ArbG Berlin entscheidet zugunsten rumänischer Bauarbeiter

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.04.2015

Glanz und Elend von Berlin neuestem Einkaufszentrum „Mall of Berlin“: Mit edlem Ambiente wirbt die „Mall of Berlin“ seit Herbst vergangenen Jahres um Kunden. Beim Bau des Einkaufszentrums soll es hingegen weniger edel zugegangen sein. Offenbar ist insbesondere zahlreichen rumänischen Bauarbeitern der Lohn vorenthalten worden. Dies hat sogar zu öffentlichen Protesten und nun auch zu arbeitsgerichtlichen Verfahren geführt. Vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteile vom 10.4.2015, Az 14 Ca 3749/15 und 14 Ca 3752/15) haben nun zwei Kläger einen Etappensieg errungen. Nach Medienberichten (Tagesspiegel, Spiegel-Online) erließ das Berliner Arbeitsgericht in einer nur wenige Minuten dauernden Verhandlung ein Versäumnisurteil, da von Seiten der beklagten Baufirma niemand erschienen war. Sollte es rechtskräftig werden, wäre die verklagte Firma zur Zahlung der verlangten Löhne in Höhe von 1200 beziehungsweise 4400 Euro verpflichtet. Ein Versäumnisurteil setzt immerhin die Schlüssigkeit der Klage voraus, kann allerdings durch einen Einspruch zu Fall gebracht werden. Laut der Gewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) Berlin waren für den Bau Hunderte Arbeiter aus Rumänien für weniger als sechs Euro pro Stunde eingestellt worden. Selbst dieser geringe Lohn sei aber nicht vollständig ausgezahlt worden. Zudem seien den Arbeitern „völlig unzureichende und überteuerte Unterkünfte gestellt“ worden, zitiert die FAU einen Arbeiter. Verantwortlich für den Lohnbetrug sind nach Gewerkschaftsangaben zwei Subunternehmen. Der frühere Generalunternehmer ist nach Medienberichten mittlerweile insolvent. Am 14. und 20. April sind Gütetermine für weitere Arbeiter geplant.

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2 Kommentare

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Da wird der SUB wohl auch bald insolvent sein - mal sehen ob sich da mit dem MiLoG und der Auftraggeberhaftung etwas ändern wird

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Ausländische (Saiso-)Arbeitskräfte (ohne festen inländischen Wohnsitz) werden nicht selten übervorteilt, manchmal wird man vielleicht sogar sagen können "ausgebeutet".

Gelegentlich bekommt man den Eindruck bzw. Verdacht, sowas laufe womöglich organisiert und planmäßig ab.

Manch ein Unternehmer scheint ein schwarzes Schaf zu sein, und nimmt mit unseriösen Praktiken verbundene rechtliche Risiken aber anscheinend lieber in Kauf, als inländische Arbeitnehmer einzustellen, denen sie den üblichen Tariflohn zahlen müßten, die zu einem hohen Grad gewerkschaftlich organisiert oder zumindest beraten sind, und deren Arbeitnehmerrechte nicht so leicht zu übergehen und zu ignorieren sind.

Offenbar verlässt man einer sich darauf, daß, wenn alles glatt läuft, er den extra-Profit in seine eigene Tasche stecken kann, während, wenn es schief läuft, man nicht selber haftet und zahlt, sondern seine GmbH (oder eine zur Risikominimierung gegründete Sub-GmbH) baden gehen lässt.

Vorsatz oder Eventualvorsatz ist schwer nachweisbar.

Und das eine Durchgriffshaftung einmal funktioniert, kommt auch nicht häufig vor.

Kein Wunder also, das manche Unternehmer keinen Respekt vor dem Recht haben, insbesondere vor den Rechten ihrer Arbeitnehmer, und das Recht nur dann respektieren, wenn Ahndungen von Rechtsverstöße ihnen wahrscheinlich und kostspieliger erscheinen, als die Chance mit ihren profitversprechenden Maschen durchzukommen.

Oft erinnere ich mich daran, wie ein im Fachbereich BWL ein Professor in einer Einstiegsveranstaltung für Erstsemester an einer staatlichen Fachhochschule den Erstsemestern vortrug, Recht habe nichts mit Recht und Unrecht im Sinne von Gerechtigkeit oder gar Gut und Böse zu tun, und Recht habe an sich keinen Wert, sondern das Recht sei vielmehr nur ein Hilfsinstrument und eine Hilfswissenschaft für Betriebswirte, deren (einziges) Ziel die Gewinnerwirtschaftung sei (wobei das Recht hilfreich oder hinderlich sein könne, jedenfalls aber hilfreich sein solle).

Angesichts dessen ist es vielleicht naiv, generell einem Willen zur Rechtstreue bei Unternehmern oder Managern zu unterstellen.

Bei der Gesetzgebung sollte man vielleicht noch mehr als bisher berücksichtigen, daß nicht Alle bereit sind das Recht zu respektieren und ihm zu folgen.

Selbst der Gesetzgeber tut dies ja nicht, wie man unter anderem an den zahlreichen als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzen sehen kann.

Es bedarf also mehr Prävention dahingehend, sicherzustellen, daß die Gesetze auch eingehalten werden.

Wenn es beim Mindestlohn keine Kontrolle der Zeiterfassung (der Arbeitsstunden) gibt, muss man damit rechnen, daß auch dort gemogelt wird.

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