Paarungsgespräche

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.09.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht3|3811 Aufrufe

Der Kläger, ein Mann, begehrt, seinem Vornamen im Wege der Namensänderung den weiteren Vornamen „Ivabelle“ hinzuzufügen.

Durch das Fehlen eines zweiten Vornamens komme es bei Paarungsgesprächen immer zu Sprachlosigkeit und Minderwertigkeitsgefühlen, so dass er sich frustriert und benachteiligt fühle. Der nachträgliche Eintrag eines zweiten Vornamens könne dieses Ungleichgewicht therapiefrei wiederherstellen. Der einzutragende zweite Vorname solle „Ivabelle“ lauten. Der Name „****“ solle als Rufname bestehen bleiben. Der feminine zweite Vorname sei als Ehrung für die Gleichstellung der Geschlechter und deren Akzeptanz von ihm gewählt worden. Der Name „Ivabelle“ entspreche seiner manifestierten Persönlichkeit („Schönheit der Heilpflanze gegen Frauenleiden“). 

Die Verwaltungsbehörde mochte dieser Argumentation nicht folgen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb erfolglos.

Auch für die Hinzufügung weiterer Vornamen müssten wichtige Gründe im Sinne des § 3 NamÄndG vorliegen. Denn nicht nur hinsichtlich des Familiennamens, sondern auch hinsichtlich des Vornamens habe die mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbare gesetzliche Grundentscheidung unverändert Bestand, demzufolge es eine freie Abänderbarkeit des Namens nicht gibt. Zwar bilde der Vorname nach Auffassung des BVerfG den persönlichsten Teil des Eigennamens. Dennoch bestehe auch insoweit ein gewichtiges öffentliches Interesse an der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und der Namenskontinuität.

Auf die Frage, ob der Name "Ivabelle" für einen Mann überhaupt zulässig sei, komme es nicht mehr an.

 VG Trier v.  7.7.2014, 6 K 392/14.TR

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3 Kommentare

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Ich glaube eher die Benennung des Flirtens als "Paarungsgespräch" führt zu der offensichtlichen Erfolgslosigkeit und damit zu der vorgebrachten Frustration...

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Ich würde die Akte mit einer kurzen Verfügung an den Betreuungsrichter schicken, mit der Bitte um Prüfung, ob von Amts wegen etwas zu veranlassen ist..

5

zum Namensrecht:

 

Struck, Gerhard , Das Recht am Namen und die Dielektik der Aufklärung, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie : ARSP Vol. 61, 1975, p. 67-93

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