Keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach des Rechtsanwalts

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 26.12.2014

Dass keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts erhoben werden kann, nachdem KV 9003 GKG durch das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz neu gefasst worden ist, hat das Landgericht Arnsberg im Beschluss vom 15.12 2014  - 6 Qs 118/14 betont und klargestellt, dass  auch dann eine Pauschale  nicht erhoben werden kann, wenn die Akte zum Zweck der Gewährung der Akteneinsicht zwischen verschiedenen Justizgebäuden durch Justizbedienstete mittels Dienstwagen transportiert werden muss. Unter dem Begriff der Auslagen seien die auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelfall bezogenen und neben anfallenden Gebühren gesondert bezifferbaren Geldleistungen für Transport und Verpackung zu verstehen, für die die Justizkasse in Vorleistung tritt. Die angefallenen Benzinkosten stellten Allgemeinkosten für den ständig eingerichteten justizinternen Kurierdienst zwischen den Justizbehörden dar. Der zusätzliche Transport der in Rede stehenden Akte habe unter Berücksichtigung ihres geringen Gewichts Mehrkosten an Benzin nicht ausgelöst.

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