Patient 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett fixiert - Psychiatrie in der Kritik

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 01.02.2014

In der vergangenen Woche wurde – u.a. durch den Einsatz von Herrn Heidingsfelder und Herrn Mollath – die Aufmerksamkeit der Presse auf einen Fall aus dem Jahr 2011 gelenkt. Ein Patient der Forensischen Psychiatrie in Taufkirchen soll u.a. 60 Tage ununterbrochen an sein Bett fixiert worden sein. Dies wurde von der (neuen) Leiterin der Klinik gegenüber Regensburg Digital bestätigt. Hier der Bericht der Süddeutschen Zeitung, der Nürnberger Nachrichten  und eine Pressemitteilung der Grünen im Bayerischen Landtag.

Als ich vor Kurzem erstmals von diesem Fall hörte, konnte ich es schlicht nicht glauben. Für eine derart lang andauernde Maßnahme, die auch kurzfristig schon einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, kann ich mir keine rechtmäßige Grundlage vorstellen.

Mitunter sind Menschen psychiatrisch untergebracht, die bei akuten Symptomen ihrer Krankheit oder Störung sowohl sich selbst als auch andere Patienten wie auch Pflegepersonal an Leib und Leben gefährden. Es liegt in der Verantwortung des Personals in solchen akuten Situationen zu reagieren, mit psychopharmazeutischen und/oder mechanischen Mitteln. Manche Ärzte sind, wie auch manche Patienten, der Auffassung, eine mechanische Intervention (= Fixierung) sei einer medikamentösen vorzuziehen. Auch eine derart gerechtfertigte (kurze) Fixierung eines Patienten ist aber ein gewaltsamer Eingriff in dessen Freiheit, der einhergehen kann mit Widerstand des Betroffenen und Schreien. Der derzeit verbreitete Audiomitschnitt von einem Telefongespräch, bei dem man im Hintergrund Schreie einer - angeblich fixierten - Patientin hört, ist daher noch kein Zeichen für eine Menschenrechtsverletzung.

Die Kernfrage des Ob und Wie einer Fixierung ist die Rechtsgrundlage, auf die ein solcher schwerer Eingriff in die Freiheit der Person gestützt wird. Als Grundlagen kommen hier die Notrechte (§§ 32, 34 StGB) in Betracht, die aber jeweils einen strengen Gegenwärtigkeitsbezug haben. Eine länger andauernde Fixierung lässt sich daraus nicht rechtfertigen, d.h. der Patient ist jeweils nach einer kurzen Frist zu entfesseln, um zu prüfen, ob die Gefährdung durch ihn noch vorliegt. Längere Fixierungen können allenfalls als ärztliche Behandlungsmaßnahme in Betracht gezogen werden, aber auch hier sind der Dauer enge Grenzen gesetzt, wenn man sie überhaupt zulässt.

Soweit die Fixierung als notwendige Behandlungsmaßnahme qualifiziert wird, muss der behandelnde Arzt sie aber zumindest ausdrücklich anordnen.

Zitat OLG Köln (Urteil vom 2.Dezember 1992 - 27 U 103/91):

„Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Prof. Bo. ist die Fixierung eines manisch erregten Patienten ohne ausreichende Sedierung eine unzumutbare Quälerei. Die Fixierung könne nur ein Teil der Behandlung sein, deren Beziehung zur Pharmakotherapie und den Möglichkeiten des persönlichen Eingehens von Pflegepersonal und Arzt auf den Patienten zu sehen sei. Je nach den Umständen könne eine Fixierung zwar unvermeidlich sein; die Abwägung der Risiken müsse aber dem Arzt vorbehalten bleiben, der dann auch die weiteren Anordnungen zur persönlichen Sicherheit des Patienten zu treffen habe. Eine eigenmächtige Fixierung durch das Pflegepersonal könne nur zur Abwendung akuter Gefahren für den Patienten oder andere, die keinen Aufschub dulden, zugelassen werden.“

Nach OLG Frankfurt (vom 4.12.2006 -20 W 425/06) war auch eine vormundschaftsgerichtliche Fixierungsanordnung über längere Dauer nur unter engen Voraussetzungen rechtmäßig:

Zitat:

„Der Sachverständige hat insoweit zwar um eine Genehmigung der Fixierung für den Zeitraum von zwei Wochen gebeten, jedoch keinerlei Ausführungen zu der Frage der konkret notwendigen Dauer sowie einer eventuell wiederkehrenden Notwendigkeit einer Fixierung gemacht. Seine pauschalen Ausführungen vermögen eine Anordnung oder Genehmigung der Fixierung nicht zu rechtfertigen. Denn eine solche unterbringungsähnliche Maßnahme darf im Hinblick auf den hiermit verbundenen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff, mit welchem die Freiheit weit über das Maß der angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hinaus in zusätzlich besonders belastender Weise beschränkt werden soll, nur nach sorgfältiger einzelfallbezogener Prüfung und mit entsprechender Begründung der Notwendigkeit zum Wohl der betroffenen Person angeordnet werden.“

Die genannten Entscheidungen ergingen nicht für den Maßregelvollzug. Sie lassen sich zumindest im Grundsatz aber auch auf strafrechtlich untergebrachte Patienten beziehen. (Seit letztem Jahr gilt i.Ü.  für die Genehmigung von Zwangsmaßnahmen gegenüber betreuten Patienten der neu gestaltete § 1906 BGB)

In den Art. 13 und 19  Bay. Unterbringungsgesetz (nach Art. 28 analog anwendbar im Maßregelvollzug) ist lediglich allgemein der unmittelbare Zwang und dessen Grenzen geregelt. Eine konkrete gesetzliche Regelung für die Fixierung eines Patienten besteht hingegen nicht. Es existiert bis dato in Bayern auch kein Maßregelvollzugsgesetz, worin diese Frage für strafrechtlich untergebrachte Patienten (§§ 63, 64 StGB) geregelt wäre.  Nach dem niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz ist z.B. überhaupt nur die „kurzdauernde mechanische Fixierung“ zulässig, andere Maßregelvollzugsgesetze der BLänder erwähnen nur die Fesselung.

Mein Vorschlag wäre, gesetzlich zu regeln, dass die Fixierung nur unter engen Voraussetzungen ärztlich (mit schriftlicher Niederlegung der Gründe) angeordnet werden darf und (als Mindestgrenze!) dass eine Fixierung, die länger als 24 Stunden andauern soll, der richterlichen Genehmigung bedarf. Erg.: Die in den Kommentaren geäußerte Ansicht, auch kürzere Fixierungen sollten einer richterlichen Bestätigung bedürfen, unterstütze ich; hier könnte es möglicherweise praktische Schwierigkeiten geben.

UPDATE 13.02.2014

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks sollen in der Klinik in Taufkirchen von 2011 bis 2013 mehrere hundert Fixierungen ndurchgeführt worden sein, im Schnitt 29 Stunden lang.Als Quelle wird die Klinikleitung angegeben:

"Die Zwangsmaßnahmen sind offenbar keine Ausnahme. Laut Klinikleitung wurden von November 2011 bis einschließlich Juni 2013 Patientinnen 337 Mal fixiert. Die Durchschnittsdauer liegt bei 29 Stunden." (Quelle: BR)

Das klingt, als habe man in der dortigen Klinik die Fixierungen entweder als Routinemaßnahme oder als Disziplinierungsinstrument eingesetzt. Derart häufige und lang andauernde Notwehr-/Nothilfesituationen sind kaum denkbar, derart häufige medizinische Indikationen für diese Maßnahmen ebenfalls nicht.

Die LT-Fraktion der Freien Wähler hat das Thema aufgegriffen und fordert insbesondere unangekündigte Kontrollen (Link).

Die LT-Fraktion der Grünen hatte sich schon zuvor mit einem Berichtsantrag um Aufklärung des oben angesprochenen Falls der 60-Tage Fixierung eingesetzt. (Link)

UPDATE 28.02.2014

Bericht des BR-Magazins Quer vom 27.02.2014. Dort wird ein weiterer Fall häufiger und länger dauernder Fixierung in der Forensik in Taufkirchen angesprochen sowie die Blanko-Unterschrift eines Arztes für ein Fixierungsprotokoll.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

147 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Hospitationsangebot Taufkirchen

@Gast, #49 "Sie hatten, wie Sie andernorts geschrieben haben, im Sommer das Angebot, in Taufkirchen zu hospitieren. Warum haben Sie es nicht angenommen?"

Warum meine Hospitaition in Taufkirchen gescheitert ist

Sehr geehrte Frau Klein, ich entnahm unserem Mailwechsel und Ihrem letzten Statement, dass Sie zwar Transparenz, aber keine Veröffentlichung wollen.

Ihr Angebot einer Hospitation "an sich", quasi um der bloßen "Selbsterfahrung" willen, ist mir für den Aufwand zu wenig. MfG RS (21.10.13)

     Man kann also sagen: ich habe die ca. 6wöchigen Verhandlungen erst mal aufgegeben. Über den Knackpunkt “Veröffentlichung” konnten wir uns nicht einigen. Das wird vielleicht verständlicher, wenn man meinen klar geäußerten Hintergrund* und meine erklärten Ziele kennt:

     “Im Prinzip interessiert mich: was ist in Taufkirchen “wirklich” los? Hierzu sollte meine “Hospitation” beitragen. Ich bin natürlich nicht nur daran interessiert, mir einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, der ja mit einer Woche Lebenszeit und Kosten verbunden ist, sondern auch daran, meine Eindrücke zu veröffentlichen (“Eindrücke von einer Woche Hospitation im Maßregelvollzug Taufkirchen”) unter Berücksichtigung der Interessen der Auskunfterteilenden aber auch natürlich der Klinik. Das ist das heikle und sensible Gebiet zu dem ich Ihnen Beispiele nennen wollte:

     Ich dachte daran, einen halben Tag Eindrücke vom Tagesgeschäft zu gewinnen und den anderen halben Tag mit Patienten sprechen zu können, etwa ausgemacht oder auf dem Gelände und Umfeld, wo Lockerungen genutzt werden. Hierbei könnte mir z.B. von Fixierungen, Zwangsbehandlungen,  Überdosierungen, Schikanierungen erzählt werden. Die Sachverhalte selbst müsste ich, ohne dass Personen identifiziert werden, nutzen dürfen.

     Selbstverständlich würde ich diese Sachverhalte Ihnen vorlegen und Ihren Kommentar hierzu mit veröffentlichen. Wenn wir zusammen kommen, strebe ich eine offene, faire Begegnung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen an.”

 

Die wichtigsten Teile zur Hospitation in Taufkirchen können hier in Gänze nachgelesen werden:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/rsbbm.htm#Zum%20Scheitern%20d...

 

 

 

 

 

"Die Befangenen Gutachter bei Gericht urteilen häufig im Sinne der Richter

Sie sind Gehilfen des Richters, so heißt es im Gesetz. Medizinische, psychologische, psychiatrische Gutachter, auf die sich die Gerichte häufig verlassen. Vor allem, wenn es um die schwierige Frage geht, was im Kopf eines Straftäters vorgeht. Diese Ärzte und Psychologen sitzen aber auch in fast jeder Verhandlung, in der es um das Sorgerecht von Eltern oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen geht. ..."

http://www.sueddeutsche.de/j5Z382/1821024/Die-Befangenen.html

Black Box Psychiatrie Patienten in Fesseln - BR5

"Seit dem Fall Mollath ist klar: Psychiatrische Kliniken sind eine Black Box. Wer einmal drin sitzt, kommt nur schwer wieder heraus. Und was hinter den Mauern einiger geschlossener Anstalten vor sich geht, ist nach Recherchen des Funkstreifzugs menschenverachtend.  ...

 

"Ich habe gebetet, lieber Gott, lass mich sterben, weil ich die Schmerzen nicht mehr ausgehalten habe. Das ist so, dass dann mit der Zeit die Schmerzen durch den ganzen Körper kriechen – von den Händen und von den Füßen aufwärts. Das wird immer schlimmer, weil man kann sich nicht umdrehen."

Patientin in Taufkirchen im Telefonat mit dem Funkstreifzug ...."

Quelle und mehr:

http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/psychiatri...

Michael von Cranach über Psychiatrie-Kontrolle in Bayern

Michael von Cranach, langjähriger Leiter des BZK Kaufbeuren: "Ich konnte in den 26 Jahren als Chef machen, was ich wollte; eine effektive  Kontrolle gab es nicht.” (Quelle: Rudolf Winzen im Wolff-blog)

Hier in den Nachrichten aus der Psychiatrie ebenfalls dokumentiert.

Eine starke Äußerung, die zeigt, dass es eine wirkliche rechtsstaatliche Kontrolle der Forensischen Psychiatrie in Bayern demnach nicht gibt. Hier wird Kontrolle gespielt. Recht? Ethik?

RSponsel schrieb:

Michael von Cranach über Psychiatrie-Kontrolle in Bayern

Michael von Cranach, langjähriger Leiter des BZK Kaufbeuren: "Ich konnte in den 26 Jahren als Chef machen, was ich wollte; eine effektive  Kontrolle gab es nicht.” (Quelle: Rudolf Winzen im Wolff-blog)

Hier in den Nachrichten aus der Psychiatrie ebenfalls dokumentiert.

Eine starke Äußerung, die zeigt, dass es eine wirkliche rechtsstaatliche Kontrolle der Forensischen Psychiatrie in Bayern demnach nicht gibt. Hier wird Kontrolle gespielt. Recht? Ethik?

 

Die Problematik würde es definitiv nicht geben, wenn sie alle Teile der Bevölkerung treffen würde. Damit scheint ein Denkansatz für die Ursachen gegeben zu sein.

5

"Hier wird Kontrolle gespielt. Recht? Ethik?“

Hier stehen der Bezirk und die Fachaufsicht in der Pflicht, also das Sozialministerium. Frau Haderthauer hat sich ja stets vornehm zurückgehalten und von ihrer Nachfolgerin ist auch nicht viel zu vernehmen. Das Sozialministerium scheint in der öffentlichen Wahrnehmung traditionell im Schatten des Justizministeriums zu stehen, obwohl es ja für den MRV zuständig ist.

5

Sehr geehrter Herr Prof. Müller, Rechtskundige,

Begutachtung im Status der Fixierung und Isolation

Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn ein Patient, den die Unterbringungseinrichtung isoliert und fixiert, einer Begutachtung vor Ort im fixierten Zustand ausgesetzt wird?

Rein fachlich gesehen, befindet sich der Patient offensichtlich in einem besonders schwierigen  Zustand, sonst würde er ja nicht fixiert und isoliert werden.

In einem solchen Zustand erscheint das Ergebnis durch die Umstände vorprogrammiert und ein neutrales und unparteisches Gutachten schon deshalb nicht möglich, weil mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Untersuchung, insbesondere Exploration gar nicht möglich ist.

Man könnte auch sagen, hier hat man eine Situation gewählt, die gar kein oder nur ein einseitiges Ergebnis zulässt. Ich fürchte, in Bayern ist das wahrscheinlich rechtens. Vielleicht kann es ja Prof. Müller oder ein anderer Rechtskundiger erklären.

Positiv stellt sich Frage: gibt es rechtliche und fachliche Minimalkriterien, z.B. Kommunikationsfähigkeit, die Voraussetzung für eine psycho-pathologische Untersuchung sind? Es scheint nämlich, als ob das Recht meint, jede beliebige Situation sei begutachtungsfähig.

@ Dr. Sponsel

"hier hat man eine Situation gewählt“

Ist ein Begutachtungsversuch unter diesen Bedingungen tatsächlich vorgekommen? Um welches Gutachten hat es sich gehandelt, wie war die Fragestellung? Bist jetzt war ich von einem fiktiven Beispiel ausgegangen (siehe meine Frage auf S.1, #14)

0

Was in Steinzeit-Forensiken abgehen kann ist jenseits aller Phantasie

Leser schrieb:

@ Dr. Sponsel "hier hat man eine Situation gewählt“

Ist ein Begutachtungsversuch unter diesen Bedingungen tatsächlich vorgekommen? Um welches Gutachten hat es sich gehandelt, wie war die Fragestellung? Bist jetzt war ich von einem fiktiven Beispiel ausgegangen (siehe meine Frage auf S.1, #14)

Ja. Rund 10 Beweisfragen. Mehr kann ich dazu (noch) nicht sagen.

Ich fürchte, unsere Phantasie ist nicht imstande zu kreieren, was es im Maßregelvollzug, besonders in Bayern, alles gibt. Wir brauchen hierzu auch nicht mehr die Russen mit ihren Gulags oder die Amerikaner mit ihrem Guantanamo anführen, wir können hier durchaus in der deutschen Tradition bleiben.

RSponsel schrieb:

 

Ich fürchte, unsere Phantasie ist nicht imstande zu kreieren, was es im Maßregelvollzug, besonders in Bayern, alles gibt.

 

"Wer sich den Zweck vorgezeichnet hat, das Laster zu stürzen und Religion, Moral und bürgerliche Gesetze an ihren Feinden zu rächen, ein solcher muß das Laster in seiner nackten Abscheulichkeit enthüllen und in seiner kolossalischen Größe vor das Auge der Menschheit stellen, - er selbst muß augenblicklich seine nächtlichen Labyrinthe durchwandern, - er muß sich in Empfindungen hineinzuzwingen wissen, unter deren Widernatürlichkeit sich seine Seele sträubt."

 

Friedrich Schiller, 1781 im Vorwort zu "Die Räuber"

5

@ Gast #11

Was wollen Sie mit dem Schiller-Zitat ausdrücken?

Wollen Sie mit dem Verweisen auf die Literaturgeschichte und auf das Allgemeine die spezifischen Missstände, um die es hier geht, relativieren?

0

Gast schrieb:

@ Gast #11

Was wollen Sie mit dem Schiller-Zitat ausdrücken?

Wollen Sie mit dem Verweisen auf die Literaturgeschichte und auf das Allgemeine die spezifischen Missstände, um die es hier geht, relativieren?

 

Dem  Schiller ging es nicht um Literaturgeschichte, und vielleicht ist es kein Zufall gewesen, dass er längst nicht so alt wurde wie der (systemkonforme) Geheimrat Goethe. Es ist, nicht zuletzt durch vielfache Bekenntnisse des Prof. Müller während dem Fortgang der Mollath-Affäre von November 2012 bis August 2013 immer wieder deutlich geworden, dass die Tendenz besteht, in Systemen, in die man nicht selbst hineinblickt, die günstigsten Verhältnisse anzunehmen.

Nicht nur Prof. Müller, sondern Tausende nahmen im Zusammenhang mit Fällen wie Mollath, Wörz, Kachelmann, Kulac usw. in den letzten Jahren Dinge war, die sie vorher nicht für möglich gehalten hatten.  So auch Dr. Sponsel, der nun eine sehr lobenswerte Konsequenz daraus zieht, nämlich die, durch Recherche und Publikation Licht ins Dunkel zu bringen.

Ich versuche nicht zu relativieren, im Gegenteil.  Ich habe tief genug hineingesehen und umfassend genug exploriert, um sagen zu können: "Wenn man überall dort, wo man es nicht weiß, das denkbar Schlimmste annimmt, dann liegt man tendenziell richtig."

 

5

Einmal drin, immer drin? Wie Psychiatrie-Patienten um ihre Rechte kämpfen

Ein ausgezeichneter Beitrag des bayerischen Rundfunks. Mit PatientInnen-Interviews, Dr. Michael von Cranach, RA Dr. Ahmed u.a. Von  November 2011 bis Juni 2013 wurden in Taufkirchen 337 Fixierungen, die im Schnitt 29 Stunden gedauert haben sollen, vorgenommen..

Kommentar [Ausschnitt Anordnungsblatt Zwangsmaßnahmen - Fixierung hier]

Aus dem Anordnungsblatt (ausgeschnitten und montiert) "Zwangsmaßnahmen - Fixierung" von Taufkirchen ergibt sich, dass die Zeitdauer für Akutpsychiatrie max. 24 Stunden, für Geronto- und Neuropsychiatrie max. 7 Tage dauern darf, nicht 60, 120 oder 240 Tage. Die Fixierwut, die in der Frauenforensik Taufkirchen herrscht, ist mit einer humanistisch-therapeutischen Konzeption überhaupt nicht zu vereinbaren. Es scheint, als sei das "therapeutische" Hauptheilmittel der Frauenforensik Taufkirchen die chemische, soziale und  mechanische Gewalt. Man ahnt nun, was in Taufkirchen zertifiziert wurde und was diese Zertifikate tatsächlich wert sind. Hier scheint sich etwas zu wiederholen, was wir von den forensisch-psychiatrischen Gutachten schon kennen: grottenschlecht, aber zertifiziert.

    Dr. Michael von Cranach erinnert sich, dass in den 26 Jahren seiner Leitung in Kaufbeuren vielleicht 1-2 mal Fixierungen von mehreren Stunden vorkamen. In England seien sie sogar verboten. Stattdessen arbeitete Kaufbeuren wie die Engländer mit der meist effektiven Festhaltemethode (ca. 5 Minuten).

    Es bleibt die Hoffnung: ermitteln, anklagen, verurteilen, Strafe ableisten und lebenslanges forensisches Berufsverbot für alle führenden Bediensteten bei den "BehandlerInen" aber auch in der Pflegeleitung. Das ist das Mindeste, was in Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter in einem Krankenhaus verlangt werden muss, wenn diese ungeheuren Vorfälle tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Die Pseudo-Kontrollkommission gehört wie die verantwortliche Ministerin entlassen.

 

Forensisch Psychiatrische Zwangsmaßnahmen, Menschenrechte und Folter

Ich lese um die Auseinandersetzung mit den unglaublichen Vorgängen in der Frauenforsenik Taufkirchen, dass Fixieren, auch über 24h hinaus, in Bayern durch das Unterbringungsgesetz abgedeckt sei. Das verstehe ich nicht. Denn die Menschenrechte (MRK3) und des Grundgesetzes (104,1, S2) gelten überall in Deutschland, also auch in Bayern, völlig gleichgültig, ob ein bayerisches Landesrecht dies vorsieht oder nicht. Es gibt also eine Rechtsgrundlage auch in Bayern, wie überall in Deutschland, und das sind die Menschenrechte und das Grundgesetz.

Nach den folgenden Informationen zur Folter, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen von Amesty International  und dem Karlruher Kommentar zum MRK Artikel 3 erfüllen die Fixierung, Dauerisolation und Zwangsmedikation ("Betonspritze", insbesondere auf Dauer) in aller Regel diese Kriterien. Damit gehören die Zwangspsychiatrie und ihre Gewaltmaßnahmen - exemplarisch der Fall Taufkirchen - nach meiner Bewertung vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Das möchte ich hier zur Diskussion stellen.

Amnesty International definiert:

"Die Antifolterkonvention von 1984 definiert Folter als jede Handlung, «durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund.» Diese Schmerzen oder Leiden  müssen darüber hinaus von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden."

Hierzu präzisierend der Karlsruher Kommentar zu MRK Artikel 3 Verbot der Folter

Karlruher Kommentar zur Strafprozessordnung von Schädler/Jakobs, 7. Auflage 2013, Rn 1-12, nach beck-online:

"1. Internationale Vereinbarungen, Geltungsbereich

Randnummer 1 Neben Art 3 MRK verbieten verschiedene internationale Vereinbarungen, insbesondere die UN-Antifolterkonvention vom 10.12.1984 (BGBl 1990 II 247f), die Folter ebenso wie die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Personen (vgl i. E.  LR-Esser Rn 1 bis 13). Am 4.12.2008 hat Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN-Antifolterübereinkommen v. 18.12.2002 ratifiziert (COP-CAT). Hierdurch erhält der Unterausschuss der UN uneingeschränkten Zugang zu deutschen Gewahrsamseinrichtungen. 

Dem Europaübereinkommen vom 26.11.1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 29.11.1989 zugestimmt (BGBl II 946). Art 3 MRK begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Dieser ist vielmehr auch verpflichtet, wirksame Strafvorschriften vorzusehen, die den Verboten aus Art 3 MRK auch tatsächlich Geltung verschaffen. Ein Vertragsstaat ist daher gehalten, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, auch Misshandlungen durch Privatpersonen zu verhindern (EGMR 26.7.2005 „Siliadin“, NJW 2007, 41 Nr 80)."

Einzelfallprüfung Ob Handlungen als Folter qualifiziert werden können hängt nach der Rechtsprechung des EGMR (Rn 3) "von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die schwere Misshandlung eines Menschen als Folter zu bewerten ist. Hierbei spielt die Dauer der Misshandlung und die Folgen beim Opfer eine Rolle, die ihrerseits vom Alter, Gesundheitszustand und vom Geschlecht abhängig sein können (EGMR 18.1.1978 „Irland“, EuGRZ 1979, 149 Nr 162)."

Folter und unmenschliche Behandlung Rn 4: "... Der EGMR definiert als unmenschlich eine Behandlung, die absichtlich schwere körperliche oder geistige Leiden verursacht und die in der besonderen Situation nicht zu rechtfertigen sind (EGMR 18.1.1978 „Irland“, EuGRZ 1979, 153). Die Abgrenzung zur Folter ist schwierig, wenn dem Opfer die Leiden vorsätzlich zugefügt werden (Meyer-Ladewig Rn 20?ff.; LR-Esser Rn 66). Hinzu kommt, dass bei der Abgrenzung der Folter von der unmenschlichen Behandlung der EGMR die zunehmend höheren Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten berücksichtigt und die Definition der UN-Antifolterkonvention im Sinne dieser höheren Anforderungen ausgelegt wissen möchte (EGMR 28.7.1999 „Selmouni“, NJW 2001, 56 Nr 101 mwN). Dies hat zur Folge, dass früher nur als unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen eingestufte Vorgehensweisen jetzt als Folter eingestuft werden können. Dieses hängt wiederum vom Mindestmaß der Schwere des jeweiligen Einzelfalles ab (EGMR aaO; EGMR 30.6.2008 „Gäfgen“, NStZ 2008, 699 Nr 69, der die Androhung einer Folter nur als unmenschliche Handlung qualifiziert)."

Folter und erniedrigende Behandlung Rn 6:  "Eine Behandlung ist erniedrigend, wenn sie das Opfer demütigt und es unter Missachtung seiner Würde gröblich herabsetzt. So, wenn es  gezwungen wird, gegen sein Gewissen und seinen eigenen Willen zu handeln (EKMR 7.3.1988 „E.“, bei Strasser EuGRZ 1990, 86 Nr 1). So kann eine Behandlung als erniedrigend angesehen werden, wenn sie beim Opfer Gefühle der Angst, des Schmerzes und der Unterlegenheit erweckt, die geeignet sind, es zu demütigen und möglicherweise seinen  körperlichen und moralischen Widerstand zu brechen (EGMR 27.9.1999 „Smith u. Grady“, NJW 2000, 2089 Nr 120)."

@ Dr. Sponsel: Im Jahre 2008 sagte mir ein Rechtsanwalt, der soeben von einer Gerichtsverhandlung in Bayern zurück war, die Staatsanwältin habe, von ihm auf eine bindende EU-Norm hingewiesen, tatsächlich gesagt: "Wir sind hier nicht in der EU, sondern in Bayern!"

Vielleicht gehört Bayern in Wirklichkeit ja gar nicht zur BRD? Eventuell könnte einer der Staatsrechtler im Beck-Forum der Frage ja mal nachgehen?

4

JoBode schrieb:

Zum Update: Das Mittelalter läßt grüßen.

 

Ich finde, man sollte auch den "Suiziden" in den JVAen einmal näher auf den Grund gehen. In Berlin waren sie zeitweise so hoch, dass die damalige Justizsenatorin Gisela von der aue (SPD) ber5eits beabsichtigte, die Öffentlichkeit über solche Fälle nicht mehr zu informieren.

Dabei haben soziologische Untersuchungen ergeben, dass (tatsächlich!) Selbstmorde in bedrückenden / bedrängten Lagen (Kriege, KZ-Haft usw.) tatsächlich seltener vorkommen als im normalen Zivilisationsalltag; möglicherweise darauf zurückzuführen, dass der Überlebenswille stark motiviert wird.

Woher wissen wir also, dass "Suizide" in JVA nicht Hintergründe haben, die uns erschrecken ließen? Können wir noch zu irgendetwas Vertrauen haben? Ich denke, wir dürfen kein Vertrauen mehr haben.

5

RSponsel schrieb:

Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie

http://www.sgipt.org/medppp/zwang/gewalt.htm

Vorhin frisch ins Netz gestellt. Anregungen, Ergänzungen, Hinweise und Kritik willkommen.

 

 

Wie denn, da es keine Kommentarspalte gibt? Wieso machen Sie für die Diskussion nicht einen kostenlosen WordPress.com-Blog auf, wie Deeg es getan hat?

5

Nicht Meta-Reden, sondern zur Sache selbst, hülfe hier

Gast schrieb:

RSponsel schrieb:

Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie

http://www.sgipt.org/medppp/zwang/gewalt.htm

Vorhin frisch ins Netz gestellt. Anregungen, Ergänzungen, Hinweise und Kritik willkommen.

Wie denn, da es keine Kommentarspalte gibt? Wieso machen Sie für die Diskussion nicht einen kostenlosen WordPress.com-Blog auf, wie Deeg es getan hat?

Statt sich hier Wünsche auszudenken, die meine Arbeit- und Lebenszeit betreffen, hätten Sie sich besser direkt geäußert. Wenn Sie einen blog wünschen, dann machen Sie bitte selber einen. Ich bin überreichlich ausgelastet.

RSponsel schrieb:

Nicht Meta-Reden, sondern zur Sache selbst, hülfe hier

Gast schrieb:

RSponsel schrieb:

Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie

http://www.sgipt.org/medppp/zwang/gewalt.htm

Vorhin frisch ins Netz gestellt. Anregungen, Ergänzungen, Hinweise und Kritik willkommen.

Wie denn, da es keine Kommentarspalte gibt? Wieso machen Sie für die Diskussion nicht einen kostenlosen WordPress.com-Blog auf, wie Deeg es getan hat?

Statt sich hier Wünsche auszudenken, die meine Arbeit- und Lebenszeit betreffen, hätten Sie sich besser direkt geäußert. Wenn Sie einen blog wünschen, dann machen Sie bitte selber einen. Ich bin überreichlich ausgelastet.

 

Man kann auch ein PHP-Kontaktformular an eine Webseite anhängen, aber zu sagen: "Fpür Hinweise usw. bin ich dankbar", ohne in dem Zusammenhang eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, ist nicht das Sinnvollste, was man tun kann.

 

Im Übrigen verstehe ich Sie nicht: Wenn Sie das Problem ernst nehmen, dann müssen Sie auch zur Diskussion bereit sein, nicht einfach meinen, Ihre Ansichten seien in jedem Fall die Krönung der geistigen Schöpfung. Ihre Reaktion auf meinen Vorschlag macht zudem deutlich, dass es nicht gerade leicht ist, mit Ihnen zurecht uzu kommen. Das reduziert Ihr Wirkungsvermögen zweifellos sehr beträchtlich.

5

Nürnberger Nachrichten sehr aktiv - Verschleierungstaktik "Mittelwert",

Exakte Erhebung der Gewalt- und Zwangsmaßen notwendig

Ein großer Artikel in den NN 13.02.2014, S. 17 mit Bild GFM und M. Heidingsfelder: “60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag
Dazu, direkt daneben, ein ziemlich ordentlicher Kommentar von hpr:
“Nicht lebendig begraben fühlen” aus dem hervorgeht, dass nun Bausback offenbar auch ein Gesetz zum Maßregelvollzug will.

Frau Wolff hat hierzu auch sehr klar und deutlich kommentiert.

Auch heute, 14.02.2014, S. 18, hat die NN einen Artikel zur Fixierung von hpr unter dem Titel: "Meldepflicht bei Dauerfixierung". Der Titel ist insofern ungünstig, weil er eine suggestive Legitimation für Dauerfixierung enthält. Die richtige Botschaft wäre: "Meldepflicht bei Fixierung".

Als erstes brauchen wir einen Untersuchungsausschauss und eine zügig-effektive Untersuchungskommission, die das genaue Ausmass der Gewalt- und Zwangsmaßnahmen in bayerischen Psychiatrien und Forensiken erfasst, damit einmal eine ordentliche Datengrundlage vorliegt. Hierbei muss allerdings auch gefordert werden, dass methodisch forensische PsychologInnen dabei sind, die z.B. die Verschleierungstaktik mit Mittelwerten (Methode Taufkirchen) ohne Angabe von Streuungen, Spannweiten und Verteilungsparametern sofort durchschauen und nicht zulassen.

"Grüne und Freie Wähler in Bayern fordern neue Regeln für die Unterbringung von Patienten - und erhalten überraschende Unterstützung von dem Direktor des in die Kritik geratenen Isar-Amper-Klinikums in Taufkirchen. …“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fixierungen-in-psychiatrien-stunden-in...

Hier spricht der Ärztliche Direktor:

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/oberbayern/ot-psychiatrie-tau...

0

Plutarch lässt grüßen ...

@Gast #28: Nachdem Sie es hier in zwei Postings nicht schaffen, auch nur einen einzigen inhaltlichen Gedanken vorzutragen, glaube ich nicht, dass Ihnen eine Sponsel ABM helfen würde. Für Zeitdiebe stehe ich nicht zur Verfügung  und grüße stattdessen mit Plutarchs -  vermutlich dem ersten Verhaltenstherapeuten in der abendländischen Geschichte - vorzüglicher Reaktion.

Überblick Gesetze: Unterbringung, Psychisch Kranke und Maßregelvollzug in den 16 Bundesländern (ein Wahn für sich)
http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Ma%C3%9Fregelvollzugsgesetze

 

Anmerkung1: Auf der Seite Forensik.de - der ich die aktuellen Gesetze entnommen habe - habe ich im Suchfeld "fixieren" eingegeben und 0-Einträge zurück erhalten.

 

Anmerkung2: Die extreme Steuerlast und Staatsverschuldung führe ich z.T. auf diesen  irrsinnigen Verwaltungspopanz zurück. Gibt es dafür auch einen blog hier?

 

1

Die von Dr.  Sponsel vorgetragene Kritik geht m.E. fehl:

 

Eine Psychiatrie, die ihren Auftrag am Menschen ernst nähme, wäre immer noch weitaus teurer als ein Abfertigungsbetrieb, der von Verwaltungsdeppen organisiert und geleitet wird.

Was die Steuerlast angeht - die ist lediglich völlig ungerecht verteilt, 26 % für beliebig große Kapitaleinkommen sind ja nicht gerade viel in einer Zeit, in der kapitalintensiv (also mit wenig Personal) produziert wird. Und während man dem Dr. Sponsel die Wertzuwächse versteuert, die seine private Altersversorgung erbringt, haben Familien Quandt und von Fink selbstverständlich hinreichend Möglichkeiten, Wertzuwächse ihrer Beteiligungen nicht zu versteuern.

Unter dem Strich kann man sagen: Die Hörigkeit der Politik (Korruption) gegenüber dem privaten Großkapital ist in allen westlichen Ländern der Grund für die Staatsverschuldung, weil Kapitalerträge einfach nicht angemessen versteuert werden. Soviel (nicht nur) für Dr. Sponsel.

Wenn es aber darum geht - und das sollte es doch? - möglichst schnell menschliche Bedingungen im Maßregelvollzug (ausweiten bitte auch auf Strafvollzug!) zu schaffen, so könnte man das sehr einfach haben:

 

1. Untergebrachte müssen sich organisieren können, wie Arbeitnehmer, Arbeitgeber usw. usf. Dafür müssen ihnen Büros und Materialien zur Verfügung gestellt werden. Ihre Organisationen müssen als gemeinützig anerkannt werden und das Recht erhalten, Spenden zu sammeln und über diese frei zu verfügen (z.B. für Gutachter, Rechtsberatung, PR usw.).

2. Alle Untergebrachten müssen Internetzugang bekommen.

3. Alle Krankenakten müssten anonymisiert publiziert werden, um Schindluder zu vermeiden. Krankenakten in den Psychiatrien sind oftmals nichts anderes als Protokolle  fortwährender Versuche, gesunde Menschen als krank abzustempeln.

 

Allein mit diesen Maßnahmen würde man - ohne dass beträchtliche Kosten entstünden, wenn man dem z.B. den Erwerb von einem Bundeswehrpanzer gegenüberstellt - erhebliche Fortschritte erzielen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Gustl Mollath, der ja nun die Verhältnisse in den Psychiatrien kennt, insbesondere zu den 1. und 2. etwas sagen würde.

 

Schade, dass hier keine Untergebrachten und auch keine JVA-Häftlinge mitdiskutieren können.

4

NN 17.2.14 Ministerin will unabhängige Kontrolle

"MÜNCHEN - Sozialministerin Emilia Müller will den sogenannten Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern reformieren.
Die CSU-Politikerin kündigte an, dass unabhängige Beiräte für die Kontrolle der einzelnen Einrichtungen eingeführt werden sollen. Die Regierung werde den Vollzug in Psychiatrien „grundsätzlich neu aufstellen mit dem Ziel, für alle Beteiligten, insbesondere für die untergebrachten Personen und für die im Maßregelvollzug Beschäftigten, mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu erreichen", teilte Müller mit. „Hierzu werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen, in dem wir die Unterbringungsbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Untergebrachten klar regeln". Im Freistaat gibt es bisher, im Gegensatz zu einer Reihe anderer Bundesländer, kein eigenes Gesetz über die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie (Forensik) ....

Ministerin Müller reagiert mit ihrem Vorstoß auf Beschwerden über zu häufige Fixierungen in einer Einrichtung in Taufkirchen (Oberbayern). Und auch auf die massive und grundsätzliche Kritik beim Fall Gustl Mollath ..."

4

Wem die Freiheit entzogen ist, der muss die Möglichkeit haben, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, ganz konkret: Muss einen Internetanschluss nutzen können!

Es gibt in dieser Gesellschaft keine wirklich "unabhängigen" Gremien, alles ist irgendwie verschachtelt, ob formal oder informal!

 

4

Prof. Dr. Doses Behauptungen zur Fixierungstatistik in Deutschland sind falsch

http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Prof.%20Dr.%20Doses%20Behauptungen%...

Prof. Dr. Doses Behauptungen zur Fixierungstatistik in Deutschland sind falsch. "Steinert et al. (2010) kommen in ihrer Untersuchung für Deutschland zu dem Ergebnis, dass auf der Grundlage ihrer Daten eine mechanische Fixierung im Durchschnitt 9,8 Stunden, eine Isolierung im Mittel 6,6 Stunden andauert." Das ist aber immer noch viel zu lange und grundsätzlich fragwürdig, nachdem England z.B. gänzlich ohne mechanische Fixierung auskommt.

Mehr zur Statistik der Fixierung: Aktualisierung Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie

http://www.sgipt.org/medppp/zwang/gewalt.htm#Statistik%20der%20Fixierung

Zu: Klinikchef rechtfertigt sich für Fixierungen ... im bayernweiten und bundesweiten Vergleich sogar "im unteren Bereich"

http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Klinikchef%20rechtfertigt%20sich%20...

 

 

3

@Professor Müller

Wenn ich Herrn Professor Müller und die Kommentatoren bitten darf, auf meine Fragestellung, mein Statement einzugehen, auch um einen Untergebrachten zu helfen!
Ist es menschlich, ethisch und insbesondere „psychiatrisch“ vertretbar, einen schwer Beschuldigten als Psychiater im Auftrag des Gerichtes zu begutachten und der Angeklagte mit Neuroleptika stationär behandelt wurde und der unter den Einwirkungen der Medikation steht?
Zweifelohne verändern, beeinträchtigen die Neuroleptika das Bewusstsein eines
Menschen, beeinflussen die Präsens, schwächen m.E. die Ich-stärke, dämpfen die Stimmungslage, können zum Rückzug nach Innen, zur naiven Redseligkeit sogar zu Misstrauen, Feindseligkeit etc. führen. Ist diese Praxis legitim, wenn es bei der Begutachtung um das Leben eines Menschen geht?
Nach § 136 Strafgesetzbuch sind Maßnahmen, die die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigen nicht statthaft, die dabei gewonnenen Informationen dürfen nicht
verwendet werden.
Ist diese Strafvorschrift auch bei Begutachtungen zutreffend unter den oben beschriebenen Umständen? Wird dadurch ein Gutachten und das darauf folgende Urteil verfälscht, angreifbar und wertlos. Ist/kann dies ein Wiederaufnahmegrund sein?
Kann ein Gutachter bestraft werden, der so handelt? Ist diese Praxis bei Gutachten ü b l i c h, wenn es um angebliche oder wirklich psychisch kranke Menschen geht und die wegen vermuteter psychischer Erkrankung und einer noch ungeklärten Tat in die Psychiatrie kommen?
In dem Fall wäre es m.E. möglich gewesen, bis zur Begutachtung keine Behandlung mit Neuroleptika vorzunehmen und  a u t h e n t i s c h e  Feststellungen treffen können, über eine mögliche Erkrankung, angebliche Tat, über die bejahte Entscheidungsfähigkeit und die nicht vorhandene Steuerungsfähigkeit. Worin besteht eigentlich der Unterschied? Hinzu kommt noch, dass der Gutachter in der nicht neutralen Doppelfunktion Leiter der Forensik war, deshalb eine eindeutige I n t e r e s s e n k o l l i s i o n  vorlag, die auch zu den jährlichen routinemäßigen Fortschreibungen der forensisch-psychiatrischen Stellungnahmen und zu einer Unterbringung von über z e h n  Jahren führte.  Die gleiche fatale Doppelfunktion lag im Fall Mollath vor! Ein namhafter Psychiater hat diese Praxis gerechtfertigt!
Meine Meinung ist dazu eine Andere.
Der Mut und die Konsequenz von Herrn Gustl Mollath sich nicht mit Psychodrogen
behandeln zu lassen, hat ihm das Leben gerettet, ihn vor gesundheitlichen Schaden bewahrt und ihn in die Freiheit geführt.

4

Menschenrechtler schrieb:

@Professor Müller

Ist es menschlich, ethisch und insbesondere „psychiatrisch“ vertretbar, einen schwer Beschuldigten als Psychiater im Auftrag des Gerichtes zu begutachten und der Angeklagte mit Neuroleptika stationär behandelt wurde und der unter den Einwirkungen der Medikation steht?
 

 

Im Prinzip ist das so, als würdfe man jemanden in Ohnmacht versetzen und in dem Zustand auf seine Geschäftsfähigkeizt hin untersuchen.

JHerr Stephanie, es gehört kein Mut dazu, sich gegen die Verabreichung von Neurtoleptika moit allen Mitteln zu wehren, es gehört nur das Wissen dazu, was diese Mittel bewirken.

Ansonsten: Herr Stephanie, in diesem Land gibt es Solidarität mit Unrechtsopfern nur in homöopathischen Dosen. Glauiben Sie mir, dass ich das auch bedauere, um es vorsichtig auszudrücken.

 

 

3

Absoluter Fehler mangelnde Validität aufgrund der Verfassung der ProabandIn zum Zeitpunkt der Begutachtung

Menschenrechtler schrieb:

Ist es menschlich, ethisch und insbesondere „psychiatrisch“ vertretbar, einen schwer Beschuldigten als Psychiater im Auftrag des Gerichtes zu begutachten und der Angeklagte mit Neuroleptika stationär behandelt wurde und der unter den Einwirkungen der Medikation steht?
 

Sie werfen schwierige, aber berechtigte Fragen auf. Ich meine aus dem Bauchhirn heraus, dass man das darf – man tut es ununterbrochen – , wenn man den Einfluss der Medikamente richtig würdigt, was nicht immer leicht sein dürfte, da in eine Begutachtungssituation viele Faktoren einfließen, die allerdings von forensischen PsychiaterInnen üblicherweise nicht differenziert beachtet werden (das ist ihnen vermutlich zu schwierig).

In meiner Arbeit zu den potentiellen Fehlern in der forensischen Psychiatrie wird diese Problematik unter verschiedenen potentiellen Fehlern beleuchtet: BefF14, BefF15; DatF05, ValF01.

Die Arbeit von Gschwind et al.: Beurteilungskriterien psychiatrischer Gutachten (1982) sagt hierzu unter 2. Eigene Untersuchungen unter Punkt 6.:

"Sind bei der Darstellung der direkt beobachteten Befunderhebung zeitliche und situative Umstände und die Beziehung des Explorators zum Exploranden und umgekehrt miterfaßt? Werden z. B. Mimik, Gestik, Phonetik, Beweglichkeit, Intelligenzeindruck (nicht Messung), Willenssphäre, Emotionalität und Stimmung, Trieb- und Vitalitätseindruck usw. mit Testergebnissen verglichen? Werden eventuelle Übereinstimmungen und Diskrepanzen ausgewertet? Wird Sichtbares, Erfühlbares mit experimentell sichtbar und überprüfbar Gemachtem konfrontiert und im Rahmen der Beschreibung der Gesamtpersönlichkeit entsprechend gewürdigt? [GPR-F6]"

 

Man kann also sagen, man ist sich der Problematik im Grundsätzlichen bewusst. Rechtlich darf man nicht viel erwarten. Es stellt sich ja immer mehr heraus, dass das Recht dem forensischen Psychiatriesumpf hinten und vorne nicht gewachsen ist. Statt Taufkirchen sofort zu schließen, sind offensichtlich lange Debatten, Ausschüsse und Gesetzesentwürfe nötig. Pinel würde sich im Grab umdrehen.

Ich habe in diesem Zusammenhang hier schon zweimal Prof. Müller direkt angesprochen, aber immer noch keine Antwort erhalten: Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn ein Untergebrachter im fixierten Zustand begutachtet wird? Kann ein solches Gutachten überhaupt verwertbar sein oder liegt hier nicht ein neuer absoluter Fehler (zu kreieren als AbsF07) vor?

 

4

Absolute Fehler in AbsF05 um folgende Passage ergänzt

Im Recht wird das Problem mangelnder Datenbasis so gut wie nicht ausdrücklich gesehen und kritisch erörtert. Hierbei sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden: 1) Datenmangel: es liegen überhaupt keine oder viel zu wenig Daten und Informationen vor. 2) Nichtverwertbarkeit: Die vorliegenden Daten und Informationen sind aufgrund des Zustandes der ProbandIn (überdosiert, fixiert; psychotisch, übererregt, delirant, verwirrt, desorganisiert oder ähnliches) nicht verwertbar. 

3

"Klinikchef fordert klare Regeln ein"

Reil 1803: Arzt und Psychologe gleichstellen

titeln die NN vom 20.2.14, S. 17, womit Prof. Dose die Welt schlicht auf den Kopf stellt. Offenbar hat der "Altachtundsechziger" die Dialektik nicht verlernt.

Nicht er, seine Chefärztun und sein Team sind die TäterInnen, sondern die Politik, die keine Regeln vorgibt. Es handelt sich hierbei um den sehr durchsichtigen Versuch, der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Zwangsbehandlung in einigen Bundesländern und dem Bundesverfassungsericht die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass die armen und gequälten Humanisten in Taufkirchen, so extrem fixieren müssen. Tatsächlich dürfte in Bayern kaum mehr zwangsmediziniert werden als in Taufkirchen, und das nicht selten auch noch überdosiert.

Der Begründer der integrativen Psychotherapie, Johann Christian Reil, der 1808 den Begriff der "Psychiaterie"  erfand, fordert schon 1803 in seinen "Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerruettungen", in der Leitung der Heilanstalt den Psychologen dem Arzt gleichrangig zu stellen. 211 Jahre später wäre es vielleicht kein übereilter Schritt, dieser Anregung (durch den ersten Psychiater!) nachzukommen, um diesen grausamen Spuk angeblicher Maßregelvollzugs"therapeutik" zu beenden, die offenbar nur drei Haupt"heilmittel" kennt: chemische Gewalt (Neuroleptika), soziale Gewalt (Isolierung), mechanische Gewalt (Fixierung).  

Quelle Reil: http://www.sgipt.org/gesch/reilh1.htm

 

3
"Taufkirchen: Fesselungsvorwürfe gegen Klinik sollen geprüft werden

München. Der Landtag will den Fesselungsvorwürfen gegen das Isar-Amper-Klinikum in Taufkirchen an der Vils auf den Grund gehen. Die vier Landtagsfraktionen forderten am Donnerstag im Sozialausschuss einstimmig einen Bericht von Sozialministerium und Bezirksregierung Oberbayern an. ... "

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/taufkirchen-fesselungsv...

5

Alternativen zur Fixierung
Die DGPPN veröffentlichte “Erfahrungen mit dem Projekt Vier-Stufen-Immobilisationskonzept nach 12 Monaten, 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011

Von 50 Fällen konnte in 49 Fällen die Fixierung durch das 4 Stufen Konzept vermie-den werden Insgesamt sind die Fixierungshäufigkeit und Dauer deutlich zurückgegangen

Mitarbeiter haben auf eigenen Wunsch nach drei Monaten diese Vorgehensweise auch auf den Spätdienst erweitert, fühlen sich dabei kompetent und sicher

Deutlich entspannteres Klima auf Station, höhere Sensibilität für Gewaltsituationen im Team

Krisensituationen werden frühzeitig erkannt und deeskalierende Maßnahmen werden sofort eingeleitet, deshalb muss auch immer weniger gehalten werden

Ersparnis von Arbeitszeit durch weniger Überwachungen, ¼ Stdl. Überwachungen oder Einzelbetreuungen fallen weg, vorgerichtete

Fixierbetten wurden von drei auf eins reduziert, 2/3 der Fixiergurte wurden von Station entfernt Patientenbegleitungen reduzierten sich um 50%”

Quelle Auszug:
http://www.sgipt.org/medppp/zwang/gewalt.htm#Alternativen%20zur%20Fixierung
Mehr und Kompletter Bericht:
https://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/dokumente/referate/psychiatrische_pflege/2011-heinzmann-immobilisationskonzept.pdf

4

Aus der Stellungnahme der DGPPN - anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils 2011-  zu mechanischen Zwangsmaßnahmen (Online, PDF)

"6. Mechanische Zwangsmaßnahmen wie Isolierung und Fixierung werden in zynischer Weise als zu bevorzugende humane Behandlungsformen dargestellt.

Nachdem sich ein in Folge seiner psychischen Störung gefährlicher Patient gegen eine hilfreiche Behandlung entschieden hat, bleiben Maßnahmen zum Schutze Dritter weiterhin erforderlich. Ohne die Möglichkeit die zu Grunde liegende Störung zu behandeln, muss der gefährliche Patient von Dritten ferngehalten, isoliert, fixiert werden, damit Dritte nicht Schaden durch ihn nehmen. Nachdem die zu Grunde liegende Störung unbehandelt fortbesteht, bleiben diese Maßnahmen langfristig erforderlich. Die langfristige Unterbringung auf geschlossenen Stationen mag noch vertretbar erscheinen, die durch eine Behandlung grundsätzlich vermeidbaren mechanischen Fixierungen oder Isolierung überlassen die Patienten ihrem Schicksal. Dass in den jüngeren Entscheidungen diese mechanischen oder räumlichen Sicherungsmaßnahmen geradezu als humanitär, da Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, imponieren, mutet sarkastisch an und fordert im Alltag unethisches und verantwortungsloses Handeln von den beteiligten Personen.

    Diese Urteile sind wirksam und verändern bereits das Behandlungsklima in den Kliniken in höchst nachteiliger Weise. Bislang kooperative Patienten stellen angesichts der behandlungsschädlichen Zugkraft der Urteile ihre Zustimmung in Frage. Resozialisierungsoptionen werden bereits der langfristigen Verwahrung geopfert.

Zu dieser Entwicklung fasst die DGPPN ihre Grundpositionen folgendermaßen zusammen:

Der Grundsatz der Patientenautonomie, d.h., dass eine Behandlung nur nach Einwilligung des aufgeklärten Patienten durchgeführt werden darf, gilt auch in der Psychiatrie.

Einschränkungen dieses Grundsatzes können zur Abwehr von Gefahren, die durch die Krankheit bedingt sind und für welche die Patienten wegen ihrer Krankheit die Verantwortung nicht übernehmen können, erforderlich werden.

Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung und Zwangsbehandlung sind gleichermaßen Eingriffe in die Grundrechte des Patienten und für

diesen schwer belastende Erlebnisse.

Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung dienen nur der unmittelbaren Gefahrenabwehr, Zwangsbehandlung auch der kurz- und längerfristigen Besserung des Patienten.

Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung ohne Behandlung ist keine ärztliche Aufgabe und mit der ärztlichen Ethik nur dann vereinbar, wenn eine Behandlung aussichtslos, ärztliche Pflege aber dennoch nötig ist.

Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung benötigen gesetzliche und rechtliche Vorgaben, die diese Grundsätze berücksichtigen.

Im Interesse von Patienten wie Ärzten und Therapeuten fordert die DGPPN

eine eindeutige gesetzliche Grundlage für eine Behandlung, die dann erforderlich wird, wenn ein Patient infolge einer psychischen Störung eigen- oder fremdgefährdend ist und aufgrund mangelnder Einsicht einer wirksamen Behandlung und deren Fortführung zur Aufrechterhaltung des Behandlungserfolgs nicht zustimmen kann,

eine eindeutige gesetzliche Grundlage für eine erforderliche Zwangsbehandlung auch bei einwilligungsfähigen Patienten, die infolge einer psychischen Störung gefährlich geworden sind und der Verantwortung von Ärzten übergeben werden,

dass auch behandlungsbedürftige, jedoch auf Grund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht behandelbare Menschen mit psychischen  Störungen, die nur gesichert werden müssen, aus der ärztlichen Verantwortung zu entlassen und an die JVAs zu überstellen sind, bis eine Behandlungsoption entsteht."

 

Online: http://www.dgppn.de/publikationen/stellungnahmen/detailansicht/browse/1/...

PDF: http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/stellungnahmen/2012/stn-2012-01-16-zwangsbehandlung.pdf

0

Sehr geehrter Herr Sponsel,

danke, dass Sie der Diskussion immer neue Gesichtspunkte hinzufügen.

Sie schreiben:

Nicht er, seine Chefärztun und sein Team sind die TäterInnen, sondern die Politik, die keine Regeln vorgibt. Es handelt sich hierbei um den sehr durchsichtigen Versuch, der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Zwangsbehandlung in einigen Bundesländern und dem Bundesverfassungsericht die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass die armen und gequälten Humanisten in Taufkirchen, so extrem fixieren müssen. Tatsächlich dürfte in Bayern kaum mehr zwangsmediziniert werden als in Taufkirchen, und das nicht selten auch noch überdosiert.

Ein paar Anmerkungen dazu:

Aus ärztlicher Sicht wird ja vorgetragen (siehe diesen Link Ärzteblatt 2012, Aufsatz von Müller/Walter/Heinz - Innenweltbummler hatte das oben schon verlinkt), dass man durch klare gesetzliche Regeln die Zwangsmedikation/Sedierung ggü. dem derzeitigen Rechtszustand erleichtern solle und damit die grausame Fixierung eher vermeiden könnte.  Die Kritik an Fixierungen wird damit aufgegriffen und geht in der Forderung nach Erlaubnis zum Einsatz von Psychopharmaka gegen den Patientenwillen auf. Jedenfalls müsse die Rechtslage nach den Entscheidungen des BVerfG vom Gesetzgeber geklärt werden. Wenn man die zwangsweise Therapie nicht will/nicht darf, so scheint es, muss man mit einer gewissen Anzahl von Fixierungen "leben", wenn man nicht  (wie "Innenweltbummler" ebenfalls andeutet) der Ansicht ist, die eine Pharmakotherapie verweigernden Patienten sollten aus den Kliniken entfernt werden.

Wenn man der Auffassung folgt, dass Psychopharmaka die medizinisch indizierte und menschenwürdigere Lösung sind - und das ist wohl die Ansicht der meisten Psychiater -  scheint man daran erstmal wenig aussetzen zu können. Man muss allerdings verhindern, dass sich dadurch ein Missbrauchspotential ergibt bzw. verfestigt, das sich auch im Fall Mollath gezeigt hat: Wenn einige Ärzte in der Forensischen Psychiatrie so schnell zur Zwangsmedikation per Betreuung und Gerichtsbeschluss bereit sind, und Richter dies so schnell und leichtfertig genehmigen, dann muss man vorsichtig sein, diese Rechtsgrundlagen noch zu erweitern: dann muss das ultima ratio-Prinzip in der Regelung auch effektiv umgesetzt werden.

Und ob der Zusammenhang mit den Fixierungen wirklich so eng ist wie behauptet wird, muss natürlich hinterfragt werden. Ob und wie viel (und/oder gar überdosiert) allerdings in Taufkirchen und anderswo in Bayern zwangsmediziniert wird, wie Sie behaupten, kann ich allerdings nicht überprüfen. Haben Sie Statistiken oder andere Quellen dazu oder basiert dies auf Vermutungen?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Danke für Ihre Anmerkungen. Hierzu:

1) Braucht man Fixierungen, wenn Zwangsmedikation nicht geht? Grundsätzlich nein, es gibt bessere Methoden wie z.B. die Festhaltetechnik.

2)  Sind Psychopharmaka tatsachlich notwendig?  Manchmal, z.B. in Akutphasen, und in Maßen sind sie hilfreich, aber sicherlich nicht jahre- oder gar jahrzehntelang auf hoher Dosis ohne medikamentösen Sinn und Verstand, der in nicht wenigen Forensiken zu fehlen scheint (MRV Regensburg, der ja ordentlich evaluiert, könnte da mal vergleichsweise herangezogen werden). Dafür habe ich auch Belege, die ich nicht so weiteres mitteilen kann, sondern erst anonymisiert aufbereiten muss.  Bei Interesse kann ich ein paar Beispiele allgemeinverständlich entwickeln und einposten.

3) Ein Richter genügt grundsätzlich nicht zur Kontrolle, weil Richter nichts oder zu wenig von Behandlung und Psychopharmaka verstehen.  Sie scheinen also leider weitgehend ungeeignet, die forensische Unterbringungsproblematik angemessen zu bewerkstelligen, besonders in Hessen und Bayern. Das dürfte inzwischen ja jeder mitbekommen haben -  leider. Freiwillige "Selbstkontrollen" führen meist zur Einigelung, Abschottung und zu lernunfähigen und lernunwilligen Inzuchtsystemen. Dieses Paul Feyerabend ganz richtig gesehen.

4) An der "Effektivität" dieser Unterbringungssymbiose Psychiatrie und Justiz hege ich nicht den geringsten Zweifel, das sehe ich aber als Problem.  Die sind mir ohne nennenswerte Skrupel und Sachverstand viel zu negativ-"effektiv" mit dem Ergebnis, dass am Ende von Unterbringungslaufbahnen, wie es Frau Wolff ebenso trefflich wie erschütternd formuliert hat, lebensuntüchtige menschliche Wracks stehen. Das kann nicht der Sinn des Maßregelvollzugs sein.

5) Statistiken wären sehr wünschenswert, aber ich bin diesbezüglich nicht sehr optimistisch. Die "Kontroll"-Kommissionen sollten über Informationen verfügen, aber wir alle wissen ja, dass echte und transparente Kontrollen in Bayern so beliebt sind, wie beim Teufel das Weihwasser. Mit wohlverstandenem Rechtsstaat hat das alles ganz wenig zu tun. Nun zu meinen Quellen, ich habe inzwischen eine Reihe von Behandlungsakten einsehen können (die ich meine, extrapolieren zu dürfen)  und da sträuben sich mir die Haare.

Zum Schluss, ich hatte Sie drei mal gebeten, eine rechtliche Bewertung zur Begutsachtungspraxis unter Fixierungsbedingungen abzugeben, darf ich noch hoffen?

 

4

Henning Ernst Müller schrieb:

Wenn man der Auffassung folgt, dass Psychopharmaka die medizinisch indizierte und menschenwürdigere Lösung sind - und das ist wohl die Ansicht der meisten Psychiater -  scheint man daran erstmal wenig aussetzen zu können. Man muss allerdings verhindern, dass sich dadurch ein Missbrauchspotential ergibt bzw. verfestigt, das sich auch im Fall Mollath gezeigt hat: Wenn einige Ärzte in der Forensischen Psychiatrie so schnell zur Zwangsmedikation per Betreuung und Gerichtsbeschluss bereit sind, und Richter dies so schnell und leichtfertig genehmigen, dann muss man vorsichtig sein, diese Rechtsgrundlagen noch zu erweitern: dann muss das ultima ratio-Prinzip in der Regelung auch effektiv umgesetzt werden.

 

Sehr geehrter Prof. Müller, es wäre sehr hilfreich, wenn Leute wie Sie es einmal mit eigenen Augen sähen, wie die "Ruhiggestellten" in den Kliniken vegetieren, und es wäre ebenfalls sehr hilfreich, wenn Leute wie Sie sich einmal "Patienten" vorführen ließen, die jahrelang mit Neuroleptika misshandelt wurden. Wo sind sie, die "Patienten", die sich als Erfolge der Behandlung mit Neuroleptika vorzeigen lassen? Wo?

 

Ich kann nur eines sagen: Ich wäre definitiv lieber tot als den Psychiatern ausgeliefert.

4

@ Dr. Sponsel #42

Auch wenn Manche es gerne anders hätten: niemand ist bisher verurteilt, weshalb man auch nicht von „TäterInnen“ schreiben sollte.

Sehr bedauerlich finde ich, dass Sie nicht in Taufkirchen hospitiert haben, denn ich kann mir gut vorstellen, dass Sie eine differenziertere Sicht auf Krankheitsbilder und  Notfallsituationen wie auch auf die Arbeitsbedingungen von Ärzten und Pflegern hätten entwickeln können. Zumindest würden Sie die Überdosierung von Medikamenten nicht einfach so unterstellen.

Was und wie Sie über Pharmakotherapie schreiben, zeugt leider nicht von einer fundierten Beschäftigung mit dem Fachgebiet. Insofern verwundert es nicht, dass Sie sich auf Reil und die Anfänge der Psychiatrie beziehen. Aber in Anlehnung an Prof. Müller: („Einer Rückkehr ins Mittelalter oder auch nur zu den Methoden der Psychiatrie vor 100 Jahren wollen Sie doch nicht das Wort reden?“ S.1, #17) frage ich Sie nun, ob Sie die Methoden der Psychiatrie von vor 200 Jahren wieder aufleben lassen möchten? Oder ist die „Steinzeitspsychiatrie“ vielleicht gar nicht so schlecht?

Und was ich Sie schon lange fragen wollte:

Pflegen Sie auch den fachlichen Austausch mit Kollegen?

3

"Bloßes Einkerkern"

titeln die NN vom 22.02.2014, S. 16: "Politik fordert Aufklärung über Patienten-Fesselung".  Weiter wird berichtet: "Florian Streibl, rechtspolitischer FW-Sprecher, moniert: „Das Sozialministerium will von den vielen Fixierungen keine Kenntnis gehabt haben. Das zeigt, dass wir dringend ein neues Gesetz brauchen." Vor allem müsse sichergestellt werden, dass die Würde der psychisch kranken Menschen gewahrt und stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird. Die sozialpolitische Sprecherin Gabi Schmidt kritisiert grundsätzlich das Bayerische Unterbringungsgesetz: „Es verfolgt einzig und allein das Ziel, psychisch Erkrankte wegzusperren. Die Frage nach Therapie und Heilung der Patienten spielt lediglich eine untergeordnete Rolle." Bayern sei neben Hessen das einzig verbliebene Bundesland, das diesen mittelalterlichen Ansatz verfolge. Die Patienten brauchten einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Hilfe: „Psychisch .Erkrankten ist mit professioneller Behandlung mehr gedient als mit dem bloßen Einkerkern.""
 

3

@Professor Müller

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

Mein Anliegen an Sie, auf meinen Komenentar Nr. 37 vom 18.2.2014 einzugehen, ist bislang untergegangen.

Mir ist bewußt, dass dieser Fragenkomplex (Begutachtung unter Einwirkung von Neuroleptika) sehr schwierig ist, wie Dr. Sponsel sich dazu freundlicherweise geäußert hat. Wenn ich Sie bitten darf, auf meinen Kommentar einzugehen, auch wenn eine eindeutige juristische Bewertung nicht  möglich ist.

 

4

Forensische Psychiatrie ohne eigene Kriminalitäts- und Delinquenztheorie

Im Zuge meiner kritischen Untersuchung zur forensisch-psychiatrischen Gutachtenpraxis ist unter dem Eindruck des Taufkirchen-Skandals - es ist sicher nicht der Einzige in Bayern (der Fall Alexander Zouras in Straubing, 11 Jahre ohne Behandlung wird berichtet)  - das Maßregelvollzugssystem selbst mehr in das Blickfeld gerückt. Ich habe daher untersucht, ob die forensische Psychiatrie überhaupt über eine angemessene kriminologische Grundlage und darauf gründend  über ein wissenschaftlich fundiertes Behandlungskonzept verfügt. Hierzu habe ich mir die Überblicksarbeit von D. Hermann im 5bändigen Handbuch für Forensische Psychiatrie, Bd. 3, "Erklärungsmodelle von Delinquenz" und im Anschluss Kröbers Einlassungen "Zusammenhänge zwischen psychischer Störung und Delinquenz" vorgenommen.

Ergebnis: das renommierte Standardwerk der Forensischen Psychiatrie weist keine eigenständige Kriminalitäts- oder Delinquenztheorie aus. Einer der wenigen, wenn nicht der einzige scheint Prof. Nedopil zu sein, der hier Überzeugendes vorzuweisen, aber im Handbuch hierzu nichts veröffentlicht hat.

Wir stehen also vor folgender Situation: Zertifiziert sind sie alle, was nicht im geringsten Murks- und Pfuscharbeiten verhindert, eher im Gegenteil. Nun kommt hinzu, dass sich ein ähnliches Bild bei den Behandlungskonzepten abzeichnet. Weder sind solche nach D. Hermann psychiatrisch-wissenschaftlich fundiert noch werden sie oft ausgewiesen. Ich empfehle daher, die Behandlungsakten sorgfältig darauf hin anzusehen, ob 1) ein individueller Behandlungsplan ausgewiesen ist, 2) welche differenzierte Qualität er hat und 3) wie er umgesetzt wurde und wird (Papier ist nämlich geduldig und zertifiziertes Papier ganz besonders).

Belege hier:

http://www.sgipt.org/forpsy/KrimTheo.htm#Exkurs:%20Verf%C3%BCgen%20die%2...

Sehr geehrter Herr Sponsel,

Sie haben sicher Recht, was das Fehlen einer "eigenständigen" Kriminalitäts- oder Delinquenztheorie in der Forensischen Psychiatrie angeht. Jedoch habe ich Probleme damit, dies der Forensischen Psychiatrie zum Vorwurf zu machen. Ist denn eine "eigenständige" Theorie erforderlich oder überhaupt wünschenswert? Ist es sinnvoll zu fordern, Mediziner, die sich auch mit delinquenten Verhaltensweisen befassen, müssten zuvor eine "eigenständige" Theorie vorlegen oder über eine solche verfügen?

Die Entwicklung solcher Theorien ist eine Domäne der Kriminologie und es ist m.E. durchaus zu begrüßen, wenn in Band 4 des von Ihnen zitierten Werks  ("Kriminologie und Forensische Psychiatrie") die Überschneidungen aber auch die Unterschiede beider Fächer deutlich werden. Wenn Sie insofern nur den einen Artikel von Hermann erwähnen, geben Sie dies zudem nur bruchstückhaft wieder, denn es finden sich breite kriminaltheoretische Ausführungen auch u.a. in folgenden Artikeln (von verschiedenen Autoren) desselben Bandes:

Delinquenz im Lebensverlauf, Gewaltdelinquenz, Sexualdelinquenz, Drogendelinqunez, Straßenverkehrsdelinquenz, Politisch motivierte Delinquenz...

Sehr zutreffend wird dabei davon ausgegangen, dass nicht alle Straftatenbereiche denselben ätiologischen Hintergrund haben und zudem nicht eine rein individualtheoretische Konzeption vorherrscht. Insofern halte ich es sogar für erfreulich, dass dieses Handbuch nicht allein einer Individualisierung und Medizinalisierung das Wort redet, was etwa die Folge einer "eigenständigen" Universalerklärung von Kriminalität aus den Richtungen der Psychoanalyse und Psychiatrie wäre.

Die Straftatbegehung ist für die Forensische Psychiatrie tatsächliche Voraussetzung bzw. Anlass ihrer Tätigkeit, aber sie ist nicht schon die Krankheit/Störung selbst.

In puncto - individuellen - Behandlungskonzepten und deren Umsetzung mag Vieles im Argen liegen, das kann ich aber empirisch nicht beurteilen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Menschenrechtler,

ich kann Ihnen nicht alle Fragen beantworten, da diese viel zu komplex sind.

Der verfahrensrechtlichen Frage, inwieweit Begutachtungen überhaupt geeignet bzw. verwertbar sind, wenn der beobachtete oder explorierte Proband unter dem Einfluss von Neuroleptika stand oder fixiert war, bin ich noch nicht differenziert nachgegangen. Vorläufig (also ohne längeres Nachdenken) würde ich sagen, dass ein Gutachten, das den Behandlungsstatus des Probanden im Zeitpunkt der Beobachtung  nicht berücksichtigt, nicht geeignet ist, zuverlässige Aussagen  zum Zustand während der Straftatenbegehung oder zur Prognose zu treffen.

Ob dieser Fehler regelmäßig begangen wird, kann ich mangels empirischer Kenntnisse nicht beurteilen. Ein solcher "Fehler" müsste im Verfahren gerügt werden um zu verhindern, dass er sich im Urteil nachteilig auswirkt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass in der Praxis manchmal weder der Proband noch die Verteidigung etwas gegen diesen Gutachtenfehler unternimmt aus der Befürchtung heraus, dass der "unbehandelte " Proband möglicherweise eher als noch "gefährlicher" eingeschätzt wird.

Da die Untersuchung keine Vernehmung ist, ist § 136a StPO nicht unmittelbar einschlägig. Auch im Rahmen des § 136a StPO sind Mittel, die Teil der medizinischen Behandlung sind, grds. zulässig.

Zur menschlichen und  ethischen Fragestellung kann ich mich ebenso gut oder schlecht äußern wie Sie.  Ebenso wenig kann ich die Strafbarkeit eines Psychiaters beurteilen ohne den Fall genau zu kennen. Rechtsberatung zu konkreten Fällen kann hier im Blog leider nicht geleistet werden.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Wer kein Konzept hat, kann auch nicht danach handeln

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Hier folge ich ganz der Ana-Logik des § 20 StGB: wo die Einsicht fehlt, erübrigt sich die Frage nach der Steuerung.

Das Konzept (die Theorie), das typischerweise nicht ausgearbeitet vorliegt, könnte wie folgt umschrieben werden: Psychiatrische - verallgemeinert psychopathologische - Erlärungen für kriminelles Verhalten (Straftaten) bei psychisch Kranken (im Sinne des § 20 StGB). Das wäre das mindeste, was in einem Übersichtsartikel zu erwarten wäre. Aber da ist offenbar nichts. Das merkt man ja auch in der Fortsetzung bei Kröbers hilflosen Rückfällen in die nomologische Betrachtung (als von Gruppen, Allgemeinem).

Die Flucht in Deliktarten kann dies natürlich nicht kompensieren, zumal Typologien ohnehin wissenschaftlich fragwürdig sind: DER Dieb, DER Mörder, DER Verbrecher, DER Sexualtäter. Offensichtlich fehlt in der Kriminlogie der für den Einzelfall so wichtige idiographische  Teil. Genau der ist aber sowohl für die Begutachtung als auch für die Behandlung unverzichtbar.

Und das genau ist meine Kritik. Die forensische Psychiatrie hat hier inhaltlich wenig bis nichts vorzuweisen, aber gutachten und behandeln wollen sie chefmäßig. Da passt doch was nicht.  

@ Dr. Sponsel: 

 

1. Konditionierung setzt Einsicht nicht voraus. Wenn Sie jemandem immer dann einen Stromstoss verpassen, wenn er eine BILD-Zeitung ind die Hand nimmt, dann wird er es aufgeben, die BILD zu lesen - auch ohne Einsicht.

 

2. Prof. Müller meint, dass alles, was in irgendeinem Elefenbeinturm geschrieben werde, im Grundsatz auch richtig sei, wenn es die Basis für das biete, was in der Praxis üblich sei.

Es braucht nur ein paar Professoren geben, die hinter bestimmten Dogmen stehen, dann bedarf es noch einer Justiz, die diese Dogmen samt ihrer Hintergründe und Experten anerkennt, und schon hat Prof Müller ein Evangelium.

 

Er zweifelt nicht am Wert der Dogmen, solange Dogmen von dem System, in dem er lebt, anerkannt werden. In ihm liegt ein Potenzial unerfolgter Erkenntnis schlummernd, das, wenn es erwacht, ihn jederzeit umwerfen könnte.

4

Seiten

Kommentar hinzufügen