Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath - Schlaglichter vom fünften Tag

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 12.07.2014

Diese Hauptverhandlung  ist der zweite  Versuch, aufgrund derselben Anklage die Tatvorwürfe gegen Gustl Mollath zu klären. Den ersten Versuch, die Hauptverhandlung 2006 in Nürnberg, muss man streichen – der ist nicht mehr existent – so ähnlich drückt es OStA Meindl aus. 

In  diesem zweiten Versuch fehlt aber das wichtigste Beweismittel gegen den Angeklagten Mollath, die Aussage des (möglichen) Tatopfers. Deshalb ist das Gericht darauf angewiesen, von den Beteiligten des früheren Verfahrens über die damaligen Angaben der Zeugin informiert zu werden. Die jetzt gehörten Zeugen erinnern sich meist nicht oder nur bruchstückhaft daran. Deshalb werden ihnen zur Erinnerung Vorhalte aus den Akten vorgelesen. Diese Vorhalte aus den Akten sind zum strafrechtlichen Beweis ungeeignet. Könnte man das vorgehaltene als Beweis verwerten, könnte man sich die neue Hauptverhandlung ersparen und allein aufgrund der Akten neu urteilen. Das aber lässt die Strafprozessordnung aus gutem Grund nicht zu: Im öffentlichen Forum der Hauptverhandlung müssen die Beweise möglichst unmittelbar aufgenommen werden. Der Eindruck in Teilen des Publikums, das von der Vorsitzenden  und den anderen Fragestellern aus den Akten vorgelesene sei doch auch ein Beleg für die Taten und sogar für die psychische Störung oder Gefährlichkeit des Angeklagten, geht in die Irre. Bislang ist für keine der angeklagten Körperverletzungen ein verwertbarer Beweis erbracht worden. Dass einige die Taten dem Angeklagten zutrauen, genügt eben nicht. Dass sie meinen, der Angeklagte sei doch bestimmt damals „auffällig“ oder  gar „krank“ gewesen, genügt nicht. Es hilft auch nicht weiter, wenn man dem Angeklagten nicht ganz zu Unrecht vorwerfen kann, sich damals unkommunikativ, unkooperativ, stur oder irrational verhalten zu haben. Man muss ihm die konkret in der Anklageschrift aufgeführten Taten nachweisen. Und kleine Erinnerung: Ein Angeklagter muss überhaupt nichts zu seiner Verteidigung sagen, und die Tatsache der Aussageverweigerung darf keinesfalls gegen ihn verwendet werden. Das geht nur im Privatbereich, aber eben nicht im Strafprozess.

Ein Strafrichter

Gegen Richter E. hat RA Strate im Auftrag von Herrn Mollath ein Strafverfahren in Gang gesetzt. Er habe unter Missachtung einer verfassungsrechtlichen Interpretation des § 81 StPO Herrn Mollath zur Beobachtung unterbringen lassen.

In der Entscheidung des BVerfG heißt es:

„Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).“

Ich glaube ihm, dass er das Urteil des BVerfG nicht kannte und er sich deshalb auch nicht wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, als er die Unterbringung zur Beobachtung anordnete. Er war erst drei Wochen als Strafrichter tätig und möglicherweise  war dies der erste Fall, in der er den § 81 StPO anwenden wollte. Die Fahrlässigkeit, nicht in einem Kommentar nachgeschlagen zu haben, ist nicht tatbestandsmäßig. Und er hätte dazu - nach dem Programm des damaligen Sitzungstages am AG - auch gar keine Zeit gehabt. Im Übrigen fehlt auch ihm die Erinnerung. Was die Protokollführerin damals notiert hat, war kein Wortprotokoll und kann deshalb auch nicht als Beweis für das damals Gesagte verwertet werden.

Ein Staatsanwalt

Der Zeuge wirkt immer  noch sehr jung. Wohl deshalb bekommt er von RA Strate ein Lob ausgesprochen: Immerhin habe er gegen den erfahrenen VorsRiLG B. vor acht Jahren Mut gezeigt, als er selbst (neben Mollath und dem Verteidiger selbst) auch den Antrag gestellt habe, den Pflichtverteidiger zu entbinden. Seine richtige Überlegung: Wegen des bedrohlichen abendlichen Besuchs von Mollath bei seinem Verteidiger komme letzterer als Zeuge für die Gefährlichkeit seines Mandanten in Betracht. Und das schließe ihn aus der Rolle als Verteidiger aus. Der VorsRiLG B. hat diesen Antrag des Staatsanwalts einfach ignoriert. Und das Gericht hat dann doch die Schilderung des Verteidigers zum Nachteil des Mandanten ins Urteil geschrieben. (Dieser Punkt nimmt im Wiederaufnahmeantrag RA Strates fast 40 Seiten ein, das LG Regensburg hatte vergangenes Jahr diesen Wiederaufnahmegrund wie alle anderen als unzulässig angesehen, mit sehr fragwürdiger Begründung, siehe meinen Kommentar dazu - B7 -  hier)

Eine ehemalige Richterin am LG

In Nürnberg  ging es 2006 darum, jemanden mit einer der schwersten Sanktionen zu belegen, die das Strafrecht kennt: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB. Das Gesetz ordnet die landgerichtliche Zuständigkeit an – eine Strafkammer soll darüber entscheiden, also Richter, die das Strafrecht und Strafprozessrecht aus dem Effeff kennen und die Verhandlungspraxis sicher beherrschen.

Die Überzeugung von der tatsächlichen Urteilsgrundlage muss aufgrund des „Inbegriffs der Hauptverhandlung“ gewonnen werden – das weiß natürlich jeder Richter und jede Richterin am LG: Die im Urteil verwendeten Tatsachen müssen durch die  in der Verhandlung eingeführten Beweise belegt werden. Dies ist in der Urteilsbegründung auch zu dokumentieren. Es ist – insbesondere wenn es um eine unbefristete Unterbringung geht – ein absolutes No-Go, die Fakten für die Verurteilung nicht der Hauptverhandlung, sondern den Akten (oder Teilen davon) zu entnehmen, um so Lücken in der Beweislage zu schließen. Ich weiß, mir wird wahrscheinlich wieder „Unfairness“ vorgeworfen, aber schon die Planung der damaligen Hauptverhandlung ließ für dieses Ziel nichts Gutes vermuten – die Beweisaufnahme zu den Tatvorwürfen sollte an einem halben Tag stattfinden  (zum Vergleich: jetzt sind es 17 Tage), für jeden Zeugen blieben da nur zehn Minuten. Und unter dem Zeitdruck, das Urteil noch vor dem geplanten Urlaub absetzen zu müssen, passierten der Richterin dann weitere Fehler.

Trotz grundsätzlich fehlender Erinnerung auch dieser Richterin gab es dann eine kleine Sensation. Nicht etwa Journalisten des Stern und des Spiegel im Jahr 2012,  sondern das damalige Gericht selbst hatte schon herausgefunden, dass das Attest gar nicht von der dort benannten Ärztin sondern von deren Sohn ausgestellt war.

Update wegen diverser Nachfragen: Richterin H. meinte zunächst, man habe wohl die Ärztin geladen, und habe dann telefonisch erfahren, dass das Attest vom Sohn erstellt wurde und dass dieser aber nicht zum Gericht kommen könne. Erst daraufhin habe die Kammer entschieden, das Attest zu verlesen, StA und Verteidiger hätten dem zugestimmt. Frau H. wurde dann darauf hingewiesen, dass die Ärztin lt. Zeugenliste gar nicht geladen war und dass die ausdrückliche Zustimmung von StA und Vert. zur Verlesung nicht protokolliert sei. Frau H. berief sich im Weiteren auf fehlende bzw. mangelnde Erinnerung.

Das Attest wurde in der damaligen Hauptverhandlung als Urkunde der Ärztin verlesen, obwohl das Gericht wusste, dass es gar nicht von dieser Ärztin stammt. Und dieser „Fehler“ wurde dann auch in die Urteilsgründe übernommen.

Die Sachverständigen

Wie schon an den vergangenen Tagen mischen sich die Sachverständigen gelegentlich in die Verhandlung ein und stellen Fragen. Herr Dipl.-Ing. Rauscher zur Frage der Reifenbeschädigung, Herr Prof. Dr. Eisenmenger zu rechtsmedizinischen Implikationen der Körperverletzung und heute auch Herr Prof. Dr. Nedopil. Er stellte die sinnvolle Frage, wie man denn bei Herrn Mollath die Gefährlichkeit festgestellt habe, wenn er doch viele Monate nach der Gutachtenerstellung und vor der erneuten Inhaftierung im Februar 2006 unauffällig in Nürnberg gelebt habe. Die Richterin beantwortet diese Frage nicht – sie beruft sich auf das Beratungsgeheimnis.

Aber auch ohne eine Antwort hat Prof. Nedopil einen wichtigen Punkt gemacht. Zugunsten Herrn Mollaths.

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89 Kommentare

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Mollath: Verdacht auf neuen Übergriff

Von Otto Lapp

Regensburg/Bad Pyrmont. Gustl Mollath (57) soll nach seiner Entlassung aus der geschlossenen Psychiatrie gegen eine Frau aggressiv geworden sein. Dieser Vorwurf wurde jetzt auch in seinem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg öffentlich. Bereits im Januar dieses Jahres bestätigte die Staatsanwaltschaft in Regensburg dem Nordbayerischen Kurier, dieser Vorfall sei „bekannt“.

Nach Recherchen des Kuriers war Mollath an Silvester mit einer Frau auf dem Weg zu einem Konzert mit Nina Hagen. Ziel war ein Brecht-Liederabend im Berliner Ensemble. Aber die 367 Kilometer lange Fahrt von Bad Pyrmont in dem kleinen Renault der Frau soll mit einem heftigen Streit auf dem Gelände einer Tankstelle geendet haben, noch in Bad Pyrmont. Im Auto soll es zu einer „massiven Auseinandersetzung“ zwischen den beiden gekommen sein. Dabei soll Mollath so laut geschrien haben und derart aggressiv gewesen sein, dass ein Passant sich bemüßigt fühlte einzugreifen. Der Mann soll geholfen haben, Mollath aus dem Auto der Frau herauszuziehen. Irgendwann sei Mollath plötzlich verschwunden gewesen, „wie vom Erdboden verschluckt“, heißt es.

Warum es zum Streit gekommen war, ist nicht klar. Offenbar ging es um eine kleinere Reparatur, die von der Werkstatt der Frau nicht richtig durchgeführt worden sein soll. Weil es sich um Altöl gehandelt haben soll, soll Mollath wohl neues Öl eingefüllt haben. Allerdings viel zu viel, so dass es zum Überdruck gekommen sein soll, sodass sich das Öl im gesamten Motorraum verteilt habe.

Seine Begleiterin sei durch diesen Vorfall „vollkommen verängstigt und schockiert“ gewesen. Die Polizei in Bad Pyrmont, so der Anwalt der Nebenklage in Regensburg, Jochen Horn, habe wegen dieses Vorfalles Ermittlungen geführt. Neben weiteren Zeugen wurde auch der Tankstellenpächter polizeilich befragt. Dies bestätigten weder Polizei in Bad Pyrmont noch die Staatsanwaltschaft in Hannover dem Nordbayerischen Kurier, trotz mehrmaliger konkreter Nachfragen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg hatte dem Kurier im Januar allerdings bestätigt, dass eine Frau sich gemeldet habe. Allerdings hat sie offenbar nicht oder nicht nicht förmlich Anzeige erstattet. Das erklärt auch, weswegen sie nicht als Zeugin in dem Prozess geladen ist. Nach Informationen des Kuriers wollte die Frau nichts mit der Polizei zu tun haben. Außerdem habe sie Angst vor den Unterstützern von Mollath. Sie fürchte in Bedrängnis zu geraten, wenn bekannt werde, dass sie sich an die Staatsanwaltschaft gewendet habe.

Jochen Horn, der Anwalt der Nebenklage, will jetzt die Akten aus Hannover in das Regensburger Verfahren einbeziehen lassen. Einen entsprechenden Antrag stellte er am Montag, dem sechsten Tag von Mollaths Wiederaufnahme-Verfahren. „Hierdurch wird sich feststellen lassen, dass der Angeklagte nach wie vor nicht in der Lage ist, Konflikte angemessen verbal auszutragen, sondern seinen Affekten ohne inneren Widerstand rücksichtslos und hemmungslos nachgibt“, heißt es in der Begründung Horns.

Horn verweist auf ein „Verhaltensmuster“, das er bei dem Angeklagten erkannt haben will. Auch Die Schwägerin Mollaths hatte im Prozess darüber berichtet, dass der Angeklagter einem Vorfall äußerst „aufgewühlt“ gewirkt habe, die „Fäuste geballt“ habe, sodass seine Handknöchel „schneeweiß“ ausgesehen hätte. Mollaths Ex-Frau habe völlig verängstigt daneben gestanden, ihre Kleidung sei zerrissen gewesen. Nur wenige Stunden später habe sie den Angeklagten nochmals gesehen. Er sei ein völlig anderer Mensch gewesen. Die Ex-Frau habe völlig ohne Probleme ihre Sachen aus dem Haus holen können. Horn: „Dieses Verhaltensmuster wird  auch durch noch anstehende Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung bestätigt werden.“

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-verdacht-auf-ne...

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psychofan schrieb:

 

Es steht aber nicht das ganze Leben des Herrn Mollath zur Anklage. Wenn Herr Horn, Herr Lapp oder sonstwer wollen, dass angebliche weitere Verfehlungen des Herrn Mollath angeklagt und verhandelt und abgeurteilt werden, dann sollen sie sich bei der Staatsanwaltschaft um eine neue Anklage bemühen. Bis dahin - Maul halten!

Jedenfalls würde es jegliches Vertrauen in die Regenburger Justiz zerstören, wenn diese tatsächlich eine diesbezügliche "anstehende Beweiserhebung" in diesem Verfahren zulassen würde, die viel bedeutsamere Beweiserhebung im Zusammmenhang mit der HVB aber ablehnt.

 

 

Das Gericht wird eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob es die von Petra Maske erhobenen Vorwürfe für glaubhafter oder weniger glaubhaft hält als Molltahs Zurückweisung dieser Vorwürfe.   Formallogisch betrachtet  spielen dabi zwei Punkte eine Rolle:

 

1. Wie glaubwürdig ist Petra Mollath im Kontext?  Dabei spielt es u.a. eine Rolle, wie glaubwürdig sie generell ist, d.h., ob sie schnell zur Lüge bereit ist, aber natürlich auch, welche Gründe es dafür gibt bzw. damals gab, die sie zu einer Lüge getrieben haben könnten - und da kommt dem von Ihnen genannten HVB-Skandal natürlich eine wichtige Rolle zu.

 

2. Wie wahrscheinlich ist es, dass Mollath sich so verhalten haben könnte, wie es ihm vorgeworfen wird? Und an der Stelle ist natürlich die Frage von Bedeutung, ob er sich zu irgendwelchen Zeitpunkten so verhalten hat, dass man sagen könnte: "Jawohl, es passt zu ihm." Sollte der angebliche Vorfall  Entsprechendes hergeben, dann wäre es durchaus OK, wenn die Richter sich im laufenden Verfahren damit befassten. Ich gehe aber davon aus, das es dem Mollath im Leben nicht passiert wäre, zu viel Öl nachzufüllen, und dass der Fall nicht schon damals an die größte Glocke aller Zeiten gehängt wurde, spricht auch dafür, dass in Wahrheit kein Fleisch dran ist.

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Gast schrieb:

 

Das Gericht wird eine Entscheidung darüber treffen müssen, ob es die von Petra Maske erhobenen Vorwürfe für glaubhafter oder weniger glaubhaft hält als Molltahs Zurückweisung dieser Vorwürfe.   Formallogisch betrachtet  spielen dabi zwei Punkte eine Rolle:

 

1. Wie glaubwürdig ist Petra Mollath im Kontext?  Dabei spielt es u.a. eine Rolle, wie glaubwürdig sie generell ist, d.h., ob sie schnell zur Lüge bereit ist, aber natürlich auch, welche Gründe es dafür gibt bzw. damals gab, die sie zu einer Lüge getrieben haben könnten - und da kommt dem von Ihnen genannten HVB-Skandal natürlich eine wichtige Rolle zu.

 

2. Wie wahrscheinlich ist es, dass Mollath sich so verhalten haben könnte, wie es ihm vorgeworfen wird? Und an der Stelle ist natürlich die Frage von Bedeutung, ob er sich zu irgendwelchen Zeitpunkten so verhalten hat, dass man sagen könnte: "Jawohl, es passt zu ihm." Sollte der angebliche Vorfall  Entsprechendes hergeben, dann wäre es durchaus OK, wenn die Richter sich im laufenden Verfahren damit befassten. Ich gehe aber davon aus, das es dem Mollath im Leben nicht passiert wäre, zu viel Öl nachzufüllen, und dass der Fall nicht schon damals an die größte Glocke aller Zeiten gehängt wurde, spricht auch dafür, dass in Wahrheit kein Fleisch dran ist.

 

Da muss ich Ihnen doch entschieden widersprechen. Der Begriff "Glaubwürdigkeit einer Person" spielt in der heutigen Psychologie und insbesondere Aussagepsychologie nur noch eine ganz untergeordnete Rolle. Jeder Mensch lügt, täglich, mal mehr mal weniger. Eine angesehene Person des öffentlichen Lebens wurde vielleicht früher vor Gericht als "glaubwürdiger" angesehen als der Obdachlose von der Straße. Aber den Begriff "Glaubwürdigkeit" hat man schon vor Jahrzehnten weitgehend aufgegeben. Es geht heute um die "Glaubhaftigkeit" einer ganz konkreten Aussage, und da spielt der Charakter eines Menschen, das sonstige Verhalten nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Allerdings ist natürlich die Aussage eines Zeugen weniger glaubhaft, wenn er genug Phantasie hat, Geschichten zu erfinden, und dies auch tut und in der Vergangenheit auch getan hat, um anderen Menschen zu schaden (z.B. vor Gericht).

Die Prüfung, ob Herr Mollath sich im Jahre 2013 so verhalten hat, dass man sagen könnte: "jawohl, das passt zu ihm. Jemand, der sich im Jahre 2013 mit einer Mitfahrerin massiv streitet, der hat wahrscheinlich auch ein Jahrzehnt zuvor seine Frau verprügelt" - eine solche Prüfung ist allerdings eher mittelalterliche Inquisition und hat nicht mal etwas mit einer Glaubwürdigkeitsprüfung zu tun, geschweige denn mit der Prüfung, ob die Angaben Mollaths glaubhaft sind.

Und zur Erinnerung: in erster Linie geht es darum, ob die Aussage der Frau Ex-Mollath glaubhaft ist, nicht die von Herrn Mollath. Eine Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussage des Angeklagten ist eher ungewöhnlich, da der Angeklagte ohnehin keine Aussage machen muss und außerdem das Recht hat, sich vor Gericht mit allen Mitteln zu entlasten (also auch das Recht hat, zu lügen).

Frau Ex-Mollath macht aber gar keine Aussage vor Gericht, so dass es sehr schwer fällt, überhaupt ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen. Statt dessen versucht sie aber als Nebenklägerin, jetzt den aktuellen Lebenswandel von Herrn Mollath (ein Jahrzehnt nach der angeblichen Tat!) zum Gegenstand der Verhandlung zu machen und damit ihre eigene Glaubhaftigkeit zu untermauern. Ein solches Vorgehen ist einfach lächerlich und der Justiz unwürdig, falls die Justiz dieses Spiel mitspielt.

Wenn also in Zukunft jemand aus meiner Verwandtschaft mich beschuldigt, ihn vor 10 Jahren schwer misshandelt zu haben, dann aber die Aussage vor Gericht verweigert und statt dessen meinen aktuellen Lebenswandel als Beweis heranzieht, um meine Verurteilung zu erreichen, dann muss ich fürchten, dass solche Dinge vor Gericht zur Sprache kommen? Ja bin ich denn immer ein Heiliger? Natürlich schreie ich auch mal jemand an, wenn ich im Streit bin. Und dann muss ich fürchten, dass solche substanzlosen lächerlichen Dinge als Ersatzbeweis vor Gericht herangezogen werden, wenn die feine Verwandtschaft sich ziert, mir vor Gericht in die Augen zu sehen und die Lügengeschichten dort zu wiederholen?

Schlimm, was sich in Regensburg abspielt. Schlimm, was sich im Spiegel bei Frau Lakotta abspielt und im Nordbayerischen Kurier bei Herrn Lapp.

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Könnte die Richterin nicht auch Lapp als Zeugen vernehmen und z.B. fragen, warum er diesen Humbug genau heute veröffentlicht und nicht, als es einigermaßen aktuell war? Als "Reporter" kann man Lapp auch kaum noch einstufen, sondern als PR-Beauftragten der Frau 3M.

 

Ob sich beim Nordbayrischen Kurier wirklich niemand überlegt, ob so ein Propagandist wie Lapp nicht langfristig doch zu viel Schaden anrichtet?

 

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Franzerl schrieb:

Könnte die Richterin nicht auch Lapp als Zeugen vernehmen und z.B. fragen, warum er diesen Humbug genau heute veröffentlicht und nicht, als es einigermaßen aktuell war? Als "Reporter" kann man Lapp auch kaum noch einstufen, sondern als PR-Beauftragten der Frau 3M.

 

Ob sich beim Nordbayrischen Kurier wirklich niemand überlegt, ob so ein Propagandist wie Lapp nicht langfristig doch zu viel Schaden anrichtet?

 

 

Aus: "Wie der Herr, so das Gescherr"

 

folgt:

 

"Wie das Gescherr, so der Herr!"

 

Gehen sie davon aus, dass es neben der Auflagenhöhe einer zeitung noch eine zweite Größe gibt, die den wirtschaftlichen Erfolg bestimmt: Die Werbeeinnahmen. Und tatsächlich haben die Werbekunden einen ungeheuren Einfluss, können jede Zeitung, Zeitschrift und jedes Magazin binnen weniger Monate in den Konkurs treiben. Das Großkapital regiert nicht nur die Politiker, sondern auch die Medien.

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@indubio

Allerdings muss sich der Richter fragen lassen, ob es verhältnismässig ist, 2004 jemanden 6 Wochen in die Psychiatrie einweisen zu lassen, weil er 2001 seine Frau geschlagen haben soll, 2002 im Zuge von Ehestreitigkeiten seine Frau eine Std der Freiheit beraubt haben, einen Brief gestohlen haben soll.

Ansonsten lag ja nichts gegen Mollath vor.

 

 

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Psychofan, für Sie ist es klar:  Mollath ist unschuldig, alle Vorwürfe sind erstunken und erlogen.

 

Mit dieser Haltung darf das Gericht aber nicht an den Fall herangehen, sonst müssten die Richter, Seriösität angenommen, sich für befangen erklären.

 

Ich kritisiere es auch, dass Petra Maske von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, das im konkreten Falle seinen Sinn darin hat, dass man es niemandem zumuten will, den aktuellen /ehemaligen Ehepartner zu belasten, während Petra Maske andererseits dafür verantwortlich ist, dass er 7 Jahre eingesperrt war und nun ihr Bestes gibt, um einen solchen Zustand wieder herbeizuführen.

 

All das bedeutet aber für sich betrachtet noch gar nichts, wenn man ehrlich ist: Genau so könnte es eben auch sein, wenn Mollath sie wirklich geschlagen haben sollte.

 

Auch, dass es Widersprüche in ihren aussagen gab, heißt nicht, dass sie sich alles aus den Fingern gesaugt haben muss, schließlich gibt es ja auch Übertreibungen als Erklärungsmöglichkeit.

 

Was schlagen sie denn vor? Soll das Gericht einfach sagen: "Dass dieses ver* Mi* Stück Petra M* eine verdammte Lügnerin ist, wissen wir auch so! Da brauchen wir gar nichts mehr zu explorieren und zu analysieren!"

 

Oder was schlagen Sie vor, Psychofan?

 

Ich bin übrigens bestürzt darüber,  wie schnell man hier Beifall ernten kann, wenn man die Logik über den Haufren wirft, solange man dabei nur den Heiligenschein über Mollath hält. Diese Haltung ist wirklich um gar nichts besser als das Handeln von Brixner und Dr. Leipziger.

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Gast schrieb:

Psychofan, für Sie ist es klar:  Mollath ist unschuldig, alle Vorwürfe sind erstunken und erlogen.

Mit dieser Haltung darf das Gericht aber nicht an den Fall herangehen, sonst müssten die Richter, Seriösität angenommen, sich für befangen erklären.

Sie schätzen meine Meinung falsch ein. Ich habe tatsächlich keinerlei Ahnung, ob Mollath schuldig oder unschuldig im Sinne der Anklage ist. Mag sein, dass die Vorwürfe erlogen sind, mag sein, dass er wirklich geprügelt hat.

Für mich ist aber klar: es ist eine Konstellation Aussage gegen Aussage. In dieser Konstellation sind sehr strenge Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Aussage der einzigen Opferzeugin zu stellen. Und das Verfahren muss streng rechtstaatlich verlaufen.

Beide Anforderungen waren im Verfahrensgang bis zur Wiederaufnahme nicht erfüllt.

 

Gast schrieb:

Ich kritisiere es auch, dass Petra Maske von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, das im konkreten Falle seinen Sinn darin hat, dass man es niemandem zumuten will, den aktuellen /ehemaligen Ehepartner zu belasten, während Petra Maske andererseits dafür verantwortlich ist, dass er 7 Jahre eingesperrt war und nun ihr Bestes gibt, um einen solchen Zustand wieder herbeizuführen.

richtig, Zustimmung.

 

Gast schrieb:

All das bedeutet aber für sich betrachtet noch gar nichts, wenn man ehrlich ist: Genau so könnte es eben auch sein, wenn Mollath sie wirklich geschlagen haben sollte.

Da bin ich völlig anderer Meinung.

Zunächst einmal bedeutet es: die fehlende Bereitschaft, vor Gericht auszusagen, bedeutet, dass der einzige wirkliche Belastungszeuge für die Misshandlung weggefallen ist. Es ist eben (auch laut BGH) nicht möglich, die Aussage der Opferzeugin als glaubhafter einzustufen als die Aussage des bestreitenden Angeklagten, wenn die Opferzeugin gar nicht mehr bereit ist, sich der Konfrontation und den Fragen im Gericht zu stellen. Das Gericht darf sein Urteil nur aus dem "Inbegriff der Hauptverhandlung" fällen, und da gibt es jetzt eben nur einige sehr schwache Indizien, wie die völlig konfuse Attestierung von ein paar blauen Flecken (aber jedenfalls keinen medizinischen Nachweis von Würgemalen).

Wenn Mollath sie wirklich geschlagen hätte, so kann ich nicht den geringsten Grund dafür erkennen, warum eine Zeugin jetzt die Aussage verweigern sollte. Wir erinnern uns: Frau Ex-Mollath hat ja ganz offensichtlich keine Gewissensbisse oder Mitleid mit Mollath. Sie will ihn verurteilt sehen, sie ist Nebenklägerin. Der einzige logische Grund, warum sie auf ihr Aussageverweigerungsrecht pocht, ist die Gefahr, sich bei einer kritischen Befragung durch Gericht und Verteidigung in Widersprüche verwickeln zu können.

Nun ja, diesen logischen Grund darf man ihr offiziell natürlich nicht unterstellen. Allerdings kann man ihre jetzige Nicht-Aussage ohnehin nicht als "glaubhaft" ansehen und der indirekten Einführung ihrer früheren Aussage durch Dritte kommt eben nur ein sehr, sehr geringer Beweiswert zu.

 

 

Gast schrieb:

Auch, dass es Widersprüche in ihren aussagen gab, heißt nicht, dass sie sich alles aus den Fingern gesaugt haben muss, schließlich gibt es ja auch Übertreibungen als Erklärungsmöglichkeit.

Was schlagen sie denn vor? Soll das Gericht einfach sagen: "Dass dieses ver* Mi* Stück Petra M* eine verdammte Lügnerin ist, wissen wir auch so! Da brauchen wir gar nichts mehr zu explorieren und zu analysieren!"

Oder was schlagen Sie vor, Psychofan?

 

Bei einer Anklage, bei der es weder Beweise oder Zeugen für Reifenstecherei gibt und jetzt auch keine einzige Zeugin mehr für die Situation, bei der früher einmal Ausage gegen Aussage stand, sollte man eigentlich das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft schleunigst einstellen. Aber das will Mollath sicher nicht. Wäre es aber nicht gerade der Fall Mollath, würde genau das jetzt jedes Gericht tun.

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Hinzukommt, dass laut reden und auch schreien keinen Straftatbestand darstellen, soweit mir bekannt, ansonsten müssten spätestens aus den bayrischen Bierzelten (nicht nur zu Wahlkampfzeiten) die Leute reihenweise wegverhaftet werden.

Oder gestern nacht, als sich ganz Deutschland mehr als laut über den WM-Titel gefreut hat.

 

Witzigerweise wird mit dieser Posse aber sogar, sollte es sich irgendwie so oder ähnlich abgespielt haben, das Gegenteil dessen bestätigt, was Herr Horn (und gewisse, marionettenartig wirkende, Presse-Organe) da belegen wollen, nämlich dass GM nach wie vor nicht in der Lage sei, Konflikte verbal zu lösen.

 

Denn dass es seitens GM in der nun lancierten Situation irgendwie auch nur zu Handgreiflichkeiten, geschweigeden körperverletzenden Handlungen gekommen sei, traut sich ja noch nicht mal Herr Lapp zu behaupten.

 

Auch wenn es erstmal so aussieht, als würde hier Mollath geschadet, so erweist sich das alles bei genauerem Hinsehen als  herausragende Strategie (ihrer eigenen Leute!!!), jegliche mögliche Restglaubwürdigkeit von PM wirklich nachdrücklich zu zerstören.

 

Denn dass Herr Lapp es innerhalb der kurzen Zeit geschafft haben soll, einen derartig umfangreichen, angeblich auf monatelanger Recherche beruhenden Artikel aus dem Hut zu zaubern (sein Artikel erschien ja heute praktisch zeitgleich mit der Horn Erklärung und das, obwohl Lapp ja vermutlich zu der Zeit im Gerichtssaal saß, Frau Lakotto brauchte ja wenigstens noch knapp ne Stunde, um diesen dann abgekupfert im Spiegel online zu stellen) ist schlichtweg ausgeschlossen.

Ein derartig perfektes Timing bedarf perfekter Absprachen.

 

Unabhängig davon macht eben dieses Beispiel wirklich bedrückend klar, in welch einer entwürdigenden Gesamtsituation sich GM (auch) seit seiner Entlassung befindet. Er ist praktisch komplett der Möglichkeit beraubt, sich einfach "nur zu verhalten", denn welch massives Interesse daran besteht, aus einem Kontakt zu ihm in irgendeiner sensationsheischenden Art und Weise Profit zu schlagen, wurde hier einmal mehr vorexerziert.

Ein psychisch weniger stabiler Mensch als er wäre vermutlich schon längst verrückt geworden.

 

 

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Eine Unterbringung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO verbietet sich auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend ausnahmslos und immer, wenn der Beschuldigte eine freiwillige Mitwirkung verweigert, sondern eben nur unter den in dem Beschluss genannten weiteren Voraussetzungen. Dabei muss wohl dem anordnenden Gericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zugebilligt werden, ob im konkreten Fall ein Erkenntnisgewinn ohne freiwillige Mitwirkung auszuschließen ist und ´wohl auch, ob die Verweigerung der Mitwirkung tatsächlich ernsthaft und endgültig ist. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft. Welche Gesichtspunkte der Strafrichter damals konkret erkennen konnte, erkannt hat und wie gegeneinander abgewogen hat, weiß wohl niemand.

Es scheint mir daher vermessen, wenn hier teilweise wie selbstverständlich (bei einer sehr lückenhaften Erkenntnisgrundlage) von einer (fahrlässigen) Freiheitsberaubung durch „Richter E.“ ausgegangen wird.

Auch insoweit sollte der kluge Außenstehende wohl etwas mehr Zurückhaltung üben. Eine Tugend, die im Internet offensichtlich in Vergessenheit zu geraten scheint.

Es ist daher richtig und wichtig, auf die Grenzen dieser Art der Unterbringung hinzuweisen. Aber den ersten Stein sollte nur werfen, wer sich sehr sicher ist.

[Ganz am Rande: Man mag sich den Wortlaut des § 81 Abs. 1 StPO, der seit dieser Entscheidung nicht korrigiert wurde, zunächst einmal durchlesen.]

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indubio schrieb:

Eine Unterbringung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO verbietet sich auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend ausnahmslos und immer, wenn der Beschuldigte eine freiwillige Mitwirkung verweigert, sondern eben nur unter den in dem Beschluss genannten weiteren Voraussetzungen. Dabei muss wohl dem anordnenden Gericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zugebilligt werden, ob im konkreten Fall ein Erkenntnisgewinn ohne freiwillige Mitwirkung auszuschließen ist und ´wohl auch, ob die Verweigerung der Mitwirkung tatsächlich ernsthaft und endgültig ist. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft. Welche Gesichtspunkte der Strafrichter damals konkret erkennen konnte, erkannt hat und wie gegeneinander abgewogen hat, weiß wohl niemand.

Es scheint mir daher vermessen, wenn hier teilweise wie selbstverständlich (bei einer sehr lückenhaften Erkenntnisgrundlage) von einer (fahrlässigen) Freiheitsberaubung durch „Richter E.“ ausgegangen wird.

Auch insoweit sollte der kluge Außenstehende wohl etwas mehr Zurückhaltung üben. Eine Tugend, die im Internet offensichtlich in Vergessenheit zu geraten scheint.

Es ist daher richtig und wichtig, auf die Grenzen dieser Art der Unterbringung hinzuweisen. Aber den ersten Stein sollte nur werfen, wer sich sehr sicher ist.

[Ganz am Rande: Man mag sich den Wortlaut des § 81 Abs. 1 StPO, der seit dieser Entscheidung nicht korrigiert wurde, zunächst einmal durchlesen.]

"wohl auch, ob die Verweigerung der Mitwirkung tatsächlich ernsthaft und endgültig ist"   - muhaha, damit öffnen Sie der Willkür Tür und Tor. Man kann also doch einweisen, weil man die Hoffnung haben kann, dass die Verweigerung nicht ernsthaft und nicht endgültig ist?

Außerdem: es muss zwingend ein Konzept vorgelegt werden, was man sich von einer Einweisung verspricht, wenn der Proband einerseits nicht mitwirken will und andererseits eine Totalbeobachtung verboten ist. Man kann natürlich sagen, man möchte den Probanden beim Kaffeekochen beobachten und daraus kann man dann wissenschafltiche Schlüsse ziehen. Wenn doch nicht, dann notfalls eben aus dem Kaffeesatz...

Ok, und ich werfe den ersten Stein. Gebt ihn mir. Ich bin mir absolut sicher.

 

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indubio schrieb:

Eine Unterbringung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO verbietet sich auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend ausnahmslos und immer, wenn der Beschuldigte eine freiwillige Mitwirkung verweigert, sondern eben nur unter den in dem Beschluss genannten weiteren Voraussetzungen. Dabei muss wohl dem anordnenden Gericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zugebilligt werden, ob im konkreten Fall ein Erkenntnisgewinn ohne freiwillige Mitwirkung auszuschließen ist und ´wohl auch, ob die Verweigerung der Mitwirkung tatsächlich ernsthaft und endgültig ist. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft. Welche Gesichtspunkte der Strafrichter damals konkret erkennen konnte, erkannt hat und wie gegeneinander abgewogen hat, weiß wohl niemand.

Es scheint mir daher vermessen, wenn hier teilweise wie selbstverständlich (bei einer sehr lückenhaften Erkenntnisgrundlage) von einer (fahrlässigen) Freiheitsberaubung durch „Richter E.“ ausgegangen wird.

Auch insoweit sollte der kluge Außenstehende wohl etwas mehr Zurückhaltung üben. Eine Tugend, die im Internet offensichtlich in Vergessenheit zu geraten scheint.

Es ist daher richtig und wichtig, auf die Grenzen dieser Art der Unterbringung hinzuweisen. Aber den ersten Stein sollte nur werfen, wer sich sehr sicher ist.

Dr. Strate wäre kaum bis zum Klageerzwingungsverfahren gegangen, wenn er sich nicht "zumindest" sicher gewesen wäre, dass mindestens ein fahrlässiges Handeln vorlag. Aber man kann selbstverständlich Herrn Dr. Strate - ohne gross zu überlegen - auch unter den beliebten Internet-Mob einordnen.

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Gast schrieb:

Zeugin: „Ich habe Mollath in die Eier getreten“

Das Bild vom friedlichen Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte. Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg.

 

Das wird auch übrig bleiben, wenn der ganze Rummel vorbei ist.  Ich erlaube mir schon einmal Prof. Nedopils Gutachten vorweg zu nehmen; es werden vermutlich dutzende Seiten, die sich aber wie folgt werden zusammenfassen lassen: Hr. M. war krank, ist krank und wird ohne Behandlung vermutlich auch krank bleiben. Für eine zwangsweise Unterbringung lagen und liegen die Vorraussetzungen jedoch nicht vor."

Und da alle seine Krankheit bemerkt haben, die näher mit ihm zu tun hatten, kam es stillschweigend zu dem verhängnisvollen Verfahrensverlauf.

Ich warte immer noch auf Freunde/Bekannte/Verwandte, die direkt mit ihm zu tun hatten und die ihn als umgänglichen Zeitgenossen beschreiben. Da ist niemand zu sehen ... vermutlich weil es sie nicht gibt. Schlicht und ergreifend hat da ein (evtl. krankheitsbedingt) unbeschreiblicher Unsympath und Frauenschläger mehr bekommen als er verdient hat. Vielleicht irre ich mich auch und Hr. Dr. Strate zaubert da noch ein paar Leute aus dem Hut, die den Leumund des Herrn M. wieder aufpolieren. Der Telefonjoker Braun war ja schonmal eine Niete. Vom Publikumsjoker würde ich die Finger lassen, da hat die SZ zu viele Nebelkerzen gezündet.

 

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Bitte nicht vergessen: Hier in Regensburg wird derzeit die Verhandlung von damals WIEDERHOLT! Diesmal nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Mit wem sich Mollath am 31.12.2013 worum gestrittenn hat, ist hierfür - völlig ohne jeden Belang.

 

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#16 indubio
"Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft. Welche Gesichtspunkte der Strafrichter damals konkret erkennen konnte, erkannt hat und wie gegeneinander abgewogen hat, weiß wohl niemand."

Tolle Ausrede. Warum weiß wohl niemand, welche Gesichtspunkte der Strafrichter damals konkret erkennen konnte? Hatte er keine oder waren es nur die roten Gesichtsflecken seines Hochmutes im Toilettenspiegel oder hatte er sie nur nicht pflichtgemäß dokumentiert?
Aber warum spekulieren? Ein in Rechtswissenschaften geschulter Richter, der Entscheidungen trifft, die niemand nachvollziehen kann und rechtswissenschaftlich geschulte Beobachter, die das für normal halten, sollten sich dann auch klar zur vollständigen Unwissenschaftlichkeit ihres Gewerbes bekennen.

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@ Gast #28

Ich halte nichts davon, über das Gutachten zu spekulieren. Erst einmal ist nicht sicher, ob es überhaupt erstellt wird und selbst wenn Ihre Prophezeiung bestätigt würde: an welche "Behandlung" denken Sie?

Noch wichtiger: Es geht nicht um Mollaths Ruf, sondern darum, ihm die vorgeworfenen Taten nachzuweisen. Es gibt viele Menschen, die aus welchen Gründen auch immer sehr zurückgezogen leben, ohne dass sie sich vor Gericht verantworten müssten. Dennoch sind Mollaths persönliche Verhältnisse nicht ganz irrelevant: erstens, weil der soziale Rückzug Intrigen begünstigt, zweitens, weil es niemanden gab, auf dessen Rat Mollath gehört hätte.

 

 

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"Regensburg - Wegen des Vorfalls, bei dem Gustl Mollath am Silvesterabend 2013 eine Frau geängstigt haben soll, ist bei der Staatsanwaltschaft in Hannover kein Ermittlungsverfahren anhängig, auch nicht bei der Polizei in Bad Pyrmont. Das gab die Vorsitzende Richterin Elke Escher bekannt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-keine-ermittlungen-wegen-vorfall-am-silvesterabend-2013-a-981072.html 

 

Also nur ins Verfahren eingebracht, um eine Gefährlichkeit Mollaths zu behaupten.

Wobei man da natürlich fragen muß, wie die Nebenklage in Bayern, wie Otto Lapp von diesem aufgebauschten Vorfall aus Bad Pyrmont erfahren hat.....

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Ergänzung zu #30: Es ist schade, dass die Zeugenaussage der 57-Jährigen offenbar nur schemenhaft von den Medien berichtet wird. Ich verstehe es auch nicht, warum Strate nicht näher nachfragte, warum man nicht erfährt, wie Mollath dazu Stellung genommen habe....

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 "Anschuldigungen gegen Mollath „zerplatzen wie eine Luftblase“ [...]"Sachverständiger zerlegt die Ermittlungsakte" [...]Der Sachverständige fragt, ob sich der Polizeioberkommissar denn wenigstens in diesem konkreten Fall die beschädigten Reifen angesehen habe. Stefan G. verneint das. „Kann es sein, dass es da zu überhaupt keinem Schaden gekommen ist?“, fragt Rauscher schließlich. G. meint, dazu könne er heute nichts mehr sagen."

http://www.regensburg-digital.de/anschuldigungen-gegen-mollath-zerplatzen-wie-eine-luftblase/15072014/

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Gast schrieb:

 

Zeugin: „Ich habe Mollath in die Eier getreten“

Das Bild vom friedlichen Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte. Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg.

 

Für andere als Sie könnte das Bild der friedfertigen und wahrheitsliebenden Frau Kratzer bekommen.

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Ich glaube mich erinnern zu können, dass im Zusammenhang mit dem HVB-Revisionsbericht die Rede davon war, dass P3M ihr vorgeworfene Sachverhalte meist erst dann zugegeben hat, wenn es unausweislich war, bzw. nachweisbar war. - Interessierte Bürger können ja noch einmal nachschauen. - Es ging damals um die Kommentare der Revisoren zum Ablauf der Untersuchung gegen die Angestellten.

Also, so viel zu einer doch eher hartgesottenen Exfrau, die auch nicht immer auf Anhieb alles glaubhaft gemacht hat.

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Paukenschlag nach der Pause: Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Johannes Rauwald legt sein Mandat nieder. Kurz nach der Pause kam es zum Streit zwischen Mandanten und Verteidiger, die Herren gingen anschließend getrennte Wege. Dann, kurz nach 14 Uhr, erklärte Strate völlig überraschend, sein Mandant habe kein Vertrauen mehr in seine Verteidigung.
Das sei die völlige Freiheit Mollaths. Mollath könne in dieser "belastenden Situation", nicht zwischen Freund und Feind "unterscheiden". Mollath hatte am Vormittag das Gericht und die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert, Strate betonte nun, dass er in mehr als 35 Berufsjahren kein Gericht erlebt habe, dass so sehr um Aufklärung bemüht ist wie dieses. "Hier ist sehr rechtsstaatlich verfahren worden."

Mollath erklärte dazu, er sei völlig überrascht davon und "am Boden zerstört". "Ich hätte mir gewünscht, das Verfahren ordentlich zu Ende zu bringen." Er habe nach wie vor Vertrauen in Herrn Strate, er sehe kein "nennenswertes Fehlverhalten".

Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl beantragte, Starte und Rauwald als Pflichtverteidiger zu bestellen. Laut Mollaths Erklärung gebe es keine Gründe dafür, die Verteidiger völlig aus dem Prozess zu entlassen. Ob es dazu kommt, muss das Gericht entscheiden. Die Verhandlung ist unterbrochen, in wenigen Minuten geht es weiter.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

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Ergänzung: Ich habe seit ein paar Monaten den Eindruck, dem Mollath seien die Dinge zu Kopf gestiegen, und da Strate zweifellos ein lupenreines Alpha-Männchen ist, musste es zwischen den beiden früher oder später krachen.

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Mollath könne in dieser "belastenden Situation", nicht zwischen Freund und Feind "unterscheiden"

Das Stockholm Syndrom kommt häufiger als man denkt.

Das wäre ein Hinweis, dass Herr Mollath möglicherweise doch unter psychischen Problemen leidet.

 

Schlauer Schachzug : Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl beantragte, Strate und Rauwald als Pflichtverteidiger zu bestellen.

 

 

 

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Gast schrieb:

Mollath könne in dieser "belastenden Situation", nicht zwischen Freund und Feind "unterscheiden"

Das Stockholm Syndrom kommt häufiger als man denkt.

Das wäre ein Hinweis, dass Herr Mollath möglicherweise doch unter psychischen Problemen leidet.

 

M.E. leiden eher diejenigen unter psychischen Problemen, die anderen einreden wollen, Verschwörungen seien etwas Irreales, etwas, was es aufgrund von Naturgesetzen gar nicht geben könne.

"Freund und Feind" ist jedenfalls zu kurz gegriffen: Offensichtlich ist Moillath davon überzeugt, dass Strate ein Verfahren will, in dem Mollath möglichst rein gewaschen wird. Aber darüber hinaus will Mollath vermutlich mehr als Strate, beispielsweise ist anzunehmen, dasss Mollath in dem Verfahren auch den ganzen Geldschiebe-Skandal aufdecken will.  Vielleicht würde Strate das auch gern tun - weiß aber, dass es nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens ist und auch nicht dazu gemacht werden kann, dass er sich nur fruchtlose Kämpfe mit dem Gericht ans Bein binden würde, wenn er das versuchte, und damit sogar sein realistisches Prozessziel, nämlich den Mollath möglichst reinzuwaschen, durch ungünstigen Umgang mit dem Gericht gefährdete.

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Sachverständiger sieht keine Beweise für Reifenstechereien (SPON)

Das Problem: Es ist kein Reifen mehr da, an dem Rauscher zum Beispiel einen Stichkanal hätte untersuchen können. Es gibt nicht mal Fotos von den Schäden. Der Ermittlungsleiter der Polizei hatte vor Gericht angegeben, alle Reifen seien auf gleiche Weise beschädigt worden: Durch einen Einstich an der Flanke, so klein, dass die Luft erst nach und nach entwich. Gesehen hatte der Polizist die Reifen aber selbst nicht. Auch ein Tatwerkzeug hat man bei Mollath nicht gefunden.

Und auf solchen Gerüchten basieren Gerichtsurteile und "Gutachten" zur Gefährlichkeit von Personen? Sollte sich noch einmal ein bayrischer Justizminister über ein mangelhaftes Justizsystem in anderen Staaten beschweren wollen, würde er ganz, ganz schlecht aussehen.

Mein Name schrieb:

Sachverständiger sieht keine Beweise für Reifenstechereien (SPON)

Das Problem: Es ist kein Reifen mehr da, an dem Rauscher zum Beispiel einen Stichkanal hätte untersuchen können. Es gibt nicht mal Fotos von den Schäden. Der Ermittlungsleiter der Polizei hatte vor Gericht angegeben, alle Reifen seien auf gleiche Weise beschädigt worden: Durch einen Einstich an der Flanke, so klein, dass die Luft erst nach und nach entwich. Gesehen hatte der Polizist die Reifen aber selbst nicht. Auch ein Tatwerkzeug hat man bei Mollath nicht gefunden.

Und auf solchen Gerüchten basieren Gerichtsurteile und "Gutachten" zur Gefährlichkeit von Personen? Sollte sich noch einmal ein bayrischer Justizminister über ein mangelhaftes Justizsystem in anderen Staaten beschweren wollen, würde er ganz, ganz schlecht aussehen.

 

Ist es noch vorstellbar, dass Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Polizei, sie alle müssen wissen, welche Anforderungen an Beweismittel und Beweise zu stellen sind, versehentlich zum Nachteil Mollaths vorgegangen sind?

 

Vor allem, da die Beweislage betreffend die Körperverletzungen ja keine wesentlich bessere war, wobei man ebenfalls ganz bedenkenlos an allen Mängeln vorbeigesehen hatte?

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"ThorstenV sagte am 23.7.2014 um 16:37 :

Als Antwort auf Klabund:


Mollath ist immer noch der Meinung, jetzt komme alles auf den Tisch und es werde alles noch einmal von Anfang aufgerollt inklusive Schwarzgeldvorwürfe etc.. Daran hat natürlich keiner außer ihm ein Interesse. Deswegen braucht es dazu auch keine Annahme einer Verschwörung. Wer auf absolute Genauigkeit bis ins letzte Detail pocht, der macht sich automatisch viele Feinde, weil er eben vielen lästig ist. Niemand geht absolut genau nach Recht und Gesetz vor, am allerwenigsten die Justiz. Da werden links und rechts Abkürzungen genommen, wie es nur geht, nur eingestanden wird das nicht gerne."

aus http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/23/anwaelte-wider-willen

Ich halte das für sehr wahrscheinlich. Mollath muss sich ewige Prozesstage antun, an denen nach Jahren der Unterbringung erneut Detail für Detail unbewiesene und teilweise irrationale Vorwürfe gegen ihn ausgebreitet werden. Gleichzeitig sind die Verstrickungen der Schwarzgeldszene tabu, die Verantwortlichen sind sich als Zeugen keiner Fehlhandlung bewusst oder können sich nicht mehr erinnern und gehen mit ein paar Schweißperlen auf der Stirn wieder zurück in ihr trautes Heim. Lebenslang abgesichert, lebenslang gefangen in der Rolle des belehrenden Despoten für die Alltagsprobleme des kleinen Mannes. Gäbe man diesem Personal einen Rohrstock und Grundkenntnisse in Mathematik und Naturwissenschaften an die Hand, könnten sie augenblicklich als Dorflehrer der 1. Hälfte des 19 Jh. fungieren und das Bildungssystem wieder auf traditionelle Werte zurückführen. Aber da verdient man als Richter heute wohl doch etwas leichter und mehr. Strate weiß vermutlich, was mit solchem Personal geht und was nicht. Mollath will natürlich mehr Aufklärung. Dass Mollath mit diesem Zirkus nicht klarkommt, ist normal. Alles Andere wäre unnormal. Ich hoffe, die Beiden wollen und finden einen akzeptablen Mittelweg. 

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