Novellierung der Pflegezeit

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 08.12.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtPflegezeitFamilienpflegezeit|2689 Aufrufe

Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Novellierung des Pflegezeitgesetzes und der Familienpflegezeit zum 1.1.2015 auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/3124) in modifizierter Fassung verabschiedet, noch vor Weihnachten soll auch der Bundesrat seinen Beschluss fassen.

Durch das Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf eine bis zu 24-monatige Familienpflegezeit eingeführt. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen. Um den Verdienstausfall zu kompensieren, soll ein zinsloses Darlehen durch den Staat gezahlt werden. Anders als im Entwurf vorgesehen, sollen nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit haben. Ursprünglich hatte der Rechtsanspruch bereits ab einer Betriebsgröße von 15 Beschäftigten eingeführt werden sollen. Der Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat in seinen Beratungen die Gesetzesvorlage auf einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hin geändert (BT-Drucks. 18/3449). Dem ist das Plenum des Deutschen Bundestages gefolgt (BT-Plenarprotokoll 18/73).

Zudem wird mit dem Gesetz eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des Nettogehaltes eingeführt. Sie wird an Beschäftigte gezahlt, wenn diese eine zehntägige Berufsauszeit nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen.

(mit Material der Pressemitteilung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Frauen, Senioren und Jugend)

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