Glatteisscheidung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.11.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht2|4635 Aufrufe

09:30 Scheidungstermin

08:20 Anruf der Ehefrau/Antragegnerin, sie kann wegen Eisregen nicht zum Termin kommen.

Geschäftsstelle gibt Ehemann und dessen Rechtsanwalt Bescheid

08:40 Anruf Ehemann, er will heute geschieden werden. Er wird seine Frau zum Termin abholen.

09:40 Ankunft der Beteiligten bei Gericht

10.00 Rechtskraft der Scheidung (dank Fluranwalt)

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2 Kommentare

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Hallo,

 

hatte kürzlich einen ähnlichen Fall:

Scheidungstermin - Mann erscheint nicht, wohl aber die antragstellende Ehefrau und deren Anwalt. Schon aus der VA-Akte ergab sich, dass der Mann es mit Behörden und Terminen offenbar nicht so genau nimmt. Die Frau ist sichtlich enttäuscht, sie wollte an diesem Tag geschieden werden.

Was mache ich?

1. Frau nach § 128 FamFG anhören, damit sie jedenfalls nicht nochmals kommen muß.

2. Scheidungsantrag stellen lassen und beschließen "Weiteres von Amts wegen" . Ich erkläre den Beteiligten, dass ich damit - falls der Mann doch noch später erscheinen sollte und ich ihn anhören kann- die Ehe geschieden werden könnte.

Die Frau fährt daraufhin los, ihren Noch-Ehemann suchen und bringt ihn mir etwa 2 Stunden später vorbei - seine Mitfahrgelegenheit hatte ihn wohl versetzt.

Ich höre sodann auch den Mann nach § 128 FamFG an und scheide anschließend die Ehe.

Beide Ex-Ehegatten sind glücklich.

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Hallo,

 

hatte kürzlich einen ähnlichen Fall:

Scheidungstermin - Mann erscheint nicht, wohl aber die antragstellende Ehefrau und deren Anwalt. Schon aus der VA-Akte ergab sich, dass der Mann es mit Behörden und Terminen offenbar nicht so genau nimmt. Die Frau ist sichtlich enttäuscht, sie wollte an diesem Tag geschieden werden.

Was mache ich?

1. Frau nach § 128 FamFG anhören, damit sie jedenfalls nicht nochmals kommen muß.

2. Scheidungsantrag stellen lassen und beschließen "Weiteres von Amts wegen" . Ich erkläre den Beteiligten, dass ich damit - falls der Mann doch noch später erscheinen sollte und ich ihn anhören kann- die Ehe geschieden werden könnte.

Die Frau fährt daraufhin los, ihren Noch-Ehemann suchen und bringt ihn mir etwa 2 Stunden später vorbei - seine Mitfahrgelegenheit hatte ihn wohl versetzt.

Ich höre sodann auch den Mann nach § 128 FamFG an und scheide anschließend die Ehe.

Beide Ex-Ehegatten sind glücklich.

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