Tag sieben - Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.07.2014

Der gestrige Tag hatte – weit verbreitet – unter den Zuhörern und in der allgemeinen Öffentlichkeit für Irritationen gesorgt. Gustl Mollath, so hieß es, sei im Dezember 2013 mit einer Frau in Streit geraten, sei übergriffig geworden und verbal aggressiv, so jedenfalls die Darstellung, die dann in mollathkritischen Berichten verbreitet wurde.  Natürlich war man heute gespannt, was die Recherche des Gerichts dazu ergeben hatte. In einem Wort: Nichts. Weder bei der Staatsanwaltschaft in Hannover noch bei der Polizei in Bad Pyrmont, wo sich der Vorfall auf einer Raststätte zugetragen haben soll, gab es Erkenntnisse oder Ermittlungen zu diesem (angeblichen) Vorfall. Etwas kleinlauter nun auch der Nebenklagevertreter: Er habe nicht behauptet, dass Straftaten begangen worden seien, er habe nur die Information in das Verfahren eingeben wollen. RA Strate sprach davon, dass mit dieser Information nicht einmal ein Strohfeuer entfacht worden sei.

Hauptthema der heutigen Hauptverhandlung war der Vorwurf, Mollath habe zwischen dem 31.12.2004 und dem 1.2.2005 an einer größeren Anzahl von Fahrzeugen  und im Lager eines Gebrauchtwagenhandels Reifen zerstochen. Zum Hintergrund: Diese Reifenstechereien sollen damit einige Jahre nach den anderen Tatvorwürfen stattgefunden haben.

Für diese Taten war Gustl Mollath damals von der Polizei als Tatverdächtiger erfasst worden. Obwohl die Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt worden waren (§ 154 StPO), erlangten sie im Nürnberger Verfahren 2006 zentrale Bedeutung. Der psychiatrische Gutachter hatte seinem Auftraggeber, dem RiAG E., signalisiert, dass die mittlerweile mehr als drei Jahre zurückliegenden Körperverletzungen gegen die Ehefrau nicht ausreichen würden, eine aktuelle Gefährlichkeitsprognose für Herrn Mollath zu erstellen. E. hatte daraufhin bei der Polizei angefragt, ob es weitere Vorwürfe gegen Gustl Mollath gebe und die polizeiliche Reifen-Akte gelangte zum Gutachter, der dann die Reifenstechereien als erwiesen und als Beleg für eine Allgemeingefährlichkeit Mollaths ansah.

Der damals mit der Aufklärung befasste Polizeibeamte G. wurde – wie schon 2006 in Nürnberg – heute in der Hauptverhandlung gehört. Reifenstechereien, so G. seien „tägliches Brot“. Meist blieben die Täter unbekannt. Auch die Reifenbeschädigungen in diesem Fall waren zunächst als „u. T.“ behandelt worden. Der entscheidende Hinweis kam dann von dem selbst betroffenen RA G. (inzwischen verstorben), der einen Brief von Mollath vorgelegt habe. In diesem Schreiben, heute in der Verhandlung verlesen,  hatte Mollath Vorwürfe gegen eine Reihe von Personen erhoben, die mit seiner Frau bzw. mit dem von ihr betriebenen Scheidungsverfahren zu tun hatten. Die meisten dieser Personen wurden dann im Januar 2005 Opfer von Reifenstechereien. Dieser Zusammenhang erschien dem Polizeibeamten so naheliegend, dass er in der Folge von Mollath als Tatverdächtigem ausging. In der Tat kann man angesichts dieser Hinweise zu dem Verdacht kommen, Mollath habe die Reifen zerstochen. Um einen gerichtsfesten Fall zu bekommen, braucht man allerdings noch etwas mehr. Dieser Ansicht waren offenbar auch G. und sein Vorgesetzter W. Sie ließen deshalb eine Videokamera neben dem Anwesen eines betroffenen RA installieren. Und tatsächlich wurde in zwei Nächten ein Mann gefilmt, der sich in dunkler Kleidung an den Reifen eines Fahrzeugs zu schaffen machte. Eine Identifizierung war allerdings nicht möglich, auch wenn der Videofilm der Ex-Ehefrau Mollaths vorgeführt wurde. Bei einer Durchsuchung von Mollaths Haus fand man Kleidung (Mantel und Mütze), die der der Täterperson auf dem Video zumindest äußerlich entsprach.

Allerdings ergaben sich aus  der weiteren Vernehmung des Polizeibeamten auch einige Fragwürdigkeiten in der Beweisführung: G. selbst hatte keinen der Reifen gesehen, denn zu ihm gelangten nur die bereits von Streifenpolizisten gefertigten Anzeigen. Wie die Beschädigungen ausgeführt wurden, ist heute nicht mehr ermittelbar: Offenbar wurden die Stiche mit unterschiedlichen Werkzeugen ausgeführt. Keiner der Reifen war asserviert worden, nicht einmal Fotos von den Beschädigungen wurden gemacht (die seien damals noch zu teuer gewesen, meinte G. – in offenkundiger Verkennung der Verbreitung der  Digitalfotografie im Jahr 2005). Ob die Videosequenzen tatsächlich Reifenbeschädigungen zeigten, blieb offen: Wie ich hier schon zuvor berichtet habe, wurde das Video an einem Tag aufgenommen, an dem gar keine der angeklagten Taten stattfand. Das Video selbst ist heute nicht mehr vorhanden, lediglich ein paar Screenshots von mittelmäßiger Qualität wurden heute am Richtertisch mehrfach  angeschaut. Ob die Person mit der linken oder rechten Hand zustach, und ob sie eine Brille trug, ist nicht zu erkennen.

Insgesamt wurde damit heute die Beweiswürdigung des LG Nürnberg im Urteil vom August 2006 geradezu vernichtet – kaum etwas von dem, was das Gericht damals ins Urteil schrieb, trifft nach der heutigen Beweisaufnahme zu. Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt, nur bei drei der Vorfälle, sämtlich von RA G. erlebt, wurde der Druckverlust erst bei einer Autobahnfahrt entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden. Wie die Reifen beschädigt wurden, wurde in Nürnberg gar nicht aufgeklärt; bei vielen der Reifenschäden die von der Polizei beschrieben wurden, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Nürnberger Urteil heißt es hingegen, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Auch wurde in Nürnberg weder das Video gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!).

Zweifel wurden zudem durch weitere freimütige und glaubhafte Mitteilungen des  Polizeibeamten G. geweckt: Offenbar taten RA G. und der heutige Ehemann der Ex-Frau Mollaths einiges dafür, den Polizeibeamten auf die aus ihrer Sicht richtige Spur zu setzen und auch dort zu halten. „Herr RA G. hat gesagt, das könnte Mollath sein. Das war der erste Hinweis“; „Herr M. hat mich angerufen, er hat auf Mollath hingezielt“;  „Herr RA G. wusste, dass wir die Videos machen“;  „Die Geschädigten waren alle befreundet. Die kannten sich jedenfalls. Die haben sich untereinander abgesprochen“;  „Frau M. und Herr M. waren zusammen auf der Dienststelle. Er hat schon einwirken wollen“;  „Er war einige Male auf dem Revier, zweimal oder dreimal und hat sie begleitet. Er hat den Hinweis auf Lunkenbein gegeben.“

Weitere Zeugen am heutigen Tage konnten sich an ihre vor fast zehn Jahren zerstochenen Reifen kaum erinnern, zwei der unmittelbar ermittelnden Polizeibeamten ebenfalls nicht. Es ist ihnen nicht vorzuwerfen.

Ein anderer Polizeibeamter berichtete von der Festnahme Gustl Mollaths in dessen Haus im Februar 2005. Mollath sollte damals auf Anordnung des Richters E. zur Beobachtung untergebracht werden. Die Festnahmesituation wurde vom Polizeibeamten noch relativ gut erinnert. Zur „Eigensicherung“ auf der engen Treppe habe man Mollath, der laut geschimpft habe, in Handschellen vom Dachboden direkt in den Streifenwagen gebracht. Ebenfalls gut erinnern konnte sich Herr Mollath selbst an die von ihm demütigend empfundene Situation, wie sich aus seinen Fragen an den Beamten ergab. Dazu, ob ihm in der Haftzelle zunächst Wasser verweigert worden war, konnte der Beamte allerdings nichts sagen. Man spürte in dieser Befragung deutlich Mollaths emotionale Betroffenheit, auch wenn er seine Fragen – wie schon an den vergangenen Tagen – sachlich und besonnen vortrug.

Am morgigen Tag sollen noch mehr Betroffene und Polizeibeamte zu den Reifenstechereien gehört werden. Das Gericht hofft wohl weiter auf konkretere Erinnerungen.

PS.: Dies ist eine Zusammenfassung des siebten Tages nach meinen Eindrücken. Für weitere Details der Aussagen kann ich beispielsweise auf die Berichterstattung der Mittelbayerischen Zeitung verweisen.

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96 Kommentare

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Ich frage mich, ob sich Mollath nicht bewusst ist, dass er durch sein Auftreten dem Gutachter natürlich viel Stoff liefert (in welcher Richtung auch immer). Etwas, was er doch absolut vermeiden wollte.

Genau das ist das Problem. Jetzt rächt es sich, dass man sich nie ernsthaft mit der Begutachtung auseinandergesetzt hat, platte Polemik gegen die Psychiatrie als solche, gegen einzelne ihrer Vertreter oder gleich gegen die "obszönen" Industrieausstellungen bei Ärztekongressen ist mit Sicherheit kein vollwertiger Ersatz. Nur gut, dass die Erstellung des Gutachtens noch offen ist, aber das Bild, das schon entstanden ist, ist verheerend.

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Sehr geehrter Gast,

Ihnen ist absolut zuzustimmen, dass allem Anschein nach im Beck-Blog mehr über juristische Gründe der Anwesenheit des Psychiaters diskutiert werde, als im Gerichtssaal. Wie Sie sagen, sind pauschale Vorwürfe gegen eine Zunft zu wenig.

 

Sie scheinen ein Beobachter vor Ort zu sein. Nur so ist erklärbar, dass Sie schon beurteilen können, dass das bisherige Bild von Herrn Mollath verheerend sein soll. Oder wagen Sie etwa auch eine Ferndiagnose aufgrund der Diskussionslage?

Freundliche Grüße

Hobbydetektiv

 

 

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Zumindest ist jetzt klar, welchem Zeugen Herr Mollath erzählt hat, dass er heimliche Zeichen von Harald Schmidt aus dem Fersehen bekommt.

http://www.regensburg-digital.de/zeuge-mollath-wollte-wie-hitler-sein/16...

 

"Weiter habe er Joachim Z. berichtet, dem „Fernsehsatiriker“ Harald Schmidt immer Briefe zu schreiben, die Schmidt ihm dann „durch den Fernseher“ beantworte."

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Wer ist hier eigentlich angeklagt?

"Verteidiger Strate startet einen "Überraschungsangriff", wie er es ausdrückt: "Haben Sie eigentlich irgendetwas falsch gemacht?" - Lippert führt aus, dass für ihn eine Restunsicherheit bestand, eine weitere Aufklärung seiner Störung notwendig sei. Strate entgegnet: "Ich habe mir mehr Selbstkritik gewünscht. Wissen Sie standen ganz am Anfang dieses Verfahrens..." Richterin Escher unterbricht; das sei keine Frage. Strate entschuldigt sich für seine emotionalen Ausbruch. "

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

Da ist sie wieder: die typische Verkennung der Realität, die typische Wertung vom Standpunkt des heutigen Mehrwissens aus und vom Standpunkt, dass Mollath nicht den geringsten Beitrag zu Fehleinschätzungen geleistet haben kann, die typische Anmaßung von Expertise. Abgesehen davon, dass es mir schwerfällt mir vorzustellen, dass andere Sachverständige zu anderen Einschätzungen und Empfehlungen gekommen wären, finde ich es empörend, wie immer wieder einzelne Personen für mögliches Systemversagen bzw. System-Instrumentalisierung verantwortlich gemacht und zur Zielscheibe solcher "Angriffe" gemacht werden, als wären diese durch irgend etwas gerechtfertigt.

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Gast schrieb:

Wer ist hier eigentlich angeklagt?

"Verteidiger Strate startet einen "Überraschungsangriff", wie er es ausdrückt: "Haben Sie eigentlich irgendetwas falsch gemacht?" - Lippert führt aus, dass für ihn eine Restunsicherheit bestand, eine weitere Aufklärung seiner Störung notwendig sei. Strate entgegnet: "Ich habe mir mehr Selbstkritik gewünscht. Wissen Sie standen ganz am Anfang dieses Verfahrens..." Richterin Escher unterbricht; das sei keine Frage. Strate entschuldigt sich für seine emotionalen Ausbruch. "

 

Hmm.. das scheint ansteckend zu sein. Nun verkennt wohl auch Hr. Dr. Strate die Realität. Auf der Anklagebank sitzt sein Mandant .. der einzige, dem in dem Verfahren überhaupt etwas passieren kann. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, Mollath kann wieder in der Psychiatrie landen. Wie es mir scheint ist der Angeklagte - diesmal mit topmotivierter Verteidigung - so weit davon gar nicht entfernt.

"Ich habe mir mehr Selbstkritik gewünscht..." Dr. Strate schafft es ja noch nichtmal, dass sein Mandant die Klappe hält, was für ihn eindeutig besser wäre. DA wäre Selbstkritik angebracht. Dr. Strate sollte besser aufpassen, Hr. Mollath ist so von sich überzeugt, der gesteht aus purer Arroganz die Reifenstecherei am Ende noch.

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Gast schrieb:

Wer ist hier eigentlich angeklagt?

 

Endlich hat es einer der vielen Gäste erkannt. Dies ist inzwischen ein Schauprozess.

GM ist zwar offiziell angeklagt, aber die wahren Schuldigen können mangels Verjährung nicht mehr angeklagt werden.

Somit muss das jetzt hier gleich miterledigt werden.

 

Die Anlasstaten konnten alle nicht im Ansatz bewiesen werden.

Alles was jetzt noch kommt, wird nur noch dazu dienen, dass GM wenigstens noch in den Genuss kommt, den Einen oder Anderen seiner "Peiniger" etwas ins Schwitzen zu bringen.

Im Grunde genommen könnte man den Prozess jetzt wie beim Wiederaufnahmeantrag beenden. Wo keine Taten waren, spielt der angebliche Wahn keine Rolle mehr.

Aber ich finde es sehr gut das er weiter geht, denn GM wird leider weder eine vernünftige Entschädigung bekommen, noch - dank der Medien - reingewaschen.

Somit ist es seine einzige Chance noch etwas Genugtuung zu empfinden. Danach wird ihm nichts bleiben und alle Schuldigen an seinem ruiniertem Leben, bleiben leider unbehelligt.

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"...Da ist sie wieder: die typische Verkennung der Realität..."

 

Lieber Gast, es ging um einen Briefdiebstahl, eine einmalige Körperverletzung 3 Jahre vorher, eine einstündige Freiheitsberaubung 2 Jahre vorher, alles während Ehestreitigkeiten.

 

Und da ist der Gutachter der Meinung, anhand von harmlosen Briefen Mollaths, eine 6 wöchige Untersuchung in der geschlossenen Psychiatrie wäre angebracht?

 

 

 

 

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"Escher liest vor. Petra M. klagte immer wieder über Misshandlungen, sie sei schon einmal deswegen ausgezogen, sie vermute, ihr Mann leide an einer psychischen Störung, er bewahre Waffen im Haus auf, er habe ihr mit dem Tode gedroht habe. Sie bestätigt im Wesentlichen das, was in der Anklageschrift steht. Mollath habe auf Zeit gespielt, vor Gericht "wirres Zeug gefaselt", sie sei verzweifelt, dass die Scheidung sich weiter verzögert. Ihr Mann habe sie später in der U-Bahn belästigt, und damit gedroht, dass sie bald alles in der Presse nachlesen könne. "Frau W. ich brauche Ihre Unterstützung. Wie können wir sicherstellen, dass er in einer Klinik untergebracht wird?"

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath 

 

 

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@ Hobbydetektiv

Sie überfordern mich mit Ihren Andeutungen nicht.

Auch wenn die Bemerkungen zur Polemik nicht direkt auf den Beck-Blog zielen, wie Sie das unterstellen, so hat sie doch auch hier breiten Raum gefunden. Versuche, sachlich zu argumentieren, führten nicht erkennbar dazu, dass Standpunkte überdacht wurden.

Eines der Grundmissverständnisse, das Sie jetzt ein weiteres Mal bemühen, ist die gleichsam in Stein gemeißelte Überzeugung, dass "Ferndiagnosen" grundsätzlich keine Berechtigung haben. Vielleicht hört das ja einmal auf, wenn jemand überzeugende Alternativmethoden vorlegt? Bis dahin wird man sich mit dem Mosaik, das sich aus Dokumenten und Verhaltensbeobachtungen ergibt, zufrieden geben müssen. Es sei denn, man akzeptiert, dass sich Angeklagte durch Totalverweigerung grundsätzlich der Strafverfolgung entziehen können.

Abgesehen davon: Herr Mollath ist mir schon öfter begegnet. Nicht nur bei Veranstaltungen mit Unterstützern, die jede seiner Gesten und Äußerungen bejubeln. Er scheint zumindest teilweise zu erwarten, dass das bei Gerichtsterminen auch so abläuft.

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@Gast

"Es sei denn, man akzeptiert, dass sich Angeklagte durch Totalverweigerung grundsätzlich der Strafverfolgung entziehen können."

 

Wie kommen sie denn auf die Idee? Wenn Taten festgestellt werden, eine Schuldunfähigkeit nicht festgestellt wird, gehts eben in den Knast.

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Mollath fragt wieder nach: "Könnte es sein, dass ich sie zunächst höflich um eine Überprüfung gebeten habe?... Könnte es sein, dass ich aus meiner Sicht lauter werden musste?" Der Zeuge kann sich an die Details nicht mehr erinnern.

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

Wie soll denn der Zeuge beurteilen, ob Mollath aus Mollaths Sicht "lauter werden musste"?

Und wenn er sich daran nicht erinnert, ist das dann auch wieder Ausdruck des "schlechten Gewissens"?

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Frau M. hat - so wurde berichtet - gestattet, dass ihre bisherigen Aussagen verlesen werden.

Angenommen diese Aussagen sind falsch. Kann sie dann Täterin für eine uneidliche Falschaussage sein?

Und Richterin Escher die Mittäterin?

Doch wohl kaum.

Hat das Gericht durch die Abladung der Zeugin möglicherweise eine Straftat verhindert?

Andere Zeugen, die ihre Aussagen wiederholt haben, könnten wegen einer jetzt geleisteten Falschaussage belangt werden.

War es wirklich die einzige Lösung, Frau M. wegen der Presse abzuladen? Gab es da wirklich keine andere Möglichkeit?

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@Gast und diverse Kommentatoren,

der Hintergrund der Frage Herrn Mollaths an den Polizeibeamten hat sich für die Beobachter in der Verhandlung schon ergeben. Der Staatsanwalt hatte den Poliziosten schon zuvor gefragt, ob man denn einfach so mit Erfolg einen Polizeibeamten bitten könne, seine Personalien zu prüfen und mit dem Fahndungsbuch abzugleichen. Dies verneinte der Zeuge. Es  müsse schon etwas mehr passieren. Insofern ist die Frage Herrn Mollaths und auch seine in eine weitere Frage verpackte Darstellung, der ganze Vorgang habe 20 bis 30 Minuten gedauert, durchaus nachvollziehbar.

 

Sehr geehrter Hobbydetektiv,

Sie schreiben:

Frau M. hat - so wurde berichtet - gestattet, dass ihre bisherigen Aussagen verlesen werden.

Angenommen diese Aussagen sind falsch. Kann sie dann Täterin für eine uneidliche Falschaussage sein?

Nur wegen der früheren Aussagen vor den jew. Richtern; die dürften allerdings schon verjährt sein. Nicht verjährt wäre eine evtl. Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung (in mittelbarer Täterschaft).

 

Hat das Gericht durch die Abladung der Zeugin möglicherweise eine Straftat verhindert?

 

Nein, denn die Abladung war Folge der angekündigten Zeugnisverweigerung.

 

Andere Zeugen, die ihre Aussagen wiederholt haben, könnten wegen einer jetzt geleisteten Falschaussage belangt werden.

Ja, das trifft zu.

War es wirklich die einzige Lösung, Frau M. wegen der Presse abzuladen? Gab es da wirklich keine andere Möglichkeit?

Nein, da sie als Ex-Ehefrau ein uneingeschränktes ZVR hat. Problematisch, aber nach Rspr. des BGH zulässig ist, dass ihre früheren Aussagen trotzdem verwertet werden können.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@Hans Müller

 

Können sie mich aufklären: Was genau hat Joachim Z. über den übersinnlichen Kontakt zu Harald Schmidt ausgesagt? War das vor Zeugen? Wie haben Mollath und  RA Strate in der Verhandlung darauf  reagiert? 

Und wie kommt Joachim Z. auf eine Affinität zu Hitler? Gab es eindeutige rechts -extremistische Äußerungen? Dass jemand einen Oberlippenbart trägt und einen Seitenscheitel ist keine Hinweis auf faschistisches Gedankengut.

Eigentlich- sollte die Geschichte mit Harald Schmidt  so stimmen- wäre das ja eine eher harmlose Spinnerei, die mit agressivem Verhalten nicht zu tun hat.

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Eigentlich ist Ihre Frage ja schon in dem Bericht beantwortet. Herr Mollath hat diese Aussage vor dem Zeugen Z. gemacht.  Eine harmlose Spinnerei ist meist nur bis dann eine harmlose Spinnerei, bis sie zum Mosaikstein wird, Herr Nedopil, wird diesen, entsprechend einzuordnen wissen.

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Hans Müller schrieb:

Eigentlich ist Ihre Frage ja schon in dem Bericht beantwortet. Herr Mollath hat diese Aussage vor dem Zeugen Z. gemacht.  Eine harmlose Spinnerei ist meist nur bis dann eine harmlose Spinnerei, bis sie zum Mosaikstein wird, Herr Nedopil, wird diesen, entsprechend einzuordnen wissen.

 

und schon wieder das gleiche Schema der Faktengenerierung, Herr Z. behauptet lediglich, Herr Mollath habe seinerzeit diese Aussage gemacht.

 

Wenn das so leicht wäre, wie Sie das hinstellen, oder wie es das scheinbar für Sie ist, dann bräuchte man ja keinerlei Gerichtsverhandlungen mehr, dann würde es nämlich grundsätzlich einfach reichen, irgendwas über irgendwen zu behaupten und schon wird der dafür bestraft, fertig.

 

Aber in einem muss ich Ihnen beipflichten, Herr Nedopli wird das sicher einzuordnen wissen, zumal der Zeuge Z. ja auch insgesamt den bisherigen Berichten zufolge  ein sehr aussagekräftiges Bild (allerdings primär über seine eigene Person) abgegeben hat.

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f&f schrieb:

Hans Müller schrieb:

Eigentlich ist Ihre Frage ja schon in dem Bericht beantwortet. Herr Mollath hat diese Aussage vor dem Zeugen Z. gemacht.  Eine harmlose Spinnerei ist meist nur bis dann eine harmlose Spinnerei, bis sie zum Mosaikstein wird, Herr Nedopil, wird diesen, entsprechend einzuordnen wissen.

 

und schon wieder das gleiche Schema der Faktengenerierung, Herr Z. behauptet lediglich, Herr Mollath habe seinerzeit diese Aussage gemacht.

 

Wenn das so leicht wäre, wie Sie das hinstellen, oder wie es das scheinbar für Sie ist, dann bräuchte man ja keinerlei Gerichtsverhandlungen mehr, dann würde es nämlich grundsätzlich einfach reichen, irgendwas über irgendwen zu behaupten und schon wird der dafür bestraft, fertig.

 

Aber in einem muss ich Ihnen beipflichten, Herr Nedopli wird das sicher einzuordnen wissen, zumal der Zeuge Z. ja auch insgesamt den bisherigen Berichten zufolge  ein sehr aussagekräftiges Bild (allerdings primär über seine eigene Person) abgegeben hat.

 

Zeugen behaupten, immer, irgendetwas. Problematisch wird es erst wenn man z.b. die ganzen Behauptungen von Herrn Mollath für bare Münze, alle anderen Behauptungen aber für den Teil einer grossen Verschwörung annimmt. dannbekommen Behauptungen plötzlich Glaubensstatus und ihre Verbreiter messianische Züge.

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Hans Müller schrieb:

f&f schrieb:

Hans Müller schrieb:

Eigentlich ist Ihre Frage ja schon in dem Bericht beantwortet. Herr Mollath hat diese Aussage vor dem Zeugen Z. gemacht.  Eine harmlose Spinnerei ist meist nur bis dann eine harmlose Spinnerei, bis sie zum Mosaikstein wird, Herr Nedopil, wird diesen, entsprechend einzuordnen wissen.

 

und schon wieder das gleiche Schema der Faktengenerierung, Herr Z. behauptet lediglich, Herr Mollath habe seinerzeit diese Aussage gemacht.

 

Wenn das so leicht wäre, wie Sie das hinstellen, oder wie es das scheinbar für Sie ist, dann bräuchte man ja keinerlei Gerichtsverhandlungen mehr, dann würde es nämlich grundsätzlich einfach reichen, irgendwas über irgendwen zu behaupten und schon wird der dafür bestraft, fertig.

 

Aber in einem muss ich Ihnen beipflichten, Herr Nedopli wird das sicher einzuordnen wissen, zumal der Zeuge Z. ja auch insgesamt den bisherigen Berichten zufolge  ein sehr aussagekräftiges Bild (allerdings primär über seine eigene Person) abgegeben hat.

 

Zeugen behaupten, immer, irgendetwas. Problematisch wird es erst wenn man z.b. die ganzen Behauptungen von Herrn Mollath für bare Münze, alle anderen Behauptungen aber für den Teil einer grossen Verschwörung annimmt. dannbekommen Behauptungen plötzlich Glaubensstatus und ihre Verbreiter messianische Züge.

 

Wie bereits Prof. Müller dargelegt hat, kann davon im konkreten Fall aber wohl eher nicht die Rede sein.

Weder zum Zeitpunkt des Prozesses (oder besser gesagt der Verhandlungen gegen GM von 2003-2006) noch um den Zeitpunkt seiner Freilassung noch jetzt.

 

Ehrlich gesagt finde ich es ausgesprochen ermüdend, aber auch sehr bezeichnend, dass jegliche sachliche Kritik, die nicht zuungsten GMs ausfällt, platterdings einem Mollathinismus gleichgesetzt, mindestens aber zugeordnet wird. Und dabei "Mollathinismus" schon ein sachlich fundiertes Argument sein soll, nicht selten ist es gar das einzig vorhandene "Argument".

Dass damit ganz offenkundig der Zweck verfolgt werden könnte, jeden Kritiker auch gleich noch mit zu stigmatisieren, also ein Schelm, der Böses dabei denkt.

 

Ich hatte sehr gehofft, auf dem BeckBlog fände per se eine primär sachliche, sprich faktenbezogene Auseinandersetzung mit der, in all ihren Facetten ja wirklich weitgreifenden und durchaus auch vollkommen unabhängig von GM als Person, gesellschaftlich sehr wichtigen Problematik des Umgans mit § 63 (ums mal grob unter diesen Überbegriff zu fassen) statt.

 

Nicht zuletzt deswegen habe ich (wie auch einige anderen hier) versucht, an konkreten und aktuellen Beispielen aufzuzeigen, wie eben nicht nur bei der damaligen Gerichtsverhandlung (von der KEINER von uns etwas direkt Erlebtes berichten kann) oder bei der jetzigen WA und dem damit stattfindenen Umgang in der Presse, sondern hier, bei "Kreti und Pleti" sozusagen, beim ganz normalen, nicht involvierten Volk, die exakt gleichen Mechanismen greifen, die seinerzeit (offensichtlich) gereicht haben, um jemanden um Hab und Gut, x Jahre seines Lebens (das juristsische Vorgehen gegen GM ging ja schließlich länger als nur die schlussendliche Wegsperrung) um nur mal zwei gravierende Punkte zu nennen, zu bringen.

 

Aber leider läuft es auch hier, bis auf wenige Ausnahmen seitens Prof. Müller und einigen Bloggern (die meistens dann bezeichnenderweise aber nicht nur "Gast" heißen), nach dem Motto von Lapp-Lakotta und vergleichbar qualitativ hochwertiger Journalisten:

" Der Seppl wars, Herr Polizist, das kann sogar das Krokodil bezeugen"

Dass  dem Krokodil noch das Bein desjenigen aus dem Maul hängt, den angeblich der Seppl gefressen haben soll, stört dabei scheinbar nicht im Geringsten.

 

Schade.

 

 

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f&f schrieb:

 sondern hier, bei "Kreti und Pleti" sozusagen, beim ganz normalen, nicht involvierten Volk, die exakt gleichen Mechanismen greifen, die seinerzeit (offensichtlich) gereicht haben, um jemanden um Hab und Gut, x Jahre seines Lebens (das juristsische Vorgehen gegen GM ging ja schließlich länger als nur die schlussendliche Wegsperrung) um nur mal zwei gravierende Punkte zu nennen, zu bringen.

 Wieso gehen Sie davon aus, dass diejenigen, die hier jedes Argument pro Mollath als "Mollathinismus" ablehnen, zum ganz normalen, nicht involvierten Volk gehören?   Warum sollte ganz normales, nicht involviertes Volk sich so verhalten? Ein solches Verhalten lässt sich doch eindeutig eher gedungenen Stimmungsmachern zuordnen.

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Gast schrieb:

f&f schrieb:

 sondern hier, bei "Kreti und Pleti" sozusagen, beim ganz normalen, nicht involvierten Volk, die exakt gleichen Mechanismen greifen, die seinerzeit (offensichtlich) gereicht haben, um jemanden um Hab und Gut, x Jahre seines Lebens (das juristsische Vorgehen gegen GM ging ja schließlich länger als nur die schlussendliche Wegsperrung) um nur mal zwei gravierende Punkte zu nennen, zu bringen.

 Wieso gehen Sie davon aus, dass diejenigen, die hier jedes Argument pro Mollath als "Mollathinismus" ablehnen, zum ganz normalen, nicht involvierten Volk gehören?   Warum sollte ganz normales, nicht involviertes Volk sich so verhalten? Ein solches Verhalten lässt sich doch eindeutig eher gedungenen Stimmungsmachern zuordnen.

 

hmmmmm, wenn man sichs recht bedenkt, da könnte schon was dran sein ;-)

 

Ich hätt halt jetzt gedacht, dass so jemand dann auch mal Sachbeweise anführen würde, um seine Behauptungen irgendwie glaubhaft zu machen. Und, wenn derjenige echte Fakten kennt und belegen kann, damit vielleicht sogar zu den ermittelnden Behörden gehen würde, (wie z.B die tapfere Renate B., die ihm seinerzeit in die Eier getreten haben möchte) um so die Wahrheitsfindung, grade in seinem Sinne, zu befördern.

 

Aber das ist  dann wohl eher Wunschdenken meinerseits. Vielleicht bin ich auch  einfach nur ein bissl zu naiv ;-)

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

dass auch der Ex-Ehepartner ein ZVR hat, halte ich für sinnvoll, da er z.B. der Vater meiner Kinder ist und ich ihn als solchen nicht belasten möchte.

Allerdings ist es für mich ein Paradoxon, wenn ich meinen Ex-Partner beschuldige, möglicherweise damit sogar ein falsches "Zeugnis" gebe, mich aber gleichzeichzeitig auf mein ZVR berufe.

Schon im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.

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@brain:
Dass Leute glauben, über Radio oder Fernsehen würde irgendwer mit ihnen kommunizieren oder nur für sie erkennbare Botschaften senden, alternativ: irgendwer würde sie beobachten oder mit Strahlenkanonen durch die Wand auf sie schießen ist ein typisches Symptom für ein ernsthaftes psychisches Problem.

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gaestchen schrieb:

@brain:
Dass Leute glauben, über Radio oder Fernsehen würde irgendwer mit ihnen kommunizieren oder nur für sie erkennbare Botschaften senden, alternativ: irgendwer würde sie beobachten oder mit Strahlenkanonen durch die Wand auf sie schießen ist ein typisches Symptom für ein ernsthaftes psychisches Problem.

Es gibt dann aber in einem solchen Fall immer noch 2 Möglichkeiten: entweder der, der so was erzählt, hat ein Problem oder der, der erzählt, ihm sei so was erzählt worden, hat ein solches.

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@gaestchen

Mag sein, dann müssen aber mehrere Zeugen aufgefahren werden, die Ähnliches

berichten. Ein Vertrauter des neuen Ehemannes von Petra M. reicht da nicht.

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@gustlitis

Abgesehen davon, dass die Schuld bewiesen werden muss., nicht Unschuld....welcher Alleinstehende kann Alibis fuer Naechte vorweisen, noch dazu, wenn man teilweise noch nicht mal das genaue Datum weiss, und dass auch noch eineinhalb Jahre spaeter?
Denn solange hat das gedauert, bis die Sachen zur Anklage kamen, bis dahin hatte die Staatsanwaltschaft die Sache eingestellt.

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Bemerkenswert ist jedenfalls, mit welcher Vehemenz von manchen Kommentatoren  die Zeugen in ein "Maske/Mollath"-Komplott eingereiht und niedergemacht werden, die am "Gustl, die ehrliche Haut"-Image leichte Dellen hinterlassen. Dass Maske die Polizei und Leute aus dem "Umfeld" auf die Möglichkeit hinwies, es könnte Mollath gewesen sein, wird als zweifelsfreies Komplottindiz gewertet, wo man sonst an allem und jedem Zweifel hat....

Es grassiert anscheinend nicht nur gustlitis, sondern furor promollathensis.

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@ gaestchen

Der "furor promottlathiensis" , wie Sie es nennen, würde sich doch sofort einstellen, wenn endlich die Vorwürfe  in Punkto Geldtransfer  ins Ausland gegen Petra M. , ihren neuen Ehemann Martin M.  und die HypoVereinsbank geklärt würden.   Das ist aber bisher nicht der Fall.  Es ist doch grotesk, in einer einer Zeit, in der dauernd von illegalen Steuertransanktionen ins Ausland gesprochen wird, daran zu zweifeln, das es so etwas gibt. Wenn es niemanden gab, den man decken muss, kann man das schließlich mit Belegen beweisen. Warum tut man das nicht? Wie weltfremd muss ein Richter sein, der Informationen über Steuehinterziehung als Wahnvorstellung abkanzelt?  Das ist Alltag, keine paranoide Verschwörungstheorie.

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brain schrieb:
Wie weltfremd muss ein Richter sein, der Informationen über Steuehinterziehung als Wahnvorstellung abkanzelt?
Das hat weniger mit Weltfremdheit zu tun als mit guter Bekanntschaft zu dem Personenkreis, der für solche Straftaten in Frage kommt - z.B. über den Handballverein oder den Rotary-Club.

Sehr geehrte Kommentatoren,

es ist völlig unerheblich, was der eine oder die andere "glaubt" zu den Reifenstechereien. Sicher gab und gibt es Hinweise auf Mollath, die nicht abwegig sind. Die Frage lässt sich aber kaum mit Sympathie oder Nicht-Sympathie, mit Heldentum oder dem Gegenteil lösen, denn das wäre jeweils völlig unvernünftig. Wir sind derzeit auch nicht mehr in einem Verfahrensstadium, in dem es darum geht, ob es einen Anfangsverdacht oder hinreichenden Tatverdacht gegen Mollath gibt. Es geht darum, ob diese Taten, wofür Herr Mollath schon einmal mit schwerwiegender Rechtsfolge gerichtlich überführt wurde, tatsächlich gerichtsfest bewiesen werden können, oder ob es ernstzunehmende Zweifel an seiner Täterschaft gibt.

Mit "furor promollathiensis", obwohl dieser genauso  wie das Gegenteil verbreitet sein mag,  hat das nicht viel zu tun, sondern mit gesunder Skepsis angesichts einer Hauptbelastungszeugin mit persönlichen und wirtschaftlichen Eigeninteressen, die nicht bereit ist, ihre Angaben auf den Prüfstand der öffentlichen Hauptverhandlung stellen zu lassen. Einer Hauptverhandlung übrigens, die nach meiner Ansicht nicht nur eine Feigenblatt-Veranstaltung ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

 Einer Hauptverhandlung übrigens, die nach meiner Ansicht nicht nur eine Feigenblatt-Veranstaltung ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Professor, es ist schon anzunehmen, dass man  (Justizministerium? Richterverein? Rotarier? Die Illuminaten?) der Kammer gesagt hat: "Macht mal ein Gerichtsverfahren so, wie es nach den Wünschen der naiven Bürger sein sollte, also mit sauberen Beweiserhebungen, logischen Analysen und so weiter zum Ergebnis hin, nicht wie sonst, vom Ergebnis ausgehend den Rest einfach irgendwie passend machen!"

Aber, was meinen Sie, wie viele Richter würden wir zusätzlich benötigen, wenn alle Strafverfahren so sauber und gründlich geführt würden? Und was würde das zusätzlich kosten (Zeugengelder usw. usf.)?

Sehr geehrter Herr Professor, Rechtsstaatlichkeit ist ein schönes Gedankenmodell, aber wir können sie  uns doch gar nicht leisten!

 

Mit besten Grüßen

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Wie weltfremd muss ein Richter sein, der Informationen über Steuehinterziehung als Wahnvorstellung abkanzelt?

Das ist doch sehr verkürzt. Der Richter hat das Gutachten akzeptiert, wie das meistens geschieht. Das Gutachten wurde unter erschwerten Bedingungen erstellt, das wurde oft genug diskutiert. Es ist anscheinend sehr schwer zu verstehen, dass der sog. "Schwarzgeldwahn" nicht allein schon durch den HVB-Bericht widerlegt ist. Natürlich ist der Realitätsgehalt der Angaben des Probanden abzuschätzen, aber es geht nicht nur um den INHALT, sondern um das ERLEBEN. Das kann man ganz gut am sog. "Eifersuchtswahn" verdeutlichen. Kaum jemand würde die Existenz von Eifersucht bestreiten. Die  Frage ist aber, wie Vorgänge in der Umgebung interpretiert werden, welche Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags sich ergeben, welche Dynamik sich entwickelt. Die Feststellung des Krankheitswerts und dann die Differenzierung zwischen den einzelnen "verwandten" Diagnosen ist äußerst schwierig, wobei bei forensischen Gutachten davon ausgegangen wird, dass die im Urteil festgestellten Taten auch begangen werden.

Dies und viele andere Aspekte mag man gerne weiterhin kritisieren, aber Kritik, ohne dass man sich zumindest ein wenig mit der Materie beschäftigt hat, finde ich nicht wirklich überzeugend.

 

 

 

2

Gustl Mollath stellt doch die richtigen Fragen, der Staatsanwalt hätte sie auch gestellt:

"Der demonstrative Schulterschluss mit Freund M., dessen permanente Wiederholung im Laufe der Vernehmung etwas öde wirkt, bringt Mollath auf eine andere Frage: »Haben Sie ein Alkoholproblem?«
Sofort springt Oberstaatsanwalt Meindl dem Angeklagten bei: »Ich hätte diese Frage auch gestellt!«, erklärt er. Er habe deutlich gesehen, dass Mollath mit den Zuhörern kommuniziert und eine Bewegung ausgeführt habe, »die vermuten lässt, dass Z. Durst hat«."

http://www.ein-buch-lesen.de/

4

Gast schrieb:

Gustl Mollath stellt doch die richtigen Fragen, der Staatsanwalt hätte sie auch gestellt:

"Der demonstrative Schulterschluss mit Freund M., dessen permanente Wiederholung im Laufe der Vernehmung etwas öde wirkt, bringt Mollath auf eine andere Frage: »Haben Sie ein Alkoholproblem?«
Sofort springt Oberstaatsanwalt Meindl dem Angeklagten bei: »Ich hätte diese Frage auch gestellt!«, erklärt er. Er habe deutlich gesehen, dass Mollath mit den Zuhörern kommuniziert und eine Bewegung ausgeführt habe, »die vermuten lässt, dass Z. Durst hat«."

http://www.ein-buch-lesen.de/

 

 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...

4

Gast schrieb:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die-neue-hauptverhandlung/comment-page-2/#comment-38366

 

Was soll das @Gast?

Zweifel sähen nur weil mal ein Detail (noch) unklar ist?

 

Wieviele beweisbare Fehler soll ich Ihnen in den Leitmedien wie Spiegel, dpa oder NK aufzeigen? 10? 20? 50? - Alles kein Problem!

Und dann so ein Post wegen EINEM MÖGLICHEN Fehler?

Lächerlich und ein wenig eckelig sowas und dann immer 100% anonym und nichtmal unterscheidbar von den anderen Gästen, so das man nie weiß mit welchem Gast man welche Diskussion hatte...

3

Sehr geehrter Herr Hans Müller,

Sie schreiben:

Zeugen behaupten, immer, irgendetwas. Problematisch wird es erst wenn man z.b. die ganzen Behauptungen von Herrn Mollath für bare Münze, alle anderen Behauptungen aber für den Teil einer grossen Verschwörung annimmt. dannbekommen Behauptungen plötzlich Glaubensstatus und ihre Verbreiter messianische Züge.

Im Grunde bin ich Ihrer Auffassung, dass man jegliche Zeugenaussage kritisch betrachten und natürlich auch Angaben Herrn Mollaths mit Skepsis begegnen sollte. Aber ich glaube, auch Sie unterliegen einer verzerrten Wahrnehmung, wenn Sie "Glaubensstatus" und "messianische Züge" nur auf der einen Seite verorten, die in der massenmedial veröffentlichten Meinung vorherrschende Richtung  (Bild, Spiegel, Zeit etc.), nicht ebenfalls erwähnen. Dort findet sich keineswegs eine angemessene kritische Distanz  beiden Seiten gegenüber, sondern es wird ein schon 2006 vom Nürnberger Gericht eingeschlagener fataler Fehlschluss  wiederholt bzw. propagiert.

So geben etwa die Überschriften in Spiegel-Online (08.07. bis 14.07.) ein schon merkwürdig einseitiges, verzerrtes Bild der Hauptverhandlung wieder:

Mollath-Prozess in Regensburg: Sie sagte, sie hätte Todesangst gehabt
Prozess in Regensburg: Zeugin schildert Mollath als bedrohlich

Zeuge im Mollath-Prozess: Wie auswendig gelernt

Ex-Verteidiger im Mollath-Prozess: Da habe ich richtig Angst gehabt

Zeugen im Mollath-Prozess: Ich hatte seine Hände am Hals

Angeblicher Übergriff: Mollath soll Bekannte verängstigt haben

Ein nur wenig besseres Bild ergibt sich, wenn man die Google-News-Suche bemüht.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

Gast in #29

"Sehr geehrter Herr Professor, Rechtsstaatlichkeit ist ein schönes Gedankenmodell, aber wir können sie  uns doch gar nicht leisten!"

Vielleicht ist ihr Argument ja nur Ironie. Das ein sauber geführtes Verfahren aufwändiger ist als ein schlecht geführtes Verfahren ist keinesfalls selbstverständlich. Im Gegenteil. Spätestens wenn die Auswirkungen für den Betroffenen nicht mehr hinnehmbar sind, rotiert der Kostenzähler in allen möglichen Dimensionen. Wenn Sie allerdings meinen, dass eine ordentliche Gerichtsbarkeit die sichere Einnahmequelle vieler mittelbar und unmittelbar Beteiligter schmälern würde, ist das wohl zutreffend.

Zu "wir können sie  uns doch gar nicht leisten!" stellt sich also die Frage:

Wer ist wir?

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Gast in #29

"Sehr geehrter Herr Professor, Rechtsstaatlichkeit ist ein schönes Gedankenmodell, aber wir können sie  uns doch gar nicht leisten!"

Vielleicht ist ihr Argument ja nur Ironie. Das ein sauber geführtes Verfahren aufwändiger ist als ein schlecht geführtes Verfahren ist keinesfalls selbstverständlich. Im Gegenteil. Spätestens wenn die Auswirkungen für den Betroffenen nicht mehr hinnehmbar sind, rotiert der Kostenzähler in allen möglichen Dimensionen.

[/quote]

 

Sie vergessen dabei eines: Was auf der einen Seite in solchen Fällen die Kosten sind, sind auf der anderen Seite Einnahmen.... Zahlen tut das steuerzahlende Volk, doch wer kassiert? Sind es bestimmte Teilgesellschaften?

Zudem muss man unterscheiden: Hat man es mit einem Widerborst wie Mollath zu tun, dann wachsen die Aktenberge im Falle staatlicher Willkür im konkreten Einzelfall zwar beträchtlich. Andererseits haben Akte der Willkür,  aufrechterhalten über alle Instanzen, aber auch eine allgemeine Wirkung, die sich z.B. in Volksweisheiten niederschlägt wie: "Gegen die da oben kommt man ja doch nicht an!"   D.h., ausgeübte Staatswillkür, wird sie nur hinreichend konsequent ausgeübt, führt dazu, dass sie in praxi weitgehendst akzeptiert wird, dass Betroffene also auf Rechtsmittel verzichten, weil sie sich sagen: "Wir wurden zwar durch Justizwillkür beschädigt, aber dagegen anzugehen führt zu nichts anderem als dazu, dass wir weitere Kosten und weiteren Ärger haben. also schlucken wir das Unrecht lieber sofort."

 

Lutz Lippke schrieb:

Wenn Sie allerdings meinen, dass eine ordentliche Gerichtsbarkeit die sichere Einnahmequelle vieler mittelbar und unmittelbar Beteiligter schmälern würde, ist das wohl zutreffend.

Nehmen wir an, man hätte Mollath nicht unter Einsatz verschiedener Psychiater über Jahre ausgeschaltet. Was wäre dann passiert?  Er hätte weiterhin die Behörden mit seinen Geldverschiebungsgeschichten auf Trab gehalten, womöglich hätte er bald Flugblätter in Fußgängerzonen und in Universitäten verteilt, womöglich hätte er das Bloggen erlernt und im Internet getönt. All das hätte zu politischem Schaden für den Staat und zu einer Störung des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Ordnung geführt - und diese Dinge kann man durchaus auch mit Geld bewerten,  so dass man zu immensen Kosten gelangt, die dem Staat erspart blieben, indem er Mollath wegsperrte.

 

Lutz Lippke schrieb:

Zu "wir können sie  uns doch gar nicht leisten!" stellt sich also die Frage:

Wer ist wir?

 

Wir alle sind Deutschland, wir alle sind Weltmeister im Fußball, wir alle profitieren von unserem Staats- und Gesellschaftssystem.

Die Neue Politische Ökonomie hat es ermöglicht, immaterielle Werte und Kosten (s.o.) in Geldwerten auszudrücken, so dass man jeweils ganz exakt rechnen kann, was für uns alle das Beste ist..

 

Prof. Überla, damals Präsident des Bundesgesundheitsamtes, hat ein bekanntes Beispiel dafür gegeben, wie das funktionieren kann.  Die Sterilisation des Blutplasmas für Bluter kostete einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr, und Überla ging davon aus, dass der Verzicht auf diese Sterilisation nur ein paar Bluter das Leben kosten würde - aufgrund von HIV-Infektionen.  Leider hatte er sich vertan, denn es infizierten sich alle Bluter mit dem HIV-Virus. Aber jedenfalls verdeutlichte Prof. Überla, worin der Sinn der Neuen Politischen Ökonomie stecken könnte, wenn man sich hinsichtlich in Kauf zu nehmender Todesopfer nicht verschätzt. Und so muss man sich eben auch den Verzicht auf Rechtsstaatlichkeit zusammenrechnen,  denn natürlich müssen wir im Staatssektor den Gürtel eng schnallen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

5

@bille Nr. 2:

Aha, wenn Taten festgestellt werden, aber keine psychische Erkrankung, geht es eben in den Knast.

 Wir haben primär ein Schuldstrafrecht. Und diejenigen, die aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig sind, gehen eben nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie (wenn die weiteren Voraussetzungen des 63 StGB festgestellt werden), denn dort wird ihnen entgegen aller Unkenrufe durchaus gelegentlich mal geholfen, jedenfalls besser als "im Knast". 

Sie brauchen nur mal zu googeln, wieviele Leute aufgrund einer Wahnvorstellung andere abgeschlachtet  oder schwer verletzt haben, weil sie sie für "den Satan" oder Ähnliches hielten. Kommt durchaus vor Wenn die sich nicht untersuchen lassen(wollen)  Knast ? Wie lange ? Lebenslänglich mit oder ohne besondere Schuldschwere? Oder darf man ein Gutachten auf der Grundlage von Akten und Zeugenaussagen erstellen? 

 

@brain:

Sie haben es anscheinend immer noch nicht gelesen oder verstanden: Bei dem attestierten Wahn Mollaths geht es nicht darum, dass er Schwarzgeldgeschäfte erfunden hätte, sondern darum, dass er jeden in Verbindung damit bringt, der auch nur ein Konto bei der HVB hat. Lesen Sie mal das Schreiben Mollaths aus dem BKH Straubing auf nürnbergwiki. 

Während unkritisch die Behauptungen eines erklärtermaßen lügenden Zahnarztes (Meine Aussage in der Fernsehsendung? Das war doch  nur Folklore!) hingenommen werden, versucht man, jeden Journalisten, der nicht auf der Przybilla-SZ-Linie schwimmt, zu diskreditieren und jeden Zeugen alleine schon wegen der eingeräumten (!) Bekanntschaft mit Maske als Lügner darzustellen.  Genau das ist nämlich das Problem , f&f, dass etwas weniger unkritische Leute gleich als "Auftragsschreiber" (der HVB? des Justizministeriums? Rotarier? ) diskreditiert werden, während andere, die genau so anonym bleiben wie bille und gast auch nicht gerade mit dem Skalpell den § 63 sezieren, sondern mit dem Fleischerbeil um sich schlagen.

 

3

gaestchen schrieb:

 Wir haben primär ein Schuldstrafrecht. Und diejenigen, die aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig sind, gehen eben nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie (wenn die weiteren Voraussetzungen des 63 StGB festgestellt werden), denn dort wird ihnen entgegen aller Unkenrufe durchaus gelegentlich mal geholfen, jedenfalls besser als "im Knast". 

 

Das darf ja auch ruhig in allen Fällen, wo der Täter untersucht wird, so beibehalten werden. Nur im ZWEIFEL - mit verweigerter Untersuchung und somit keiner Feststellungsmöglichkeit - müsste man dann eben davon ausgehen, dass er/sie schuldfähig wären. Somit würde eben 1% (oder wie hoch die Quote auch immer ist) der Vollverweigerer nicht in der Psychiatrie geheilt werden können, sondern würden unbehandelt "im Knast" "bestraft". Ich finde das ist allemal besser als das von denen ca. 50%, anhand von Münzwurfentscheidung auf Aktenbasis, eingesperrt werden können, obwohl sie sonst freigesprochen worden wären, oder Bewährungsstrafen erhalten hätten.

Vor allem unter dem heutigen Wissen, dass man als Verweigerer der nicht gebrochen wird, keine reelle Chance hat wieder raus zu kommen, da ja keine "Heilung" möglich war.

 

Ob übrigens wirklich vielen (aus der Gruppe der Verweigerer) besser geholfen werden kann, bezweifle ich inzwischen auch. Ich bin aber erst seit 2 Jahren - über Mollath oder "Ilona Haslbauer" mit der FP "warm" geworden und möglicherweise zu einseitig informiert. Ist aber auch nicht mein Thema!

 

gaestchen schrieb:

Sie haben es anscheinend immer noch nicht gelesen oder verstanden: Bei dem attestierten Wahn Mollaths geht es nicht darum, dass er Schwarzgeldgeschäfte erfunden hätte, sondern darum, dass er jeden in Verbindung damit bringt, der auch nur ein Konto bei der HVB hat.

 

Wer hier immer noch nicht verstanden hat, das ist hier die Frage.

 

Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage, Sie wären GM und hätten nichts gemacht (oder nicht mehr als viele andere auch - halt ein Rosenkrieg mit all seinen hässlichen Seiten) und Ihnen wird Stück für Stück über die Beziehungen (unterschiedlichster Art) der Ex das Leben schwer gemacht.

Da ist es doch völlig nachvollziehbar das man bei jedem Weiterem schaut ob dort auch eine Beziehung zur Ex-Frau möglich ist.

Mal abgesehen davon das es eben nicht dieses undiffernzierte "jeder" war, hat sich doch auch inzwischen gezeigt, dass er in den allermeisten Fällen recht hatte.

(Ob jetzt jede StA über die Rotarier oder ähnliches wirklich befangen ist, glaube ich auch nicht - aber ich finde das logisch nachvollziebar und nicht Wahnhaft.)

Selbst jetzt im WA-Verfahren hat sich gezeigt, das die, bisher ohne nachgewiesene Beziehung zu P3M, Ferndiagnoseärztin G.K. aus Erlangen eine Kundin war.

P3M hatte nun mal über die Bank und ihren Neu-Mann MM unheimlich viele Beziehungen zu hilfreichen Personen.

 

Auch wenn ich nicht an eine große Verschwörung glaube, so sehe ich doch, dass hier sehr viel über Vitamin B. gelaufen ist - wie man das nicht sehen will und als Wahn abtut ist mir unbegreiflich

 

gaestchen schrieb:

Während unkritisch die Behauptungen eines erklärtermaßen lügenden Zahnarztes (Meine Aussage in der Fernsehsendung? Das war doch  nur Folklore!) hingenommen werden, versucht man, jeden Journalisten, der nicht auf der Przybilla-SZ-Linie schwimmt, zu diskreditieren und jeden Zeugen alleine schon wegen der eingeräumten (!) Bekanntschaft mit Maske als Lügner darzustellen. 

 

Keine Ahnung wer das sein soll, den Sie da mit "man" beschreiben, aber ICH glaube dem Zahnarzt aufgrund des Eides etwas mehr als anderen Zeugen - aber seit der ARD-Lüge eben auch nur noch eingeschränkt.

Auch wenn ich sein Motiv - mehr Druck aufbauen über die Medien - nachvollziehen kann, war dies ein Eigentor.

Und bitte - es wird begründet "diskreditiert", da Fakten unterschlagen oder verdreht werden - "Fehler" über "Fehler" - Da zeigen sie mir mal Fehler bei den SZ Berichten in dieser Häufigkeit.

Man "diskreditiert" doch nicht einfach so und ohne Grund. Wenn diese Medien genauso neutral wie die mittelbayerische berichten würden - einfach nur die Fakten, dann würde man die nicht "diskreditieren".

Aber über alles was Pro GM ist, wird nicht berichtet und stattdessen an den Tagen einfach Meinung gemacht - http://www.humana-conditio.de/?p=810 hat das fantastisch aufbereitet.

 

Und diese Zeugen werden nicht als Lügner dargestellt, sondern es wird dargestellt, dass diese parteiisch sein dürften oder möglicherweise instrumentalisiert wurden. Ob die dafür lügen oder eventuell nur nicht ganz objektiv sind, oder eventuell auch einfach nur schleichend, ohne das man das will sich ein einseitiges Urteil gebildet haben, ist von Zeuge zu Zeuge mit Sicherheit unterschiedlich.

Ein völlig unabhängiger Zeuge ohne Beziehungen zu beiden Seiten ist eben etwas anderes, als ein Freund vom MM - müsste doch jedem einleuchten.

Das dabei trotzdem der ein oder andere Zeuge die Wahrheit spricht, ist dabei doch nicht ausgeschlossen aber eben etwas unwahrscheinlicher.

 

Das Problem mit "Gast" ist einfach, dass man nicht einmal weiß, wer alles unter dem Namen schreibt - man diskutiert möglicherweise mit 10 Leuten - vielleicht auch nur 2?

Da sind mir "gaestchen" oder "nochsoeingast" doch 10 mal lieber! Sie sind damit im Grunde genauso anonym wie ich und die "Gäste" - aber eindeutig adressierbar.

 

5

gaestchen schrieb:

@bille Nr. 2:

Aha, wenn Taten festgestellt werden, aber keine psychische Erkrankung, geht es eben in den Knast.

 Wir haben primär ein Schuldstrafrecht. Und diejenigen, die aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig sind, gehen eben nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie (wenn die weiteren Voraussetzungen des 63 StGB festgestellt werden), denn dort wird ihnen entgegen aller Unkenrufe durchaus gelegentlich mal geholfen, jedenfalls besser als "im Knast". 

 

Zum Einen, woher wissen Sie, oder womit könnten Sie belegen, dass einem als krank diagnostizierten Straftäter  in der Forensischen besser geholfen wird, als im Knast? Und wenn selbst Sie meinen, das käme nur gelegentlich vor, wie wäre dann der große Rest, der nicht unter gelegentlich fällt, zu rechtfertigen?

Unabhängig davon darf man in Deutschland bei KEINER Erkrankung zur Behandlung gezwungen werden. Wenn jemand alles voll Krebs hat und sich, warum auch immer, weigert, sich den Segnungen der Schulmedizin (Chemo und Bestrahlung) auszusetzen, so kann ihn keiner zu etwas zwingen.

Aber bei einer psychischen Erkrankung darf man das? Sogar zwangsweise, spricht unter Anwendung enormer körperlicher Gewalt seitens des Personals, wenn einer die Medikamente partout verweigert?

Mit Berufung auf welches Gesetz eigentlich?

 

Zum Anderen habe zumindest ich den Eindruck, dass sich weitaus öfter Menschen auf angebliche Schuldunfähigkeit berufen (einem Psychiater diesbezüglich etwas vorzumachen, ist ja wahrlich nicht schwer, siehe Rosenhan schon vor Jahrzehnten), als umgekehrt.

 

Was jemand mit Ihrer Argumentation aber nicht zu bedenken scheint, ist folgendes:

Ist jemand tatsächlich weder schuldig, noch  verrückt, oder lassen wir von mir aus sogar unschuldig weg, ist jemand nicht verrückt und gemeingefährlich und kommt trotzdem nach 63 weg, dann bedeutet das zwangsläufig lebenslänglich, denn die fehlende Krankheitseinsicht, verbunden mit in solchen Fällen vermutlich auch gehäuft anzutreffender mangelnder Kooperationsbereitschaft mit dem Forensik-Personal (sprich nimmt Tabletten nicht freiwillig sondern nur unter Zwang, nimmt Therapieangebote nicht war etc, führt dann zur Diagnose "wahnhafter Glaube nicht krank" zu sein kombiniert mit Therapieresistenz=> der darf halt nicht mehr rausgelassen werden, kann ja keiner verantworten gell ;-)

gaestchen schrieb:

Sie brauchen nur mal zu googeln, wieviele Leute aufgrund einer Wahnvorstellung andere abgeschlachtet  oder schwer verletzt haben, weil sie sie für "den Satan" oder Ähnliches hielten. Kommt durchaus vor Wenn die sich nicht untersuchen lassen(wollen)  Knast ? Wie lange ? Lebenslänglich mit oder ohne besondere Schuldschwere?

 

Also das ist ja wohl nur sehr oberflächlich durchdacht, was Sie da schreiben, oder?

Erstens dürfte es sich um einen doch sehr geringen Prozentsatz handeln gemessen an den Gesamtstraftaten, wird aber eben medial derartig ausgeschlachtet (eben deswegen, weil die meisten Bluttaten auf den banalen Motiven Geldgier, Eifersucht und vergleichbarem beruhen und somit keine Story hergeben), dass  manche Leute dann eben meinen, das käme häufig vor.

Zweitens, woher weiß man das denn, dass einer sich für Satan o.ä. gehalten und deshalb gemetzelt hat, wenn nicht, weil er es selbst gesagt hat? Und wenn einer das bzw. sowas sagt, da bin ich mir doch sehr sicher, braucht es keine ausführliche Exploration mehr. (Aber auch hier gilt, siehe oben, Zwangsbehandlung verstößt gegen Grundrechte m.M.n.)

 

gaestchen schrieb:

 Oder darf man ein Gutachten auf der Grundlage von Akten und Zeugenaussagen erstellen? 

 

Also spätestens hier komme ich mir als Leser dann echt verscheißert vor. Die Antwort: Ja, ganz offensichtlich ist das sogar so üblich, kann man dem aktuellen WA entnehmen, siehe v.o. die Aussagen der beteilgten Juristen und Psychiater

gaestchen schrieb:

@brain:

Sie haben es anscheinend immer noch nicht gelesen oder verstanden: Bei dem attestierten Wahn Mollaths geht es nicht darum, dass er Schwarzgeldgeschäfte erfunden hätte, sondern darum, dass er jeden in Verbindung damit bringt, der auch nur ein Konto bei der HVB hat.

 

Das ist ja wohl ein Witz, oder? Es wurde bereits im Vorfeld anhand von Unterlagen, aber erst recht jetzt in der WA mehr als deutlich herausgestellt, dass es genau SO nicht war, sondern dass das, (sprich diese Wahnerweiterung auf beliebige Personen, die nichts mit der ganzen Thematik zu tun hätten) anhand der Person Wörthmüllers so konstruiert wurde.

Und zwar, in dem man behauptete, es habe sich um Nachbarn GMS gehandelt, die Wörthmüller angesprochen hätten, wobei es sein (Wörthmüllers) eigener Nachbar war, seines Zeichen Bank-Kollege der Ehefrau Mollaths, mit dem er infolgedessen bereits vor der Einweisung in seine Klinik seine Einschätzung über selbigen besprochen hat. Das wurde sogar von StA Meindl in seinem Wiederaufnahmeantrag mehr als kritisch gewürdigt.

gaestchen schrieb:

Lesen Sie mal das Schreiben Mollaths aus dem BKH Straubing auf nürnbergwiki. 

Und ein Schreiben aus dem BKH Straubing würde was besagen über GMs psychische Verfassung zum Zeitpunkt der angeblichen Begehung der Straftaten? Immerhin wurde er ja nach 63 weggesperrt, weil er seine Taten schuldunfähig infolge seines Schwarzgewlwahns begangen haben soll.

Mir scheint, da ist irgendwie die Zeitleiste durchnandergekommen bei der Verwendung dieses "Arguments"

 

gaestchen schrieb:

Während unkritisch die Behauptungen eines erklärtermaßen lügenden Zahnarztes (Meine Aussage in der Fernsehsendung? Das war doch  nur Folklore!) hingenommen werden, versucht man, jeden Journalisten, der nicht auf der Przybilla-SZ-Linie schwimmt, zu diskreditieren und jeden Zeugen alleine schon wegen der eingeräumten (!) Bekanntschaft mit Maske als Lügner darzustellen.  Genau das ist nämlich das Problem , f&f, dass etwas weniger unkritische Leute gleich als "Auftragsschreiber" (der HVB? des Justizministeriums? Rotarier? ) diskreditiert werden, während andere, die genau so anonym bleiben wie bille und gast auch nicht gerade mit dem Skalpell den § 63 sezieren, sondern mit dem Fleischerbeil um sich schlagen.

 

 

Spätestens bei diesem Absatz hätte man nun nach jedem Satz einhaken müssen und "wie kommen Sie denn darauf?" fragen.

 

Aber, da ich in einem Satz persönlich vorkomme, frage ich hiermit interessiert nach:

Wen meinen Sie denn mit etwas weniger unkritischen Leuten? Und wen mit den unkritischen?

Inwiefern ist denn der 63 ein Skalpell ? Wer wird denn mit diesem Skalpell wo rausgeschnitten und warum?

Und wo schlägt hier einer mit dem Fleischerbeil um sich?

 

Abschließend zu Maske, nach meiner Wahrnehmung kennt er in der Tat  überzufällig viele der Beteiligten und zwar völlig egal, in welcher Funktion (im Zusammenhang mit dem Verfahren) sich diese befinden/befanden.

Was aber in der WA im Zusammenhang mit Maske bezeugt wird (und zwar gerade nicht von des Mollathinismus Verdächtigen) ist, dass es im Lauf des ganzen beileibe nicht nur um ein bloses Kennen ging, sondern dass immer wieder von ganz konkreten und zweifelsfrei steuernden Einflussnahmen seinerseits berichtet wird

Wo hier also einer, wie von Ihnen behauptet, als Lügner hingestellt wird, nur weil er Maske kennt, kann ich beim wahrlich besten Willen nicht erkennen.

 

 

 

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gaestchen schrieb:

 

 

Während unkritisch die Behauptungen eines erklärtermaßen lügenden Zahnarztes (Meine Aussage in der Fernsehsendung? Das war doch  nur Folklore!) hingenommen werden, versucht man, jeden Journalisten, der nicht auf der Przybilla-SZ-Linie schwimmt, zu diskreditieren und jeden Zeugen alleine schon wegen der eingeräumten (!) Bekanntschaft mit Maske als Lügner darzustellen.  Genau das ist nämlich das Problem , f&f, dass etwas weniger unkritische Leute gleich als "Auftragsschreiber" (der HVB? des Justizministeriums? Rotarier? ) diskreditiert werden, während andere, die genau so anonym bleiben wie bille und gast auch nicht gerade mit dem Skalpell den § 63 sezieren, sondern mit dem Fleischerbeil um sich schlagen.

 

 

Die Behauptungen des erklärtermaßen lügenden Arztes sind glaubwürdiger?

Letztes Jahr im Spiegel:

"Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren
 Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes
 Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen ..[…]„Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von
 ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten
 und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne
 dies vor Gericht bezeugen.“

http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

 

Dieses Jahr vor Gericht sagt er aus, dass er das Attest direkt im Anschluss an die Untersuchung geschrieben hat.

 

Die Aussagen der Schwägerin von PM, die 2004 aussagte, unter Eid, sie hätte die Verletzungen nicht gesehen, sie hätte Mollath nicht gesehen, als sie PM aus der Wohnung holte,..... die heute behauptet, sich sogar an Details der Verletzung, an Mollaths Auftreten damals erinern zu können, sind glaubwürdig?

 

Lakotta sagt ja. Fleischerbeil?

 

 

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#42

Sehr geehrter NPÖ,

auf die Gewissheiten die Sie ausführen, hatte ich verzichtet, da zwar augenscheinlich nachvollziehbar aber im hiesigen Kontext nicht ausreichend belegt. Meine Frage "Wer ist wir?" zielte aber in diese Richtung. Im Übrigen unterliege ich pragmatisch auch einer gestörten Wahrnehmung. Ich fordere verbindlich die Einhaltung vernünftiger Regeln. Die Offenbarung, dass dies aus den von Ihnen genannten Gründen nicht erfolgen wird, sollen die Verweigerer selbst verkünden oder lieber abtauchen. Ich halte Letzteres noch nicht für ausgeschlossen. Diese Illusion gebe ich ohne Not nicht auf.

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