Die Affären im Fall Mollath
von , veröffentlicht am 19.06.2013Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.
Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.
Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.
Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.
- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.
- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.
- Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.
- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.
- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).
- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht.
UPDATE 22.06.2013
Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert. Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:
"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)
Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind.
Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.
UPDATE 24.06.2013
Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:
Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:
1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.
2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.
4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.
5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.
6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.
Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.
UPDATE 01.07.2013
Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.
Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:
"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"
Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012 offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.
UPDATE 04.07.2013
Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.
Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:
"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.
Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."
Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.
"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."
Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen. Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.
"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."
Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.
"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.
Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:
"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version
Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.
"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?
Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.
Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?
Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."
Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.
"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."
Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene Neutralität aufweist.
"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."
Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen. Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?
"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.
Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."
Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.
"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.
Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.
Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.
Service von dejure.org:
Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.
Diskussion anderswo:
De Legibus-Blog (Oliver Garcia)
Internet-Law (Thomas Stadler)
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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885 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenWalter Keim kommentiert am Permanenter Link
Seehofer könnte begnadigen:
“Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat darauf hingewiesen, dass Seehofer Gustl Mollath auch begnadigen könnte. Zu diesem Schritt sei er als Ministerpräsident durchaus berechtigt. Ein solcher Schritt könnte “von Amts wegen” und ohne Antrag erfolgen, so Müller weiter”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html
Robert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.
Robert Stegmann
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie definieren Sie oder Mollath Gerechtigkeit ?
Bille kommentiert am Permanenter Link
Für den Anfang wären Rechtstaatlichkeit statt Willkürjuztiz schon mal ganz gut....
Robert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
In dem Staatsanwaltschaften vor allem den § 160 Abs. 2 StPO beachten und das auch dem Gericht gegenüber vertreten.
Es gab so viele Anhaltspunkte, dass die Anzeige wegen Körperverletzung auf einen Rosenkrieg basiert. Statt die Glaubwürdigkeit der Zeugin auch auch nur zu hinterfragen, wurde alles mit aufgenommen, was zu einer negativen Entscheidung führen musste. Kein einziges Mal hat die Staatsanwaltschaft auch nur annähernd die Position des Herrn Mollath eingenommen, obwohl das sogar ihre gesetzlich Pflicht ist.
Ebenso ist es mit den Reifenstechereien. Es gibt keine Zeugen, die sagen können, das war Herr Mollath. Ich frage mich ernsthaft, wie das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in diesem Fall im Wortlaut ausfiel.
Der Staatsanwaltschaft mache ich den größten Vorwurf. Sie hätte ganz viel verhindern können, wenn sie ihren gesetzlichen Auftrag ernsthaft wahr genommen hätte.
Hier hätte die Staatsanwaltschaft Regensburg Vorreiter werden können, wenn sie sich ihren ersten Entwurf nicht von Herrn Nerlich wiederstandlos kastrieren hätte lassen.
Herr Nerlich war dagegen, den Richter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Über die Gründe kann man nur spekulieren, aber mit Gerechtigkeit hat das überhaupt nichts zu tun. Hier entfernt sich die Justiz aber nicht nur von der Gerechtigkeit, sondern in weitem Maß auch vom Bürger.
Robert Stegmann
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Quatsch? Das wäre hochproblematisch für Mollath. Was sollte Strate ihm raten?
Eine Begnadigung wäre ein äußerst geschickter Schachzug von Seehofer. Denn wenn Mollath annimmt (wer könnte es ihm verdenken nach 8 Jahren Forensik) und in Freiheit auf den Wiederaufnahmeprozess warten würde, so wäre doch zumindest der öffentliche Druck raus. Wen interessiert schon ein freier Mollath? - Wenn er aber ablehnt, so dürften viele Menschen kein Verständnis dafür haben ("der ist doch verrückt, die Begnadigung nicht anzunehmen").
So oder so wäre das Thema Mollath für die Wahlen entschärft.
Seien wir also froh, dass weder Merk noch Seehofer den Begnadigungs-Schachzug gesehen haben.
Robert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
Gnade hieße, dass Herr Mollath doch schuldig ist. Ob dann alle laufenden Verfahren überhaupt noch weiter betrieben werden, ist äußerst zweifelhaft.
Hier wurde mehrmals bewußt das Gesetz durch Rechtsbeugung gebrochen. Von Freiheitsberaubung ganz zu schweigen. Und das alles soll nun durch einen Gnadenakt beendet werden?
Ich persönlich bin dagegen. Wenn sie anderen Meinung sind, sei es Ihnen unbenommen.
Robert Stegmann
I.S. kommentiert am Permanenter Link
Das haben die gesehen, es ist aber einfach noch zu früh für die Begnadigung. M. hätte zu viel Zeit mit Talkshowauftritten und diversen Interviews seine Situation auch noch persönlich in den Wahlkampf zu tragen. Und das auch noch im "Sommerloch", da hätte der doch noch viel mehr Präsenz in allen Medien.
So eine Begnadigung macht man etwa 2 Wochen vor der Wahl. Dann kann sich S. nochmal als "freundlicher Landesvater" präsentieren, der dem armen Gustl aus der Patsche hilft, es gibt für die Presse ein nettes Bildchen, wie die beiden sich die Hände schütteln. M. kann in den zwei Wochen nicht mehr viel Schaden anrichten, weil er sich dann nämlich erstmal um sein Leben kümmern muss (Wohnung suchen etc.) und die Zeitungen sind voll mit anderen Wahlkampfthemen.
Nico frank kommentiert am Permanenter Link
Die Justiz ist unabhängig
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,
heute war in der Presse ein Interview mit JM Beate Merk unter http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/Ich-bin-keine-eiserne-Lady;art9517,7549810> abgedruckt.
Darin wiederholt JM Beate Merk, das Mantra „Die Justiz ist unabhängig“,
und führt folgendes aus:
„Weil die Gerichte unabhängig sind von der Politik, kann ich zum Beispiel überhaupt nichts machen, wenn ich das Gefühl habe, in einem gerichtlichen Verfahren läuft etwas nicht richtig. Wir haben da aus gutem Grund enge Grenzen, rote Schilder, auf denen steht: Da kommst du als Justizminister nicht durch. Das ist ein großes Problem für mich: Da heißt es dann: Warum haben Sie dieses Urteil aus Nürnberg zum Fall Mollath nicht auseinandergenommen? Das kann ich gar nicht, denn das Urteil ist rechtskräftig. Ich kann erst handeln, wenn massive und vor allem neue Fakten auf dem Tisch liegen, die Auswirkungen auf dieses Urteil hätten“
und
„..dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz.“
Ich dachte immer, dass das Gesetz durchaus eine externe Kontrolle der Justiz vorsieht, die in § 26 des Deutschen Richtergesetzes festgeschrieben ist. Dort heißt es:
»(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. (2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen. (3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes.«
Hieraus lässt sich unschwer entnehmen, dass die Dienstaufsicht zwar keinen Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nimmt, jedoch zur ordnungsgemäßen Amtsführung ermahnen darf. Wer die Dienstaufsicht über die Gerichte ausübt, ergibt sich aus dem Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, § 16. An erster Stelle heißt es dort: Die Dienstaufsicht üben aus das Justizministerium über alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie über sämtliche Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten;
Frage:
Dieses Thema ist sicher schon im Blog behandelt worden, könnte Sie mir bitte die Quelle nennen. Besten Dank. Gr Nico Frank
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Merk denkt an Freilassung
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-merk-will-sich-wohl-fuer-freilassung-einsetzen-1.1709896
Richie kommentiert am Permanenter Link
Der Fall Mollath ist wirklich ein erschütterndes Beispiel von Justiz. Und was die Psychiatrie anbelangt ... kennt jemand noch den Fall Postel, der eigentlich Postbote war und es mit gefälschten Unterlagen zum Oberarzt in der Psychiatrie brachte? Er gibt ja sehr informative Interviews über seine Erfahrungen als Oberarzt. Durchaus sehenswert.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Justizministerin Merk (CSU) will offenbar beim Bundesverfassungsgericht für eine baldige Freilassung Gustl Mollaths Partei ergreifen. "Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist", sagte Merk in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-merk-will-sich-wohl-fuer-freilassung-einsetzen-1.1709896
Gast kommentiert am Permanenter Link
Fall Mollath: FDP-Politiker fordert Neujustierung der Strafprozessordnung
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine Begnadigung darf nicht die Lösung dieses Skandals werden.
Das Problem, dass der CSU derzeit immer noch in die Karten spielt, ist die insgesamt geringe Öffentlichkeit die sich über den Fall Mollath ausreichend informiert hat und die darüberhinaus auch den Mut aufbringt, öffentlich Kritik gegenüber der Justizministerin, der CSU allgemein und ganz besonders gegenüber den am Skandal beteiligen Justizmitarbeitern zu äußert.
Viele "Normalbürger" sind vermutlich verunsichert, nachdem sie erleben mußten, dass auch CSU Frauen durch Polizeieinsätze nach Stasimanier eingeschüchtert werden, nur weil sie sich im Internet zur Person Merk geäußern haben. Aber vielleicht war auch das nur ein vereinbartes Schauspiel, um eben jene mutige und rechtsstaatlich denkende Bevölkerungsteile zu verunsichern.
Der CSU traue ich -im Lichte des Mollathfalls- alles zu, um die Macht weiterhin zu behalten.
Jeder, der durch das tiefste, ländliche Bayern fährt und dort bei "vertrauten" Kunden nur ganz vorsichtig das Thema Mollath anschneidet, der wird -wie ich- fast immer eine stark ablehnende Haltung erleben, nach dem Motto, laß mich damit in Ruhe, es gibt wichtigere Themen für die Politik; oder die Menschen glauben ganz fest daran, der Mollath trägt schon die Hauptschuld an seinem Leid und man unterstellt, wenn er nur sein "Maul" gehalten hätte, dann hätte er weiterhin ein gutes Leben führen können.
Und genau deshalb sind alle Medien -auch das TV- gefordert, nicht nachzulassen und die bekannten Fakten zu wiederholen, bis auch das "schwarze Gehirn" die Tatsachen aufgenommen hat, mit der Hoffnung für uns alle, dass die Mauer der Verblendung einstürzt und ein gewisser Zweifel an dem rechtsstaatlichen Handeln der "ÜBER- CSU" erwächst.
Denn nur ein drohender oder eingetretender CSU- Machtverlust birgt den Keim einer Erneuerung der Politiklandschaft und letztlich die Chance einer offenen Aufarbeitung des schrecklichen Justizskandal Mollath in sich.
Zusätzlich müßte eigentlich jeder rechtschafende Staatsanwalt Deutschlands die Gutachter, die beteilgten Skandalärzte, den Richter Brixner und die damalige Staatsanwaltschaft, sowie auch die Frau Ex- Mollath und deren aktuellen Ehemann mit Strafanzeigen überschütten! Änsätze dafür sind doch genügend vorhanden.
Schaue ich mir aktuell die Demonstrationsbereitschaft der Bevölkerung für Mollath an, dann bleibt mir nur der neidische Blick Richtung Türkei oder Ägypten.
Leider bin ich in Betrachtung des vorgenannten nicht sehr optimistisch eine baldige Freilassung des Herrn Mollath erleben zu dürfen.
Walter Keim kommentiert am Permanenter Link
Wende im Fall Mollath?
Zeitungsbericht: Merk denkt an Freilassung
http://www.br.de/nachrichten/mollath-merk-100.html
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
dem BR habe ich auf die Frage, ob eine Begnadigung überhaupt rechtlich möglich ist, die zutreffende bejahende Antwort gegeben. Dass es nicht dem Willen von Herrn Mollath entspricht, aus Gnade freizukommen, sollte klar sein. Nach § 5 Bay GnadenO hat eine Gerichtsentscheidung (hier: OLG Bamberg) allerdings Vorrang. Ich glaube auch nicht, dass dieser Weg beschritten wird, bevor über die Wiederaufnahme entschieden wurde.
Zu der "Kehrtwende" von Frau Merk: Dass es zumindest unverhältnismäßig ist, Herrn Mollath weiter zu inhaftieren, war schon im November 2012 deutlich. Damals wäre es noch möglich gewesen, durch eine Freilassung den Skandal in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Natürlich stand die Entscheidung nicht Frau Merk zu Gebote - das ist aber auch jetzt nicht der Fall. Damals hat Frau Merk noch eindeutig Signale in die andere Richtung ausgesprochen, indem sie das Vorgehen der Justiz im Fall Molath verteidigt hat. Hinsichtlich der (Un-)Verhältnismäßigkeit ist seither eigentlich keine neue sachliche Information hinzugelommen außer die Aufforderung des BVerfG.
Henning Ernst Müller
Gast kommentiert am Permanenter Link
Für Herrn Mollath scheint sich eine baldige Verbesserung seiner Lage abzuzeichnen.
Wie sieht es aber mit einer Verbesserung der Justiz- und Politikleistung aus?
Nach meinem Eindruck ausgesprochen schlecht.
Wer den Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung -also der Menschen, in deren Namen die ach so fehlerfreie und gerechte Justiz urteilt- als "Druck der Straße" oder der "Pöbel mischt sich in Dinge ein, die er nicht versteht", oder "man verbittet sich die Einmischung in die unabhängige Justiz" herabwürdigt, der hat weder das Grundgesetz begriffen, noch das Wesen einer demokratischen Gesellschaft.
Die Justiz war noch nie unabhängig und sie wird es auch nie sein! Was glauben die Damen und Herren Richter und Staatsanwälte eigentlich, woher deren Monatsentgeld kommt, vom lieben Gott?
Sie können im besten Fall gerecht und angemessen urteilen, und mit noch mehr GLÜCK sind die Damen und Herren Richter selbstkritisch und bei Bedarf bereit, Zweifel und Fehler innerhalb der eigenen Reihen kurzfristig zu klären und ggf. zu beseitigen ohne als Nestbeschmutzer zu gelten.
Wenn ich meine geschriebenen Worte lese, dann erscheint mir der Text wie aus einer fremden Welt, der auf dieser Erde nocht nicht begriffen wurde.
Und genau deshalb muß das Volk der Justiz deutlich stärker "auf die Finger schauen" und u. U. auch eingreifen. Dafür sind die Volksvertreter u.a. auch gewählt worden, im Namen des Wahlvolks die Richter auf deutlich sichtbare Fehler und Mängel hinzuweisen oder in letzten Konsequenz auch zu entlassen.
Und Richter die in der Verhandlung schreien, die gehören entlassen und zwar sofort.
Gast kommentiert am Permanenter Link
«Zu hohe Haftstrafen?» Das Lächeln gleitet aus seinem Gesicht. Ginge es nach Brixner, würde ganz anders geurteilt. Er hält es für «einigermaßen schizophren», dass junge Leute zwar mit 18 Jahren wählen, aber wegen «Entwicklungsverzögerungen» mit Jugendrecht rechnen dürfen. Schulschwänzer würde er «wesentlich engmaschiger beaufsichtigen» und den Jugendknast hält er «auch für eine Chance». «Meine Lieblingsstrafe für Jugendliche - etwa drei Jahre, da können die wenigstens einen Beruf im Knast erlernen.»
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/auf-absprache...
Ganz anders hat er ja geurteilt!
Als Mollath und der v.g. "Herr" einander "begegneten", ist im Ergebnis nach heutigem Stand der falsche von beiden in die Geschlossene verbracht worden.
Der Herr Richter darf stolz auf seine Lebensleistung sein. Schließlich hat er nach vierzig Berufsjahren einen der schlimmsten Justizskandale innerhalb Deutschlands ausgelöst.
Eigentlich müßte er dafür den Pensionsanspruch verlieren oder an Herrn Mollath abtreten.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ja, solche richtigen Richter, die gerne strafen, mit einer "Lieblingsstrafe für Jugendliche - etwa drei Jahre" (Originalton VRiLG Brixner), so etwas wünschen wir uns. Herrn Brixner sollte das Bundesverdienstkreuz verliehen werden.
Helmuth kommentiert am Permanenter Link
Auf die Anmerkung von Telepolis, wie er sich erkläre, dass ihn überhaupt jemand anrufe, der offensichtlich von einem Gesprächsinhalt Kenntnis hat, der doch eigentlich nur Mollath und Anwalt Krause selbst bekannt sein dürfte, merkte Lapp an: "Das ist seltsam."
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39427/1.html
Bille kommentiert am Permanenter Link
Sooo seltsam dann doch nicht....Krause hat Unterlagen ins Klinikum gefaxt...für Mollath.
Also wußten es die Klinikmitarbeiter auch....aber nein, es gibt doch das Postgeheimnis, die ärztliche Schweigepflicht....wie dumm von mir....
Gast kommentiert am Permanenter Link
Zwei Kernpunkte ergeben sich aus dem Mollathfall:
1. Gutachter/ Begutachtung
2. Zeugen
Zu 1.
Wir, die Bürger, müßen uns grundsätzlich damit auseinandersetzen, ob wir Menschen die von unserem eigenen Wertesytem und Lebensmodell abweichen als Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnen wollen oder ob wir uns nicht besser mit unseren eigenen Ängsten auseinandersetzen und letzlich das für uns unvorstellbare Lebensmodell andere Mitmenschen als Alternative und Bereicherung und nicht als Gefahr annehmen.
Nur wenn das geschieht, nur dann stellt sich die Frage nicht mehr, ob Typen, wie ein Herr Mollath, krank sind, nur weil sie ein Ziel hartnäckig und -leider- der allgemeinen Erwartung gegenüber "unangemessen" verfolgen.
Unsere eigene Bewertungsveränderung hätte zur Folge, dass die, die etwas verschleiern, vertuschen und/ oder manipulieren wollen kaum noch eine Chance hätten, Menschen wie Herrn Mollath als Geistig gestört zu entsorgen.
Es ist NUR unser eigener falscher Maßstab, der den echten Kriminellen oder Irren hilft, uns, gemäß unserer eigenen Erwartungshaltung, zu manipulieren.
Würden wir die Welt neutral sehen, dann hätten ein Herr Leibziger und seine Kollegen keine Chance "Gutachten" abzugeben, ohne unseren sofortigen massiven Protest auszulösen.
Wir müssen uns deshalb selbst die Frage stellen, ob wir nicht auch eine Art Mittäter sind.
Viele Normen helfen uns vermutlich ein geordnetes Leben miteinander zu leben, letzlich grenzen die meisten Normen aber dennoch das "Andere" aus und sie schaffen einen Nährboden, der wiederum Leibziger und Co. eine scheinbar gern angenommene Basis verschafft, um Menschen zu stigmatisieren und letztlich zu isolieren.
zu 2
um die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Zeugen zu beleuchten, muß aus meiner Sicht immer eine vorherige Prüfung der Lebensgeschichte erfolgen, müßen mögliche Interessenskonflikte angesprochen werden und die möglichen Strafen für Falschaussagen sollten an die für den Täter zu erwartende Strafe angepasst werden.
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html
Wenn das eigenen Leben im Sumpf von Lügen, Halbwahrheiten und Verdrehungen der Tatsachen versinkt, dann verliert Frau schon mal den Überblick!
Die Frau ist unhaltbar als Justizministerin.
RA Veits kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Zum ersten Ihrer zwei Kernpunkte fiel mit der (Printausgabe) aktuelle SPIEGEL-Artikel (5 Seiten!) zum Thema ein, dessen Verfasserin - für mich unter Missachtung des Presseauftrags, dem demokratischen Gedanken zu dienen sowie im eklatanten Widerspruch zu den Regeln des Pressekodices - glaubt, Gustl Mollath als nicht Normalen, als Gefährlichen, als Auszugrenzenden, ja: als Kranken darzustellen glaubt.
Dieser Artikel ist das in Buchstaben Verkörperte dessen, was Sie darlegen. Er soll wohl die Leser und Menschen an ihren Ängsten (er)greifen .....
Liest man diese 5 Spiegel-Seiten, so fragt man sich - aufgekärt durch diesen Blog und den von G.Wolff - in wessen Auftrag so viel Abseitiges unter Missbrauch des Schutzes des Artikels 5 GG produziert wird.
CUI BONO?
Just auch deshalb, weil nunmehr die bay. JMin. unter der RL-Kompetenz des MP Seehofer die Flucht nach vorne antritt, nachdem sich abzuzeichnen beginnt, dass außerhalb des bairischen Hoheitsgebiete Karlsruhe eine auf dem Grundsatz der Vehältnismäßigkeit aufbauende durchgreifende Entscheidung treffen könnte, die zur Blamage der Justiz geriete und - was nahe liegt, der CSU womöglich bei der Landtagswahl in die Suppe spu(c)kte.
So gesehen sind die anstehenden September-Wahlen das Zünglein an der Waage der Gerechtigkeit und werden - auch im Sinne der vorstehenden weiß-blauen Definition von Gerechtigkeit - sich positiv im Freiheitskampf des Bürgers Mollath auswirken.
Darüber hinaus zeigt der immerwährende Justizskandal als Spitze des Eisberges die Refombedürftigkeit des Justiz hin zur Selbstverwaltung. Es läge an der Oppostion JETZT mit den Verbänden und der Bürgerschaft erste Entwürfe einer solchen Reform öffentlich zu erörtern .... sich könnte, geeint durch ein wesentliches Thema die FDG betreffend, nur Punkten ... Frau Bause, Herr Runge, Großbauer Aiwanger übernehmen Sie!!
Name kommentiert am Permanenter Link
http://www.taz.de/Bayrische-Justizministerin-zu-Fall-Mollath/!119120/
"Nun nennt die bayerische Justizministerin seine Unterbringung „unverhältnismäßig“. "
Jetzt auf einmal ... nichts Besseres hätte Merk passieren können als das Nachfragen des BVerfG: nachdem sie bisher das Wegschließen dieses "gefährlichen Straftäters" mehrfach eifrig verteidigt hat, kann sie das zum Anlass nehmen, den Wendehals zu machen.
Ein Geschenk des Himmels, um vor der Landtagswahl das Stimmvieh so richtig für dumm zu verkaufen.
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-gerhard-strate-litigation-pr-verteidigung-oeffentlichkeitsarbeit-pressemitteilungen/?googlenews=1&cHash=b5f8c4460fd0f1228dc961b415005e95
Gast kommentiert am Permanenter Link
Dr. Hohmann der Autor und Mitherausgeber eines Kommentars zur Strafprozessordnungis tund ein Dr. Hohmann gehen auf § 353d Nr. 3 StGB im Fall Mollath und anderen Fällen ein.
Wie sehen Sie die Kritikpunkte ?
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-gerhard-strate-litigation-pr-verteidigung-oeffentlichkeitsarbeit-pressemitteilungen/?googlenews=1&cHash=b5f8c4460fd0f1228dc961b415005e95
Wie in der Tagespresse zu lesen war, erwogen jüngst die Staatsanwaltschaft Hannover und die Generalstaatsanwaltschaft Celle anlässlich der medial äußerst präsenten Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten a.D., Christian Wulff, offenbar ein solches Vorgehen.
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Mollath-Anwalt Merk handelt "politisch opportun"
http://www.br.de/nachrichten/mollath-strate-100.html
H. Heine kommentiert am Permanenter Link
zu #35: Herr RA Veits kommentiert angemessen, deshalb nur eine Ergänzung, denn inzwischen wird auch über die gängige Justizkritik hinaus im "Fall Mollath", der sowohl Züge einer politischen Gefangenschaft als auch bayrischer Regierungskriminalität trägt, die bürgerrechtliche These zum Urteil vom 8.8.2006 vertreten: Dieses bis heute als rechtskräftig geltende Wegsperrurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth war gar kein wirklicher, sondern ein fingierter oder fiktiver Freispruch mit prozessualer Scheinlegitimation, um Gustl Mollath sofort zu "verräumen".
Siehe http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/ http://blog.nassrasur.com/2013-06-24/fiktiver-freispruch-eine-buergerrechtliche-these/
So gesehen, macht denn auch das bis heute anhaltende ständige Täuschen und Trixen, Verleugen und Verzögern der lange schon anstehenden Freilassung von Herrn Mollath rechten Sinn. Aber es wird auf Dauer weder die Freilassung von Herrn Mollath noch die Aufklärung des seiner langjährigen schweren Freiheitsberauzbung unterliegenden Justizverbrechens durch Urteil vom 8.8.2006 verhindern können.
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Unterdessen hat die Aufforderung von Ministerpräsident Horst Seehofer an die Justiz, im Fall Mollath größeres Tempo an den Tag zu legen, beim Landgericht Regensburg Kritik ausgelöst. Man verbitte sich jede Einmischung von Seiten der Politik, sagte Gerichtssprecher Johann Piendl auf Anfrage. Seehofer hatte am Wochenende gefordert, die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in zumutbarer Zeit zu entscheiden.
Man verbittet sich also in Regensburg jegliche Einmischung von Seiten der Politik? Vielleicht auch jeden Kommentar von Presse, jegliche Meinung der Bürger zu diesem Versagen der Justiz? Haben diese Götter in Regensburg jetzt die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgeschafft und statt dessen eine Diktatur der Jurisdiktion eingerichtet? So eine gänzlich fehlende Kritikfähigkeit, gänzlich fehlende Fähigkeit zur Selbstkritik sucht schon ihresgleichen ...
Was für ein Volk sind doch diese bayerischen (und deutschen?) Richter! Sollen sie doch auswandern und ihren eigenen Staat gründen. Wir, das Volk, wollen sie nicht mehr. Sie sollen auch nicht mehr in unserem Namen Recht sprechen, denn dieses Recht ist nicht unser Recht.
psychofan kommentiert am Permanenter Link
"Bayerns Justizministerin Beate Merk ist nicht für eine Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie. Das hat die ehemalige Neu-Ulmer Oberbürgermeisterin nach einem anderslautenden Zeitungsbericht klargestellt"
Wie bitte? Die Frau soll erst mal richtig Deutsch lernen. Vielleicht versteht man dann ihre verklausulierten, sybillinischen Äußerungen. Ich verstehe sie jedenfalls nicht, weder sprachlich noch inhaltlich.
Beobachter kommentiert am Permanenter Link
Frau JuMi seit 2003 Merk hat heute "die erste ambulante psychotherapeutische Station in Deutschland" für "Gewaltstraftäter" eingeweiht, in München. Angesichts des Falles Mollath kann nur hoffen, dass sie der Station treu bleibt.
Stresstest kommentiert am Permanenter Link
... auf strate.net gibt es zwei nue Dokumente:
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zur-Justiz-in-Hamb...
Falls rechtlich bedenklich, bitte diesen Beitrag sofort löschen.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Gast kommentiert am Permanenter Link
Die gesunde Seeluft und die frische Brise an der Waterkant verschaft den dortigen Richter einen klaren Kopf. Und wie schnell die Richter gearbeitet haben, Hut ab.
Eine weitere Ohrfeige für die Justiz in Bayern.
Das Herr Seehofer nicht eingreift und Frau Merk und den Oberstaatsanwalt feuert ist mir ein Rätsel.
Bleibt mir nur noch die Vermutung, dass die gabalte Ahnengalerie der CSU Führung in irgend einer Weise im Mollathfall verwickelt ist und Seehofer deshalb nicht frei handeln kann.
I.S. kommentiert am Permanenter Link
Weil man im Wahlkampf nicht so deutlich sagt, dass die eigene Ministerin so viel falsch gemacht hat, dass man sie nichtmal mehr über die Sommerpause retten kann/will und dass das Justizsystem in Bayern so marode ist, dass es ohne Eingriff von draussen nicht mehr funktioniert. Solange Frau Merk sich Begründungen zurecht biegen kann, wieso sie alles richtig gemacht hat, gibt es genug Wähler, die das glauben. Wenn man sie aber (so kurz vor Ende der aktuellen Amtszeit) feuert, versteht deutlich mehr, dass sie irgendwas falsch gemacht haben muss.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Der UA-Vorsitzende Hermann ist zufrieden: alles "gut nachvollziehbar und vertretbar".
http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/mollath-ausschuss-endet-streit-2986203.html
Also die Mitarbeiter, die nicht Schreibmaschine schreiben wollen, Staatsanwälte, die nicht ermitteln, weil sie Gerüchte für ausschlaggebend halten, Oberstaatsanwälte, die nicht ermitteln, weil sie nicht MÜSSEN, Richter, die bei der Steuerfahndung Vorurteile verbreiten, Richter, die was Besseres zu tun haben als Akten zu lesen, eine Ministerin, die um die Wahrheit drumrum redet....um es noch harmlos auszudrücken.
Helmuth kommentiert am Permanenter Link
http://www.heise.de/tp/default.html
Dass die im Fall Mollath involvierten Behörden letztlich Mollaths Schwarzgeldvorwürfen nicht nachgegangen sind, ist für den Grünen-Politiker völlig unverständlich. Er kommt zu dem Fazit, dass "deutsche Großbanken, im konkreten Fall auch noch eine Bank mit Verbindung zum Freistaat Bayern, systematisch und in ganz großem Stil an Steuerhinterziehung über anonymisierte Kapitaltransfers ins Ausland mitwirkten".
Um die Rechtsbrüche in der Causa Mollath zu verschleiern, sei ein Schweige-, Vertuschungs- und Lügenkartell in der bayerischen Justiz und Politik entstanden.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Warum durfte die Hypovereinsbank nicht beschädigt werden?
Eine wichtige und verständliche Erklärungshypothese hat Dr. Strate ins Spiel gebracht. Die HypoVereinsbank sollte an die UniCredit verkauft werden (und wurde 2005 übernommen). Da brauchte man keinen Skandal, der die Übernahme oder den Verkauf hätten stören können.
Hinzu kommt natürlich, dass HypoVereinsbank in Richtung bayerische Haus- Staatsbank ging.
http://about.hypovereinsbank.de/de/ueberuns/geschichte.html
"Die HypoVereinsbank bildet den Mittelpunkt des Bankenstandortes München. Im Jahr 2005 wird die HypoVereinsbank Mitglied der europäischen Bankengruppe UniCredit."
Und:
"Die UniCredit Bank AG blickt in Deutschland auf eine Vergangenheit, die sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Die Geschichte der Bank wird geprägt von vier Ästen: die Bayerische Vereinsbank, die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, die Bayerische Staatsbank und die Vereins- und Westbank Hamburg."
Bille kommentiert am Permanenter Link
„Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath die Vorwürfe bezüglich der Geldtransfers von Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringt.
…Dies birgt die Gefahr, dass er eventuell versucht, sein Wissen zu „verkaufen“. Hinzu kommt, dass Herr Mollath möglicherweise noch über vertrauliche Belege/Unterlagen aus dem Besitz seiner Frau verfügt.
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-03-17-Revisionsbericht-HypoVe...
Und nach der Warnung will die Bank nichts unternommen haben, nur im stillen Kämmerlein gehofft haben, dass Mollath nichts weiter unternehmen wird?
Christian Jacoby kommentiert am Permanenter Link
Dieser Bericht ist bekanntlich von Anfang 2003. In den Monaten danach hat Mollath alle auch nur entfernt in Betracht kommenden zuständigen und unzuständigen Stellen auf den angeblichen Mega-Schwarzgeld-Skandal aufmerksam gemacht, der Landtag hatte sich explizit damit befasst usw. Als es später um Mollaths Psychiatrisierung ging, hatte dieser sein Pulver in Sachen Schwarzgeldverschiebung längst verschossen. Das macht das ganze nicht zum "Wahn", wohl aber sollte man die ganz große Verschwörungskeule nun wirklich beiseite legen.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Es geht nicht um eine "ganz große Verschwörung", es hätte gereicht, die "Gefahr" Mollaths den richtigen Leuten zur Kenntnis zu bringen.
Als es um Mollaths Psychiatrisierung ging, waren diese "Schwarzgeld-Spinnereien" der Grund dafür. Ansonstens wäre es nur Ehestreit und Sachbeschädigung gewesen, ne Sache fürs Amtsgericht, ohne Gutachten. Aber Mollath wäre nicht mundtot gewesen.
Verharmlosung bringts auch nicht.
Fischer kommentiert am Permanenter Link
Als Verschwörung bezeichnet man im weitesten Sinne jeden Versuch, ein Ereignis, einen Zustand oder eine Entwicklung durch eigenes Handeln unter Mitwirkung mehrer Personen zu beeinflussen, also durch das zielgerichtete, konspirative Wirken von Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck.
Mit wie viel Personen beginnt denn dann eine Verschwörung, mit drei , dreißig oder Dreihundert? Die Anzahl der Personen sind doch egal. Auf alle Fälle sind es Personen gewesen, die Ihr Ziel mit nicht legitimen Mitteln, gegen die Interessen eines anderen durchgesetzt haben. Tatsache ist doch nun einmal, dass eine ganze Reihe von Personen durch ihr Handeln den Herrn G.Mollath nicht mehr in Freiheit haben wollten!
Diese Personen und das waren nun einmal mehr als drei, mussten auch interessengesteuert nahtlos zusammen arbeiten, sonst hätte man damals auch Herrn Mollath nicht so geräuschlos wegräumen können! Der eine nennt eben so etwas Verschwörung und der andere sagt dazu Interessen gesteuerte Machtelite. Wenn man dann dermaßen ohnmächtig, solchen Handlungen der Gerichte, Forensik, bis zum BGH gegenüber ausgeliefert ist, ist es fast nicht mehr denkbar, dass sich die Beteiligten nicht abgesprochen haben und das hier alles nur noch zufällig passiert ist! Das konspirative Wirken der Beteiligten hat hier
ja dann auch zum gewünschten Ergebnis geführt.
P.S. Der UA hat ja gezeigt, dass es etliche nicht gesetzeskonforme Handlungen, unter mehreren Beteiligten gab.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Mir gings nur um dieses "ganz große Verschwörungskeule" des Herrn Jacoby.
Fischer kommentiert am Permanenter Link
...das habe ich schon richtig verstanden, ich wollte nur klarstellen, dass man dieses gesamte Szenario um G. Mollath sehr wohl auch als Verschwörung ansehen kann, wie groß nun diese ist sei dahin gestellt!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der Revisonsbericht ist ja ein Knaller.
Merkwürdig ist , dass es anscheinend noch keine Anklage gegen bestimmte Leute gegeben hat.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Alles verjährt....war nur bis spätestens März 2013 verfolgbar. Erst im April 2013 gabs Durchsuchungen bei der Bank (Wat ein Zufall, knapp verpasst)
Jetzt kann man nur noch die nicht versteuerten Zinsen anklagen.
F.W. kommentiert am Permanenter Link
aus der Chronologie:
2013-01-14 RAin Lorenz-Löblein teilt der Staatsanwaltschaft in Bayreuth mit, dass sie bezüglich der Anzeige des Kollegen Schmid vom 21.11.2012 davon ausgehe, dass etwa erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Verjährung eingeleitet wurden, bzw. werden.
Strafvereitelung im Amt?
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
„Mollath wird rehabilitiert“ – bloß wann?
http://www.presseclub-forum.de/index.php/veranstaltung-naechste-detail/events/mollath-wird-rehabilitiert-bloss-wann.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
Was soll dieser Presseatz, des ansonsten guten Artikels:
Und der Bayerische Landtag lädt schließlich einen in der Psychiatrie ruhiggestellten Mann ein, damit er wenigstens vor den Parlamentariern Gehör findet.
http://www.presseclub-forum.de/index.php/veranstaltung-naechste-detail/events/mollath-wird-rehabilitiert-bloss-wann.html
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Fall Mollath: Bezirkskrankenhaus Bayreuth wehrt sich
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/fall_mollath_bezirkskrankenhaus_bayreuth_wehrt_sich_166269
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