Fall Peggy – Neue Hauptverhandlung gegen Ulvi K.

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 10.04.2014

Nach dem Fall Mollath, der im vergangenen Jahr die Öffentlichkeit beschäftigt hat, findet nun mit dem Fall Peggy erneut ein Strafverfahren bundesweit Beachtung, das geeignet ist, das  Vertrauen in die bayerischen  Ermittlungsbehörden und die Justiz auf eine harte Probe zu stellen.

Seit heute findet die neue Hauptverhandlung vor dem LG Bayreuth statt.

Soll in einem Mordfall ohne Leiche verurteilt werden, dann stellt dies an die Strafverfolgungsbehörden, an Sachverständige und das Gericht besonders hohe Anforderungen: Die Beweislage muss eindeutig sein, objektiv begründete Zweifel schon daran, dass überhaupt das angeklagte Tötungsdelikt stattgefunden hat, dürfen nicht verbleiben. Im Fall Peggy, dem vor 13 Jahren verschwundenen Mädchen, und dem Strafverfahren gegen Ulvi K., waren die Beteiligten den an sie gestellten Anforderungen nicht gewachsen. Ganz gleich, ob der Fall Peggy jemals aufgeklärt werden kann: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachter, Gerichten ist multiples Versagen vorzuwerfen.

Das Geständnis von Ulvi K., praktisch das einzige Indiz für die Tat, ist unter derart fragwürdigen Umständen zustande gekommen, dass erhebliche Zweifel verbleiben [im urspr. Text anders formuliert]. Während der Vernehmung haben die Ermittler offenbar den Beschuldigten darüber getäuscht , man habe Blutspuren von Peggy an seiner Kleidung gefunden. Eine Lüge ist nach § 136a StPO eine verbotene Vernehmungsmethode, was zur Unverwertbarkeit des Geständnisses geführt hätte - nach gerichtlicher Wertung sei aber nur fahrlässig getäuscht worden. Das angebliche Geständnis enthielt kein Täterwissen, Ulvi K. konnte die Ermittler nicht zur Leiche führen oder zu sonstigen Spuren oder Indizien, die seine Tat plausibel gemacht hätten.

Wichtige Teile der sich tage- ja wochenlang hinziehenden  Beschuldigtenvernehmung wurden ohne den bestellten Verteidiger durchgeführt, der durch eine Intelligenzminderung behinderte Beschuldigte wurde mit Freundschaftsangeboten (ein Polizist war als vertrauter "Henningvadder" aufgebaut worden), mit Schokolade und damit gelockt, er brauche nicht ins Gefängnis, wenn er gestehe. Man hatte einen Spitzel in der Anstalt, der dann auch über ein angeblich "ausgehorchtes" Geständnis Ulvis sprach - dass dieser Spitzel später seine eigene Aussage widerrief, war einer der Wiederaufnahmegründe. Und am entscheidenden Tag, an dem Ulvi K. gegenüber den Ermittlern sein Geständnis abgab, soll „zufällig“ die Tonaufnahme technisch versagt haben, so dass das angebliche Geständnis nur als Gedächtnisprotokoll der Beamten existiert und, wie sich nun herausstellte, im Wesentlichen mit einer zuvor erstellten Tathergangshypothese übereinstimmt. Man versuchte dann noch seitens der Polizei Entlastungszeugen zum Rückzug ihrer Aussagen zu bewegen, damit der Tatverdacht gegen K. nicht gestört würde. Es fällt wirklich schwer, hier nicht an absichtliche Manipulationen zu Lasten des Beschuldigten zu denken.

Die juristische Kontrolle dieser polizeilichen Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft hat versagt: Entgegen ihrer Verpflichtung, objektiv zu ermitteln und die Beweislage objektiv zu beurteilen, hat die Staatsanwaltschaft die mageren Ermittlungsergebnisse der Polizei offenbar ohne kritische Prüfung zur Anklage gebracht.

Die Strafkammer des LG Hof hat sich mit einer fragwürdigen Beweislage zufrieden gegeben ("ohne jeden Zweifel"). Es hat, um die Glaubhaftigkeit des Geständnisses zu belegen, einen Psychiater beauftragt, der über keine Expertise zur aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsuntersuchung verfügte. Sein Gutachten leidet unter Kardinalfehlern (vgl. dazu die Analyse von Eisenberg in JA 2013, S. 860 ff.; sowie von Sponsel auf seiner Website), wurde aber trotzdem zur entscheidenden Stütze des einzigen Beweismittels.

Schließlich hat auch der erste Senat des BGH seine Kontrollfunktion nicht wahrgenommen und das schwach begründete Mordurteil in der Revision „gehalten“.

Ulvi K. war bei alledem ein leichtes Opfer der ihm übermächtigen Polizeiermittler, die sich offenbar nicht Recht und Gesetz, sondern fragwürdige Kriminalfilme zum Vorbild genommen haben, um ein Ergebnis um jeden Preis zu erzielen.

Erschütternd ist es anzusehen, dass fast alle Fehler, die nach wissenschaftlicher Analyse in der Vergangenheit (in anderen Fällen) zu Falschgeständnissen und Fehlverurteilungen geführt haben, in diesem Fall gemacht wurden.

Zu verdanken ist die bislang erfolgreiche Wiederaufnahme RA Euler und einer rührigen Bürgerinititaive, die es vermochte, auch Journalisten von der Fragwürdigkeit der Verurteilung zu überzeugen.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Immerhin hat die Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Jahr signalisiert, dass sie sich einem Wiederaufnahmeverfahren nicht entgegenstellen werde und hat die Ermittlungen zur Suche nach Peggy schon 2012 wieder aufgenommen. Offenbar will man nun die Wahrheit finden. Und nicht mehr nur auf dem einfachsten Weg einen Schwachen mit der schwersten Beschuldigung verurteilen.

Die Frage, die sich (insbesondere, aber nicht nur) die bayerische Justiz stellen sollte, ist, wie solche Verfahrensweisen künftig vermieden werden können. Eine Forderung liegt seit langem auf dem Tisch: Beschuldigtenvernehmungen und Explorationen - jedenfalls bei schweren Vorwürfen - nur mit kompletter Video- und Tonaufzeichnung als Beweismittel zuzulassen. Eine andere Forderung ist diejenige, auch in solchen Fällen professionell Beteiligte ggf. haften zu lassen, zumindest, wenn eklatante Fehler vorliegen. Bislang ist es wohl eher so, dass Polizeibeamte gelobt werden, wenn der Fall "gelöst" wurde, sogar dann, wenn ein Unschuldiger verurteilt wurde. 

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221 Kommentare

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Die forensische Psychiatrie ignoriert einfachste wissenschaftliche Prinzipien

Frank3 schrieb:

Herr Dr. Sponsel,

aus Ihrem Link:

Ich bin seit über 30 Jahren - auch - forensisch tätig, ohne bis Frühajhr 2012 zu ahnen, was hierzulande in und mit der forensischen Psychiatrie und der Unterbringungsjustiz tatsächlich geschieht. Die Oberflächlichkeit, der Murks und Pfusch ist von einem Ausmaß und verstößt derartig gegen grundlegende Regeln, dass nicht weiter weggeschaut und geschwiegen werden darf. Mängel und Fehler, die begründet und nachvollziehbar aufgezeigt werden bleiben solche, egal durch welchen Bürger oder Menschen sie aufgedeckt werden. Deshalb sind Sachverständige auch als Bürger und Menschen gefordert. So kann und darf es nicht weiter gehen.

Schön, dass Sie dieses Zitat bringen, das immer noch richtig ist. Sie verstehen aber die grundlegenden wissenschaftliche Probleme gar nicht.

Das wichtigste ist ohne Zweifel die Basis jeder psychopathologischen Beurteilung, nämlich Daten und Informationen zum Erleben und Verhalten. Die Beweiskette verläuft wie folgt:

0) Daten und Informationen des Erlebens und Verhaltens.

1) Regelgestützte Symptomeinordnung (Subsumption)

2) Regelgestützte Syndromeinordnung (Subsumption)

3) Regelgestützter Befund

4) Regelgestützte Diagnose (Subsumption)

5) Regelgestützte Beantwortung der Beweisfrage

Das ist in allen forensisch-psychopathologischen Gutachten so. Es war eine große Herausforderung, herauszufinden, weshalb die forensische Psychiatrie so unfähig ist, wissenschaftliche Gutachten zu erstellen. Der Grund ist einfach: sie beginnen im 1. Stock, beim Symptom und nicht bei den Daten des Erlebens und Verhaltens,  und deshalb meint jeder häufig  etwas anderes. Damit sind wir beim nächsten wichtigen Befund meiner forensischen Psychiatrieforschung: weil das psychiatrische Haus auf Luft gebaut ist, wird das Meinen so wichtig. Sie fabrizieren also in hohem Maße Meinungsachten, aber keine wissenschaftlich begründeten Gutachten, weil ihnen die Daten-Basis fehlt. Und das begreifen sie/Sie offensichtlich bis heute nicht.

Frank3 schrieb:

Sie setzen wie der neue Anwalt auf das letzte verbleibene Argument - die Verhältnismäßigkeit. Dabei werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Haftstrafe wird verglichen mit einem Klinikaufenthalt.

Nein. Die Verhältnismäßigkeit ist ja ein juristisches Kriterium. Das schreit hier zwar zum offenbar gottlosen Himmel, spielt aber psychopathologisch keine Rolle. Hier sind zwei Sachverhalte von großer Bedeutung:

1) der tatsächliche Missbrauch, wie er sich bei kritischer Analyse darstellt.

2) der letzte Gutachter hat bereits 2010 ein Aktenachten angefertigt, er verfügt offenbar über höhere okkultue Fähigkeiten, aus dem Nichts heraus waaghalsige und von niemand gestützte Hypothesen zu phantasieren. Es war natürlich ein Riesenfehler, genau diesem okkulten Gutachter 2014 die Möglichkeit zu eröffenen , seine Phantasien durch eine dreistündige Exploration im Nachhinein zu "begründen" (was natürlich gründlich missglückt, wenn er seine "neuen" "Erkenntnissse" auf die okkulten Erkenntnisse seines Aktenaktens aus 2010 stützt.

 

 

Frank3 schrieb:

Das bringt es ziemlich deutlich auf den Punkt. Das ist Ihr Startpunkt für Ihre wissenschaftlich-unabhängige Gutachen. Sie wissen schon zuvor, was hinten rauskommen muss und wird.
Genau das missfällt mir. 

Die von Ihnen zitierte Stelle bietet gerade keine Grundlage für Ihren Vorwurf der Voreingenommenheit Sponsels.

Quote:
Lassen Sie uns doch mal ganz offen sein: dieser Mann hat trotz aller Maßnahmen seinen Sexualtrieb nicht unter Kontrolle und das geht zu Lasten Dritter. So war das damals und so ist das offenbar noch heute. Zu diesem Schluss kommen mehrere Gutachten, erst kürzlich das mit allem Wohlwollen des Gerichts neu in Auftrag gegebene und unabhängige Gutachten, das eine weitere Unterbringung empfiehlt. Da war das Mordurteil schon vom Tisch.

Sie setzen wie der neue Anwalt auf das letzte verbleibene Argument - die Verhältnismäßigkeit.

Natürlich -und damit greife ich schon vor auf Ihre weiteren Ausführungen- ist eine staatliche Sanktion als Eingriff in die Freiheit des Einzelnen stets auf ihre Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Entgegen Ihrer Ansicht, dass dies das letzte Argument sei, hat diese Prüfung stets am Anfang der Entscheidungsfindung zu stehen.

Da nun, wie Sie richtig bemerken, der Mordvorwurf definitiv vom Tisch ist, stellt sich umso mehr die Frage, ob ein stationärer Aufenthalt die den Verhältnissen angemessene Reaktion darstellt.

Wir haben es -soweit ich informiert bin- mit blossen exhibitionistischen Handlungen zu tun.

Die Akte der öffentlichen Selbstbefriedigung haben -soweit ich informiert bin- unter Anstachelung resp. auf Aufforderung der Kinder, welche zu Ulvis "Freundeskreis" gerechnet werden können, stattgefunden.

Bei diesen Vorwürfen ist nicht die unverhältnismässige Dauer von 13 Jahren zu beanstanden, sondern alleine schon die Idee, eine Unterbringung nur in Betracht zu ziehen.

Aber vielleicht irre ich mich ja auch, was die Sachlage angeht. Vielleicht stellen Sie mir die Vorwürfe noch einmal en detail dar, damit ich Ihre Auffassung nachvollziehen kann.

 

Quote:
Dabei werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Haftstrafe wird verglichen mit einem Klinikaufenthalt. Nur ist für eine Haftstrafe eine gegebene Schuldfähigkeit vonnöten, hier setzt man auf Einsicht und Reue.

Frivol, frivol, wie hoffnungsfroh Sie auf die heilsame Wirkung der Strafe schwören. Ich bezweifle, ob im Einzelfall die Sühnebereitschaft eines Inhaftierten stets so ausgeprägt sein wird. Der Strafzweck ist aber auch unabhängig von der Einsichtsfähigkeit des Deliquenten erfüllt. 

Auf alle Fälle macht sich niemand die Mühe zu überprüfen, ob der Verurteilte es denn nun eingesehen hat, oder ob man ihn zur Besserung vielleicht nicht doch noch ein wenig wegschliessen sollte...

 

Quote:
Bei der Unterbringung nach $63 ist die Therapie der Schlüssel zur Wiedereingliederung.

Ist eine Therapie nicht erfolgreich so bedeutet das, es geht noch immer eine Gefahr von dem jeweiligen Patienten aus. Solange diese Gefahr besteht darf der Patient nicht raus. Da geht es um keine Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsdauer, die es schlichtweg nicht gibt. Es geht allein darum, dass die Gefahr gebannt wird.

Ja und Nein. Ich verweise an der Stelle auf die Mollath Diskussion.

Zwar mag der Sicherungszweck für §63 nach Ansicht der hiesigen Juristen genügen. Auf der anderen Seite muss aber geklärt werden, ob dieses Instrument überhaupt ein taugliches Mittel ist.

Die Fortführung eines solchen Massnahme darf nur zugelasssen werden, wenn die Hoffnung besteht, dass eine Besserung im Sinne des therapeutischen Erfolges als möglich erscheint. So zumindest die Schweizer Rechtsprechung.

Ansonsten sind wir in der Situation, die Sie so vehement vertreten:

Einmal Pullermann zeigen und dann bis zum Rest des Lebens wegsperren, weil die Rahmenbedingungen -geistige Minderleistung aufgrund Meningitis in Kindertagen- sich unveränderbar zeigen und auch gar nicht tatbezogen und somit auch nocht im Sinne einer Täteraufarbeitung korrigierbar sind.

Quote:

Wo ist in Ihren Überlegungen Platz für die Opfer? Die bisherigen und die zukünftigen? Verdienen die keinen Schutz?

Dafür macht man ja eine Verhältnismässigkeitsprüfung!...s.o.

Quote:
Ulvi Kulac geht es in der Klinik gut, er bekommt eine so umfassende Betreuung, wie er sie niemals in Freiheit erhalten kann.

Ulvi Kulac wird gegen seinen Willen festgehalten. 

Vielleicht mag es für Sie eine reizvolle Vorstellung sein, als Lustknabe in einem orientalischen Harem gefangen gehalten zu werden. Eine Freiheitsberaubung bleibt aber eine Freiheitsberaubung.

Dass Ihnen die Achtung von Ulvis Willen aufgrund seiner unverschuldeten Disposition verloren gegangen ist, ist nicht einfach nur bedauerlich, sondern in geradezu empörender Weise ein Verstoss gegen den Geist unseres Grundgesetzes.

Ihre Nonchalance mit der Sie den Kerngehalt der Menschenwürde beiseite fegen, ist von einer erschreckenden Eindeutigkeit.

 

3

Herr Musternmann,

Quote:
Vielleicht mag es für Sie eine reizvolle Vorstellung sein, als Lustknabe in einem orientalischen Harem gefangen gehalten zu werden. Eine Freiheitsberaubung bleibt aber eine Freiheitsberaubung.

Wie meinen?

 

Quote:
Ulvi Kulac wird gegen seinen Willen festgehalten.
Streng genommen kennen wir seinen Willen gar nicht. Das einzige Mal, als er offen sprechen durfte, wollte er Party machen (ich erinnere an das unbeschränkte Ausleben dieser Partylaune in Lichtenberg). Das wurde dann aus dem Hintergrund korrigiert zu ner Gartenparty bei seiner Betreuerin.

Diesen Willen zu verstehen ist die eine Seite, ihm nachzugeben die andere.

 

Quote:
aufgrund seiner unverschuldeten Disposition
Der Grund für sein Fehlverhalten ist eigentlich egal. Für die Opfer dürfte es keine Rolle spielen, ob der Täter krank oder einfach bösartig ist.

Quote:
Ihre Nonchalance mit der Sie den Kerngehalt der Menschenwürde beiseite fegen, ist von einer erschreckenden Eindeutigkeit.
Für mich zählt die Menschenwürde der Opfer tatsächlich mehr als die einer unkontrollierbaren Maschine. Da verlass ich mich auf die Empfehlungen der Experten, die haben Zugang zu all dem, was wir nicht haben: Akten, Medizinisches Personal, Protokolle, zu Ulvi Kulac selbst etc.

Kommen Sie nicht selbst auf die Idee zu hinterfragen, warum im Prozess die Ärzte nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden? Frau Rödel selbst hat ja zugegeben, dass die Dinge sagen könnten, die sie nicht in der Öffentlichkeit haben mag.

Nur auf die Ärtze und Gutachter einzuprügeln weil die nicht das gewünschte Ergebnis liefern ist opportunistisch und polemisch.

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"Weshalb kommt Ulvi nicht endlich frei?

Gutachter sieht weiterhin Gefährlichkeit — Betreuerin: „Missbrauch von Peggy hat nie stattgefunden" VON ELKE GRASSER-REITZNER
Ist Ulvi Kulac ein weiterhin gefährlicher Sexualstraftäter oder abermals Opfer der Justiz?,Auch nach 13 Jahren soll der geistig behinderte Mann, der im Frühjahr vom Mordvorwurf an der kleinen Peggy in Lichtenberg freigesprochen worden ist, vorerst nicht aus der Psychiatrie kommen, weil er Kinder sexuell missbraucht hat. „Unverhältnismäßig" nennt das sein neuer Verteidiger. Zudem seien die meisten ihm vorgeworfenen Taten gar nicht nachweisbar. ..." NN 13.11.14, S.16

http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Weshalb%20kommt%20Ulvi%20nicht%20en...

"Ich bin der Arzt, Dein Herr", gell Ulvi !

Kritischer Bericht im Deutschen Ärzteblatt PP 11, 2014., S. 202: PDF]

ANTIPSYCHIATRIE"-BEWEGUNG Eine Institution steht am Pranger Die Psychiatrie-Enquete war auch eine Folge der „Antipsychiatrie"-Bewegung. Die Kernthesen der Bewegung setzen sich  zwar nicht durch. Doch die Psychiatrie richtet heute ihren Blick auch auf das Umfeld Betroffener, bezieht Probleme wie „labeling" und Stigmatisierung ein und hinterfragt ihre Diagnosen selbstkritisch.
    Kritik begleitet das Fach Psychiatrie seit seinen Anfangen. Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts richtete sich die Kritik vor allem gegen den kustodialen Stil der Anstaltspsychiatrie. Dieser „Verwahr- und Verwaltungsstil" war so alt wie die Anstalten selbst. 1816 beschrieb Jean Esquirol das patriarchale Leitungsprinzip: „In einer Irrenanstalt muss von dem Vorsteher alles abhängen. (...) Die Diener müssen ein Beispiel der Willfährigkeit und des Gehorsams gegen das Reglement und den Chef geben. Durch ihre Anzahl zeigen sie eine große Macht (...); sie überzeugen dadurch den widerspenstigen Kranken, dass jeder Widerstand eitel sein würde (... )." „Ich bin der Arzt, Dein Herr", überschreibt Martin Schrenk 1976 in Anlehnung an das Alte Testament diese Haltung. Kustodiale Psychiatrie zielte vor allem auf Aufbewahrung, Versorgung und Wohlverhalten der Kranken, weniger auf ihre Förderung, Anregung und Behandlung. ...    

    Die Sammelbezeichnung „Antipsychiatrie" erweckt den Eindruck einer Konsistenz in Theorie und Praxis, der de facto nicht besteht. David Cooper bezeichnet als Einziger sein Konzept als „Antipsychiatrie". Franco Basaglia, Agostino Pirella und Giovanni Jervis sprechen von „antiinstitutioneller", „demokratischer" und „kritischer Psychiatrie", Erich Wulff und Klaus Dörner nennen ihre Position „kritische Sozialpsychiatrie" beziehungsweise „Sozialpsychiatrie", und Asmus Finzen wählt den Begriff „alternative Psychiatrie". .... "

Sekundär-Quelle: http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#%E2%80%9EANTIPSYCHIATRIE-BEWEGUNG

 

Nachtrag 19.11.2014 Originalquelle:

"Ich bin der Arzt, Dein Herr" Martin Schrenk 1976 in Zur Erinnerung an den 200. Todestag von Maximilian Jacobi
Gründer und erster Direktor der Anstalt Siegburg, in: Historia Hospitalium 11, 1976, 133-148.

Herr Dr. Sponsel,

da haben Sie aber einen Schatz gehoben! Nur, was wollen Sie damit sagen?

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Herr Dr. Sponsel,

was hat Häme in Ihrem sogenannten Gutachten zu suchen?
Ich verstehe nicht, wie Sie ernsthaft mit immer demselben Ergebnis (nämlich dem von den Initiatoren/Freunden gewünschten) daher kommen und denken, das hätte irgendwelche Beweiskraft.
Ihrem Gutachten ist aus jeder Zeile anzumerken, wie verzweifelt nicht sein kann was nicht sein darf.

Ulvi Kulac ist ein erwachsener Mann mit einem massiven Problem, seine Sexualität so zu steuern, dass Dritte nicht nachteilig betroffen sind. Anscheinend kann selbst eine Klinik mit Rundumversorgung komplette Betreuung garantieren.
Wie Sie ernsthaft dieses Risiko kleinreden mögen und eventuell neue Opfer riskieren, weil eine lockerere Art der Unterbringung das Risiko erhöht, ist mir nicht klar. Also rein moralisch und menschlich gesehen.

Haben Sie einen Enkelsohn zwischen 5 und 12? Würden Sie K. in dessen Umfeld haben wollen?

 

Herr Dr. Müller,
bevor wieder mal (m)ein kritischer Beitrag gelöscht wird: gibt es hier wirklich keinen Platz für so viel Objektivität, dass diese Pro-Ulvi-Geschichte auch mal hinterfragt werden darf?

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Sehr geehrter Frank3,

Sie schreiben:

Herr Dr. Müller,
bevor wieder mal (m)ein kritischer Beitrag gelöscht wird: gibt es hier wirklich keinen Platz für so viel Objektivität, dass diese Pro-Ulvi-Geschichte auch mal hinterfragt werden darf?

Der Moderation unterliegen primär off-topic-Beiträge und solche, die sich im Tonfall vergreifen - wobei der Diskussionsstil im Beck-Blog von Sachlichkeit bestimmt bleiben soll. Es kann bei Redaktionsentscheidungen ja auch einmal zu Irrtümern kommen, deshalb  habe ich Ihre Beschwerde einmal zum Anlass genommen, die hiesige Diskussion seit dem 5.11. (vorher gab es ja eine längere Pause) anzuschauen: Nach meinen Aufzeichnungen ist kein einziger Ihrer Beiträge (von "Frank3" stammen insgesamt sechs) gelöscht bzw. unpublished gestellt worden. Von Herrn Dr. Sponsels Beiträgen sind immerhin zwei unpublished, neun sind zu lesen. Andere Pseudonyme  haben insgesamt sechs Beiträge verfasst, einer davon wurde unpublished gestellt.

Sie beschweren sich also ernsthaft über mangelnde Objektivität und darüber, dass nichts hinterfragt werden könne und unterstellen damit indirekt, ich oder die Redaktion wollten die Diskussion damit steuern, dass wir Ihre Beiträge löschen? Das ist schlicht unzutreffend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Wichtiges forensisches Forschungsergebnis in Bayern, auch für Ulvi Kulac: Leugnung der Missbrauchs-Tat bedeutet kein erhöhtes Rückfallrisiko

Sexuelle Missbrauchstäter, die die Tat leugnen - und eine Behandlung verweigern - werden später nicht öfter rückfällig als die anderen, die die Tat gestehen und an einer Therapie teilgenommen haben. Tat leugnen ist also kein höheres Rückfallrisiko. Dieses einigermaßen sen­sationelle Forschungsergebnis, das immerhin auf 1381 Fällen seit 2004 beruht, bedeutet auch, dass sämtliche Therapieprogrammkonzepte, die eine Auseinandersetzung mit der Tat und ein Geständnis erfordern bzw. erzwingen möchten, falsch sind. Das ist ein wesentliches Ergebnis des Vortrages - "Das Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern - Ursa­chen und Folgen" - im Rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der FAU Erlangen am 8.12.2014 von Dr. Johann Endres, Leiter des Kriminologischen Dienstes des Bayerischen Justizvollzugs, Erlangen.

Die Forschungsergebnisse wurden auch aktuell veröffentlicht und können da ausführlich zur Kenntnis genommen werden:

Endres, Johann & Breuer, Maike M. (2014)  Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern. Ursachen, Korrelate und Konsequenzen. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8, 263–278. Hieraus:

 

"Zusammenfassung Das Leugnen der Tatvorwürfe ist bei Sexualstraftätern nicht selten und gilt vielfach als Behandlungshindernis und als Indikator für ein erhöhtes Rückfallrisiko. Beides ist jedoch in der neueren Literatur umstritten. Nach dem „Risk-need-responsivity“(RNR)-Modell von Andrews und Bonta liegt es nahe, Leugnen nicht als Risikofaktor, sondern als Problem der Ansprechbarkeit aufzufassen. Bei 1381 in den Jahren ab 2004 aus dem bayerischen Strafvollzug entlassenen Sexualstraftätern bestätigte sich, dass Leugner selten an Behandlungsmaßnahmen teilnahmen und seltener Vollzugslockerungen erhielten oder vorzeitig entlassen wurden. Der Anteil der Leugner war größer bei Zuwanderern, bei Verheirateten und bei älteren Tätern. Von 833 bis Ende 2008 Entlassenen lagen Daten zur Rückfälligkeit (Bundeszentralregisterauszüge) vor; der Katamnesezeitraum betrug zwischen 5 und 9 Jahren. Es ergaben sich keinerlei Zusammenhänge zwischen dem Leugnen und ver-schiedenen Rückfallkriterien. Diskutiert werden die Implikationen dieser Ergebnisse für die Vollzugspraxis, insbesondere der Bedarf an Behandlungsmaßnahmen, die auch für leugnende Täter geeignet sind."

Anmerkung: Auch das nächste rechtspsychologische Kolloquium 12. Januar 2015, 18 Uhr c.t.   ist in diesem Zusammenhang sicher sehr interessant:

Prof. Dr. Martin Rettenberger (Zentrum für Interdisziplinäre Forensik, ?Johannes Gutenberg Universität Mainz): "Kriminalprognose bei Gewalt- und Sexualdelikten"

Zur Frage der Tat Verneinung habe ich auch zwei Äußerungen von Kröber gefunden:

 

Leugnen der Tat in der prognostischen Begutachtung nach Kröber, H-L (2010) .

S.32: „Zusammenfassung Der Auseinandersetzung eines Verurteilten mit der eigenen Straftat wird seitens der Justiz und vieler Gutachter ein großes kriminalprognostisches Gewicht beigemessen. Dabei haben vermutlich andere Einflussfaktoren wie allgemeine Dissozialität, die Struktur des sozialen Empfangsraumes, aber auch personale Kernkompetenzen des Verurteil-ten eine größere Bedeutung für die Legalbewährung. Die eigene Stellungnahme zur Tat kann allerdings ein wichtiger Knotenpunkt sein, aus der sich die Einstellungen und Lebensanschauungen eines Verurteilten erkennen lassen. Insofern kann sie ein wichtiges Lernfeld sein zur kognitiven Umstrukturierung. Allerdings ist die Tatbearbeitung nicht die einzige Möglichkeit, und auch Tatleugnung muss kein zwingendes Hindernis für Lockerungen und Entlassung sein. Es kommt darauf an, ob die Tatleugnung verdeutlicht, dass der Insasse Straftaten als sei-ne Privatangelegenheit verhandelt und einer normativen Erörterung entzieht, oder ob in der Verleugnung primär Scham und ein letztlich prosoziales Konzept deutlich werden.“

 

Bedeutung Leugnung der Tat für die Prognose nach Kröber (2006) im HBFP3 

S. 119f: "Leugnen der Tat kann aber nicht von vorneherein als absolutes Hindernis für Locke-rungen, bedingte Entlassung und günstige Kriminalprognose angesehen werden. Zum einen kann es für Probanden unabhängig von der Tatbearbeitung gute Gründe geben, nicht mehr  straffällig zu werden: Wenn es sich einfach nicht mehr rechnet, weil der Ertrag zu gering und das Entdeckungsrisiko zu groß geworden ist (z. B. Räuber, Betrüger). Zum anderen kann das Leugnen in Einzelfällen eben auch Ausdruck einer massiven Scham sein, die impliziert, dass der Täter künftighin alles meiden will, was ihn wieder in die Nähe einer Tatsituation bringen könnte. Es sind dies oft Täter, die andere, weniger beschämende Taten zu gestehen stets bereit waren, die sich aber dieses spezielle Versagen nicht verzeihen können und es nach außen nicht eingestehen können. Wenn allerdings bei dieser Form des Leugnens ein ganzer Bereich, z.B. eine deviante Sexualität, global der therapeutischen Bearbeitung oder zumindest der dia-gnostischen Überprüfung entzogen wird, wenn also z. B. alle Gewaltdelikte mit sexueller Motivation verleugnet werden, muss festgehalten werden, dass ein virulenter Risikobereich offenbar unbearbeitet geblieben ist und vor einer Auseinandersetzung bewahrt wird; dies ist prognostisch  ungut. Der Gutachter soll allerdings nicht beurteilen, ob aus dem Gefangenen nun ein anständiger, gar sympathischer Mensch geworden ist. Auch ein unsympathischer und in seiner Persönlichkeitsartung weiterhin problematischer Mensch mag strafrechtlich eine gu-te Prognose haben."

Sekundärquelle: Nachrichten vom Justizvollzug:

http://www.sgipt.org/forpsy/NJV.htm

 

Anmerkung für die Redaktion: Ist vielleicht auch etwas für den blog Kriminologie.

 

 

Herr Dr. Sponsel,

es gibt mehrere Gründe, zu leugnen.
Entscheidend für das Rückfallrisiko dabei ist ja nicht das Leugnen nach außen hin, sondern ob und inwiefern der Täter sich selbst gegenüber die Taten eingesteht und wenn ja, ob er erkennt, dass sein Verhalten falsch ist.

Nach außen hin kann man auch die Tat leugnen, weil man sein Ansehen behalten möchte und die Unschuldsnummer einfach besser wirkt und einen Weg zurück leichter ermöglicht als ein "ja, ich wars". Diese Gruppe kann trotzdem einsichtig sein und an sich arbeiten. Oder aber sie belügt auch sich selbst mit dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten existiert, das aufgearbeitet werden müsste.

So wie Sie die Studie zitieren wurde kein Unterschied gemacht sondern rein geschaut, ob Täter die ihnen vorgeworfenen Missbrauchstaten leugneten oder nicht. Dass hierbei keine vernünftigen Aussagen bzgl. des Rückfallrisikos getroffen werden können ist eigentlich logisch. Einzig und alleine kann man daraus entnehmen, dass das Leugnen einer Tat alleine nicht als Indiz gewertet werden soll und es keinen Einfluss auf die Behandlung bzw. eventuelle Lockerungen haben darf.

 

Ulvi K. hingegen ist ein völlig anders gelagerter Fall. Bei ihm reden wir von 2 unterschiedlichen Taten: Die Missbräuche und den vermeintlichen Mord.

Die Missbräuche - sehr oft gestanden und bis zur letzten Verhandlung nicht geleugnet, lediglich sein Anwalt äußerte sich dahingehend. Die Abläufe, Orte, Geschehnisse konnten in hinreichender Genauigkeit von Ulvi K. selbst und von seinen Opfern in Übereinstimmung gebracht werden. Sie müssen als gegeben hingenommen werden, es existiert ein Urteil darüber.

Bei ihm kommt noch hinzu, dass er in seinem Begreifen der Taten eingeschränkt ist. Die neueren Gutachten empfehlen einen weiter andauernde Unterbingung, wenn man den Zwischentönen glauben darf.
Zudem gibt es Gerüchte über neuere Vorfälle im BKH.

Um auf Ihren Beitrag zurückzukommen: Wird das Fehlverhalten bezüglich der Missbräuche neuerlich von Ulvi K. selbst geleugnet? Oder welchen Bezug stellen Sie konkret zwischen obiger Studie und Ulvi K. her?
Sicher nicht plump den, dass wenn Ulvi K. die Taten jetzt leugnet, er kein höheres Rückfallrisiko hat und deshalb entlassen werden kann?

 

Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,
also von mir wurde mind. ein Beitrag gelöscht.
Das kommt hier durchaus vor.

1

Und natürlich spielt das Ergebnis dieser Studie für Ulvi Kulac auch eine wichtige positive Rolle.

Ramon schrieb:

Herr Dr. Sponsel,

es gibt mehrere Gründe, zu leugnen.  ...

Einzig und alleine kann man daraus entnehmen, dass das Leugnen einer Tat alleine nicht als Indiz gewertet werden soll und es keinen Einfluss auf die Behandlung bzw. eventuelle Lockerungen haben darf.

Ja, es gibt viele Gründe, die Tat abzustreiten. Das Sensationelle an dieser empirisch und statistisch sehr fundierten Studie ist ja, dass sich kein höheres Rückfallrisiko bei "Leugnern" zeigte. Entscheidend ist natürlich die verbale Äußerung: Nein, ich habe diese Tat(en) nicht - so - begangen. Was denn sonst. Und es waren natürlich auch ganz unterschiedliche "Leugner" dabei. Vielleicht besorgen Sie sich die Studie und arbeiten sie durch.

Ramon schrieb:

Ulvi K. hingegen ist ein völlig anders gelagerter Fall. Bei ihm reden wir von 2 unterschiedlichen Taten: Die Missbräuche und den vermeintlichen Mord.
Um auf Ihren Beitrag zurückzukommen: Wird das Fehlverhalten bezüglich der Missbräuche neuerlich von Ulvi K. selbst geleugnet? Oder welchen Bezug stellen Sie konkret zwischen obiger Studie und Ulvi K. her?

Es geht um sexuelle Missbrauchstäter, also genau die Fallgruppe, zu der Ulvi Kulac gehört.  Und hier wurden seit 2004 insgesamt 1381 Täter (mind. 2 Jahre Haft) untersucht.

Und natürlich spielt das Ergebnis dieser Studie für Ulvi Kulac auch eine wichtige positive Rolle. Das BKH Bayreuth neben nicht wenigen anderen hängt ja ganz offensichtlich - schon bei Mollath extrem sichtbar - dieser falschen Theorie an. Es geht auch darum, ob Ulvi Kulac einige Tatvorwürfe so hinnehmen muss, wie es das Gericht feststellte, d.h. ob die Spezial-BehandlerInnen - inzwischen 10 Jahre und 232 Tage - das als gelungenes Kriterium für Nichtentlassungsreife in Anspruch nehmen dürfen. Dürfen sie natürlich nicht. Das scheinen Sie ja auch zu erkennen, wenn Sie bagatellisierend ("Einzig und allein") sagen: " Einzig und alleine kann man daraus entnehmen, dass das Leugnen einer Tat alleine nicht als Indiz gewertet werden soll und es keinen Einfluss auf die Behandlung bzw. eventuelle Lockerungen haben darf " In der Tat. Und dieser "Einzig und allein"-Befund dürfte die ganze Sozialtherapie, wahrscheinlich auch die Sicherung und den Maßregelvollzug deutlich verändern, vor allem aber die Prognose-Gutachten (die diesen Namen verdienen).

Herr Dr. Sponsel,

Ulvi K. hat die Sexuellen Übergriffe nie geleugnet, wo also besteht hier ein Zusammenhang zwischen der Studie und dem Fall Ulvi K.?

Die Dauer einer Therapie sollte weniger ausschlaggebend sein als der Erfolg, oder? Und neueste Gutachten sehen den wohl im vorliegenden Fall nicht gegeben, insbesondere nicht, was eine Entlassung aus dem BKH betrifft.

Wenn einem Pädophilen oder sonstigen Sexualstraftäter eine positive Prognose bescheinigt und er dann nach der Freilassung wieder rückfällig wird spricht man von Skandal und schimpft auf die Gutachter.
Wenn andererseits bei einem Geistig Behinderten aufgrund seiner Behinderung und seines Verhaltens Gutachter zu dem Schluss kommen, dass er weiterhin untergebracht werden sollte, dann ist das auch ein Skandal.
Ja was denn nun? Kann ein Gutachter wirklich nie vernünftig und fundiert eine Einschätzung abgeben, ohne sofort verbal gesteinigt zu werden?

 

Quote:
vor allem aber die Prognose-Gutachten (die diesen Namen verdienen)
Gibt es denn Ihrer Meinung nach Prognosegutachten, die diesen Namen verdienen?
Würden Sie Ulvi K. wirklich reinen Gewissens eine gute Prognose geben? Und die Verantwortung dafür übernehmen, falls dennoch was passieren sollte?

 

Weil wir schon dabei sind, hier einige Fragen zu dem Fall, die Sie als Nahestehender sicher beantworten können:
- hat Ulvi K. zwischen 2001 und 2014 die zahlreichen, fortdauernden Sexuellen Missbräuche an mind. 17 Kindern geleugnet?
- wie wurde Ulvi K. in dieser Zeit therapiert?
- welche Therapiefortschritte gab es?
- was ist an den Gerüchten dran, dass es nach 2004 weitere Übergriffe auf Mitpatienten gab?
- worauf fußen die negativen Prognosegutachten?

 

Danke im Voraus,

Ramon

1

Sehr geehrter Herr Ramon,

Sie schreiben:

Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,
also von mir wurde mind. ein Beitrag gelöscht.
Das kommt hier durchaus vor.

Ich habe nirgendwo bestritten, dass hier im Beck-Blog Beiträge gelöscht werden. Ich habe nur bestritten, dass es solche von "frank3" waren, und dass dies geschieht, um die Diskussion inhaltlich zu steuern. Da ich jetzt noch einmal Ihren von der Redaktion unpublished gestellten Beitrag gelesen habe, kann ich bestätigen: Ja, ein Beitrag von einem gewissen "Ramon" wurde gesperrt. Und dies geschah auch aus gutem Grund. Das Internet ist groß. Sie finden bestimmt Plätze, an denen Ihre Formulierungen akzeptiert werden. Hier im Beck-Blog bemühen wir uns um einen sachlichen Diskussionsstil.

Danke

Henning Ernst Müller

Es geht hier um die Verneinung eines sexuellen Missbrauchvorwurfs
#14, Ramon
nämlich um den angeblichen an Peggy. Hierzu hat mir Frau Gudrun Rödel mitgeteilt: "der einzige und wahre Grund, warum Ulvi den Missbrauch an Peggy Knobloch leugnet, ist, weil er nie stattgefunden hat! Das sollten einfach mal bestimmte Leute kapieren - ich habe die Akten und kann zeigen, von wem Spuren an der Kleidung von Peggy gefunden wurden - nicht von Ulvi!"

Zu Ihren anderen Fragen empfehle ich Ihnen meine Zusammenfassung Methodenkritische Analyse des Gutachtens von Dr. Blocher vom 3.9.2014 über die Freilassung von Ulvi Kulac. Erlangen IP-GIPT:

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm

 

Therapiestand lässt es nicht zu, Heiligabend zu Hause zu verbringen

Quote:

 

"Mein Antrag bei Herrn Dr. Leipziger, dass Ulvi Heiligabend zum 1. Weihnachtsfeiertag in Lichtenberg bei seinen Eltern sein darf, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass dies sein Therapiestand nicht zulässt "

 

Das hörte ich gestern von Gudrun Rödel, der Betreuerin von Ulvi Kulac, die das WA auf den Weg brachte.

Am Heiligabend wird Ulvi Kulac 3899 Tage Spezialbehandlung - seit dem 21.4.2004 - hinter sich haben, also 10 2/3 Jahre. Insgesamt werden es dann es dann über 13 Jahre, nämlich 4856 Tage sein.

Seit er vom Mordvorwurf frei gesprochen wurde, scheint er in den Augen des Dr. L und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit gewonnen zu haben.

 

Herr Dr. Sposel,

Ulvi K. durfte bisher das Krankenhaus nur stundenweise verlassen und hat nun eine Übernachtung außerhalb beantragt, richtig?
Die bisherigen Lockerungen sollten demnach extrem erweitert werden, richtig?
Wie kommen Sie dann zu dem Schluss, er scheint

Quote:
in den Augen des Dr. L und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit gewonnen zu haben
?
Er ist nur anscheinend nicht ungefährlicher geworden.

Zudem: Was verstehen Sie unter "Spezialbehandlung"?
Diese Polemik ist irgendwie nicht gut. Sie nützt doch Keinem, schon gar nicht der Objektivität.

Darf ich Sie nochmal weniger leise an die unbeantworteten Fragen erinnern?

Danke

Ramon

4

Herr Dr. Sponsel,

damit Sie nicht extra suchen müssen hier nochmal ein Eigenzitat vom 10.12. dieses Jahres mit den an Sie gerichteten Fragen:

Quote:
Weil wir schon dabei sind, hier einige Fragen zu dem Fall, die Sie als Nahestehender sicher beantworten können:
- hat Ulvi K. zwischen 2001 und 2014 die zahlreichen, fortdauernden Sexuellen Missbräuche an mind. 17 Kindern geleugnet?
- wie wurde Ulvi K. in dieser Zeit therapiert?
- welche Therapiefortschritte gab es?
- was ist an den Gerüchten dran, dass es nach 2004 weitere Übergriffe auf Mitpatienten gab?
- worauf fußen die negativen Prognosegutachten?

Machen Sie uns doch diese Freude zum Fest, bitte!

 

Allen Usern Frohe Weihnachten!

4

Heute vor 10 Jahren und 246 Tagen wurde die "Spezialbehandlung" eingerichtet

Die Spezialbehandlung für Ulvi Kulac im BKH Bayreuth begann an einem Mittwoch. Nach Auskunft der "Klinik" am 21.4.2004.  Das sind heute, Heiligabend 2014,  10 Jahre und 246 Tage "Spezialbehandlung".

Ulvi Kulac darf am Heiligabend nicht zu seinen Eltern, weil nach Auskunft Dr. Leipzigers, so Gudrun Rödel, die Betreuerin, dies sein "Therapiestand nicht zulässt."

Seit Ulvi Kulac vom Mordvorwurf frei gesprochen wurde, scheint er in den Augen Dr. Leipzigers und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit gewonnen zu haben, so dass offenbar die Behandlungskompetenz abgenommen hat.

Da fragt sich vielleicht der eine oder andere schon, hat das etwas mit Macht, Geld oder Revanche zu tun? Und mancher denkt auch daran, dass Schadensersatzansprüche im Raum stehen könnten, während anderen durch den Kopf geht, dass ein "63er" der Anstalt ca. 100.000 im Jahr bringt.

Grundinformation Ulvi Kulacs Behandlung im BKH Bayreuth finden Sie hier:

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm

Die Zusammenfassung Methodenkritische Analyse des Gutachtens von Dr. Blocher vom 3.9.2014 über die Freilassung von Ulvi Kulac ist hier:

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm

Herr Dr. Sponsel,

Ist es nicht so, dass Frau Rödel selbst eine Genehmigung für ganze 7 Stunden Ausgang an Heiligabend erwirkte? Soweit ich das versteh lässt der Therapiezustand eine Übernachtung außerhalb der Klinik nicht zu, sehr wohl aber mehrstündige Ausflüge. Die entsprechenden Berichte gibt es zuhauf in den Medien (Ulvi im Tierheim, Ulvi beim Reiten, Ulvi führt nen Hund spazieren, Ulvi wieder in Lichtenberg, Ulvi beim Eisessen, Ulvi in der Kneipe mit seinen Unterstützern, usw).
Es ist also schlichtweg gelogen, dass Ulvi K. die Klinik nicht verlassen darf/surfte.
Ist das der Stil, hier Mitleid zu heischen?

Quote:
Da fragt sich vielleicht der eine oder andere schon, hat das etwas mit Macht, Geld oder Revanche zu tun?
Macht? Geld? Und wer sollte sich an wem rächen?

Gibt es in Ihrem Weltbild keinen Fall, in dem die Unterbringung eines sexuell auffälligen Kraftpaketes gerechtfertigt ist?

 

Trotz Ihrer vielen Überlegungen fehlen mir Argumente. Viel zu oft wird nur was postuliert, ohne Belege oder Erlärungen dafür zu haben. Ihre Beiträge lassen jegliche Sachlichkeit und Objektivität vermissen und jede Ihrer Analysen kommt zu demselben Schluss: Justiz und Ärzte sind allesamt unfähig, jeder Täter ist ein Opfer. Von deren wirklichen Opfern jedoch hört man nichts.
Sehr schade und einseitig.

 

Herr Prof. Dr. Müller,
bevor Sie der Versuchung nachgeben, diesen Beitrag zu löschen: ist es wirklich nicht möglich, solche einseitigen Beiträge hier kritisch zu hinterfragen?

Frohe Weihnachten!

4

Sehr geehrter "frank3", sehr geehrter Herr Sponsel,

Ihr Streit darum, wann unter welchen Bedingungen und mit welchen Begründungen Herr U. K. Lockerungen erhält bzw. verwehrt bekommt, kann unter den hiesigen Bedingungen kaum richtig bewertet werden, da wir keinen Zugang zu den Akten haben. Entsprechende Behauptungen Herrn Sponsels und des Kommentators frank3 lassen sich meinerseits nicht überprüfen. Ich lasse diese letzten Beiträge einmal stehen, werde aber die Diskussion, die sich inzwischen vom Ursprungsthema entfernt hat, schließen.

Herr "frank3",

ich weiß nicht, warum Sie Ihren Beitrag wiederum garnieren müssen mit einem Anhang, der Unzutreffendes unterstellt. Bei Ihrem früheren Versuch, die Redaktion zu beeinflussen, haben Sie schon einmal unterstellt, man habe Beiträge von Ihnen ("frank3") gelöscht, was gar nicht der Fall war. Bleiben Sie einfach sachlich und beim Thema, dann bleiben Ihre Beiträge auch "published".

Guten Rutsch allerseits,

Henning Ernst Müller

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