Bradley Manning: Ein Kommentar

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 21.08.2013

Die Obama-Regierung mag stolz sein: 35 Jahre Haft für den Whistleblower Bradley Manning, weniger als die Staatsanwaltschaft wollte (60 Jahre), in 10 Jahren könnte es Bewährung geben  und immerhin keine Todesstrafe. Aber was für ein Signal! Was hat Manning falsch gemacht? Klar - als Soldat übergibt man keine Geheimdokumente an Wikileaks - und das gehört bestraft. Aber was für Dokumente waren das? Nicht irgendwelche, sondern 700 000 Texte und Videos, die schwere Rechtsverstösse des US-Miltärs im Irak-Krieg und in Afghanistan dokumentierten. Dass das den Militärs nicht geschmeckt hat, kann man verstehen - aber trotzdem bleibt die Frage, ob die Strafrechtsbestimmungen etwa der USA adäquat im Hinblick auf Whistleblowing interpretiert wurden.

Zu der Verurteilung Mannings

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bradley-manning-zu-35-jahren-haft-...

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22 Kommentare

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"aber trotzdem bleibt die Frage, ob die Strafrechtsbestimmungen etwa der USA adäquat im Hinblick auf Whistleblowing interpretiert wurden"

 

Das wäre ja dann mal eine Aufgabe für einen Professor, dieser Frage nachzugehen und seine Gedanken hier kundzutun. ... Wie? Ach so, Sie haben von amerikanischem Recht keinen Schimmer und wollten nur etwas heiße Luft loswerden?! Na dann Verzeihung, ich nehme mein Ansinnen zurück. 

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Lieber Herr "Keller",

super Anfang des Threads - wie verabredet und besten Dank. Zum Beispiel wäre der Vergleich mit dem deutschem Strafrecht interessant. § 94 des StGB sieht für besonders schweren Landesverrat, und davon können wir hier ausgehen, eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Aber hier wäre die Frage zu klären, wie Whistleblowing-Aspekte in die Fiskussion einfließen. 35 Jahre Haft würden da wohl eher nicht als Strafe festgesetzt werden. Weiteres folgt. Th

Na geht doch (so halbwegs zumindest). Der ursprüngliche Blogbeitrag war jedenfalls von der Art, wie die Welt keine braucht.

 

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Bevor "Whistleblowing-Aspekte" in die Strafzumessung einfließen können, wäre zu klären, was "Whistleblowing" ist. Sie argumentieren aus meiner Sicht sehr unpräzise.

Denn eine (teilweise) entschuldigte Verletzung der Pflichten des Geheimnisträgers kann kaum darin liegen, alles Material in seiner Reichweite in die Öffentlichkeit zu blasen, auf dass jene darin nach schweren Rechtsverstößen Ausschau halten kann, die dann wiederum das Whistleblowing begründen könnten.
Es sollte dem öffentlichen Interesse genügen, gerade die Dokumente weiter zu geben, in denen nachvollziehbar die Dokumentation schwerer Rechtsverstöße gesehen werden kann, wenn eine anderweitige Aufarbeitung dieser Rechtsverstöße dauerhaft versagt wurde oder deren Anregung von vornherein keinen Erfolg verspricht.

Insofern ist im Fall Manning das Whistleblower-Argument (zumindest arithmetisch) weitgehend versperrt.

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Was haben wir denn?

UCMJ 92 (Failure to obey a lawful order or regulation):
Army Regulation 25-2, para. 4-6(k): Forbids transferring classified info to non-secure systems
Army Regulation 25-2, para. 4-5(a)(3): Modifying or installing unauthorized software to a system, using it for 'unintended' purposes.
Army Regulation 25-2, para. 4-5(a)(4): Circumventing security mechanisms
Army Regulation 380-5: Improper storage of Classified Information
UCMJ 134 (General article):
18 U.S.C. § 641: Embezzlement and Theft of Public Money, Property or Records.
18 U.S.C. § 793(e):
18 U.S.C. § 1030(a)

Da kann man schon mal 35 Jahre für kriegen, ist völlig gerechtfertigt.

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Schon richtig!

Aber der Soldat, der aus dem Hubschrauber mit tödlichen Folgen auf die Zivilisten geballert hat, bleibt unverfolgt. So sieht heute der amerikanische Held aus!

Recht mit zweierlei Maß. Na prima.

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Das Thema "Recht mit zweierlei Maß" ist hier auch für mich entscheidend.

 

Eine der ersten Maßnahmen der Obama-Regierung war es, diejenigen aus der Vorgängerregierung, die

- mit bewussten Falschdarstellungen (Lügen) einen Krieg mit zehntausenden Toten angezettelt haben

- in Guantanamo und Abu Ghraib ein System errichtet haben, in dem systematisch Menschen ohne gerichtliche Verurteilung inhaftiert und zum Teil gefoltert wurden, installiert haben

- die weltweit Entführungen durchführten, um Menschen außerhalb der USA foltern und rechtswidrig  inhaftieren zu lassen

von jeder Strafverfolgung freizustellen.

 

In den USA (nicht mehr überall in Europa) können sich nun (ehemalige) CIA-Mitarbeiter völlig frei bewegen, die schwere Verletzungen und sogar  den Tod der von Ihnen Gefolterten und Entführten zu verantworten haben. Sogar nach wie vor verehrt von ihren konservativen Anhängern werden diejenigen Juristen und Politiker, die dieses System errichtet und legitimiert haben (Bush, Cheney, Rumsfeld, Yoo ..).

Ich denke, dass demgegenüber der Verweis darauf, der Soldat Manning habe bei seinen Aktivitäten bewusst  illegal gehandelt und eine Freiheitsstrafe von 35 Jahren daher  "verdient", in die Irre geht. Die Kritik am derzeitigen Zustand des Rechtsstaats USA würde viel verhaltener ausfallen, wenn sich nicht in dieser Bestrafung angesichts des o.a. Vergleichs ein grobes Unrecht manifestierte.

 

 

Liebe Mitdisputanten,

 

guten Morgen.

Mir geht es vielmehr mit meiner Kritik um die Frage. ob man nicht Whistleblowing unter die Leitperspektive der Wahrnehmung berechtigter Interessen (in Deutschland § 193 StGb) subsumieren kann. Ich stelle da zur Zeit einiges zum US-Recht zusammen (dem der Gedanke ja nicht fremd ist) und werde hier einige Infos publizieren.

Mir kommt da zusätzlich das übergesetzliche Widerstandsrecht eines Bürgers gegen die Obrigkeit in den Sinn, dem die Vereinigten Staaten ja eigentlich ihre Existenz zu verdanken haben.

Aber das liegt ja schon so lange zurück, dass sich kaum noch ein denkfähiger US-Amerikaner daran erinnert.

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ra.stroecker schrieb:

Mir kommt da zusätzlich das übergesetzliche Widerstandsrecht eines Bürgers gegen die Obrigkeit in den Sinn, dem die Vereinigten Staaten ja eigentlich ihre Existenz zu verdanken haben.

Aber das liegt ja schon so lange zurück, dass sich kaum noch ein denkfähiger US-Amerikaner daran erinnert.

 

Interessant, dass sie das erwähnen. 

 

Bin ich der Einzige der es ironisch findet, dass unsere amerikanischen Freunde einerseits auf ihr Waffenrecht zur Selbstverteidigung gegen die Obrigkeit pochen, andererseits jeglichen Eingriff in ihre Privatssphäre nicht nur geschehen lassen, sondern sogar unterstützen. 

 

Zum Fall:

Ich halte es jedenfalls nicht für rechtstaatlich, wenn überhaupt nicht berücksichtigt wird, dass durch das "whistleblowing" schwerwiegende, nicht-verfolgte Verbrechen aufgedeckt werden konnte. Sich einfach nur auf den Standpunkt "It's spying..period" zu stellen, verfremdet die Tatsachen. 

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Ich versuche gerade, die Rechtslage in den USA zusammenzufassen. Da reicht es eben nicht aus, Wikipedia-Listen zu kopieren (s.o.). Das Phänomen des Whistleblowing ist zu schillernd und bedarf differenzierter Betrachtung, gerade auch im Hinblick auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen und die Informationsfreiheit.

 

Hier ist eine recht gute Darstellung eines Papiers von mehr als 500 Experten - gerade vor einigen Wochen veröffentlicht

http://www.right2info.org/exceptions-to-access/national-security

 

Wer mehr lesen will

http://www.fas.org/sgp/library/

 

Fest steht nur, dass von all diesen Erwägungen nichts im Urteil gegen Manning auftaucht. Es wurde jede Form differenzierter Betrachtungen außer acht gelassen - und verdient scharfe Kritik (ich danke da auch Herrn Kollegen Müller für seine deutlichen Worte, die ich nur teilen kann)

 

 

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Interessant ist auch die hiesige Aufstellung von Fällen echter Spionage (HuffPost-Link), bei denen die Täter (während des Kalten Kriegs!) milder bestraft wurden als Bradley (bzw. Chelsea)  Manning. Dies zeigt m.E. deutlich, das im Manning-Fall vor allem ein Exempel gegen potentielle Whistleblower statuiert werden sollte.

Ich möche dazu hier aus Washington nur anmerken, dass für die meisten Beobachter hier in den USA das Urteil besonders aus Gründen der Generalprävention in Ordnung geht - auch wenn man das in Deutschland vielleicht anders sieht.

Selbst der eher links einzuordnete Kommentator der Washington Post, Dana Millbank, der durchaus Sympathie für Manning hat, kommenitert:

"There are, of course, varying opinions about Manning. I think he went too far, making some valid disclosures but losing his moral authority by dumping all kinds of government documents that embarrassed U.S. officials without serving any public good. He broke the law, and his sentence — he will be eligible for parole in seven years — could have been a lot worse. "

http://www.washingtonpost.com/opinions/dana-milbank-bradley-manning-sentenced-after-exposing-the-national-security-state/2013/08/21/4aecf01a-0aab-11e3-8974-f97ab3b3c677_story.html

Das Thema Manning ist hier quasi abgefrühstückt und wird in den Medien durch die aktuellen Geschehnisse in Syrien und Ägypten verdrängt.

 

@Herr Dr. Spies,

ja, schade, dass das Thema in den USA schon "abgefrühstückt" zu sein scheint, ebenso, wie recht schnell das Thema Schließung von Guantanamo abgefrühstückt war/ist, nach ein paar (halbherzigen?) Versuchen der Obama-Regierung. Aber natürlich muss man sich in Deutschland an die eigene Nase fassen, wenn es darum geht, den Rechtsstaat zu bewahren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Interessanter wäre zunächst eine Darstellung, ob das Urteil von einem halbwegs unabhängigen Gericht gesprochen wurde oder ob dessen Mitglieder weisungsgebunden waren.

 

Erst dann machen belastbare Aussagen zu dem Thema, ob hier ein Urteil durch die Obama-Regierung gesprochen wurde, Sinn.

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Es ist eben nur eine gut inszenierte Illusion, dass USA usw. tatsächlich von Moral geleitet werden. Die westlichen Staaten waren niemals moralischer als Ostblock, China usw., es gab nur mehr Verteilungsmasse, so dass man größere Teile des Volkes korrumpieren oder zumindest einlullen konnte, während Mangelsituationen in den Ostblockstaaten und China es erzwangen, dass die Staaten ihre wahren Gesichter deutlicher zeigten.

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ThomasHoeren schrieb:

... Was hat Manning falsch gemacht? Klar - als Soldat übergibt man keine Geheimdokumente an Wikileaks - und das gehört bestraft. Aber was für Dokumente waren das? Nicht irgendwelche, sondern 700 000 Texte und Videos, die schwere Rechtsverstösse des US-Miltärs im Irak-Krieg und in Afghanistan dokumentierten. Dass das den Militärs nicht geschmeckt hat, kann man verstehen ...

 

... bestraft wurde vermutlich nicht die Übergabe von Geheimdokumenten, deren Inhalt - unbewiesen - während des Irak-Kriegs immer latent unterstellt wurde -  sondern die damit verbundene Bloßstellung vor der Weltöffentlichkeit. Und der damit verbundene Vertrauensverlust bei zukünftigen Kampfhandlungen etc.

Für mich sieht es so aus:

Hier hat jemand öffentlich gesagt, seht her, dieser Staat (in Gestalt seiner Army) tut Unrecht.
Aber weil dieser Staat mit seinem Justizapparat qua Definition Recht hat, hat Manning als Bürger Unrecht.

Gab es nicht mal sogar eine Pflicht gegen Unrecht aufzustehen oder im einfachen Fall, muss nicht ein jeder der von Straftaten Kenntnis hat, diese zur Anzeige bringen?

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