DGB definiert hohe Hürden für gesetzliche Regelung der Tarifeinheit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.05.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDGBTarifeinheit|3306 Aufrufe

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Kehrtwende bei der Tarifeinheit vollzogen: Während er bisher in Übereinstimmung mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für eine gesetzliche Regelung plädierte, lehnt er diese nun ab - sofern sie das Streikrecht und die Tarifautonomie gefährden könnte. Diesen Beschluss fassten die Delegierten des DGB-Bundeskongresses am 13. Mai 2014 in Berlin bei wenigen Gegenstimmen. Damit ist die unmissverständliche Aufforderung an die große Koalition verbunden, das Vorhaben fallen zu lassen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden. Der Beschluss lautet: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen.“ Dieser Beschluss des DGB-Bundeskongresses klingt eindeutig – er lässt dennoch verschiedene Lesarten zu. Interessant ist nun, wie die Politik in dieser Sache weiter verfahren wird. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wollten die Regierungsparteien den Grundsatz der Tarifeinheit „nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben“. Ob man eine gesetzliche Regelung findet, die das Streikrecht nicht antastet, erscheint fraglich. Die Präsidentin des BAG, Frau Schmidt, hatte zuletzt zu Recht betont, dass das Arbeitskampfrecht wohl kaum ausgespart werden könne (Zitat: "Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar". hierzu der Blog-Beitrag vom 5.1.2014). Der Tagesspiegel meldete einen Tag nach dem Beschluss, das federführende Arbeitsministerium habe verlautbaren lassen, die interministerielle Arbeitsgruppe – beteiligt sind noch Innen- und Justizministerium – „arbeite intensiv daran“, um womöglich noch eine Formulierung für den vorliegenden Gesetzentwurf (gemeint ist derjenige zum Mindestlohn) vorzuschlagen.

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