Poliscan Speed: PTB nimmt AG Aachen auseinander...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.12.2013
Rechtsgebiete: PoliScanPTBStrafrechtVerkehrsrecht4|10608 Aufrufe

Das AG Aachen hatte Ende 2012 in einer vielbeachteten und nachfolgend von vielen Verteidigern angeführten Entscheidung Zweifel an Poliscan geäußert (AG Aachen, Urt. v. 10.12.2012 - 444 OWi-606 Js 31/12-93/12). Vollkommen unüblich hat das PTB ausdrücklich zu dieser Entscheidung Stellung bezogen. Sollte man als Verteidiger und vor allem auch als mit Poliscan befasster Richter kennen: 

http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt1/fb-13/stellungnahme.html

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4 Kommentare

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Ich weiß nicht, ob ich Experte bin, aber nach meiner Einschätzung liegt die PTB (mal abgesehen vom angeschlagenen Ton) nicht völlig falsch. Auch ich halte die Urteilsbegründung ebenso wie die vom AG Tiergarten für, sagen wir mal, unglücklich, aber logische Konsequenz des Verhaltens der PTB. 

Einerseits meckert man jetzt herum, man habe es ja unterlassen, sich dort zu informieren, andererseits - dies zeigt die Erfahrung - ist es wenig hilfreich, zu versuchen, von der PTB Hilfestellung zu erlangen, weil die konkret gestellten Fragen meist nicht erschöpfend beantwortet werden und man sich auf Allgemeinplätze zurückzieht. 

Wenn die PTB etwas mehr Transparenz an den Tag legen würde und das auch von den Herstellern verlangen würde, könnten Experten die Funktionsweise der Geräte besser einschätzen und müssten nicht im Nebel stochern und nach Unzulänglichkeiten suchen, weswegen sie am Ende Zweifel am Messverfahren u. U. nicht ausräumen können. 

Im übrigen sind 20.000 Messungen im Prüfverfahren im Grunde nichts. Ein wöchentlicher Einsatz eines Geräts an z. B. einer Autobahn produziert wahrscheinlich mehr Falldaten. Es sollte m. E. nicht wahllos im Verkehr gemessen werden, sondern insbesondere problematische Messsituationen, z. B. mit Verdeckungsszenarien, Beschleunigen, Bremsen usw. im Rahmen des Zulassungsverfahren nicht nur durchgeführt, sondern auch publiziert werden, damit man einen Eindruck davon bekommt, was die PTB überhaupt so treibt. Manchmal hat man den Eindruck, dass das aus gutem Grund unterlassen wird. 

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Also ich teile eigentlich die Ansicht des PTB. Ich finde es aber gleichzeitig sehr befremdlich, dass sich das PTB derart mit einer Entscheidung eines AG auseinandersetzt, obwohl die OLGe (die ja in OWi-Sachen maßgeblich sind) ja schon klargestellt haben, dass sie keine Probleme mit Poliscan haben.

Ich frage mich, warum bisher offenbar niemand hinterfragt,
wie die PTB (und Eichämter) überhaupt zulassen/prüfen.
Poliscan Speed wird auf 3 spurigen Straßen eingesetzt, die Referenzstrecke der PTB ist aber nur 2 spurig.
Habe diesbezüglich einen interessanten Mailaustausch mit der PTB und hätte dort gerne mal Einsicht in die Zulassungsunterlagen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Da ist man dann bei der PTB nicht mehr so "offensiv" wie in der Stellungnahme zum AG Aachen....

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