Einigungsgebühr auch schon für eine Zwischeneinigung möglich
von , veröffentlicht am 19.04.2014Umgangsrechtsverfahren können sich hinziehen. Vielfach besteht jedoch auch der Zwang, kurzfristig eine vorläufige Regelung zu treffen, beispielsweise zur Regelung des Ferienumgangs. Das OLG Zweibrücken hat im Beschluss vom 06.03.2014 – 6 WF 16/14 zutreffend den Standpunkt eingenommen, dass eine Einigungsgebühr auch für eine Zwischeneinigung über das Umgangsrecht ausgelöst werden kann, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart. Der dieser Auffassung vielfach entgegengehaltenen Sorge, dass bei Festsetzung einer Einigungsgebühr für einen Zwischenvergleich in derselben Angelegenheit mehrere Vergleichsgebühren entstehen könnten, wenn nach Ablauf des Geltungszeitraums der Vereinbarung eine erneute Regelung getroffen wird, kann nach dem OLG Zweibrücken durch eine angemessene Festsetzung des Verfahrenswerts für die Teilvereinbarung Rechnung getragen werden.
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