Mitbestimmung bei "Voice over IP"

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 09.10.2014

Vergangene Woche berichtete die Presse, die Deutsche Telekom wolle ihr Netz bis 2018 komplett digitalisieren. Auch Telefongespräche sollten dann nur noch als Datenpakete ("Voice over IP") übermittelt werden. Kunden, die sich weigerten, werde sogar mit Kündigung gedroht.

Vor diesem Hintergrund gewinnt ein aktueller Beschluss des VGH Kassel an Bedeutung: Das Gericht hatte im Rahmen einer personalvertretungsrechtlichen Streitigkeit darüber zu befinden, ob dem Personalrat eines JobCenters ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von "Voice over IP" zustehe. Der VGH hat dies - für den Geltungsbereich des BPersVG - verneint. Die Entscheidung über die Einführung liege allein bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, nicht den einzelnen JobCentern vor Ort. Nur dem dortigen Personalrat könne daher ein Beteiligungsrecht zustehen, nicht aber den örtlichen Personalräten:

Dies beruht schon darauf, dass die Bet. – wie das VG zu Recht entschieden hat und die Bet. insbesondere in ihrem Schriftsatz vom 9.9.2013 noch einmal ausführlich begründet hat – keine Entscheidungshoheit in Bezug auf die Einführung und Nutzung der oder einer neuen Telefoniemethode hat. Dies beruht insbesondere auf § 50 Abs. 3 SGB II. Danach nutzt die gemeinsame Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die BA zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. Sie ist verpflichtet, auf einen auf dieser Grundlage erstellten gemeinsamen zentralen Datenbestand zuzugreifen. Verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 67 Abs. 9 SGB X ist die BA. Auch der beschließende Fachsenat ist in Übereinstimmung mit dem VG und der Bet. der Auffassung, dass der Begriff der Informationstechnik iSv § 50 Abs. 3 SGB II auch die neue Telefoniemethode erfasst. …

VGH Kassel, Beschl. vom 20.11.2013 – 21 A 2132/12.PV, NZA-RR 2014, 508

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen beiden Themen? Die Telekom will doch wohl das allgemein zugängliche Netz (das für den T-Kunden) digitalisieren, nicht das interne, wo Personalmitbestimmung eine Rolle spielen könnte. Das scheint mir rechtlich wie technisch wenig miteinander zu tun zu haben.

3

Kommentar hinzufügen