Vorletzte und letzte Worte vor dem Urteil – der fünfzehnte Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.08.2014

Dieser Tag hat noch einmal viele Zuhörer und Pressevertreter in den Gerichtssaal gelockt.  Heute, so war angekündigt, werden die Plädoyers gehalten und vorher wolle  auch Gustl Mollath sich noch zu den Tatvorwürfen äußern. Am späten Nachmittag, mitten im Vortrag von OStA Meindl, schien es kaum noch möglich, den Tag mit weiteren Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten vor Mitternacht abzuschließen. Nach insgesamt fast 14 Stunden Sitzung (mit einigen Pausen) war es gegen 22 Uhr dann doch geschafft.

Die 14 Stunden davor boten viel Diskussionsstoff. Um es kurz zu sagen: Hatte man an den 14 vorausgegangenen Tagen den Eindruck gewonnen, als sei der einzig relevante Streit in diesem Prozess der zwischen Verteidigung und Angeklagtem, zeigte dieser Tag, dass auch in diesem Prozess ein Konflikt zwischen verschiedenen Versionen der Wahrheit ausgetragen wird. Das Gericht wird nun entscheiden müssen zwischen der Version der Anklage und der der Verteidigung.

Ich werde – wie immer – mehr kommentieren als berichten. Für die Berichte wenden Sie sich an die schon vorhandenen Notizen von Pascal Durain (hier) und den künftigen Mitschriften bei RA Strate (hier).

Vorab: Mir wurde vorgehalten, ich übte Druck aus auf das Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, und solle mich als Professor doch besser zurückhalten. Daher noch einmal: Ich kommentiere hier  die  ungewöhnlich transparente und sehr rechtsstaatlich durchgeführte  Hauptverhandlung. Ich bemühe mich um Sachlichkeit. Dass Wertungen im juristischen Bereich auch subjektive Elemente enthalten, weiß jeder Beteiligte. Ich werde dem Urteil hier nicht vorgreifen, sondern nur einige Einzelpunkte betonen, die mir in den gestrigen Stellungnahmen aufgefallen sind.

Der Angeklagte

Wie schon mehrfach geschrieben: Es handelt sich hier nicht um einen normalen Strafprozess. Der Angeklagte hat die Sanktion (in Form einer siebeneinhalbjährigen Unterbringung in der Psychiatrie) schon längst „über-verbüßt“, bevor regulär geklärt ist, ob er überhaupt eine Sanktion verdient hat. In dieser Situation, in der es dem Angeklagten auch um seine Rehabilitation in außerprozessualer Beziehung gehen muss, ist es legitim, vom Programm des Strafprozesses abzuweichen. Das Gericht gibt dem Angeklagten Raum und Zeit, seine Einlassung vorzulesen, auch wenn diese sich nur zum geringeren Teil direkt mit den konkreten Tatvorwürfen befasst.

Dass die Verteidigung demgegenüber lieber daran festhielt, die Verteidigungsstrategie nicht durch Anträge des Angeklagten, die sie für „Mist“ hielt, zu verwässern bzw. zu gefährden, ist nur zu gut verständlich. Nach wie vor unverständlich ist für mich aber, dass der Konflikt zwischen Verteidigung und Angeklagtem in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal ausgetragen wurde. Auch jetzt, bei Mollaths schriftlich vorbereiteter Einlassung, lassen sich die Wunden dieses Konflikts noch verorten.

Die Anträge, die Mollath ohne Stützung seiner Verteidigung stellt, sind denn auch nicht weiter schädlich, auch wenn sie später alle abgelehnt werden. Immerhin erreicht Mollath noch, dass die mit den Zeugen Lindner und Spitzer unter Beweis gestellten Tatsachen (die Ex-Frau habe diesen Geldtransfers angeboten) vom Gericht als wahr unterstellt werden. OStA Meindl hatte übrigens vorgeschlagen, nur wahr zu unterstellen, die Zeugen würden dies vor Gericht so aussagen - ein bekannter Fehler beim Ablehnungsgrund Wahrunterstellung. Wahr zu unterstellen ist aber die Tatsache selbst, nicht nur deren Bestätigung durch Zeugenaussagen.

Wenig vorteilhaft ist es allerdings für die Position des Angeklagten, dass er sich zu den Tatvorwürfen nicht konkreter äußert als die Taten pauschal abzustreiten bzw. mit dem ebenfalls pauschalen Hinweis, er habe sich „nur gewehrt“. Das ist zwar keine Abweichung gegenüber seinen aktenkundigen früheren Mitteilungen, aber er führt diese Angaben jetzt direkt in die Verhandlung ein und das gibt Staatsanwaltschaft und Nebenklage Gelegenheit, in ihren Würdigungen darauf abzustellen.

Der Staatsanwalt

Das Plädoyer von OStA Meindl hat Gewicht – sowohl in zeitlicher Hinsicht (er spricht ca. vier Stunden lang) als auch von der Substanz her:

Nur wenige Personen kennen sämtliche  Akten im Fall Mollath so gut wie er. Er war als Resultat  seiner Recherchen zu seinem Wiederaufnahmeantarg Anfang des Jahres 2013 offenbar erschüttert über den Verlauf, den das Verfahren in Nürnberg von 2003 bis 2006 genommen hatte. Er sprach damals von Rechtsbeugungshandlungen im Verlauf des Verfahrens. Er sprach damals davon, dass die Sachbeschädigung an den Autoreifen nicht bewiesen sei.

Dass er nun, nach einer Hauptverhandlung, die nach meinem Eindruck die vorhandenen Beweislücken eher verdeutlichen  als schließen konnte, im Ergebnis ganz andere Schlussfolgerungen zieht, kommt für viele relativ überraschend, auch wenn es in den vergangenen Sitzungstagen schon Anzeichen dafür gab.

Sein Ergebnis:

Der Angeklagte sei der angeklagten Taten schuldig, d.h. er habe im schuldfähigen Zustand seine Frau geschlagen, gewürgt, gebissen, getreten und der Freiheit beraubt und er habe in sieben (von neun angeklagten) Fällen Sachbeschädigungen an Kfz. begangen. Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 373 StPO) sei Gustl Mollath aber trotzdem freizusprechen.

Die Tenorierung in einem solchen Fall ist nicht ganz klar: Nach dem Gesetzeswortlaut darf „das  frühere Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden“. Das kann man – wie Meindl – dahin interpretieren, schon der „Freispruch“ als Rechtsfolge müsse erhalten bleiben. Es gibt aber auch die Auffassung, es könne im Tenor ein Schuldspruch ohne Strafausspruch (erst dieser sei die Rechtsfolge) erfolgen.

Weil er siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht worden sei (bei einer sonst allenfalls zu erwartenden Freiheitsstrafe auf Bewährung) habe Mollath jedenfalls Anspruch auf eine Entschädigung nach dem StrEG.

Mit einem knappen Kommentar wird man natürlich der ausführlichen Präsentation der Beweiswürdigung des Staatsanwalts kaum gerecht. Meindl erläutert eingehend, warum er den Angaben der Nebenklägerin glaubt. Und von dieser Ausgangsbasis aus ist sein Plädoyer schlüssig: Selbst wenn man rechtswidrige  Bankgeschäfte und daher die Lügenmotive der Nebenklägerin wahr unterstellt, erscheint ihm das geschilderte Geschehen erlebnisbasiert. Abwegig sei die Annahme, die Nebenklägerin habe sich Hämatome und insb. Würgemale selbst zugefügt. Auch die "leicht blutende" (und daher vernarbte) Bisswunde könne keine Erfindung sein.

Dass Würgemale am Hals schon allein auf eine das Leben gefährdende Behandlung (i.S.d. § 224 Abs.1 Nr. 5 StGB) hinweisen, schließt Meindl mit Notwendigkeit aus dem medizinischen Gutachten von Eisenmenger. Da scheint ein merkwürdiger Widerspruch zur Aussage des Arztes Reichel zu bestehen. Auf die Frage von Eisenmenger, woran er denn Würgemale als solche erkannt habe, antwortete Reichel, die kenne er vom selbst ausgeübten asiatischen Kampfsport und den dort bei Würgegriffen zugefügten Hämatomen. Aber bei welchem Kampfsport werden denn (notwendig) lebensgefährliche Würgegriffe ausgeführt? Update: Tatsächlich wird in der med. Literatur  über die Gefahren der z.B.  im Judo angewandten Würgetechniken diskutiert; danke an Hinweisgeber auf Twitter. 

Die Ausgangsbasis für die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts  ist alles andere als so stabil wie angenommen. Anders als noch 2006 in Nürnberg stand die Belastungszeugin selbst nicht zur Verfügung, um ihre Angaben in der Hauptverhandlung zu prüfen. Es sind nur die Aufzeichnungen früherer Angaben in den Akten und die Aussage einer Zeugin, deren Glaubhaftigkeit aufgrund widersprüchlicher Angaben deutlich in Frage steht. Frühere Angaben einer  nun das Zeugnis verweigernden Aussageperson sind nach der Rspr. des BGH ganz besonders kritisch zu würdigen.

Als entscheidendes Kennzeichen für die Wahrheit der Aussage nennt OStA Meindl deren Konstanz („roter Faden“) im „Kerngeschehen“ über fünf Jahre hinweg bei verschiedenen Anlässen. Diese Herleitung erscheint jedoch wenig tragfähig: Auch ein lügender Mensch ist ohne Weiteres in der Lage, die wesentlichen Inhalte der insgesamt knappen Tatschilderung – auch über fünf Jahre hinweg – zu wiederholen. (Ergänzung: Ich bin übrigens sehr sicher, dass es auch Herrn Meindl ebenso wie z.B. Herrn Strate und auch mir möglich sein wird, aus dem Gedächtnis genau dieses von Frau M. geschilderte Geschehen in den nächsten fünf Jahren mehrfach wiederholt konstant abzurufen).

Und es gab zudem erhebliche Abweichungen (wie sie etwa hier im Gutachten Eisenmenger geschildert werden, ab S. 3). Eine solche "Konstanz" sagt nichts über die Wahrheit der Aussage. Da man der Aussageperson  keine über das Kerngeschehen hinaus zielenden Fragen stellen kann (und dies auch 2006 in Nürnberg nicht dokumentiert ist), gibt es auch nichts, womit man sonst die Zuverlässigkeit der Aussage testen könnte. Es ist ein Fluch der aktenbasierten Würdigung, dass Papier so geduldig ist und uns schwarz auf weiß Gedrucktes so gesichert erscheint. Papier verweigert von sich aus jede weitere Stellungnahme, wirkt dabei aber trotzdem noch überzeugend. Ein realer Mensch im Gerichtssaal hingegen kann Fragen kaum ausweichen und wenn er ausweicht, glaubt man ihm nicht mehr so leicht. Das ist ja auch der Grund für den Grundsatz der Mündlichkeit der Hauptverhandlung.

Die Reifenstechereien würdigt OStA Meindl ebenfalls anders als es nach der Beweisaufnahme schien:

Die von ihm selbst früher kritisch betrachtete Annahme des LG Nürnberg, allein die Verbindung der angezeigten Fälle mit Mollath genüge als Indiz für die Überzeugungsbildung, wird nun von ihm wiederholt. Sie wird allerdings nun auf noch dünnere Grundlage gestützt: Auf die beschädigten Reifen selbst, auf eine Dokumentation der Beschädigungen und auf das Sachverständigengutachten soll es gar nicht ankommen, auch eine Identifizierung des Täters am Tatort über "Ähnlichkeiten" im Äußeren  ist völlig überflüssig. Nicht einmal mehr ist es nötig, mit einer gleichförmigen „fachmännischen“ Vorgehensweise zu argumentieren, um die Tat dem "Fachmann" Gustl Mollath zuzurechnen. Für eine Verurteilung genügt es nach dieser Auffassung schon, wenn eine Anzahl von Reifen paarweise Luft verlieren und die betroffenen PKW-Eigner alle irgendwie mit der verdächtigen Person in Verbindung stehen. Hier stehen die Betroffenen allerdings mit mindestens zwei Personen in Verbindung, die der OStA auch beide nennt.

Die Verteidigung

RA Strate würdigt – wie nicht anders zu erwarten – völlig anders:

Er wirft ein Licht auf die nicht anwesende zweite Hauptperson, die Nebenklägerin, und ordnet deren jeweilige Aktionen ein in das Gesamtgeschehen der ehelichen Auseinandersetzung und die von Gustl Mollath initiierten Ermittlungen an ihrem Arbeitsplatz.
Er weist auf erkennbare Lügen sowohl der Nebenklägerin als auch der wichtigen Zeugin S. hin und macht die vom Staatsanwalt soeben ausgeschlossene Komplotthypothese plausibel. Die Verteidigung kann allerdings nicht nachweisen, wie es zu den Verletzungsspuren gekommen ist. Aber nicht die Verteidigung ist hier beweispflichtig – sie muss nur genügend Zweifel wecken am Beweisgebäude der Anklage. Zweifel, die nach meinem Eindruck berechtigt sind.

In der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die hier vorliegt, ist die dürre aktenkundige Schilderung des Tatgeschehens, ohne Einbettung in ein Randgeschehen (Was geschah davor, was danach? Was war Anlass des Streits? Wie wurde diese Auseinandersetzung später in der Beziehung „verarbeitet“?) einfach zu wenig. Zumal die Motive für eine Falschbelastung offenkundig sind und die Zeugin für eine Konfrontation mit Rückfragen nicht zur Verfügung steht. Zudem weist Strate darauf hin, dass die Zeugin durchaus mit "Belastungseifer" gelogen hat - gegenüber der Polizei bei der Anzeige angeblich gefährlichen Schusswaffenbesitzes und gegenüber der Psychiaterin K. zu dem Zweck, eine psychiatrische Ferndiagnose zum Verhalten ihres Mannes zu erhalten, vorgeblich, weil sie sich um ihn sorgt.

RA Rauwald ergänzt zum Sachbeschädigungskomplex, die Schäden seien unbewiesen. Zudem ließen sich deutliche Aktivitäten erkennen, einen Verdacht auf Gustl Mollath zu lenken.

Ein letztes Wort

Gustl Mollath hat das letzte Wort. Er bestreitet noch einmal die Begehung der Taten sowie die Auffassung, er sei psychisch krank und gefährlich. Er dankt der Verteidigung – mit der er nach dem engagierten Plädoyer Strates offenbar wieder versöhnt ist -  und dem Gericht, und kommt dann noch einmal auf die Themen zu sprechen, die er seit seiner Freilassung immer wieder öffentlich vorgebracht hat, insbesondere die Zustände im Maßregelvollzug.
Am Ende fällt noch das Stichwort „Haderthauer“, der anderen bayerischen Schlagzeile an diesem Tag.

Das Urteil soll am 14.08.2014 verkündet werden. Da ich dann im Urlaub fern von Regensburg unterwegs bin, kann ich nicht selbst vor Ort sein und bin für meinen Kommentar auf die Berichterstattung anderer angewiesen.

Hinweis: Ich habe am 09.08.2014 ca. um 19.30 Uhr Änderungen und Ergänzungen  eingefügt.

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156 Kommentare

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Danke für den Bericht.

 

Wäre es nicht angebracht, auch eine ausführlichere Bewertung des Verhaltens des OStA Meindl vorzunehmen?

 

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Franzerl schrieb:

Danke für den Bericht.

 

Wäre es nicht angebracht, auch eine ausführlichere Bewertung des Verhaltens des OStA Meindl vorzunehmen?

 

 

Auch wenn ich immer noch gespannt bin auf das Wortprotokoll, so muss ich doch sagen, dass es dem Herrn Prof. Müller mit relativ wenig Worten gelungen ist, im Grunde alles zu sagen, was zu Meindls Pläddoyer gesagt werden kann. Meindl ist ein Saklave der Politik: Erst sagte man ihm: "Mache einen Antrag auf Wiederaufnahme fertig, aber so, dass er beste Erfolgsausssichten hat!"  Das hat er dann getan - und dabei eine Bewertung der Arbeit des Landrichters Brixners abgegeben, die wohl zutraf, aber politisch nicht opportun schien. Also sagte man ihm: "Hey! Byyerische Richter begehen keine Rechtsbeugung, wir hatten gedacht, dass du das wüsstest! Jetzt mache einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme, aber ohne Rechtsbeugungsvorwürfe, verstanden?" Dann machte Meindl einen Antrag ohne Rechtsbeugungsvorwürfe.  Zu der Stellungnahme, die Meindl zu Strates WAA abgab, meinte Oliver Garcia, dass exakt ab der Stelle, ab der die von Strate erhonbenen Rechtsbeugungsvorwürfe abgewiesen würden, die Stellungnahme plötzlich erschiene, als habe eine andere Person weitergeschrieben als zuvor.

 

Und nun ein Plädoyer, das in tollkühnem Widerspruch zu  Meindls eigenem WAA steht.....

 

Dert Unterschied zwischen einem Galeerensklaven und einem bayerischen Staatsanwalt scheint vor allem darin zu bestehen, dass man die Ketten, mit denen der Staatsanwalt gefesselt ist, nicht sehen kann.

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@Stella

Toller Beitrag, die kleinen orthographischen Fehler habe ich mental berichtigt. Danke für Ihre Analyse, besonders was den Sklavenstatus der (nicht nur bayersichen) Staatsanwälte betrifft.

 

Liebe Grüße, Sarastra

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So, wie Meindl die Aussagen in der Hauptverhandlung, die Sachverständigen ignoriert hat, ...wie jemand der gar nicht dabei war...hatte er nen Ghostwriter fürs Plädoyer?

 

 

 

 

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Nach wie vor unverständlich ist für mich aber, dass der Konflikt zwischen Verteidigung und Angeklagtem in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal ausgetragen wurde.

Das kann man auch nicht verstehen. Am schlimmsten finde ich, dass der Verteidiger seinen Mandanten (!) wiederholt öffentlich der "Lüge" bezichtigt und damit seine Integrität angegriffen hat. Denn wie vereinbart sich dies mit der Verteidigungsstrategie, den Mandanten als aus aufrichtigen, edlen Motiven handelndes, schuldloses Opfer einer Intrige darzustellen, die Hauptbelastungszeugin als Lügnerin und Intrigantin? Warum findet ein rhetorisch brillanter Verteidiger nicht andere Worte, wenn denn überhaupt öffentlich etwas zu sagen ist?

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Es sind doch drollige Erkenntnisse:

Meindl hält Brauns Aussage für unglaubhaft, da dieser die drei kurzen Sätze in gleichlautender Monotonie wiederholt, quasi eine einstudierte Lüge.

Meindl hält P3M`s Aussage dagegen für besonders glaubhaft, da ihre Versionen sich ständig wechseln. Die Erinnerung der erlebten Wirklichkeit ändert sich im Zeitablauf. Daher muss man dringend von der Wahrheit ausgehen, denn wer seine Geschichte konstant anders vorträgt, ist besonders glaubwürdig.

 

Vielleicht hätte Meindl an der Stelle das Gericht bitten sollen, dass man nun ein aussagepsychologisches Gutachten eines Prof. Kröbers einholt...

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Max Mustermann schrieb:

Es sind doch drollige Erkenntnisse:

Meindl hält Brauns Aussage für unglaubhaft, da dieser die drei kurzen Sätze in gleichlautender Monotonie wiederholt, quasi eine einstudierte Lüge.

Meindl hält P3M`s Aussage dagegen für besonders glaubhaft, da ihre Versionen sich ständig wechseln. Die Erinnerung der erlebten Wirklichkeit ändert sich im Zeitablauf. Daher muss man dringend von der Wahrheit ausgehen, denn wer seine Geschichte konstant anders vorträgt, ist besonders glaubwürdig.

 

Vielleicht hätte Meindl an der Stelle das Gericht bitten sollen, dass man nun ein aussagepsychologisches Gutachten eines Prof. Kröbers einholt...

 

Diese erschreckende Beliebigkeit der Wertung findet man nirgendwo sonst auch nur annähernd so häufig wie in juristischen und psychiatrischen Beurteilungen. Ein und dasselbe wird - je nachdem, zu welchem Urteil man hin will -  mal positiv und mal negativ bewertet, man bewegt sich eindeutig in Räumen der Beliebigkeit. So auch betreffend die angeblich Gefährlichkeit der Reifenstechereien: Der Hinweis kam von einem Rechtsanwalt, also keineswegs von einem technischen Sachverständigen, wurde aber bereitwilligst ohne weitere Prüfung für bare Münze genommen und als  Begründung für langjährigen  Freiheitsentzug verwertet.

 

In diesem Land muss man Angst haben - vor der Upper-Class und ihren Beziehungen.

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von einem toten Rechtsanwalt wohlbemerkt .... 
 

In meinen Augen steckt Meindl in der Zwickmühle zwischen "Politics" und "Mensclichkeit".
Und ich werte die Tasache, dass er die hypothetische Vermutung einer intriganten 3PM zunächst erörtert hat und dann mit Nicht-Logik eben diese wieder zu verwerfen, als "Pro Mollath".
Er macht seinen "Job", so wie ihm "angeraten" .....

 

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Max Mustermann schrieb:

Es sind doch drollige Erkenntnisse:

Meindl hält Brauns Aussage für unglaubhaft, da dieser die drei kurzen Sätze in gleichlautender Monotonie wiederholt, quasi eine einstudierte Lüge.

Meindl hält P3M`s Aussage dagegen für besonders glaubhaft, da ihre Versionen sich ständig wechseln. Die Erinnerung der erlebten Wirklichkeit ändert sich im Zeitablauf. Daher muss man dringend von der Wahrheit ausgehen, denn wer seine Geschichte konstant anders vorträgt, ist besonders glaubwürdig.

 

Vielleicht hätte Meindl an der Stelle das Gericht bitten sollen, dass man nun ein aussagepsychologisches Gutachten eines Prof. Kröbers einholt...

 

Naja, der Mensch an sich versteht sich ja oft selbst ganz gut, oder?

Meindl hat ja nun im Lauf der letzten eineinhalb Jahre drei, in einigen wesentlichen Punkten doch sehr verschiedene, Ansichten zu dem ganzen zum Besten gegeben ;-)

 

Unabhängig davon finde ich es, einmal mehr, schade, dass es (nicht nur, aber auch) im Bereich Justiz sowas wie QM noch nichtmal ansatzweise zu geben scheint. Will sagen, man kriegt den Eindruck, ist einer erstmal Staatsanwalt oder Richter, kann er machen was er will, die (fachliche!) Qualität seiner Arbeit beurteilt niemand mehr.

 

Man stelle sich nur mal kurz vor, ein JuraStudent hätte so ein Plädoyer angesichts einer solchen Hauptverhandlung gehalten (eben auch der darin stattgefundenen Beweiswürdigung, SV- Gutachten etc. pp.)

 

Und hätte gesagt, (um nur mal diesen einen Punkt exemplarisch rauszugreifen) dass, bar jeden Sachbeweises, in Teilen gar wider der vom SV vorgetragenen Expertise, alleine die Tatsache, dass dem Angeklagten ein Teil der Geschädigten namentlich bekannt war (ebenso wie seiner Ex-Frau, deren neuem Partner und diversen anderen) seine Täterschaft zweifelsfrei belege...............(ich mein, o.k. in Deutschaufsätzen hieß es ja durchaus auch, man darf auch mal  Schmarrn behaupten, solang man ihn dann eben mit Argumenten belegen kann. Aber ein "das ist so, weil ich finde, dass es so ist" hat da regelmäßig nicht ausgereicht)..................also der Student hätt sich vermutlich über ne sechs minus noch freuen dürfen................

 

Das man dem zusehenden Publikum abnötigt, das  alles noch rechtsstaatlich finden zu müssen, möchte ich gar nicht weiter kommentieren.

 

P.S.: Und da dachten Sie, am 8.8ten würde sich evtl. Mollath total zum Horst machen. Nach Meindl Auftritt hätte das wohl keiner mehr geschafft ;-)

 

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Staatsanwalt: „Keine Zweifel“ an der Schuld Mollaths

Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass Mollath für ihn zweifellos schuldig sei.

 

http://www.regensburg-digital.de/staatsanwalt-keine-zweifel-an-der-schul...

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Jetzt mache einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme, aber ohne Rechtsbeugungsvorwürfe, verstanden

Tja, wenn das so einfach wäre. Ich bin mir fast sicher, dass Meindl sich auch selbst zumindest in Teilen von seinem WAA distanziert hat. Dies auch aufgrund der Ergebnisse der Zeugenvernehmungen - hier vor allem der Vernehmung Brixners, über die leider öffentlich nichts bekannt wurde. Am Ende gab es nur noch einen Rechtsbeugungsvorwurf, andere hätte er nicht behaupten können, ohne sich juristisch angreifbar zu machen. Juristen unter sich, das ist geballte Fachkompetenz. Natürlich gab es auch Einflussnahme von übergeordneten Stellen, aber ich schätze Meindl (nach wie vor) nicht als Karrieristen ein oder als jemand, der sich leicht etwas vorschreiben lässt. Er spricht viel von seinen "Überzeugungen" als Maßstab seines Handelns - widerlegen lässt sich das nicht, man kann sich nur fragen, wie diese "Überzeugungen" zustande kommen. Bemerkenswert ist, dass diese anscheinend nicht von allen in die WAA-Vorbereitung  Involvierten geteilt werden - wie ließe sich sonst erklären, dass dieser erste Entwurf geleakt wurde? Es gibt übrigens noch ein paar andere Ungereimtheiten, z.B. bzgl. der ab einem bestimmten Zeitpunkt veränderten Informationspolitik - laut Meindl ist die Initiative dafür von Regensburg ausgegangen, öffentlich wurde verbreitet, dass das eine Anweisung des GStA war.

Ich denke, die Sache ist sehr kompliziert (möglicherweise auch für Meindl selbst), weshalb auch Wertungen sehr schwierig sind. Aber so viel kann man sagen: die Ausführungen zu den Reifen und zur Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen lassen einen ratlos zurück.

 

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Meindl ist Staats-Anwalt. In Bayern scheint das nicht die „objektivste Behörde der Welt" zu sein, sondern schlicht nur der Anwalt, der den Staat vertritt, genauer diejenigen, die das Sagen und das Geld haben.

Er hat offenbar genau gespürt, was von ihnen erwartet wird: In einem diesmal rechtsstaatlichen Verfahren zu genau demselben Ergebnis wie damals zu kommen. 

Damit man hinterher sagen kann: Es waren im ersten Verfahren zwar Fehler gemacht worden, aber das Ergebnis war trotzdem richtig.

Zudem erinnert das ganze an das Gutachten von Pfäfflin, der zwar neutrale bis positive Dinge feststellte, aber in der Conclusio trotzdem zu einem negativen Ergebnis kam, das durch nichts zu begründen war.

In einer sog. Bananenrepublik erwartet man wenigstens nichts anderes, aber Recht und Gerechtigkeit in Deutschland, hier ganz speziell Bayern, sind eine einzige große Enttäuschung:  Hoeneß, Ecclestone, Haderthauer, um nur die neuesten zu nennen :-((((

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

bei aller aufkommenden Empörung. Ich halte es kaum für angemessen, sich über die Person des Staatsanwalts auszulassen. Bleiben Sie doch bitte bei der Sache.

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

bei aller aufkommenden Empörung. Ich halte es kaum für angemessen, sich über die Person des Staatsanwalts auszulassen. Bleiben Sie doch bitte bei der Sache.

Henning Ernst Müller

 

Lieber Herr Professor,

die Person des Staatsanwalts ist schwerlich herauszuhalten, wenn man bedenkt, das er in einer ersten Fassung zum Wiederaufnahmeantrag in Punkto Sachbeschädigung noch geschrieben hat "bar jeden Beweises"....

und obwohl es keine neuen Beweise gibt, im Gegenteil, durch Aussagen jetzt bekannt wurde, dass man z.B. freihändig mal einen Tatort von Fürth nach Nürnberg verlegt hat, damit es zur Serie Mollath passt,  

dieselbe Person Staatsanwalt erklärt, die Sachen wären bewiesen, Mollath kannte alle (namentlich), also war es Mollath....wer denn sonst....

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Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

bei aller aufkommenden Empörung. Ich halte es kaum für angemessen, sich über die Person des Staatsanwalts auszulassen. Bleiben Sie doch bitte bei der Sache.

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

es ist zu prüfen, inwieweit OStA Meindl sich schuldig gemacht hat.  Zunächst die Tatsachen:

1. Meindl hatte in der  ersten Version seines WAA  sehr deutlich Rechtsbeugung durch den damaligen VRiLG Brixner geltend gemacht - und wurde auf dem Dienstweg gezwungen, das zu ändern.

2. Meindl hat ansonsten im Rahmen seines WAA erstklassige Arbeit geleistet, auch in mehreren Punkten maßgebliche Tatsachen erstmals festgestellt. Dabei hat er ein solches Maß an Intelligenz und Sachaufklärungswillen gezeigt, dass er definitiv über dem Verdacht erhaben ist,  nun von ihm erklärten Unsinn innerlich zu vertreten.

3. Allerdings vermochte Oliver Garcia es, in dem WAA Meindls einen gravierenden Bruch auszumachen, ich zitiere:

Aus diesem Grund erscheint die abschließende Stellungnahme im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft im Verhältnis zu ihrem übrigen Inhalt wie ein Fremdkörper. Sie lautet (Seite 101):

    Ein Antrag gem. § 360 Abs. 2 StPO, die Unterbrechung der Vollstreckung anzuordnen, wird derzeit noch nicht gestellt, da die Ausführungen zu den Wiederaufnahmegründen noch keine verlässliche Einschätzung zulassen, ob nach Durchführung der erneuten Hauptverhandlung erneut ein Maßregelausspruch zu erfolgen hat.

Die Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Wiederaufnahmeantrags und dieser Argumentation ist so frappierend, daß sich wirklich die Frage stellt, ob beide Positionen von derselben Person vertreten werden oder ob hier die Generalstaatsanwaltschaft, nachdem ihr die Entscheidung über das Ob des Antrags offensichtlich vom Ministerium aus der Hand genommen worden war, doch noch ein Wort mitgeredet hat.

Quelle: http://blog.delegibus.com/2013/03/24/fall-mollath-die-rehabilitierung-ka...

4. In seinem Pläydoyer hat  er nun alles auf den Kopf gestellt und auf der Basis Mollaths Täterschaft behauptet. Zwar hat er 4 Stunden geredet, aber gerade das ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass sein Vortrag innerlich überzeugen muss, und man muss davon ausgehen, dass Meindl sich über all das im Klaren ist und auch weiß, dass ein intellektuell ernst zu nehmendes Publikum hinschaut und ebenfalls all das erkennt.

5. Meindl wusste während seines Plädoyers, dass Dr. Strate nach ihm plädieren würde, wusste also auch, dass Dr. Strate jeden von ihm, Meindl,  vorgetragenen Unsinn widerlegen würde.

Das sind, so denke ich, unumstößliche Tatsachen. Offen ist nur, welche Schlüsse man daraus ziehen kann, wobei ein Schluss m.E.  auch unabweisbar ist, wenn man Meindl nicht für  geisteskrank halten will:  Dass Meindl permanent im Spannungsfeld stand zwischen dem, was er als richtig erkannte, und dem, was er zu tun hatte.

Diese Spannungsfeld hat er abschließend so deutlich gemacht, dass kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass Staatsanwälte im Zweifelsfall nichts anderes sind als Erfüllungsgehillfen der Politik.

Meindl ist nicht mehr allzu weit von seiner Pensionierung entfernt. Er kann  es sich leisten, den Staat in eleganter Weise zu entlarven, und zweifellos wird ihm irgendein vorgesetzter Trottel sogar die Linie vorgegeben haben, so dass Meindl locker sagen können wird: "So hattet Ihr das doch gewollt, ich habe doch nur Eure Anweisungen ausgeführt!"

So sieht m.E. die Basis aus, auf der man diskutieren sollte, was dem Meindl vorzuwerfen sei, wobei man auch darüber nachdenken sollte, wie die erste Version seines WAA in die Hände der Presse gefallen sein kann.....

Ich persönlich würde sagen: Ja, dem Meindl muss man sehr schwere Vorwürfe machen, denn es ist davon ausgehen, dass er seit Jahren Dinge weiß, die jeden anständigen Bürger zum Handeln zwingen müssten, und Meindl hat jahrelang nicht gehandelt, weil er opportunistisch dachte, vielleicht sogar begründete Angst haben musste, als Beamter gefeuert zu werden und in der geschlossenen Forensik zu landen.

Das, was man dem Meindl meiner Meinung nach vorwerfen muss, muss man allerdings sehr, sehr vielen vorwerfen,  und keineswegs nur Staatsanwälten. Und das ist das Schreckliche: Ein Hitler konnte nicht deshalb herrschen, weil alle alles begrüßten, was er machte, sondern deshalb, weil sehr, sehr viele nur das sahen, was sie sehen wollten und sich ansonsten in Hitlers System so einfügten, dass es für sie zu einer gesicherten Existenz reichte.

Es sind nicht die Täter in der ersten Reihe,  die eine wahre Demokratie und einen wahren Rechtsstaat verhindern, sondern die Masse der Meindls, die letztlich jedes System stützen, wenn sie meinen, damit besser zu fahren, als wenn sie opponierten.

Zurück zu Meindl:  Sein jetziges Verhalten, die Beherrschung der bayerischen Staatsanwaltschaften durch die Politik und ganz konkret auch im Hinblick auf das Vertuschen von steuernmindernden Geldschiebereien der Upper Class zu entlarven, könnte ein Indiz für späte Reue sein. Sollte er demnächst gemeinsam mit Schlötterer ein enthüllendes Buch schreiben, dann wäre das in meinen Augen Grund genug, ihn als vollständig geläutert zu betrachten.

Mit besten Grüßen

Stella

 

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Fragwürdige aussagepsychologische Argumentation des Staatsanwaltes

Prof. Müller führte aus: "Als entscheidendes Kennzeichen für die Wahrheit der Aussage nennt OStA Meindl deren Konstanz („roter Faden“) im „Kerngeschehen“ über fünf Jahre hinweg bei verschiedenen Anlässen. Diese Herleitung erscheint jedoch wenig tragfähig: Auch ein lügender Mensch ist ohne Weiteres in der Lage, die wesentlichen Inhalte der insgesamt knappen Tatschilderung – auch über fünf Jahre hinweg – zu wiederholen. Diese Konstanz sagt nichts über die Wahrheit der Aussage."

    Der Konstanz-Wertung Prof. Müllers ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie besagt hier nichts, und schon gar nichts Entscheidendes, noch dazu, wenn sie so wenig präzise summarisch behauptet wird. Hier wäre es das Mindeste gewesen, die behauptete Konstanz des Kerngeschehens im einzelnen auszuführen und Aussage(element) für Aussage(element) nach den wichtigsten  Hypothesen zu vergleichen. Anzeigemotivation, Aufkommen und Umstände werden sachfremd ausgeblendet. Und wenn dieser Konstanz ein solches Gewicht beigemessen wird, hätte man damit zwingend einen aussagepsychologischen Sachverständigen von Format, z.B. Prof. Dr. Köhnken, beauftragen müssen.

   Schon das Attest ist fragwürdig durch verschiedene Versionen, das Verschwinden der Festplatte und die persönlichen Beziehungsverquickungen.

    Der ganze Aufbau und Verlauf der Psychiatrisierung, beginnend mit dem "Attest" 2001 Dr. R., dem Attest Dr. K., und den Aussagen der Exfrau, vor allem in Berlin, beschreibt massives Interesse und Raffinesse von dem sich der Staatsanwalt entgegen seiner früheren kritischen Haltung nunmehr offenbar gefangen nehmen ließ.

    Es widerspricht jeglicher Menschenerfahrung, dass eine solch lebensbedrohlich angegangene Ehefrau noch über ein Jahr bei einem als gemeingefährlich erlebten Ehemann ausharrt. 

    Erstes Fazit: Die totale Kehrtwendung des Staatsanwalts in seinem Plädoyer nährt die Komplotthypothese einer besonderen Ebene, etwa in Form einer einfachen bayerischen Schwarmintelligenz ganz ohne dunkle Kommunikationskanäle. Prof. Dr. Nedopil  hat's vorgemacht. Auf das Urteil darf man gespannt sein.

Lieber Herr Dr. Sponsel, ich pflichte Ihnen bei, Ihre Analyse ist zutreffend, ich hoffe, daß sie auch von den Verantwortlichen am LG Regensburg zur Kenntnis genommen wird.

Viele Grüße

Sarastra

 

 

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RSponsel schrieb:

Erstes Fazit: Die totale Kehrtwendung des Staatsanwalts in seinem Plädoyer nährt die Komplotthypothese einer besonderen Ebene, etwa in Form einer einfachen bayerischen Schwarmintelligenz ganz ohne dunkle Kommunikationskanäle. Prof. Dr. Nedopil  hat's vorgemacht. Auf das Urteil darf man gespannt sein.

 

Sehr geehrtert Herr Dr. Sponsel,

wenn man schon eine Verbindung zwischen dem Verhalten Nedopils und Meindls sieht, ich tue das übrigends auch, dann scheint es mir nicht statthaft, dunkle Kommunikationskanäle auszuschließen. Woher wollen Sie es wissen, dass Nedopil und Meindl nicht nach Vorgaben handelten, die den selben Ursprung hatten?

LG

 

Stella

 

 

 

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Stella schrieb:

RSponsel schrieb:

Erstes Fazit: Die totale Kehrtwendung des Staatsanwalts in seinem Plädoyer nährt die Komplotthypothese einer besonderen Ebene, etwa in Form einer einfachen bayerischen Schwarmintelligenz ganz ohne dunkle Kommunikationskanäle. Prof. Dr. Nedopil  hat's vorgemacht. Auf das Urteil darf man gespannt sein.

 

 

Sehr geehrtert Herr Dr. Sponsel,

wenn man schon eine Verbindung zwischen dem Verhalten Nedopils und Meindls sieht, ich tue das übrigends auch, dann scheint es mir nicht statthaft, dunkle Kommunikationskanäle auszuschließen. Woher wollen Sie es wissen, dass Nedopil und Meindl nicht nach Vorgaben handelten, die den selben Ursprung hatten?

LG

 

Stella

 

Das sind keine DUNKLEN Kanäle....man kennt sich....

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Mal eine juristische Sicht: 

Was hat der Angeklagte erreicht, als das Gericht seine Beweisbehauptungen bzgl. der Ehefrau "als wahr unterstellte"? 

1. Hätte sich das Gericht dafür interessiert, hätte es den Beweis erhoben und die Zeugen vernommen. Das Gericht wollte das nicht, sonst hätten sie es gemacht.

2. Für die Ablehnung des Beweises stehen - die Zulässigkeit des Antrags vorausgesetzt - bei einem Zeugen die Ablehnungsgründe des § 244 III 2 StPO zur Verfügung. In Frage kam hier ggf. "Erwiesensein", ansonsten aber nur "Bedeutungslosigkeit" und "Wahrunterstellung"

a) Erwiesen war es nicht, weil darüber kein Beweis erhoben wurde. 

b) Bedeutungslosigkeit hätte einer umfänglichen Begründung der Ablehnung bedurft, weil dem Angeklagten die Möglichkeit verschafft werden muss, "nachzulegen" (BGH 1 StR 633/10). Das hätte zudem in der Hauptverhandlung schwerlich Begeisterungsstürme hervorgerufen.   

c) Also Wahrunterstellung einer erheblichen Tatsache.

aa) Wahrunterstellung bleibt eine Unterstellung. 

bb) Einer exakten Begründung bedarf dieser Ablehnungsgrund in der Verhandlung nicht, das Gericht muss sich nur dran halten und darf sich nicht in Widerspruch setzen. Das macht den Ablehnungsgrund revisionstechnisch gefährlich, weil der Richter beim Urteilschreiben leicht was übersieht. 

cc) Ob die Tatsache auch noch im Zeitpunkt des Urteils vom Gericht als erheblich angesehen wird, ist dadurch nicht garantiert. 

dd) Interessant ist der Ablehnungsgrund allenfalls insoweit, ob eine so kurz vor Ende einer Beweisaufnahme behauptete Tatsache so schnell ihre Erheblichkeit verlieren kann. 

Was das für die Tatsache (vermutlich) im Urteil bedeutet, kann man sich danach ausrechnen. 

 

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An alle Verschwörungstheoretiker:

Man darf daran erinnern, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen Braun mit seinem (jedenfalls für mich atemberaubenden) Zugeständnis, im Fernsehen schlicht gelogen zu haben, stark gelitten hat. Das eröffnete die Frage: Was sonst war von seinen Angaben und Schreiben im Vorfeld des Wiederaufnahmeverfahrens und in der Hauptverhandlung noch zu glauben? Welches „bisschen Folklore“ hatte noch übertrieben oder erfunden? Da sich die Staatsanwaltschaft bei dem Wiederaufnahmeantrag gerade auch auf diesen Zeugen gestützt hatte, ist das Umschwenken nach seiner katastrophalen Aussage sehr wohl erklärbar. Herr Braun dürfte Herrn Mollath einen Bärendienst erwiesen haben.

Zudem ist im Auge zu behalten, dass das Wiederaufnahmeverfahren und die erneute Hauptverhandlung völlig andere Ziele haben. Die Beweislage stellte sich nach der Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg wesentlich anders dar, als nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Teilweise zu Gunsten des Angeklagten, teilweise aber auch zu seinen Lasten, insbesondere durch die nunmehr verfahrensgerecht erfolgte Einführung diverser Schreiben des Angeklagten! Das musste man nicht, aber konnte man wohl anders bewerten, auch ohne von „denen, die das Sagen und das Geld haben“ gesteuert zu sein.

Mit besten Grüßen!

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indubio schrieb:

An alle Verschwörungstheoretiker:

Man darf daran erinnern, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen Braun mit seinem (jedenfalls für mich atemberaubenden) Zugeständnis, im Fernsehen schlicht gelogen zu haben, stark gelitten hat. Das eröffnete die Frage: Was sonst war von seinen Angaben und Schreiben im Vorfeld des Wiederaufnahmeverfahrens und in der Hauptverhandlung noch zu glauben? Welches „bisschen Folklore“ hatte noch übertrieben oder erfunden? Da sich die Staatsanwaltschaft bei dem Wiederaufnahmeantrag gerade auch auf diesen Zeugen gestützt hatte, ist das Umschwenken nach seiner katastrophalen Aussage sehr wohl erklärbar. Herr Braun dürfte Herrn Mollath einen Bärendienst erwiesen haben.

Zudem ist im Auge zu behalten, dass das Wiederaufnahmeverfahren und die erneute Hauptverhandlung völlig andere Ziele haben. Die Beweislage stellte sich nach der Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg wesentlich anders dar, als nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Teilweise zu Gunsten des Angeklagten, teilweise aber auch zu seinen Lasten, insbesondere durch die nunmehr verfahrensgerecht erfolgte Einführung diverser Schreiben des Angeklagten! Das musste man nicht, aber konnte man wohl anders bewerten, auch ohne von „denen, die das Sagen und das Geld haben“ gesteuert zu sein.

Mit besten Grüßen!

 

Aber die Aussage des Arztes ist glaubhaft, wird nicht in Frage gestellt?

Der hatte, als es nur das Attest- Fax gab, Ausstellung 2002, im Spiegel erklärt: Er habe das Attest nach Aktenlage erstellt. PM kam, wie viele andere Frauen, erst mit der Bitte um Attest zu ihm, nachdem sie sich von ihrem Mann tatsächlich getrennt hat.

Dann tauchte das Attest von 2001 auf...und vor Gericht wußte er dann, dass er das Attest direkt nach derUntersuchung erstellt hat....

Was ist sonst noch an seinen Aussagen unglaubhaft?

Dass er am gleichen Tag 3 verschiedene Versionen  des Attests ausgestellt hat? Dass er nur 2 Versionen dem Gericht vorleget hat, die Festplatte plötzlich verschwunden ist?

 

Braun hat ausgesagt. Petra M. will Mollath  in die Klappse bringen.

 

Petra M. selbst hat an ihre Anwältin geschrieben:

"Frau W. ich brauche Ihre Unterstützung. Wie können wir sicherstellen, dass er in einer Klinik untergebracht wird?"

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath?Page=1

 

Verschwörungstheorie?

 



 

 

 

 

 

 

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In jahrzehntelangem Kampfsport-Training habe ich nur ganz selten, maximal fünf Mal nach Würgegriffen Spuren gesehen.

Es mag sein, dass solch ein seltener Anblick einem Arzt reicht, dass er sich kundig fühlt, oder es muss ein merkwürdiger Verein sein.

 

5

Sportler schrieb:

 

In jahrzehntelangem Kampfsport-Training habe ich nur ganz selten, maximal fünf Mal nach Würgegriffen Spuren gesehen.

Es mag sein, dass solch ein seltener Anblick einem Arzt reicht, dass er sich kundig fühlt, oder es muss ein merkwürdiger Verein sein.

 

 

Dass man dem Arzt diesen Unsinn durchgehen ließ, verwundert mich sehr: Es gibt keinen Kampfsport in Deutschland, bei dem mit den Händen fassend gewürgt wird. Bei den Würgegriffen, die Sie meinen, wird der Hals des Gegners z.B. zwischen den eigenen Unterarmen eingeklemmt, so dass man ihm sehr dosiert die Luft nehmen kann, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Kommt es dabei  zu Spuren, dann meist deshalb, weil der Gegner sich noch bewegen kann und seinen Hals am Stoff der Ärmel reibt, in denen die Arme stecken, die ihn würgen.

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Stella schrieb:

Sportler schrieb:

 

In jahrzehntelangem Kampfsport-Training habe ich nur ganz selten, maximal fünf Mal nach Würgegriffen Spuren gesehen.

Es mag sein, dass solch ein seltener Anblick einem Arzt reicht, dass er sich kundig fühlt, oder es muss ein merkwürdiger Verein sein.

 

 

Dass man dem Arzt diesen Unsinn durchgehen ließ, verwundert mich sehr: Es gibt keinen Kampfsport in Deutschland, bei dem mit den Händen fassend gewürgt wird. Bei den Würgegriffen, die Sie meinen, wird der Hals des Gegners z.B. zwischen den eigenen Unterarmen eingeklemmt, so dass man ihm sehr dosiert die Luft nehmen kann, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Kommt es dabei  zu Spuren, dann meist deshalb, weil der Gegner sich noch bewegen kann und seinen Hals am Stoff der Ärmel reibt, in denen die Arme stecken, die ihn würgen.

 

Ja nun, das ganze Attest ist von jemandem mit Halbwissen geschrieben worden....also wie Studenten, Medizinischen Helfern ODER wie hier einem Arzt kurz vor der Zulassung als Facharzt. Auf jeden Fall hatte der Arzt seine Unterschrift  nicht im Griff.....die sah so ganz anders aus als seine anderen Unterschriften....auf jeden Fall sieht so ein Arzt, was Würgemale sind....auf jeden fall nicht zirkulär....oops, das war ja an den Beinen..

Wir sind doch alle überzeugt, dass das Attest aber sowas von korrekt war, oder nicht?

 

 

 

 

 

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Sehr geehrter indubio,

Ihre Interpretation, die ggf. erschütterte Glaubwürdigkeit des Zeugen Braun habe mit dem Umschwenken von OStA Meindl zu tun, mag ja zutreffen. Allerdings hat OStA Meindl in seinem Plädoyer erläutert, dass der Inhalt des Telefonats seiner Version nicht widerspreche: Auch wenn (oder gerade wenn)  die Misshandlungen tatsächlich stattgefunden haben, seien Rachegefühle der Nebenklägerin erklärbar. Der Nebenklagevertreter hielt dagegen das Telefonat Brauns für "erlogen" - einer der wenigen Punkte, in dem er vom staatsanwaltlichen Plädoyer abwich.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@ Dr. Sponsel

"Es widerspricht jeglicher Menschenerfahrung, dass eine solch lebensbedrohlich angegangene Ehefrau noch über ein Jahr bei einem als gemeingefährlich erlebten Ehemann ausharrt."

Ich weiß nicht, auf welche "Menschenerfahrung" Sie sich beziehen. Richter, Ärzte und andere, die mit dieser Problematik beruflich zu tun haben, haben jedenfalls die Erfahrung, dass ein Trennungskonflikt sehr lange dauern kann, auch bei massiver Gewaltanwendung. Was eine strategische Verwendung des Attests in diesem Fall nicht ausschließen muss.

3

@#1

 

Das trifft nicht zu! Aus meiner Sicht als nicht verheiratete Frau muß ich Ihnen widersprechen. Ihre Auffassung könnte vielleicht für muslimische Frauen zutreffen, die von ihren Ehemännern vital abhängig sind und befürchten müssen, von dem Mann getötet zu werden, wenn sie ihn verlassen. Bei einer deutschen Frau, die auch noch als Bankangestellte sehr gut verdient und einen großen Freundeskreis hat, würde man annehmen, daß sie sich nicht monatelang von einem "geistesgestörten" Ehemann mißhandeln läßt. Man darf vor allem den von Petra Maske erhobenen Vorwurf der psychischen Störung ihres Mannes nicht ignorieren. Was hat sie daran gehindert, nach der ersten Mißhandlung zu einer ihrer Freundinnen zu ziehen, und von einem neutralen Terrain aus die Scheidung einzuleiten? Soweit ich informiert bin, hatte sie aber ein Verhältnis mit ihrem aktuellen Ehemann. Erst nachdem diese Affäre und ihre Verwicklungen in den Schwarzgeldtransfers bekannt wurden, hat sie die Vorwürfe der Mißhandlung erhoben und Strafanzeige erstattet. Darin sehe ich die tatsächliche Motivation der Frau, ihren Mann loszuwerden. Die meisten Frauen erheben Vorwürfe der Mißhandlung gegen die Ehemänner, die meistens zum Erfolg führen. 

Was aber ihre vom STA Meindl beschworene Glaubwürdigkeit erschüttert ist in der Tatsache zu sehen, daß diese Frau angeblich das Haus des noch Ehemannes Mollath allein betreten hat, um ihre Sachen zu holen. Ihre Schwägerin hat draußen gewartet. Das ergibt keinen Sinn, ist völlig lebensfremd. Ich würde nie allein das Haus eines gewalttätigen, psychisch gestörten  Mannes betreten, der auch noch eine Waffe besitzt. Die Frau hat wie gedruckt gelogen. Sie hatte ein starkes Motiv zu lügen, um ihrem Mann zu beseitigen. Das ist ihr leider Gottes auch gelungen. Solche diabolische Pläne gelingen vieler Frauen, welche aus Rache die Existenz der Männer vernichten wollen (Kachelmann, Horst Arnold , der von Sabine Rückert in ihrem Buch "Unrecht im Namen des Volkes beschriebene Fall etc. ).

 

 

 

 

 

5

Danke fuer diesen Beitrag. Sie sprechen mir aus der Seele... Das typische Opfer haeuslicher Gewalt ist doch finanziell vom Partner abhaengig usw. Ist dies der Typ Frau, der duckmaeuserisch leidet und dies ueber so viele Monate hinweg?!

 

Nach einem Freundschaftsspiel der Uni Manchester gegen die Polizei zeigte mir ein Freund die Bisswunde am Arm. Man sah die einzelnen Zaehne als Abdruck, aber kein Blut.

War doch ziemlich schockiert darueber.

 

Bei Verrueckten hilft nur eines - sie radikal MEIDEN.

 

Pardon, aber jemand mit Geld, Freunden und sozialen Faehigkeiten verhaelt sich anders. Warum sollte die Freundin nicht mit herein kommen?!? Veritatis simplex est oratio. Der Wahrheit Rede ist einfach.

 

 

@ Stella

Sie schreiben:

"Zunächst die Tatsachen:

1. Meindl hatte in der  ersten Version seines WAA  sehr deutlich Rechtsbeugung durch den damaligen VRiLG Brixner geltend gemacht - und wurde auf dem Dienstweg gezwungen, das zu ändern.", später bezeichnen Sie das auch noch als "unumstößliche Tatsache".

Woher wissen Sie das?

Auch wenn man das noch so oft behauptet - die Behauptung wird dadurch nicht wahrer.

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Gast schrieb:

@ Stella

Sie schreiben:

"Zunächst die Tatsachen:

1. Meindl hatte in der  ersten Version seines WAA  sehr deutlich Rechtsbeugung durch den damaligen VRiLG Brixner geltend gemacht - und wurde auf dem Dienstweg gezwungen, das zu ändern.", später bezeichnen Sie das auch noch als "unumstößliche Tatsache".

Woher wissen Sie das?

Auch wenn man das noch so oft behauptet - die Behauptung wird dadurch nicht wahrer.

 

Auf die Schnelle:

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article127482005/Jetzt-geht-es-um...

5

Um unfallverursachte von misshandlungsbedingten Spuren von Gewalteinwirkung zumindest rudimentär einordnen zu können, empfehle ich Foto Nr. 8 unter diesem Link:

http://www.springermedizin.de/leitsymptom-hautblutung-bei-kindesmisshand...

 

Zwar handelt es sich bei der Abbildung um eine Art Leitfaden für Pädiatrie, aber ich denke, es ist zulässig, davon auszugehen, dass die Verletzungsmuster bei Erwachsenen der Ursache entsprechend ähnlich sind.

 

 

5

@ Stella

"Es ist ein sehr tiefgehendes Erlebnis, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu werden, das können Menschen, die niemals Vergleichbares (brutale Vergewaltigung und brutales Zusammenschlagen wären z.B. vergleichbar) erlebten, überhaupt nicht nachvollziehen."

Können Sie das nachvollziehen? Selbst wenn Sie aus eigener Erfahrung sprechen, können Sie diese nicht auf andere Menschen übertragen. Es gibt Menschen, die Unvorstellbares erleiden und aus den verschiedensten Gründen den Partner nicht (sofort) verlassen. Sprechen Sie doch einmal mit Menschen, die täglich mit dieser Problematik zu tun haben! Und auch diese sehen längst nicht alle Betroffenen.

3

Stella schrieb:

[...] Natürlich gibt es verschiedene Gründe dafür, dass eine misshandelte Frau (zunächst oder auch dauerhaft) bei ihrem Partner bleibt: Sexuelle Abhängigkeit, wirtschaftliche Abhängigkeit, Unfähigkeit zur Selbstgestaltung des Lebens, Angst ("wenn Du mich verlässt, dann bringe ich nicht nur dich, sondern auch deine Eltern und die Kinder um!), Gefangenschaft im eigentlichen Sinne (angekettet in der eigenen Wohnung / eingesperrt  im Keller).

Das sind die verschiedenen Gründe, die mir einfallen, und im Falle der Petra Mollath hat keiner davon vorgelegen. [...]

... ja, das stimmt.

Stella schrieb:
[...] Oder welchen Grund sollte Petra Mollath aus Ihrer Sicht gehabt haben, sich über Monate dem Risiko auszusetzen, dass ihr Mann sie bei nächster Gelegenheit umbringt?

... diesen vielleicht: 

Der Zeuge Martin M. sagte während der Beweisaufnahme schlüssig und glaubhaft aus, dass Petra M. "Helfersyndrom hat" (sic!).
Und dies ist ein schreckliches Syndrom. Dabei wird der Selbsterhaltungsinstinkt nahezu komplett ausgeschaltet und... am besten verlinke ich zu Wikipedia:
 

Quote:
[...] Laut Modell hat ein vom Helfersyndrom Betroffener ein schwaches Selbstwertgefühl und ist auf seine Helferrolle fixiert; das Helfen wird zur Sucht. Dabei versucht er ein Ideal zu verkörpern, das er selbst bei seinen Eltern oder generell in seiner Kindheit vermisst hat. Seine Hilfsbereitschaft geht bis zur Selbstschädigung und Vernachlässigung von Familie und Partnerschaft; dabei übersieht oder unterschätzt er die Grenzen des Möglichen und ignoriert auch die Frage, ob seine Hilfe überhaupt erwünscht oder sinnvoll ist. Dem Helfersyndrom liegt meist eine narzisstische Persönlichkeitsstörung zugrunde. Hilfe anderer bei seiner Mission lehnt er ab. Als Folge kann es bei ihm zu Depressionen oder zum Burnout-Syndrom kommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Helfersyndrom
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

4

Stresstest schrieb:

Stella schrieb:
[...] Oder welchen Grund sollte Petra Mollath aus Ihrer Sicht gehabt haben, sich über Monate dem Risiko auszusetzen, dass ihr Mann sie bei nächster Gelegenheit umbringt?

... diesen vielleicht: 

Der Zeuge Martin M. sagte während der Beweisaufnahme schlüssig und glaubhaft aus, dass Petra M. "Helfersyndrom hat" (sic!).
Und dies ist ein schreckliches Syndrom. Dabei wird der Selbsterhaltungsinstinkt nahezu komplett ausgeschaltet und... am besten verlinke ich zu Wikipedia:
 

Quote:
[...] Laut Modell hat ein vom Helfersyndrom Betroffener ein schwaches Selbstwertgefühl und ist auf seine Helferrolle fixiert; das Helfen wird zur Sucht. Dabei versucht er ein Ideal zu verkörpern, das er selbst bei seinen Eltern oder generell in seiner Kindheit vermisst hat. Seine Hilfsbereitschaft geht bis zur Selbstschädigung und Vernachlässigung von Familie und Partnerschaft; dabei übersieht oder unterschätzt er die Grenzen des Möglichen und ignoriert auch die Frage, ob seine Hilfe überhaupt erwünscht oder sinnvoll ist. Dem Helfersyndrom liegt meist eine narzisstische Persönlichkeitsstörung zugrunde. Hilfe anderer bei seiner Mission lehnt er ab. Als Folge kann es bei ihm zu Depressionen oder zum Burnout-Syndrom kommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Helfersyndrom
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Lieber Stresstest, Ihre Art von Humor versteht nicht jeder, darum muss ich tatsächlich auf das von Ihnen geschriebene eingehen:

 

1. Petra Mollath hat sich nicht nur im Umgang mit der HVB sehr selbstbewusst gezeigt, was dem HVB-Bericht zu entnehmen ist, sondern sie hat auch im Umgang mit allen möglichen sonstigen Personen und Stellen, von denen sie irgendetwas wollte, stets das durchgesetzt, was sie wollte.  Im Übrigen sind "Vermögensberater" einer Bank natürlich Verkäufer - und wer als Verkäufer erfolgreich ist, der weiß, wie man Menschen anfassen muss, um sie dahin zu bewegen, wo man sie haben will. Wer das kann - der hat niemals ein schwaches Selbstbewusstsein, der ist eher gefährdet, dem Größenwahn zu erliegen.

 

2. Das "Helfersyndrom" der Petra M. scheint eine gefährliche Sache für diejenigen zu sein, denen sie helfen will: Ein Ingenieur, den sie zunächst in einen spätherbstlichen Gefühlshimmel katapultiert hatte, hing 1 Jahr danach tot an der Decke seines Kellers, und Gustl Mollath saß infolge der Hilfe der Petra M. über sieben Jahre in der geschlossenen Forensik. 

 

LG

 

Stella

5

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

Sie haben Recht. Ich wollte nur andeuten, dass viele hier das Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu einseitig, oberflächlich und wohl auch auf Basis von zu wenig Informationen zu bewerten scheinen. Sie waren freilich davon ausgenommen.

Leider driftet die Diskussion hier mittlerweile in einer Art und Weise ins Unerträgliche und teilweise auch Beleidigende ab, dass ich mich nicht länger beteiligen mag.

Mit freundlichem Gruß

2

"Um unfallverursachte von misshandlungsbedingten Spuren von Gewalteinwirkung zumindest rudimentär einordnen zu..."

 

es es ist schon spät...müsste heißen:

 

"rudimentär unterscheiden zu können"

 

dennoch glaube ich, die Fotostrecke gibt einen guten Überblick über die Verletzungsfolgen.

 

im Zusammenhang mit der WA wirft sie die Frage auf, ob tatsächlich jemals eine Bisswunde bestand. Der Ellenbogen wäre beim Raushüpfen aus einem fahrenden Auto jedenfalls besonders exponiert, wohingegen er als eine Körperzone, die gebissen wird, aus meiner (laienhaften) Sicht nicht so sehr infrage kommt, ich denke, auch in einer Kampfsituation ist sich der Angreifer dessen bewusst, dass er auch für ihn ziemlich schmerzhaft werden kann, wenn er in eine Stelle beißt, an der sich mehr oder weniger ein von Haut bedeckter Knochen befindet. Eine muskuläre oder zumindest mit Fett unterlegte Stelle bietet sich zu diesem Zweck eher an, an einem Knochen könnte man sich leicht im wahrsten Sinne des Wortes die Zähne ausbeißen.

5

Nach internationalen Standards hätte Herr Reichel, da Verdacht auf Würgen bestand, einen Gerichtsmediziner zur Aufklärung des Verdachts konsilieren müssen; die bloße Behauptung eines (Allgemein)Artztes hier als beweiskräftig, als Beleg für Würgen zu werten, erscheint doch recht nachlässig.

auch wenn Gerichtsmediziner im allgemeinen Bewusstsein wie auch in der Rechtspraxis lediglich Tote untersuchen.

 

hier ein Link zur österreichischen Ärztezeitung, dort werden die Standards erläutert.

 

http://www.aerztezeitung.at/fileadmin/PDF/2012_Verlinkungen/Erlaeuterung...

5

Zudem hat der Arzt nichts dazu gesagt, ob und wie, falls ja, die Verletzungen versorgt wurden.

Wenn die offene Wunde, die ja laut Staatsanwaltschaft und Nebenklage nun bewiesenermaßen durch Mollaths Zubeißen entstand, weder verbunden, noch desinfiziert wurde und nicht einmal eine Wundstarrkrampfimpfung gegeben wurde, hat sich der Arzt m.m.n. strafbar gemacht.

5

@ Tokchii: Ich finde auch, dass man sich den Zeugen Reichel nicht richtig vorgenommen habe. Seine Erklärung dafür, wie er Hämatome als Würgemale erkannt haben will, war definitiv nichts anderes als Unsinn, Unsinn, den man ihm hätte beweisen können. Was man aber offenbar nicht wollte.

Ich muss es mir in Ruhe ansehen, was das Wortprotokoll sagt, aber ich denke, man habe ihn sehr billig entschlüpfen lassen.

 

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@ Stella #25

Sie beziehen sich offensichtlich auf Medienberichte und auf den UA-Abschlussbericht der Opposition.

Dazu Folgendes:

Auch wenn man das in dem WELT-Artikel nicht erkennen kann, sind Medienberichte zu Meindl allgemein mit großer Vorsicht zu genießen, denn die Vertreter lokaler wie auch überregionaler Medien waren wegen des angeblichen "Maulkorbs" auf die Staatsanwaltschaft noch lange vor der aktuellen Empörung nicht gut zu sprechen. "Wenn der Herr Staatsanwalt erzählt" lautete ein wenig respektvoller SZ-Titel. Hätte der Herr Journalist genauer zugehört und berichtet, sähe die aktuelle Diskussion wohl anders aus. Denn dann müsste man nicht gegen den Strom zu vermitteln versuchen, dass "die Dienstanweisung" nicht die ganze Wahrheit ist (s.o., #8)

Mit mindestens ebenso großer Vorsicht sind Äußerungen der Oppositions-Abgeordneten zu genießen. Inge Aures, die sich aus echter Betroffenheit schon lange in der Sache engagiert hatte, ließ sich in ihrer Empörung des öfteren zu höchst populären Äußerungen und Forderungen hinreißen, die sich alsbald als heiße Luft erwiesen. Martin Runge war es, der bei unter dem Titel „Vertuschen, wegsperren, lügen“ angekündigten Wahlkampfveranstaltungen lautstark die sog. „Eindampfhypothese“ propagierte – belegen konnte er sie nicht, es reichte, dass sie plausibel war und die Leute das hören wollten. Er war federführend bei der Abfassung des Berichts, den ich (inzwischen) für wenig seriös halte.

„Nur wenige Personen kennen sämtliche  Akten im Fall Mollath so gut wie er“, schreibt Prof. Müller zutreffend über den Oberstaatsanwalt. Eine andere Person wäre Herr Dr. Strate - beide haben heute wesentlich mehr Informationen als zur Zeit der Entstehung der Entwürfe bzw. WAAe und würden sie heute höchstwahrscheinlich anders schreiben als damals. Also so "unumstößlich" sind "Tatsachen" manchmal gar nicht.

3

Gast schrieb:

@ Stella #25

Sie beziehen sich offensichtlich auf Medienberichte und auf den UA-Abschlussbericht der Opposition.

Dazu Folgendes:

Auch wenn man das in dem WELT-Artikel nicht erkennen kann, sind Medienberichte zu Meindl allgemein mit großer Vorsicht zu genießen, denn die Vertreter lokaler wie auch überregionaler Medien waren wegen des angeblichen "Maulkorbs" auf die Staatsanwaltschaft noch lange vor der aktuellen Empörung nicht gut zu sprechen. "Wenn der Herr Staatsanwalt erzählt" lautete ein wenig respektvoller SZ-Titel. Hätte der Herr Journalist genauer zugehört und berichtet, sähe die aktuelle Diskussion wohl anders aus. Denn dann müsste man nicht gegen den Strom zu vermitteln versuchen, dass "die Dienstanweisung" nicht die ganze Wahrheit ist (s.o., #8)

Mit mindestens ebenso großer Vorsicht sind Äußerungen der Oppositions-Abgeordneten zu genießen. Inge Aures, die sich aus echter Betroffenheit schon lange in der Sache engagiert hatte, ließ sich in ihrer Empörung des öfteren zu höchst populären Äußerungen und Forderungen hinreißen, die sich alsbald als heiße Luft erwiesen. Martin Runge war es, der bei unter dem Titel „Vertuschen, wegsperren, lügen“ angekündigten Wahlkampfveranstaltungen lautstark die sog. „Eindampfhypothese“ propagierte – belegen konnte er sie nicht, es reichte, dass sie plausibel war und die Leute das hören wollten. Er war federführend bei der Abfassung des Berichts, den ich (inzwischen) für wenig seriös halte.

 

Natürlich darf man nur der Dr. Beate Merk glauben, alle anderen lügen wie gedruckt....

 

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@ Stella #36

Das sind die verschiedenen Gründe, die mir einfallen, und im Falle der Petra Mollath hat keiner davon vorgelegen.

Oder welchen Grund sollte Petra Mollath aus Ihrer Sicht gehabt haben, sich über Monate dem Risiko auszusetzen, dass ihr Mann sie bei nächster Gelegenheit umbringt?

Ich schließe die strategische Verwertung des Attests nicht nur nicht aus (s.o.,#21), ich halte sie in der Gesamtschau und nach heutigem Wissen sogar für sehr wahrscheinlich. Aber es kommt nicht darauf an, was ich denke, sondern vor welchem Erfahrungshintergrund die damaligen Richter die nicht sofort vollzogene Trennung gewürdigt haben.

2

... hier ein Kommentar von Gerhard Strate zum Verhandlungstag am 08.08.2014:
 

Quote:
[...] Den Antrag von OStA Dr. Meindl nebst seiner Begründung hatte ich erwartet. Das ergab sich – bei genauerem Hinsehen auf die Mitschriften – schon aus jeder Frage, die er an Zeugen und Sachverständige gestellt hatte.

Der Ausgang des Verfahrens entscheidet sich letztlich an der Zeugin Petra Simbek, die aus dem Familien-Clan der Müllers als “Ersatz”-Zeugin für Petra Maske (geb. Müller) präsentiert wurde. Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück. Sie hat andererseits für die Argumentation der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage eine zentrale Bedeutung. Wir werden sehen. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht anders entscheidet, als es die Staatsanwaltschaft wünscht, da die Strafkammer (mit allen Berufsrichtern und auch den beiden Schöffinnen) mir bestens vorbereitet erscheint. Denen kann so leicht keiner ein X für ein U vormachen. In Bayern weiß aber nie, was wird. [...]
 
Wir sind wirklich sehr zuversichtlich. Die Eule der Minerva wird am Donnerstag ihren Flug beenden. Und ich werde mich dann aus allen weiteren Aktivitäten in dieser Sache zurückziehen.

Herzliche Grüße an alle, einen schönen Sonntag und eine gute Woche

wünscht Gerhard Strate.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück.

Niemand sollte eine Person so abwertend bezeichnen, in meinen Augen eindeutig eine Beleidigung.

3

Gast schrieb:

Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück.

Niemand sollte eine Person so abwertend bezeichnen, in meinen Augen eindeutig eine Beleidigung.

 

Eindeutig gerechtfertigt durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Die Simbek sollte man ein paar Jahre in die Obhut des Dr. Leipziger geben, damit sie spürte, woran sie mitgewirkt hat.

4

Gast schrieb:

Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück.

Niemand sollte eine Person so abwertend bezeichnen, in meinen Augen eindeutig eine Beleidigung.

 

Ist aber typisch Strate. Einerseits den Schöngeist geben, mit Schwanenflaum auf der Eule der Minerva, aber schnell mit Formalbeleidigungen an der Hand, wenn es um Zeugen oder Journalisten geht, die nicht auf seiner Linie liegen. Ich denke, er ist nur noch genervt, vor allem von Mollath, den er öffentlich der Lüge bezichtigt. Das muss man sich ja auch mal vorstellen.

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McMurphy schrieb:

Gast schrieb:

Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück.

Niemand sollte eine Person so abwertend bezeichnen, in meinen Augen eindeutig eine Beleidigung.

 

Ist aber typisch Strate. Einerseits den Schöngeist geben, mit Schwanenflaum auf der Eule der Minerva, aber schnell mit Formalbeleidigungen an der Hand, wenn es um Zeugen oder Journalisten geht, die nicht auf seiner Linie liegen............

 

Vielleicht ist das aber auch (s)eine Aufforderung, ihn zu verklagen?

Könnte Petra S. doch durchaus tun, oder? Wer lässt sich schon einfach so verleumden?

Müsste sie sich dann halt gut überlegen, könnte ja auch nach hinten los gehen. Bliebe dann halt  die Frage, ob sie sich lieber mit einer (ihrer) uneidlichen Falschaussage oder einem Meineid auseinandersetzen möchte.

Am Ende bekäme da eine derb formulierte Behauptung über sie doch gleich wieder das Gewicht von Schwanenflaum ;-)

3

Diese Aussage ist auch niemals gefallen. Herr Strate spricht von einem "frivolen Stück" in seinem Plädoyer und bezieht sich auf die Vorgänge und nicht die Person mit dieser Beschreibung:

 

    "Dass aber vor dem Hintergrund einer gleich zweifachen Zeugnisverweigerung – sowohl der Petra Maske als auch des Robert Müller – nun eine Zeugin aus ihrem familiären „Lager“ auftritt, die uns neue Geschichten aufbindet, diese auch noch mit vielen Details spickt – bis hin zur Tetanusspritze, die
Frau Simbek der Petra Mollath beim Anblick der blutenden Bisswunde empfahl oder dem angeblich
schweißgebadeten Mollath, der seine Hände zu Fäusten ballte - das ist schon ein frivoles Stück. Diese Zeugin wurde als „Ersatz“-Zeugin aufgeboten, die mit ihren neuen Geschichten, die im diametralen Gegensatz zu ihrer früheren beeideten Aussage stehen, die mangelnde Präsenz der Petra Maske in dieser Hauptverhandlung kompensieren sollte."

Plädyoder Verteidigung, S. 30 (Hervorhebung von mir)

 

Man sieht, wie leicht es passieren kann, bestimmte Dinge zu missinterpretieren, wenn sie durch zweite und dritte Wiedergegeben werden - was auch charakteristisch für diesen Fall hier ist.

3

KogniTief schrieb:

Diese Aussage ist auch niemals gefallen.

Vielleicht lieber nochmals bei Gerhard Strate sagte am 10. August 2014 um 01:25 nachlesen ?

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