Neue Freibeträge für PKH/VKH ab 01.01.2015

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 22.01.2015
Rechtsgebiete: Familienrecht|5174 Aufrufe


Ab dem 01.01.2015 gelten für die PKH/VKH neue Freibeträge, nämlich:

  1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro, 
  2. für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner je 462 Euro,
  3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter:
    • Erwachsene 370 Euro
    • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 349 Euro
    • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro
    • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 268 Euro.
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