Tag dreizehn – Prof. Nedopils psychiatrische Stellungnahme zu Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.07.2014

Schon zu Beginn der Hauptverhandlung hat Prof. Nedopil, beauftragt mit der (nach Leipziger, Simmerl, Kröber, Pfäfflin  und Weinberger) erneuten  Begutachtung des Angeklagten Mollath, eine begriffliche Einschränkung gemacht: Wenn ihm eine Exploration des Probanden nicht möglich sei, könne er regelmäßig kein Gutachten erstellen, sondern lediglich eine „Stellungnahme“ abgeben.  Überschrieben ist sein Text nun tatsächlich mit „Psychiatrische Stellungnahme“.

Man merkt seiner Stellungnahme die Schwierigkeiten an, die es macht, den gerichtlichen Ansprüchen gerecht zu werden und zugleich zu vermeiden, seine Kollegen, die früher im Fall Gutachten erstellt haben, allzu hart zu kritisieren. Kaum hat er eine bestimmte Aussage getroffen, wird sie auch schon wieder relativiert und in Frage gestellt. Am Ende bleiben im Wesentlichen Erwägungen, die in der juristischen Bewertung nur mit in dubio pro reo bearbeitet werden können: Weder belegbar noch ausschließbar sind die in Betracht gezogenen Verdachtsdiagnosen oder Hypothesen „paranoide Persönlichkeitsstörung“ bzw. „wahnhafte Störung“, über deren Realität er eigentlich auch nur spekuliert. Hinsichtlich der Reifenstechereien (wären sie beweisbar) würde Nedopil selbst bei einer diagnostizierbaren Störung zur Schuldfähigkeit tendieren, bei den Angriffen auf seine Frau (wären sie beweisbar) ließe sich eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen. Schon daraus ergibt sich: § 63 StGB kann schon rein theoretisch nicht mehr bejaht werden, da dieser eine positive Feststellung von die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Störungen/Krankheiten voraussetzt. In dubio pro reo wirkt für die begünstigenden Rechtsfolgen des §§ 20, 21 StGB, aber gegen die belastende Rechtsfolge des § 63 StGB.

Folgt man dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung, kann man sich allerdings relativ sicher sein, dass es auf die psychiatrische Stellungnahme Nedopils gar nicht mehr ankommt: Weder die konkret angeklagten Taten gegen die frühere Ehefrau noch die Reifenstechereien sind strengbeweislich überzeugend belegt. Allerdings scheint die Staatsanwaltschaft – erkennbar an einem noch gestern gestellten Beweisantrag zum Reifenkomplex – anderer Auffassung zu sein. Sie hält offenbar Sachbeschädigungen (wohl in einfacher, nicht gemeingefährlicher Weise) noch für belegbar. Deshalb konnte auf das schon vorbereitete „Gutachten“ nicht verzichtet werden. Und natürlich ist es auch zur Rehabilitation Mollaths vom Verdacht, er sei wahnkrank, sinnvoll, eine solche Stellungnahme anzuhören. Bedauerlich ist, dass Mollath nicht durch eine Entbindung von der Schweigeplicht dafür gesorgt hat, dass die früheren Gutachtenergebnisse zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden.

Zutreffenderweise stellt Nedopil  schon in seinen Vorbemerkungen dar, dass ohne Exploration des Angeklagten eine zuverlässige Einschätzung seiner Persönlichkeit nicht möglich sei. Er würde sich "nie" explorieren lassen, hat er einmal in einem Interview gesagt. Das relativiert er nun für die spezielle Situation Mollaths: Der durch Psychiater bestätigte Verdacht einer psychiatrisch relevanten Störung lasse sich eben nur mithilfe eines Psychiaters falsifizieren, meint Nedopil.

Dass es nach 13 Jahren ohnehin nicht möglich ist etwas zur Tatzeitpsyche des Angeklagten zu sagen, lässt er  merkwürdigerweise unerwähnt. Hätte er dies für erwähnenswert gehalten, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass auch einige frühere Gutachter diese Problematik (Blick in die damals  4 – 8 Jahre zurückliegende Vergangenheit) in ihren Erwägungen völlig übergangen haben. So als lasse sich eine aktuelle Beobachtung beliebig in die Vergangenheit extrapolieren. Tatsächlich haben sich vorherige Gutachter insofern allein auf die Angaben der Hauptbelastungszeugin verlassen, deren mögliches Motiv zur Falschbelastung sie (ebenso wie die Nürnberger Strafkammer im Urteil) ignorierten.

An anderer Stelle entlastet Nedopil  seine Kollegen direkt: Schließlich seien sie ja angewiesen auf die aktuell erhältlichen Informationen, man könne ihnen also nicht vorwerfen, dass sie die aufgrund neuerer  Informationen bessere Erkenntnis nicht damals schon gehabt hätten. Das ist eine richtige Feststellung, trifft aber erstens nicht auf alle Vorgutachter gleichermaßen zu (insbesondere nicht auf Pfäfflin) und zweitens hätte auch mangelnde Information nicht von der Pflicht befreit (insbesondere betr. Leipziger) den Zusammenhang zwischen diagnostizierter Störung bzw. Krankheit und den konkreten Taten darzustellen. Diese Kernanforderung der forensisch-psychiatrischen Begutachtung haben Leipziger, Kröber und Pfäfflin weitgehend missachtet. Etwas verhalten weist Nedopil, der sich gerade mit diesem Punkt Mühe gibt, darauf hin, dass er die Auffassung Kröbers nicht teile. Und er selbst unternimmt es jedenfalls, seine hypothetisch-diagnostischen Erwägungen auf die (angeblichen) Taten differenziert anzuwenden.

Das Bemühen um Wahrhaftigkeit und Fairness ist in Nedopils Stellungnahme erkennbar, ebenso wie die in Interviews zum Ausdruck kommende selbstkritische Distanz zu den Möglichkeiten der eigenen Profession. Dennoch verlässt er diesen Pfad an einigen wichtigen Stellen; zwei seien erwähnt:

Hinsichtlich der (subjektiven) Bewertung der Rolle Dr. Wörthmüllers durch Mollath, argumentiert Nedopil, es dürfte für „die meisten Menschen abwegig“ sein, einen Zusammenhang zwischen Nachbarschaft und geschäftlichen Verbindungen zu Geldverschieberkreisen zu begründen – ein Hinweis auf Wahn. Auf den Vorhalt, ausgerechnet der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft habe dies in seinem Wideraufnahmegesuch nicht als abwegig sondern als subjektiv nachvollziehbar beschrieben, reagiert Nedopil seinerseits  „nachhaltig“: Er bleibe bei seiner Auffassung. (Vgl. zur psychiatrischen Bewertung der Wörthmüller-Episode eingehend und lesenswert auch Sascha Pommrenke).

Für eine Rigidität des Angeklagten, die nur vorübergehend Kompromisse zulasse, zieht Nedopil auch die Mandatsniederlegung der Wahlverteidiger des Angeklagten heran. Dies erscheint wenig fair, da der Angeklagte die Verhandlungsöffentlichkeit dieser Situation nicht vermeiden konnte und Nedopil Mollaths  besonnene Reaktion auf diese Nachricht sowie die offenkundig nach wie vor funktionierende Kooperation mit seiner Verteidigung unbeachtet lässt: Hier drängt sich die Vermutung auf, dass Nedopil in seiner  Informationsmangelsituation ein Ereignis aus der Hauptverhandlung überinterpretiert, weil sie in das schon von ihm gefasste Schema (Kompromisslosigkeit Mollaths) passt. Generell ist es auch problematisch, wenn über den Umweg des psychiatrischen Gutachtens ungeprüfte Tatsachen Eingang in die Erörterung und Bewertung finden, wie etwa das angebliche Verhalten Mollaths gegenüber Mitpatienten oder seine Anwaltswechsel.

[Update: in einer Antwort auf einen Leserkommentar habe ich ergänzt, was ich oben mit "spekuliert" meine. Aus Gründen des Zusammenhangs will ich es hier einfügen:

Ich hatte den Eindruck, dass bestimmte Punkte, die den Verdacht stützen, verstärkt wurden, andere, die den Verdacht eher vermindern könnten, eher vernachlässigt wurden. Dabei passieren dann, wie auch schon in den Vorgutachten, Verwechslungen und Schludrigkeiten: Die Verwechslung der Montagsdemos wg. Hartz IV mit der Schüler-Friedensdemo (schon die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts wird von Nedopil psychiatrisch bewertet und zwar in einem Satz mit dem "Verdunkeln des Zimmers" - ich halte das für salopp gesagt: Quatsch) z.B. oder die (angesichts dessen was wir heute wissen) schon merkwürdige Ansicht, bei den Geldverschiebungen in die Schweiz habe es sich um "Peanuts" gehandelt. Das sind Punkte, die durchaus für die Frage eine Rolle spielen, ob es sich bei den Verhaltensweisen  Mollaths, noch um akzentuierte, aber normalpsychologische Verhaltensweisen gehandelt hat, oder ob es sich um (im Rahmen des § 20 StGB relevante) Störungen handeln könnte. Zudem wird einerseits die Egozentrik Mollaths (bei den Konflikten mit anderen Patienten in der Forensik) betont, andererseits aber wird nicht darauf eingegangen, dass sich Mollath bekanntermaßen seit seiner Entlassung auch für andere Forensik-Patienten einsetzt.]

Eine zusammenfassende Bewertung fällt schwer. Meines Erachtens konnte Nedopils Ergebnis gar nicht anders ausfallen. Zu Recht weist er darauf hin, dass er ohne sein Haupthandwerkszeug – eine Exploration –seiner Aufgabe auch nur eingeschränkt gerecht werden kann. Und auch die unterbliebene Generalkritik an den früheren Gutachten ist nur zum Teil ihm vorzuwerfen, wenn die (früheren) Befunde weiterhin von der Schweigepflicht erfasst sind. Weniger nachvollziehbar sind unkritische Wertungen Nedopils, insofern es darum geht, die Verdachtsdiagnosen der Vorgängergutachten zu rechtfertigen.

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240 Kommentare

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@ Dr. Sponsel

Ich halte es für unzulässig, Abrechnungskriterien der KV mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung in Verbindung zu bringen.

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Jedenfalls ist auch Herrn Holzhaider in seinem Artikel in der sz-wochenendausgabe aufgefallen, dass mollath entgegen seiner Behauptung vom ersten Verhandlungstag durchaus ungehemmt von der Präsenz Nedopils agierte.

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Prof. Nedopil äußert nur, dass die Gutachten ohne Beachtung der Mindestanforderungen (=Standard) erstellt wurden. Nachdem auch eine blinde Henne ein Korn finden kann, kann eine mangelhaft durchgeführte Arbeit im Ergebnis zufällig richtig sein.

Eine Äußerung zum Ergebnis ist ihm aber unmöglich, weil die Arbeit schlecht war und auch er kann nur Vermutungen anstellen, weil er eben keine Gelegenheit hatte, mit Herrn Mollath zu sprechen. Leider gibt es kein Wortprotokoll und die Meldungen in den Medien sind teilweise widersprüchlich und wenig aussagekräftig. Schuldfähig ja oder nein? Es wird oft nur über die Unterbringung bzw. deren Rechtfertigung berichtet.

 

Von zwei Psychiatern wurde jetzt gesagt, dass Größenwahn in Bezug auf den Milliarden-Steuerbetrug vorliegen würde. Da es ausreichend Gegenbeweise gibt, sollte es doch eigentlich gelingen, dem Gericht hierfür ausreichend Beweisanträge zu liefern. Es gibt den Spruch, die Revision wird in der Hauptverhandlung vorbereitet. Möchte Herr Dr. Strate auch noch die Revision durchziehen? Oder gibt es jetzt einige gute Beweisanträge?

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Hobbydetektiv schrieb:

 

Prof. Nedopil äußert nur, dass die Gutachten ohne Beachtung der Mindestanforderungen (=Standard) erstellt wurden. Nachdem auch eine blinde Henne ein Korn finden kann, kann eine mangelhaft durchgeführte Arbeit im Ergebnis zufällig richtig sein.

 

 

Nicht ganz: Nedopil sagt auch, dass man sich den Mollath-Skandal erspart hätte, wenn man nach den Standards gearbeitet hätte. Zumindest mir erscheint es nicht vorstellbar, dass man am Mollath-Skandal hätte vorbeikommen können, ohne darauf zu verzichten, ihn nach § 63 StGB wegzusperren, einfach dshlab, weil ich keine Tatsachen sehe, die solches Vorgehen rechtfertigen, und ich nehme an, dass Nedopil das ebenso sehen wird. 

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Hobbydetektiv schrieb:

 

Von zwei Psychiatern wurde jetzt gesagt, dass Größenwahn in Bezug auf den Milliarden-Steuerbetrug vorliegen würde. Da es ausreichend Gegenbeweise gibt, sollte es doch eigentlich gelingen, dem Gericht hierfür ausreichend Beweisanträge zu liefern. Es gibt den Spruch, die Revision wird in der Hauptverhandlung vorbereitet. Möchte Herr Dr. Strate auch noch die Revision durchziehen? Oder gibt es jetzt einige gute Beweisanträge?

 

Wenn Mollath aufgrund fehlenden Nachweises von Straftaten freigesprochen werden sollte, dann wäre es seiner Verteidigung und ihm definitiv unmköglich, dagegen ein Rechtsmittel einzulegen, weil er dann ja nicht durch das Urteil beschwert wäre.

 

Im Übrigen sind gute Beweisanträge und spätere Revision keine Alternativen: Ein guter Verteidiger beantragt in der HV Beweiserhebungen, soweit es beweisbare Tatsachen gibt, die seinen Mandanten entlasten können.

 

Das Gericht hat dann drei Möglichkeiten den Beweisantrag abzuweisen:

 

1. Aus formalen Gründen. Praktisch kein Nichtjurist stellt einen Beweisantrag korrekt, man muss sich kundig machen, oder ist dem Anwalt ausgeliefert. Hier entsteht dann ein Revisionsgrund (Prozessrüge), wenn das Gericht falsch annimmt, der Antrag sei formal unzulässig.

2. Das Gericht kann begründet erklären, dass es auf die Tatsache, die laut Antrag bewiesen werden soll,  gar nicht ankomme. Hier entsteht dann ein Revisionsgrund (Prozessrüge), wenn die Tatsache entgegen den Ausführungen des Gerichtes doch erheblich wäre, ob für den Nachweis der Tat, ob für die Schuld, ist dabei egal.

3. Das Gericht kann jeden Beweisantrag zurückweisen, wenn es erklärt, dass es die Tatsache, die laut Antrag bewiesen werden soll, auch ohne den Beweis zu Gunsten des Angeklagten anzunehmen bereit sei. Hier wird es ggf. schwierig, dem Gericht ggf. nachzuweisen, dass es einen entlastenden Umstand zwar ohne Beweis anerkannt, im Strafmaß aber nicht berücksichtigt habe - was auch ein Revisionsgrund wäre (Sachrüge?)

 

Die Revision ist also keineswegs ein Mittel, um eigene Versäumnisse während der HV auszugleichen, sondern baut auf einer Verteidigung in der Hauptverhandlung, in der alle sinnvollen Beweisanträge gestellt und jede Inkorrektheit zu Lasten des Angeklagten mit Rechtsmittel angegriffen oder gerügt wurden!  Denn nur diese Dinge sind die Munition für die Revision.

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@Hobbydetektiv,

die entsprechenden Beweisanträge (zur Existenz und zum Umfang der Geldverschiebungen in die Schweiz) sind bereits am ersten Tag der Hauptverhandlung gestellt worden (siehe hier, S.5). Sie wurden zurückgestellt, d.h. das Gericht hat bisher noch nicht darüber entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ausgeführt, dass es diese Anträge für bedeutungslos halte, ein deutliches Zeichen dafür, dass die StA 1. den Anschuldigungen der Ex-Ehefrau keinen Glauben schenkt und 2. dass die StA auch eine evtl. Wahnerkrankung mit diesem Inhalt  nicht für bedeutsam hält, weil es ohnehin nicht auf die Schuld ankommt.

Das Gericht wird, wenn es der Frau glauben will und/oder wenn es einen Geldverschiebungs-Wahn annehmen will, diese Beweiserhebungen nicht als bedeutuingslos ansehen können.

Wenn das Gericht allerdings die Äußerungen der Frau für unglaubhaft hält und wenn es deshalb ohnehin nicht auf die Schuldfähigkeit ankommt, können diese Beweiserhebungen als bedeutungslos unterbleiben. Das ist genau die Verteidigungstaktik mittels Beweisanträgen, die ich schon zuvor beschrieben habe.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

besten Dank für Ihre Antwort. Über die Beweisanträge war ich falsch informiert, ich ging davon aus, dass diese bereits abgelehnt worden seien.

Durch die Zeugenaussagen kann bewiesen werden, dass Geld für Kunden in die Schweiz verbracht wurde. Die beiden Psychiater haben Größenwahn im Hinblick auf die von Herrn Mollath genannte Höhe der Steuerhinterziehung erwähnt.

Der Revisionsbericht beweist, dass die HVB befürchtete, Herr Mollath würde sein Insiderwissen zu Geld machen. Ist der Revisionsbericht als Urkunde in das Verfahren eingeführt?

Können denn die Zeugen zur Höhe des Steuerschadens überhaupt eine Aussage machen? Wie kann denn ein behaupteter Steuerschaden überhaupt bewiesen werden? Wird sich ein Bankmitarbeiter in den Zeugenstand stellen und sagen, jawohl, mein Arbeitgeber (und ich mit) haben Steuern in Milliardenhöhe hinterzogen?

Meiner Erinnerung nach hat die HVB im Jahr 2006 in den USA eine Zahlung von knapp 30 Mio Dollar akzeptiert, damit ein Verfahren wegen Steuerbetrug eingestellt wurde. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft stand sinngemäß, dass es der größte aktenkundige Steuerbetrugsfall sei. Telepolis hatte darüber berichtet.

Die Frage ist aber, wie hoch war der Steuerbetrug in Deutschland?

Um hier eine Milliardensumme zu beweisen, müssten doch vermutlich die verschiedenen Verfahren bekannt sein. Aber gerade in den 90er Jahren, also dem Zeitraum, der hier zur Diskussion steht, erfolgte ja in der betroffenen Bank keine Durchsuchung. Also muss es bei Schätzungen verbleiben. Oder welche Möglichkeit sehen Sie, die Behauptung über die Höhe des Steuerbetrugs zu beweisen?

Selbst wenn das Gericht den Angaben der Ehefrau keinen Glauben schenkt, so muss dies doch belegt werden, warum. Deshalb wäre ein Beweis über die Finanztransaktionen sinnvoll.

Es laufen zwei Ermittlungsverfahren gegen die Ehefrau sowie eines gegen Dr. Leipziger wegen Freiheitsberaubung. Könnten diese Akten als Beweis für Belastungseifer hinzugezogen werden? Kann es dort - trotz laufendem Verfahren - verwertbare Erkenntnisse geben?

Das vermeintliche Verfahren gegen Herrn Mollath sollte hinzugezogen werden. Aber die von den Zeugen? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder gibt es hierfür rechtliche Gründe?

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Hobbydetektiv schrieb:

 

Können denn die Zeugen zur Höhe des Steuerschadens überhaupt eine Aussage machen? Wie kann denn ein behaupteter Steuerschaden überhaupt bewiesen werden? Wird sich ein Bankmitarbeiter in den Zeugenstand stellen und sagen, jawohl, mein Arbeitgeber (und ich mit) haben Steuern in Milliardenhöhe hinterzogen?

 

 

Man könnte einen der lahmgelegten hessischen Steuerprüfer als Gutachter beauftragen. Der würde dann die (aus seiner Sicht)  notwendigen Explorationen machen  (könnte ein paar Wochen dauern) und letztlich dann eine Schätzung abgeben. 

Im Prinzip kämen für einen solche gutachterliche Arbeit vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die entsprechenden Experten aus der Finanzverwaltung infrage.  Da ein Gericht ohne weiteres über die Experten der Kriminalämter als Gutachter verfügen kann, müsste es auch auf die Experten der Finanzverwaltung insofern zurückgreifen können.

 

Da es letztlich darum ginge, aus Stichproben (man kann ja nicht alle Bankkunden Deutschlands in einem solchen Zusammenhang überprüfen) auf den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden zu schließen, wäre es wohl nötig, dem Steuerexperten einen Volkswirt zur Seite zu stellen, der Experte auf dem Gebiet der Ökonometrie ist.

 

Ichz glaube aber kaum, dass es auch nur das zweite Mal in der Rechtsgeschichte der BRD wäre, dass man so etwas machte....

 

 

 

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Professor Müller hat einmal ausgeführt, dass 4 Voraussetzungen für die Unterbringung in der Forensik gegeben sein müssen (schwere psychische Erkrankung, diese (und nichts anderes) muss ursächlich für die Tat sein, die psychische Erkrankung muss fortbestehen und auf Grund der Erkrankung müssen weitere schwere Straftaten erwartet werden.

Einer der vier notwendigen Punkte hat auf jeden Fall gefehlt, und zwar die Ursächlichkeit/Zwangsläufigkeit zwischen der psychischen Erkrankung und den Taten.

Also, selbst wenn wir den für Mollath übelsten Fall annehmen, dass es keine realen Schwarzgeldgeschäfte gibt, er somit dem "Schwarzgeldwahn" unterlag, dies überdies zum Zeitpunkt der ihm unterstellten Straftatenausübung, er des Weiteren diesem Wahn auch heute noch unterliegen würde, und er weiterhin die Straftaten tatsächlich nachweislich allesamt selber begangen hätte, hätte man ihn nicht in den Maßregelvollzug sperren dürfen.

 

Die ihm vorgeworfenen Straftaten stehen im Zusammenhang mit Eifersucht, Rache, Verlustängsten etc., Beziehungsstraftagen eben. - Die Ehefrau wurde anläßlich des Auszugs angegriffen (angeblich), die Reifen wurde bei Personen zerstochen, die mit der Scheidung zu tun hatten (Scheidungsanwalt, Autoverleiher des Umzugswagens etc.).

Aus dieser Sicht dürfte nicht einmal ein Mensch, der von sich glaubt er wäre ein Berufskiller, und der dann den Ehebuhler der Gattin (außerhalb seines Berufskillerwahns) ermordet in den Maßregelvollzug geschickt werden, weil er für die Tat selber eben nicht schuldunfähig wäre.

Und Mollath hat die Ehefrau auch nicht malträtiert und die Reifen von deren Scheidungshelfern auch nicht zerstochen weil er einen Schwarzgeldwahn hat, sondern aus anderen Motiven wie Eifersucht und Rache. Wobei ja zwischenzeitlich feststeht, dass ihm keine der vorgeworfenen Taten überhaupt angelastet werden kann.

 

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@ Anonymer

Ja, dieser Vortrag ist wirklich aufschlussreich, danke, dass sie darauf aufmerksam gemacht haben.

Den Vortrag sollte jeder Interessierte anschauen: Nedopil hat ihn auf einem polnischen Kongress auf Deutsch gehalten. Wahrscheinlich hat er nicht damit gerechnet, dass das hier jemand sieht. Er übt eindeutig Kritik an den den psychiatrischen Gutachtern im Mollath-Prozess. Wenn sie sich an die neueren Regularien (oder sind es sogar Leitlinien?) gehalten hätten, sagt er sinngemäß, hätte  der Fall keinen Skandal ausgelöst.  Das steht im Gegensatz zu seinen jetzigen Aussagen vor Gericht. Da zeigt er mit der "Formel" nachvollziebar" viel Verständnis für die Kollegen.

 

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Tag 14: erneutes Zerwürfnis zwischen Mollath und seinen Verteidigern.

Das Grundproblem bleibt das gleiche: einen Freispruch nur zu bekommen, weil seine Schuld nicht zweifelsfrei erweisen werden könne, sei ihm nicht genug, meint Mollath. Er will weitere Zeugen hören und Anträge stellen.

Hier überschätzt Mollath natürlich die Möglichkeiten der Justiz und insbesondere die Möglichkeiten dieses Wiederaufnahmeprozesses. Es wird keinen Generalprozess gegen das ganze Unrecht dieser Welt geben, auch keinen Prozess wegen der Straftaten der HVB.

Ich finde es trotzdem gut, dass Mollath konsequent und seiner Linie treu bleibt. Sonst wäre es ja nicht Mollath. So what?

Andererseits ist auch Strate ein sturer Bock. Mollath hat zweifellos das Recht, auch gegen den Rat seines Verteidigers eigene Beweisanträge zu stellen. Es heißt, er wolle knapp 30 weitere Anträge vorbringen. Ja und? Wo ist das Problem? Wenn das Gericht mittlerweile wirklich davon überzeugt ist, Mollath "mangels Beweisen" freisprechen zu müssen, so wird das Gericht ganz locker sämtliche Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit ablehnen. Kurz und schmerzlos. So wird es auch kommen. Mollath entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn aber das Gericht den Anträgen nachgehen will, dann bestehen eben noch Zweifel am Freispruch. Auch gut. Warum also führt sich Strate auf wie eine beleidigte Leberwurst?

 

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psychofan schrieb:

Wenn aber das Gericht den Anträgen nachgehen will, dann bestehen eben noch Zweifel am Freispruch. Auch gut. Warum also führt sich Strate auf wie eine beleidigte Leberwurst?

 

Wenn jemand so gestrickt ist,   dass er beharrlich auch in dicksten Beton bohrt,  auch vor Granit nicht zurückschreckt, wenn er eine Grube ausheben will, dann sagt das doch schon eine Menge über ihn: Er muss über eine ausgesprochen starke Persönlichkeit verfügen, und er muss von dem, was er tut, wirklich überzeugt sein.

Leider sind diese Eigenschaften in unserer Gesellschaft, in der nahezu jeder in der Wahnvorstellung lebt, selbst fehlerfrei sein zu müssen, um gesellschaftlich akzeptiert werden zu können, oftmals damit verknüpft, dass entsprechende  Personen jegliche Kritik an ihrer Arbeit als Gotteslästerung empfinden.

 

Die abgegebene Beschreibung gilt sowohl für Mollath als auch für Strate, und damit war im Grunde immer klar, dass es im Falle von Intereeenskonflikten knallen würde und jeder der beiden letztlich unendlich sauer auf den anderen sein würde.

Die Kpündigung des Wahlmandates hatte Mollath noch geschockt - doch nun ist er innerlich eingestellt, womit Strate es nicht geschafft hat, ihn seinen Wünschen entsprcehend zu disziplinieren:  Mollath weiß, dass er ab jetzt auch ohne Strate freigesprochen wird, und wenn Strate ihm nicht mehr in Aussicht stellen kann, als einen Freispruch ohne vollständige Rehabilitierung, dann braucht er Strate nicht mehr.

 

Strate wiederum hat enorm viel investiert; es ist völlig unvorstellbar, dass er dafür auch nur annähernd adäquat bezahlt wurde, und weiß ganz genau, dass Mollath ohne ihn noch in Bayreuth sitzen würde, bei Dr. L. Doch diese Sachen hat Mollath abgehakt -  was er hat, das hat er, jetzt zählt nur noch, was er zusätzlich will.

 

Ich würde mich weder mit Mollath noch mit Strate arrangieren müssen, aber wenn ich es müsste, dann würde die Fronten sehr deutlich markieren.

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Eklat vor dem Landgericht Regensburg: Gerhard Strate will Gustl Mollath nicht länger verteidigen - und beantragt seine Entpflichtung. Zuvor hatte der Angeklagte seinen Anwälten schwere Vorwürfe gemacht. Strate spricht von einem Angriff auf seine Ehre.

Sogenannte 30 Beweisanträge von Mollath seien "Mist" laut Strate .

 

 

 

 

 

 

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Ob krankhaft oder nicht, sei mal dahingestellt. Mollath scheint jedenfalls unter Beratungsresistenz und völligem Realitätsverlust zu leiden. (und meiner Meinung nach schon immer gelitten zu haben). Scheint mehr zu sein, als nur ein knorriger Kauz (O-Ton Strate).

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McMurphy schrieb:

Ob krankhaft oder nicht, sei mal dahingestellt. Mollath scheint jedenfalls unter Beratungsresistenz und völligem Realitätsverlust zu leiden. (und meiner Meinung nach schon immer gelitten zu haben). Scheint mehr zu sein, als nur ein knorriger Kauz (O-Ton Strate).

Obacht ... ganz dünnes Eis. Das ist doch eine vollkommen unzulässige Ferndiagnose. Man muss mit dem Auserwählten persönlich gesprochen habe. Seine Schreiben lesen und sein Verhalten anhand von Presseberichten beurteilen .. das reicht ganz eindeutig nicht. Gleich kommt Dr. Sponsel und erklärt, dass G4 fehlt  und dass irgendeine abrechnungstechnische Diagnosevorschrift der Kassenärztlichen Vereinigung nicht eingehalten wurde und Hr. Mollath deswegen kerngesund ist. Danach folgt dann der Vorwurf, ein bezahlter Schreiber der bayrischen Staatsregierung zu sein. Garniert wird alles dann mit einem Twitter-Shitstorm des Herrn Heidingsfelder und den Vorwürfen an Dr. Strate, ein von der HVB bezahlter V-Mann zu sein. Elvis lebt.

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McMurphy schrieb:

Ob krankhaft oder nicht, sei mal dahingestellt. Mollath scheint jedenfalls unter Beratungsresistenz und völligem Realitätsverlust zu leiden. (und meiner Meinung nach schon immer gelitten zu haben). Scheint mehr zu sein, als nur ein knorriger Kauz (O-Ton Strate).

 

Differenzen zwischen Angeklagtem und Verteidiger sind tatsächlich häufig und ergeben sich schon daraus, dass die emotionale Beziehung zum Verfahren bei beiden eine andere ist.  Wenn ein geübter Strafverteidiger sieht, dass das Gericht in Richtung Freispruch unterwegs ist, dann weiß er, dass er kaum noch Gestaltungsmöglichkeiten hat.

 

Dem Dr. Strate sitzt es in den Knochen,  dass das Gericht nicht die aufgabe hat, Mollath so gut wie möglich zu rehabilitieren,  sondern, zu prüfen, ob er die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe und wenn, ob er sie schuldhaft begangen habe, und falls ersten ja und zweitens nein, ob eine Gefahr von ihm ausgehe und welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien.

Damit ist der Auftrag des Gerichtes abschließend dargestellt.

Mollath hingegen möchte einen Strafprozess, der ihn voll rehabilitiert, wobei er das Wesen des Strafprozesses verkennt.  Ihm zugute halten muss man aber, dass andere  Wege, die zu seiner Rehabilitierung führen könnten, z.B. Strafermittlungen wg. Freiheitsberaubung, von der Justiz willkürlich zugenagelt werden. Wäre das nicht der Fall, dann hätte Mollath wohl auch kein Problem mit dem Verlauf des jetziugen Strafverfahrens, aber er hat eben begriffen, dass die Bayernjustiz fest entschlossen ist, alles abzuschmettern, was er juristisch unternimmt, um seine vollständige Rehabilitierung zu erreichen, und daher sieht Mollath nur die Chance, das jetzige Strafverfahren entsprechend zu instrumentalisieren.

 

Herr Dr. Strate sei daran erinnert, dass er einmal gesagt hat, am Ende seines Wirkens werde die die vollständige Rehabilitierung Mollaths stehen.

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Mollath interessiert sich schon länger für die Arbeit von Anwälten im Wiederaufnahmeverfahren:

Herr Mollath, was hat Sie zum Besuch am Freitagmorgen im Nürnberger Justizgebäude veranlasst?

Gustl Mollath: Ich wollte die Tätigkeit des Anwalts Ahmed in einem Wiederaufnahmeverfahren genießen. Ich habe schon immer versucht, seine Arbeit zu verfolgen, auch als ich in der Psychiatrie weggesperrt war. Auch aus Eigennutz: Das Wichtigste für jemanden in einem sogenannten Bezirkskrankenhaus ist ein ordentlicher Rechtsanwalt, eine ordentliche Verteidigung. Sonst wird es desaströs.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/forderung...

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Weshalb will Mollath auf einmal neuen psychiatrischen Gutachter seines Vertrauens, den Bonner Psychiater Clemens Dieckhöfer ? ( siehe Spiegel.de )

 

 

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Gast schrieb:

Weshalb will Mollath auf einmal neuen psychiatrischen Gutachter seines Vertrauens, den Bonner Psychiater Clemens Dieckhöfer ? ( siehe Spiegel.de )

 

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/bonner-schrieb-guta...

 

Weshalb wohl?  Weil Nedopil ihm nicht bestätigt hat, dass es bereits damals keinen vernünftigen Grund gegeben habe, ihm Geisteskrankheit anzuhängen.

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Der emeritierte Bonner Professor führt derzeit selbst ein Verfahren in dem Fall - und zwar gegen die frühere bayerische Justiz- und heutige Europaministerin Beate Merk (CSU). Merk hatte die Analyse Dieckhöfers im Mollath-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag als unwissenschaftlich bezeichnet. Das brachte den Bonner auf, der seit Jahrzehnten forensisch-psychiatrische Gutachten erstellt. Er fühlte sich in seiner Berufsehre verletzt und verklagte die Ministerin wegen "Ehrabschneidung". Laut Dieckhöfer läuft das Verfahren noch.

Gustl Mollath: Bonner schrieb Gutachten im Fall Mollath | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/bonner-schrieb-gutachten-im-fall-mollath-article1409363.html#plx1784310674

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Gast schrieb:

Der emeritierte Bonner Professor führt derzeit selbst ein Verfahren in dem Fall - und zwar gegen die frühere bayerische Justiz- und heutige Europaministerin Beate Merk (CSU). Merk hatte die Analyse Dieckhöfers im Mollath-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag als unwissenschaftlich bezeichnet. Das brachte den Bonner auf, der seit Jahrzehnten forensisch-psychiatrische Gutachten erstellt. Er fühlte sich in seiner Berufsehre verletzt und verklagte die Ministerin wegen "Ehrabschneidung". Laut Dieckhöfer läuft das Verfahren noch.

Gustl Mollath: Bonner schrieb Gutachten im Fall Mollath | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/bonner-schrieb-gutachten-im-fall-mollath-article1409363.html#plx1784310674

 

Bemerkenswert, dass der Dr. Beate Merk die Vokabel  "unwissenchaftlich" einfällt, wenn ein Psychiater etwas von sich gibt, was ihr nicht passt. Solange Psychiater sich so äußern, dass es ihr in den Kram passt, redet sie von "Ärzten" und "renommierten und zertifizierten Experten".

Es muss endlich Schluss ein mit Mummenschanz! 

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Weshalb will Mollath auf einmal neuen psychiatrischen Gutachter seines Vertrauens, den Bonner Psychiater Clemens Dieckhöfer ?

Mollath erhofft sich anscheinend die "psychiatrische Rehabilitierung", einen "Beweis" für seine psychische Gesundheit.

Prof. D., der sich von Frau Merk massiv in seiner Ehre verletzt fühlt und sie deshalb strafrechtlich verfolgt, wie er auch bei maximal unpassender Gelegenheit ausführlich kundtut, ist aus Mollaths Sicht der richtige Experte, um ihn als Opfer von Psychiatriemissbrauch in der Tradition des Nationalsozialismus darzustellen. Seine Stellungnahme dürfte nur sehr überzeugte Mollath-Unterstützer überzeugen.

http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/uber-uns/

http://www.synapse-redaktion.de/synapseforum/

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Dieckhoefer-201...

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"... Politisch hat Mollath also bereits erreicht, dass sein Fall das System verändert – allein: Er scheint das richtige Maß und Ziel nicht zu erkennen. Das indes zieht sich durch den gesamten Fall – und lässt Zweifel aufkommen, ob sowohl die beteiligten Richter von einst, als auch die Psychiater ihm wirklich Unrecht taten. Oder ob Mollath letztlich einfach alles daran setzte, seinen Kopf durchzusetzen – was ihn zumindest gemeingefährlich erscheinen ließ. ..."

http://www.welt.de/politik/deutschland/article130635094/Anwaelte-werden-...

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Was heißt schon vollständige Rehabilitierung.

 

Freiheit +

Für mich müßte das auch bedeuten, dass Herr Mollath auf keinen Anwalts- Gerichtskosten und Gutachterkosten hängen bleibt.

Außerdem Haftentschädigung.

Mehr wird er aber nicht bekommen oder ?

 

 

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Dr. Strate wird inzwischen wissen, was ein langjähriges Kesseltreiben, die Trümmer einer gescheiterten Ehe, der Verlust aller Vermögenswerte, ein Katastrophenprozess, und – als über 7 Jahre andauernder Höhepunkt – die Unterbringung in der Forensik (zeitweilig hochgesichert) mit einem Menschen anrichten können. Vom Kampf um die Wiederaufnahme und dem jetzt endlich durchgeführten Verfahren mal ganz abgesehen…

Die meisten Otto Normalverbraucher scheitern bereits beim Eintritt von einem oder zwei der vorgenannten Ereignisse.

Gehen die jetzigen Mollath-Kritiker etwa davon aus, Mollath sei ein Übermensch, der trotz allem perfekt zu sein hat?

 

Joachim Bode schrieb:

Dr. Strate wird inzwischen wissen, was ein langjähriges Kesseltreiben, die Trümmer einer gescheiterten Ehe, der Verlust aller Vermögenswerte, ein Katastrophenprozess, und – als über 7 Jahre andauernder Höhepunkt – die Unterbringung in der Forensik (zeitweilig hochgesichert) mit einem Menschen anrichten können. Vom Kampf um die Wiederaufnahme und dem jetzt endlich durchgeführten Verfahren mal ganz abgesehen…

Die meisten Otto Normalverbraucher scheitern bereits beim Eintritt von einem oder zwei der vorgenannten Ereignisse.

Gehen die jetzigen Mollath-Kritiker etwa davon aus, Mollath sei ein Übermensch, der trotz allem perfekt zu sein hat?

 

 

Es ist doch völlig egal, wer oder was Mollath ist. Entscheidend ist, dass ihm als Menschen unverletzliche Rechtspositionen garantiert sind, dass die herrschenden Gesetze ihn verpflicht(et)en, aber auch schützen mussten / müssen.

 

Es geht also gar nicht um Mollath, sondern darum, wie unser Rechtswesen funktioniert - oder eben nicht funktioniert....

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http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Mit 17 Minuten Verspätung setzt Richterin Escher fort: Dann muss Escher viele Entscheidungen verkünden - über Anträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Die Kammer lehnt den Antrag Strates, Zeugen zum Schwarzgeldkomplex ab, unter anderem Kollegen von Petra M. oder den Leiter des bankinternen Revisionsberichts, zu laden. Begründung: Die Beweisbehauptungen, die in diesem Antragen gestellt wurden, seien als wahr anzusehen - zugunsten des Angeklagten in diesem Prozess (zum Hintergrund:

 

Die Beweisaufnahme ist damit noch nicht endgültig abgeschlossen; sie bittet aber die übrigen Prozessbeteiligten, dass sie sich für den 8. August bereit machen sollten, zu plädieren. Mollath erklärt auf Nachfrage Eschers, dass er sich noch überlegt, ob er an diesem Tag noch Aussagen werde, dazu will er sich aber noch mit seinen Verteidigern beraten.

Um 16.03 Uhr sagt Escher: "Dann sehen wir uns am 8.8. um 9 Uhr wieder." Die Sitzung ist geschlossen.

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Den Namen Escher sollte man sich für den Fall  merken, dass mal wieder ein Justizministerium zu besetzen ist.  Die Frau bekommt es noch hin, dass sich am Ende alle Prozessbeteiligten (außer der Nebenklage) in den Armen liegen werden.

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Das Gericht wird erklären, dass es davon ausgehe, dass Mollath seine Frau nicht gewürgt habe, dass es lediglich zu Handgreiflichkeiten weit unterhalb dieser Schwelle gekommen sei, bei denen sich nicht mehr feststellen ließe, wer Angreifer und wer Verteidiger gewesen sei.

 

Das wird das Gericht u.a. damit begründen, dass Petra Mollath einen sehr triftigen Grund hatte, Mollath falsch zu belasten, dass widersprüchliche Ausssagen der Frau Mollath und die geschilderet Unmöglichkeit, im Zustand der Bewusstlosigkeit Tritte wahrgenommen zu haben, sehr deutlich dafür sprächen, dass Mollath falsch belastet worden sei. Mit einem Nebensatz wird dann noch erklärt vwerden, dass der Ausgangspunkt der Wahndiagnose damit ebenfalls haltlos geworden sei.

 

Weiterhin wird das Gericht erklären, dass es im Falle der angeblichen reifenstechereien nicht einmal einen dringenden Tatverdacht in Richtung Mollath sehe.

 

Dr. Strate und OStA Meindl wissen das natürlich, denn sie haben das Urteil schon vor einigen Tagen gemeinsam mit Richterin Escher formuliert, während eines Eisessens am Donaustrand. Und so wird es auch verständlich, warum dem Dr. Strate nun der Kragen geplatzt ist, als Mollath wieder einen Aufstand starten wollte,

 

 

 

 

 

 

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Orakel von Delphi schrieb:

Dr. Strate und OStA Meindl wissen das natürlich, denn sie haben das Urteil schon vor einigen Tagen gemeinsam mit Richterin Escher formuliert, während eines Eisessens am Donaustrand.

 

So kann das nicht gewesen sein. Profis wie Strate, Meindl und Escher kungeln Urteile schon vor dem Beginn der HV aus!

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RSponsel schrieb:

Methodenkritische Erst-Analyse "vorläufige wissenschaftlich begründete psychiatrische Stellungnahme" durch Prof. Dr. Nedopil
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel,

Ihrem Link folgend fand ich unter anderem:

 

"Bei Herrn Mollath werden von allen Gutachtern, die im Auftrag von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit ihm befasst waren, auffällige Per- [>107] sönlichkeitszüge attestiert, namentlich Rigidität, Übernachhaltigkeit, Kompromisslosigkeit, Rechthaberei, übermäßiger Gerechtigkeitssinn in subjektiv verstandener Weise und Selbstüberschätzung, Phänomene, die auch in der Hauptverhandlung beobachtet werden konnten."

Ich habe dazu ein paar Fragen, hoffe, dass Sie mir helfen können.

Mir fällt auf, dass hier ausschließlich Kriterien genannt werden, die der Willkür alle Bahnen frei machen, und die man sicherlich nur dann heranzieht, wenn jemand eine Meinung vertritt, die politisch nicht opportun ist:

 

Wenn ich z.B. annehme, jemand würde die Auffassung, die BRD sei der beste Staat, der praktisch machbar sei, mit maximaler Rigidität, Kompromisslosigkeit und Rechthaberei vertreten, so kann ich es mir immer noch nicht vorstellen, dass ein deutscher Psychiater ihn deshalb als krank einstufen würde - man würde ihn eher zum Prototypen des kopfgesunden BRD-Bürgers erklären.  Liege ich damit falsch?

Wenn ich eine Vokabel höre wie "übernachhaltig", dann fallen mir Milliardäre ein, die immer noch meinen, ihre Existenz sei all ihren Milliarden zum Trotze nicht nachhaltig genug gesichert, aber was kann das mit Mollath zu tun haben? 

 

Wann kann ein Gerechtigkeitssinn übermäßig sein?  Wenn er mächtigen Kreisen auf  die Nerven geht, oder wann sonst?

 

Wie kann ein Psychiater, der sein leben lang nichts anderes tat, als im Strom des Mainstreams mitzuschwimmen, feststellen, ab wann jemand, der in harten Jahren erlebten Terrors nicht beugen ließ, sich selbst überschätzt?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel, ich habe die schlimme Befürchtung, in einer Welt des Irrsinns zu leben. Bitte helfen Sie mir, indem Sie meine Fragen beantworten.

 

 

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Wenn ihn bis dahin keiner vor sich selber rettet, wird Mollath im nächsten HV-Termin u.a. unter Beweis zu stellen versuchen, dass diejenigen, denen damals die Reifen zerstochen wurden, tatsächlich wesentliche Teilnehmer der "gigantischen Verschwörung" rund um seine Ex-Frau und ihn selber waren.

Er wird damit zum einen unter Beweis stellen, dass er an den damals  im Urteil festgestellten Wahnvorstellungen letztlich heute noch leidet (entgegen einem auch in diesem Blog gerne verbreiteten Missverständnis bezieht sich der "Wahn" ja nicht auf die Schwarzgeldtransfers an sich, sondern darin, dass M. praktisch jeden, mit dem seine Frau zu tun hatte, darin verwickelt sah und als Teilnehmer an einer Großverschwörung zu seiner "Verräumung" betrachtete).

Zum anderen wird er es damit auch den ihm an sich Wohlgesonnenen noch schwerer machen, daran zu glauben, dass es reiner Zufall war, dass just diese Leute damals in Serie Opfer von Reifenstechereien wurden.

Er kann nach alledem froh sein, dass seine Ex-Frau jetzt das Zeugnis verweigert hat (so dass eine gerichtliche Feststellung der begangenen Gewalttätigkeiten zu keinem Zeitpunkt noch ernsthaft in Betracht kam).

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Ich verstehe nach wie vor nicht warum man kein vergleichendes, graphologisches Gutachten der Akteure Dr. R., Schwägerin und Exfrau erstellen lässt.

Ich verstehe auch nicht warum nicht eingebracht wird, dass laut einem Schreiben der Familie Dörner ein Richter des OLG bei einer von Mollath mandatierten RAin in Karlsruhe angerufen haben soll und diese dazu bewegt haben soll das Mollath-Mandat niederzulegen.

Und ich verstehe auch nicht warum der Verteidiger Strate sich hier seltsam benimmt,  indem er sich gegen seinen Mandanten stellt. Im Vorfeld hat er herkulische Aktivitäten entwickelt und jetzt, coram publico, demonstriert er Uneinigkeit mit Mollath, gelinde ausgedrückt.

Es war doch eine gute Idee von Mollath weitere Anträge zu stellen, im schlimmsten Fall wären sie akzeptiert worden, im besten Fall werden sie jetzt abgelehnt und ihr Inhalt damit anerkannt.

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@wunderer

Ich weiß nicht, was aus Ihrer Sicht jetzt der "schlimmste Fall" oder der "Beste Fall" ist, daher sage ich es mal so - Im wahrscheinlichsten Fall werden die Anträge wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt.

Zu den Attesten und einem graphologischen Gutachten - entweder wäre der Antrag abgelehnt worden, oder Strate hätte sich weit aus dem Fenster lehnen und behaupten müssen, dass eines der beiden Atteste gefälscht wäre. Das wäre aber mit der Gefahr verbunden gewesen, derbe auf die Schnauze zu fallen

Ich verstehe aber nicht, warum man das Video oder jetzt die Bilder vom Reifenstecher, nicht hinsichtlich der anzunehmenden Tätergröße ausgewertet hat.

 

Haben Sie eine Quelle zum Dörner-Brief? Den Punkt kannte ich bisher gar nicht.

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Herr Dr. Sponsel,

auch mir sind bei Prof. Nedopils Stellungnahme einige Ungenauigkeiten aufgefallen, darunter auch solche, die zugunsten Herrn Mollaths ausfallen. Aber ich finde es schon sehr mutig, dass Sie für Ihre Meinungsäußerungen zu Prof. Nedopils Stellungnahme (http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm) den Anspruch einer methodenkritischen Analyse erheben. Kategorien wie "der gesunde Menschenverstand" oder der Ausflug ins Allgemeine, etwa Ihre Behauptung, dass "die meisten forensischen PsychiaterInnen … unfähig" seien, bestimmte Diagnosen zu stellen bzw. sie überhaupt nicht kennen, halte ich für wenig zielführend. Entlarvend ist allein schon der Umstand, dass Sie sogar mit der Behandlung von Verdachtsdiagnosen durch die Krankenversicherung argumentieren – dass da ökonomische Interessen im Spiel sind, ist Ihnen anscheinend nicht bewusst. Prof. Nedopil hingegen ist die juristische Dimension des Zweifels, des Verdachts, durchaus bewusst, er bezieht sich aber explizit auf die klinische Würdigung, die ja auch von ihm erwartet wird.

So entsteht der Eindruck, dass Sie auch vor abwegigen Argumenten nicht zurückschrecken, um die Stellungnahme des Gutachters zu desavouieren. Spätestens hier drängt sich die Frage nach Ihrer Qualifikation auf, soweit mir bekannt, haben Sie sich mit der Aussagepsychologie beschäftigt. An anderer Stelle brachten Sie einmal ein Zitat von Renate Volbert zur Geständnisanalyse: "Hierbei ist allerdings zu beachten, dass andere Rahmenbedingungen vorliegen als bei der Begutachtung von Zeugenaussagen und dass eine schematische Übertragung der Methode von der einen auf die andere Fragestellung zu falschen Ergebnissen führen kann" (http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKr%C3%B6b.htm#Volbert%202013) – das gilt nicht minder für die forensisch-psychiatrische Begutachtung.

Es ist nun einmal so, dass die Qualifikation für derartige Stellungnahmen erst mit einer langjährigen Erfahrung im einschlägigen Fachgebiet gegeben ist – nicht umsonst werden mit schwierigen Begutachtungen ältere, erfahrene Ärzte beauftragt, so auch hier.

Auch eine minutiöse, (über?)korrekte Gliederung vermag die Inhalte nicht zu ersetzen.

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Hören Sie mal, Sie "Idiot" (der Moderator möge es mir nachsehen, aber wie kann man diese Selbstbezeichnung umgehen?)

 

Es läuft alles auf einen "Freispruch 1. Klasse" hinaus.

D.h. vollständige Rehabilitation für GM.

Und darum ging es doch in diesem Verfahren, oder nicht?

Und das ist auch ungemein wichtig, denn nur so können die Ereignisse von der Person Mollaths getrennt werden.

Was wiederum entscheidend ist, wenn man den Verantwortlichkeiten auf den Grund gehen will.

Man kann nur einen Schritt nach dem anderen gehen.

Strate hat alles richtig gemacht.

Es ist nach dem bisherigen Verlauf nur davon auszugehen, dass er weitergehende Interesse in Zukunft verloren hat und die Zivilrechtliche Seite aufgrund seines Spezialitätengebiets nicht auch noch durchziehen wird.

Was wollen Sie denn noch zur Anklage bringen?

Die möglichen Klagen wurden doch schon angestrengt und abgewiesen.

 

 

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Max Mustermann schrieb:

Hören Sie mal, Sie "Idiot" (der Moderator möge es mir nachsehen, aber wie kann man diese Selbstbezeichnung umgehen?)

 

Es läuft alles auf einen "Freispruch 1. Klasse" hinaus.

D.h. vollständige Rehabilitation für GM.

Und darum ging es doch in diesem Verfahren, oder nicht?

Und das ist auch ungemein wichtig, denn nur so können die Ereignisse von der Person Mollaths getrennt werden.

Was wiederum entscheidend ist, wenn man den Verantwortlichkeiten auf den Grund gehen will.

Man kann nur einen Schritt nach dem anderen gehen.

Strate hat alles richtig gemacht.

Es ist nach dem bisherigen Verlauf nur davon auszugehen, dass er weitergehende Interesse in Zukunft verloren hat und die Zivilrechtliche Seite aufgrund seines Spezialitätengebiets nicht auch noch durchziehen wird.

Was wollen Sie denn noch zur Anklage bringen?

Die möglichen Klagen wurden doch schon angestrengt und abgewiesen.

 

 

Ich bin nicht soweit wie Sie - Sie beurteilen abschließend. Den Freispruch 1. Klasse werde ich feiern, wenn ich ein Urteil lese, aus dem er hervorgeht, und es wäre tatsächlich eine Anmaßung, wenn ich  behaupten würde, Strate garantiert richtig einordnen zu können.

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Persönlichkeitscharakterisierungen sind keine Krankheiten

#41 Idiot  28.07.2014

(ich gebe einige Links an, wer mag ...)

Zu Ihren Fragen:

  • Mit dieser Deutung liegen Sie nicht richtig (Persönlichkeitscharakterisierungen), ich verstehe diese akzentuierten Züge nicht als "krank".
  • Übernachhaltig heißt nur mehr als eine vorgestellte Norm (die hier nicht erläutert wird). Das kann im Einzelfall krankhaft sein. Im allgemeinen gilt aber, dass rein statistische Abweichungen eben nur solche und nichts anderes sind. Was sie bedeuten, muss jeweils geklärt werden. Normal ist ein Puls von 70, Napoleon hatte einen von 40, sicher eine beachtliche statistische Abweichung, vermutlich aber ohne jede Bedeutung. Siehe hier bitte hier.
  • Der Gerechtigkeitssinn kann als übermäßig und möglicherweis gefährlich eingeschätzt werden, wenn er die Verhältnismäßigkeit - ein hevorragendes Rechtsprinzip  -  nicht achtet. Siehe bitte: Die soziopathisch-wahnhafte Entwicklung des Kohlhaas in der Novelle Kleists: http://www.sgipt.org/kunst/theater/kohlhaas.htm
  • Tatsächlich gibt es im Falle GFM einige Selbstüberschätzungen (wir alle pflegen solche gelegentlich), die aber noch nicht einmal sicher den Grad einer Größenidee erreichen, geschweige denn Größenwahn. Am meisten ist mir aber die maßlose Selbstüberschätzung der forensischen Psychiater aufgefallen, die an Bleulers böses Wort vom Verhältnisblödsinn erinnert. Mit Wissenschaft hat deren Treiben regelhaft wenig bis nichts zu tun. Auch wenn es sich ungeheurlich anhört: die wissen meist gar nicht, was ist. Das hat erst jüngst meine Studie zum Methoden- und Methodenprpblembewusst ab 1750-heute in der (forensischen) Psychiatrie bestätigt:
  • http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/MdMU.htm

 

Hinweis: Ergänzung MEA: Nedopil (an-)erkennt nicht, dass der (forensisch-) psychiatrischen Diagnostik das Fundament fehlt ...

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm#29.7.14

 

RSponsel schrieb:

Persönlichkeitscharakterisierungen sind keine Krankheiten

 

Dann reden wir doch mal Tacheles. Lässt man sein Verhalten während der Hauptverhandlung Revue passieren, bleiben eigentlich nur die Möglichkeiten:

a) er ist krank

b) er ist schlicht zu dumm und zu arrogant

Also ich wäre da lieber krank. Da bestünde zumindest die Chance auf Spontaneilung..

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gustlitis schrieb:
a) er ist krank

b) er ist schlicht zu dumm und zu arrogant

Also ich wäre da lieber krank. Da bestünde zumindest die Chance auf Spontaneilung.

a) rechtfertigt bei zusätzlicher Gefährlichkeit eine Unterbringung, in der auch nach siebeneinhalb Jahren die Gutachter keine "Spontanheilung" feststellen;  b) ist weder strafbar noch ein Indiz für Schuld.

Aber wer angesichts dieser Alternativen das Etikett krank wählt, der ist es möglicherweise tatsächlich ...

In Erwartung eines neuen Buches von Wilhelm Schlötterer, das dann in der Folge des GM-WA-Verfahrens vielleicht in den Reihen der Landtags-Opposition die unverzichtbare Notwendigkeit einer umfänglichen Revision der Justiz-Organisation und des Prozessablaufes "am Kochen hält" und zu rechtspolitischen Taten führt.

Ich verstehe immer weniger, warum sich Mollath darauf versteift, seine Wahrheit ausgerechnet in der Rolle des Angeklagten durchzusetzen. Da gab und gibt es genügend andere Möglichkeiten: öffentliche Auftritte, auch im TV, auch vor großem Publikum, ungezählte Zeitungs-Artikel, die seine Wahrheit verbreiten, Strates Dokumentation, die das ebenfalls tut, dann gab es den Untersuchungsausschuss und den viel zitierten Bericht der Opposition, außerdem wurden und werden Bücher geschrieben, von Wilhelm Schlötterer und anderen.

Aber wenn es um verlässliche Fakten geht, hätten einige Multiplikatoren schon längst einiges zu korrigieren, allen voran die von Ihnen genannten Wilhelm-Schlötterer ( der auch im Landtag anwesend war) und die Landtags-Opposition. Eine "rechtspolitische Tat" wäre es, die Wortprotokolle des Untersuchungsausschusses öffentlich zugänglich zu machen - dass daran auch die Opposition kein Interesse hat, verwundert nicht.

 

 

 

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