USA: Handelsbeauftragter (USTR) sieht WTO-Handelshemmnis in "Schengen Cloud"

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 17.04.2014

Der dem Weißen Haus zugeordnete US-Handelsbeauftragte (USTR) hat seinen jährlichen Bericht zu Handelshemmnissen im Telekommunikationssektor („1377 Review“) und eine Presseerklärung veröffentlicht, in denen die Europäische Kommission und die EU wegen der „Schengen Cloud“ scharf kritisiert werden. Der Bericht wird von der FCC und anderen Regierungsstellen in Washington genau gelesen und für die laufenden Handelsgespräche (TTIP u.a. ) und Regulierungsverfahren genutzt.

Nach dem US Omnibus Trade and Competitive Act von 1988 untersucht der dem Weißen Haus zugeordnete USTR die Effektivität der von den USA abgeschlossen multilateralen und bilateralen Handelsvereinbarungen (z. B. des WTO Reference Paper zur Telekommunikation nach dem Welthandelsabkommen GATS) im Telekommunikationsbereich. Hierzu erbittet die USTR jährlich von US-Unternehmen, Regierungsstellen und Verbänden um Eingaben/Beschwerden zu Markthindernissen in den einzelnen Ländern. Die Eingaben sind, soweit nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet, öffentlich: www.regulations.gov.

Der veröffentlichte Bericht des USTR (Link: http://www.ustr.gov/sites/default/files/2013-14%20-1377Report-final.pdf) bezieht sich auf den „Internet Enabled Trade in  Service“, der dem Welthandelsabkommen GATS; das GATS könnte durch propagierte Schengen Cloud verletzt sein.

Zitat (Übersetzung): “Die Vereinigten Staaten und die EU haben gemeinsame Interessen, die Privatsphäre ihrer Bürger schützen, aber die von der DTAG und anderen vorgeschlagen drakonischen Maßnahmen erscheinen als ein Mittel, um protektionistische Vorteile der EU ansässigen ICT-Anbieter zu erlangen. Angesichts der Breite der legitimen Dienste, die sich auf eine geografisch verteilte Datenverarbeitung und Speicherung verlassen, würde eine Erfordernis, den  gesamten Datenverkehr mit EU-Verbrauchern über Europa zu routen, die Effizienz verringern und Innovation behindern.“

Der USTR zeigt an, das er die Entwicklung weiter genau beobachten wird. Verzögerungen bei der TTIP-Verhandlungen durch die US-Regierung oder notfalls auch eine Klage vor der Welthandelsorganisation sind möglich.

"Die Welt" hat über diese Kritik des USTR berichtet: 

http://www.welt.de/politik/ausland/article126925318/Schengen-Cloud-koennte-zum-Handelskrieg-fuehren.html

Was meinen Sie:  Wie realistisch ist die "Schengen Cloud"? Wie sollte Deutschland reagieren?

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1 Kommentar

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Ich weiß schon, welches "Handelshemmnis" er sich als nächstes ausguckt:

EUGH: Bürger können kritische Google-Links löschen lassen (SZ), Pressemitteilung(PDF, deutsch)

 "Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich"

(PDF, deutsch - Urteil, deutsch)

Kommt das TTIP, könnte Goggle seine in Europa ansässigen Gesellschaften auflösen und von den USA aus vor einem "neutralen" Schiedsgericht auf Schadensersatz klagen und würde so die Rechtsordnung der EU aushebeln.

Daher ist es wichtig, zur Europawahl zu gehen und die Partei zu wählen, die den eigenen Standpunkt zum TTIP vertritt und nicht die des Spitzenkandidaten (und: nein, Angela M. kandidiert nicht - dass sie trotzdem auf Plakaten zu sehen ist und nicht der, der zur Wahl steht, nennt man wie?).

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