Abgeordnetenbestechung - Regierungsmehrheit wendet sich gegen Verschärfung des § 108e StGB
von , veröffentlicht am 29.06.2013Gegen eine überbordende Kriminalisierung - also die Anwendung des Strafrechts auf immer mehr Lebenssachverhalte und alle einmal als "Problem" ausgemachten Verhaltensweisen wendet sich der Bundestag selten - im Gegenteil: Der Bundestag folgt meist dem (vermeintlichen) Wählerinteresse nach immer mehr Strafrecht. Oft ohne das Gesamte im Blick zu behalten.
Aber in diesem Fall ging es ja um die Strafbarkeitd er Abgeordneten selbst, und da blieb die (Regierungs-)mehrheit lieber bei den alten als problematisch erkennbaren Verhältnissen: Der § 108e StGB bleibt ein stumpfes Schwert gegen die unlautere materielle Beeinflussung von Abgeordneten. Die Transparenzregeln im Bundestag nutzen zudem dagegen wenig: Oberhalb von 7000 Euro zusätzlichen Einnahmen findet keine Differenzierung mehr statt.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt - die dringend erforderliche Verschärfung wurde damit in die nächste Legislaturperiode verschoben. Deutschland wird als eines von wenigen Ländern der Welt die UN-Anti-Korruptionskonvention (UNCAC - wikipedia-Link ) nicht ratifizieren.
Nun, wenigstens kann jetzt die Frage in meinem letzten Beitrag zum Thema beantwortet werden. Wer steht auf der Bremse?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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9 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenBreunig kommentiert am Permanenter Link
Das ist wirklich sehr aufschlussreich und einfach unglaublich! Da ist - aus meiner Sicht - ein Gang ans Verfassungsgericht fällig. Wie sehen Sie das?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Breunig,
ich sehe im Moment nicht, mit welcher Begründung das BVerfG involviert werden könnte. Ein bestimmtes Verhalten unter Strafe zu stellen ist nur in ganz seltenen Fällen von der Verfassung geboten. Außerdem halte ich es nicht für regelmäßig opportun, das BVerfG anzurufen für Entscheidungen, die Wähler und Abgeordnete treffen sollten. Letztlich soll doch das BVerfG nicht selber Politik machen, sondern nur der Politik verfassungsrechtliche Grenzen setzen. Ich räume ein, dass dies in letzter Zeit immer öfter anders ausschaut.
Wichtig wäre, die Abgeordneten von der Namensliste direkt anzuschreiben oder auf andere Weise politischen Druck zu machen, wenn man diese Entscheidung für falsch hält.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Breunig kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Müller,
die namentliche Liste hierzu ist offenbar noch nicht online gestellt. Ist Ihnen darüber hinaus eine generelle Regierungserklärung bekannt?
Beste Grüsse
Lutz Breunig
Gast kommentiert am Permanenter Link
Dies ist die Liste. http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/liste/2013/20130627_1_geschaeftspraktiken.pdf
Die CSU glänzt mit 100 % Ablehnung. Bei der CDU haben "nur" 96% gagegen, immerhin hat Merkel nicht gestimmt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/schaerfere_regeln_gegen_abgeordnetenbestechung-605-525.html
Horstl kommentiert am Permanenter Link
Was mich in dem Fall überhaupt nicht nachvollziehen kann: es fand in der Berichterstattung fast keinerlei Erwähnung. Spiegel, Focus und Welt hatten m.W. berichtet, aber aufgegriffen hat es fast niemand. Ich hatte am nächsten Tag einen großen Aufschrei quer durch die Bank erwartet, zumal das was hinter dem Gesetzesvorschlag irgendwo selbstverständlich sein sollte - aber es kam nichts mehr. ARD und ZDF hatten u.a. das am selben Tag abgelehnte Mietpreisgesetz (interessanterweise von den Parteien abgelehnt die es vorgeschlagen hatten) behandelt, aber dieses Thema ist komplett ausgeklammert worden. Dabei bietet das Thema so viel und greift so viele Dinge auf, die die Menschen unserer Gesellschaft stören insbesondere die Mauscheleien zwischen Wirtschaft und Politik, was ja schon ein altes ist, aber eben immer noch nicht wirksam bekämpft wird. Ich kann mir nicht wirklich einen Reim darauf machen.
Wolfgang Wegener kommentiert am Permanenter Link
@horstl: Das ist, wie ich finde, ziemlich einfach zu erklären. Journalisten empfinden sich grundsätzlich als Teil des Systems, des sogenannten politisch/medialen Komplexes. Dem Leser der Zeitungen bzw. dem Gebührenzahler ist lediglich die Aufgabe zuerkannt, deren Gehälter zu bezahlen.
Wolfgang Wegener kommentiert am Permanenter Link
@Lutz Breunig (#3): Wer wie abgestimmt hat (201 Pro, 319 Contra, 66 Enthaltung (das war die Linke), 34 nicht abgestimmt. Präsenz 586, also praktisch volles Haus), findet sich hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/popup-720-0.html#c_20111207_bundestagsradar
Wolfgang Wegener kommentiert am Permanenter Link
Sorry, in dem Link oben müsste man noch die Hilfe schließen. Nächster Versuch: Der korrekte Link sollte hier zu finden sein.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Hier findet sich die vollständige Liste der namentlichen Abstimmung.