Glatteisscheidung
von , veröffentlicht am 28.11.201309:30 Scheidungstermin
08:20 Anruf der Ehefrau/Antragegnerin, sie kann wegen Eisregen nicht zum Termin kommen.
Geschäftsstelle gibt Ehemann und dessen Rechtsanwalt Bescheid
08:40 Anruf Ehemann, er will heute geschieden werden. Er wird seine Frau zum Termin abholen.
09:40 Ankunft der Beteiligten bei Gericht
10.00 Rechtskraft der Scheidung (dank Fluranwalt)
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGastrichter kommentiert am Permanenter Link
Hallo,
hatte kürzlich einen ähnlichen Fall:
Scheidungstermin - Mann erscheint nicht, wohl aber die antragstellende Ehefrau und deren Anwalt. Schon aus der VA-Akte ergab sich, dass der Mann es mit Behörden und Terminen offenbar nicht so genau nimmt. Die Frau ist sichtlich enttäuscht, sie wollte an diesem Tag geschieden werden.
Was mache ich?
1. Frau nach § 128 FamFG anhören, damit sie jedenfalls nicht nochmals kommen muß.
2. Scheidungsantrag stellen lassen und beschließen "Weiteres von Amts wegen" . Ich erkläre den Beteiligten, dass ich damit - falls der Mann doch noch später erscheinen sollte und ich ihn anhören kann- die Ehe geschieden werden könnte.
Die Frau fährt daraufhin los, ihren Noch-Ehemann suchen und bringt ihn mir etwa 2 Stunden später vorbei - seine Mitfahrgelegenheit hatte ihn wohl versetzt.
Ich höre sodann auch den Mann nach § 128 FamFG an und scheide anschließend die Ehe.
Beide Ex-Ehegatten sind glücklich.
Gastrichter kommentiert am Permanenter Link
Hallo,
hatte kürzlich einen ähnlichen Fall:
Scheidungstermin - Mann erscheint nicht, wohl aber die antragstellende Ehefrau und deren Anwalt. Schon aus der VA-Akte ergab sich, dass der Mann es mit Behörden und Terminen offenbar nicht so genau nimmt. Die Frau ist sichtlich enttäuscht, sie wollte an diesem Tag geschieden werden.
Was mache ich?
1. Frau nach § 128 FamFG anhören, damit sie jedenfalls nicht nochmals kommen muß.
2. Scheidungsantrag stellen lassen und beschließen "Weiteres von Amts wegen" . Ich erkläre den Beteiligten, dass ich damit - falls der Mann doch noch später erscheinen sollte und ich ihn anhören kann- die Ehe geschieden werden könnte.
Die Frau fährt daraufhin los, ihren Noch-Ehemann suchen und bringt ihn mir etwa 2 Stunden später vorbei - seine Mitfahrgelegenheit hatte ihn wohl versetzt.
Ich höre sodann auch den Mann nach § 128 FamFG an und scheide anschließend die Ehe.
Beide Ex-Ehegatten sind glücklich.