Kassiererin Emmely gestorben – ihr Fall schrieb Arbeitsrechtsgeschichte

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 31.03.2015

Wie taz.de berichtet ist Barbara Emme am 16. März 2015 im Alter von 57 Jahren in Berlin an Herzversagen gestorben. Unter dem Namen Emmely ist sie bundesweit bekannt geworden. Ihr Fall hat Arbeitsrechtsgeschichte geschrieben. Die Problematik der Kündigung wegen geringwertiger Vermögensdelikte (etwas verharmlosend auch Bagatellkündigung genannt) wird wohl immer mit ihrem Namen verbunden bleiben (vergleichbar der Reinigungskraft Christel Schmidt und einer berühmten Entscheidung des EuGH zum Betriebsübergang). Zur Erinnerung: Emmely wehrte sich gegen eine Kündigung, die ihr im Februar 2008 von ihrem Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser’s, ausgesprochen worden war. Grund der Kündigung war, dass Emmely angeblich zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte, die in einer Filiale von Kunden liegen gelassen worden waren. Emmelys Fall hat eine breite Solidaritätswelle ausgelöst und zu einer aufgeregten öffentlichen Diskussion geführt. Die Kündigung wurde insbesondere in den Medien in einer bislang unbekannten Weise skandalisiert. In Talkshows diskutierten Politiker und Juristen über die Bagatellkündigung und die Verdachtskündigung als Instrumente, sich von (missliebigen) Arbeitnehmern zu trennen. Das BAG (10.6.2010, NZA 2010, 1227) gab in einer viel diskutierten Entscheidung (vgl. z.B. Stoffels, Die „Emmely”-Entscheidung des BAG – bloß eine Klarstellung von Missverständnissen?, NJW 2011, 118) letztlich der Klägerin recht. Der 2. Senat hielt die Kündigung für unwirksam. Der Vertragsverstoß sei zwar schwerwiegend und berühre den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und habe damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Dennoch würden die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte überwiegen. Dazu gehöre insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störung verlaufende Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Dieses Vertrauen hätte durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden können. Im Rahmen der Abwägung sei auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer fristlosen Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken. Besonders bemerkenswert: Zwölf Tage nach diesem Urteil bekam Emmely - wie gewünscht - eine Stelle in einem Kaiser’s in ihrem Wohnviertel in Berlin-Hohenschönhausen. Auch nach ihren juristischen Sieg blieb Emmely politisch aktiv, beteiligte sich an einem Film und zwei Büchern über ihren Fall. Sie wurde auch zu politischen und sozialen Meetings nach Paris, Spanien und Venezuela eingeladen.

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4 Kommentare

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Der Fall war m. E. bemerkenswert v. a. dadurch, dass das BAG sich offenbar von der öffentlichen Empörung hat beeinflussen lassen. Der bisherigen Linie entsprach die Entscheidung nicht. Doch "Volkes Zorn" hat offenbar sogar das BAG so weit erschüttert, eine Fortsetzung dieser Linie in diesem öffentlichkeitswirksamen Fall nicht zu wagen. Die grundsätzliche Position hat es dabei nach meinem Verständnis nicht aufgegeben, sondern das Urteil als Einzelfallentscheidung dargestellt. Die Linie der Rechtsprechung dürfte damit noch immer in deutlichem Gegensatz zum Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung stehen. Doch immerhin in einem Fall hat der kleine Mann, Verzeihung, die kleine Frau gewonnen. Kurios, wie die angeblich auf dem Gesetz basierende Rechtsprechung sich plötzlich anpassen kann, um einem Ansehensverlust entgegenzuwirken und die bisherige Linie vor schlimmerem zu bewahren.

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Der ehrende Nachruf auf eine Prozesspartei ist ja schon ungewöhnlich, mE wegen des Wagemuts der "Emmely", sich öffentlich zu wehren, aber nicht unangemessen. Allerdings glaube ich nicht, dass sich das BAG vom öffentlichen Druck "ins Bockshorn hat jagen lassen". Das BAG hatte es sicher schon des öfteren mit Entscheidungen zu tun, die im Fokus der Öffentlichkeit standen, und ist sich dabei durchaus treu geblieben. So ja auch im Fall Emmely, der ja nichts anderes war, als die in solchen Fällen übliche Interessenabwägung, wenn auch möglicherweise mit einer eher arbeitnehmerfreundlichen Tendenz.

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