Teurer Hund

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.06.2015

Eine sicherheitsbehördliche Anordnung zur Haltung von Hunden kann auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten aufwerfen. Der VGH München hat im Beschluss vom 18.3.2015 -10 C 14.868  - den Streitwert von 5.000 EUR (Auffangstreitwert) auf 111.850 EUR heraufgesetzt. Lassen sich die Kosten für eine sicherheitsbehördliche Anordnung zur Haltung von Hunden (hier: Verpflichtung zu einer bestimmten Umzäunung des Haltergrundstücks) ausnahmsweise genau feststellten, bestimme sich der Streitwert gemäß § 52 I GKG nach der sich für den Kläger ergebenden wirtschaftlichen Bedeutung der Sache und damit nicht nach § 52 II GKG. 

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3 Kommentare

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Mich würde mal interessieren, wie groß das Grundstück ist, bei dem man mehr als 100.000 EUR aufwenden muss, um es einzuzäunen.

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@ MT

Das lässt sich den Gründen des von Herrn Kollegen Dr. Mayer vorgestellten Beschlusses nicht entnehmen, man erfährt aber, dass es mehrere Grundsücke waren. Freilich sollte zu denken geben, dass auch der Beklagten die hohen Kosten plausibel erschienen. Das Gericht schrebt nämlich:

 

"Zweifel an der Höhe der Kosten für die Errichtung des von der Beklagten geforderten Zauns sind weder ersichtlich noch werden solche von der Beklagten im Streitwertbeschwerdeverfahren aufgezeigt."

 

 

Und: Es handelt sich um Lattenzäune von mindestens 1.80 Meter Höhe.

 

Und wahrscheinlich um viele Hunde und viele Grundstücke ...

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