Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Beobachter aus dem Norden. schrieb:

Aber der  zugrunde liegende Tatsachverhalt wurde rechtskräftig festgestellt!

Ja und?

Wenn die "rechtskräftige Feststellung" offensichtlich falsch ist?

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auchGast schrieb:

Was die Tatsachen (Körperverletzung, Sachbeschädigung) betrifft, ergibt sich das aus der Rechtskraft an sich. Es kann nicht sein, dass eine Vollstreckungskammer bei einem Betroffenen, der die Taten, wegen deren Begehung er rechtskräftig verurteilt ist, Jahr für Jahr bestreitet (was er natürlich darf) jedes Jahr aufs Neue eine Hauptverhandlung durchführen muss. Das hat das Gesetz überhaupt nicht vorgesehen und dafür ist ein Vollstreckungsverfahren, in welchem das Freibeweisverfahren gilt, auch nicht da.

 

Was den Wahn und die Gefährlichkeit betrifft, sind wir im Bereich der Fehleinweisung, da geh ich d'accord.

 

 

 

Schön. Dann sind wir uns in einem wesentlichen Punkt einig.

Vielleicht könnten wir uns noch darauf einigen, dass wir Rechtskraft, Rechtskraftwirkung und Einbeziehung der Urteilsgründe zur notwendigen Ergänzung des Urteilsspruchs nur aus Überlegungen zur Verurteilungen und Freisprüchen kennen. Für Unterbringungsentscheidungen nach § 63 und für die Überprüfungsverfahren über die Fortdauer des Maßregelvollzugs passen sie aber nicht so richtig, oder?

Wenn die StVK die Gefährlichkeit prüft, so kann ich nicht erkennen, an welcher Stelle sich die Frage der Rechtskraftbindung stellen soll. Zumal nicht das durch die Tat verübte Unrecht, sondern nur die darin liegende Gefährlichkeit aufgeklärt werden soll. Es ist auch nicht die Gefährlichkeit, die der durch Urteil festgestellten Schuld zugrunde liegt, wie in vielen anderen Verfahren vor der StVK.

Ohne Wahnausweitung, ohne Wahn, ohne Würgen ohne "Zauberstecherei" (die an sich schon als kontrollierte Handlung utopisch ist): keine Gefährlichkeit.

Es gilt der verfassungsmäßige Grundsatz der bestmöglichen Sachaufklärung. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet eine um so umfassendere Sachaufklärung, je länger der Freiheitsentzug andauert. Ja, Grenzen werden der StVK nur durch das ihr zur Verfügung stehende Freibeweisverfahren gesetzt. Aber daran ist die Sachaufklärung in Bayreuth auch nicht gescheitert.

Sehr geehrter Gast,

Sie fragen:

Wird der Wiederaufnahme stattgegeben, würde Gustl Mollath sofort in Freiheit gelangen.

Stimmt das ?

Die Antwort ergibt sich aus den § 370 Abs.2 StPO und die Rechtsprechung/Kommentierung dazu:

Wird ein Antrag auf Wiederaufnahme für begründet erachtet, ordnet das Gericht die Wiederaufnahme an.

Damit entfällt die Rechtskraft des Urteils, also auch die Grundlage der Vollstreckung. Herr Mollath wäre SOFORT freizulassen.

Möglicherweise kommt es dann noch zu einer neuen Hauptverhandlung über die ursprünglich angeklagten Taten, aber diese kann auch entfallen  (§ 371 StPO).

 

 

 

 

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10008&pk=928608

"Der Justizsprecher weist weitere Einmischungen aus Politik und Medien zurück, pocht auf die Unabhängigkeit der Justiz: „Es wäre fatal für das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Gerichte und würde zu einer massiven Schädigung der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Entscheidungen führen, wenn sich Gerichte durch Berichterstattung in den Medien oder durch Äußerungen von politischer Seite in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen lassen würden.“

Nach Meinung des Gerichtssprechers scheint auch dieser Blog zu einer "massiven Schädigung der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Entscheidungen führen" sollte sich das Gericht beeinflussen lassen. Dann hoffen wir mal, dass dem nicht so ist. 

drdwo schrieb:

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10008&pk=928608

"Der Justizsprecher weist weitere Einmischungen aus Politik und Medien zurück, pocht auf die Unabhängigkeit der Justiz: „Es wäre fatal für das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Gerichte und würde zu einer massiven Schädigung der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Entscheidungen führen, wenn sich Gerichte durch Berichterstattung in den Medien oder durch Äußerungen von politischer Seite in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen lassen würden.“

Nach Meinung des Gerichtssprechers scheint auch dieser Blog zu einer "massiven Schädigung der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Entscheidungen führen" sollte sich das Gericht beeinflussen lassen. Dann hoffen wir mal, dass dem nicht so ist. 

Ich darf dem Herrn Gerichtssprecher hier die Frage stellen, ob er ernsthaft glaubt, mit solchen Behauptungen noch auf dem Boden der Deutschen Demokratie zu stehen.

Im Zeitalter des freien Warenverkehrs bietet Herr Putin sicherlich auch Arbeitplätze für Juristen an.

Das Bewerbungsgespräch hat er mit seinen Äußerungen gegen diesen Blog bereits bestanden!

Der "Freund des lupenreinen Demokraten" übernimmt sicherlich gerne die Vermittlerrolle.

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@Prof. Müller

 

Wie sähe denn eine mögliche Wiederaufnahme ohne Hauptverhandlung aus ?

Müsste denn nicht der Braunsche Eid und das ungültige Attest zu strafrechtlichen Konsequenzen führen ?

 

5

Frage:

Wie sähe denn eine mögliche Wiederaufnahme ohne Hauptverhandlung aus ?

Es handelt sich um einen Beschluss im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung. Dabei wird zugleich die Wiederaufnahme angeordnet und beschlossen,das frühere Urteil aufzuheben. Diese Entscheidung wird sicherlich mit umfangreichen schriftlichen Gründen versehen.

Müsste denn nicht der Braunsche Eid und das ungültige Attest zu strafrechtlichen Konsequenzen führen ?

Strafrechtliche (und evtl. zivilrechtliche) Konsequenzen für andere Beteiligte haben mit der Wiederaufnahme nichts zu tun.

Henning Ernst Müller schrieb:

 

Strafrechtliche (und evtl. zivilrechtliche) Konsequenzen für andere Beteiligte haben mit der Wiederaufnahme nichts zu tun.

 

Aber eventuell mit der Verzögerung des Ganzen......................................

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Henning Ernst Müller schrieb:

Strafrechtliche (und evtl. zivilrechtliche) Konsequenzen für andere Beteiligte haben mit der Wiederaufnahme nichts zu tun.

 

Es müßte also von Herrn Mollath und RA Strate oder Staatsanwaltschaft Anzeige bzw. Anklage bzw. Klage erhoben werden, wegen möglicher Falschaussage etc. für weitere Verfahren. 

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@Bille:

Ja. Deshalb heißt es ja auch "Anlasstaten" (rechtswidrige Taten, die den Anlass zur Unterbringung geboten haben). Hätte man festgestellt, dass er diese Taten nicht begangen hat, wäre auch keine Unterbringung erfolgt. Der Freispruch erfolgte aus Rechtsgründen wegen Schuldunfähigkeit.

 

 

4

Jeder Mensch muß es sich gefallen lassen, daß auch Fehlurteile gegen ihn weitervollstreckt werden, bis sie aufgehoben werden. Insofern haben die Entscheidungen der Gerichte in diesem Fall nichts skandalöses.

 

Fehlurteile kommen in der deutschen Justiz weit häufiger vor als man glaubt. Gemessen an den vielen tausend Strafsachen, die in jedem größeren Gerichtsbezirk des Landes Jahr für Jahr verhandelt werden, machen Fehlurteile freilich nur einen sehr geringen Prozentsatz aus. Aber selbst 1% auf 1.000 verhandelte Fälle macht 10 Fehlurteile - und das in jedem Gerichtsbezirk entsprechender Größe. Ich persönlich bin jedoch überzeugt, daß der Prozentsatz weit höher liegt.

 

Natürlich sind nicht alle Fälle vermeintlicher oder tatsächlicher Fehlurteile so spektakulär wie jener des Herrn Mollath odes jenes Lehrers, der jahrelang wegen Vergewaltigung seiner Kollegin in Strafhaft saß und erst nach deren vollständiger Verbüßung im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Kassel freigesprochen wurde - und kurz darauf verstarb. Jahrelange fehlerhafte Unterbringung in Gefängnis oder Psychiatrie gehört glücklichweise zu den absoluten Ausnahmen.  Auch der "Klassiker" unter den Fehlurteilen, nämlich daß der Verurteilte gar nicht der gesuchte Täter war, also überhaupt nichts mit dem angeklagten Sachverhalt zu tun hatte, kommt vergleichsweise selten vor.

 

Tagtäglich werden jedoch Menschen zu Unrecht verurteilt, weil Gerichte ohne mit der Wimper zu zucken, in Fällen von "Aussage gegen Aussage" dem einzigen Belastungszeugen glauben, der so unglaubwürdig sein darf wie er will,  wenn er z.B. der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft in einem BtM-Verfahren ist (während er als Kronzeuge der Verteidigung sofort mit einem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage rechnen müßte).  Die häufigste Fehlerquelle für Fehlurteile ist aus meiner Sicht jedoch nicht die fehlerhafte Sachaufklärung, sondern die unrichtige materiellrechtliche Beurteilung des Sachverhalts. Ein Diebstahl wird zwar zumeist richtig als solcher erkannt (obgleich selbst dieser einfache Tatbestand viele Fallstricke bietet, wie jeder Jurastudent weiß). Aber gerade im Nebenstrafrecht werden zahllose Fehler gemacht und viele un- oder schlecht verteidigte Bürger ohne weiteres verurteilt, obgleich ein vertiefter Blick in einen - bei Gericht zumeist nicht vorhandenen - Spezialkommentar erhellt hätte, daß der Tatbestand nicht erfüllt ist. Gerne passiert so etwas im Umwelt- oder Wirtschaftsstrafrecht. Ferner sind die zahlreichen verschiedenen aber jeweils "vertretbaren" Rechtsauffassungen, die es zu ein und demselben Problem gibt, nicht hilfreich, Gerechtigkeit herzustellen. So ist es dem Bürger schwer zu vermitteln, weshalb der eine Angeklagte wegen eines Verhaltens verurteilt, der andere jedoch trotz gleicher Tat freigesprochen wird, nur weil zwei Richter unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Problem haben.

 

Und selbst wenn der Betroffene aufgrund solcher tatrichterlicher Fehleinschätzungen - die Fachzeitschriften sind allmonatlich voll davon - "nur" zur einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, erschüttert es doch das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig. Im übrigen: bekannt werden ja zumeist nur solche Fälle, die von den Obergerichten in letzter Instanz zugunsten des Angeklagten "gerettet" werden. Die meisten dieser Fehlurteile gelangen jedoch gar nicht zu obergerichtlicher Überprüfung und werden daher auch nicht bekannt. Man findet sie Jahre später, wenn ein neuer Anwalt, Richter oder Staatsanwalt sich bei Gelegenheit einmal die Mühe macht, die alten Akten kritisch zu durchforsten.

 

 

 

 

5

Beitrag # 2   ist für mich von entscheidender Bedeutung, da mittelfristig wirkmächtig.

 

Natürlich kann man jetzt alle Facetten der Affäre(n) nochmals - zum wiederholten Mal und, ja: vertiefend - durchkauen. Aber was bringt es?

 

Der Beitrag#2 von "GAST" stellt doch einen inhaltlichen Handlungsansatz dar, der über die handelnden Personen, ihrer Vernetztheit, Eingewobensein in diverse Netzwerke etc. zu einer Objektivierung und damit Erhellung des mit Händen greifbaren Verdachts der Verschwörung zum Verfassungsbruch zum Nachteil des G.M. führte.

 

Ich fände insoweit eine hierauf geführte Diskussion und ein Sammeln von Handlungsoptionen in der Tat hilfreich.

 

Etwa zur Zuständigkeit des Generalbundesanwalts:Wer ist insoweit firm, ohne dass lange die §§ gewälzt werden müssten?

 

Nein, die handelnden Staatsjuristen sind weder blöd, noch dumm, noch naiv. Sie wissen, was sie tun. Sie tun das, was sie tun, mit Wissen und Wollen. Weil sie sich nicht anders "trauen". Sie haben "Angst" - wovor? Warum schweigen jenseits des harten Kerns alle anderen und wenden sich ab? Voller Scham vielleicht? Hoffentlich!

 

Ich frage:

Was oder wer leitet unseren Rechtsstaat?

Wer leidet an ihm?

Ist es das GG, vor allem die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt aus Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG, das führt? Oder die "Granden" und ihre FJS nachgefolgten Aficionados?

Was hat mit jenen zu geschehen, die vorgeblich die Staatsmacht vertreten, aber im Zweifel anderen Loyalitäten und ihrer "Angst"  Referenz erweisen?

Muss man diese Kreise - von denen auch Schlötterer schrieb - nicht erkennbar machen, aufbrechen, sie ans Licht der Öffentlichkeit ziehen - um am Ende den Fluss umzuleiten?

 

Ich meine:

Die "Kastrierung" des WA-Antrags der StA hat nicht nur den designierten Landgerichtspräsidenten Horst Böhm wohl irreparabel beschädigt. Legitimation und Glaubwürdigkeit: dahin? Warum hatte er als LOStA in Regensburg, konfrontiert mit den "Kastrierungwünschen" des Generals Nerlich, der sicherlich für die "grauen Mächte im schwarzen Umfeld" sprach, nicht öffentlich remonstriert, zu den 5 Rechtsbeugungs-Anwürfen seines OberStA gestanden und die Fakten auf den Tisch gelegt?

 

Diese "Kastrierung" - hat sie nicht mittlerweile die gesamte bayerische Justiz "kastriert", hinsichtlich Glaubwürdigkeit, Legitimation? Hat man nicht versucht, diese 5 Rechtsbeugungs-Positionen unter den Teppich zu kehren, also nicht transparent zu halten?

 

Die nachfolgende Kette habe ich einer älteren BVerfG-Entscheidung entnommen. Es geht darum, wie Demokratie, Rechtsstaat funktionieren, ein Glied baut auf dem anderen:

 

Transparenz - Vertrauen - Glaubwürdigkeit - Legitimation

 

Ist nicht alles dahin? Für die Ministerin Merk? Das ganze Seehofer-Kabinett? Für ihre willen-losen? Erfüllungsgehilfen, die nicht unabhängig sind, nein: die sich abhängig wähnen, von einem viel zu alten Filz?

 

Um Gustl Mollath wirksam zu helfen, - das mag ja nicht der eigentlche Zweck auf diesem Blog sein? -  müssen andere Handlungsebenen - zum Beispiel; Bund, der GBAnw, der BTagsausschuss für Menschenrechtsfragen; oder noch viel mehr Medien, ausländische vor allem, gewonnen werden.

 

Denn: Was wollen die Mit-Kommentatoren tun, wenn derbald - dereinst - Frau Dr. Mielke als Vorsitzende der 7. Kammer verkündet:

1. Die Anträge auf WA sind zulässig.

2. Hinsichtlich der Frage ihrer Begründetheit wird Verhandlung zur Beweisaufnahme anberaumt.

3. Die Bekanntgabe des 1. Termins und der weiteren Verhandlungstage erfolgt von Amts wegen.

4. Wegen des zu erwartenden Medienzulaufs wird sich die Kammer zuerst mit einem geeigneten Zulassungsverfahren zu beschäftigen haben.

 

 

Ratio und Zorn: wie beide sich hilfreich zur Seite stehen können, hat Georg Schramm unter Bezugnahme auf Gregor dem Großen zusammengefasst.

 

Über die von GAST #2  angeregte Recherche-Arbeit hinaus, helfen sicherlich ab sofort stille Proteste an den Gerichtsorten durch einzelne.

Siehe nur unter

www.twitter.com/#standingman

in die Türkei und auf die Seite 4 der SZ von heute.

5

Florian Streibl hat sich bei Facebook geäußert.

 

 

Am Freitag wird sich das Oberlandesgericht wohl zum Thema Mollath äußern. So meine Information. Es wird aber lediglich ein "Fahrplan" veröffentlicht, wie weiter mit dem Fall Mollath umgegangen wird.

Es wird wohl noch einige Zeit für Herrn Mollath in der Psychiatrie bedeuten...

 

https://www.facebook.com/pages/Florian-Streibl-MdL/176316265792537

5

Der Empathielosigkeit, die sich hier teilweise mal wieder formaljuristisch anpirscht, möchte ich entgegensetzen:

 

SZ-Gerichtsreporter Hans Holzhaider hat den Herbert-Riehl-Heyse-Preis bekommen für seine Reportage über "Franz Einhell, der niemanden getötet oder vergewaltigt hat und doch seit 18 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt" - noch einer! 

 

Folgende Passage aus dem Bericht ist ohne Abstriche auf Herrn Mollath und diese Diskussion hier übertragbar: 

 

"In einer sehr persönlich gehaltenen Rede....mahnte Holzhaider, 'dass der Entzug der Freiheit ein Eingriff in die Menschenwürde ist, die zu schützen dem Grundgesetz zufolge die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt' sei. Dieser Pflicht entziehe sich der Staat bei Einhell, der kein

 

 

 

 

Einzelfall sei." 

 

(man kann anhand mancher Beiträge hier auch problemlos erahnen, warum das so ist....)

 

http://www.sueddeutsche.de/medien/herbert-riehl-heyse-preis-fuer-hans-ho...

5

@Prof. Dr. Müller

Danke, für Ihren neuen Beitrag.

Jetzt werden sie sicher wieder einen öffentlichen Brief von Herrn Walter Groß bekommen.

 

Robert Stegmann

5

Gastfrau schrieb:

 

Hat Mollath gelogen?

 

http://www.humana-conditio.de/?p=266

 

Lapp ist unsäglich, man könnte auf die Idee kommen, er hätte ein persönliches Interesse daran, Mollath als Mensch fertig zu machen.

Bei ihm gings noch nie um den Fall, die Tatvorwürfe, sondern nur um die Person Mollaths.

Billigster Schmierenjournalismus.

 

5

"Die „Ausschmückung“ im Mollath-Urteil
Wie aus einer schweren „Rechtsbeugung“ eine harmlosere „unrichtige Rechtsanwendung“ wurde"

Michael Kasperowitsch von den Nürnberger Nachrichten

 

"Wer als Justizministerin angesichts dieser Sachlage die Hände in den Schoß legt und abwartet, was das LG Regensburg denn wohl mit den identischen Rechtsbeugungsvorwürfen anstellt, die die Verteidigung vorgelegt hat, hat den Ernst der Lage wohl noch immer nicht begriffen"

 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/#comment-12169

5

Die Frage ist, ob die Ex das Gleiche bei einer bestimmt durchgeführten Neuvernehmung ausgesagt hat nach dem Braunschen Eid. Aber das dürfte RA Strate in den Akten finden, wenn er sie erhält.

 

 

 

 

 

5

 

 

Wie war das 1989?

Immer mehr Menschen haben demonstriert ... irgendwann wurde die Mauer geöffnet.

 

Was könnte 2013 sein?

Immer mehr Menschen werden demonstrieren ... irgendwann wird die Staatsanwaltschaft tatsächlich ordnungsgemäß rechtmäßige Ermittlungsverfahren betreiben ...

 

Es ist doch ein Unterschied:

Wir haben - rein theoretisch - einen freien, demokratischen Rechtsstaat. Alle Menschen haben Grund- und Menschenrechte. Wir haben eine Gewaltenteilung (rein theoretisch - Ausnahme Staatsanwaltschaft), und Gesetze, die einer Prüfung durch den EGMR (zumindest die meisten) standhalten würden.

Nur: Papier ist geduldig. Es ist ein grosser Unterschied, zwischen dem geschriebenen und dem praktizierten Recht.

 

Wird die Staatsanwaltschaft tatsächlich irgendwann von sich aus gegen die Verantwortlichen im Verfahren Mollath ermitteln? Wird überlegt werden, wer z.B. Freiheitsberaubung durch Unterlassen begangen haben könnte?

 

 

 

 

5

Aus dem ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft:

 

"Der Beamte setzt sich ferner mit der Einschätzung Gustl Mollaths in psychiatrischen Gutachten als "wirre" Person auseinander. Sein Fazit: Bei der Lektüre von Mollaths Ausführungen ergebe sich keineswegs, dass diese wirr seien, "auch wenn ein Bezug zum Verfahren schwer herstellbar ist". Sobald jedoch negative Schlüsse für einen Angeklagten daraus gezogen werden, müssten diese in die Verhandlung eingebracht werden, "damit nicht im Nachhinein die pauschalen Schlüsse ungeprüft in die Urteilsfindung zum Nachteil des Angeklagten einfließen". Auch in diesem Punkt finde sich dann tatsächlich die Einschätzung "wirr" in allen psychiatrischen Gutachten der Folgezeit."

 

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

 

der, nachdem Nerlich sich  "im Rahmen der ihm obliegenden Fachaufsicht selbstverständlich zu den Entwürfen geäußert hat", geändert wurde.

5

@ Minoritätsmeinung Occam

 

Sie schreiben: Obwohl nicht zwangsmedikamentiert, hat Mollath über sieben Jahre seinen irren Standpunkt durchgehalten, dass die Psychiater und Juristen die Verrückten seien und nicht etwa er selber.

 

Können Sie belegen, dass Herr Mollath generalisierend gesagt hat:  dass die Psychiater und Juristen die Verrückten seien

 

Ich denke, dass er mindesten Herrn Weinberger und Herr Simmerl hier nicht einbezieht, sicher auch nicht die Juristen Frau Wolff und Herrn Prof. Müller.

 

Was heißt denn Obwohl nicht zwangsmedikamentiert, ...?

Wenn er Zwangsmedikamentiert worden wäre, hätte er dann den Standpunkt    dass die Psychiater und Juristen die Verrückten seien    haben dürfen?

 

Ich bin auch nicht zwangsmedikamentiert, denke aber trotzdem, dass bei vielen beteiligten Psychiatern und Juristen einiges nicht so ist wie es sein sollte.

 

 

5

Also ich habe mir gerade diesen "Bericht" des Klinikums Bayreuth durchgelesen, den einer der Kommentatoren hier verlinkt hat, und der belegen soll, dass es mit Mollaths geistiger Gesundheit bergab geht ...

 

Ich kann nur sagen, dass ich nach diesen Maßstäben ebenfalls verrückt bin ... und mit mir wohl mind. 50 % der Menschheit. So wie ich das interpretiere ist der einzige Beleg, den das Klinikum für Mollaths Geistesstörung angiebt der, dass er nicht erfreut ist in der Klinik eingesperrt zu sein ... Ja geht´s noch? Jedem der in der gleichen Situation wie Mollath ist würde ich es als völlig normal und der Situation angemessen durchgehen lassen, wenn er mit Klauen und Zähnen jeden seiner Wärter angreift !

 

Man stelle sich mal vor, man säße in einer Zelle ohne dass man wüsste warum und was einem vorgeworfen würde. Ab und zu kommt der Onkel Doktor und fragt, wie es einem geht. Wenn man sagt, dass man wütend über die Einkerkerung ist und Zorn empfindet, schüttelt der Doktor traurig den Kopf und sagt leise: Schade, Herr Mollath, ich dachte Sie würden endlich einsehen, dass sie nur zu Ihrem Besten hier sind. Wenn Sie gelernt haben zu akzeptieren, dass hier der Beste Ort für Sie ist, dann werden wir Sie entlassen ... und erkennen werde ich Ihre Akzeptanz daran, dass Sie freiwillig hier bleiben und nicht mehr ihre Entlassung verlangen ...

 

Wer da ruhig bleibt und nicht versucht dem Doktor die Halsschlagader durchzubeißen hat meinen größten Respekt ... alle anderen kann ich verstehen !

 

5

An die Juristen:

 

Darf der "Fall Mollath" und/oder seine Name oder darf ein Fallbespiel, das eindeutig den Bezug zum Namen Mollath zulässt in einem "Fortbildungsseminar" für "Ärzte" verwendet werden, ohne Mollaths Zustimmung?

 

Ich würde es mir verbitten, dass mein Name ungefragt für solche Wirtschafts- Seminare verwendet wird!

Und ich würde auch ein Unterlassungsklage einreichen.

Hätte ich damit ein reelle Chance?

5

Herr Occam schreibt:

Jemand, der die komplette Akte kennt, wie Prof. Kröber, der kam zu der Wahnthese und gab höchstens eine Schizophrenie als möglich an. Alle anderen, auch Prof. Müller, kennen die Akte nicht komplett.

Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass Herr Prof. Kröber "die komplette Akte" kennt, aber sicherlich können Sie nicht wissen (es sei denn Sie säßen neben mir im Büro), welche Akten ich kenne.

Herr Kröber kam 2008 zu seiner Wahnthese aufgrund der damals ihm vorgelegten Akten. Ich gehe einmal davon aus, dass er die ihm vorgelegten Akten auch komplett gelesen hat. Aber mit dem erforderlichen  "kritischen Blick" hat er sie (leider) nicht gelesen, denn dann wären ihm als erfahrenem Gutachter schon die tatsächlichen Ungereimtheiten im Urteil (und im Verfahren) aufgefallen.

Aber ich bin ziemlich  sicher, dass Herr Kröber derzeit (Juni 2013) nicht über vollständige Verfahrensakten verfügt bzw. diese kennt. Wobei "die Akte" eine fehlgehende Bezeichnung Ihrerseits ist, da es nunmehr eine ganze Reihe von aufschlussreichen "Akten" gibt (die ursprüngliche Strafverfahrensakte, die Vollstreckungsakte, die Patientenakte, die Betreuungsakte, die Wiederaufnahmeakte). Ich behaupte gar nicht, alles komplett zu kennen, aber wahrscheinlich kenne ich heute mehr Aktenbestandteile als Herr Kröber, was ihm natürlich auch gar nicht vorzuwerfen wäre. Ich maße mir auch nicht an, irgendein Urteil über den Gesundheitszustand Herrn Mollaths abzugeben (was Sie hier diverse Male getan haben).

Ich kenne allerdings den Vorwurf von praktisch arbeitenden Juristenkollegen, die der Ansicht sind, wer die Akten nicht kenne, dürfe sich auch nicht zu einem Fall äußern - daran erinnert mich Ihr Kommentar. Meine Antwort: Es stimmt, am Anfang kannte ich keine Akten im Fall Mollath Aber je mehr ich davon sah, desto schlimmer wurde es.

 

 

[quote=Henning Ernst Müller]

Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass Herr Prof. Kröber "die komplette Akte" kennt, aber sicherlich können Sie nicht wissen (es sei denn Sie säßen neben mir im Büro), welche Akten ich kenne./quote]

 

Sehr geehrter Herr Professor, dass Sie als Jurist und dann noch Gelehrter Ihr Fach hochhalten, ist eine Binse. Der einzige Dissens zwischen uns beiden rührt daher, dass ich bestreite, dass der Fall Mollath ein Justizfall ist. Er ist vielmehr ein medizinischer Fall, Abteilung Psychiatrie. Deshalb ist mit 'Akte' bei mir immer gemeint, die Unterlagen und Gutachten der Mediziner. Für Sie ist juristisch noch vieles sonst interessant, aber für Prof. Kröber ging es ja um Mollaths Zustand als psychiatrischer Patient. Hatte es also neue Entwicklungen bei Mollath gegeben? Besondere Vorkommnisse in der Klinik im Zusammenhang mit Mollath? Ist er zurecht untergebracht oder gar zu entlassen? Gibt es erfolgreiche Absprachen mit Mollath? Wünscht Mollath selbst denn eine neue Begutachtung?

 

Nehmen wir mal an, dass Ihre Sorgen bzgl. der juristischen Akten berechtigt sind, was ich gar nicht beurteilen kann, was aber Ende der Woche schon deutlicher werden wird, dann frage ich Sie, was das an Mollaths Krankheit änderte? Ich glaube, auch Mollath sieht das so, er redet zwar mit Juristen, aber vor allem nicht mit Psychiatern, weil er sein kleines Geheimnis weiter für sich behalten will. Dieses Geheimnis waren Mollath die letzten 7 Jahre im BKH wert. Das macht Sinn. Sorry, das macht eigentlich keinen Sinn und das ist meine Meinung über Mollaths Geisteszustand.

 

Juristisch hätte ich lediglich eine Frage an Sie. Finden Sie, dass die Aufhebung der Privatsphäre für alle Beteiligten am Fall Mollath, also ihre komplette Veröffentlichung ihrer privaten Daten im Internet für rechtlich erlaubt?

 

Mit Dank und besten Grüßen. O.

 

2

Occam]</p> <p>[quote=Henning Ernst Müller schrieb:

Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass Herr Prof. Kröber "die komplette Akte" kennt, aber sicherlich können Sie nicht wissen (es sei denn Sie säßen neben mir im Büro), welche Akten ich kenne./quote]

 

Sehr geehrter Herr Professor, dass Sie als Jurist und dann noch Gelehrter Ihr Fach hochhalten, ist eine Binse. Der einzige Dissens zwischen uns beiden rührt daher, dass ich bestreite, dass der Fall Mollath ein Justizfall ist. Er ist vielmehr ein medizinischer Fall, Abteilung Psychiatrie. Deshalb ist mit 'Akte' bei mir immer gemeint, die Unterlagen und Gutachten der Mediziner. Für Sie ist juristisch noch vieles sonst interessant, aber für Prof. Kröber ging es ja um Mollaths Zustand als psychiatrischer Patient. Hatte es also neue Entwicklungen bei Mollath gegeben? Besondere Vorkommnisse in der Klinik im Zusammenhang mit Mollath? Ist er zurecht untergebracht oder gar zu entlassen? Gibt es erfolgreiche Absprachen mit Mollath? Wünscht Mollath selbst denn eine neue Begutachtung?

 

Nehmen wir mal an, dass Ihre Sorgen bzgl. der juristischen Akten berechtigt sind, was ich gar nicht beurteilen kann, was aber Ende der Woche schon deutlicher werden wird, dann frage ich Sie, was das an Mollaths Krankheit änderte? Ich glaube, auch Mollath sieht das so, er redet zwar mit Juristen, aber vor allem nicht mit Psychiatern, weil er sein kleines Geheimnis weiter für sich behalten will. Dieses Geheimnis waren Mollath die letzten 7 Jahre im BKH wert. Das macht Sinn. Sorry, das macht eigentlich keinen Sinn und das ist meine Meinung über Mollaths Geisteszustand.

 

Juristisch hätte ich lediglich eine Frage an Sie. Finden Sie, dass die Aufhebung der Privatsphäre für alle Beteiligten am Fall Mollath, also ihre komplette Veröffentlichung ihrer privaten Daten im Internet für rechtlich erlaubt?

 

Mit Dank und besten Grüßen. O.

 

Kröber bezieht sich ausdrücklich auf die Strafakten:

Er wirft z.B. Simmerl vor, in dessen Gutachten die Akten nicht genug gewürdigt zu haben, Mollath die Geschichten der Geldschiebereien geglaubt zu haben, er bedauert, dass die Ex vor Gericht nicht ausgiebiger befragt wurde usw.

 

 

 

5

Occam schrieb:

Der einzige Dissens zwischen uns beiden rührt daher, dass ich bestreite, dass der Fall Mollath ein Justizfall ist. Er ist vielmehr ein medizinischer Fall, Abteilung Psychiatrie. Deshalb ist mit 'Akte' bei mir immer gemeint, die Unterlagen und Gutachten der Mediziner. Für Sie ist juristisch noch vieles sonst interessant, aber für Prof. Kröber ging es ja um Mollaths Zustand als psychiatrischer Patient. Hatte es also neue Entwicklungen bei Mollath gegeben? Besondere Vorkommnisse in der Klinik im Zusammenhang mit Mollath? Ist er zurecht untergebracht oder gar zu entlassen? Gibt es erfolgreiche Absprachen mit Mollath? Wünscht Mollath selbst denn eine neue Begutachtung?

 

Nehmen wir mal an, dass Ihre Sorgen bzgl. der juristischen Akten berechtigt sind, was ich gar nicht beurteilen kann, was aber Ende der Woche schon deutlicher werden wird, dann frage ich Sie, was das an Mollaths Krankheit änderte? Ich glaube, auch Mollath sieht das so, er redet zwar mit Juristen, aber vor allem nicht mit Psychiatern, weil er sein kleines Geheimnis weiter für sich behalten will. Dieses Geheimnis waren Mollath die letzten 7 Jahre im BKH wert. Das macht Sinn. Sorry, das macht eigentlich keinen Sinn und das ist meine Meinung über Mollaths Geisteszustand.

 

Sehr geehrter Herr/Frau Occam,

eigentlich hatte ich mir ja geschworen, Beiträge von Ihnen nicht mehr zu lesen. Doch leider hab ich nicht aufgepasst, und somit möchte ich doch noch einmal antworten:

Auch wenn es Ihnen sicherlich schon viele gesagt haben, so sage ich es Ihnen als Fachmann (Arzt) nochmals mit aller Deutlichkeit: Wäre Herr Mollath tatsächlich ein Kranker, so wäre er in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dort wiederum entweder in einer offenen oder auch geschlossenen Abteilung. Dort würde man ihn als Patienten behandeln.

Herr Mollath ist aber in einer Einrichtung des Maßregelvollzuges. Dorthin kommen nur (wirkliche oder angebliche) Verbrecher. 

Herr Mollath ist also ein Fall der Justiz und ein Fall für die Justiz. Ärzte spielen hier nur eine sehr untergeordnete Rolle, wenn auch manche ärztliche Gerichtsgutachter hier eine äußerst unrühmliche Rolle gespielt haben. Es geht nicht um eine Krankheit oder die Behandlung einer Krankheit Mollaths (dann wäre er im Krankenhaus), sondern darum, ob er Verbrechen begangen hat und falls ja, ob er zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig war.

 

5

#25, sorry

0

Wenn die bayerischen Gerichte künftig auch andere Anträge der Staatsanwaltschaft wie z.B. Anklagen, Anträge auf Untersuchungshaft oder Durchsuchung (etwa der Redaktion einer Tageszeitung) ebenso sorgfältig prüfen wie jetzt das LG Regensburg den Wiederaufnahmeantrag, hätte der Fall Mollath immerhin etwas bewirkt... Oder liegt es etwa daran, dass es diesmal um die Aufarbeitung eigener Fehler geht?

5

Occam Sie kapierens nicht. Die Taten, die Herr Mollath im Wahn begangen haben soll, wurden nie bewiesen. Die psychatrischen Gutachten beziehen sich aber auf diese Taten.

 

Nochmal zum mitschreiben: Keine Taten = kein Wahn

5

Korrupt schrieb:

Occam Sie kapierens nicht. Die Taten, die Herr Mollath im Wahn begangen haben soll, wurden nie bewiesen. Die psychatrischen Gutachten beziehen sich aber auf diese Taten.

 

Nochmal zum mitschreiben: Keine Taten = kein Wahn

 

Die Formel wäre schön, aber sie ist viel zu einfach. Das wird man sehen wenn die Richterin bezüglich der Wiederaufnahmeanträge urteilen wird.

 

Dann hätte auch schon längst ein Staatsanwalt die Ex. und andere wegen falschen Äußerungen anklagen müssen.

 

Ich glaube , dass am Ende eine Entlassung wegen einer Unverhältnismäßigkeit einer weiteren Zeit in der Forensik stattfindet, wann immer das sein wird, aber sonst keiner belangt werden kann.

 

Mögliche Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft nicht gesehen.

 

Außerdem haben Unterschützer jetzt Verfahren an der Backe, weil sie sich zu sehr aus dem Fenster gelehnt haben.

 

 

2

Gast schrieb:

Korrupt schrieb:

Occam Sie kapierens nicht. Die Taten, die Herr Mollath im Wahn begangen haben soll, wurden nie bewiesen. Die psychatrischen Gutachten beziehen sich aber auf diese Taten.

 

Nochmal zum mitschreiben: Keine Taten = kein Wahn

 

Die Formel wäre schön, aber sie ist viel zu einfach. Das wird man sehen wenn die Richterin bezüglich der Wiederaufnahmeanträge urteilen wird.

 

Dann hätte auch schon längst ein Staatsanwalt die Ex. und andere wegen falschen Äußerungen anklagen müssen.

 

Ich glaube , dass am Ende eine Entlassung wegen einer Unverhältnismäßigkeit einer weiteren Zeit in der Forensik stattfindet, wann immer das sein wird, aber sonst keiner belangt werden kann.

 

Mögliche Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft nicht gesehen.

 

Außerdem haben Unterschützer jetzt Verfahren an der Backe, weil sie sich zu sehr aus dem Fenster gelehnt haben.

 

 

 

Sie verwechseln da was....nicht Unterstützer haben Verfahren an der Backe, sondern Staatsanwälte, Richter, Ärzte, wegen Freiheitsberaubung. Nur weil einer das nicht sehen wollte, heißt das nicht, dass das nicht kommt.

Falschaussagen sind ja leider verjährt.

5

Ich verlinke u.a. auf eine 1 1/2 Jahre alte PM der StA N-F.

Behauptungen und Verneinungen

Unwahrheiten, Lüge und Wahrheit

Damals und heute

Ein Haha-Erlebnis der besonderen Art.

Haben die Forristen hier den Ergeiz, den Versuch zu starten, den Schluss-Absatz der PM zu widerlegen.

Mit harten Beweisen ggf.?

mkv

 

 

http://aktionboss.de/gustl-mollath-barack-obama-und-bayerische-staatsjur...

5

@ Minoritätsmeinung Occam

 

Wie hoch würden Sie die Zahl der Unterstützer schätzen? Die etwa 30.000, die die Petition unterschrieben haben?

 

Zur Zahl

„Außerdem haben Unterschützer jetzt Verfahren an der Backe, weil sie sich zu sehr aus dem Fenster gelehnt haben.“

haben ich keinen Anhaltspunkt. Aber Sie wissen wahrscheinlich Näheres, wenn Sie davon schreiben. Wie viele der Unterstützer haben „jetzt Verfahren an der Backe“ ?

 

Welchem Prozentsatz würde dies entsprechen, wenn wir uns auf 30.000 Unterstützer einigen könnten?

5

Mein letzter Beitrag bezog sich nicht auf

@ Minoritätsmeinung Occam, sondern @ Gast #36

0

Herr Occam, Sie schreiben:

Der einzige Dissens zwischen uns beiden rührt daher, dass ich bestreite, dass der Fall Mollath ein Justizfall ist. Er ist vielmehr ein medizinischer Fall, Abteilung Psychiatrie. Deshalb ist mit 'Akte' bei mir immer gemeint, die Unterlagen und Gutachten der Mediziner.

Kein vernünftiger Mensch (aiuch nicht Herr Prof. Kröber) wird bestreiten, dass es sich um einen Justizfall handelt. Der Auftrag kommt von der Justiz, die Grundlage für die Unterbringung ist das StGB, die Justiz hat Herrn Prof. Kröber bezahlt. Und vor allem: Natürlich hat die Akten, auf deren Grundlage Herr Prof. Kröber sein Gutachten erstattet hat, ganz überwiegend die  Justiz zusammengestellt. Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie das Gutachten von Prof. Kröber, das Sie hier so vehement verteidigen, gar nicht kennen. Außerdem: Dies ist ein juristischer Blog, in dem über juristische Themen diskutiert wird. Natürlich kann man auch irgendwo im Internet über medizinische Themen im Internet diskutieren, aber sicherlich nicht ad personam einen bestimmten Patienten. Möglicherweise haben Sie (sind Sie Mediziner?) den Hintergrund der Diskussion hier nicht verstanden: Es geht um eine zwangsweise Unterbringung, nicht darum, ob ein psychisch kranker Mensch sich sinnvollerweise therapieren lassen sollte o.ä. Es geht auch nicht darum, ob Herr Mollath oder irgendein anderer Mensch psychisch karnk ist, sondern darum, ob er rechtmäßig nach § 63 StGB untergebracht werden darf - das weiß auch Prof. Kröber. Ehrlich gesagt, halte ich die Diskussion über medizinische Themen hier für fruchtlos und Ihre Vorwürfe und Anwürfe für neben der Sache liegend.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

 Es geht um eine zwangsweise Unterbringung, nicht darum, ob ein psychisch kranker Mensch sich sinnvollerweise therapieren lassen sollte o.ä. Es geht auch nicht darum, ob Herr Mollath oder irgendein anderer Mensch psychisch karnk ist, sondern darum, ob er rechtmäßig nach § 63 StGB untergebracht werden darf - das weiß auch Prof. Kröber. Ehrlich gesagt, halte ich die Diskussion über medizinische Themen hier für fruchtlos und Ihre Vorwürfe und Anwürfe für neben der Sache liegend.Besten Gruß Henning Ernst Müller

 

Die Unklarheiten werden für mich nicht kleiner. Darf ich dazu noch fragen, wieso JETZT, ich rede nicht von der Zeit der ersten Unterbringung, die Frage nicht bestehen soll, ob Mollath psychisch krank ist? Ich dachte, dass alles darum geht, weil nur wenn nein, dann könnt er entlassen werden. Ist das korrekt? Ich habe sowohl hier bei Ihnen als auch bei Frau Wolff, die Unterstützer immer so verstanden, dass Mollath eigentlich gesund sei, aber die "bösen" Psychiater gutachten ihn krank und diese Kammer in Bayreuth prüft das und sagt, ja, wenn das so ist, kann er nicht entlassen werden. Ist das nicht korrekt geschildert? Alles hängt dann an diesen Psyvhiatergutachten. Wie können Sie jetzt argumentieren, es ginge gar nicht um diese Diagnosen, sondern nur um die juristische Frage, ob korrekt untergebracht. Sobottka versuchte das schon völlig richtig zu differenzieren. Denn auch aus meiner Sicht gibt es doch bgar keine Entlassungsfrage, wenn Mollath wahnkrank ist. Wieso sagen Sie mir, es spielte keine Rolle, ob ein psychisch Kranker therapieren läßt in diesem BKH? Ich dachte, dass daS der Sinn der unterbringung ist zu therapieren, um dann am Ende in genauer Absprache die Verantwortung übernehmen zu können, dass auch ein noch kranker, aber eben nicht mehr gefährlicher Patient freikommen kann, so das BVerfG, aber das kann bei Mollath ja nie gesagt werden, eben weil er nie kooperiert. Was können jetzt die angeblich "bösen" Psychiater dafür? Sie können nicht einfach ihre Gutachten ändern, kommen aber nicht zu Gesprächen über mögliche Absprachen für eine Entlassung. Da diese Vollstreckungskammer sich auf die Psychiater verlassen muß, werden sie Mollath auch künftig verwahren. Das ist alles leicht verständlich.

 

Jetzt meine Hauptfrage: Weil irgendwelche handwerklichen Fehler gemacht worden seien, meint RA Strate und all die Unterstützer, dass der objektiv ja kranke Mollath gar nicht dort verwahrt bleiben. Beschreibe ich das korrekt? Aber bentlassen würde er nur, wenn er sich auf Absprachen in vernünftigen Gesprächen einläßt.

 

Dazu meine wichtigste Frage gen Strate et al., warum wird viel Zeit und Energie verplempert, die man besser nutzen könnte, wenn man Mollath dazu überredete, mit den Ärzten zu reden? Warum sehen das Unterstützer und Sie auch nicht ein? Juristisch kann man doch keinen Kranken entlassen, auch wenn nicht alles total sauber gelaufen ist damals. Deshalb meine Sicht: Die Krankheit Mollaths kann nicht durch filigranste Kämpfe der Juristen  geheilt werden, sondern wenn überhaupt von den Psychiatern, sehen Sie das wirklich andersa, sehr geehrter Herr Professor Müller?

 

Ich hoffe, Sie können jetzt besser verstehen, warum der Fall dieses verwahrten Kranken aus meiner Sicht kein reiner Justizfall sein kann, beim besten Willen nicht.

In diesem Sinn fand ich ach immer die Kritik an Kröber falsch, denn wenn Mollath ihn nicht anständig sprechen will, dann muss er sich auf die Akten verlassen. Er kann sich jedenfalls nicht wie die ExFrau von Mollath mißhandeln lassen. In unserer Gesellschaft verlassen wir uns auf Experten und nicht die Kranken und Patienten. Insbesondere nicht die mit einem Wahn.

2

Strate hat Neues.

Sieht so aus, als wäre es nicht nur ein unechtes Attest (also nicht vom offiziellen Aussteller), sondern sogar ein gefälschtes.

 

"Diese charakteristischen orthographischen Fehlleistungen (›sie‹ und ›ihr‹ werden selbst dann mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es sich nicht um eine Anrede handelt)

korrespondieren auffällig mit den entsprechenden Fehlschreibungen in einem Schreiben von Petra Mollath, eingegangen bei ihrer Scheidungsanwältin Friederike Woertge am 27.4.2004

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

5

Gastmann schrieb:

 andere Anhaltspunkte sowohl für die Schuldunfähigkeit als auch für die Gefährlichkeit von Dr. L. als die Anlasstaten und die Umstände ihrer Begehung können nicht festgestellt werden.

Sehr geehrter Gastmann,

 

genau da liegt der "Fehler".  

 

Explizit dürfen  die Anlasstaten nicht für eine Beurteilung einer psychischen Störung herangezogen werden.

Das ist verboten.

 

Wenn die Umstände des Tatherganges als Beweis für die Krankheit herangezogen werden, unterlaufen Sie die Grundannahmen.

 

Natürlich konterkarriert dies die Vorstellung einer psychischen Krankheit, aber deshalb  diskutieren wir ja.

 

Wenn äussere Merkmale über den inneren Standard entscheiden sollen, dann sind wir wieder beim dritten Reich.

Und genau diese Denke hält Mollath ja den Ärzten vor.

Nur weil ich wirre Briefe schreibe, muss ich doch nicht wirr sein....

 

@Occam

Also, ich an ihrer Stelle würde in näherer Zukunft jedes Gespräch mit einem Psychiater meiden.

Nein, nicht weil sie krank sind, aber wie so die Ärzte diagnostizieren:

Sie schreiben und schreiben, und keiner glaubt ihnen (wirre Briefe)

Sie sind entgegen aller Fakten überzeugt, daß Mollath krank ist

Sie sind überzeugt, dass die Unterstützer nicht klar denken können, gefährlich sind

Sie sind überzeugt, die Unterstützer könnten einen "gefährlichen Irren" freibekommen

Die Gefahr besteht, das sie wahllos Menschen als gefährliche Unterstützer an ihren Tun hindern wollen....eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.

Und vor allem

Sie sind uneinsichtig, sehen ihren Irrtum (Wahn) nicht ein.

5

Nicht die Schreiben ab Seite 14 sind die mutmasslichen Fälschungen, sondern das Attest auf Seite 13 des Schriftsatzes Strate natürlich....nur um unnützen  "Nachfragen" vorzubeugen, alle anderen denken zweifellos mit. 

5

Sehr geehrter Professor,

 

vielen Dank für Ihre Antwort zu Anfang dieses Beitrages.

Vielleicht haben wir uns missverstanden, da ich mich zugegebenermassen unpräzise ausgedrückt habe. Ich habe meine Formulierung sehr unbedarft gewählt, in der Annahme, dass ein Kenner der Materie, wie Sie es im Falle Mollath sicher durchaus sind, von sich aus den Aussagekern erkennt.

 

Meine Einschätzung der verkürzenden Darstellung des Sachverhalts bezog sich auf den Umstand, dass die prozessuale Verfahrensweise der StVK weder bei Ihnen noch bei den Medien den Donnerhall auslöst, der ein solches Verhalten der StVK eigentlich nach sich ziehen sollte.

 

Das Skandalon besteht doch darin, dass die StVK begründungslos eine Entscheidung verzögert hat. Es hat Herrn Mollath selbst nach mehrstündiger persönlicher Inaugenscheinnahme ein Ergebnis versagt mit dem Hinweis, dass erst ein medizinscher Rat eingeholt werden müsste. Wochen später kann plötzlich auch ohne entschieden werden.

 

Inhaltlich müssen wir die Entscheidung der StVK nicht teilen, entsprechend kommentarlos können wir auch damit leben (meine Haltung ist Ihnen ja bekannt in diesem Punkt) aber die Herangehensweise des Gerichtes an diese Feststellung ist eben gerade nicht durch die richterliche Unabhängigkeit geschützt und daher auch offen für deutliche Worte. Und die kamen und kommen von Ihnen nicht. Man versagt Herrn Mollath durchgehend denn Rechtsschutz, indem man rechtswidrig handelt.

 

Insofern verzerren Sie die Begebenheit, weil man bei Ihrer Darstellung den Eindruck erhält, die StVK hätte die Grenze ordentlicher Gerichtsbarkeit noch nicht überschritten.

 

Die machen Rolle vorwärts und dann Volte rückwärts. Die betreiben unsinnige Manöver. Ordnen was an, um nachher zu sagen das brauchts nicht. Probiert das mal in der Privatwirtschaft!! Und das geht zu Lasten des Betroffenen.

 

Und wir harren alle einer prozessualen Beurteilung dieses Verhaltens. Denn in diesem spiegelt sich ja der Wille resp. die verzweifelten Versuche der involvierten Gerichte wieder, den Fall zu verschleppen. Wir werden ja morgen hören, wie Regensburg entscheidet. 

 

Ich würde mir eine klarere Manöverkritik von Ihnen wünschen. Und was die StVK da abgeliefert hat, ist durchaus klaren Worten zugänglich. Wann hat man je eine so klar gezeichnete Intention eines Gerichtes gesehen, eine Entscheidung zu vertagen und dabei billigend in Kauf zu nehmen, dass jemand dafür "sitzen" muss?

 

Also bitte nicht böse sein, wenn ich meine Sie verkürzen und verzerren in diesem Punkt doch sehr, wenn Sie  es aussehen lassen, als wäre das Verhalten der StVK durch die Freiheit des Gerichtes gedeckt. 

 

Mit bestem Gruss

 

 

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