Mischkonsum von Alkohol und Cannabis - Lappen weg, auch wenn kein Bezug zum Straßenverkehr vorliegt!

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 23.11.2013

Über die Folgen des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis aus bußgeldrechtlicher oder strafrechtlicher Sicht habe ich erst kürzlich berichtet (s. meinen Beitrag vom 17.10.2013).

Dazu passt das aktuelle Urteil des BVerwG vom 14.11.2013 (Az. 3 C 32.12), das sich mit der Frage beschäftigt, ob bei festgestelltem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ein Entzug der Fahrerlaubnis auf verwaltungsrechtlicher Schiene möglich ist, selbst wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Die Antwort des BVerwG: Ja, ein festgestellter Mischkonsum von Alkohol und Cannabis begründet regelmäßig eine mangelnde Fahreignung (Nr. 9.2.2. der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung). Das Gericht bestätigt damit  die Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts, dass dem Fahrerlaubnisinhaber, dem durch ein  fachärztliches Gutachten der Mischkonsum nachgewiesen worden war, die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Die Berufungsinstanz (Verwaltungsgerichtshof München) hatte das noch anders gesehen.

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