Mit Inkraftreten der 28. BtMÄndVO am 13.12.2014 werden BtMG und BtMVV geändert
von , veröffentlicht am 12.12.2014Rechtsgebiete: BetäubungsmittelrechtLegal Highs28. Betäubungsmitteländerungsverordnung28. BtMÄndVONebenstrafrechtStrafrecht|5069 Aufrufe
Über den Stand der 28. BtMÄndVO habe ich bereits ausführlich berichtet (s. meine Beiträge vom 19.09.2014 und 19.10.2014). Nachdem der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat, ist sie heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Fundstelle BGBl. I., S. 1999). Sie tritt morgen in Kraft (Art. 3 der Verordnung). Damit werden 32 Neue psychoaktive Substanzen in das BtMG aufgenommen. Außerdem wird die BtMVV im Bereich des Substitutionsregisters geändert.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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