Rechtsfragen rund um den Firmenparkplatz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.09.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtLangerFirmenparkplatz|8129 Aufrufe

Einen lesenswerten Gastbeitrag für den Management-Blog der Wirtschaftswoche hat der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Heiko Langer verfasst. Der Beitrag trägt den Titel „Der Kampf um den Firmenparkplatz“ und trägt allerlei Wissenswertes zum Thema „Firmenparkplatz“ zusammen. So wird erläutert, dass es einen Anspruch auf einen Firmenparkplatz grundsätzlich nicht gibt. Ausnahmen: wenn die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch nicht erreichbar ist und der Fall einer betrieblichen Übung. Auch der Betriebsrat könne den Arbeitgeber nicht zwingen, Parkmöglichkeiten einzurichten. Und wenn der Arbeitgeber schon Parkplätze bereitstelle, dürfe er für deren Nutzung auch Geld verlangen. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber die begehrten Parkplätze so verteilen, wie er möchte. Allerdings wiederum mit zwei wichtigen Einschränkungen: Erstens hat der Betriebsrat beim Verteilen der Stellplätze an die Arbeitnehmer beziehungsweise beim Festlegen von Vergabekriterien ein Mitbestimmungsrecht (Bundesarbeitsgericht vom 7. Februar 2012 – 1 ABR 63/10). Zweitens gelten auch bei der Parkplatzzuteilung der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese sprechen aber nicht grundsätzlich dagegen, Stellplätze nach Maßgabe der betrieblichen Hierarchie zu vergeben, beispielsweise Führungskräfte bei der Vergabe zu bevorzugen. Sodann geht es um Frauenparkplatze und Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer sowie um Haftungsfragen, wenn es zu Unfällen auf dem Parkgelände kommt. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen