Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363969 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Und der erwähnte Prozess endete mit einem Freispruch der Kammer unter dem Vorsitz von Volker Wagner und mit seinen Worten:

Im Zweifel für den Angeklagten (In dubio pro reo)

https://www.freitags-anzeiger.de/moerfelden-walldorf/zweifel-fuer-angeklagten-id14509.html

V. Wagner kennt also diesen Grundsatz doch selber und wendet ihn auch an, wenn er anzuwenden ist.

Mit voller Absicht nannte ich übrigens nur den Geburtsnamen der Staatsanwältin.

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Für die Experten aus der Rechtsmedizin: Der Tote lag in obigem Fall nur teilweise in der Dusche, so dass er auch nur teilweise von Dusch-Wasser abgekühlt wurde. Damit ist eine Todeszeitpunkt-Bestimmung in jedem Fall und mit jeder Methode, auch mit der FEM statt nach Henssge-Nomogramm, mit relativ grossen Unsicherheiten behaftet, zumal auch nicht immer die Experten aus der Rechtsmedizin die ersten an einem Tatort mit der Leiche sind.

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Bei dem Patent der Prof. Gita Mall ist es ja ganz offensichtlich, dass dort eine Vielzahl von unsicheren Parametern vorher bestimmt werden müssen und auch noch viele, wenig individuelle Annahmen vorhanden sind, um hinterher dann eine genauere Zeit des Todes daraus bestimmen zu wollen. Eine reine Suggestion meiner Meinung nach.

Anders als bei der FEM  in der Technischen Mechanik, die dort inzwischen unverzichtbar geworden ist, sind bei einer Leiche diese vielen Paramater nicht mit der erforderlichen Genauigkeit zu bestimmen und auch die Annahmen in der Technischen Mechanik haben eine ganz andere Qualität.

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Hatte der Türaufstosser ein Schrotgewehr von KOK Loeb dabei?

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Es gibt Menschen, die reden sich um Kopf und Kragen, auch RA Strate kennt das aus dem Fall Weimar und auch der erste damit befasste Staatsanwalt Raimund Sauter kennt das, der dann später abgelöst wurde.

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RA Strate gelang es ja nie, den als Nebenkläger auftretenden Ehemann Reinhard Weimar als Zeugen ins Gericht zu holen.

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Wer als Mörder rechtskräftig verurteilt wurde, eventuell auch noch nach gescheiterten Wiederaufnahmen, der muss im Rechtsstaat als Mörder bezeichnet werden. Und zu dieser Haltung gibt es eigentlich kein zweierlei Mass, auch wenn jeder ja seine Zweifel behalten kann und Wiederaufnahmen da auch lebenslänglich möglich sind.

Das musste ich übrigens auch neulich jemandem so sagen, der meinte, der anerkannte Kriegsdienstverweigerer Christian Klar hätte viellecht gar nicht gemordet.
 

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Unabhängig von Schuldfragen jedoch ist auch die Tataufklärung ein Wert an sich.

Nur können da auch in einem Gerichtsverfahren nicht die biblischen Gestalten Adam oder Eva als Verantwortliche im Hintergrund belangt werden. Dass das trotzdem von Verschwörikern immer noch versucht wird, zeigt die Erfahrung.

Übrigens, ich weiss, wie vielleicht immer noch geschrieben wird.

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Herr Müller, wir sind uns vermutlich darin einig, so überzogene, offenbar ja dirigierte und willig orchestrierte Kampagnen über Medien erzeugen unweigerlich mal Unwillen. Und das ist gut so.

Alles klar.

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Vermutlich wartet das LG Kassel bei Andreas D. noch etwas auf die Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe in der anderen Wiederaufnahmesache des Marijan S. von RA Dr. h.c. Gerhard Strate.

Ist ja auch noch im üblichen Zeitrahmen bei solchen Wiederaufnahmen.

Also kann nach der Offenbach Post vom 10. Mai davon ausgegangen werden (Zitat):

Auf eine erneute Anfrage in dieser Woche hieß es, „dass sich die Strafkammer bereits seit einiger Zeit mit dem Verfahren befasst. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Daher ist gegenwärtig weiterhin nicht absehbar, wann die Kammer eine abschließende Entscheidung treffen wird.“

 ...... dass es noch etwas länger andauert mit neuen Tatsachen aus Kassel in dieser Wiederaufnahmesache, ist ja auch überhaupt nicht mehr verwunderlich.

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Ergänzung zur Herstellung eines PET-Flaschendämpfers mit Bauschaum-Inhalten gemäß der Anregungen der Schweizer Website:

Dort wurde ja empfohlen, "mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaums herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer."

Nachdem man sich zuerst einmal Klarheit über den Sinn dieser Empfehlung verschaffen muss, ist noch anzumerken, dass dieses Rohr auch gebogen sein kann, um noch besser genügend Expansionsraum zu schaffen. Ausserdem liessen sich damit sogar noch leichte Hinterschnitte erzeugen, bei einem Blendenschalldämpfer natürlich noch viel ausgeprägter zur Verwirbelung der Gasströmung.

Der Bauschaum in der so präparierten Flasche liesse sich aber auch noch durch Ausgiessen oberflächlich verfestigen und damit wäre noch viel weniger Auswurf von Partikeln dieses Bausschaums zu erwarten beim Schiessen und die Lebensdauer wäre noch erheblich zu vergrössern.

Ausserdem sind spezielle Schalldämpfer auch erhältlich mit weiteren axialen Bohrungen, neben dem Schusskanal in der Mitte, siehe: https://osssuppressors.com/about/

Für die Morde in Babenhausen dürfen es aber auch radiale Bohrungen sein mit einem Überzieher aus Stoffen zum Beispiel.

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Der Täter habe doch kurz angehalten für den Schuss!

Steht im Artikel der Hessenschau!

Zitat:

Nach Angaben der Polizei hatte der Tatverdächtige aus dem Auto heraus geschossen. Dabei habe er kurz angehalten, die Scheibe runtergelassen und gefeuert, so ein Sprecher. Der Schütze flüchtete in dem Wagen und stellte den grauen Audo A4 wenige hundert Meter entfernt vom Tatort ab.

Der Tatverdächtigte habe also kurz angehalten für einen tödlichen Halsschuss!

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Die neueste Entwicklung in dieser Sache des Todesschusses in Offenbach:

https://www.echo-online.de/lokales/rhein-main/totungsdelikt-in-offenbach-tatverdachtiger-stellt-sich_20221898

(Der Vollständigkeit halber erwähnt und auch um zu zeigen, dass reines Geschwätz aus OF keine Taten aufklärt.)

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Ausgiebiger Bericht hier:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/offenbach-mutmasslicher-taeter-stellt-sich-nach-toedlichem-schuss-auf-frau-in-auto-1.4490774

Da der Tatverdächtige nach Belgien geflüchtet war, wäre die Frage nach einem Europäischen Haftbefehl hier doch auch mal interessant, den eine deutsche Staatsanwaltschaft ja nicht ausstellen darf nach neuem EuGH-Urteil.

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Auch dieser Mord-Fall wird aller Voraussicht nach beim Darmstädter Schwurgericht unter dem Vorsitz von Volker Wagner landen. Inzwischen hat sich der Tatverdächtige in Offenbach beim 2. Polizei-Revier, unweit des Tatorts, gestellt und sitzt nun in U-Haft, vermutlich in der JVA Weiterstadt.

Siehe: https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/offenbach-ort29210/offenbach-hess...

Wiederaufnahmeverfahren im Doppelmordfall von Babenhausen
und Horchheim wegen schwerem Prozeßbetrug und
jahrelanger Verfahrensverschleppung
zugunsten der Hells Angels
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Auszahlung der ausgelobten Belohnungen (25.000,-Euro)
AZ: 6Ks – 3610 Js 9338/16 (LG Kassel ~ Richter Mütze)
---------------------------------------------------------
Art. 102, 103 GG, §§ 158, 160, 263, 359 StPO
hilfsweise § 364 StPO, 258, 263, 348 STGB
Schwerer fortgesetzter Prozeßbetrug !

Liebe Gastritis,

Die 5jährige Verfahrensverschleppung zugunsten der
Hells Angels ist grob grundgesetzwidrig.

OSta Neubauer hat genaue Informationen über
die Tatmunition und deren Zusammensetzung
rechtswidrig vor der Verteidigung
geheim gehalten.

In der digitalen Urteils~Kopie des Dr. Strate fehlen
bis heute die äußerst wichtigen
Seiten 52 und 53 !
----------------------

Diese Seiten enthalten die echten Zeugnisse des
Roland Bachmann und Boro Suznjevic.

Auch Boro Suznjevic hat nach Schließen der
schalldichten Kellertür keine weiteren
Schüsse gehört.

Meine Recherche ergab, daß es sich bei der Tatmunition
um uralte 9mm~Überschallmuntion der Marke
"PMC Bronze" 115 oder 124 Grain (FMJ)
handelt.

Die Munition erreicht eine Mündungsgeschwindigkeit
von ca. 350 m/sec bei einem 5~Zoll~Lauf.
--------------------------------------

Die Temperatur im engen, kalten Keller
am Tatmorgen lag zwischen
+10 und +15°C !

Das sind neue Tatsachen gemäß § 359 StPO,
hilfsweise §§ 158, 160, 364 StPO !
-------------------------------------------

Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
-----------------------------
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

https://strate.net/wp-content/uploads/2019/07/LG-Kassel-2019-07-22.pdf  

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Das war zu erwarten, nun wird ein OLG antworten.

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Am Schluss hat Herr Dr. h.c. Strate sich auch noch einen Schreibfehler geleistet und "gemäß § 460 Abs. 2 StPO" beantragt.

Aber auch nicht wirklich mehr relevant.

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Prozessbeobachter berichteten übrigens, dass in der Verteidigung von A.D. viel Zeit wegen Herrn RA Veikko Bartel verplempert wurde, der offenbar noch meinte, er könnte mit Schaufensteranträgen das Schwurgericht mit Volker Wagner beeindrucken.

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Leider hatte die Verteidigung sich nicht mit guten Waffen- und Schuss-Sachverständigen für die HV verstärkt, sondern ihr Heil offenbar in Winkeladvokaten-Manövern gesucht.

Tur mir leid, das so deutlich sagen zu müssen.

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Leider hat nicht jeder Angeklagte die finanziellen Mittel, einen eigenen "Waffen- und Schuss-Sachverständigen" zu engagieren und in den wenigstens Fällen wird ein solcher eigener Gutachter der (Pflicht-)Verteidigung aus der Staatskasse bezahlt.

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Auf den Punkt gebracht: Für die Wiederaufnahme braucht es richtig gute Gutachten von SV, die auch noch viel Geld kosten, für die HV vorher aber nicht in dem gleichen Maß.

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Wer auf die Wiederaufnahme setzt und nicht auf die Hauptverhandlung, hat schon verloren.

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Sie sollten sich mal über das Wiederaufnahmerecht schlau machen, insbesondere dazu, wie schwer es ist, per Wiederaufnahmeverfahren einen weiteren Sachverständigen durchzusetzen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. A., § 359, Rdnr. 35). Nur weil jemand sagt, sein Gutachter sei besser als der Gerichtsgutachter und wisse alles besser, wird es niemals eine Wiederaufnahme geben.

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Genau so ist es, aber bereits das Gerichtsgutachten in der HV war ja kein absolutes und völlig überzeugendes Meisterwerk gewesen, das alle Fragen bereits beseitigen konnte.

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Aber das kann er wenigstens.

Wo jedoch beweist er das überzeugend?

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Das kann ich alles in Ruhe abwarten, für die 3 Kinder und die Ehefrau allerdings tut es mir schon leid, dass dieser Fall so liegt, wie er liegt.

Gute Führung, und auch 15 + x Jahre gehen noch vorüber, die Kinder sollen auch nichts darunter zu leiden haben und ruhig weiter an die Unschuld des Vaters glauben können.

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Noch eine Anregung: Ein "Update" würde ich sehr begrüßen. Das wäre angesichts der langen Diskussionsdauer und angesichts der zahlreichen Kommentare, denke ich, durchaus sinnvoll.  

Herr Dr. h.c. G. Strate hat seinen Schreibfehler inzwischen bemerkt und ihn mit Schreiben vom 27.07.2019 korrigiert.

Mit diesem Datum wurde dieser Schreibfehler auch hier im Beck-Blog von mir festgestellt. Vielleicht schreibe ich hier doch nicht völlig für die Katz´, zwar pekuniär umsonst, aber wenigstens nicht völlig vergeblich .......

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Übrigens wurde das 1 Tag vor mir bereits bei allmystery auch schon entdeckt, fremde Federn will ich jedenfalls nicht.

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Vermutlich wird die sofortige Beschwerde zum OLG Frankfurt eine "extended version" dieses Textes

https://strate.net/wp-content/uploads/2019/08/Erklärung-der-Verteidigung-in-der-Wiederaufnahmesache-des-Andreas-Darsow-vom-23.pdf

sein. Folgt man also dem vorgenannten Text, erscheint mir die sofortige Beschwerde durchaus erfolgversprechend zu sein. 

Und noch eine weitere Prognose traue ich mir zu: Voraussichtlich wird es in der Beschwerdeschrift ausschließlich um Prozessrecht, und keine Silbe lang um materielles Recht gehen. 

RA Dr. h.c. Strate wird nun die sofortige Beschwerde beim OLG einlegen und vermutlich auch nach Abweisung dort vor das BVerfG ziehen und dort auch keinen Erfog mehr haben.

Die Justz-Irrtums-Kampagnen werden weiter geführt werden, aber immer nur in einer Richtung. Wird nämlich ein Mörder mal rechtskräftig freigesprochen, könnte aber später eindeutig durch z.B. eine inzwischen durch den technischen Fortschritt bedingt nun möglichen, verbesserten DNA-Auswertung überführt werden, bleibt er frei, solange die StPO nicht ergänzt wird.

Darüber regen sich dann aber nur ganz wenige aus der Kampagne auf, die nur eine Perspektive haben.

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Liebe Gastritis,

Leopold Pfoser hat bis 19.07.2011 keinen funktionierenden 

PET~Schalldämpfer für 9mm~Überschall~

Munition gebaut.

 

Dieser ist technisch und sogar 

physikalisch völlig unmöglich.

 

Zur Tatmunition 

--------------------

 

Angaben zur Tatmunition wurden bis zu meinem Beweisantrag 

vom 25.04.2018 von OSta Neubauer geheim gehalten.

 

Nach meiner jahrelangen Recherche handelt es sich bei der 

Tatmunition um 9mm~Überschallmunition der Marke 

"PMC Bronze", (FMJ) 115 oder 124 Grain.

 

Mündungsgeschwindigkeit ca. 350 m/sec 

(9mm~Luger Standard Munition)

 

Eine Schalldämpfung dieser Munition bei Außen~Temperaturen

unter +16°C ist wegen dem sog. Überschallknall 

technisch und sogar physikalisch 

völlig unmöglich.

 

Selbst Heckler & Koch  können keinen Schalldämpfer 

für Überschallmunition herstellen.

 

Klarer Verstoß gegen Art. 103 GG !

 

Jedermann hat Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das gilt auch für Gegen~Gutachten !

 

Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
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63069 Offenbach am Main
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Herr Steffler darf in dieser Sache lediglich eine Eingabe machen gemäß Art. 17 GG:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Und da hat er doch schon einmal eine gemacht.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Herr Steffler steht in dieser Sache nicht vor Gericht, also ist für ihn Art. 103 (1) doch irrelevant.

Das ist Fakt.

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"Anträge auf Wiederaufnahme" kann Herr Steffler also nicht stellen, die sind so wie seine "Gegengutachten" reine Makulatur und können evtl. vorm Tapezieren auf Wände mit Kleister geklebt werden nach alter Handwerksart.

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Liebe Gastritis, 

-§ 160 Strafprozeßordnung-

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege
von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer
Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist,
den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung,
sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände
zu ermitteln und für die Erhebung der
Beweise Sorge zu tragen, deren
Verlust zu besorgen ist.

Mordmotiv waren hohe Schulden
bei den Hells Angels !

 

Ora et labora
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Ralf Steffler
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Ich kenne die StPO und auch die von einem Herrn Steffler lediglich behaupteten Motive. Was soll der alte Schmonzes noch, der so zu der Tat doch nicht passt?

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Bei den bisher bekannten Dokumenten sehe ich keinen Weg für A. D. zu einer erfolgreichen Wiederaufnahme.

Wofür Dr. h.c. Strate so viele Jahre gebraucht hatte, das ist doch nicht nachvollziehbar.

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Die Darsows hätten vielleicht mit Herrn RA Dr. Ulrich Endres mehr erreichen können in der HV damals, siehe:

https://blogs.faz.net/tresen/2019/08/22/wie-fuehlt-es-sich-an-einen-moerder-zu-verteidigen-407/

Gerade bei der 11. Großen Strafkammer am LG in Darmstadt.

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Was RA Dr. U. Endres im Gespräch am Tresen nicht erwähnte, er vertritt auch schon mal die Nebenklage und ist auch da ein echtes Organ der Rechtspflege und ein Grandseigneur alter Schule, der nicht auf billige Effekthaschereien aus ist. Auch da plädiert er so, dass auch Volker Wagner ihm immer sehr, sehr aufmerksam zuhört.

Siehe aber auch da: https://www.badische-zeitung.de/es-wird-ueberraschungen-geben-x1x--35855652.html

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