. 

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Es wird interessant:

"Ich bedanke ich mich für die dortige Anfrage vom heutigen Tage. Ich beantrage Akteneinsicht und bitte darum, das von dem Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg im Rahmen einer eigenständigen Ermittlungsinitiative eingeworbene Schriftstück auf der Geschäftsstelle bereitzuhalten, damit ich es einsehen kann......

 

Ich bitte des weiteren um Mitteilung, ob der Generalstaatsanwalt seine Ermittlungshandlungen – über den kargen Inhalt seiner Zuschrift vom 11.7.2013 hinaus – aktenkundig gemacht hat (vgl. § 168b Abs. 1 StPO). Hierzu gehören die Uhrzeit des Anrufs bei Rechtsanwalt Horn, der genaue Inhalt des mit ihm geführten Gesprächs, weiterhin die Umstände der Übergabe."

 

 http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf

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Schön langsam festigt sich meine Überzeugung, dass die Spitze der bayerischen Justiz keinen Pfifferling wert ist. Ich bin aber auch fest der Überzeugung, dass die Justizmenschen, die nicht an der Spitze sitzen, unter einigen Pfeifen an der Spitze sehr zu leiden haben.

 

Da geht ein Generalstaatsanwalt her  und besorgt sich ein „Attest“ von dem eine Zeitung berichtet, er versucht also, selbst zu ermitteln.

Dann schickt er dieses Stück Papier per Dienstwagen nach Regensburg zum zuständigen Staatsanwalt und schreibt, dieser solle das Papier ans Gericht weitergeben.

Er – der Generalstaatsanwalt – entdeckt sogar im „Zweitattest“, das dem Gericht im Jahr 2006 vorlag, eine verwischtes „i.V.“.

Der Mann sieht um einiges besser als ich – aber er ist ja auch General -, denn ein verwischtes „i.V.“ ist für mich nicht zu erkennen.

 

Wenn der General wirklich ein ordentlicher (und seriöser) Mensch wäre, hätte er das Schriftstück zur kriminaltechnischen Untersuchung geschickt. (Auch mit Dienstwagen!).

Aber „Ordentlichkeit“ und ist keine zwingende Voraussetzung für Spitzenpositionen.

 

Aber es gibt in der bayrischen Justiz auch Hoffnungsträger. Denn der Staatsanwalt, der das Briefchen vom General herhalten hat, hat sich in einem Schreiben an dass LG Regensburg nicht die Vorstellungen des Generals zu eigen gemacht.

Siehe www.strate.net.

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Eine zusammenfassende Darstellung der verschiedenen Fragen um die beiden Atteste (ua. mit relvanten Zitaten aus dem WA der StA Regensburg) findet sich hier:

http://gehirnsturm.info/?p=5273

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