Rewe distanziert sich von Praktikanten-Ausbeutung und trennt sich von Marktleiter

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.04.2014

Im letzten Blog-Beitrag (vom 31.3.2014) war über den Fall eines Bochumer Rewe-Marktes berichtet worden, der eine Praktikantin acht Monate ohne Gehalt hat arbeiten lassen und vom Bochumer Arbeitsgericht zu einer Gehaltsnachzahlung von über 17.000 Euro verurteilt worden ist. Schon nach dem Urteil hat Rewe angekündigt, Konsequenzen aus diesem Vorfall zu ziehen. Dies hat Rewe nun getan. Wie Spiegel-Online berichtet, hat sich Rewe von dem verantwortlichen Marktbetreiber getrennt. „Es gibt in der Rewe-Group keinen Platz für Verstöße gegen Gesetze und soziale Standards“, erklärte Martin Brüning, der Sprecher der Handelskette. Das Gebaren verstoße gegen die „genossenschaftlichen Grundwerte“, die „sowohl für Mitarbeiter als auch für Kaufleute“ Geltung hätten. Nach Rewe-Angaben hatte der selbständige Kaufmann einen Partnermarkt, also eine selbständig geführte Filiale, betrieben. Als Einzelunternehmer mit einer eigenständigen, kleinen Gesellschaft handele er auch in Personalangelegenheiten unabhängig. „Das entlässt ihn selbstverständlich nicht aus der Pflicht, seinen Markt tagtäglich nach den genossenschaftlichen Grundwerten der Rewe-Group zu führen und sich an Recht und Gesetz zu halten“, unterstrich Brüning. Der Fall zeigt, dass unbezahlte Praktika über einen längeren Zeitraum offenbar immer noch an der Tagesordnung sind. Die wenigsten Praktikanten dürften den Mut aufbringen, den Klageweg zu beschreiten. Die Stellung der Praktikanten bleibt prekär. Eine gewisse Aufwertung ihrer Stellung verspricht immerhin der gerade vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Mindestlohn. Denn ab 2015 gilt auch für freiwillige Betriebspraktika, die länger als sechs Wochen dauern, eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Damit sind als Praktika getarnte monatelange Arbeitseinsätze zum Hungerlohn künftig nahezu ausgeschlossen. Lediglich Schul- und Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Dann wird sich die Ausbeutung aus das "Marktsegment" der unter 18-jährigen verlagern - für die soll der Mindestlohn ja nicht gelten.

Und anstatt den Vorteil einer Ausbildung zu kommunizieren, die Berufsausbildung selbst attraktiver zu machen und dann Volljährige selbst über ihren Berufsweg entscheiden zu lassen, fordern Arbeitgeber - wenig verwunderlich - Lohndumping auch für Erwachsene.

Denn deren Motto ist "lieber klagen statt planen": Fachkräftemangel - Deutschlands Firmen schlampen bei der Personalplanung (SPON)

Man sollte diese "Verantwortlichen" daran erinnern, dass man Unternehmer ist, wenn man etwas unternimmt.

Zumindest ist REWE da konsequent, vielleicht aber sogar etwas zu streng. Als wir für eine Mandantin gegen einen REWE-Marktbetreiber arbeitsrechtliche Forderungen geltend machten und Verletzungen von Arbeitnehmerrechten beklagten, hat sich REWE ebenfalls sofort von diesem Marktbetreiber getrennt.

 

Der betroffene Marktbetreiber darf sich allerdings schon fragen, ob solche schwerwiegenden Konsequenzen ihrerseits gerechtfertigt sind. Immerhin kommt es in jedem Betrieb ab und an zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dafür ist die Arbeitsgerichtsbarkeit ja da.

0

Zustimmung, da ist man sehr hart. Aber man hat den betroffenen Marktleiter wohl kaum frist- und mittellos gekündigt. Bei SpOn heißt es dazu:

"Nach Rewe-Angaben hatte der selbständige Kaufmann einen Partnermarkt, also eine selbständig geführte Filiale, betrieben. Als Einzelunternehmer mit einer eigenständigen, kleinen Gesellschaft handele er auch in Personalangelegenheiten unabhängig. "Das entlässt ihn selbstverständlich nicht aus der Pflicht, seinen Markt tagtäglich nach den genossenschaftlichen Grundwerten der Rewe-Group zu führen und sich an Recht und Gesetz zu halten", unterstrich Brüning.

Nun hat man sich mit dem Marktleiter darauf verständigt, dass er seinen Markt verlässt."

0

Kommentar hinzufügen