Neue Freibeträge für PKH/VKH ab 01.01.2015
von , veröffentlicht am 22.01.2015
Ab dem 01.01.2015 gelten für die PKH/VKH neue Freibeträge, nämlich:
- für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro,
- für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner je 462 Euro,
- für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter:
- Erwachsene 370 Euro
- Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 349 Euro
- Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 268 Euro.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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