Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 22.04.2014

Bereits im Jahr 2011 warnte Joachim Wagner  in seinem sehr empfehlenswerten Buch „Richter ohne Gesetz“ vor  den Gefährdungen unseres Rechtsstaats durch islamische Friedensrichter. Aber es dauerte bis  in diese Tage, dass das Thema in der Öffentlichkeit ankam. Schon beim Zu-Stande-Kommen der Großen Koalition einigte man sich darauf, dass Rechtsmonopol des Starts zu stärken und eine „illegale Paralleljustiz“ zu nicht zu dulden.

Paralleljustiz meint das Wirken islamische Friedensrichter als Vertreter einer der Scharia verpflichteten Rechtskultur zumal in Straf-und familienrechtlichen Streitigkeiten. Im Strafrecht werden diese Friedensrichter zur Gefahr für den Rechtsstaat insbesondere dann, wenn sie die Aufklärung von Straftaten verhindern.

Belegbares Zahlenmaterial zu dieser „Schattenjustiz“ vorzulegen erweist sich jedoch als schwierig, wie jetzt der bayerische Justizminister einräumen musste, obwohl sich die bayerische Regierung seit zweieinhalb Jahren  darum bemüht, die Strukturen aufzuklären. Der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Bericht soll in Kürze vorliegen.

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8 Kommentare

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Ich teile die Sorge um den Verlust des Rechtsmonopols des Staates.

Jedoch finde ich die aktuelle (bzw. wiederkehrende) Debatte wegen zwei Punkten befremdlich:

1. Zum einen scheint es an belegbarem Zahlenmaterial zu fehlen. Mir ist natürlich bewusst dass eine "Schattenjustiz" im Verborgenen arbeitet, aber nach aktueller Berichterstattung sind nur Einzelfälle, vor allem in sogenannten (Familien-)Clans, bekannt geworden. Kann daraus eine systemische Unterwanderung oder Ablehnung des staatlichen Rechtsmonopols abgeleitet werden?

 

2. Die aktuelle Debatte scheint teilweise dazu zu führen, dass berechtigte außergerichtliche Streitbeilegungsformen (Schiedsverfahren, Mediation) in Verruf geraten. Zwar haben diese keine Zuständigkeit für das Strafrecht können aber eingeschränkte Zuständigkeiten für familienrechtliche und allgemein zivilrechtliche Sachverhalte haben.

 

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Die ganze Debatte scheint mir doch etwas überzogen, denn der Rechtsstaat ist aufgrund der bestehenden Reglungen mehr als in der Lage mit der Situation umzugehen.

Soweit es sich tatsächlich um ein paralleles, ziviles Strafrecht handelt, steht ohne weiteres der Anfangsverdacht des § 129 StGB im Raum, mit der Folge, dass u.a. Ermittlungsmaßnahmen der 100a, 100c ergriffen werden können, die hinreichendes Beweismaterial liefern sollten um eine Verurteilung der Hintermänner wegen etwaiger Straftaten zu ermöglichen.

Da sich die bayerische Regierung mit der Sache beschäftigt, ist auch nicht davon auszugehen, dass es am politischen Willen fehlt es zu verfolgen.

 

Die Notwendigkeit einer öffentlichen Disskussion, um dieses möglicherweise bestehende Problem zu lösen erschließt, sich mir nicht.

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Geheim und unkontollierbar verhandelnde und tagende und entscheidende und vollstreckende Gerichte sind für einen Rechtsstaat und eine freiheitliche Demokratie immer eine ernsthafte Herausforderung.

Sie sind klare Indizien dafür, das sich ein "Staat im Staate" bildet.

Ein "Staat im Staate", der nicht demokratisch legitimiert ist, der unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unseren Rechtsstaat nicht respektiert.

So etwas gibt es nicht nur bei Islamisten.

Auch andere Organisationen, wie etwa manche politischen Parteien und Gruppen (z.B. die PKK, oder die "Grauen Wölfe"), oder familiär-kriminell-soziokulturelle-Strukturen, wie z.B. die sizilianische Mafia, haben "eigene" Femegerichte, in der der Patriarch bzw. das Oberhaupt oder der "Pate" (godfather) der "Familie" Recht spricht und vollstrecken lässt.

Und wenn man mal ganz ohne Scheuklappen rundum überall genau hinsieht, wird man feststellen, das praktisch fast jeder, der sich - aus welchen Gründen auch immer - von der Öffentlichkeit nicht in die Karten schauen will, solche oder ähnliche Gerichte hat (auch manche Sportvereine / Sportverbände, manche Studentenverbindungen, sonstigen Verbindungen, ausländische Geheimdienste, NGO's, Sekten, ...).

Wenn der Staat sein Rechtssetzungs- und Rechtsprechungs- und Gewaltmonopol ernst nehmen will, dann sollte er konsequent gegen alle deratigen extralegalen Strukturen vorgehen.

Jedem Bürger sollte es in jeder Situation möglich sein, zur Geltendmachung seiner Rechte die staatlichen Gerichte zu Hilfe zu rufen und in Anspruch zu nehmen.

Und da, wo ein Gruppenzwang die Menschen daran hindert, ihre Rechte vor staatlichen Gerichten zu verteidigen, da sollte der Staat gegen solche Gruppenzwänge vorgehen, und sie für illegal erklären und als Nötigung oder Erpressung verfolgen.

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Haase schrieb:
Und wenn man mal ganz ohne Scheuklappen rundum überall genau hinsieht, wird man feststellen, das praktisch fast jeder, der sich - aus welchen Gründen auch immer - von der Öffentlichkeit nicht in die Karten schauen will, solche oder ähnliche Gerichte hat (auch manche Sportvereine / Sportverbände, manche Studentenverbindungen, sonstigen Verbindungen, ausländische Geheimdienste, NGO's, Sekten, ...).

Wenn der Staat sein Rechtssetzungs- und Rechtsprechungs- und Gewaltmonopol ernst nehmen will, dann sollte er konsequent gegen alle deratigen extralegalen Strukturen vorgehen.

Jedem Bürger sollte es in jeder Situation möglich sein, zur Geltendmachung seiner Rechte die staatlichen Gerichte zu Hilfe zu rufen und in Anspruch zu nehmen.

Und da, wo ein Gruppenzwang die Menschen daran hindert, ihre Rechte vor staatlichen Gerichten zu verteidigen, da sollte der Staat gegen solche Gruppenzwänge vorgehen, und sie für illegal erklären und als Nötigung oder Erpressung verfolgen.

In diesem Zusammenhang beachtenswert: Wie der Fall Pechstein die Sportgerichte verändert (Tagesspiegel, 27. 02. 14)

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn die Parteien sich einvernehmlich darauf einigen, ein Schiedsgericht anzurufen, so ist das ihr gutes Recht. Wenn eine Partei mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sie sich selbstverständlich an die staatliche Justiz wenden.

 

Im Bereich des Corporate Law investieren Unternehmen Millionen oder gar Milliarden in Vertragsgestaltungen zu Schiedsgerichtsverfahren, weil sie die staatliche Justiz vermeiden wollen. Aber wenn andere Gruppen lieber einen Schiedsrichter aus ihrem eigenen kulturellen Umfeld suchen, ist das plötzlich "Paralleljustiz" und beschädigt das Gewaltmonopol? Sind hier nicht die Maßstäbe etwas verrutscht?

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Danke, Herr Marc B. für Ihre interessante, aber m.E. problematischen Argumente.

Ich bin kein Jurist und sehe die Vorgänge durch die Brille des Projekt- und Qualitätsmanagements (PM, QM). Und da gibt es zwei beängstigende Aspekte bei dem Thema, die Sie und andere zu übersehen scheinen:

Im PM beginnt man eine Betrachtung meist mit der Analyse der unterschiedlichen Interessensgruppen (Stakeholder). Das wären bei der Paralleljustiz einerseits der Täter und der Geschädigte, andererseits der Staat und seine Bürger, die an der Einhaltung der Gesetze interessiert sein müssen und deshalb Gesetzübertretungen unter Strafe stellen. Bei der Paralleljustiz werden die Interessen von Staat und Bürgern ausgeblendet und die daraus erwachsende Differenz (Einsparung von Strafe für den Täter und Ärger für Täter und Geschädigten) je nach Einigung den beiden anderen Akteuren, dem Täter und dem Geschädigten, in unterschiedlicher Gewichtung zugute kommen lassen. Das erscheint mir schon problematisch.

Noch gewichtiger scheint mir jedoch ein anderer Aspekt, diesmal aus dem Blickwinkel des QM: Die Bereitschaft eines Geschädigten, sich auf Paralleljustiz einzulassen, steigt wahrscheinlich mit dem Misstrauen gegenüber der regulären Justiz. Man müsste deshalb in den bekannt gewordenen Fällen einmal betrachten, welchen Vorteil der Geschädigte durch den Spruch des Friedensrichters erhalten hat und abschätzen, wie er beim Gang "durch die Mühlen der Justiz" gestellt gewesen wäre. Wie sicher wäre es, dass das Gericht zu einem für den Geschädigten als gerecht empfundenen Urteil oder Vergleich gefunden hätte. So gesehen kann Paralleljustiz als ein deutliches Warnzeichen verstanden werden, dass in den Augen mancher Geschädigter das Vertrauen in die Justiz zumindest suboptimal ist. Der Staat schreibt Unternehmen (z.B. im KonTraG) ein Risikomanagement vor, nimmt sich selbst aber scheinbar davon aus. Das betrifft nicht nur islamische Täter und Opfer, sondern auch andere Gruppen. Die jüngsten Auseinandersetzungen mit Fehlurteilen (Mollath u.a.) und insbesondere der Umgang damit scheinen mir ein weiteres deutliches Signal, dass das Qualitätsmanagement der deutschen Justiz noch Wünsche offen lässt. Wenn man diesen Themen mit etwas Systematik nachgeht, zweifelt man an den offiziellen Aussagen, dass es sich nur "um Einzelfälle" handelt. Eine Systematik bei den Ursachen dahinter würde ich nicht von vorneherein verneinen wollen. Aus meiner Sicht müssten sich Justiz und der Gesetzgeber deshalb deutlich selbstkritischer mit der Problematik beschäftigen, weil die Verbesserung der Justiz und eine gesteigerte Treffsicherheit der Urteile dem Wunsch von Geschädigten nach einer anderen Justiz teilweise den Wind aus den Segeln nehmen könnte bzw. diesen Wunsch zumindest nicht noch zusätzlich beflügeln würde. Und das Handwerkszeug dafür existiert ja. Es wundert mich nicht, dass bei der Diskussion um die diversen in letzter Zeit in den Medien diskutierten Fehlurteile (z.B. bei einer Talk-Sendung von Anne Will vor einigen Wochen) häufiger der Vorwurf mangelnden Qualitätsmanagements gegenüber der Justiz geäußert wird.

Ich glaube, dass hier deutliche Verbesserungspotentiale liegen, dass damit die Justiz gestärkt und Paralleljustiz wirksamer begegnet werden könnte.

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Wie denken hier die Juristen über das Gerichtsurteil ?

Ich kann es nicht begreifen, dass die Justiz Verfassungsfeinden freien Lauf läßt.

Wozu haben wir denn dann noch eine Verfassung ?

 

http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/salafisten-demo-bremen100.html

 

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte im Vorfeld  versucht, die Kundgebung der Salafisten zu verbieten. Er war damit jedoch vor den Bremer Verwaltungsgerichten gescheitert. Auch Verfassungsfeinde hätten demnach das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, so die Begründung der Richter. Das Stadtamt hatte argumentiert, ein Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei zulässig, wenn andere Grundrechte, wie das Leben und die körperliche Integrität von Menschen, gefährdet werden.

 

 

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Seit 11.11.2014 liegt im Internet die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie zur "Paralleljustiz" vor:

 

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Studie-Paralleljustiz.pd...

 

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Begriff „Paralleljustiz“ unscharf und irreführend sei. Der Begriff vermittle ein Bild von institutionell verfestigten Strukturen sowie Verfahrens förmlich geregelten und getroffenen Entscheidungen, das den Berichten über tatsächliche Abläufe von Streitschlichtung mit moslemischen Beteiligten nicht entspreche.

 

Für Gesetzesänderungen sieht die Studio aktuell keinen Bedarf; das Problem sei weniger ein rechtliches als ein tatsächliches.

 

Die Erkenntnisse der Studie deuten darauf hin, dass es sich bei den „Friedensrichtern“ um ein Phänomen handelt, das durch die Herkunft aus bestimmten Regionen sich erklärt und das in durch Clanstrukturen charakterisierten Milieus vorkommt, also nicht primär durch eine Religionszugehörigkeit definiert ist.
 

 

Gleichwohl ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse darauf zu achten, dass es vor allem im Familien- und Strafrecht nicht zu unzulässigen Einwirkungen  auf das deutsche Rechtssystem kommt. Zumal in diesen beiden Rechtsbereichen kommen am ehesten „mitgebrachte" Ehr-  und Rechtsvorstellungen aus anderen Kulturkreisen zum tragen, die zu Friktionen mit der deutschen Rechtsordnung führen können .

 

 

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