Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Henning Ernst Müller schrieb:
... Ist die Wiederaufnahme begründet, muss es keine neue Hauptverhandlung geben. Sollte es eine geben, kann Herr Mollath dort nicht wegen der Taten verurteilt werden, aber es kann dort noch um die Frage gehen, mit welchem Grund Herr Mollath freigesprochen wird. ...

Auch wenn juristische Korrektheit hier keinen zu interessieren scheint: Falls sich in einer neuen Hauptverhandlung ergäbe, dass M. die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, und zugleich seine damalige Schuldfähigkeit festgestellt wird, würde er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieser Taten sehr wohl schuldig gesprochen werden müssen; lediglich die Verhängung einer Strafe käme nach § 373 II StPO nicht mehr in Betracht.

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Gastmann schrieb:

Henning Ernst Müller schrieb:
... Ist die Wiederaufnahme begründet, muss es keine neue Hauptverhandlung geben. Sollte es eine geben, kann Herr Mollath dort nicht wegen der Taten verurteilt werden, aber es kann dort noch um die Frage gehen, mit welchem Grund Herr Mollath freigesprochen wird. ...

Auch wenn juristische Korrektheit hier keinen zu interessieren scheint: Falls sich in einer neuen Hauptverhandlung ergäbe, dass M. die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, und zugleich seine damalige Schuldfähigkeit festgestellt wird, würde er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieser Taten sehr wohl schuldig gesprochen werden müssen; lediglich die Verhängung einer Strafe käme nach § 373 II StPO nicht mehr in Betracht.

In erster Linie muß man H. Mollath nachweisen, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Deshalb ist er seit fast 8 Jahren und bis auf weiteres mit Schwerverbrechern weggesperrt.

Es gibt auch zahlreiche Indizien, dass er kein ordentliches Gerichtsverfahren hatte.

So stellt sich auch die Frage ob es um vorsetzliche Freiheitsberaubung durch den Richter geht.

 

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

etwas zurück zum Sinn dieses Blogs (juristische Fragestellungen,zumal in der Causa Mollath im Moment nur das juristische Procedere von Bedeutung ist),da einige Kommentare diesen Sinn nicht ganz treffen:

Was genau und auf welcher Gesetzesgrundlage will das BVerFG von der bayerischen Justitzministerin wissen?

Warum wendet sich das BVerFG nicht an die involvierten Gerichte resp. Staatsanwaltschaften?

Zu der nächsten Frage zunächst:Es ist ja pikant,dass in der bayerischen Regierungserklärung sich explizit gegen eine Auffasuung ses BVerFG gestellt wird (ich glaube in der Frage der Therapie bei Sexualstraftätern).

Ich dachte immer,das BVerFG sei die höchste "Instanz" in D.

Wie sieht die juristische Fachwelt diesen Punkt in der Regierungserklärung?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken ,ein interessierter Laien-Mitleser

 

 

 

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@Herrn Sobottka

Die einfache Antwort wäre: das WA-Verfahren unterscheidet streng zwischen Anträgen zu Gunsten und zu Ungunsten des Angeklagten. Vorliegend hat das Gericht nur mit Anträgen zu Gunsten Herrn Mollaths zu tun. Verurteilung kommt daher nicht in Betracht.

Die schwierige Antwort aber müsste sich damit auseinandersetzen, ob eine solche Trennung bei der engen Verknüpfung von Unterbringung und Freispruch sachgerecht ist. Das gleiche Problem stellt sich auch im Revisionsverfahren, wenn nur der Angeklagte (aber nicht die STA) Revision (nur) gegen die Unterbringung mit Erfolg einlegt und die Sache an das LG zurückverwiesen wird. Ist dadurch der Freispruch rechtskräftig geworden? Der BGH sagt: nein!

@Waldemar Robert Kolos

Andere aus der Forensik in die Freiheit entlassen geht wohl nur über Gutachten ( keine Gefährdung mehr ) und  Gerichtsentscheid.

 

 

 

 

 

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Gastfrau schrieb:

 

Rückendeckung für den Gutachter

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-rueckendeckung-fuer-den-gutachter-1.1706714

Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung.

 

Die Ratten verlassen....

Schuldzuweisung an die Justiz, dass Mollath immer noch weggesperrt ist? Leipziger ist gannz unschuldig?

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Bille schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Rückendeckung für den Gutachter

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-rueckendeckung-fuer-den-gutachter-1.1706714

Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung.

 

Die Ratten verlassen....

Schuldzuweisung an die Justiz, dass Mollath immer noch weggesperrt ist? Leipziger ist gannz unschuldig?

Verantwortlich für den Skandal ist und bleibt die Justiz, wer denn sonst.

Das ist auch richtig so, unabhängig davon wie unwissenschaftlich Leipzigers Gutachten waren. 

 

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Gast schrieb:

Bille schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Rückendeckung für den Gutachter

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-rueckendeckung-fuer-den-gutachter-1.1706714

Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung.

 

Die Ratten verlassen....

Schuldzuweisung an die Justiz, dass Mollath immer noch weggesperrt ist? Leipziger ist gannz unschuldig?

Verantwortlich für den Skandal ist und bleibt die Justiz, wer denn sonst.

Das ist auch richtig so, unabhängig davon wie unwissenschaftlich Leipzigers Gutachten waren.

 

Natürlich bleibt die Justiz verantwortlich....sie hat sich aber von Leipziger gut unterstützen lassen.

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http://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/untersuchungsausschuesse/fal...

 

Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestags ist Michael Frieser, angeblich aufgewachsen in Nürnberg, einen Steinwurf weg von Petra Mollath, Sibeliusstraße und Thumenberger Weg.

Am Ende des Weges war oder ist angeblich die Kanzlei Beckstein.

Nordöstlich sitzt dann angeblich Dagmar Wöhrl.

 

 

 

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Warten wir mal ab.

Erst wird Leipziger das volle Vertrauen ausgesprochen....dann kommt der Rücktritt.

Er wird aus "gesundheitlichen" Gründen  zurücktreten müssen, weil er ähnliche Krankheitserscheinungen  bekommt wie Pfäfflin.

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@Herr Gastmann: Danke für Ihren Hinweis. Natürlich interessiert hier juristische Korrektheit. Den Fall, dass nunmehr nach 12 Jahren Schuldfähigkeit bewiesen werden könnte, hatte ich tatsächlich nicht bedacht. Es ist zwar wenig wahrscheinlich, aber theoretisch denkbar.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
... Fall, dass nunmehr nach 12 Jahren Schuldfähigkeit bewiesen werden könnte, ... ist zwar wenig wahrscheinlich, aber theoretisch denkbar.
Sie würden es wirklich für eine kluge Verteidigungsstrategie halten, für den Fall, dass ein Schuldspruch in den Bereich des Möglichen rücken sollte, auf die erneute Anwendung von § 20 StGB hinzuarbeiten?

Abgesehen von der Frage, ob dies taktisch klug wäre: Wenn es etwas gibt, was Herr Mollath mehr als alles andere zu erstreben scheint, dann ist dies doch ganz offenbar die vollständige Rehabilitierung im Hinblick auf das Verdikt, "wahnsinnig" zu sein bzw. damals gewesen zu sein.

Aber immerhin scheinen wir uns über die Rechtsfrage einig geworden zu sein, ob § 373 II StGB in der vorliegenden Konstellation einen Freispruch erzwingt (tut er also nicht).

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Herr Gastmann: Danke für Ihren Hinweis. Natürlich interessiert hier juristische Korrektheit. Den Fall, dass nunmehr nach 12 Jahren Schuldfähigkeit bewiesen werden könnte, hatte ich tatsächlich nicht bedacht. Es ist zwar wenig wahrscheinlich, aber theoretisch denkbar.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Wenn nach 12 Jahren eine Schuldfähigkeit bewiesen werden könnte, könnte dann trotzdem Herr Mollath in der Forensik bleiben müssen. Oder schließt Schuldfähigkeit aus, das jemand in der Forensik bleiben muß ?

 

 

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Gast schrieb:

Wenn nach 12 Jahren eine Schuldfähigkeit bewiesen werden könnte, könnte dann trotzdem Herr Mollath in der Forensik bleiben müssen. Oder schließt Schuldfähigkeit aus, das jemand in der Forensik bleiben muß ?

 

Wenn jemand eine Straftat begangen hat und auch schuldfähig war, so  ist Maßregelvollzug selbstverständlich ausgeschlossen. Ist er allgemeingefährlich, kann er aber statt dessen nach Absitzen der Strafe in die Sicherungsverwahrung. Der bayerischen Justiz traue ich mittlerweile alles zu, auch eine solche Lösung: Strafe ist nicht mehr möglich, aber Sicherungsverwahrung ist ja keine Strafe. Geben wir dem Mollath also Sicherungsverwahrung. Er wollte ja ohnehin die Forensik verlassen.

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Dass M. möglicherweise Straftaten begangen hat, ist nicht völlig abwegig. Das Problem ist doch, dass die (nach Abzug von Otto Bs. Märchenstunde) in Frage kommenden Straftaten nicht mal ansatzweise ausreichen, um mehr zu begründen als eine Geldstrafe oder schlimmstenfalls ein halbes Jahr auf Bewährung und keinesfalls ausreichen, um eine Gemeingefährlichkeit zu belegen.

 

"Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung."

Bring ich so langsam die Gerichte durcheinander? Hätte dieses Jahr das Gutachten für die jährliche Überprüfung nicht von Pf. erstellt werden sollen, aber der wollte nicht? Dann wäre das natürlich eine nette Spitze der Bezirksverwaltung gegen das Gericht, was es ja nicht für erforderlich gehalten hat, einen anderen Gutachter zu beauftragen.

(Aber um es mit Pelzig zu sagen: "Das macht ja nichts, man kannte ja die Aktenlage.")

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Interessante Meinung eines Verfassungsrechtlers aus Österreich:

Psychiatrische Gutachten in der Kritik,

Gutachten sind "oft wertlos".

http://oe1.orf.at/artikel/343644

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Forensisch-psychiatrische Gutachten sind meist wertlos, weil vielen der Zunft wissenschaftliches Denken fern ist

Closius schrieb:

Interessante Meinung eines Verfassungsrechtlers aus Österreich:

Psychiatrische Gutachten in der Kritik,

Gutachten sind "oft wertlos".

http://oe1.orf.at/artikel/343644

Nur "oft". Da müssen die in Östereich hohe praktizierte Qualitätsstandards haben.

Forensisch-psychiatrische Gutachten sind meist wertlos. Dass das so klar und deutlich offenbar wurde, ist das Gute am Schlechten des Falles Mollath und der hessischen Steuerfahnder.

Es muss aber auch richtig kritisiert werden. Man muss die Fehler a fundamentis erkennen. Aber das ist trockene, harte Arbeit.

Der forensichen Pschiatrie - im Gegensatz zu ihrer Schwester Gerichtsmedizin - ist wissenschaftliches Grundverständnis fern. Vielleicht lieben sie deshalb die Ferndiagnosen so sehr. Da kann ja auch der Inkompetenteste mithalten. Oder leben sie da ihre literarischen Sehnsüchte aus?

Heute erst wieder schreibt Ulrike Löw in den NN "Zwei Prostituierte übel gequält", S. 9 (Hervorhebung RS):

"Seit gegen ihn ermit­telt wird, hat er sich geweigert, mit dem Gerichtsgutachter auch nur ein Wort zu sprechen. Das Verfahren verfolgt Psy­chiater Michael Wörthmüller gleichwohl, schließlich müssen sich die Richter der 2. Strafkammer einen Reim darauf machen, was im Innersten des Angeklagten  Stefan J. (Name geändert) vor sich geht.“

Das Unbewusste der Journalistin sagt sehr trefflich und auch verräterisch, um was es hier bei der 2. Strafkammer in Nürnberg geht: "einen Reim darauf machen". Genau so ist.  Diese Helden der Wissenschaft und des Rechts müssen sich "einen Reim darauf machen".

 

 

Und ein Gerichtsgutachter steht sogar als Beklakter vor Gericht.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2590461/

 

Tut mir leid, aber was hier in Österreich und Bayern so abläuft, wirft insgesammt kein gutes Licht auf diese dubiose Branche.

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Massenwahnhypothese diskutabel

Gerhard Mesenich schrieb:

Reifenwahn - zum Hintergrund

Bezüglich meines jetzigen Beitrags bestanden bei der internen Debatte lediglich unterschiedliche Sichten der Schwerpunkte, was sicherlich diskussionswürdig ist. Meine Arbeitshypothese des 'Massenwahns' kann ich dabei jedoch problemlos verteidigen und bestens belegen.

 

Ich muss gestehen, dass ich "Massenwahn" in den Komplotthypothesenraum nicht einbezogen hatte.  Ich habe mir meine Arbeit hierzu noch mal angeschaut und meine inzwischen, dass die Massenwahnhypothese dort nicht hineinpasst. Es ist eine eigene.

Die beiden übergeordnete Hypothese heißt: Erklärung für das unkorrigierbare Beharren auf Richtigkeit und Recht. Erinnern wir uns: was heißt Wahn?

Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.

Unterstellt man, dass die Fehl-Richter und Falschgutachter eingedenk des Prinzips, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, tatsächlich mit unkorrigierbarer Gewissheit die Richtigkeit ihrer Sichtweise vertreten, dann könnte man von Massenwahn sprechen. Es fällt mir allerdings schwer zu glauben, dass dem so ist, weil ziemlich offensichtlich ziemlich viel gelogen wird. Das muss Wahn natürlich nicht ausschließen; ein interessantes psychopathologisches Thema: Wahn und Lüge. Man beachte hier bitte, dass lügen bedeutet, mit Absicht und Wissen die Unwahrheit sagen. Die Unwahrheit sagen darf nicht mit lügen gleich gesetzt werden. Lügen sind unwahr, aber Unwahres ist nicht zwingend Lüge.

Der unbeirrbare Wahn könnte so formuliert werden:  wir haben - im Prinzip oder im Großen und Ganzen - alles richtig gemacht.  Das bisherige Verhalten und die Verlautbarungen der Gerichte und Gutachter scheint dies im hohen Maße zu bestätigen. Prantls markante Erstäußerung [SZ 27.11.12] erhält dadurch eine interessante Neubestätigung: "Der Fall zeigt: Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selbst wahnsinnig."

Manchmal müssen eben Außenstehende hinzukommen, um den Fachleuten neue Anregungen zu geben. Ich werde mich, wenn ich etwas mehr Zeit habe, tiefer damit auseinandersetzen. Erst mals vielen Dank für die neue, bereichernde und sicher diskutable Idee.

 

 

 

Einerseits schreibt der Nordbayrische Kurier einen sehr nachdenkenswerten Kommentar über den Umgang von Medien mit dem Fall Mollath

http://ankommen.nordbayerischer-kurier.de/2013/06/24/wie-die-mainstream-...

 

bringt dann aber gleichzeitig eine Zeitungsente, nach der Mollath in den Bundestag will (hier die Gegenmeldung aus der SZ)

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/wahl-ente-mit-gustl-mollath-frau-merke...

 

und macht damit den eigenen juristischen Anspruch gleich wieder kaputt.

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I.S. schrieb:

Einerseits schreibt der Nordbayrische Kurier einen sehr nachdenkenswerten Kommentar über den Umgang von Medien mit dem Fall Mollath

http://ankommen.nordbayerischer-kurier.de/2013/06/24/wie-die-mainstream-...

 

bringt dann aber gleichzeitig eine Zeitungsente, nach der Mollath in den Bundestag will (hier die Gegenmeldung aus der SZ)

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/wahl-ente-mit-gustl-mollath-frau-merke...

 

und macht damit den eigenen juristischen Anspruch gleich wieder kaputt.

Den haben die nie gehabt, nur einen "journalistischen". Und selbst den haben sie mit dem "Mainstream" Artikel gleich wieder zunichte gebracht,

Was der Mainstream" belegen kann, wird angezweifelt, selber aber arbeitet man nur mit Vermutungen, "anonymen" Zeugen usw.

Und nachgewiesenen Lügen:

"und er soll – laut Gericht – 129 Autoreifen so aufgeschlitzt haben, dass die Luft langsam während der Fahrt entwich"

Davon steht im Urteil gar nichts

"Denn die Kündigung von Mollaths Ex-Frau durch die HypoVereinsbank fiel beim Arbeitsgericht durch."

Der NK selber hat Petra Mollaths Aussage gebracht, dass es einen Vergleich vor Gericht gab....also nix mit vor dem Gericht durchgefallen, es gab diesbezüglich gar keine Entscheidung.

usw.

Beim NK gehts nicht um den Fall Mollath, sondern um den Menschen Mollath, denn man verächtlich machen will.

Ein nachdenkenswerter Artikel? Beileibe nicht. Meinungsmache.

 

 

 

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Bille schrieb:
Den haben die nie gehabt, nur einen "journalistischen".

Korrekt, danke - läßt sich aber leider nicht mehr korrigieren.

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Der nordbayrische Kurier beschwert sich:

 

Die Berichterstattung der Medien in der Causa Mollath ist ebenfalls Verdachtsberichterstattung. Und noch dazu eine sehr ungenaue und manipulative. Dabei wird vielfach Interpretation als Recherche verkauft. Denn SZ, Nürnberger Nachrichten, einige ARD-Sender und all die anderen haben sich bisher kaum die Mühe gemacht, auch mal die Gegenseite zu hören. Und damit werfe ich den Kollegen nicht vor, dass Mollaths Ex-Frau nicht mit ihnen sprechen wollte. Es gibt genügend andere Quellen, die man hören kann. Aber warum die Mühe? Man will ja nicht das Bild zerstören einer politischen Intrige, in der Staatsmacht und Wirtschaft (HypoVereinsbank) und die Psychiatrie ohne Skrupel einen missliebigen Menschen aus dem Verkehr ziehen.

 

http://ankommen.nordbayerischer-kurier.de/2013/06/24/wie-die-mainstream-medien-im-fall-mollath-manipulieren/

 

 

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Gast schrieb:

Der nordbayrische Kurier beschwert sich:

 

Die Berichterstattung der Medien in der Causa Mollath ist ebenfalls Verdachtsberichterstattung. Und noch dazu eine sehr ungenaue und manipulative. Dabei wird vielfach Interpretation als Recherche verkauft. Denn SZ, Nürnberger Nachrichten, einige ARD-Sender und all die anderen haben sich bisher kaum die Mühe gemacht, auch mal die Gegenseite zu hören. Und damit werfe ich den Kollegen nicht vor, dass Mollaths Ex-Frau nicht mit ihnen sprechen wollte. Es gibt genügend andere Quellen, die man hören kann. Aber warum die Mühe? Man will ja nicht das Bild zerstören einer politischen Intrige, in der Staatsmacht und Wirtschaft (HypoVereinsbank) und die Psychiatrie ohne Skrupel einen missliebigen Menschen aus dem Verkehr ziehen.

 

http://ankommen.nordbayerischer-kurier.de/2013/06/24/wie-die-mainstream-medien-im-fall-mollath-manipulieren/

 

 

 

 

 

Klar doch, eine große Verschwörung der Medien gegen die bayerische Justiz, Forensik, Bankenwelt....der sich inzwischen sogar die Regensburger Staatsanwälte angeschlossen haben....

 

"Wir befinden uns im Jahre 2013 n.Chr. Ganz Bayern ist von den Medien besetzt... Ganz Bayern? Nein! Eine von unbeugsamen Journalisten bevölkerte Zeitung hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten."

 

Frei nach René Goscinny

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Beobachter schrieb:
Eine bedächtige, ganz große Analyse von Sascha Pommrenke: "Die Affäre Mollath und das Thomas-Theorem" http://www.humana-conditio.de/?p=276[/quote]

 

Ein exzellenter Artikel.

Die Analyse des offensichtlichen erfordert Intelligenz.

 

 

 

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@Gast
Welche Sprecher der "Gegenseite" sind denn bisher nicht gehört worden? Und bitte: welche der angeblich genügend anderen Quellen, die etwa die SZ oder die NN hätten hören können, gibt es denn ?
Mit fällt nur ein peinlicher journalistischer Entlastungsangriff der Geistvergifterin Maske, ehem. Mollath, im NK ein, natürlich nachfragesicher gestaltet.
Aber es wäre begrüßenswert wenn die Leute, die ihre Geld mit Hilfe von u.a. Petra Mollath und Maske verschoben haben, sich jetzt öffentlich äußern. Denn so können sie ja leicht die bisher beklagenswert häufige Verdachtsberichterstattung widerlegen. Mein Gott, was der Pöbel da zur Zeit mutmaßt. Muss doch nicht sein!

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gelegentlich schrieb:
@Gast Welche Sprecher der "Gegenseite" sind denn bisher nicht gehört worden? Und bitte: welche der angeblich genügend anderen Quellen, die etwa die SZ oder die NN hätten hören können, gibt es denn ? Mit fällt nur ein peinlicher journalistischer Entlastungsangriff der Geistvergifterin Maske, ehem. Mollath, im NK ein, natürlich nachfragesicher gestaltet. Aber es wäre begrüßenswert wenn die Leute, die ihre Geld mit Hilfe von u.a. Petra Mollath und Maske verschoben haben, sich jetzt öffentlich äußern. Denn so können sie ja leicht die bisher beklagenswert häufige Verdachtsberichterstattung widerlegen. Mein Gott, was der Pöbel da zur Zeit mutmaßt. Muss doch nicht sein!

 

Die Lapp- Definition von Gegenseite:

RA Krause setzt in die Welt, Mollath wäre sein Mandant und würde für den Bundestag kanditieren wollen.

Da fragt der NK- Chef-Journalist dann die "Gegenseite" Krause, ob das stimmt.

 

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@Bille
Vielleicht hat der Herr Braun doch recht? Wenn selbst eine an sich seriöse Publikation wie Telepolis sein engagiertes Bemühen so darstellt:
"Fall Mollath: Psy-Ops oder einfach nur ein eigenwilliger Journalismus?"
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154513
Man weiß doch: immer bleibt etwas hängen. Und Psy-Op ist ein wirklich häßliches Wort. Und "eigenwillig" nimmt das nicht gerade zurück.
Wenn man andererseits die zitierten Stücke im Original liest...

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gelegentlich schrieb:
@Bille Vielleicht hat der Herr Braun doch recht? Wenn selbst eine an sich seriöse Publikation wie Telepolis sein engagiertes Bemühen so darstellt: "Fall Mollath: Psy-Ops oder einfach nur ein eigenwilliger Journalismus?" http://www.heise.de/tp/blogs/8/154513 Man weiß doch: immer bleibt etwas hängen. Und Psy-Op ist ein wirklich häßliches Wort. Und "eigenwillig" nimmt das nicht gerade zurück. Wenn man andererseits die zitierten Stücke im Original liest...

 

Etwas bleibt immer hängen....deshalb gibt sich der NK auch alle Mühe, Mollath hinzuhängen, auch mit unsauberen Mitteln.

"Der Nordbayerische Kurier, respektive unser Chefreporter Otto Lapp, hat sich extrem viel Zeit genommen und ist seit Monaten in der Geschichte unterwegs, um alle Aspekte zu erfassen."

Er hatte also Besseres zu tun, als das Urteil zu lesen (129 Reifen)

"Mollath hat vor dem U- Ausschuss gelogen, wir haben mit Beate Klarsfeld gesprochen: die hat keine Unterlagen"

Man hatte also auch besseres zu tun, als im UA zuzuhören: Mollath hatte vom Büro von Serge Klarsfeld, einer Anwaltskanzlei, gesprochen. (Und vom Schweitzer Jean Ziegler)...und die hat nichts gesagt.

"Mollath hat nicht die Wahrheit gesat, es gibt keine Beweise bei Ziegler in der Schweiz" Beweis: der Spiegel soll gesagt haben, Zieler kann sich nicht erinnern"

"Mollath will in den Bundestag" Beweis: derjenige, der die Ente in die Welt gestzt hat, bestätigt es.

Es bleibt hängen...weil der NK auch nichts davon richtigstellt.

Im Gegenteil: mit der Behauptung: Strate hat relativiert, Oberverteidiger Strate hat den Anwalt zurückgepfiffen wird suggeriert, alles entspräche trotz Dementi der Richtigkeit.

Es soll was hängenbleiben...an Mollath.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dr. Sponsel,

 

analysieren Sie einmal # 31.

 

 

 

 

 

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Gibt es überhaupt in der Justiz ein :" Wir haben alles richtig gemacht ?"

 

Wann man in anderen Fällen die Urteile der unterschiedlichen Instanzen anschaut, so unterscheiden die sich gewaltig. Von Verurteilung zu vielen  Jahren Gefängnis bis zu Freispruch bei einer höheren Instanz.

Nur bei Mollath bislang kaum.

 

 

 

 

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Permanzrefrain von Dr. Merk - Murmelsyndrom ;-)

Gast schrieb:

Gibt es überhaupt in der Justiz ein :" Wir haben alles richtig gemacht ?"

Das ist jedenfall der Permanzrefrain von Dr. Merk. Vielleicht spricht sie die Formel "Wir haben alles richtig gemacht" schon im Schlaf (was sich ihr natürlich nicht wünsche). Kritisch wird es für sie in Bayern aber erst, wenn sie ununterbrochen murmeln sollte, auch im Kabinett. Prof. Kröber könnte dann in seinem Seminar im September ein neues DSM 5 Syndrom kreieren und damit weltberühmt werden. Nicht Stimmen hören, sondern Murmelstimmen produzieren (nicht zu verwechseln mit einfachen Sprechgeräuschen, die ans eigene Ohr zurückschallen).

DSM 5, 9999.1a  Murmelstimmen fortlaufend, b Murmelstimmen abreißend, c Murmelstimmen in der  Vermurmelungstonhöhe sich steigernd mit ferndiagnostischen kleinen Löchern analog mikroskomischer Reifenstiche, d grillen-sirenisch, e in der Melodie des Schwarzgeldliedes, f) nicht exakt klassifizierbare Murmelung, g) anderweitiges Murmeln ... ;-)

 

@Bille:
Dass Mollath vor dem UA von Beate Klarsfeld bzw.  "ihrem Büro" gesprochen hat, haben (einfach nach Mollath und Beate Klarsfeld googeln) der BR , Augsburger Allgemeine und die Südwestpresse berichtet. Herr Schäfer von der FAZ schrieb dazu gar nichts, die Zeit allgemein von "Frankreich".  
 

Was Mollath genau gesagt hat und ob Lapp falsch liegt, kann ja vielleicht einer der Hobby-Stasiagenten aufklären, der auch die Aussage Brixners mitgeschnitten hat.

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klabauter schrieb:

@Bille:
Dass Mollath vor dem UA von Beate Klarsfeld bzw.  "ihrem Büro" gesprochen hat, haben (einfach nach Mollath und Beate Klarsfeld googeln) der BR , Augsburger Allgemeine und die Südwestpresse berichtet. Herr Schäfer von der FAZ schrieb dazu gar nichts, die Zeit allgemein von "Frankreich".  
 

Was Mollath genau gesagt hat und ob Lapp falsch liegt, kann ja vielleicht einer der Hobby-Stasiagenten aufklären, der auch die Aussage Brixners mitgeschnitten hat.

Ach Klabauter, Stasiagenten? Eher Stasimethoden in der Klinik.

 

Lapp reist nicht um die Welt, um nach Fakten, Zeugen zu suchen, der liest Zeitungen, im Internet, um das dann als Recherche zu verkaufen. Da kann sowas dann mal passieren (wie auch die 129 zerstochenen Reifen), Mollaths "Bundestagskandidatur"). Der liest ja noch nicht mal Brixners wirres Urteil.

 

Gesetzt den Fall, Mollath hat wirklich Beate Klarsfeld genannt: wenn die vertrauliche Unterlagen bekommen hat, die sie aus Sicherheitsgründen aufbewahren soll, dann springt sie, nur weil ein Journalist anruft?

Vertraulichkeit, zum Teufel, der Lapp ist so nett?

Lächerlich.

 

 

 

 

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klabauter schrieb:

@Bille:
Dass Mollath vor dem UA von Beate Klarsfeld bzw.  "ihrem Büro" gesprochen hat, haben (einfach nach Mollath und Beate Klarsfeld googeln) der BR , Augsburger Allgemeine und die Südwestpresse berichtet. Herr Schäfer von der FAZ schrieb dazu gar nichts, die Zeit allgemein von "Frankreich".  
 

Was Mollath genau gesagt hat und ob Lapp falsch liegt, kann ja vielleicht einer der Hobby-Stasiagenten aufklären, der auch die Aussage Brixners mitgeschnitten hat.

Wenn Herr Mollath dort irgendetwas deponiert haben sollte, dann würde das von Frau Klarsfeld sicher nicht dem Lapp-Reporter gegenüber bestätigt werden.

Und im Übrigen ist es auch völlig egal, weil es an dem Fall von praktizierter Justizkriminalität nichts ändert, um den geht es. 

 

We

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Art. 19

Verlesen von Protokollen und Schriftstücken

(1) Die Protokolle über Untersuchungshandlungen ersuchter Gerichts- und Verwaltungsbehörden sind vor dem Ausschuß zu verlesen.

(2) 1 Ebenso sind Schriftstücke, die als Beweismittel dienen, zu verlesen. 2 Von dem Verlesen kann Abstand genommen werden, wenn die Schriftstücke allen Ausschußmitgliedern zugänglich gemacht worden sind und die Mehrheit der anwesenden Ausschußmitglieder auf das Verlesen verzichtet.

 

 

Art. 9

Öffentlichkeit der Ausschußsitzungen

(1) 1 Der Untersuchungsausschuß verhandelt grundsätzlich öffentlich. 2 Auf Verlangen von zwei Dritteln der anwesenden Ausschußmitglieder wird jedoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 3 Die Öffentlichkeit wird weiter ausgeschlossen, wenn und solange es die Staatsregierung zur Begründung eines Antrags auf Ausschluß der Öffentlichkeit verlangt. 4 Der Untersuchungsausschuß entscheidet darüber, ob und in welcher Art die Öffentlichkeit über solche Verhandlungen unterrichtet werden soll.

(2) Sollen Beratungsgegenstände oder Teile hiervon der Geheimhaltung unterliegen, so bedarf es hierzu eines besonderen Beschlusses.

(3) Die Beratungen über das prozessuale Vorgehen des Untersuchungsausschusses und über die Beschlußfassung sind nicht öffentlich.

 

 

 

Wie kommen wir an die Aussage von Richterin Heinemann?

Der Ladung fernbleiben und dann schriftlich aussagen ... wer startet eine Petition? oder mobilisiert die Presse?

Ist es rechtmäßig, wenn eine Zeugenaussage der Öffentlichkeit vorenthalten wird?

Wurde Geheimhaltung beschlossen?

Und wenn ja warum?

 

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@ W. Sobottka:
Dass andere Medien, deren Vertreter (BR) bei Mollaths Auftritt im UA vermutlich auch anwesend waren, seine Aussage offenbar anders verstanden haben als derwesten und deshalb genauso irrlichtern wie Lapp, konnten Sie meinem Beitrag aber schon entnehmen? Woher nehmen Sie denn die Gewissheit, dass z.B. derwesten anders als BR , AA und SWP richtig zugehört hat und das also "so ist" (Serge und nicht Beate)?

Es bleibt nach wie vor die Frage:
Wenn es dort Beweismaterial gibt, warum lässt Mollath froh und munter Steuerforderungen und Steuerhinterziehung verjähren, und risikiert stattdessen, wegen eines ihm angedichteten Wahns in der Psychiatrie zu verschimmeln? Nachdem er ständig anwaltlich vertreten war und mindestens seit Anfang 2012 regelmäßig von Braun und Schlötterer Besuch bekam, also ausreichend Vertrauenspersonen da waren, über die man die Unterlagen hätte streuen können.

 

 

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klabauter schrieb:

@ W. Sobottka:
Dass andere Medien, deren Vertreter (BR) bei Mollaths Auftritt im UA vermutlich auch anwesend waren, seine Aussage offenbar anders verstanden haben als derwesten und deshalb genauso irrlichtern wie Lapp, konnten Sie meinem Beitrag aber schon entnehmen? Woher nehmen Sie denn die Gewissheit, dass z.B. derwesten anders als BR , AA und SWP richtig zugehört hat und das also "so ist" (Serge und nicht Beate)?

Es bleibt nach wie vor die Frage:
Wenn es dort Beweismaterial gibt, warum lässt Mollath froh und munter Steuerforderungen und Steuerhinterziehung verjähren, und risikiert stattdessen, wegen eines ihm angedichteten Wahns in der Psychiatrie zu verschimmeln? Nachdem er ständig anwaltlich vertreten war und mindestens seit Anfang 2012 regelmäßig von Braun und Schlötterer Besuch bekam, also ausreichend Vertrauenspersonen da waren, über die man die Unterlagen hätte streuen können.

 

 

 

Ach Klabauter....Mollath hatte doch schon genug Material geliefert, das einfach zur Seite gewischt wurde, warum soll er das aus dem Ausland auch noch offenlegen, solange er weggesperrt ist, nicht ermittelt wurde?

Nicht Mollath hat es verjähren lassen, sondern Justiz und Steuerfahndung. Das, was nicht verjährt ist, wird inzwischen verfolgt.

Jetzt gehts erstmal um die Wiederaufnahme, die Unterlagen aus dem Ausland können möglicherweise für spätere Schadensersatzansprüche wichtig sein, die würde ich auch nicht einfach aus der Hand geben.

....und schon gar nicht Lapp informieren....

 

 

 

 

 

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@Bille

Ach, Bille:
Was denn für "genug Material" ? Eine "Zeugen - und Täterliste", bei der man raten kann, wer wofür Zeuge und wer Täter welcher Tat ist?

 

"Aufheben für Schadenersatzansprüche" ist wohl nicht Ihr Ernst!

Meinen Sie etwa, Mollath dachte:

Ich setze mich 7 + X  Jahre in die Psychiatrie, hoffe, dass ich das überlebe und nicht irgendwann aus Verzweiflung zum Strick greife,  und hinterher zeige ich es allen mit meinem gebunkerten Material (das offenbar so brisant ist, dass es dem Zugriff der Ex und des Maske entzogen werden musste), dass ich doch Recht hatte. Damit es dann kräftig Schadenersatz gibt.

Solche Gedankengänge gäben tatsächlich Anlass zu Zweifeln am Geisteszustand.
 

 

p.s.: Selbst auf nordbayern.de, das ja mit den  gewöhnlich gut informierten Nürnberger Nachrichten verbunden ist, heißt es zur Aussage Mollaths  "Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert"; ist allerdings eine abgeschriebene dpa-Meldung.

 

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klabauter schrieb:

@Bille

Ach, Bille:
Was denn für "genug Material" ? Eine "Zeugen - und Täterliste", bei der man raten kann, wer wofür Zeuge und wer Täter welcher Tat ist?

 

"Aufheben für Schadenersatzansprüche" ist wohl nicht Ihr Ernst!

Meinen Sie etwa, Mollath dachte:

Ich setze mich 7 + X  Jahre in die Psychiatrie, hoffe, dass ich das überlebe und nicht irgendwann aus Verzweiflung zum Strick greife,  und hinterher zeige ich es allen mit meinem gebunkerten Material (das offenbar so brisant ist, dass es dem Zugriff der Ex und des Maske entzogen werden musste), dass ich doch Recht hatte. Damit es dann kräftig Schadenersatz gibt.

Solche Gedankengänge gäben tatsächlich Anlass zu Zweifeln am Geisteszustand.
 

 

p.s.: Selbst auf nordbayern.de, das ja mit den  gewöhnlich gut informierten Nürnberger Nachrichten verbunden ist, heißt es zur Aussage Mollaths  "Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert"; ist allerdings eine abgeschriebene dpa-Meldung.

 

 

Nein, Mollath dachte eher: warum die rausgeben, die anderen Unterlagen wurden ja auch ignoriert.

Lächerlich jetzt zu behaupten, die hätten ihm vielleicht das Urteil, die 7 Jahre Psychiatrie erspart,

....und heute sind die überflüssig, die "Zeugen - und Täterliste", bei der man raten kann, wer wofür Zeuge und wer Täter welcher Tat ist?" reicht aus. Sie hat zu Ermittlungen, Verfahren, Selbstanzeigen geführt. Warum blenden sie das immer aus?

 

Und zu Beate/Serge Klarsfeld:

Wenn dpa von Beate Klarsfeld geschrieben hat, hat Lapp das wohl übernommen, wie andere auch. Kein Problem.

Wiederspricht nur den Aussagen, man investiert Zeit, reist rum, recherchiert...denn dann war Lapp wohl eher nicht bei der Anhörung.

Na gut, er hatte ja auch Besseres zu tun, als das wirre Brixner- Urteil zu lesen....mußte wohl "recherchieren".

 

 

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Gastfrau schrieb:

 

Vorwürfe gegen Gustl Mollath "Bar jeder Beweisführung"

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jeder-beweisfuehrung-1.1707511

Behaupte er etwas, was er nicht beweisen könne, mache er sich unter Umständen "des Straftatbestands der üblen Nachrede schuldig", erklärt Meindl.

 

Abgesehen davon, dass das durch die Urteilsbegründung beweisbar ist.....macht sich jetzt jeder Staatsanwalt der üblen Nachrede schuldig, wenn der Angeklagte (mangels Beweisen) freigesprochen wird?

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Guten Tag,

 

Ich hätte mal eine Frage zu der Aussage von OSTA Meindl im Artikel der Süddeutschen "Vorwürfe gegen Gustl Mollath - Bar jeder Beweisführung" (http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jede...):

 

So urteilt der Oberstaatsanwalt in seinem Entwurf. Warum aber ist davon nichts in den Wiederaufnahmeantrag eingegangen? Meindl erklärt das im Gespräch mit derSüddeutschen Zeitung so: Für den Antrag habe er, Meindl, nach möglichen Rechtsbeugungen von Richter Brixner gesucht - solche wären ein Wiederaufnahmegrund.

Gemeinsam mit dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich habe er schließlich aber entschieden, mögliche Rechtsbeugungen nur dann in den Antrag aufzunehmen, wenn man hätte nachweisen können, dass Brixner das Recht im Urteil "mit Absicht gebeugt" habe.

Behaupte er etwas, was er nicht beweisen könne, mache er sich unter Umständen "des Straftatbestands der üblen Nachrede schuldig", erklärt Meindl. Deshalb hätten auch die fünf möglichen Rechtsbeugungen des Richters Brixner, die Meindl in einem weiteren, der SZ vorliegenden 54-seitigen Entwurf aufgeführt hatte, keinen Eingang in den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft gefunden.

 

Kann man neuerdings die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch oder noch vor der Verhandlung wegen übler Nachrede anzeigen?

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Gast III schrieb:

Guten Tag,

Ich hätte mal eine Frage zu der Aussage von OSTA Meindl im Artikel der Süddeutschen "Vorwürfe gegen Gustl Mollath - Bar jeder Beweisführung" (http://www.sueddeutsche.de/bayern/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jede...):

Kann man neuerdings die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch oder noch vor der Verhandlung wegen übler Nachrede anzeigen?

 

Da will ich Ihnen mal mit Radio Eriwan antworten:

Im Prinzip nein. In Bayern ist die Justiz so unabhängig, dass niemals nicht irgendein Richter oder Staatsanwalt angeklagt oder verurteilt werden kann.  Aber wenn der Angezeigte bzw. Angeklagte ein bayerischer Richter ist, dann sticht der König den Buben und der Nestbeschmutzer (hier: Staatsanwalt) kann wegen übler Nachrede angezeigt und verurteilt werden.

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Dann ist ja auch geklärt, warum alle mauern: Justiz, Psychiatrie, Politik in Form von Merk....

Angst vor ner Anzeige wegen übler Nachrede.....

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