Keine Anrechnung bei PKH-Antrag für ein anderes Verfahren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.04.2015

Dass die Verfahrensgebühr für ein PKH-Verfahren vor dem Gericht A nicht anzurechnen ist auf die Vergütung eines später bei dem Gericht B geführten Verfahrens, hat das OLG Bamberg im Urteil vom 05.02.2015- 2 U 2/14 - klar herausgearbeitet. Weder die Voraussetzungen von § 16 Nr. 2 noch von § 16 Nr. 3 RVG liegen vor,  das vor dem Gericht B geführte Verfahren ist nicht das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe vor dem Gericht A beantragt worden war.

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